Sport in Sachsen-Anhalt. - Fortschreibung - LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt e.v.

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1 Leistungssport im Olympischen und Paralympischen Sport in Sachsen-Anhalt - Fortschreibung - LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt e.v. Halle/Magdeburg in 203 0

2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Leistungssport im Olympischen und Paralympischen Sport in Sachsen-Anhalt. Vorbemerkungen.. Ausgangssituation.2. Internationale Zielstellung.3. Bedingungen und Voraussetzungen.4. Schwerpunkt- und Fördersportarten 2. Sportstruktur 2.. Landesfachverband 2.2. Sportverein/Abteilung 2.3. Kreis- und Stadtsportbund 3. Institutionelle- und Rahmenbedingungen 3.. Allgemeines 3.2. Trainingsstätte 3.3. Eliteschule des Sports 3.4. Sportinternat/Mensa 3.5. Stützpunktsystem 3.5. Olympiastützpunkt (OSP) Bundesstützpunkt (BSP) Landesleistungszentrum (LLZ) Landesleistungsstützpunkt (LSTP)/Landkreis/Kommune 4. Notwendiges Betreuungspersonal 4.. Allgemeines 4.2. Hauptamtliche Athletenbetreuung 5. Fördermaßnahmen 5.. Schwerpunktsetzung 5.2. Förderung der Landesfachverbände 5.3. Athletenförderung Individualförderung Spitzensport JuniorTeam Sachsen-Anhalt Förderung der InternatsschülerInnen 6. Leitungs- und Koordinierungsstruktur 6.. Landesausschuss Leistungssport/Landessportbund Sachsen-Anhalt 6.2. Vorstand des Trägervereins des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt 6.3. Regionalteam 6.4. Verbundsystem 6.5. Spezifische Beratung der Landesfachverbände 7. Talenterfassung/Zusatzaufgaben

3 . Vorbemerkungen Der Deutsche Olympische Sportbund, die Spitzenfachverbände, die Landessportbünde und ihre Landesfachverbände stellen sich das Ziel, die Position der Bundesrepublik Deutschland im Olympischen Sport auszubauen und zu festigen. Daraus leiten sich für das Land Sachsen-Anhalt folgende Zielstellungen ab: Gewährleistung eines angemessenen Beitrages zum Abschneiden deutscher Auswahlmannschaften im Spitzensport bei Olympischen Spielen und Paralympics sowie bei Welt- und Europameisterschaften und im Nachwuchsleistungssport in den Olympischen und Paralympischen Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt Unterstützung der Spitzenfachverbände bei der Sicherstellung einer regelmäßigen Teilnahme von bis zu 20 Athleten an Olympischen Spielen sowie den jährlichen Weltund Europameisterschaften im Spitzensport in den Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen Anhalt Kontinuierliche Teilnahme von bis zu 4 Athleten an den Paralympics und Internationalen Paralympischen Meisterschaften Regelmäßige Teilnahme von jährlich bis zu 25 Athleten im Nachwuchsleistungssport an den internationalen Meisterschaften in den Schwerpunkt- und Fördersportarten des Landes Sachsen-Anhalt Mitbestimmung des nationalen Leistungsniveaus im Spitzen- und Nachwuchsleistungssport in den Schwerpunktsportarten Sachsen-Anhalts Der Sport in Sachsen-Anhalt steht hinter allen Maßnahmen des deutschen Sports für einen dopingfreien Sport und duldet in seinem Verantwortungsbereich keinerlei Manipulationen. Er unterstützt den DOSB und die NADA. Er finanziert Doping-Kontrollen im D/C-Kaderbereich und organisiert in seinen Organisationsstrukturen Präventionsmaßnahmen.. Ausgangssituation Die Bewertung der sportlichen Ergebnisse des vergangenen Olympiazyklus an Hand der Olympischen Spiele 202 in London mit nur 4 Teilnehmern, 3 Ersatzstarter und dem Gewinn einer Bronzemedaille stellt das schlechteste Resultat seit zwanzig Jahren dar. Es wird festgestellt, dass unsere Zielstellungen in den Olympischen Sommersportarten nicht erreicht wurden. Hervorzuheben sind die herausragenden Ergebnisse bei den Paralympics. Die differenzierte Einschätzung ergibt folgendes Bild der Schwerpunktsportarten: Spitzensportsport: Kanu-Rennsport - Nur ein Sportler schaffte den Sprung in ein Olympiaboot des Verbandes und erzielte die einzige Medaille für Sachsen-Anhalt. Rudern war erstmals mit keinem Athleten in London am Start (3 Ersatzstarter). Leichtathletik steigerte mit einer Teilnahme von 7 Starterinnen und Startern ihren quantitativen Anteil, konnte jedoch in den Medaillenkampf nicht eingreifen. Schwimmen hat mit dem Start von 4 Schwimmerinnen und Schwimmern ein quantitativ 2

