Teilhabeplan 2007 bis 2017

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1 Teilhabeplan 2007 bis 2017 für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Bestand Bedarf Perspektiven

2 Herausgeber Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Dezernat 2, Jugend und Soziales Stadtstraße Freiburg info@breisgau-hochschwarzwald.de Internet: Bearbeitung Christine Blankenfeld Julia Sutter Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, Dezernat Soziales, Referat 22 Titelbild Künstlergruppe "Pinselstrich" der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Freiburg im Breisgau und Umgebung e.v. 19. November 2009

3 Vorwort Vorwort Die Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Behinderungen wurde durch die Verwaltungsreform in Baden-Württemberg zum Januar 2005 auf die Stadt- und Landkreise verlagert. Sie sind nun sowohl Leistungsträger für die Eingliederungshilfe als auch Planungsverantwortliche für eine bedarfsgerechte Infrastruktur. Dabei müssen sie gewährleisten, dass Menschen mit wesentlichen Behinderungen auch noch in zehn, zwanzig Jahren gute Hilfeangebote erhalten. Um für die Zukunft zu planen hat sich der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zur Erstellung dieses Teilhabeplanes entschlossen. Mit dem Teilhabeplan liegt nun ein fundiertes Planungsinstrument vor, das die Grundlagen für die weitere Entwicklung des Leistungssystems für den Personenkreis der Menschen mit einer wesentlichen geistigen, körperlichen und mehrfachen Behinderung schafft. Der Teilhabeplan stellt eine umfassende und detaillierte Bestandsaufnahme der komplexen Hilfestrukturen für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis dar, gibt Impulse und Anregungen und entwickelt darüber hinaus Perspektiven für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebotslandschaft. Von Beginn an hat der Landkreis Verbände, Träger, Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Angehörige von Menschen mit Behinderung, an der Erstellung des Teilhabeplans beteiligt. Dieser macht zum Einen die komplexe Vielfalt des Leistungsspektrums in der Behindertenhilfe transparent und stellt sie verständlich dar. Zum Anderen umfasst er die Ergebnisse einer dreijährigen gemeinsamen Planungs- und Abstimmungsarbeit, vorrangig in Arbeitskreisen, aber auch in Gesprächen und einer Vielzahl von Einrichtungsbesuchen. Die veränderte Altersstruktur, eine höhere Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und die sich wandelnden Familienverhältnisse finden ebenso Beachtung wie der steigende Bedarf an Wohnangeboten, Arbeitsplätzen auf dem ersten Arbeitsmarkt und dem Ausbau der Seniorenbetreuung für ältere Menschen mit einer wesentlichen Behinderung. Er dient der Orientierung im komplexen System der Hilfen für Menschen mit Behinderung und ist Richtschnur für unsere weitere Arbeit. Die Versorgungsstruktur des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist über viele Jahre auch über die Landkreisgrenzen hinweg historisch gewachsen und die Ausrichtung auf den Landkreis erwies sich als große Herausforderung. Mein Dank für die Erstellung des Teilhabeplans gilt den Mitarbeitern des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, Frau Christine Blankenfeld, Frau Julia Sutter und Herrn Josef Klupik. Besonders danke ich Frau Christine Blankenfeld für ihre unermüdliche Bereitschaft, sich in die Besonderheiten unseres Landkreises einzuarbeiten und diese gebührend zu berücksichtigen.

4 Vorwort Interessierten aus Fachwelt, Kommunalpolitik und Öffentlichkeit steht mit dem Teilhabeplan ein aussagekräftiges Nachschlagewerk zur Verfügung, das als Grundlage für gemeinsame Planungen und politisches Handeln dienen und die künftige Zusammenarbeit und die Versorgungsangebote optimieren und bedarfsgerecht und qualifiziert weiterentwickeln soll. Ich danke allen in der Arbeit mit und für Menschen mit Behinderung Tätigen, die sich mit ihrem Engagement, ihrem Wissen und ihrer Zeit in die Arbeitskreise und Gespräche eingebracht haben, um diesen Teilhabeplan zu erstellen, kritisch zu diskutieren und schließlich gemeinsam abzustimmen. Mein Dank gilt auch dem Sozialdezernat, dem Fachbereich Schulaufsicht und Bildung und dem Fachbereich Gesundheitsamt und Versorgung für die Initiative und ihren Einsatz bei der Erstellung des Teilhabeplans. Mit den in diesem Teilhabeplan dargestellten Instrumenten und Handlungsempfehlungen liegt uns eine verlässliche Grundlage vor, die es uns ermöglicht, aktuelle und künftige Anforderungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemeinsam mit allen Beteiligten erfolgreich bewältigen zu können. Ich bin zuversichtlich, dass wir zukünftig an die im Verlauf des Planungsprozesses aufgebauten Arbeits- und Kommunikationsstrukturen anknüpfen können. Mein Wunsch und Ziel ist es, dass im Landkreis Menschen mit einer Behinderung die gleichen Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben wie Menschen ohne Behinderung und als selbstverständlicher Teil der Gesellschaft ihren Platz mittendrin statt außen vor haben. Dazu bedarf es der gemeinsamen Übernahme von Verantwortung aller gesellschaftlichen Kräfte an ihrem jeweiligen Platz. Uns allen wünsche ich auf dem Weg zur Umsetzung und Weiterentwicklung der in diesem Teilhabeplan formulierten bedarfsgerechten und qualitativen Weiterentwicklung und Entwicklungsschritten ein gutes Gelingen und weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit. Störr-Ritter Landrätin

5 Inhalt I Grundlagen 1 1 Auftrag und Ziele 1 2 Zielgruppe Behinderung Schwerbehinderung Wesentliche Behinderung 8 3 Planungsprozess Arbeitskreise Einrichtungsbesuche Datenerhebung Planungsräume 14 II Standort Breisgau-Hochschwarzwald 16 1 Kinder und Jugendliche Frühförderung Kindergärten Allgemeine Kindergärten Schulkindergärten Schulen Allgemeine Schulen Sonderschulen Stationäres Wohnen 55 2 Erwachsene Arbeit, Beschäftigung und Betreuung Allgemeiner Arbeitsmarkt Werkstätten Förder- und Betreuungsbereiche Tages- bzw. Seniorenbetreuung Wohnen Wohnen in Privathaushalten Betreutes Wohnen Stationäres Wohnen Bedarfsvorausschätzung Offene Hilfen Beratung und Information Familienentlastende Dienste Kurzzeit-Unterbringung 126 III Leistungsträger Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 127 IV Kurzfassung 133

