Herren Landesvorsitzender Udo Schlitt Landesgeschäftsführer Egbert Koeppen Sozialverband VdK Hessen-Thüringen. Elsheimerstraße

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1 DEUTSCHER BUNDESTAG PLATZ DER REPUBLIK 1 ERIKA STEIN BACH MITGLIED DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES SPRECHERIN FÜR MENSCHENRECHTE UND HUMANITÄRE HILFE DER CDu/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION Herren Landesvorsitzender Udo Schlitt Landesgeschäftsführer Egbert Koeppen Sozialverband VdK Hessen-Thüringen. Elsheimerstraße BERLIN BÜRO: JAKOS-KAISER-HAUS RAUM TELEFON 030 I TELEFAX 030 I erika.sleinbach@bundestag.de FRANKFURT AM MAIN TELEFAX 069 I Frankfurt Sehr geehrter Herr Schlitt. sehr geehrter Herr Koeppen, vielen Dank für Ihr Schreiben mit Ihren Fragen des Sozialverbandes VdK Hessen-Thüringen an die Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl An dieser Stelle möchte ich darauf verweisen. dass ich selbst Mitglied im Sozialverband bin. Ihnen ist auch in meinem Namen die Beantwortung Ihrer Fragen durch unseren Landesgruppenvorsitzenden Michael Meister zugegangen. Solften darüber hinaus noch weitere Fragen bestehen, können Sie sich jederzeit an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen

2 _ Dr.. Michael Meister MdB Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Vorsitzender der Landesgruppe Hessen Fraktion im Deu tsehen Bu ndestag Landesgruppe Hessen Dr. Michael Meister MdB,. Platz der Republik Berlin Herren Landesvorsitzender Udo Schlitt Landesgeschäftsführer Egbert Koeppen Sozialverband VdK Hessen-Thüringen Elsheimerstraße Frankfurt J u. Berlin, 7. August 2013 Sehr geehrter Herr Schlitt, sehr geehrter Herr Koeppen, vielen Dank für Ihr Schreiben mit Ihren Fragen des Sozialverbandes VdK Hessen-Thüringen an die Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl 2013, welches ich Ihnen im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der Landesgruppe Hessen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gerne beantworten möchte. 1. Gibt es in Hessen ein Armutsproblem? Wenn ja, in welchen Regionen? In welchen von diesen Regionen würde Sie das Ausmaß als gesellschaftpolitisch bedenklich bezeichnen? Antwort: Armut ist ein relativer Begriff. Legt man die Definition von weniger als 40% des Medianeinkommens zugrunde, gibt es auch in Hessen Armut, aber sicherlich nicht als flächendeckendes Problem. In allen hessischen Wahlkreisen existiert Armut, wenn man die o.g. Definition zugrunde legt, aber sie existiert weder als Massenphänomen noch hat sie gesellschaftspolitisch bedenkliche Ausmaße angenommen. Unsere Systeme sozialstaatlicher Sicherung sind zuverlässig und funktionieren. 2. Mit welchen Maßnahmen kann bestehende Armut aus Ihrer Sicht bekämpft werden? Gehört hierzu auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns? Antwort: Armut wird am ehesten durch Arbeit bekämpft; das Armutsrisiko steigt erheblich wenn Menschen keine Arbeit haben. Die EinfUhrung eines gesetzlichen Mindestlohnes beseitigt bestehende Armutsprobleme nicht, da Menschen, die trotz Arbeit nicht auskömmlich verdienen, ergänzende Leistungen in Anspruch nehmen können. Das werden sie auch bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro in einem Ballungsraum wie Frankfurt tun müssen. Insofern ist die Aussage, dass ein Mindestlohn Armutsrisiken bekämpft grob irreführend! Platz der Republik 1,11011 Berlin, Tel.: , Fax:

3 Deutschen Bundestag 3. Sind Sie mit uns der Meinung, dass zukünftige Generationen in besonderer Weise von Altersarmut bedroht sind? Wenn ja, welche Instrumente halten Sie zur wirksamen Gegensteuerung für geeignet? Gehört hierzu auch das "DGB-Rentenkonzept'? Antwort: Altersarmut stellt für zukünftige Generationen wegen veränderter Erwerbsbiographien eine besondere Herausforderung dar. Die Rente nach Mindesteinkommen ist ein geeignetes Mittel zur Gegensteuerung. Aber die Alterssicherung hat drei Pfeiler: neben der gesetzlichen auch die betriebliche und private Vorsorge. Für uns ist in der nächsten Wahlperiode wichtig, unsere Politik fortzuführen: CDU und CSU haben die Ausgaben begrenzt, die Schuldenbremse eingeführt und die Regeln zum schrittweisen Abbau der Neuverschuldung eingehalten. Erstmals seit 40 Jahren wollen wir in der nächsten Wahlperiode einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen. Wir werden damit beginnen, die über Jahrzehnte angehäuften Schulden zurückzuzahlen. Wir dürfen unseren Kindern und Enkeln keinen immer größer werdenden Schuldenberg hinterlassen. 4. Halten Sie die Absenkung des Rentenniveaus von heute rund 50 auf 43 Prozent bis 2030 für richtig oder sehen Sie Alternativen? Antwort: Durch das Altersvermögensergänzungsgesetz 2001 und das RV-Nachhaltigkeitsgesetz 2004 hat die rotgrüne Koalition das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 bestimmt; es soll nicht unter 43 Prozent fallen. Gleichwohl: Bei einer weiterhin guten EntWicklung des Arbeitsmarktes und der Produktivität kann das Rentenniveau am Ende höher liegen. Dazu bedarf es aber einer klugen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik und nicht einer erneuten Manipulation der Rentenformel. 5. Halten Sie die zunehmende Ungleichverteilung privaten Vermögens in der Bundesrepublik Deutschland für ein Anzeichen für das Voranschreiten sozialer Spaltung? Gibt es aus Ihrer Sicht Handlungsbedarf zur Gegensteuerung? Wenn ja, welchen? Antwort: Die Behauptung einer zunehmenden Ungleichverteilung privaten Vermögens ist wenig überzeugend. Im 4. Armuts- und Reichtumsbericht sieht die Bundesregierung eine leichte Zunahme der Ungleichverteilung zwischen 1998 und 2008; für die Zeit danach stehen noch keine verwertbaren Daten zur Verfügung. Die anders gewichteten Berichte der Deutschen Bundesbank lassen aber vermuten, dass die Vermögensverteilung sich (auch bedingt durch die Krise ) nicht weiter stärker ungleich entwickelt hat Darauf deutet auch der Gini-Koeffizient, der die soziale Ungleichheit misst: Deutschland liegt hier deutlich unter dem OECD-Durchschnitt. Zumindest die Einkommensschere hat sich unter der christlich-liberalen Koalition wieder etwas geschlossen; das ist ein Erfolg unserer ausgewogenen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Gerne würden wir diese erfolgreiche Politik fortführen. Seite 2 von 4