4 positives Ergebnis erzielt. Bei 4 Endlaufteilnahmen wurden keine Medaillen erkämpft. Wasserspringen konnte eine Starterin stellen, auch hier wurde keine Medaille erreicht. Kanu-Slalom - alle Boote scheiterten an der internen deutschen Olympiaqualifikation Turnen männlich keine Qualifizierung eines Sportlers Judo eine Athletin schaffte den Olympiastart Die Spielsportarten Handball und Basketball waren nicht beteiligt, da die Nationalmannschaften in den Olympiaqualifikationen scheiterten Von den bisherigen Schwerpunktsportarten schafften es die Sportart Boxen und Rhythmische Sportgymnastik erneut nicht einen Sportler für die Olympischen Spiele zu qualifizieren Bei den Paralympischen Spielen starteten sechs Sportlerinnen und Sportler, drei Erkämpften 4 Medaillen Fazit des Ergebnisses ist, dass von den 2 Olympischen Schwerpunktsportarten in Sachsen- Anhalt 202 nur 5 Sportarten Athleten zu den Spielen in London entsenden konnten. Von den 7 nominierten Sportlerinnen und Sportler aus Sachsen-Anhalt, sind 3 über das Juniorteam in das Hochleistungstraining überführt worden. Nachwuchsleistungssport Kanu-Rennsport quantitativ und qualitativ wurden die Ziele nicht erfüllt. Kanu-Slalom hat seine quantitativ gute Repräsentanz bei den Auswahlmannschaften verloren. Leichtathletik nicht erfüllt. Rudern übererfüllt. Schwimmen die quantitativen und qualitativen Vorgaben wurden erreicht. Wasserspringen jährlich ein Start im Nachwuchsbereich wurde nicht erfüllt. Boxen nicht erfüllt. Handball erfüllt. Turnen männlich nicht erfüllt. Judo nicht erfüllt. Basketball weiblich - erfüllt. Rhythmische Sportgymnastik nicht erfüllt. Anlage Übersicht Teilnahme, Kader und Medaillen Verallgemeinerung: Sportlerinnen und Sportler aus Sachsen-Anhalt der Schwerpunktsportarten gehören in ausgewählten Olympischen Sommersportarten zur Weltspitze (TOP-TEN). Dazu zählen die Schwimmer, Leichtathleten, Renn-Kanuten und auch die Ruderer. Einzelne Athleten der Sportarten Kanu-Slalom, Judo, Turnen männlich und Wasserspringen bestimmen das Weltniveau mit. Erfreulich ist die Leistungsentwicklung in einigen Wintersportarten. So werden aus Vereinen aus Sachsen-Anhalt regelmäßig Talente zu Leistungszentren anderer Bundesländer delegiert. Im Rodel- und Bobsport ist diese Tendenz besonders deutlich. Allerdings ist zu bemerken, dass für die überwiegende Zahl dieser Sportlerinnen und Sportler das Erststartrecht nicht für einen Verein in Sachsen-Anhalt gebunden ist. Sie starten in der Regel für Vereine/Stützpunkte anderer Bundesländer. Insofern ist die Eingruppierung der betreffenden Sportart in die Schwerpunktsetzungen in Sachsen-Anhalt nicht gegeben. Die Anerkennung der als Fördersportart ist möglich. Die Rahmenbedingungen für das Erreichen sportlicher Höchstleistungen (Sportstätten, die 3