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7 I Grundlagen 1 Auftrag und Ziele 1 I Grundlagen 1 Auftrag und Ziele Seit dem ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst zuständiger Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher Behinderung, die aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stammen. Zudem steht der Landkreis in der Verantwortung für Planung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Angebote der Behindertenhilfe, die ihren Standort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben. Die Stadt- und Landkreise müssen den Bedarf für eine Einrichtung bestätigen sowie Standort und Konzeption befürworten, wenn für Bau oder Sanierung eines Gebäudes eine investive Förderung durch das Land Baden-Württemberg und den Kommunalverband für Jugend und Soziales erfolgen soll. Die Stadt- und Landkreise sind auch für die Vereinbarung der Entgelte verantwortlich, die die Einrichtung für ihre Leistungen erhält. Ausgangslage Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat bereits in den Jahren 2006 und 2007 die notwendigen Strukturen für eine koordinierte Sozialplanung im Bereich der Behindertenhilfe aufgebaut. Er hat Arbeitskreise eingerichtet und erste Planungsprojekte durchgeführt. 1 Innerhalb der Verwaltung wurde die Fachstelle für Altenhilfe zur Fachstelle für Alten- und Behindertenhilfe erweitert. Erste kreisübergreifende Planungsfragen wurden mit dem Stadtkreis Freiburg und dem Landkreis Emmendingen abgestimmt und mündeten in zwei schriftliche Konzeptionen zum Case Management bzw. zur Hilfeplanung 2 und zum ambulant betreuten Wohnen. 3 Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gehört zu den Kreisen in Baden-Württemberg, die für die Planung im Bereich der Behindertenhilfe eine ausgesprochen komplexe Ausgangslage aufweisen. Erstens ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ein so genannter Kragenkreis, der den Stadtkreis Freiburg umschließt. Zweitens stellt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald aufgrund seiner Topographie, der streckenweise geringen Besiedlungsdichte und der langen Verkehrswege, die Sozialplanung vor besondere Herausforderungen. Drittens zeichnet er sich als Standort von Einrichtungen für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung bislang durch eine dezentrale Angebotsstruktur mit relativ geringer Angebotsdichte aus. Zur Begleitung und Unterstützung von Familien mit einem Kind mit geistiger oder mehrfacher Behinderung arbeiten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bzw. in seinem Umfeld im Bereich der Frühförderung die Kliniken für Kinder und Jugendmedizin, drei Sozialpädiatrische Zentren, niedergelassene Ärzte und Therapeuten, neun Sonderpädagogische Beratungsstellen und zwei Interdisziplinäre Frühförderstellen. Eine Besonderheit in der Region Freiburg ist, dass Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in freien Praxen umfänglich heilpädagogische Maßnahmen erbringen, die über die Eingliederungshilfe finanziert werden. Die einzelnen Angebote der Frühförderung sind nur teilweise untereinander vernetzt, ein übergreifendes Gesamtkonzept für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald steht noch aus. 1 siehe Kapitel I.3.1 Arbeitskreise 2 Case Management / Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Bericht der Arbeitsgruppe Region Freiburg Fachgruppe Soziales. Sommer Ambulante Leistungen in fachlich betreuten Wohnformen (BWB) Eckpunkte. Bericht der Arbeitsgruppe Region Freiburg Fachgruppe Soziales. Juni 2006

8 2 I Grundlagen 1 Auftrag und Ziele Weiter stehen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald drei Schulkindergärten für Kinder mit geistiger Behinderung zur Verfügung. Im Vergleich mit anderen Stadt- und Landkreisen besuchen relativ wenige Kinder mit wesentlicher Behinderung allgemeine Kindergärten. Viele Kinder, vor allem mit mehrfacher Behinderung, besuchen einen Schulkindergarten in der Stadt Freiburg. Es bestehen, zumindest im südlichen Landkreis, deutliche Engpässe in der Versorgung mit Plätzen in Schulkindergärten. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist Standort von zwei Sonderschulen für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Beide Schulen sind baulich und konzeptionell nicht in der Lage, Schülerinnen und Schüler mit einer mehrfachen Behinderung aufzunehmen. Kinder mit zusätzlicher Körperbehinderung müssen deshalb überwiegend täglich weite Wege und lange Fahrzeiten in Kauf nehmen oder in einem Internat außerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald leben. Diese Situation ist ausgesprochen ungünstig für Familien mit Angehörigen, die mehrfach und somit schwer behindert sind. Zudem besuchen viele Kinder mit geistiger Behinderung eine der vier Sonderschulen für Geistigbehinderte in der Stadt Freiburg. Dies ist vertretbar, wenn sie in den Städten und Gemeinden im unmittelbaren Umfeld der Stadt Freiburg wohnen. Eine Schule für Hörgeschädigte hat ihren Standort ebenfalls im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Jeweils eine Schule für Körperbehinderte und eine für Sehbehinderte befinden sich im Landkreis Emmendingen. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt es vier Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und eine für Menschen mit Körperbehinderung. Die Standorte sind in einem ausgewogenen Verhältnis zur Einwohnerzahl über den Landkreis verteilt. Die Platzzahlen je Standort sind moderat. Damit sind sehr gute Voraussetzungen gegeben, die Werkstätten so wohnortnah wie möglich weiterzuentwickeln. Menschen mit geistiger Behinderung, die in den Städten und Gemeinde leben, die südlich und östlich an die Stadt Freiburg angrenzen, besuchen derzeit die Werkstätten in der Stadt Freiburg. Eine ähnlich gute Ausgangslage besteht für die Weiterentwicklung der Förder- und Betreuungsbereiche, die von Menschen mit geistiger Behinderung besucht werden, die nicht die Werkstatt besuchen können. Hier sind sogar sechs Standorte vorhanden. Dagegen sind Angebote der Tages- bzw. Seniorenbetreuung erst in rudimentären Ansätzen vorhanden. Menschen mit geistiger Behinderung mussten in der Vergangenheit mit Eintritt ins Rentenalter den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verlassen, weil kein geeignetes Angebot zur Verfügung stand. Neben diesen drei Angeboten der Tagesstruktur, die über die Eingliederungshilfe finanziert werden, hat das Hofgut Himmelreich als anerkanntes Integrationsunternehmen ebenfalls seinen Standort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Hier arbeiten Menschen mit geistiger Behinderung in regulären Beschäftigungsverhältnissen. Das Projekt ist bundesweit bekannt und dient als Vorbild für ähnliche Projekte. Der überwiegende Teil der Erwachsenen mit geistiger und mehrfacher Behinderung wohnt in Privathaushalten im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und wird dort meist von den Eltern versorgt. Das betreute Wohnen, bei dem Menschen mit Behinderung mit Unterstützung selbständig leben, ist im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald noch relativ gering ausgebaut. Das stationäre Wohnen in Wohnheimen und Außenwohngruppen wird an sechs Standorten angeboten, die wie die Werkstätten in einem ausgewogenen Verhältnis zur Einwohnerzahl über den Landkreis verteilt sind. Die Platzzahlen je Standort sind auch hier moderat. Auch beim stationären Wohnen sind somit sehr gute Voraussetzungen gegeben, das Angebot so wohnortnah wie möglich weiterzuentwickeln. Insgesamt sind die Plätze knapp, so dass besonders Menschen mit schwerer Behinderung nicht immer innerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald versorgt werden können und den Landkreis deshalb verlassen müssen.

