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1 40. Jahrgang (123) Donnerstag, den 4. Juli 2013 Nr. 27/2013 Amtsblatt der Verbandsgemeinde. GRÜNSTADT-LAND und der Ortsgemeinden

2 Grünstadt Ausgabe 27/2013

3 Grünstadt Ausgabe 27/2013 Musikverein KMK Dirmstein Kellergartenfest Sonntag, 7. Juli Uhr KMK Dirmstein Uhr Stadtkapelle Krautheim Feiern Sie mit uns den Sommer und kommen Sie in den wunderschönen Dirmsteiner Kellergarten zum gemütlichen Frühschoppen! Die Musikvereine aus Dirmstein und Krautheim präsentieren Ihnen u.a. feinste Egerländer Blasmusik. Dazu gibt es Weißwurst, Obatzter oder Fleischkäse. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Verbandsgemeinde Grünstadt-Land ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz Neustadt, den Konrad-Adenauer-Str. 35 Abt. Landentwicklung, Telefon: 06321/671-0 Ländliche Bodenordnung Telefax: 06321/ Flurbereinigungsverfahren Internet: Weisenheim a. Sd./Lambsheim I Wg Aktenzeichen: HA10.3 Hinweis zur Vorläufigen Besitzeinweisung In dem Flurbereinigungsverfahren Weisenheim a. Sd./Lambsheim I WG wurden die Beteiligen mit Wirkung vom 15. Mai 2013 vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Reinpfalz in den Besitz der neuen Abfindungsgrundstücke eingewiesen. Wir bitten folgenden Hinweis zur Kenntnis zu nehmen: Die Nachbearbeitung der neuen Wege durch die Flurbereinigungsbehörde erfolgt im Herbst 2013 nach der Vegetationsperiode. Im Bereich der Wende- und Anliegerwege sind bis zu diesem Zeitpunkt kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Befahrbarkeit von den Bewirtschaftern selbst durchzuführen. Im Auftrag gez. Gerd Hausmann Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim Sehr geehrte Eltern, für den Besuch von Hort- und Krippeneinrichtungen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Dürkheim in seiner Sitzung am die Neuanpassung der Hort- und Krippenbeiträge zum beraten und wie folgt festgelegt: Kinderkrippenbeiträge (0 bis 2 Jahre) Kinderhortbeiträge Für Familien mit vier und mehr Kindern bleibt wie bisher Beitragsfreiheit bestehen. Maßgebend ist dabei grundsätzlich die Anzahl der Kinder in der Familie, für die die Familie das volle Kindergeld erhält. Der Besuch der Kindergärten im Landkreis Bad Dürkheim ist seit dem für Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr an beitragsfrei. Für das angebotene Mittagessen wird ein zusätzlicher Beitrag (Essensgeld) durch die Einrichtung bzw. den Träger erhoben. Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Ihr Bürgerservice B 271, Fahrbahnerneuerung am Kreisverkehrsplatz (KVP) Grünstadt an der Anschlussstelle A 6 Der Landesbetrieb Mobilität Speyer teilt mit, dass ab Montag, 8. Juli, die Fahrbahn der B 271 im Bereich des Kreisverkehrsplatzes (KVP) sowie im Bereich der Anschlussstelle A 6 (Fahrtrichtung Saarbrücken) erneuert wird. Die gesamte Bauzeit beträgt, je nach Witterung, ca. 6-8 Wochen. Die Bauarbeiten erfolgen in mehreren Bauabschnitten (BA): 1. BA: Der Straßenast L 516 (Kirchheimer Straße) erhält auf einer Länge von ca. 300 m (bis zur Einmündung Industriestraße) eine neue Asphaltdeck- und Asphaltbinderschicht (Dauer: ca. 1 Woche) 2. BA: Im 2. Bauabschnitt werden die Zufahrt zum KVP aus Richtung Süden kommend, ca. 3/4 des Kreisringes (gegen UZ), die komplette B 271 Richtung Norden, der Bypass zwischen Autobahnauffahrt und B 271 wie auch die komplette Auf- und Abfahrt der Anschlussstelle A 6 unter Vollsperrung saniert (Dauer: ca. 4 Wochen) 3. BA: Die Fahrbahn im restlichen Kreisring sowie die Fahrbahn der Ausfahrt in Richtung Süden werden erneuert (auf einer Länge von ca. 30 m) (Dauer: ca. 1 Woche) Die Dauer der Bauarbeiten ist abhängig von der Witterung. Die Umleitungen sind entsprechend der jeweiligen Bauabschnitte ausgeschildert. Während der gesamten Bauzeit ist um Grünstadt mit erheblichen Behinderung zu rechnen. Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis. gez. Thomas Ruppert Fundbüro Gefunden wurde In Dirmstein - eine Kinderjacke In Kirchheim - ein Schlüsselbund Bürgerservice Grünstadt-Land Tel / Fortsetzung auf der Seite 6!