5 Eliteschulen des Sports, leistungssporttragende Vereine, Stützpunktsystem, Fördermaßnahmen) und die personelle Betreuung (Trainer-Pool) sind im Wesentlichen vorhanden. Für den nächsten Olympiazyklus ist durchzusetzen: Um der der Verantwortung für ein wirksames Leistungssportsystem in Sachsen-Anhalt gerecht zu werden, ist die Konzentration auf Schwerpunktsportarten und Fördersportarten, die je nach Einstufung mit spezifischen Fördermaßnahmen ausgestattet werden, zu richten. In den Schwerpunkt- und den Fördersportarten ist unbedingt eine Konzentrierung und Individualisierung im Training zu erreichen. Die Vorbereitung junger Sportlerinnen und Sportler auf eine erfolgreiche Teilnahme an internationalen Meisterschaften im Nachwuchsbereich muss verbessert werden, um einen kontinuierlichen Übergang in den Spitzenbereich zu gewährleisten. Es hat sich bestätigt, dass Sportlerinnen und Sportler die olympische Finals erreichen wollen, bereits im Anschlusstraining Finalleistungen erreicht haben müssen. Die Drop-Out-Quote ist deutlich zu senken. Für die Sicherung der dualen Karriere sind neue und moderne Modelle zu entwickeln. Eine deutliche Verbesserung ist im Bereich der Talentsichtung zu erreichen. Dazu sind in den Landesfachverbänden Konzepte zu erarbeiten, um sich bei der Gewinnung von Kindern auf die sich verändernden gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen einzustellen. Eine Vereinbarung mit dem Kultusministerium ist abzuschließen, um die Lenkung geeigneter Kinder aus dem Grundschulbereich in Vereine der Schwerpunkt- und Fördersportarten zu ermöglichen. Die Landesfachverbände und Vereine der Schwerpunkt- und Fördersportarten organisieren Maßnahmen zur Heranführung und Bindung von Kindern an den organisierten Wettkampfsport. Sie sichern ein dazu qualifiziertes Grundlagentraining in ihren Leistungsstützpunkten zur Vorbereitung von geeigneten Sportlern für ein weiterführendes Training im Landesleistungszentrum. Die Kreis- und Stadtsportbünde unterstützen die Landesleistungsstützpunkte, insbesondere bei der Koordinierung der notwendigen Trainingsabsicherung (Sportstätten) mit Kommunen und bei der Kooperation mit den Grundschulen zu einer Mitgliedergewinnung. Leistungssporttragende Vereine haben deutlich ihre materiellen und finanziellen Ressourcen und ihre Verantwortung in Bezug auf die Rahmenbedingungen für die Nachwuchs- und Spitzenathleten zu konzentrieren. Sie haben eine Verantwortung für die Entwicklung und Vorbereitung von Kandidaten für eine Aufnahme in die Eliteschulen des Sports in der Region. Um den langfristigen Leistungsaufbau zu sichern, ist die Erhöhung des hauptamtlichen Betreuungspersonals um 20 VBE notwendig. Die finanzielle Ausstattung, die Verjüngung und die Qualifizierung der Trainer sind zu verbessern. Die Rahmenbedingungen, insbesondere an den Standorten der Eliteschulen des Sports und den Bundesstützpunkten (Sportstätten, Internate und Mensen) sind ständig den Notwendigkeiten anzupassen. Die Kooperationen zwischen dem Sport und den Eliteschulen des Sports sind ständig zu qualifizieren, um optimale Bedingungen (zeitliche Belastung) für ein leistungssportliches Training sowie einen qualifizierten Schulabschluss zu gewährleisten. 4

6 .2. Internationale Zielstellung Tabelle- Orientierungskennziffern für jährliche Starterinnen und Starter bei internationalen Meisterschaften ( ) im Spitzen- und Nachwuchsleistungssport Sportart Spitzensport (OS, WM, EM) Zielstellung Starter Junioren (JWM, JEM) Schwerpunktsportarten I Kanu-Rennsport Leichtathletik Rudern Schwimmen 4 5 Schwerpunktsportarten II 5 Basketball weibl. 6 Handball männl. 2 Handball weibl. 7 Judo 8 Kanu-Slalom 2 9 Turnen männl. 0 Wasserspringen gesamt 8 27 Behindertensport 4 Fördersportarten Boxen 2 Fechten 3 Fußball männl. Fußball weibl. 4 Ringen 5 RSG 6 Rodel-Bob* 2 7 Schießen 8 Volleyball* Projekt mit Perspektive 9 Turnen weibl.* Die Eingruppierung erfolgte nach dem SEK auf der Grundlage der Kriterien und Bewertung von Schwerpunkt- und Projektsportarten. *In diesen Sportarten werden die Anforderungen nach AVO SportFG bis zum erfüllt. Eine Einschulung an die Eliteschulen des Sports in Sachsen-Anhalt ist für den Landesfachverband Rodel-Bob nicht vorgesehen. Für die Sportart Turnen weiblich ist zu beachten, dass internationale meisterschaften im Nachwuchsbereich nur im zwei Jahresrhythmus stattfinden. 5