9 I Grundlagen 1 Auftrag und Ziele 3 Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat keine Einrichtung ihren Standort, die sich auf die besondere Zielgruppen der Erwachsenen mit Sinnesbehinderung und zusätzlicher geistiger Behinderung spezialisiert hat. Diese werden außerhalb der Region Freiburg, zu der die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen und der Stadtkreis Freiburg gehören, versorgt. Aufgabe Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald steht vor der Aufgabe, die bestehenden Angebote so weiterzuentwickeln, dass diese den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Neben den qualitativen Aspekten ist dabei auch die Frage nach dem Bedarf in quantitativer Hinsicht von Bedeutung. Alle Angebote der Frühförderung, Kindergärten und Schulen für Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung sind dem Grunde nach im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald bzw. der Region Freiburg vorhanden. In allen drei Bereichen bestehen jedoch für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in unterschiedlichem Ausmaß strukturelle Defizite, die teilweise einer grundlegenden Neuordnung des gesamten Aufgabenbereichs bedürfen. Für die Weiterentwicklung der Frühförderung, der Kindergärten und Schulen sollte das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald dezernatsübergreifend die Initiative unter Einbindung aller Beteiligten ergreifen. Denn in diesem Aufgabenbereich werden schon früh wesentliche Weichen für die Menschen gestellt, die später als Erwachsene zu einem Teil auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sein werden. Für die Angebote für Erwachsene mit geistiger und mehrfacher Behinderung stellt sich die Ausgangslage deutlich günstiger dar. Die Grundstruktur bietet gute Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung der Angebote in der Zukunft. Von Vorteil dabei ist, dass sich die Angebote bereits relativ gut streuen und bislang keine zu großen Standorte entstanden sind, an denen sich Angebote konzentrieren. Dabei wird es die wichtigste Aufgabe für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sein, innerhalb des Landkreises Angebote in ausreichender Zahl und der jeweils erforderlichen Qualität zum richtigen Zeitpunkt im jeweiligen Planungsraum zur Verfügung zu stellen. Gerade für den Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald ist es aufgrund seiner Topographie notwendig, Angebote so wohnortnah wie möglich zu organisieren. Bei entsprechendem Bedarf sollte deshalb neuen Standorten wo immer möglich der Vorzug vor Erweiterungen gegeben werden, denn immer noch wird eine größere Zahl von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung außerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald versorgt. Obwohl die Angebotsdichte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald relativ gering ist, sind umgekehrt viele Plätze mit Menschen mit geistiger Behinderung aus anderen Stadtund Landkreisen belegt. Diese Belegungsstruktur ist historisch gewachsen und nur langfristig veränderbar, da die Träger der heutigen Angebote im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald ihren Haupt-Standort ursprünglich in anderen Stadt- und Landkreisen hatten. Die Ausdehnung ihrer Angebote in den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erfolgte erst in den 1960er und 1970er Jahren. Besondere Zielgruppen wie Kinder mit stationärem Betreuungsbedarf oder Erwachsene mit Sinnesbehinderung und zusätzlicher geistiger Behinderung sind fast immer außerhalb des Landkreises untergebracht. Um hier mittelfristig umsteuern zu können, muss der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald das vorhandene Angebot kreisweit koordinieren und die Angebote der unterschiedlichen Träger im Rahmen eines Gesamtkonzeptes abstimmen. Dabei sollte sich der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auf seine Kernaufgabe die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit geistiger Behinderung, die aus dem Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald stammen konzentrieren.

10 4 I Grundlagen 1 Auftrag und Ziele Auftrag Ausgehend von dieser Ausgangslage hat sich der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald entschieden, einen Teilhabeplan für Menschen mit wesentlicher geistiger und mehrfacher Behinderung zu erstellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (KVJS) wurde beauftragt, den Planungsprozess fachlich zu begleiten, eine Datengrundlage zu schaffen und einen Bericht zu erstellen. Der Teilhabeplan wurde in enger Kooperation zwischen dem Sozialdezernat des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, der Kreisarbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe (KreisAG EinglH) mit ihren begleitenden Arbeitskreisen und dem KVJS konzipiert, ausgearbeitet und fertig gestellt. Ziele Die Angebote zur Unterstützung von Menschen mit wesentlicher geistiger und mehrfacher Behinderung werden analysiert, bewertet und Empfehlungen und Vorschläge zu deren Weiterentwicklung erarbeitet. Der Teilhabeplan soll der Politik und der Verwaltung als sozialplanerische Entscheidungsgrundlage dienen, um den Bedarf zukünftiger Vorhaben auf fundierter Basis bewerten zu können. Dabei ersetzt der Bericht nicht die Entscheidung selbst, sondern dient dazu, eine Entscheidung auf gut abgestimmter Grundlage zu treffen. Ziel ist es, Politik und Öffentlichkeit über die Situation von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald empirisch und fachlich fundiert zu informieren und sie für deren Belange zu sensibilisieren. Der Bericht bildet die Grundlage für die zukünftige Arbeit der Sozialplanung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Die konkrete Umsetzung der Empfehlungen und Vorschläge begann parallel zur Fertigstellung des Teilhabeplans. Die Ergebnisse des Teilhabeplans, wie sie in diesem Bericht dargelegt werden, gelten nur unter den Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Erstellung vorhersehbar waren. Deshalb muss die Sozialplanung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald die in diesem Teilhabeplan enthaltenen Daten regelmäßig aktualisieren, um zu prüfen, ob sich die Entwicklung tatsächlich so vollzieht, wie zum Zeitpunkt der Erstellung des Teilhabeplans angenommen.