4 Grünstadt Ausgabe 27/2013 Beratungen sozialer Dienst (Veröffentlichung jeden 1. Donnerstag im Monat) Aids-Beratung Gesundheitsabteilung Kreisverwaltung Bad Dürkheim in Neustadt Neumayerstraße 10; Tel donnerstags von bis Uhr, freitags von 08:30 bis Uhr Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen e.v. Treffpunkt Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55 Hebammenzimmer - montags von 09:30 Uhr - 11:00 Uhr Tel.Nr Behindertenbeauftragter der Verbandsgemeinde Grünstadt- Land und der Stadt Grünstadt Beratung, Hilfestellung und Hinweisgeber in Fragen zur Behinderung Klaus Raschke, Verbandsgemeindeverwaltung Tel / Beratungsstelle für Alleinerziehende und Frauen Bahnhofstraße 13, Grünstadt, Tel Sprechzeiten: Mo/Mi/Do Uhr und nach Vereinbarung Berufsbegleitender Dienst bei Problemen im Arbeitsleben - Schwerbehinderter und psychisch kranker Menschen Tel.Nr Fachdienst für Hörgeschädigte Frankenthal, Tel Caritas-Zentrum Sozialberatung für Schuldner/Allgemeine Sozialberatung für schwangere und Familie in Not, Bad Dürkheim, Philipp-Fauth- Straße 8, Tel.Nr Termine nach Vereinbarung Diakonie Beratungsdienste Bad Dürkheim, Kirchgasse 9, Tel.Nr Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche - Fachstelle Sucht und Prävention - Selbsthilfegruppen für Drogenabhängige - Selbsthilfegruppe für Frauen mit Ess-Störungen - Selbsthilfegruppe für Alkoholabhängige und Angehörige Grünstadt, Friedrich-Ebert-Straße 2, Tel.Nr Sozial- und Lebensberatungsstelle Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes Evangelische und Katholische Telefonseelsorge für Menschen in seelischer Not Tel oder ohne Zeitbeschränkung kostenfrei rund um die Uhr Hospiz-Dienst Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen Tel Krisentelefon für seelische Probleme im Landkreis Bad Dürkheim Rufnummer Der Anruf ist kostenfrei Frauenhaus Bad Dürkheim Tel Geistchristliche Kirche e.v. Lebenshilfe, Sekretaritat Kindenheim, Tel Soziale Dienste - Kleiderkammer - Seelsorge und Sterbebetreuung Geistchristliches Sozialwerk Die Schwestern Häusliche Alten- und Krankenpflege Sozialstation Kindenheim Tel Gleichstellungsbeauftragte - der Stadt Grünstadt und der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, Andrea Breßler, Stadtverwaltung Grünstadt, Tel des Landkreises Bad Dürkheim Gaby Haas, Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Tel Heilpädagogischer Kindergarten der Lebenshilfe Grünstadt- Eisenberg e.v. Tel.Nr Heilpädagogisch-Therapeutisches Kinderzentrum Göllheim, Tel Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Ambulante Dienste und Fahrdienste Tel oder Kinderschutzbund Neustadt-Bad Dürkheim e. V. Kinder- und Jugendtelefon Nr (mo-fr Uhr) Lauterjungs und Mädels e.v. Schwul-Lesbische Initiative c/o AIDS-Hilfe Kaiserslautern Tel LIGA Café International Ausländerberatung u. a. dienstags Uhr im Haus der Jugend Grünstadt, Kreuzerweg 6, Tel Ökumenische Sozialstation Grünstadt e.v. Ambulante - Hife- Zentrum Grünstadt, Friedrich-Ebert-Str., Tel Rentensprechtag Deutsche Rentenversicherung Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 7, Terminvereinbarung Tel Selbsthilfegruppen - Kontakte und Treffen - - Alzheimer jeden letzten Donnerstag im Monat Uhr Maximilianstift in Maxdorf Tel Frauenhilfe nach Krebs 1. Montag im Monat Uhr Altenheim Leininger Unterhof, Grünstadt - Hypophysen- und Nebennieren M. Pasedach Tel Insu-Line-Diabetiker 1. Mittwoch im Monat Uhr ASB Grünstadt, St.Peter-Straße 23 - Kontinenz 1. Mittwoch im Monat Uhr St. Marienkrankenhaus Personalwohnheim in Ludwigshafen/Rhein - Leben ohne Dich (verwaiste Eltern) 2. Mittwoch im Monat Uhr Kath.Pfarramt Heßheim, Birgit Kröther Tel Morbus-Bechterew Barbara Laubscher Tel Multiple Sklerose 2. Mittwoch im Monat 18:30 Uhr Restaurant Maxi-Autohof, Grünstadt, Dr. Müller Tel , K.van der Heijden Tel Parkinson 1. Mittwoch im Monat in Kaiserslautern Tel Prostatakrebs jeden 2. Freitag im Monat, Uhr, Gaststätte Keller Anna, Worms Pfiffligheim - Rheuma Montag Uhr Trockengymnastik/Freitag 17:30 Uhr Wassergymnastik, Tel Seelische Krisen - Hoffnungsland e.v. mittwochs Uhr, Am Grünborn 2 in Kirchheim a.d.wstr. sowie nach tel. Vereinbarung 06359/81622 M.Süntzenich SKFM-Betreuungsverein für den Landkreis Bad Dürkheim Bad Dürkheim, Mannheimer Str. 20, Tel Stammtisch für gesetzl. BetreuerInnen - Treffen 3. Mittwoch im Monat um Uhr im Brauhaus Grünstadt, Turnstr. 7 Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) des Gesundheitsamtes Sprechstunden zu den Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes, Neustadt, Tel Sozialverband VdK Geschäftsstelle Neustadt Tel Grünstadt, Vereinshaus Neugasse 4, jeden und 3. Montag im Monat von 09:00-12:00 Uhr Tagesstätte mit Kontaktstellenfunktion für psychisch behinderte Menschen Bad Dürkheim Tel Tagespflegebörse Kreis Bad Dürkheim für Tagesmütter- und -väter sowie Eltern, die Betreuung suchen Tel Tafeladresse und Ladengeschäft: Grünstadt, Schillerstraße 6, Tel / Öffnungszeiten: mittwochs.11:30-13:00 Uhr und freitags 13:15-16:00 Uhr WEISSER RING e. V, Neustadt Tel. 0151/ , Opfertelefon

5 Grünstadt Ausgabe 27/2013 Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land mit Außenstelle Kreisverwaltung - DÜW Kfz-Zulassung - Industriestraße 11, Grünstadt Tel Fax info@gruenstadt-land.de Internet:... Öffnungszeiten der VG-Verwaltung: Montag-Freitag...08:30-12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch...13:30-16:00 Uhr Donnerstag...13:30-18:00 Uhr Das Bürgerbüro und das Standesamt sind montags - donnerstags durchgehend geöffnet. Kreisverwaltung DÜW-Zulassungsstelle Tel Fax Öffnungszeiten Montag... 07:30-13:30 und 14:00-16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch...07:30-13:00 Uhr Donnerstag... 