7 .3. Bedingungen und Voraussetzungen Komplexe Gewährleistung des langfristigen Leistungsaufbaus nach Quantität und Qualität im Nachwuchsleistungssport sowie in ausgewählten Sportarten im Spitzensport in den Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt Sicherung optimaler hauptamtlicher Betreuungspotentiale zur Realisierung des Trainings im Nachwuchsleistungssport sowie im Spitzensport Weiterentwicklung des Talenterkennungs- und Talenterfassungssystems in den Sportvereinen und Landesfachverbänden unter besonderer Schwerpunktlegung der Zusammenarbeit zwischen Landesfachverbänden (Landestrainer), Kreis- und Stadtsportbünden (Stellvertretender GF für Kinder- und Jugendsport) und Schulen (Sportlehrer) Sicherung leistungssportfördernde Rahmenbedingungen bei besonderer Beachtung anforderungsgerechter Trainingsstätten Weiterentwicklung der Sportschulen des Landes zu Eliteschulen des Sports Förderung talentierter Nachwuchsathleten ab dem Anschlusstraining mit der besonderen Akzentuierung eines möglichst nahtlosen Überganges zum Hochleistungstraining (Berufsausbildung/Studium, Trainingsfreiräume, soziale Sicherheit...) in den Schwerpunktsportarten des Landes-Sachsen Anhalt Entwicklung individueller Leistungsstrategien.4. Schwerpunkt- und Fördersportarten Um auch zukünftig die hochgestellten internationalen Zielstellungen zu erreichen, ist eine Konzentration von finanziellen und personellen Ressourcen auf Sportarten unbedingt notwendig. Die Konzentration ist auf die Sportarten zu richten, die nachweislich im internationalen Vergleich erfolgreich waren und die Garantie bieten, dies auch zukünftig zu gewährleisten. Kriterien zur Einordnung in Schwerpunkt- und Fördersportarten Voraussetzung: Sportlerinnen oder Sportler müssen das Erststartrecht eines Vereins in Sachsen-Anhalt besitzen und die leistungssportliche Voraussetzungen erfüllen, um in die jeweilige Nationalmannschaft des Spitzenfachverbandes berufen werden zu können. In den Fördersportarten wird ein internationaler Start für einen Verein außerhalb Sachsen- Anhalt rückwirkend 2 Jahre anerkannt, wenn zwischen Landesfachverbänden im Sinne der Schwerpunktsetzung der Spitzenfachverbände eine Delegierungsvereinbarung vorliegt, die einen Wechsel des Erststartrechts vorsieht. Schwerpunktsportart Kategorie I: Eine Olympische oder Paralympische Programmsportart, die sowohl im Nachwuchsleistungssport (JWM, JEM) als auch im Spitzensport (OS, WM, EM) 3 x im Olympiazyklus durch mindestens eine Sportlerin oder einen Sportler beim jeweiligen jährlichen internationalen Wettkampfhöhepunkt vertreten ist. 6

8 Schwerpunktsportart Kategorie II: Eine Olympische oder Paralympische Programmsportart, die im Spitzensport (OS, WM, EM) oder Nachwuchsleistungssport (JEM, JWM) 3 x im Olympiazyklus durch mindestens eine Sportlerin oder einen Sportler beim jeweiligen jährlichen internationalen Wettkampfhöhepunkt vertreten ist. Fördersportartsportart: Eine Olympische Programmsportart, die im Nachwuchsleistungssport (JWM, JEM, JuWM, JuEM, EYOF), 2 x im Olympiazyklus durch mindestens eine Sportlerin oder einen Sportler beim jeweiligen jährlichen internationalen Wettkampfhöhepunkt des Nachwuchses vertreten ist. Regelungen zum Auf- oder Abstieg innerhalb der Leistungskategorien: Der Zeitraum für die Bewertung der sportlichen Ergebnisse der Sportarten und endet am beginnt am Eine Zwischenbewertung der sportlichen Ergebnisse wird zu dem vorgenommen. Das Ergebnis der Zwischenbewertung mit den daraus sich ergebenden möglichen Konsequenzen wird den Landesfachverbänden mitgeteilt. Zu dem erfolgt die Gesamtbewertung der sportlichen Ergebnisse für den Zeitraum und die Einordnung der Sportarten in die entsprechenden Leistungskategorien laut Leistungssportkonzept (Schwerpunktsportart I/II bzw. Fördersportart) für den kommenden Bewertungszeitraum. Aus dem Auf- oder Abstieg der Sportarten ergeben sich arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die damit verbundenen Regelungen werden bis in speziellen Ordnungen fixiert. Ein Auf- oder Abstieg kann nur in die nächsthöhere oder niedrigere Leistungskategorie erfolgen. 7