11 I Grundlagen 2 Zielgruppe 5 2 Zielgruppe Zentrales Thema des Teilhabeplans sind Hilfen für Menschen mit Behinderung, die über die Eingliederungshilfe finanziert werden. Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen, die aufgrund einer wesentlichen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht nur vorübergehend in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist Sozialhilfe und als solche eine Hilfe in außergewöhnlichen Notsituationen. Sie ist im Sozialhilferecht verankert (seit 2005 im SGB XII). Die Leistungen sollen dazu beitragen, eine drohende Behinderung zu verhüten bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen Tätigkeit ermöglichen. Der vorliegende Teilhabeplan befasst sich mit Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung. Menschen mit mehrfacher Behinderung sind Menschen mit geistiger Behinderung, die zusätzlich körper-, seh-, sprach-, hörbehindert oder blind sind. Diese sind in der Regel auf die Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen. Die weit überwiegende Zahl der Menschen mit Behinderung benötigt diese Leistungen nicht, weil sie aus eigener Kraft bzw. durch anderweitige Unterstützung in der Lage sind, ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu führen. Sie gelten nicht als wesentlich behindert. Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe ist, dass eine wesentliche Behinderung vorliegt und die Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, erheblich eingeschränkt ist bzw. eine drohende Behinderung vorliegt. Menschen, die ausschließlich körper- oder sinnesbehindert sind, benötigen in der Regel keine Leistungen der Eingliederungshilfe. Ihre Teilhabefähigkeit ist behinderungsbedingt eingeschränkt, sie sind aber grundsätzlich in der Lage, z.b. einen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erlernen. Auch wenn es für diese Menschen in der Regel schwieriger ist, einen Arbeitsplatz zu finden als für Menschen ohne Behinderung, sind sie den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes trotz der Behinderung gewachsen. Anders verhält sich dies bei Menschen mit wesentlicher geistiger Behinderung, die ohne Unterstützung nicht in der Lage wären, die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erfüllen. Um eine angemessene Tätigkeit ausüben zu können, benötigen sie Unterstützung. Für Menschen, die ausschließlich körperbehindert sind, gilt dies, wenn es sich um eine sehr schwere Behinderung handelt für Menschen mit Sinnesbehinderung, wenn sie zusätzlich geistig behindert sind. Zahl der Menschen mit Behinderungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald absolut je Einwohner Einwohner am schwerbehinderte Menschen mit Ausweis* Empfänger von Eingliederungshilfe in Leistungsträgerschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald** davon seelisch behindert davon geistig-, körper- und sinnesbehindert * Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stichtag ** Datenbasis: Erhebungsbogen des KVJS zur Statistik Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für 2007 ; Stichtag

12 6 I Grundlagen 2 Zielgruppe 2.1 Behinderung Eine allgemein gültige Definition von Behinderung gibt es nicht. Die Feststellung, wer zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen gerechnet wird bzw. was als Behinderung gilt, wandelt sich im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Entwicklungen und historisch bedingten Veränderungen. Aktuelle Definitionen betonen die Wechselwirkung von Individuum und Gesellschaft. Menschen mit Behinderung sind danach Menschen mit eingeschränkten Möglichkeiten zur Teilhabe, wobei die Einschränkungen sowohl bei den Menschen mit Behinderung selbst als auch in ihrem Umfeld begründet liegen können. Die Grenzen zwischen Behinderung und chronischer Erkrankung sind dabei fließend. Meist wird eine Behinderung erst dann amtlich festgestellt, wenn eine Leistung beantragt wird (z.b. Schwerbehinderten-Ausweis, Eingliederungshilfe, Leistungen der Pflegeversicherung) oder Lebensentscheidungen getroffen werden, z.b. welche Schule ein Kind besuchen soll. 1 Die grundlegende sozialrechtliche Definition des Begriffs der Behinderung findet sich im SGB IX. Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. 2 Dies allein reicht jedoch nicht, um einen Schwerbehinderten-Ausweis oder Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten. 2.2 Schwerbehinderung Als schwerbehindert werden in der amtlichen Statistik alle Personen gezählt, die im Besitz eines gültigen Schwerbehinderten-Ausweises sind. Als schwerbehindert gelten Menschen dann, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wird. 3 Diese Feststellung treffen in Baden-Württemberg nach bundesweit einheitlichen Kriterien die Abteilungen für Schwerbehindertenrecht der Landratsämter. Schwerbehinderten gleichgestellt werden Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, wenn sie infolge ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erhalten oder erlangen können. Die häufigste Ursache für eine Schwerbehinderung sind allgemeine Krankheiten. Sie machen einen Anteil von 90 Prozent aller Schwerbehinderungen aus. Lediglich 4 Prozent der Schwerbehinderungen sind angeboren. Bei der Art der Behinderung entfällt mit 71 Prozent der größte Anteil auf körperliche Einschränkungen. Nur 0,3 Prozent entfallen auf Störungen der geistigen Entwicklung. Am waren im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Menschen oder 6,2 Prozent der Gesamtbevölkerung im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises. Der Durchschnitt für Baden-Württemberg lag bei 7,3 Prozent, also höher als im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. In Baden-Württemberg zeigten sich erhebliche regionale Unterschiede. Diese regionalen Unterschiede stehen in Zusammenhang mit der Altersstruktur der Bevölkerung. So lebten in Stadt- und Landkreisen mit einem hohen Anteil älterer Menschen das gilt vor allem für die Stadtkreise auch anteilig mehr schwerbehinderte Personen. 1 Arbeitsförderung (SGB III), Rentenversicherung (SGB VI), Schwerbehinderten-Ausweis (SGB IX), Pflegeversicherung (SGB XI), Eingliederungshilfe (SGB XII), landesrechtliche Regelungen zum Schulrecht 2 2 Abs. 1 SGB IX 3 2 Abs. 2 SGB IX

13 I Grundlagen 2 Zielgruppe 7 Schwerbehinderte Menschen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald am nach Alter und Geschlecht im Alter in Prozent absolut von bis unter Jahren der jeweiligen Altersgruppe männlich weiblich gesamt % 0 % 0 % % 0 % 1 % % 1 % 1 % % 1 % 1 % % 1 % 1 % % 2 % 2 % % 2 % 3 % % 5 % 5 % % 9 % 10 % % 13 % 14 % % 11 % 15 % 65 und älter % 14 % 16 % gesamt ,7 % 5,7 % 6,2 % Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Berechnungen: KVJS Der Anteil der schwerbehinderten Menschen ist in den jüngeren Altersgruppen noch sehr gering und nimmt im höheren Lebensalter stark zu, mehr als die Hälfte ist 65 Jahre und älter. Überwiegend handelt es sich hierbei um altersbedingte Behinderungen, nicht um alt gewordene Menschen mit Behinderung. Der Anteil junger Menschen unter 15 Jahren ist sehr gering. Bei Kindern und Jugendlichen ist insgesamt nur jede 110. Person im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises, bei den über 65-Jährigen ist es hingegen jede fünfte Person. 4 Bei den 0- bis unter 4-Jährigen ist der Anteil noch geringer, weil eine Behinderung in den ersten drei Lebensjahren selten eindeutig feststellbar und nicht immer von einer Entwicklungsverzögerung zu unterscheiden ist. Bei Männern wird häufiger eine Schwerbehinderung festgestellt als bei Frauen. Während im Durchschnitt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald 6,2 Prozent im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises waren, waren es 6,7 Prozent der Männer und 5,7 Prozent der Frauen. In den jüngeren Altersgruppen ist das Verhältnis nahezu ausgeglichen, die Schere geht in den Altersgruppen ab 60 Jahren stark auseinander. Schwerbehinderte Menschen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald am nach Altersgruppen 65 und älter 51% 55 - unter 65 22% 0 - unter 15 2% 15- unter 25 2% 25 - unter unter 45 3% 7% 45 - unter 55 13% Grafik: KVJS Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Berechnungen: KVJS 4 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg. In: (Stand 2006)