07:30-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag...07:30-12:00 Uhr Annahmeschluss jeweils 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten Sprechstunden Bürgermeister/Beigeordnete Bürgermeister Reinhold Niederhöfer Erster Beigeordneter Jörg Jokisch Terminvereinbarung (Sekretariat Tel ) evelyn.neufeld@gruenstadt-land.de Beigeordneter Jürgen Schraut Montag...09:00-12:00 Uhr Tel Schiedsmann der Verbandsgemeinde Horst Kern... Tel Rufbereitschaft außerhalb der üblichen Dienststunden Verbandsgemeindewerke Wasserversorgung...Tel.: Abwasserbeseitigung... Tel.: Pfalzwerke Netz AG Stromversorgung...Tel.: Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Ebertsheim- Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim, Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, Quirnheim Bei Stromausfall innerhalb der Haus-Installation ist Ihr Elektroinstallateur für die Schadensbehebung zuständig. Erdgasversorgung...Tel.: Battenberg, Bissersheim, Bockenheim a. d. Wstr., Dirmstein, Ebertsheim-Rodenbach, Gerolsheim, Großkarlbach, Kindenheim, Kirchheim a. d. Wstr., Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Obersülzen, Quirnheim Elektrizitätsgenossenschaft Dirmstein Stromversorgung (Störung) Stadtwerke Frankenthal...Tel.: Störungsdienst Obrigheim Stromversorgung Firma Mielisch... Tel.: oder Erdgasversorgung Stadtwerke Grünstadt...Tel.: Ruftaxi für die Ortsgemeinden: Bissersheim, Dirmstein, Gerolsheim, Großkarlbach, Kirchheim a. d. Wstr., Laumersheim Tel.: oder Polizeiinspektion Grünstadt Ruhestörung...Tel Notfallrufe Notruf Feuerwehr Notarzt / Krankenwagen Vergiftungsfälle oder Kreiskrankenhaus Ärztliche Notfalldienstzentrale Kreiskrankenhaus Grünstadt, Westring 55 Tel.: Freitag ab 19 Uhr bis Montag 7 Uhr Mittwoch ab 13 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr und an allen Feiertagen von 8 Uhr bis um 7 Uhr am Folgetag Zahnärztlicher Notdienst Tel.: Augenärztlicher Notdienst Tel.: Tierärztlicher Notdienst Tel.: Apothekendienst Samstag, ab 12:00 Uhr bis Sonntag, , 8:30 Uhr Kelten-Apotheke, Hauptstr. 79, Eisenberg Sonntag, , 8:30 Uhr bis Montag, , 8:30 Uhr Martins-Apotheke, Vorstadt 3, Grünstadt Der Bereitschaftsdienst der Apotheken kann auch jederzeit telefonisch erfragt werden. Festnetz: / Handy: Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Herausgeber: Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Telefon: o. -240, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Fax: Internet: Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) info@wittich-foehren.de Telefon: o. -240, Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Fax: Ansprechpartnerin Internet: für Anzeigen: Angelika info@wittich-foehren.de Heintzmann Telefon und Fax Tel / , Fax / Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren a.heintzmann@wittich-foehren.de Adresse: Ansprechpartnerin Schillerstraße 101, Bad Dürkheim für Anzeigen: Angelika Heintzmann Verantwortlich: Telefon und Fax Tel / , Fax / amtlicher Teil: Reinhold a.heintzmann@wittich-foehren.de Niederhöfer, Bürgermeister Nachrichten Adresse: u. Hinweise: Dietmar Schillerstraße Kaupp, 101, Verlagsleitung Bad Dürkheim Verantwortlich: Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren, Anzeigenleitung amtlicher Erscheinungsweise: Teil: Reinhold wöchentlich Niederhöfer, donnerstags, Bürgermeister Einzelstücke zu beziehen bei: Nachrichten u. Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung Dietmar Kaupp, VerlagsleitungGrünstadt-Land, Grünstadt Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren, Anzeigenleitung Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die Vereinsmitteilungen Erscheinungsweise: stellen wöchentlich nicht immer donnerstags, die Meinung Einzelstücke des Herausgebers zu beziehen dar. bei: Verbandsgemeindeverwaltung Grünstadt-Land, Bei unverlangt eingesandten Manuskripten Grünstadt behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Textbeiträge sowie angeforderte Bildveröffentlichungen bitten wir per Beiträge, an: die amtsblatt@gruenstadt-land.de mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind und die Vereinsmitteilungen stellen nicht immer die Meinung des Herausgebers dar. Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf Bei unverlangt hingewiesen, eingesandten dass Gesellschafter Manuskripten des Verlages behält und sichder diedruckerei Redaktionletztlich Kürzungen sind: Edith vor. Textbeiträge Wittich-Scholl, sowie Michael angeforderte Wittich, Georgia Bildveröffentlichungen Wittich-Menne und bittenandrea wir per Wittich- Bonk. an: amtsblatt@gruenstadt-land.de

6 Grünstadt Ausgabe 27/2013 Fortsetzung von der Seite 3! Stellenausschreibung der Verbandsgemeinde Freinsheim Für unsere Kindertagesstätte in Weisenheim am Sand suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Kindertagesstättenleiter/in in Vollzeitbeschäftigung Das pädagogische Team der Einrichtung bildet, erzieht und betreut in 2 Gruppen derzeit bis zu 47 Kinder im Alter von 2-6 Jahren, sowohl in Teilzeit als auch ganztags. Ihre künftigen Aufgaben: - Pädagogische Gesamtleitung der Kindertagesstätte - Personalführung, Teamentwicklung, Projektentwicklung, Kooperation mit den Grundschulen, - aktive Eltern- und Öffentlichkeitsarbeit - Organisation, Qualitätsentwicklung und Evaluation Unsere Erwartungen an Sie: - Abschluss im pädagogischen Bereich als Sozialpädagoge/in, Absolventen frühpädagogischer Studiengänge oder Erzieher/in mit staatl. Anerkennung - Berufserfahrung mit Zusatzqualifikation - Mitgestaltung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption der Kindertagesstätte auf der Grundlage der Trägerkonzeption und den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz - Pädagogische, organisatorische und kommunikative Fachkompetenz Unsere Leistungen: Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle Tätigkeit in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Träger und einem kompetenten Team im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach Entgeltgruppe S 10TVöD-SuE. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum an Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, -Personalbüro, Bahnhofstr. 12, Freinsheim, oder elektronisch an personalbuero@vg-freinsheim.de. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 06353/ zur Verfügung. Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen. Wir bitten daher keine Originale und Bewerbungsmappen einzureichen. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Info für Berufsstarter Viele Jugendliche in Rheinland-Pfalz starten demnächst ins Berufsleben. Deshalb bekommen sie in diesen Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung: ihren Sozialversicherungsausweis. Ob Auszubildender, Minijobber oder Berufseinsteiger - der Sozialversicherungsausweis ist für jeden Arbeitnehmer wichtig. Der Ausweis enthält Angaben zur Person und eine persönliche Versicherungsnummer, die ein Leben lang gilt. Dem Arbeitgeber ist dieser Ausweis vor Beginn der Beschäftigung vorzulegen. Das stellt sicher, dass alle Beiträge und rentenrechtliche Zeiten von Anfang an auf das eigene Versicherungskonto verbucht werden, aus dem später die Rente berechnet wird. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rät, alle Angaben genau zu prüfen und den Ausweis sorgfältig aufzubewahren. Denn nur wenn alles stimmt, stimmt später auch die Rente. Sollte der Ausweis einmal verloren gehen oder es ändern sich persönliche Daten, veranlasst die Krankenkasse auf Antrag, dass ein neuer Ausweis ausgestellt wird. Mehr Tipps finden Berufsstarter auch unter Volkshochschule Kirchheim-Bissersheim in der KVHS Bad Dürkheim Ingrid Minuth,Tel /81785 bis Uhr Internet unter: Alle EDV Kurse starten in Kirchheim, EDV-Bildungszentrum im Friedrich-Diffiné-Haus Windows Auffrischungskurs - Ferienkurs Themen: Ordnerstruktur erstellen / Dateien suchen und verschieben (Lernen Sie eine Alternative zur Windows-Suche kennen) / Programme installieren und deinstallieren / Datenrettung u. v. m. Daten gelöscht - der Papierkorb ist leer - was nun? / Bearbeiten von eingescannten Texten / Text erkennen und formatieren / Bilder in Dokumente einfügen / Nummerierungen und Aufzählungen / Texte mit Tabulatoren übersichtlicher gestalten. Alle Programme, die verwendet werden, sind entweder Bestandteil Ihres Betriebssystems oder Freeware. F Mo bis Do , 4 Tage, jew Uhr, 58 Dozent: Heinz Wittmann Kinderkurs - Ferienkurs: Computer Blockkurs 2 von 10 bis 13 Jahren - Teil 1 Themen: Informationssuche im Internet, Speichern von Informationen, Einfügen von Informationen in eigene Texte, Versenden von s F KB 2 x, Mo Di , Uhr, 29 Dozent: Heinz Wittmann Bildbearbeitung am PC - Blockkurs Themen: Bilder von der der Digitalkamera auf den Computer überspielen / einfache Korrekturen vornehmen / schnell und einfach Bilder umbenennen u. v. m. Alle Programme, die verwendet werden, sind entweder Bestandteil Ihres Betriebssystems oder Freeware / störende Elemente aus Bildern entfernen / Bilder retuschieren und mit Effekten verändern / stürzende Linien korrigieren / Fotomontage: aus zwei mach eins / Panoramabilder erstellen / Bilder auf der Festplatte suchen / Diashow.. F KB Mo, bis Do jew Uhr, 58 Dozent: Heinz Wittmann Fitnessgymnastik an Geräten - Schnupperkurs Termine nach Wahl Unter physiotherapeutischer Anleitung mit Schwerpunkt Geräte- Training lernen Sie richtig zu trainieren. Bei vorhandenen Beschwerden und Erkrankungen bitte das Einverständnis des behandelnden Arztes einholen. Bitte mitbringen: Sportbekleidung, Sportschuhe, Frotteehandtuch. Durch ein Ganzkörpertraining wird die Muskulatur gekräftigt, die Beweglichkeit und Fitness gesteigert. Termine: 10 x, abends jew. Std. z.b Uhr, x, vormittags, jew. 1 Std. z.b Uhr, 54 Anmeldung mit Terminvereinbarung unter Dozent Christian-Richard Sawetzki, Grünstadt, Studio Ferienaktionsbörse 2013 im Jugendhaus Grünstadt Die Ferienaktionsbörse ist das etwas andere Ferienprogramm des Trägervereins Offene Jugendarbeit Leiningerland e.v. In den ersten beiden Wochen der Sommerferien, vom bis , finden im Jugendhaus in Grünstadt, Kreuzerweg 6, und an verschiedenen Orten in der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land Aktionen und Ausflüge statt. Im und um das Jugendhaus Grünstadt gibt es für alle Kinder ab 7 Jahren jeweils von Montag bis Freitag von bis Uhr die Möglichkeit, sich in das Programm der Ferienaktionsbörse einzuklinken. Das vielseitige Programm der Ferienaktionsbörse umfasst neben Bastelworkshops auch die unterschiedlichsten Angebote wie Skate- Sicherheitstraining, Kochen, DFB-Fußballführerschein, Schwimmen, Klettern, Computerworkshops, Nachtwanderung, Ausflüge, Besuch von örtlichen Vereinen und vieles mehr. Auch das Spielmobil wird wieder täglich vor Ort sein. Nähere Informationen unter oder Dort gibt es das Anmeldeformular zum Download. NABU Eisenberg/Leiningerland Nächstes Monatstreffen Mittwoch, 10. Juli 2013 um Uhr in der Erdekaut an der Grube Riegelstein. NABU-Luchse Samstag, den 17. August 2013 werden Grundschüler und ehemalige 4.-Klässler den renaturierten Eisbach bei Obrigheim unter die Lupe nehmen. Treffpunkt: Uhr am Ortsausgang Obrigheim (kurz vor der Südzuckerfabrik). Anmeldung und Information per info@nabu-eisenberg-leiningerland.de oder telefonisch bzw an.

7 Grünstadt Ausgabe 27/2013 Arbeiter-Samariter-Bund Erste-Hilfe-Kurs Samstag, :00 Uhr Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerschein-bewerber der Klassen A, A1, B, BE, L, M, T. Ort: Arbeiter-Samariter-Bund Grünstadt, St. Peter Str. 23 (Dauer: 4 Doppelstunden) Battenberg (Pfalz) ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 28. Sitzung des Gemeinderates Battenberg Sitzungstag Dienstag, , 19:00 Uhr Sitzungsort Dorfgemeinschaftshaus Battenberg Tagesordnung öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Neufassung der Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus 3. Anfragen und Mitteilungen nichtöffentliche Sitzung Bau- und Grundstücksangelegenheiten Kinderspielplatz Weed Der Kinderspielplatz Weed hat eine offizielle Betriebsgenehmigung und kann mit Einschränkung benutzt werden. Da der Sonnenschutz über der Rutsche noch fehlt ist diese zur Zeit bei starker Sonneneinstrahlung wegen Überhitzung nur begrenzt benutzbar. Eltern sollen ihre Kinder bitte darauf hinweisen. Die Boulebahn ist ebenfalls benutzbar. Eine offizielle Einweihung ist im August geplant. Urlaubsvertretung Vom bis Ende Juli führt die Amtsgeschäfte der Ortsgemeinde Battenberg der Beigeordnete Wolfgang Pahlke. Bissersheim ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz Neustadt, den Konrad-Adenauer-Str. 35 Abt. Landentwicklung, Telefon: 06321/671-0 Ländliche Bodenordnung Telefax: 06321/ Flurbereinigungsverfahren Internet: Weisenheim a. Sd./Lambsheim I Wg Aktenzeichen: HA10.3 Hinweis zur Vorläufigen Besitzeinweisung Veröffentlichung siehe unter Verbandsgemeinde, öffentliche Bekanntmachungen. Seniorennachmittag am 11. Juli 2013 Liebe Seniorinnen, liebe Senioren, wir möchten Sie ganz herzlich zu unserem nächsten Seniorennachmittag am 11. Juli 2013, um Uhr, ins Eulennest einladen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Das Helferteam und Heinrich Krauß Strom