FÜR DIE VERSCHIEDENEN NOTARIELLEN VERFAHREN ERFORDERLICHE UNTERLAGEN
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- Dagmar Auttenberg
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1 RUMÄNIEN ÖFFNUNGSZEITEN NOTARBÜRO MONTAG-FREITAG ALBU ANDREEA MARIA SAMSTAG-SONNTAG auf Anmeldung SACELE, STR. A.I. LAPEDATU NR. 1 Ohne zusätzliche Gebühren KREIS BRASOV TEL/FAX HANDY BÜRO HANDY NOTAR FÜR DIE VERSCHIEDENEN NOTARIELLEN VERFAHREN ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR KAUFVERTRÄGE, SCHENKUNGSVERTRÄGE, UNTERHALTSVERTRÄGE oder für die Erstellung der TEILUNGSURKUNDE: BELEG DES EIGENTUMSRECHTS (Schenkungsvertrag, Unterhaltsvertrag, Teilungsurkunde, Erbschein oder Kaufvertrag), UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG es bestätigt, dass es keine steuerlichen Schulden gibt, alter GRUNDBUCHAUSZUG (der neue, für die Beglaubigung, wird vom NOTAR beantragt), NACHWEIS DES EIGENTÜMERVEREINS für Wohnungen, SKIZZE für Einfamilienhaus oder nicht bebautes Grundstück, PERSONALAUSWEIS (für Käufer und Verkäufer, Spender; Eigentümer und Einkäufer, usw). FÜR DIE VOR-KAUFVERTRÄGE: EIGENTUMNACHWEIS (Schenkungsvertrag, Unterhaltsvertrag, Teilungsurkunde, Erbschein oder Kaufvertrag), alter GRUNDBUCHAUSZUG (der neue, für die Beglaubigung, wird vom NOTAR beantragt), PERSONALAUSWEIS (für die möglichen Käufer und Verkäufer). FÜR ERBVERFAHREN PERSONENSTANDSURKUNDEN - FÜR DEN VERSTORBENEN Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde- FÜR DIE ERBEN Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (für den überlebenden Ehegatte und für die, die der Namen durch Heirat geändert haben). URKUNDEN BETREFFEND DAS VERMÖGEN DES VERSTORBENEN: alter Grundbuchauszug (der neue wird von dem NOTAR beantragt), Schenkungsvertrag, Unterhaltsvertrag, Teilungsurkunde, Erbsschein oder Kaufvertrag für bewegliche und unbewegliche Sachen, Fahrzeugbrief, Eigentumstitel für Grundstücke innerhalb und ausserhalb von Ortschaften, Skizze des Hauses, Unbedenklichkeitbescheinigung, 2 ZEUGEN mit Personalausweis (Freunde, Bekannte oder Nachbarn des Verstorbenen) FÜR ERSTELLUNG DER ANNAHME ODER VERZICHTERKLÄRUNGEN DER ERBSCHAFT: Sterbeurkunde und Lichtbildausweis der Melder. FÜR ERSTELLUNG VON VOLLMACHTEN ZUR VERHANDLUNG DER EBRSCHAFT, DURCH DIE AUCH DIE ANNAHME DER ERBSCHAFT ERKLÄRT WIRD 1
2 Sterbeurkunde, LICHTBILDAUSWEIS DES VOLLMACHTGEBERS (Mandant) und LICHTBILDAUSWEIS DES BEVOLLMÄCHTIGTERS (Vollmachtnehmer) zum Notariat muss nur den Vollmachtgeber sich vorstellen. FÜR ERSTELLUNG VON VOLLMACHTEN: PERSONALAUSWEIS DES VOLLMACHTGEBERS (Mandant) UND PERSONALAUSWEIS DES VOLLMACHTNEHMERS (Bevollmächtigte) im Notarbüro muss nur der Vollmachtgeber erscheinen und unterzeichnen. BEI DEN VOLLMACHTEN ZUM VERKAUF VON IMMOBILIEN IST DER EIGENTUMSNACHWEIS DER