14 8 I Grundlagen 2 Zielgruppe 2.3 Wesentliche Behinderung Der Schwerpunkt dieses Teilhabeplans liegt auf dem Bereich der Eingliederungshilfe und somit auf den Menschen mit wesentlicher geistiger oder mehrfacher Behinderung. Zudem sind auch diejenigen Menschen in den Blick zu nehmen, die zwar derzeit keine Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, aber voraussichtlich zukünftig Anspruch auf die Leistungen haben. Dies sind die Schülerinnen und Schüler mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, die heute öffentliche Sonderschulen und Schulkindergärten 5 oder den Berufsbildungsbereich der Werkstätten besuchen. 6 Nicht berücksichtigt sind Menschen mit psychischer Erkrankung oder seelischer Behinderung. Grundlage ist auch hier die sozialrechtliche Definition des Begriffs der Behinderung des SGB IX (siehe oben). Leistungsberechtigt im Rahmen der Eingliederungshilfe sind Personen, die wesentlich behindert sind. Dies regelt das SGB XII 7, das den Begriff der Wesentlichkeit einführt: Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies setzt voraus, dass im Einzelfall die Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Die Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen eine wesentliche Behinderung im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich vorliegt und bezieht auch Sinnesbehinderungen mit ein. Eine klare Zuordnung zu einer dieser Behinderungsarten ( primäre Behinderungsart) ist oft schwierig und wird zunehmend schwieriger, weil aufgrund der Zunahme von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen oft mehrere Behinderungsarten gleichzeitig diagnostiziert werden. Hinzu kommt, dass verstärkt motorische und mentale Beeinträchtigungen festgestellt werden, oft in Kombination mit Verhaltensauffälligkeiten, von denen jede für sich betrachtet noch keine wesentliche Behinderung darstellt. In diesen Fällen muss der Sozialhilfeträger im Einzelfall entscheiden, ob es sich um eine wesentliche Behinderung handelt und welche Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich sind. Ausschlaggebend ist dabei neben medizinischen und gesundheitlichen Faktoren vor allem, dass die Teilhabefähigkeit eingeschränkt ist. Die Vergütungssystematik der Leistungen der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg (Leistungstypen) 8 orientiert sich ebenfalls an den drei Behinderungsarten, die im SGB IX benannt sind. Die Leistungstypen z.b. für das stationäre Wohnen Erwachsener gliedern sich in: Leistungstyp I.2.1 geistig oder mehrfach Behinderte Leistungstyp I.2.2 Körperbehinderte, Sinnesbehinderte oder mehrfach Behinderte Leistungstyp I.2.3 seelisch Behinderte. In Baden-Württemberg stellen Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung die größte Gruppe (54 Prozent) im Bereich der Eingliederungshilfe, gefolgt von Menschen mit seelischer Behinderung (26 Prozent) und Menschen mit Körper-, Sinnes- oder und mehrfacher Behinderung (20 Prozent). Bei Mehrfachbehinderungen, die immer stärker zunehmen, sind die Grenzen fließend und eine klare Zuordnung zu einer der drei Behinderungsarten ist oft nicht möglich. In der Praxis wählen Menschen mit mehrfachen Behinderungen bzw. ihre Angehörigen eine Einrichtung, die ihren Wünschen und Vorstellungen 5 Nur beim Besuch einer privaten Sonderschule bzw. eines privaten Schulkindergartens entstehen Kosten für die Eingliederungshilfe. 6 Die Kosten für den Besuch des Berufsbildungsbereichs übernehmen die Agenturen für Arbeit 7 SGB XII 53 Abs. 1 8 Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach 75 Abs. 3 SGB XII für Baden-Württemberg für stationäre und teilstationäre Einrichtungen und Dienste. Stand:

15 I Grundlagen 2 Zielgruppe 9 entspricht, die in der Nähe des Elternhauses gelegen ist oder eine Versorgung anbietet auch an einem weiter entfernten Ort, die speziell auf ihre besonderen Bedarfe zugeschnitten ist. Deshalb entscheidet oft die individuelle Wahl der Einrichtung darüber, ob ein Mensch mit Behinderung leistungsrechtlich der einen oder anderen Behinderungsart zugerechnet wird. Prozentuales Verhältnis der vorrangigen Behinderungsarten der Leistungsempfänger der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg am % 54% Geistige Behinderung Seelische Behinderung Körperliche Behinderung 26% Grafik: KVJS Datenbasis: Erhebung Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und Landkreise in Baden- Württemberg. Stuttgart 2008

