Verordnung revidiertes Bürgerrecht

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1 Verordnung revidiertes Bürgerrecht Vernehmlassungsantwort der Jungen SVP Schweiz zur Verordnung über das revidierte Bürgerrechtsgesetz November 2015 VERNEHMLASSUNGSANTWORT JUNGE SVP SCHWEIZ!1

2 Übersicht Bern. Am 20. Juni 2014 stimmte das Parlament dem revidierten Bürgerrechtsgesetz zu. Der Bundesrat hat für den Entwurf zur entsprechenden Bürgerrechtsverordnung die Vernehmlassung eröffnet. Die neue Verordnung regelt insbesondere die für eine Einbürgerung massgebenden Integrationskriterien sowie die Einbürgerungsverfahren in Bundeszuständigkeit. Zudem werden die Gebühren des Bundes angepasst. Vernehmlassungsantwort der Jungen Schweizerischen Volkspartei, JSVP Sehr geehrte Damen und Herren Gerne äussern wir uns zur genannten Vernehmlassung wie folgt: Einleitung: Das Schweizer Bürgerrecht ist aus Sicht der Jungen SVP Schweiz ein grosses Privileg. Wer das Bürgerrecht besitzt, nimmt mehr Pflichten und Rechte wahr, als die Bürger in den meisten anderen Ländern dieser Welt. Uns scheint es ganz wichtig, dass eine einbürgerungswillige Person den Tatbeweis erbringt, sich der einzigartigen Privilegien, welche unser Land bietet, bewusst zu sein. Denn Schweizer/in zu sein heisst nicht, ein Stück Papier zu besitzen, sondern mitbestimmen zu dürfen. Viele Mitglieder der JSVP weisen selbst einen einen Migrationshintergrund auf. Oftmals sind es die Eingebürgerten selbst, welche mit dem heutigen System unzufrieden sind, da Leute welche sich nicht halb so gut integriert haben wie sie selbst, leider oftmals in Besitz eines Schweizer Passes sind und somit die genau gleichen Rechte haben. Die Junge SVP Schweiz anerkennt, dass der Bundesrat bereit ist, das System zu verschärfen und somit einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung macht, um Gerechtigkeit herzustellen. Allerdings gehen uns diese Verschärfungen zu wenig weit. Es reicht nicht, von einem einbürgerungswilligen Menschen zu verlangen, eine Landessprache zu sprechen und nicht von der Sozialhilfe abhängig zu sein, denn diese Eigenschaften sollten aus unserer Sicht bereits ein/e Ausländer/in mitbringen, welche/r gut integriert ist, auch ohne Bürgerrecht. Dies sollten Grundanforderungen sein, um in der Schweiz ein längerfristiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Wir pochen darauf, dass eine einbürgerungswillige Person keine Schulden beim Staat, geografische Kenntnisse unseres Landes und Kenntnisse über das politische System sowie über die Grundpfeiler unserer liberalen Gesellschaft (Föderalismus, direkte Demokratie, immer währende bewaffnete Neutralität) nachweisen muss. Bei Männern in wehrfähigem Alter verlangen wir zusätzlich, dass sie sich ihrer Militärtauglichkeit vorausgesetzt verpflichten, Militärdienst zu leisten und somit zur Sicherheit unseres Landes beitragen. Die Junge SVP begrüsst, dass der Bundesrat einheitliche Mindestanforderungen für eine Einbürgerung vorsieht, allerdings sollte den Gemeinden die grösste Kompetenz in Sachen Einbürgerungen zustehen. Eine einheitliche Probezeit für das Bürgerrecht ist aus Sicht der Jungen SVP ebenfalls unumgänglich. VERNEHMLASSUNGSANTWORT JUNGE SVP SCHWEIZ!2