4 Deu~chenBundes~g 6. Wie kann aus Ihrer Sicht die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt werden? Wie schätzen Sie die Entwicklung der Höhe der Zusatzbeiträge ein und welche Alternativen sehen Sie zur Erhebung von Zusatzbeiträgen? Antwort: Durch erfolgreiche Reformen haben wir die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil gehalten. Krankenkassen und Gesundheitsfonds haben erhebliche Rücklagen gebildet. Mit der erweiterten Möglichkeit der Kassen, die Beiträge über Prämienrückerstattungen sowie Zusatzbeiträge zu gestalten, haben wir den Wettbewerb gestärkt. Um Beschäftigung zu erhalten, werden die demografisch bedingt unvermeidlichen Kostensteigerungen der Zukunft über den weiterentwickelten einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag finanziert. Die Zusatzbeiträge stehen den Krankenkassen unmittelbar zu und werden von ihnen in voller Höhe direkt beim Versicherten eingezogen. Damit erhalten die Krankenkassen einen Teil ihrer Beitragsautonomie, die sie durch die Einführung des Gesundheitsfonds verloren haben, zurück. Dabei soll niemand überfordert werden - deshalb gibt es einen Sozialausgleich und die Möglichkeit, aus einer Kasse mit hohen Zusatzbeiträgen jederzeit in eine günstigere Kasse zu wechseln. Der Sozialausgleich erfolgt aus Steuermitteln. Damit wird der Solidarausgleich nicht länger ausschließlich auf dem Rücken der 52 Millionen Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung ausgetragen. Wir beteiligen die Steuerzahler und somit alle Bürgerinnen und Bürger mit allen ihren Einkunftsarten in voller Höhe am Solidarausgleich. Damit werden die Lasten auf mehr und damit breiteren Schultern gerechter verteilt. 7. Halten Sie die heutige Ausgestaltung der Pflegeversicherung als "Teilkaskoversicherung" für zukunftsfähig? Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Absicherung des Pflegerisikos so zu gestalten, dass ein Heimaufenthalt nicht "automatisch" zur Sozialhilfebedürftigkeit führt? Antwort: Die Pflegeversicherung als eigenständige Säule der Sozialversicherung ist ein Erfolgsmodell. Sie ist und bleibt aber eine - wie sie es nennen - "Teilkaskoversicherung". Deshalb wird die private Vorsorge immer wichtiger. Wir haben durchgesetzt, dass der Staat dieses Engagement finanziell unterstützt. So ist es jedem, unabhängig von Pflegerisiko und Gesundheitszustand, möglich, umfassend für den Pflegefall vorzusorgen. Weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung haben CDU und CSU mit dem Pflegeneuordnungsgesetz erreicht. Hierdurch erhalten künftig Pflegebedürftige, die in vollstationären Einrichtungen leben, anteilig auch für die Tage das volle Pflegegeld ausgezahlt, an denen sie zu Hause gepflegt werden. Dadurch wird häusliche Pflege sowie der familiäre Kontakt gestärkt. Dies gilt auch für die Pflege von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die zu Hause ge~flegt werden und bislang nur einen Anspruch auf Kurzze itpflege bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres hatten. An dieser Stelle haben CDU und CSU nachgebessert und den Anspruch auf 25 Jahre angehoben. Erstmals bekommen auch Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.b. dementieil erkrankte Menschen oder in einigen Fällen Menschen mit sogenannter "geistiger" Behinderung) in der Pflegestufe Null für zusätzliche Betreuungsleistungen ein Pflegegeld und Pflegesachleistungen gezahlt. Seite 3 von 4

5 Deutschen Bundestag Die ambulanten Leistungen in den Pflegestufen 1 und 11 wurden erhöht. Auch für Arztbesuche in Heimen werden mehr finanzielle Mittel bereitgestellt. Bei einem Aufenthalt von pflegenden Angehörigen in Rehabilitationseinrichtungen wird es künftig unter bestimmten Voraussetzungen zudem möglich sein, dass der pflegebedürftige Mensch den zu pflegenden Angehörigen begleitet. Auch die Förderungen ambulant betreuter Wohngruppen schaffen Alternativen zu einem Aufenthalt in Pflegeheimen. Selbsthilfegruppen im Bereich der Pflege erhalten mehr Beteiligungsrechte und eine finanzielle Förderung durch die Pflege kassen von jährlich etwa 8 Millionen Euro. CDU und CSU haben sich dafür eingesetzt, dass mit dem "Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen" die Möglichkeit geschaffen wurde, dass Menschen mit Behinderung ihre im Arbeitgebermodell beschäftigten AssistenzpflegekräFte unter Fortgewährung der entsprechenden Sozialleislungen nicllt flur ins Krankenhaus und in stationäre Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation mitnehmen können, sondern auch in stationäre Einrichtungen zur medizinischen Vorsorge. Wir werden uns in der nächsten Wahlperiode mit der Umsetzung dieses Gesetzes weiter befassen, und prüfen, ob zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den Ausführungen weiterhelfen! Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4

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