IMMOBILIE ERFORDERLICH, um der Kaufgegenstand richtig zu beschreiben. FÜR MIET-ODER LEIHVERTRÄGE BETREFFEND FAHRZEUGE: FAHRZEUGBRIEF, PERSONALAUSWEISE DER PARTEIEN (Privatpersonen) ODER FIRMENUNTERLAGEN (Feststellungszeugnis und Gründungsbescheinigung); FÜR MIETS-ODER LEIHVERTRÄGE BETREFFEND IMMOBILIEN: alter GRUNDBUCHAUSZUG (der neue wird vom NOTAR beantragt), PERSONALAUSWEISE DER PARTEIEN ODER FIRMENUNTERLAGEN (Feststellungszertifikat vom Handelsregister und Gründungsbescheinigung rum. CUI) FÜR DIE TRENNUNG ODER ANGLIEDERUNG VON GRUNDSTÜCKEN GRUNDBUCHAUSZUG, KATASTERUNTERLAGEN FÜR DIE TRENNUNG ODER ANGLIEDERUNG MIT DEM STEMPEL DES KATASTER-UND GRUNDBUCHAMTS, PERSONALAUSWEISE DER PARTEIEN. NUR WENN EIN GRUNDSTÜCK IN MEHR ALS ZWEI TEILE GETRENNT WIRD, IST DAS STÄDTEBAULICHE ZERTIFIKAT ZUR TRENNUNG ERFORDERLICH. FÜR HYPOTHEKEN: NACHWEIS DER STEUERLICHEN SCHULDENFREIHEIT FÜR DIE IMMOBILIE, alter GRUNDBUCHAUSZUG (der neue wird vom NOTAR beantragt), DARLEHENSVERTRAG ausgestellt von der Bank, Vollmacht mit Unterzeichnung des Bankvertreters, PERSONALAUSWEIS DER PARTEIEN, inkl. des Bankvertreters. FÜR GRÜNDUNGSURKUNDEN VON HANDELSGESELLSCHAFTEN (GMBH) Nachweis des Namen, Personalausweise der Gesellschafter, Sitznachweis; FÜR ERSTELLUNG DER ÄNDERUNG ODER VERKAUFUNTERLAGEN (GMBH) FESTSTELLUNGSZERTIFIKAT VOM HANDELSREGISTER UND GRÜNDUNGSBESCHEINIGUNG RUM. CUI, PERSONALAUSWEISE DER GESELLSCHAFTER, Führungszeugnis (oder Erklärung unter Eid), Unbedenklichkeitsbescheinigung (oder Erklärung unter Eid). FÜR DIE ERSTELLUNG DER ERKLÄRUNGEN BETREFFEND DIE REISE VON MINDERJÄHRIGEN KINDER IM AUSLAND: PERSONALAUSWEISE BEIDER ELTERN, DES MINDERJÄHRIGEN KINDES UND DER PERSON, WELCHE DIESEN IM AUSLAND BEGLEITET; FALLS DAS MINDERJÄHRIGE KIND MIT EINER ANDEREN PERSON ALS 2
3 SEINE MUTTER ODER SEIN VATER REIST, MUSS DIE BETREFFENDE PERSON BEIM ZOLLAMT EIN FÜHRUNGSZEUGNIS VORZEIGEN, AUCH WENN ES SICH UM DIE GROSSELTERN DES MINDERJÄHRIGEN KINDES HANDELT. FALLS DAS MINDERJÄHRIGE KIND KEIN PERSONALAUSWEIS HAT, WIRD DESSEN REISEPASS VORGEZEIGT. FÜR SCHEIDUNG: - Geburtsurkunden der Ehegatten, Heiratsurkunde und bei minderjährigen Kinder deren Geburtsurkunden und die Lichtbilsausweise der Ehegatten. Vor dem Notar kann nur die Scheidung mit Zustimmung der Parteien gelöst werden, auch wenn es minderjährige Kinder gibt. FÜR DIE KAUVERTRÄGE, SCHENKUNG, UNTERHALT, ERBTEILUNG ODER ANDERE BESTIMMUNGSUNTERLAGEN FÜR DIE DER VERKÄUFER, DER SCHENKER, DER NICHTBERUFSTÄTIGER, DER MIT-TEILER, USW, ÄLTER ALS 62 JAHRE IST, BRAUCHT MANN EINE PSYCHIATRISCHE GERICHTSMEDIZINISCHE BESCHEINIGUNG, AUSGESTELLT DURCH DAS GERICHTSMEDIZINZENTRUM BRASOV (dessen Sitz hinter dem Marzescu Krankenhaus ist); TERMINVEREINBARUNG AM 0268/ ANDERE DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE KUNDEN: ÜBERSETZUNGEN AUS/IN JEDER SPRACHE UND VERSEHEN MIT APOSTILLE, ZU NIEDRIGSTEN PREISEN. ANBRINGEN DER APOSTILLE AUF PERSONENSTANDSURKUNDEN, NOTARIELLEN URKUNDEN, EIGENTUMSURKUNDEN UND GERICHTSURTEILEN. BERATUNG FÜR DIE ERSTELLUNG DER KATASTERUNTERLAGEN für Angliederungen(Flurbereinigung) und Trennungen (Zerlegung) von Grundstücken ODER BEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN, SOWIE FÜR DIE AUFSTELLUNG DER KATASTERUNTERLAGEN ZUM ZWECK DER EINTRAGUNG IM GRUNDBUCH VON NEUBAUTEN ODER BESTEHENDEN BAUTEN - die ohne Unterlagen errichtet wurden. SACHVERSTÄNDIGER FÜR TOPOGRAPHIE UND ANEVAR BEWERTER ZU DEN NIEDRIGSTEN PREISEN. GEBÜHR FÜR GRUNDBUCHAUSZUG ZUM ZWECK DER BEURKUNDUNG: 40 LEI GEBÜHR FÜR GRUNDBUCHAUSZUG ZUR INFORMATION: 20 LEI LÖSCHUNG DER HYPOTHEK AUS DEM GRUNDBUCH: die Bestätigung der Bank vor dem Notar oder eine beurkundete Erklärung des Gläubigers (natürliche Person) mit dem Vermerk des Erhaltens des geschuldeten Betrags ist zur Löschung erforderlich; ANCPI(GRUNDBUCH)-GEBÜHR 60 LEI 3
4 LÖSCHUNG AUS DEM GRUNDBUCH DES NIESSBRAUCHS: erforderlich ist die beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde des Verstorbenen; wenn der Nutznießer lebt braucht mann die authentische Erklärung des Nutznießers in Bezug auf die Verzicht auf den Nießbrauch, ANCPI(GRUNDBUCH)-GEBÜHR 60 LEI EINTRAGUNG EINER WOHNUNG IM GRUNDBUCH erforderlich ist der Kaufvertrag, das Übergabeprotokoll, Grundbuchbescheinigung von SC ROMCAD SRL Brasov, die Verordnung des Präfekts, Namenliste; ANCPI (GRUNDBUCHS)-GEBÜHR 120 LEI IM RAHMEN UNSERES BÜROS SIND ALLE TARIFE FÜR DIE UNSEREN KUNDEN GEBOTENEN DIENSTLEISTUNGEN MINIMAL UND AUCH IM BÜRO ANGEZEIGT. ES KÖNNEN ERMÄSSIGUNGEN LAUT DEN VORSCHRIFTEN FÜR NOTARHONORARE GEBOTEN WERDEN. DIESE BETRAGEN 100%, 90%, 70%, 50%, 30% UND 15%, abhängig von der konkreten Situation. Wir erheben keine zusätzlichen Gebühre für Unterzeichnung der Urkunden außer unserem Sitz oder am Samstag und Sonntag. Nützliche Informationen Alle notariellen Unterlagen werden auf Anfrage durchgeführt. Auf Anfrage der Partei wird eine Abfertigung der originellen Urkunde ausgegeben, das Notariat, das die Urkunde erstellt hat, kann die Ausstellung der Abfertigung genehmigen. In dieser Hinsicht wird der Notar die Parteien einladen oder, ggf., deren Hintergebliebener. Die von den Partei beantragten Unterlagen und alle notariellen Unterlagen werden in Rumänisch verfasst. Eine notarielle Urkunde kann außer dem Büro des öffentlichen Notars erstellt werden, beschränkt durch seinen örtlichen Amtsbezirk, wenn seiner Abschluss eine größere Anzahl von Personen mitbeteiligt oder den Antragsteller wegen triftiger Gründen sich zum Notariat nicht vorstellen kann. Wenn die Erstellung einer notariellen Urkunde wegen sachlicher Gründen nicht vorschieben werden