3 Politische Einordnung der Vorlage Schweizer/in zu sein heisst, unser Vaterland zu lieben, die Verfassung zu respektieren, sich an den politischen Prozessen unseres Landes zu beteiligen und ein vollwertiges Mitglied der schweizerischen Gesellschaft zu sein. Für die Junge SVP ist klar, dass dieses Recht nur jemand haben darf, der sich zu unseren Werten und Normen bekennt. Religiöse oder kulturelle Motivationen treten klar in der Hintergrund unseres zivilen Rechtes. Wer gewillt ist, dafür hohe Voraussetzungen zu erfüllen, soll selbstverständlich Schweizerin oder Schweizer werden dürfen. Die definitiven Entscheide dürfen aber aus unserer Sicht nach wie vor nicht auf Stufe Bund gefällt werden, sondern auf Stufe Gemeinde, also da wo man die einbürgerungswilligen Personen am besten kennt. In der Vergangenheit wurden mehrere Fälle publik, wo Eingebürgerte bereits kurz nach ihrer Einbürgerung straffällig geworden sind. Da es nicht möglich ist, jemanden mit Schweizer Pass des Landes zu verweisen, sehen wir keinen anderen Weg, als eine Probezeit für das Bürgerrecht von mindestens 5 Jahren zu erlassen. Hält sich die eingebürgerte Person innerhalb dieser Zeit nicht an unsere Gesetze, ist ihr das Bürgerrecht per sofort wieder zu entziehen. Als weitere Präventionsmassnahme sehen wir vor, dass kriminelle Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, welche wiederholt schwere Straftaten begehen, das Schweizer Bürgerrecht unabhängig der Dauer des Besitzes des Schweizer Passes verlieren. Ein zwingend automatischer Entzug des Bürgerrechts fordern wir bei schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Folter, Terror, usw.). Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern Die Junge SVP anerkennt, dass der Bundesrat bereit ist, grundsätzlich keine Menschen einzubürgern, welche von der Sozialhilfe abhängig sind. Die deutliche Annahme der kantonalen Initiative der Jungen SVP Kanton Bern Keine Einbürgerungen von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern hat den Tenor in der Bevölkerung klar gezeigt und beweist, dass der Handlungsbedarf in diesem Bereich gross ist. Wir nehmen gerne zur Kenntnis, dass der Bundesrat endlich zum Handeln bereit ist. Aus unserer Sicht ist die Bestimmung, dass jemand 3 Jahre lang nicht von der Sozialhilfe abhängig ist (Art. 7), jedoch absolut unzureichend. Die Junge SVP Schweiz verlangt, dass nur Personen eingebürgert werden, welche keine Schulden beim Staat haben. Wenn jemand kurz oder lang auf die Sozialhilfe angewiesen war, so ist das vom Staat erhaltene Geld zurück zu bezahlen, bevor er oder sie das Schweizer Bürgerrecht erhält, dies ist aus unserer Sicht ein zwingendes Kriterium. Erwerbsarmut oder der Status einer Alleinerziehenden sind als Ausnahmen aus der Verordnung zu entfernen. Eine Einbürgerung soll gemäss Art. 4, Abs. 3 unmöglich sein, solange ein Eintrag im Strafregister des Bundes besteht, was die JSVP voll und ganz unterstützt. Die Bestimmung sieht zudem eine Ausnahmeregelung für bedingte Strafen und Übertretungen vor. Gemäss dem erläuternden Bericht (Seite 5 letzter Satz) steht, dass eine strafrechtliche Verurteilung der einbürgerungswilligen Person für eine Verweigerung einer Einbürgerung nicht erforderlich ist, konkrete Anhaltspunkte reichen bereits aus. Die Junge SVP begrüsst dies im Grundsatz, schlägt aber dennoch vor, die Verordnung so zu präzisieren, dass rechtskräftig verurteilte Verbrecher und Straftäter in keinem Fall VERNEHMLASSUNGSANTWORT JUNGE SVP SCHWEIZ!3

