Das sogenannte Menschenrechtsbüro der Scientologen:
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- Meta Anneliese Lehmann
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1 A B I I N F O Aktion Bildungsinformation e.v., Alte Poststr. 5, Stuttgart, Tel.: 0711/ und 0711/ , Fax: 0711/ , h.lerchenmueller@abi-ev.de 18. November 2003 III / Dr.HL-se Das sogenannte Menschenrechtsbüro der Scientologen: Ist die Propaganda-Abteilung der angeblichen Kirche in Wahrheit ein Arm des Scientology-Geheimdienstes OSA (Office of Special Affairs)? Im September 2003 wurde in Brüssel eine neue Niederlassung der Scientology-Organisation eröffnet: Als»Europäisches Büro für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte«bezeichnen die Scientologen diese Niederlassung und geben vor, daß dieses Büro ebenso wie andere ähnliche Niederlassungen auf internationaler und nationaler Ebene wie das sogenannte»menschenrechtsbüro der Scientology Kirche«in München uneigennützige Verfechter der Menschenrechte seien. Ein»europaweites Ausbildungsprogramm für Menschenrechte«will die neue Scientology-Niederlassung in Brüssel durchführen und plant,»die Anzahl der Programme für soziale Verbesserungen zu verdreifachen«. Tatsächlich verbirgt sich hinter den Hinweisen auf Ausbildungsprogramme und Programme für soziale Verbesserung nichts anderes, als der Versuch, die»technologie«des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen zu etablieren. Die Scientology- Organisation scheut sich auch nicht, L. Ron Hubbard, für den außerhalb von Scientology stehende Menschen»Aberrierte«sind, und der behauptet, alle Kritiker der Scientology seien Kriminelle, als»advokaten«der Menschenrechte zu bezeichnen und ihn in eine Reihe mit prominenten Vertretern der Menschenrechte wie Kofi Annan, Mahatma Gandhi, Martin Luther King und Nelson Mandela zu stellen. Sowohl der Name»Europäisches Büro für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte«, als auch personelle Verflechtungen, als auch die Art der Aktivitäten der scientologischen Menschenrechtsbüros sprechen allerdings vielmehr dafür, daß es sich bei den angeblichen Menschenrechtsbüros um einen Arm des Scientology- Geheimdienstes OSA handeln könnte. Schon der Namensbestandteil»Büro für öffentliche Angelegenheiten«läßt auf eine Verbindung zur OSA schließen. In deutschsprachigen Veröffentlichungen der Scientology-Organisation wurde nach den Feststellungen des Deutschen Bundestages (Drucksache 14/4541) und des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hamburg (»Der Geheimdienst der Scientology-Organisation -Grundlagen, Aufgaben, Strukturen, Methoden und Ziele«Seite 50) für OSA teilweise die Bezeichnung»Büro für öffentliche Angelegenheiten«verwendet. Der in der Scientology-Hierarchie ranghöchste Redner bei der Eröffnung der Brüsseler Niederlassung des sogenannten Menschenrechtsbüros der Scientologen war Kurt Weiland. Kurt Weiland ist nicht nur Mitglied des Vorstandes der»scientology Kirche International«sondern auch eine Art Außenminister (External Affairs Director) des berüchtigten Scientology-Geheimdienstes OSA (Office of Special Affairs) International.