16 10 I Grundlagen 3 Planungsprozess 3 Planungsprozess Sozialplanung für Menschen mit Behinderung ist ein Prozess, der mit allen Beteiligten kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Der vorliegende Teilhabeplan ist eine umfassende und detaillierte Bestandsaufnahme aus heutiger Sicht. Weil sich laufend gesellschaftliche Rahmenbedingungen verändern, neue Entwicklungen eintreten oder politische Prioritäten neu gesetzt werden, ist eine kontinuierliche Fortschreibung notwendig. Diese ermöglicht es, die vorausgeschätzte mit der tatsächlich eingetretenen Entwicklung vergleichen zu können und zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen zu anderen Bewertungen zu kommen, als sie hier vorgenommen wurden. Der KVJS wurde beauftragt, den Planungsprozess fachlich zu begleiten, eine Datengrundlage zu schaffen und einen Bericht zu erstellen. Am begann mit der Auftakt-Veranstaltung eine intensive Arbeitsphase. Die Kreisarbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe (KreisAG EinglH) mit ihren begleitenden Arbeitskreisen hat den Planungsprozess inhaltlich gestaltet und fachlich begleitet. Im Frühjahr 2008 wurden Daten zur Belegung der Einrichtungen mit Standort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald erhoben. Sie bilden die Grundlage für die Analyse des Ist-Zustandes und für die Bedarfsvorausschätzung. Parallel dazu haben Sozialdezernat und KVJS im Jahr 2008 Einrichtungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald besucht und ausführliche Gespräche mit den Trägern geführt, um deren heutige Arbeit und Überlegungen für die Zukunft kennen zu lernen. 3.1 Arbeitskreise Die Kreisarbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe (KreisAG EinglH) hat vier begleitende Arbeitskreise: Arbeitskreis Wohnen und Tagesstruktur Arbeitskreis Arbeit Schnittstellenkonferenz Arbeitskreis Offene Hilfen, Familienentlastende Dienste Arbeitskreis Frühe Hilfen, Frühförderung und Schulen. Die Kreisarbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe (KreisAG EinglH) ist am zu einer konstituierenden Sitzung zusammengetreten, drei von vier begleitenden Arbeitskreisen hatten bereits in 2007 ihre Arbeit aufgenommen. 1 Bei Bedarf wurden im Verlauf des Planungsprozesses weitere Personen zu den Arbeitskreis-Sitzungen eingeladen. Die Federführung für die Erstellung des Teilhabeplans lag beim Sozialdezernat des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Der KVJS hat die Sitzungen fachlich begleitet. Die Kreisarbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe (KreisAG EinglH) und die vier begleitenden Arbeitskreise werden nach Fertigstellung des Teilhabeplans weiter bestehen bleiben. 1 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Dezernat Soziales und Jugend, Fachbereich Besondere Sozialhilfe, Fachstelle für Alten- und Behindertenhilfe: Behindertenhilfeplanung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Vorläufige Ergebnisse der begleitenden Arbeitskreise zur Vorbereitung des Teilhabeplans für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Zur Vorlage in der zweiten Sitzung der Kreisarbeitsgemeinschaft Eingliederungshilfe des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald am Freiburg 01/2008

17 I Grundlagen 3 Planungsprozess 11 Mitwirkende am Planungsprozess Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Dezernat 1 Finanzen und Verwaltung Fachbereich Schulaufsicht und Bildung Dezernat 2 Soziales und Jugend Dezernat 3 Gesundheit und Versorgung Gesundheitsamt Träger der Behindertenhilfe Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Baden Arbeiterwohlfahrt Freiburg Caritasverband Freiburg-Stadt Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald Christophorus-Gemeinschaft Diakonisches Werk im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald / Netzwerk Diakonie Diakonische Initiative Hügelheim Heilpädagogisches Sozialwerk Freiburg, Haus Tobias Lebenshilfe Müllheim Lebenshilfe Hochschwarzwald Lebenshilfe Freiburg Reha-Südwest, Haus Lebensheimat St. Josefshaus Herten Thetis, Verein zur Förderung der Integration und Ausbildung von Menschen mit Behinderung Verein zur Förderung geistig behinderter Kinder Freiburg, Janusz-Korczak-Schule Schulen Malteserschloßschule, Heitersheim Förderzentrum Hochschwarzwald, Titisee-Neustadt Richard-Mittermaier-Schule, Freiburg Sonderschule am Haus Tobias, Freiburg Janusz-Korczak-Schule, Freiburg Schule Günterstal, Freiburg Esther-Weber-Schule, Staatliche Schule für Körperbehinderte mit Internat, Emmendingen-Wasser Staatliche Schule für Sehbehinderte mit Internat, Waldkirch Bildungs- und Beratungszentrum für Hörgeschädigte mit Internat, Stegen Vertretung der Städte und Gemeinden Weitere Beteiligte Hofgut Himmelreich Integrationsfachdienst Freiburg Universitätsklinikum Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Sozialpädiatrisches Zentrum Vertreterinnen und Vertreter von Ärzteschaft, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie Kommunalverband für Jugend und Soziales Dezernat Soziales Dezernat Integration - Integrationsamt 3.2 Einrichtungsbesuche Parallel zu den Sitzungen der begleitenden Arbeitskreise haben Sozialdezernat und KVJS die Einrichtungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald besucht. Die Besichtigung der Gebäude war für den Gesamteindruck wichtig. Vorrangig ging es darum, die Schwerpunkte der Arbeit der Einrichtungen kennen zu lernen. Dabei wurde über bisherige Entwicklungen und zukünftige konzeptionelle Vorstellungen gesprochen, die wertvolle Anhaltspunkte für mögliche zukünftige Entwicklungen lieferten.

18 12 I Grundlagen 3 Planungsprozess 3.3 Datenerhebung Gebäude- und Leistungserhebung Die Erhebung der Gebäude- und Leistungsdaten und deren Auswertung sind ein zentraler Bestandteil des Teilhabeplans. Die Erhebung wurde durchgeführt, um genaue Erkenntnisse über die Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zu gewinnen. Sie bezieht sich auf Menschen, die in einer Einrichtung mit Standort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald leben bzw. dort eine Tagesstruktur in Anspruch nehmen. Somit liegen mit der Erstellung des Teilhabeplans erstmals umfassende und differenzierte Daten zur tatsächlichen Belegung aller Einrichtungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vor. Die Datenerhebung wurde zweistufig durchgeführt. Als Stichtag galt der Ausgangspunkt war die Gebäudeerhebung, um aktuelle Platzzahlen zu ermitteln. In einem zweiten Schritt wurden bei der Leistungserhebung alle Leistungen für Erwachsene erfragt, die in diesen Gebäuden erbracht wurden. Für jede Leistung wurden Geburtsjahr, Geschlecht, Hilfebedarfsgruppe, Leistungsträger und Wohnort der Person ermittelt. Bei den Leistungen handelte es sich in der Regel um Leistungen der Eingliederungshilfe, die in Baden-Württemberg hinsichtlich der Vergütung in unterschiedliche Leistungstypen unterteilt werden. 2 Bei der Belegung der Werkstätten wurden auch Menschen mit geistiger Behinderung berücksichtigt, die den Berufsbildungsbereich der Werkstatt besuchen (Leistungsträger ist die zuständige Agentur für Arbeit). Daten wurden für folgende Leistungsbereiche erhoben: Tagesstruktur für Erwachsene mit Behinderung: Werkstätten für behinderte Menschen (Leistungstyp I.4.4 und Berufsbildungsbereich) Förder- und Betreuungsbereiche (Leistungstyp I.4.5) Tages- bzw. Seniorenbetreuung (Leistungstyp I.4.6). Wohnformen für Erwachsene mit Behinderung: stationäres Wohnen (Leistungstypen I.2.1, I.2.2) ambulant betreutes Wohnen betreutes Wohnen in Familien. Leistungen der Behindertenhilfe für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Belegung am Wohnen Tagesstruktur stationär betreut Werkstatt Förder- und Tages-/ ambulant in Familien Betreuungsbereich Seniorenbetreuung Erwachsene gesamt: 275 gesamt: 602 Datenbasis: Leistungserhebung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zum Stichtag Die Erhebung bezieht sich auf Leistungen, nicht auf Personen. Denn es gibt Personen, die nur eine Leistung erhalten (z.b. Werkstatt-Beschäftigung und privates Wohnen bei den Eltern) und Personen, die zwei Leistungen erhalten (z.b. Werkstatt-Beschäftigung und Wohnen im Wohnheim). Folglich gibt die Tabelle die Gesamtzahl der erbrachten Leistungen wieder. 2 Rahmenvertrag nach 79 Abs. 1 SGB XII zu den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach 75 Abs. 3 SGB XII für Baden-Württemberg für stationäre und teilstationäre Einrichtungen und Dienste. Stand:

19 I Grundlagen 3 Planungsprozess 13 Leistungsempfänger des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald Bei der Gebäude- und Leistungserhebung wurde die tatsächliche Belegung der Einrichtungen mit Standort im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ermittelt. Für die meisten Menschen, die Angebote in diesen Einrichtungen in Anspruch nehmen, ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auch der zuständige Leistungsträger, d.h. er bezahlt die Kosten der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus gewährt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Eingliederungshilfe an Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen außerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald leben. Für die Analyse der Leistungsempfänger des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wurde auf Daten des Fachbereichs Besondere Sozialhilfe, Fachgruppe Eingliederungshilfe zurückgegriffen. Diese Daten werden jährlich von allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg nach einem einheitlichen Schema zusammengestellt 3. Damit sind Vergleiche zwischen den einzelnen Stadt- und Landkreisen möglich. Die Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt unter Federführung des KVJS im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben. Weitere Datenquellen Neben den Daten zu den Leistungsempfängern von Eingliederungshilfe wurden auch Daten aus anderen Quellen herangezogen. Dazu gehörten Daten des Statistischen Landesamtes (Bevölkerung, schwerbehinderte Menschen, Schulstatistik). Broschüren, Berichte und Internetseiten der Träger und anderer Stellen wurden ebenfalls ausgewertet. Datenauswertung Im Sinne einer guten Lesbarkeit wurden die Ergebnisse der Datenauswertung wo immer möglich in Form von Karten und Grafiken dargestellt. Bei Grafiken und Tabellen, die sich auf 100 Prozent ergänzen, sind Abweichungen von wenigen Prozent aufgrund von Rundungen möglich. Um Standort-Vergleiche zwischen Stadt- und Landkreisen bzw. zwischen den Planungsräumen innerhalb des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald zu ermöglichen, wurden zudem Kennziffern gebildet. In der Regel handelt es sich bei diesen Kennziffern um Werte je Einwohner. Prozente, also Werte je 100 Einwohner, sind zwar gebräuchlicher. Wenn man allerdings einwohnerbezogene Kennziffern für Menschen mit Behinderung bildet, würden die Werte in Prozent zum Teil sehr klein und damit schlecht lesbar. 3 KVJS: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Stuttgart (jährlich)

20 14 I Grundlagen 3 Planungsprozess 3.4 Planungsräume Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hatte am Einwohner in 50 Städten und Gemeinden. Die Städte mit der höchsten Einwohnerzahl sind Müllheim ( Einwohner), Bad Krozingen ( Einwohner) und Breisach ( Einwohner). Diese liegen im Rhein-Tal. Die nächst größeren Städte sind Neuenburg, Gundelfingen und Titisee-Neustadt mit rund Einwohnern. Alle übrigen Städte und Gemeinden haben weniger als Einwohner. Die kleinste Gemeinde ist Heuweiler mit Einwohnern. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald umschließt als Kragenkreis den Stadtkreis Freiburg. Es bestehen enge Verflechtungen mit dem Landkreis Emmendingen und der Stadt Freiburg. Aufgrund seiner Ausdehnung in der Fläche, der großen Höhenunterschiede und der engen regionalen Verflechtung gehört der Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald zu den Landkreisen, die für eine sozialräumliche Planung sehr differenziert betrachtet werden müssen. Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit Straßen, Siedlungsflächen und Kreisgrenzen Vogtsburg Eichstetten Bötzingen March Ihringen Gottenheim Breisach Umkirch Merdingen Heuweiler Glottertal Gundelfingen St. Peter Neuenburg Auggen Schallstadt Merzhausen Ebringen Au Pfaffenweiler Wittnau Horben Hartheim Sölden Bad Krozingen Bollschweil Ehrenkirchen Eschbach Heitersheim Buggingen Staufen Ballrechten Müllheim Sulzburg Badenweiler Münstertal Stegen Kirchzarten Oberried St. Märgen Buchenbach Eisenbach Titisee-Neustadt Breitnau Friedenweiler Hinterzarten Feldberg Lenzkirch Löffingen Schluchsee Karte: KVJS 2008 Menschen mit Behinderung und ihre Familien wünschen sich überwiegend, in räumlicher Nähe zueinander zu leben. Deshalb orientiert sich die vorliegende Sozialplanung am Ziel einer wohnortnahen Versorgung, was die Bildung sinnvoller Planungsräume voraussetzt. Dazu wurde der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in sechs Planungsräume aufgeteilt. Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Planungsräumen erfolgte anhand plausibler fachlicher und sachlicher Kriterien. Die Aufteilung muss vorrangig auf topographische Bezüge Rücksicht nehmen. Sie berücksichtigt weiter bestehende Verkehrsverbindungen (Straßen, ÖPNV) und die Einzugsbereiche der Werkstätten. Basis für diese Aufteilung waren die sieben Einzugsbereiche, die bislang der Sozialplanung des Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zugrunde lagen und die sich an den Einzugsbereichen der Sozialstationen orientieren. Dabei wurden für die Behindertenhilfe die beiden Einzugsbereiche im Raum Kaiserstuhl zu einem zusammengefasst. St. Peter und St. Märgen wurden dem Planungsraum Hochschwarzwald zugeschlagen.