4 eingebürgert werden können. Die Junge SVP Schweiz empfiehlt daher, den Abschnitt wie folgt zu ergänzen: Nicht eingebürgert wird, wer einen Eintrag im Strafregister (VOSTRA) besitzt, der für die Einbürgerungsbehörden des Bundes und der Kantone einsehbar ist. Bei Schwerverbrechern und Wiederholungstätern, welche gemäss der angenommenen Ausschaffungsinitiative ja eigentlich ausgeschafft werden müssten, gilt es eine Einbürgerung auf Lebzeiten zu verhindern, falls aus irgendwelchen Gründen eine Ausschaffung nicht möglich ist. Je nach Höhe der Haftstrafe werden die Urteile nach wenigen Jahren bereits wieder aus dem Register entfernt und die betreffenden Personen, welche eigentlich ausgeschafft werden müssten, könnten theoretisch danach einen Einbürgerungsantrag stellen. Die Behörden können die Urteile in den Registern nur solange einsehen, wie die betreffende Person mit einem Landesverweis belegt ist. Gemäss dem SEM sollen auch Bagatelldelikte unter dem Vorwand der Verhältnismässigkeit kein Einbürgerungshindernis darstellen. Dies ist inakzeptabel, das Volk hat seine Haltung mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative bereits kund gegeben. Schwere Straftaten und Wiederholungstaten sind gemäss dem Volkswillen Grund genug, jemanden automatisch auszuschaffen, demnach ist dies erst recht Grund genug, diese Kriminellen unter keinen Umständen einzubürgern. Wir fordern deshalb eine entsprechende Anpassung in der Verordnung vorzunehmen: Wer wegen einer schweren Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist oder wer wegen Straftaten unbedeutend ihrer Höhe mindestens zweimal rechtskräftig verurteilt worden ist, darf auf Lebzeiten nicht eingebürgert werden. Wer mit einem Landesverweisung belegt ist oder belegt wurde, darf auf Lebzeiten nicht eingebürgert werden. Politische und allgemeine Bildung ist unabdingbar Wer hier dauerhaft leben will und womöglich auch Schweizer Bürger/in werden will, muss unser Land kennen. Es reicht daher nicht, nur sprachliche Kenntnisse als Bedingung für eine Einbürgerung vorauszusetzen. Unsere Kultur und Werte zu kennen und zu akzeptieren sollte nicht nur Voraussetzung für eine Einbürgerung sein, sondern auch eine Voraussetzung, überhaupt eine längerfristige Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Dies sind Grundvoraussetzungen für eine gute Integration. Ausländische Praktiken wie beispielsweise Selbstjustiz, Zwangsheirat, mit dem Schweizer Recht inkompatible religiöse Praktiken oder eine Unterdrückung der Frau werden in der Schweiz unter keinen Umständen toleriert. Wer dies nicht akzeptiert, hat nicht nur keine Chance auf eine Einbürgerung, sondern auch kein Anrecht auf einen Aufenthalt in der Schweiz. Eine einbürgerungswillige Person muss sich zudem politische und geographische Kenntnisse aneignen, welche durch die Verantwortlichen vor der Einbürgerung durch einen schriftlichen und mündlichen Test zu überprüfen sind. So ist auch sichergestellt, dass frisch eingebürgerte Personen auf Grund ihrer mangelnden Kenntnisse nicht zum Spielball politischer Parteien werden. Geographische Kenntnisse sind ein Tatbeweis von Integration, ein Tatbeweis des Wissens, wo unser Land liegt und wie vielseitig es aufgebaut ist. VERNEHMLASSUNGSANTWORT JUNGE SVP SCHWEIZ!4

5 Gesuchsteller für eine Einbürgerung müssen mindestens das Referenzniveau B1 schriftlich und mündlich erfüllen (Art 6 Sprachnachweis). Das vorgesehene Niveau A2 für die schriftlichen Kompetenzen ist aus unserer Sicht unzureichend. Diverse Kantone setzen das Niveau B1 bereits heute voraus und der Kanton Schwyz ist mit dem Referenzniveau B2 bei den sprachlichen Kompetenzen sogar noch strenger. Eine entsprechende Festlegung auf B1 für Schrift und Sprache ist deshalb vertretbar. Loyalitätserklärung und Niederlassungsbewilligung Die Junge SVP Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat in Art. 5 Abs. 2 vorsieht, dass die Bewerber für das Schweizer Bürgerrecht vor ihrer Einbürgerung eine Loyalitätserklärung unterzeichnen müssen, womit sie bestätigen, die Werte der Bundesverfassung zu respektieren. Allenfalls liesse sich die Bestimmung folgendermassen ergänzen: "Die Bewerberin oder der Bewerber bestätigt vor der Einbürgerung durch Unterzeichnung einer Loyalitätserklärung, die Werte und die Bestimmungen der Bundesverfassung zu respektieren." Eine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung eines Einbürgerungsverfahrens ist der Nachweis einer Niederlassungsbewilligung. Ein ordentliches Einbürgerungsverfahren kann erst aufgenommen werden, wenn die betreffende Person seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist und wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind. Die Verordnung ist entsprechend anzupassen: Nicht eingebürgert wird, wer nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. In Art. 5 werden die Grundprinzipien der Bundesverfassung näher erläutert. Ein wichtiger Aspekt des Bürgerrechtes ist, dass niemand einen Anspruch bzw. ein Anrecht auf eine Einbürgerung erheben kann. Die Vorlage muss deshalb an einer passenden Stelle wie folgt ergänzt werden: Es besteht kein Anspruch auf eine Einbürgerung. Bekämpfung von Zwangs- und Scheinehen In den Gemeinden ist eine beunruhigende Tendenz zu verzeichnen, dass kurzfristige Eheschliessungen von Ausländern mit Schweizer Bürgern dazu missbraucht werden, das Schweizer Bürgerrecht erleichtert zu erhalten oder allenfalls sogar eine Ausschaffung zu verhindern. Besonders oft lässt sich dieses Vorgehen bei abgewiesenen Flüchtlingen bzw. sogenannten "Härtefällen" beobachten. Oftmals werden auf diesem Weg auch Kinder gezeugt, welche das Schweizer Bürgerrecht automatisch erhalten - eine Ausschaffung wird dadurch in nahezu jedem Fall verunmöglicht, selbst wenn die Ehe geschieden wird und selbst wenn die betreffenden Personen in erheblichem Ausmass von der Sozialhilfe abhängig oder sogar kriminell sind. Hier VERNEHMLASSUNGSANTWORT JUNGE SVP SCHWEIZ!5