wird abgestellt Wegen dringender Reparaturarbeiten und Vogelschutzmaßnahmen der Pfalzwerke AG wird am Sonntag, in der Zeit von 01:00 Uhr bis 07:00 Uhr der Strom abgestellt. Prot. Kirchengemeinde Bissersheim Unsere Gottesdienste Sonntag, 7. Juli Uhr Gottesdienst Bockenheim a. d. Weinstraße Prot. Kirchengemeinde Battenberg Samstag, 6. Juli 2013: Uhr Kirchliche Trauung von Marco Mauer und Tina Mauer, geb. Stephan, (Frankenthal) mit Feier der Heiligen Taufe ihrer Tochter Maxima. Battenberger Kirchenfest Danke! Durch den hervorragenden Einsatz so vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer war das Battenberger Kirchenfest wieder ein gelungenes und gut besuchtes fröhliches Ereignis. Herzlichen Dank allen, die dazu beigetragen haben! Für Kinder Zelten im Garten des Battenberger Kirchenhäuschens geplant Siehe unter Kleinkarlbach! Prot. Pfarramt für Battenberg und Kleinkarlbach, Pfarrerin Julia Heller, Backhohl 1, Kleinkarlbach, Tel pfarramt.battenberg@vkirchepfalz.de Öffnungszeiten des Grünabfallplatzes Der Grünabfallplatz der Gemeinde ist jeden Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Schlüssel bei Bedarf zu den bekannten Bürozeiten im Rathaus erhältlich. Wir weisen nochmals darauf hin, dass nur Grünschnitt bis zu einer Stärke von 10 cm abgeliefert werden kann. Bericht über die 33. Sitzung des Gemeinderates Bockenheim am Ergänzungswahl für verschiedene Ausschüsse Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. 40 Abs. 5 GemO werden die nachfolgenden Ausschüsse neu besetzt:

8 Grünstadt Ausgabe 27/2013 Haupt- und Finanzausschuss Herr Hans-Jürgen Jakoby wird ordentliches Ausschussmitglied. Stellvertretendes Ausschussmitglied bleibt Herr Karl Schäfer Bau- und Sozialausschuss Herr Claus Höfle wird ordentliches Ausschussmitglied. Stellvertretendes Ausschussmitglied wird Herr Hans-Jürgen Jakoby Kindertagesstättenausschuss Herr Claus Höfle wird stellvertretendes Ausschussmitglied. Ordentliches Ausschussmitglied ist Frau Helga Pauly. Öffnungs- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten Büro: Montag bis Donnerstag von 10:30 Uhr bis Uhr Sprechstunden Ortsbürgermeister und Beigeordnete: jeden Montag von bis Uhr Tel / Fax Kurt Janson Ortsbürgermeister Burschenschaft 1813 e. V. Der Kartenvorverkauf für die 200-Jahr-Party der Burschenschaft vom 2. bis 4. August im Schloss Janson beginnt ab Montag den 8. Juli. Karten gibt es im Weingut Benß in Bockenheim und bei Autoteile Petrasch, Grünstadt Prot. Pfarramt Bockenheim Donnerstag, den 4. Juli 2013 um Uhr treffen sich die Konfirmanden am Bahnhof in Bockenheim. Sonntag, den 7. Juli Uhr Gottesdienst Martinskirche Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus Bockenheim 14. Sonntag im Jahreskreis Uhr in Bockenheim: Diözesanwallfahrt des Kolpingwerks Statio in der Pfarrkirche zu Bockenheim Eucharistische Prozession durch die Weinberge zur Gnadenkapelle Festliche Eucharistiefeier als Amt für beide Gemeinden Uhr in Bockenheim - Festhalle Emichsbuirg Kundgebung- Thema: Leben braucht Freunde Mittwoch, Uhr in Obrigheim: Beichtgelegenheit Uhr in Obrigheim: Rosenkranz Uhr in Obrigheim: Heilige Messe Dirmstein Kerweumzug 2013 Hiermit laden wir alle ein, die am Kerweumzug dieses Jahr teilnehmen möchten. Die Einladung richtet sich insbesondere an Teilnehmer, die mit einem Fahrzeug teilnehmen wollen. Die Vorbesprechung findet am Dienstag, dem um Uhr im Ratssaal statt. Jörg Jokisch Erster Beigeordneter Bericht über die 33. Sitzung des Gemeinderates Dirmstein am Neufassung der Satzung für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte Dirmstein und die Erhebung von Elternbeiträgen Die Neufassung der Satzung für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte Dirmstein und die Erhebung von Elternbeiträgen wird in der von der Verwaltung vorgelegten Form beschlossen. Gleichzeitig tritt die Satzung vom sowie die 1. Änderungssatzung vom außer Kraft. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft! Antrag der CDU-Fraktion; Beschluss über die Ausweisung von weiteren Vorrangflächen für Windkraftanlagen Der Antrag der CDU-Fraktion Auf der Gemarkung sollen keine zusätzlichen Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden -wird abgelehnt. Antrag der FWG-Fraktion; Bürgerbefragung zum Thema Weitere Windkraftanlagen auf Dirmsteiner Gemarkung Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Maßnahmen zu einer Bürgerbefragung am zu ergreifen, sofern die Fakten zu diesem Zeitpunkt dem Bürger bekanntgemacht werden können. Sprechstunden im Rathaus Ortsbürgermeister Bernd Eberle Erster Beigeordneter Jörg Jokisch Dienstags von Uhr Beigeordneter Ulrich Schneider (Landwirtschaft, Weinbau und Umwelt) nach telefonischer Vereinbarung unter Tel Beigeordnete Ruth Faber-Hedjazi nach telefonischer Vereinbarung unter Tel Bürostunden Montag - Freitag von 08:00-11:00 Uhr Tel.Nr.: , Fax-Nr.: , info@dirmstein. de Polizeisprechstunde Dienstags von 13:00-15:00 Uhr im Rathaus Elektrizitätsgenossenschaft Dirmstein e.g. Sprechstunde Jeden ersten Montag im Monat von 18:00-19:00 Uhr in den Räumen Caspar-Lerch-Str. 2 (ehemaliges Kühlhaus). Zentralbücherei - Öffnungszeiten Montag Uhr Donnerstag Uhr Tel. Nr Gemeindebücherei Die Bücherei ist in den Sommerferien an folgenden Tagen geöffnet: durchgehend mittwochs von Uhr und in der ersten Ferienhälfte ( ) zusätzlich samstags von Uhr. 1. FCK Fanclub Bei der Mitgliederversammlung am wurde ein neuer Vorstand gewählt: 1. Vorsitzender Uwe Werner 2. Vorsitzender Fritz Raster Kassierer Peter Palm Schriftführer Rainer Maurer Ab August werden wir zu einem regelmäßigen Stammtisch einladen und Sie über unsere jeweiligen Aktivtäten Informieren. Wir freuen uns über neue Mitglieder. Hr. Werner Tel 06238/ , uwewerner58@aol.com steht für weitere Auskünfte zur Verfügung. Musikverein KMK e.v. Am Sonntag, den feiern wir unser Kellergartenfest. Von bis Uhr spielen wir für Sie, von bis Uhr unterhält sie die Stadtkapelle Krautheim. Kommen Sie in den wunderschönen Dirmsteiner Kellergarten zum gemütlichen Frühschoppen mit Weißwurst, Obatzter oder Fleischkäse! Die Musikvereine aus Dirmstein und Krautheim präsentieren Ihnen u. a. Egerländer Blasmusik. MGV Liederkranz 1847 e.v Der MGV bedankt sich bei seinen fleißigen Helfern für die Ausrichtung unseres Sommerfestes am vergangenen Wochenende.