21 Railway Railway Railway Railway Railway Railway I Grundlagen 3 Planungsprozess 15 Die Vielzahl der relativ kleinen Städte und Gemeinden, die weiten Entfernungen und die bedingt durch die großen Höhenunterschiede weiten Wege und langen Fahrtzeiten erfordern es, vergleichsweise viele Planungsräume mit geringer Einwohnerzahl zu bilden. Auch der Landesentwicklungsplan 2002 weist bereits drei Mittelbereiche für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald aus, wobei zudem Teile des Landkreises Breisgau- Hochschwarzwald dem Mittelbereich Freiburg, also einem vierten Mittelbereich, zugerechnet werden. Die Planungsräume bilden die räumliche Grundlage für die Vorausschätzung des Bedarfs. Die Planungsräume müssen im Folgenden je nach Erfordernis wieder zu größeren Einheiten zusammengefasst werden, um wirtschaftlich sinnvolle Mindestgrößen für Einrichtungen und Angebote zu ermöglichen. Besonders bei den Planungsräumen im Umland der Stadt Freiburg bestehen vielfältige Bezüge, so dass zum Teil auch die Einrichtungen in der Stadt Freiburg mit in den Blick genommen werden müssen. Das individuelle Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung und ihrer Familien wird durch die Bildung von Planungsräumen nicht eingeschränkt. Es gibt gute fachliche und persönliche Gründe, eine Einrichtung zu wählen, die in einem anderen Planungsraum oder einem anderen Stadt- und Landkreis liegt. Das ist z.b. dann der Fall, wenn Angehörige berufsbedingt umziehen oder eine Einrichtung mit spezieller Ausrichtung gesucht wird (z.b. Werkstatt für blinde Menschen oder Wohnangebot mit besonderer weltanschaulicher Ausrichtung wie anthroposophische Dorfgemeinschaft). Der vorliegende Teilhabeplan ist eine sozialplanerische Entscheidungsgrundlage und ersetzt nicht die Entscheidung selbst. Er trifft deshalb auch keine Aussage darüber, welcher Träger für welches konkrete Projekt eine Bedarfszusage erhält. Er bildet die wahrscheinliche Entwicklung des Bedarfs in einem Planungsraum ab. Damit steht noch nicht fest, in welchem Planungsraum dieser Bedarf sinnvoll gedeckt werden sollte. Bei konkret anstehenden Planungsvorhaben muss im Einzelfall immer aktuell geprüft werden, welche Lösung sinnvoll ist. Planungsräume im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Neuenburg Auggen Vogtsburg Breisach Einwohner Müllheim Sulzburg Badenweiler Eichstetten Bötzingen March Ihringen Gottenheim Merdingen Schallstadt Merzhausen Ebringen Au Pfaffenweiler Wittnau Horben Hartheim Sölden Bad Krozingen Bollschweil Ehrenkirchen Eschbach Heitersheim Buggingen Staufen Ballrechten Einwohner Umkirch Einwohner Münstertal Einwohner Heuweiler Glottertal Gundelfingen Stegen Kirchzarten Oberried Einwohner St. Peter Buchenbach Hinterzarten Feldberg Karte: KVJS 2008; Einwohnerzahlen vom (N= ) St. Märgen Breitnau Schluchsee Titisee-Neustadt Lenzkirch Dreisamtal Hochschwarzwald Kaiserstuhl/Freiburg Umland Mittlerer Breisgau Müllheim/Markgräflerland Südlicher Breisgau Einwohner Eisenbach Friedenweiler Löffingen

22 16 II Standort Breisgau-Hochschwarzwald 1.1 Frühförderung II Standort Breisgau-Hochschwarzwald 1 Kinder und Jugendliche 1.1 Frühförderung Nur wenige Behinderungen, wie z.b. schwere körperliche Missbildungen, sind von Geburt an feststellbar. Die Möglichkeiten der medizinischen Diagnostik erfahren hier ihre Grenzen: Diagnosen können in den ersten Lebensjahren oft nicht eindeutig und abschließend gestellt werden. Insofern ist die Situation junger Eltern mit einem behinderten Kind besonders in den ersten Lebenswochen und -monaten durch Unsicherheit, Angst und Sorge um die Zukunft geprägt. Für junge Eltern bedeutet die Feststellung, dass ihr Kind behindert ist, zudem häufig eine Krise in der Lebensplanung. Soziale Systeme können zerbrechen, Freunde und Familienangehörige sich zurückziehen. Auch materielle Auswirkungen können gravierend sein, wenn sich ein Elternteil komplett und dauerhaft aus dem Arbeitsleben zurückziehen muss. Deshalb benötigen die Eltern umfassende, zeitnahe und engmaschige Unterstützung. Frühförderung trägt dazu bei, die Ressourcen und Fähigkeiten des Kindes so früh wie möglich zu stärken, um eine Behinderung durch gezielte und individuelle Förderung abzumildern oder eine bleibende Behinderung zu vermeiden. Dienste der Frühförderung informieren, beraten und begleiten Eltern und andere Erziehungspartner, um Kompetenzen zur Bewältigung der Lebenssituation aufzubauen. Zu den Aufgaben der Früherkennung und Frühförderung zählen Diagnostik und Therapie wie z.b. medizinische Diagnostik, Entwicklungsdiagnostik und -förderung, sonderpädagogische Förderung, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie sowie Beratung und Begleitung bei der Integration und Vermittlung von Unterstützung. Dabei ist es wichtig, das richtige Maß und das richtige Tempo für jedes Kind zu finden. Zwar reagieren die wenigsten Eltern auf die Diagnose mit Gleichgültigkeit, sie unterscheiden sich aber sehr durch ihre Herangehensweisen. Manche Eltern versuchen, die Behinderung zu verdrängen was nur solange möglich ist, bis die Behinderung offensichtlich wird. Andere entwickeln schon früh ein hohes Maß an Aktivität, was mit einer Überforderung des Kindes einhergehen kann. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist Voraussetzung dafür, dass Maßnahmen der Frühförderung zum Erfolg führen. Medizinische, heil- und sonderpädagogische sowie psychologische Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig, greifen ineinander und münden in einen Behandlungs- und Förderplan, der laufend fortgeschrieben werden muss. Arbeitsgrundlage in Baden-Württemberg ist die Rahmenkonzeption Frühförderung Die Rahmenkonzeption baut wesentlich auf das enge Zusammenwirken medizinischer, psychologischer, pädagogischer und sozialer Dienste auf. 1 Frühförderung soll danach ganzheitlich, familienorientiert, interdisziplinär, regional und koordinierend arbeiten. 2 Einrichtungen der Frühförderung sollen in den einzelnen Stadt- und Landkreisen überschaubare Gebiete versorgen, die Eltern und Kinder regelmäßig erreichen können. 3 Ein gut abgestimmtes Unterstützungssystem vor Ort trägt wesentlich zum Erfolg der Frühförderung bei. 1 Sozialministerium Baden-Württemberg: Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg. Rahmenkonzeption 1998, Stuttgart 1998, Vorwort (im Folgenden zitiert als Rahmenkonzeption Frühförderung 1998 ) 2 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 20

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