6 muss die Politik diesem unsäglichen Treiben einen Riegel vorschieben. Die Junge SVP begrüsst, dass der Bundesrat eine entsprechende Ausführungsverordnung auch vorsieht. Art. 10 gilt es deshalb aus unserer Sicht zwingend wie folgt abzuändern: Abs. 3: Die eheliche Gemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Gesuchstellung schon mindestens 3 Jahre bestehen (Auslandgesuche 6 Jahre) und muss bis zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiter bestehen. Es dürfen keine Scheidungsverfahren eingeleitet worden sein oder in Aussicht stehen, die Ehepartner führen ein stabiles, gemeinsames Leben im selben Haushalt. Erleichterte Einbürgerungspraxis eindämmen Art. 11 ist ersatzlos zu streichen, die genannten Ausführungen über eine angebliche "enge Verbundenheit" und einem damit verbundenen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung sind absolut unzureichend und überflüssig. Wenn jemand innerhalb von zehn Jahren dreimal die Schweiz besucht hat, kann noch lange nicht von einer "engen Verbundenheit" die Rede sein. Auf Grund von "Vermutungen" (erläuternder Bericht" auf eine "enge Verbundenheit" zu schliessen und dadurch eine erleichterte Einbürgerung zu ermöglichen, wäre haarsträubend! Nur jemand, der bereits gut mit der Schweiz vertraut ist, unsere Sprache beherrscht, unsere Kultur respektiert, tief verwurzelt ist und beispielsweise seit Längerem einen Schweizer Ehepartner hat, soll von einer erleichterten Einbürgerung profitieren dürfen. Heute wird diese Praxis jedoch oft missbraucht - häufig über das vorgeschobene Wohl der Kinder - um vereinfacht den roten Pass zu ergattern. Aus unserer Sicht sollte deshalb auch auf die doppelt gezählten Kinderjahre bei der Berechnung der Anwesenheitszeit in der Schweiz wie bei Erwachsenen berechnet werden und nicht wie heute üblich mit dem Faktor 2. Weder die Aufenthaltsdauer noch das Alter sollen ein entscheidendes Kriterium für eine erleichterte Einbürgerung sein, sondern das Kriterium einer hervorragenden Integration vor Ablauf der üblichen und notwendigen 10 Jahren Mindestaufenthaltsdauer sowie spezielle individuelle Konstellationen wie beispielsweise ein Schweizer Ehepartner. Auch bei der erleichterten Einbürgerung sollen die Gesuchsteller mündlich und schriftlich das Sprachniveau B1 vorweisen, um von einer erleichterten Einbürgerung profitieren zu können. Eine Landessprache als Muttersprache des Bewerbers reicht nicht aus, um die Kriterien einer erleichterten Einbürgerung zu erfüllen. Kernkompetenzen für einen Einbürgerungsentscheid liegt bei den Gemeinden Unabhängig von der Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen, sollte die abschliessende Entscheidungskompetenz für eine Einbürgerung immer bei der jeweiligen Gemeinde liegen. Absolut inakzeptabel ist es, wenn sich Kanton oder Bund über Einbürgerungsentscheide aus den Gemeinden hinweg setzen, wie dies im September 2015 im Kanton Aargau beispielsweise VERNEHMLASSUNGSANTWORT JUNGE SVP SCHWEIZ!6