9 Grünstadt Ausgabe 27/2013 TSG 1986 e. V. Das nächste Sportabzeichentreffen findet am um 10.30Uhr auf dem Sportplatz in Heuchelheim statt. TuS Dirmstein 1. Mannschaft Vorschau: Sonntag, , Uhr TuS Altleiningen (Landesliga) - TuS Dirmstein 1b Mannschaft Die 1b spielt beim Leininger Land Cup 2013 in Bockenheim. Termine: , VFR Grünstadt - TuS II, in Bockenheim ,14.00 TSV Ebertsheim-TuS II, in Bockenheim ,18.15 TSV Bockenheim-TuS II, in Bockenheim ,18.15 TuS Großkarlbach - TuS II, in Bockenheim Jugendabteilung Fußball-Camps des 1.FC Rheinpfalz für Kinder der Jahrgänge in Großniedesheim in Kirchheim Nähere Information bei Gunter Tresch, Tel Zumba Zumba findet erst wieder nach den Sommerferien statt. Neue Teilnehmer erhalten Infos bei Liesel Laier 06238/2895 o. Bärbel Doser 06238/ Weitere Infos, Berichte und Bilder finden Sie unter und Prot. Pfarramt Dirmstein für die Kirchengemeinden Dirmstein und Gerolsheim Sonntag, 7. Juli Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Bernd Jacobs Unsere Gottesdienste und andere Infos finden Sie auch unter: www. evkirche-dirmstein.de Kath. Pfarrei St. Laurentius Freitag, Hl. Antonius Maria Zaccariá, Krankenkommunion Sonntag, Sonntag im Jahreskreis 09:00 Uhr Sonntagsmesse für Irene Eisel, Angelika Maurer, Emma Wohninsland, Karl Vogel; Heribert Schuler (Jahrgedächtnis) und seine Angehörige; anschließend Brunnengespräch (Kollekte für die Pfarrei) Dienstag, Hl. Augustinus Zhao Rong und Gefährten 08:00 Uhr Morgenandacht Donnerstag, Hl. Benedikt von Nursia 19:00 Uhr Wort-Gottes-Feier Ebertsheim Der Unterricht für die Klassen 2 bis 4 beginnt am Montag, dem um 08:00 Uhr. Die Kinder der 1. Klasse werden am Dienstag, dem eingeschult. Hierfür bitten wir die Erziehungsberechtigten, ihre Kinder um 08:00 Uhr in die Schule zu bringen. Gemeinsam mit ihrer Klassenlehrerin/Klassenlehrer werden sie dann zum Einschulungsgottesdienst in die evangelische Kirche in Ebertsheim laufen. Bevor die Einschulungskinder mit einer kleinen Feier in der Schulturnhalle begrüßt werden, lädt der Förderverein die Eltern während der Bewegungspause der Kinder zu Kaffee und Kuchen ein. Wir wünschen allen Kindern und Eltern erholsame Ferien und einen guten Start ins neue Schuljahr. Schulleitung und Kollegium Kaninchenzuchtverein P135 Rodenbach Die nächste Monatsversammlung findet am Freitag, 5. Juli 2013 um 20:00 Uhr im Hasenheim in Rodenbach statt. Verein für Natur- und Vogelschutz e.v. Die Mitglieder des Gesamtausschusses treffen sich am Donnerstag, den um 19:30 Uhr im Haus der Vereine zur monatlichen Ausschusssitzung. Radfahrerverein Einigkeit Rodenbach 1910 e.v. Zur Kerweeröffnung lädt der Radfahrerverein die Bevölkerung für Freitag, 12. Juli 2013 ab Uhr zum klassischen Pfälzer Kerweessen ins Radlerheim ein. Ab Uhr findet ein Preisschafkopfturnier statt. TSV Ebertsheim Am Freitag, den , Uhr findet im Sportlerheim eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, wozu wir Sie herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Finanzbericht Entlastung der Vorstandschaft 5. Ergänzungswahlen 6. Verschiedenes Die Einladung erfolgt ausschließlich auf diesem Weg. Anträge können schriftlich und begründet bis spätestens beim 1. Vorsitzenden, Heiko Alleborn, eingereicht werden. AH Nach dem guten 2:5 Ergebnis (Torschützen: Heiko Alleborn, Jörn Urban) gegen die FCK-Traditionsmannschaft trainiert die AH am Donnerstag, und Donnerstag, Am Samstag, , Blitzturnier (Großfeld) in Rodenbach Johann-Adam-Schlesinger-Schule Wieder ist ein Schuljahr zu Ende. Aus diesem Grund möchten wir uns bei allen Eltern und sonstigen Helfern bedanken, die sich für unsere Schule eingesetzt und uns unterstützt haben. Besonders danken möchten wir den Vertretern des Schulelternbeirates Frau Maro, Frau Spatz, Herrn Dr. Maurer, Frau Sanchez-Lopez, Frau Richtsfeld und Frau Arndt, den Klassenelternsprechern, den Vertretern des Fördervereins, allen Frühstückshelfern, dem Radsportverein Rodenbach Frau und Herrn Diemer und der Verkehrswacht Herrn Kemp sowie den Ebertsheimer Eisbachhexen für die großzügige Spende. Prot. Kirchengemeinde Ebertsheim Uhr Gottesdienst Freitag, ökum. Schulgottesdienst in der kath. Kirche in Rodenbach Uhr zum Abschluss des Schuljahres Dienstag, Gesamtpresbytersitzung Uhr Prot. Gemeindesaal Ebertsheim Mittwoch, Seniorennachmittag Uhr Prot. Gemeindesaal Ebertsheim

10 Grünstadt Ausgabe 27/2013 Gerolsheim ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte Gerolsheim und die Erhebung von Elternbeiträgen vom Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom (GVBL.S. 153), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom (GVBL S. 280 ff.), i. V. m. den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) Kinder-/ und Jugendhilfe - vom (BGBL.I.S. 1166) und des rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten Gesetzes vom (GVBL.S.79) in der jeweils geltenden Fassung sowie 1 Abs. 2 Satz 1 KAG - folgende Satzung beschlossen: 1 Trägerschaft (1) Die Ortsgemeinde Gerolsheim unterhält als Träger gem. 10 Kindertagesstätten Gesetz für ihre Einwohner eine Kindertagesstätte (umfassender Begriff für Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen) als öffentliche Einrichtung. Die Bereitstellung von Kindergartenplätzen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, nimmt die Ortsgemeinde als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung wahr. (2) Der Träger verfolgt mit dem Betrieb seiner Kindertagesstätte ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke nach 51 ff. der Abgabenordnung. 2 Aufgaben Die Aufgabe der Kindertagesstätte umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. In Ergänzung und Unterstützung zur Familienerziehung fördern Kindertagesstätten die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die konkrete Ausgestaltung des Leistungsangebotes orientiert sich pädagogisch und organisatorisch an den Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnissen der Kinder sowie den Lebenslagen ihrer Familien. Wichtige Grundlagen der pädagogischen Arbeit sind die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Zusammenarbeit mit Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie den Schulen ist im Rahmen der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Kindertagesstätten ein verbindlicher Auftrag. 