kann, kann es auf Anfrage des Antragstellers auch außer der Arbeitszeit erstellt werden. Die Unterlagen, aus denen Ansprüche entstehen, die der beweglichen oder unbeweglichen Öffentlichkeit zustehen, werden unverzüglich dem Eintragsort, bzw. Kataster-und Grundbuchamt Brasov - Kataster-und Grundbuchstelle Brasov oder etwaige Kataster-und Grundbuchstelle im Land, durch den öffentlichen Notar mitgeteilt, der auch die erforderlichen Schritten in Namen der Inhaber machen wird, um alle Öffentlichkeitsleistungen zu erfüllen. Ausnahme ist der Fall, wenn die Parteien schriftlich beantragen, dass sie selbst alle genannten Förmlichkeiten erfüllen werden. 4
5 BEGLAUBIGUNG DER UNTERSCHRIFT, DER PROBENUNTERSCHRIFTEN, SOWIE DER SIEGEL- Für die Beglaubigung der Unterschrift werden die Parteien die Ausfertigungen des Schreibens ohne Unterschrift einreichen. Der Notar kann die Unterschriften nur auf denjenigen Schreiben beglaubigen, für die die beglaubigte Form für Bescheinigung der Gültigkeit der Urkunde nicht beantragt wird. Auf Anfrage der Partei kann der Notar die Probenunterschrift der Person beglaubigen, diese Person muss sich vor dem Notar vorstellen und wird vor dem Notar die Urkunde unterschreiben. Für die Beglaubigung eines Siegels, wird die Partei es dem Notar einreichen, der, nach seiner Untersuchung, den Beglaubigungsabschluss erstellen wird. FESTELLUNG DES ZEITPUNKTES DER SCHREIBEN: Die Feststellung des Zeitpunktes eines Schreibens dient denjenigen Schreiben, für die das Gesetz ein anderes Verfahren nicht vorsieht. Es werden so viele Ausfertigungen erstellt, wie die Partei beantragt. Der Notar erstellt einen Beschluss, in dem er zeigt, dass die wesentlichen Bedingungen für die Feststellung des Zeitpunktes erfüllt wurden und wird den Zeitpunkt (Jahr, Monat, Tag) und Uhrzeit und, ggf., den Zustand des Schreibens angegeben. BEURKUNDUNG VON TATSACHEN: Der öffentliche Notar kann die folgenden Tatsachen bestätigen, die er allein festsetzt: - dass eine Person lebt; dass eine Person in einem besonderen Ort ist; dass die Person aus einem Bild dieselbe mit der Person, die die Beurkundung beantragt, ist; dass eine Person, infolge einer Aufforderung oder Mitteilung, zu einem Zeitpunkt zum Sitz des Notariats entstand/nicht entstand, sowie seiner Erklärung. DURCHFÜHRUNG UND BEGLAUBIGUNG DER ÜBERSETZUNGEN: Die Übersetzungen der Unterlagen werden von Übersetzer, die laut dem Gesetz anerkannt sind, wobei der Notar die Unterschrift des jeweiligen Übersetzers beglaubigt. Die Beglaubigung des Übersetzers kann auch laut seiner Probenunterschrift, die persönlich durch den Übersetzer zum Notariat eingereicht wurde, gemacht werden. LAGERUNG: Der öffentliche Notar kann, auf Anfrage der Parteien, Schreiben und Unterlagen, Geld, Wertpapiere, Schecks oder andere Werte, die