7 eingetroffen ist. Die Gemeinde Erlinsbach hatte die Einbürgerung einer Pakistanerin bereits viermal verweigert, bevor der Kanton den Entscheid im September 2015 schlussendlich umgestossen hat. Die Bürger haben kein Verständnis für solche Entscheide, die Akzeptanz der Einbürgerungsverfahren an sich wird durch solche Entscheide aufs Äusserste strapaziert. Die Schweizer Bürger sind der politische Souverän, die oberste politische Instanz im Land. Dementsprechend ist unser Land auch sehr föderalistisch von unten nach oben aufgebaut. Einbürgerungen sind in erster Linie Sache der Gemeinden und ihrer jeweiligen Gremien (Gemeindeversammlungen, Einbürgerungskommissionen, Exekutive). Die detaillierten Bestimmungen gilt es in den jeweiligen Kantonen zu regeln, als Grundpfeiler empfehlen wir jedoch, die Verordnung an einer passenden Stelle wie folgt zu ergänzen: Einbürgerungen sind Sache der Gemeinden. Behörden, Bund und Kantone haben die Einbürgerungsentscheide der Gemeinden zu respektieren. Zusammenfassung Die Junge SVP Schweiz ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Neuregelung des Bürgerrechts ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Wir anerkennen den Willen des Bundesrates, die Einbürgerungsbestimmungen zu verschärfen und damit das Gesamtsystem auch gerechter zu gestalten. Dies wird so gemäss unseren Erfahrungen auch von der Bevölkerung erwünscht, weil es in der Vergangenheit wiederholt zu krassen Missbräuchen im Einbürgerungsbereich gekommen ist. Dem entsprechend liesse sich die Gesetzgebung auf Bundesebene sicherlich auch von unserer eigenen angenommenen Berner JSVP-Volksinitiative "Keine Einbürgerungen von Verbrechern und Sozialhilfebeziehern" inspirieren. Die Berner Kantonsverfassung wurde unterdessen wie folgt abgeändert: Artikel 7 1. Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürger- rechts werden im Rahmen des Bundesrechts durch die Gesetzgebung unter Vorbehalt folgender Grundsätze geregelt. 2. Das Kantonsbürgerrecht beruht auf dem Gemeindebürgerrecht (bisher). 3. Nicht eingebürgert wird namentlich, wer: a. wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist oder wer für eine Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist; b. Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat; c. nicht nachweislich über gute Kenntnisse einer Amtssprache verfügt; d. nicht nachweislich über ausreichende Kenntnisse des schweizerischen und kantonalen Staatsaufbaus und seiner Geschichte verfügt; e. nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. 4. Es besteht kein Anspruch auf Einbürgerung. VERNEHMLASSUNGSANTWORT JUNGE SVP SCHWEIZ!7

8 Abschliessende Bemerkungen Für die Junge SVP Schweiz ist es zentral, dass sich jeder neue Schweizer und jede neue Schweizerin bedingungslos zur Schweiz bekennt und sich mit unserer Gesellschaft identifiziert. Daher gilt es, dem Bürgerrecht eine hohe Bedeutung beizumessen und deswegen auch hohe Bedingungen für einbürgerungswillige Menschen zu stellen. Wir verlangen vom Bundesrat ebenso gegen Scheinehen vorzugehen, welche eine automatische Einbürgerung nach sich ziehen, wie auch durchzusetzen, dass jeder taugliche wehrfähige Schweizer, der im entsprechenden Alter ist, sich an unserer Landesverteidigung beteiligt. In der Schweiz wird nur eingebürgert, wer die hier geltenden Gesetze und Kulturen respektiert, wer finanziell auf eigenen Beinen steht (kein Sozialhilfebezug -oder Schulden), wer nicht kriminell ist, w e r e n t s p re c h e n d e S p rach- u n d W i s s e n s -Te s t s b e s t e h t u n d w e r ü b e r e i n e Niederlassungsbewilligung verfügt. Zuletzt möchten wir aber auch hervorheben, dass die Integration von Ausländern nicht über die Einbürgerung erfolgen soll. Die Integration in unsere Gesellschaft ist eine Grundvoraussetzung für das Aufenthaltsrecht in der Schweiz, deshalb muss diese Voraussetzung auch für alle gelten, nicht nur für Einbürgerungswillige. Personen, welche sich nicht einbürgern lassen (wollen), müssen ebenfalls gut in die Gesellschaft integriert sein. Letztendlich bringt es der Schweiz mehr, auf einer verbindlichen Integration aller Ausländer basierend auf Eigeninitiative aufzubauen, als auf Masseneinbürgerungen von Papierli-Schweizern. Freundliche Grüsse, Junge Schweizerische Volkspartei Schweiz (JSVP CH) Bern, Für Rückfragen: Anian Liebrand, Präsident Junge SVP Schweiz Leander Gabathuler, Generalsekretär Junge SVP Schweiz Yannick Buchter, Verantwortlicher Programme & Vernehmlassungen Junge SVP Schweiz Mehr Infos unter: VERNEHMLASSUNGSANTWORT JUNGE SVP SCHWEIZ!8

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