3 Aufnahme (1) In der Kindertagesstätte werden Kinder aufgenommen, für die nach dem Gesetz ein Rechtsanspruch besteht. Aufgenommen werden grundsätzlich nur Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde haben. Über Ausnahmen entscheidet die Kindertagesstätten-Leitung in Abstimmung mit dem Träger. Die Aufnahmekapazität der Einrichtung ist beschränkt auf die in der Betriebserlaubnis festgelegte maximale Platzzahl. Stehen weniger Plätze zur Verfügung als Anmeldungen vorliegen, entscheidet über die Aufnahme die Kindertagesstätten-Leitung im Einvernehmen mit dem Träger. (2) Soweit in der Einrichtung Betreuungsformen vorgehalten werden, auf die kein Rechtsanspruch besteht (zur Zeit Ganztagsplätze, Krippenplätze, Hortplätze), entscheidet über die Vergabe ebenfalls die Kindertagesstätten-Leitung im Einvernehmen mit dem Träger. Auf die vergebenen Plätze besteht kein zeitloser Anspruch. Wenn die unten aufgeführten Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt sind, kann bei Bedarf der Platz gekündigt und an berechtigte Personen vergeben werden. Die Vergabe von Ganztagsplätzen, Krippenplätzen und Hortplätzen erfolgt nach folgenden Kriterien: - Kinder von Alleinerziehenden, die entweder Vollzeit erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren. Die Arbeitszeiten sind durch den Arbeitgeber nachzuweisen. - Kinder, deren Eltern entweder Vollzeit erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren. Die Arbeitszeiten sind durch den Arbeitgeber nachzuweisen. - Besonderer familienergänzende Erziehungs- und Förderbedarf des Kindes besteht. - Sonstigen sozialen Gründen. Ändern sich oder entfallen die dargestellten Kriterien, haben die Erziehungsberechtigten diese unaufgefordert der Kindertagesstätten-Leitung zu melden. (3) Aufnahmeantrag Der Aufnahmeantrag ist schriftlich bei der Leitung der Kindertagesstätte zu stellen. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen: a) Die beim Aufnahmegespräch an die Eltern ausgehändigten Formulare. b) Die Aufnahme des Kindes kann von der Vorlage eines ärztlichen Attestes (Bescheinigung des Hausarztes), welches nicht älter als 1 Woche sein darf, abhängig gemacht werden, wenn der Verdacht besteht, dass das Kind nicht frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. 4 Abmeldung und Ausschluss (1) Die Abmeldung aus der Kindertagesstätte ist spätestens zwei Wochen zum Ende eines Monates durch die Erziehungsberechtigten der Kindertagesstätten-Leitung gegenüber schriftlich zu erklären. Die Erklärung muss das genaue Datum des Ausscheidens ausweisen. (2) Vom Besuch der Kindertagesstätte können Kinder bei Verstößen gegen diese Satzung ausgeschlossen werden, insbesondere - bei dauerhafter Weigerung den Anordnungen des Erziehungspersonals Folge zu leisten, - bei längerem unentschuldigtem Fehlen des Kindes (vier Wochen), - aus Gründen die andere Kinder gefährden oder stark beeinträchtigen können, - bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten bis zur Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, - bei sonstigen Verstößen gegen diese Satzung, - wenn das Jugendamt, ein Arzt oder eine andere autorisierte Person feststellt, dass ein Kind in einer Sondereinrichtung betreut werden muss, - wenn der Hauptwohnsitz in der Ortsgemeinde aufgegeben wird, - wenn die Erziehungsberechtigten ihrer Zahlungspflicht länger als drei Monaten nicht nachkommen. Den Ausschluss eines Kindes kann nur der Träger der Kindertagesstätte veranlassen. Vorab sollte er jedoch den Fall mit dem zuständigen Jugendamt und der Verbandsgemeinde erörtern. 5 Öffnungs- und Schließungszeiten (1) Die Öffnungs- und Schließungszeiten werden auf Vorschlag der Leitung nach Anhörung des Elternausschusses vom Träger festgelegt. Die Information der Eltern erfolgt durch Aushang in der Einrichtung. (2) An Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ist die Kindertagesstätte geschlossen. (3) Weiter kann die Kindertagesstätte aus wichtigen Gründen (z.b. Anordnungen des Gesundheitsamtes) geschlossen werden. Über die Schließung entscheidet der Träger. 6 Pflichten der Erziehungsberechtigen bei Erkrankung des Kindes (1) Zur Vermeidung von Ansteckungen müssen die Erziehungsberechtigten ihre Kinder sofort vom Besuch der Kindertagesstätte zurückhalten und die Leitung der Kindertagesstätte unverzüglich benachrichtigten, wenn das Kind oder eine in der Wohngemeinschaft lebende Person an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist oder der Verdacht einer solchen Krankheit besteht. Hierbei ist insbesondere auf die des Infektionsschutzgesetzes und das hierzu ausgeteilte Merkblatt Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IFSG) zu beachten. Nach einer ansteckenden Erkrankung eines Kindes (auch wenn nur der Verdacht einer solchen Krankheit besteht) müssen die Erziehungsberechtigten der Leitung der Kindertagesstätte eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung vorlegen, bevor das Kind wieder in die Kindertagesstätte kommt. In begründeten Fällen kann ein ärztliches Gutachten verlangt werden. Eventuelle Kosten für eine