bei dem Erbschaftsinventur gefunden wurden, sowie das Muster des Markierhammer für Holz lagern. BEGLAUBIGUNG DER AUSFERTIGUNGEN: - Der öffentliche Notar kann beglaubigte Ausfertigungen nur nach den originellen Schreiben erstellen, die von den Parteien dargestellt wurden und nur nach Gegenüberstellung der Kopie zu dem Original. Wenn die Gegenüberstellung der Kopie zu dem Original eine Fachvorbereitung erfordert, wird die Kopie nur nach der Prüfung eines Gutachters, der von dem Notar laut den gesetzlichen Bestimmungen bestellt wurde. In diesem Fall wird den Beschluss auch von dem Gutachter unterschrieben. ANBRINGEN DER APOSTILLE UND ÜBERBEGLAUBIGUNG DER NOTARIELLEN URKUNDEN: - Wenn für die Gültigkeit im Ausland einer notariellen Urkunde die Überbeglaubigung der Unterschrift und des Siegels des öffentlichen Notars oder das Anbringen der Apostille auf den notariellen Urkunden, werden diese Verfahren durch die Notarkammer, zum Hauptsitz oder Bezirksniederlassung, in deren Amtsbezirk der öffentliche Notar, der die Urkunde durchgeführt hat, seinen Sitz hat, erfüllt. Für die Beendung der Überbeglaubigung wird die durch die Notarkammer überbeglaubigte Urkunde auch durch das auswärtige Amt und die Botschaft oder Konsulat von Rumänien des jeweiligen Staates, in der die Urkunde 5
6 verwendet wird, überbeglaubigt. Der Notar wird der Partei diese Anforderungen mitteilen. Die notariellen Büros können die von den Behörden anderen Staaten erstellten Unterlagen berücksichtigen, nur wenn die Unterschriften und Siegel deren Behörden durch die Botschaft oder Konsulat Rumäniens in dem jeweiligen Staat oder durch das auswärtige Amt Rumänien überbeglaubigt wurden. Wenn es anders durch internationale Abkommen, bei den auch Rumänien beteiligt ist, anders festgestellt wird, werden solche Abkommen angewendet. SCHEIDUNG VOR DEM NOTAR: Die Scheidung durch Zustimmung der Parteien kann durch den Notar gemäß dem Gesetz durchgeführt werden. Vor Prüfung der örtlichen Zuständigkeit wird der Notar überprüfen, ob für die Scheidung das rumänische Gesetz angewendet wird. Im Fall der notariellen Scheidung kann der Notar die folgenden Beschlüsse verkünden: a)genehmigung des Scheidungsantrag; in diesem Fall erstellt der Notar den Beschluss des Scheidungsantrag und stellt die Scheidungsbescheinigung aus. b) Ablehnung des Scheidungsantrags; in diesem Fall erstellt der Notar den Beschluss der Ablehnung des Scheidungsantrags. In der Scheidungsbescheinigung werden die Lösung der Heirat durch Zustimmung der Ehegatten vor dem Notar, die Familienname, die die ehemaligen Ehegatten nach der Scheidung tragen werden, sowie, ggf., die Mitteilungen über die Elternvereinbarung über die aus der Heirat geborenen minderjährigen Kinder angegeben. 6
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