2 ABI Info vom 18. November 2003 Seite 2 Weiland sagte in seiner Eröffnungsrede, Scientology habe eine»lange Tradition beim Aufspüren und Veröffentlichen von Menschenrechtsverletzungen, damit diese ausgemerzt werden können«. Wenn Scientologen Menschenrechtsverletzungen beklagen, so geht es in Wahrheit meist um das Machtstreben der Scientology-Organisation. So werden im Sinne der von Kurt Weiland erwähnten»tradition«staaten und deren Beamte und Behörden, die Scientology kritisch gegenüberstehen, über Jahre hinweg mit Klagen, Demonstrationen und negativen Publikationen verfolgt. Eine eindrucksvolle Dokumentation einer derartigen Kampagne hat die»interministerielle Arbeitsgruppe für Fragen sog. Sekten und Psychogruppen«Baden-Württemberg in ihrem am 7. November 2003 herausgegebenen 6. Bericht vorgelegt ( Flugblätter, Presseerklärungen und Fotos der Kampagne hat das scientologische Menschenrechtsbüro, wie in dem Bericht betont wird, in seinen Webseiten ( veröffentlicht. Auch von Scientology erhobene Klagen gegen deutsche Verfassungsschutzämter und diverse Beschwerden und Eingaben wegen angeblicher Diskriminierung kommentiert das sogenannte Menschenrechtsbüro in seinen Webseiten ausführlich und häufig in irreführender und neben der Wahrheit liegender Weise. So meldet das»menschenrechtsbüro«der Scientologen in München in seinen Internetseiten am 29. Januar 2003 unter der Überschrift»Scientology: Europaparlament kritisiert Bundesrepublik für Diskriminierung von religiösen Minderheiten«:»In einem jetzt veröffentlichten Bericht des Europaparlaments über die,,lage der Grundrechte in der Europäischen Union" fängt sich Deutschland erneut eine Rüge für Intoleranz und Diskriminierung gegenüber,,nicht anerkannten Religionsgemeinschaften" ein. Im Bericht namentlich genannt: Die Scientology Kirche und die Zeugen Jehovas. Dieser Bericht ist der erste seiner Art aus den Reihen der Europa-Parlamentarier. Seit 1993 werden deutsche Behörden allerdings mit zunehmender Schärfe seitens der Vereinten Nationen und auch anderer Menschenrechtsgremien für die nicht weg zu redende Diskriminierung von Mitgliedern der Scientology Kirche kritisiert«. Dann folgt ein Zitat:»,,Beweise für die teils haarsträubenden Rechtfertigungen für den diskriminierenden Umgang mit Scientologen fehlen von Seiten der Regierungsvertreter gänzlich. Um Tausende von dokumentierten Diskriminierungsfällen zu ignorieren, müssen die betroffenen staatlichen Vertreter allerdings mit zunehmender Kraftanstrengung aufwarten. Während einige Staatsdiener immer noch offene Ohren für geistige Brandstifter haben, wird vor allem neuen religiösen Minderheiten jeglicher Dialog verweigert«. An dieser Stelle bricht das Zitat ab. Der flüchtige Leser könnte glauben, das Zitat stamme aus dem Bericht des Europaparlaments, von den Vereinten Nationen oder einem diesen Instititionen gleichrangigen Menschenrechtsgremium. Daß das Zitat von Ingo Lehmann vom Menschenrechtsbüro der Scientologen in München stammt, erfährt man nur, wenn man auf»weiter«klickt und die nächste Seite aufmacht. In verschiedene Entscheidungen deutscher Gerichte versucht das Münchner Menschenrechtsbüro der Scientologen eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft hineinzuinterpretieren. Dabei übersehen die Scientologen geflissentlich, daß gerichtliche Entscheidungen teilweise gerade hinter den Aktivitäten der sog.»ehrenamtlichen Geistlichen«der Scientologen eine gewerbliche Zielsetzung sehen: In einer Mitteilung vom 22. April 2003 behauptet das sog. Menschenrechtsbüro im Zusammenhang mit dem unter dem Aktenzeichen 2 Bs 170/03 ergangenen Beschluß des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes::»Am entschied das Oberverwaltungsgericht in letzter Instanz, dass die Scientology unter Artikel 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit) fällt und dementsprechend ein Informationszelt zentral in Hamburg aufgestellt werden darf!«.
3 ABI Info vom 18. November 2003 Seite 3 Tatsächlich hat das Gericht die Frage, ob die Scientology-Organisation eine Religionsgemeinschaft ist, nicht beantwortet. Es ging in diesem Verfahren lediglich um einen Sondernutzungserlaubnisantrag der Scientology-Organisation für die Aufstellung eines Zeltes auf öffentlicher Verkehrsfläche. Dazu stellte das Gericht fest,»daß die Antragstellerin bei einer Entscheidung über die Sondernutzungserlaubnis mit großer Wahrscheinlichkeit den Schutz des Artikels 4 Abs.1 GG dann für sich in Anspruch nehmen kann, wenn sie diese nicht in einer Weise ausüben will, bei der tatsächliche Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit auf den öffentlichen Wegen in Erscheinung treten«. Eine auf ähnliche Weise irreführende Behauptung hatte das angebliche Menschenrechtsbüro schon am 26. März 2003 aufgestellt:»verwaltungsgericht München: Scientology durch Artikel 4 (Religionsfreiheit) geschützt!