11 Grünstadt Ausgabe 27/2013 Bescheinigung/Gutachten werden nicht erstattet. Grundlage für die Wiederzulassung eines erkrankten Kindes sind die Wiederzulassungsempfehlungen des Robert Koch Institutes in der jeweiligen geltenden Fassung (s. Kommen die Erziehungsberechtigten der Vorlage der geforderten Atteste nicht nach, kann das Kind von dem Kindertagesstättenbetrieb ausgeschlossen werden. (2) In der Kindertagesstätte dürfen Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden. In Ausnahmefällen sind Einzelregelungen möglich. Leidet das Kind unter einer chronischen Krankheit, so muss die medikamentöse Versorgung mit den Eltern, einem Arzt und der Leitung der Kindertagesstätte besprochen und schriftlich festgelegt werden. 7 Mitwirkung der Eltern Ein vertrauensvolles und offenes Miteinander ist Voraussetzung für die Zusammenarbeit von Erziehungsberechtigten, Kindertagesstätten Team und Träger der Einrichtung. Die Erziehungsberechtigten wählen gem. 3 Kindertagesstätten Gesetz in Verbindung mit der Elternausschussverordnung 1x jährlich zu Beginn des Kindertagesstätten Jahres den Elternausschuss, der insbesondere die Aufgabe hat, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger der Einrichtung und den pädagogisch tätigen Kräften zu unterstützen und zu fördern. 8 Elternbeiträge (1) Für die Benutzung der Kindertagesstätte ist von den Erziehungsberechtigten ein Elternbeitrag zu zahlen. Die Höhe der Elternbeiträge wird durch das Kreisjugendamt gem. 13 Kindertagesstätten Gesetz festgelegt. Die Kostenanforderung erfolgt mittels Beitragsbescheid. (2) Seit dem 1. August 2010 ist der Besuch der Kindertagesstätte für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr an beitragsfrei. Hierzu zählt auch die Ganztagsbetreuung. Für andere Kindertagesstätten (Kinderhort und Kinderkrippe) werden die Elternbeiträge weiterhin vom Jugendamt nach Anhörung der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege festgesetzt. Diese Beiträge sind unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl zu staffeln. Elternbeiträge sind ab Beginn des Monats zu entrichten, in dem das Kind in der Kindertagesstätte aufgenommen wird. Die Beiträge werden immer für einen vollen Monat mittels Beitragsbescheid erhoben. Ein kurzfristiges Abmelden und Wiederanmelden zu Überbrückung eines Urlaubs oder einer Krankheit ist nicht zulässig. (3) Schließzeiten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Elternbeiträge. (4) Die Verpflichtung zur Zahlung des Elternbeitrages erlischt mit Ablauf des Monates in dem die Abmeldung oder der Ausschluss wirksam wird. (5) Zusätzlich zu den Elternbeiträgen werden gem. 13 Abs. 1 Satz 2 Kindertagesstätten Gesetz für die Mittagsverpflegung Essensgeldbeiträge Elternbeiträge weiterhin vom Jugendamt nach Anhörung d erhoben. Die Verpflegungskosten können nach den tatsächlich bestellten Essen oder durch eine Verpflegungspauschale abgerechnet werden. Bei Erhebung einer Verpflegungspauschale wird grundsätzlich der volle Monatsbeitrag erhoben. Die Höhe des Verpflegungsgeldes wird zu Beginn des Kindergartenjahres vom Träger der Kindertagesstätte festgelegt und über die Kindertagesstätten- Leitung dem Elternausschuss und den Eltern mitgeteilt. Die Kostenanforderung erfolgt mittels Beitragsbescheid. Werden die Essengeldbeiträge zum Zahlungsziel nicht vollständig entrichtet, kann das Kind von der Verpflegung ausgeschossen werden. (6) In Härtefällen kann zurzeit eine Ermäßigung oder die vollständige Übernahme der Elternbeiträge durch die Kreisverwaltung -Jugendamt- beantragt werden. Eine Ermäßigung der Verpflegungskosten kann zurzeit im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes und des Sozialfonds über die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land beantragt werden. Die Antragsvordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Kindertagesstätten- Leitung zu erhalten. 9 Umfang der Aufsichtspflicht (1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Betreuungspersonal in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes durch eine pädagogische Fachkraft der Kindertagesstätte und endet mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten oder an eine andere abholberechtigte Person. Die Aufsichtspflicht für Buskinder beginnt ab dem Aussteigen aus dem Bus und endet mit dem Einsteigen in den Bus. (2) Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich wer außer ihnen noch zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann nur schriftlich widerrufen oder geändert werden. Geschwisterkinder unter 14 Jahren sind nicht abholberechtigt. (3) Für den Weg von und zur Kindertagesstätte sind die Erziehungsberechtigten (oder Abholberechtigten) verantwortlich und aufsichtspflichtig. Es besteht keine Verpflichtung, die Kinder durch das Betreuungspersonal nach Hause zu bringen. (4) Soll ein Kind den Heimweg ohne Begleitung eines Erwachsenen antreten, ist nach Absprache mit der Kindertagesstätten-Leitung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ist die Kindertagesstätten - Leitung der Ansicht, dass ein Kind nicht in der Lage ist, den Weg allein zurückzulegen, so ist diese verpflichtet, ihre Bedenken mit den Erziehungsberechtigten zu besprechen. Die letztendliche Entscheidung verbleibt bei den Eltern. (5) Für Kinder, die mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten den Hin- und/oder Rückweg alleine bewältigen dürfen, beginnt die Aufsichtspflicht beim Betreten und endet mit dem Verlassen des Kindertagesstätten-Geländes. (6) Wird ein Kind mittels Bustransport zur Kindertagesstätte befördert übernimmt als Träger der Kindergartenbeförderung die zuständige Kreisverwaltung die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Transport. Die Erziehungsberechtigten sind für den Weg vom und zur Kindertagesstätte aufsichtspflichtig. Dies gilt auch uneingeschränkt für den Weg von und zur Bushaltestelle. Für Kinder unter drei Jahren besteht keine Beförderungspflicht ( 11 KitaG). 10 Versicherungen (1) Kinder, Beschäftigte sowie ehrenamtlich in der Kindertagesstätte tätige Personen sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Eltern, die bei Aktivitäten der Kindertagesstätte mitarbeiten (z.b. bei Wanderung, Ausflugsfahrten ). Weitere freiwillige Versicherungen bestehen nicht. 11 Regelung von Einzelheiten Die Ortsgemeinde ist ermächtig, weitere Einzelheiten, die mit dem Aufenthalt des Kindes und dem Betriebsablauf der jeweiligen Kindertagesstätte in Zusammenhang stehen, wie z.b. Öffnungszeiten, Ferienregelungen, Höhe des Essengeldes, Hygiene zu regeln. 12 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzung des gemeindlichen Kindergartens und die Erhebung von Elternbeiträgen vom sowie die 1. Änderungssatzung vom außer Kraft. Gerolsheim, gez. Erich Weyer, Ortsbürgermeister Hinweis gemäß 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand diese Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Grünstadt, gez. Reinhold Niederhöfer Bürgermeister

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