«verkündet das»menschenrechtsbüro«in einer fett gedruckten Überschrift. Am Ende des kleiner gedruckten Texts kann man allerdings lesen, daß die Entscheidung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof aufgehoben wurde. Die mißliebige Entscheidung zweiter Instanz quittierte das sogenannte Menschenrechtsbüro mit abfälligen Worten:»Wer die Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugunsten der Landeshauptstadt München liest, könnte Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichts bekommen«. In seiner Urteilsschelte wirft das vermeintliche Menschenrechtsbüro der Scientologen dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vor, daß der»vgh die Flöhe husten hörte und in den potentiellen Spenden an die Ehrenamtlichen Geistlichen "den Verdacht gewerblicher Ziele" sah«. Daß der Verdacht gewerblicher Ziele bei den sogenannten»ehrenamtlichen Geistlichen«der Scientologen durchaus berechtigt ist, ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichtes Köln: Mit Urteil vom 24. Oktober 2002, Aktenzeichen 2 K 6626/96 hat das Finanzgericht Köln ausdrücklich darauf hingewiesen, daß aus der Höhe der Lizenzgebühren, die sogenannte»ehrenamtliche Geistliche«oder»Feldauditoren«an die Scientology-Dachorganisation»I HELP - International Hubbard Ecclesiastical League of Pastors«(»Hubbard Internationale Kirchenvereinigung von Pastoren«) in Los Angeles abführen mußten, geschlossen werden kann, daß mit den Scientology-Dienstleistungen sehr lukrative Geschäfte gemacht werden. Besonders bemerkenswert sind die Feststellungen des Finanzgerichts Köln, daß der Dachverband der sogenannten Pastoren oder ehrenamtlichen Geistlichen der Scientologen erklärt hatte, daß das Verhältnis zwischen ihm und seinen Lizenznehmern ökonomisch bestimmt sei, und daß besondere Beziehungen im Hinblick auf Weltanschauungsfragen mehrfach ausdrücklich in Abrede gestellt wurden. Die vom Münchner»Menschenrechtsbüro«der Scientologen am 3. Februar 2003 veröffentlichte Meinung, daß die Entscheidung des Bundesamtes für Finanzen, auf eine Berufung gegen dieses Urteil zu verzichten und die entsprechenden Steuerbescheide zu erlassen, bedeute,»dass die in Los Angeles beheimatete Mutterkirche der Scientology-Religion das erste Mal in Deutschland als steuerbefreit anerkannt wurde«, kann unter diesen Umständen wohl nur als Ablenkungsmanöver angesehen werden. Auch in Stuttgart, Herrenberg und Pforzheim haben die»ehrenamtlichen Geistlichen«der Scientologen im Sommer 2003 Zelte aufgestellt, um für ihre Tätigkeit zu werben. Bürgern, von denen»ehrenamtliche Geistliche«Spenden von mehreren Euro forderten, nachdem sie ihnen farbige Broschüren überreicht hatten, drängte sich ebenfalls der Eindruck von verschleierten Buchverkäufen und gewerblicher Tätigkeit auf. AKTION BILDUNGSINFORMATION e.v. Dr. Helga Lerchenmüller (Abteilungsleiterin Recht)
4 ABI Info vom 18. November 2003 Seite 4 Dokumentation Scientologischer Etikettenschwindel - L. Ron Hubbard wird in eine Reihe mit bekannten Menschenrechtlern gestellt:
5 ABI Info vom 18. November 2003 Seite 5 Dokumentation In den Webseiten der Scientologen wird Kurt Weiland als Direktor für externe Angelegenheiten des OSA dargestellt: Die Scientology-Organisation berichtet in ihren Internetseiten über die Eröffnung des»europäischen Büros für öffentliche Angelegenheiten und Menschenrechte«in Brüssel mit Kurt Weiland und der Opernsängerin und bekennenden Scientologin Julia Migenes:
6 ABI Info vom 18. November 2003 Seite 6 Dokumentation Die Internetseiten des sogenannten»menschenrechtsbüros«und andere Veröffentlichungen der Scientologen feiern das Urteil des Finanzgerichts Köln als Sieg......und verschweigen, daß der klagende Dachverband»Hubbard Internationale Kirchenvereinigung von Pastoren«besondere Beziehungen zu seinen Lizenznehmern im Hinblick auf Weltanschauungsfragen ausdrücklich verneint hatte, und daß nach den Feststellungen des Gerichts einzelne Lizenznehmer erhebliche Erträge erwirtschaftet haben:......
7 A B I I N F O Aktion Bildungsinformation e.v., Lange Straße 51, Stuttgart, Tel.: (Vermittlung), Fax: h.lerchenmueller@abi-ev.de III / Dr.HL-se Rechtliche Nachbemerkung zur ABI INFO Bitte beachten Sie, dass die Informationen der vorliegenden ABI INFO immer den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergeben. AKTION BILDUNGSINFORMATION e.v. Dr. Helga Lerchenmüller (Abteilungsleiterin Recht)
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