9 2. Sportstruktur Leistungssport zur Entwicklung von Spitzenleistungen DOSB Spitzenfachverbände OSP Sachsen-Anhalt LandesSportBund Landesausschuss Leistungssport Sportschule Trainer Internat und Mensa (Pool-Trainer, Bundesu. Landestrainer) Landes- - Trainingsstätte Athlet Athlet Sportverein Bundesstützpunkt Landesleistungszentrum Landesleistungsstützpunkt Landkreis/Kommune Kreis- und Stadtsportbund (Sportmitarbeiter) F ö r d e r u n g Land Sachsen-Anhalt/Stiftung Sport in S.-A. Bund 8

10 2.. Landesfachverband 2... Allgemeine Aufgabe - Inhaltliche Führung und Umsetzung der konzipierten leistungssportlichen Ziele in den Schwerpunkt- und Fördersportarten des Landes Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des SEK und Leistungssport Spezifische Aufgaben - Schaffung einer breiten Trainings- und Wettkampfbasis im Anfänger- (Grundlagen-) Training auf der Basis eines Vereinssystems - Durchführung von Traineraus- und Weiterbildungen für Grundlagentraining und Hinführung zum leistungsorientierten Training. - Sicherung einer komplexen Talentsichtung und förderung einschließlich der dafür notwendigen Förder-/Finanzierungs-, Trainings- und Wettkampfsysteme - Gewährleistung eines langfristigen und komplexen Leistungsaufbaus mit dem Ziel, im Aufbautraining nationale und ab dem Anschlusstraining im Zusammenwirken mit Spitzenverband und Olympiastützpunkt internationale Spitzenleistungen zu erreichen - Zusammenführung der talentiertesten Sportlerinnen und Sportler in die Landesleistungszentren sowie Gewährleistung ihrer weiteren Leistungsentwicklung durch entsprechende Trainings- und Wettkampfmaßnahmen - Unterstützung der Landesleistungsstützpunkte (o. a. Fördermodelle) und Gewährleistung einer kontinuierlichen Einschulung in die Eliteschulen des Sports entsprechend den Orientierungskennziffern und den Standortfestlegungen des Landessportbundes/Olympiastützpunktes - Mitarbeit bei der Aus- und Weiterbildung von Kampf- und Schiedsrichtern - Inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit des Landestrainers mit den Leitern Leistungssport des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und des Landessportbundes in allen Fragen der fachlichen Betreuung und der Anleitung/Kontrolle der Trainer des Trainerpools/Spezialsportlehrer - Kontinuierliche Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Spitzenfachverbänden und den Bundesstützpunkttrainern. - Fortschreibung von Regional- bzw. Leistungssportkonzepten Bedingungen/Voraussetzungen - Die Verantwortung für die Rahmentrainingskonzeption, deren Umsetzung einschließlich der Planung des Trainings- und Wettkampfprozesses liegt beim Landestrainer. Er oder der Stützpunktverantwortliche leitet das regionale Trainerteam. - Die Förderung einer ungehinderten Entwicklung talentierter Sportler, 9

11 insbesondere durch den Abbau von Vereinsegoismen, die der individuellen Förderung und systematischen Leistungsentwicklung entgegenstehen - Unterstützung der Entwicklung einer leistungsfördernden Atmosphäre in den Vereinen/Abteilungen 2.2. Sportverein/Abteilung Allgemeine Aufgabe - Unterstützung bei der Umsetzung der Regionalkonzepte der Spitzen- und Landesfachverbände in Übereinstimmung mit eigenen Leistungssportkonzepten entsprechend den örtlichen Bedingungen Spezifische Aufgaben - Gewinnung von Kindern und talentierten Jugendlichen für eine regelmäßige sportliche Betätigung - Aufbau von stabilen Trainingsgruppen, insbesondere im Grundlagentraining und Durchführung eines zunehmend leistungsorientierten Trainings- und Wettkampfbetriebes - Gewährleistung der erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen für einen optimalen Trainings- und Wettkampfbetrieb einschließlich der Finanzierung vereinsbezogener Maßnahmen - Entsendung der talentiertesten Athleten in die Eliteschulen des Sports und Landesleistungszentren - Gewährleistung einer qualifizierten Betreuung von leistungssportlich talentierten Kindern und Jugendlichen (Übungsleiter/Trainer, Kampf- und Schiedsrichter) sowie regelmäßige Aus- und Weiterbildung der überwiegend ehrenamtlich tätigen Betreuer im Zusammenwirken mit den Landesfachverbänden - anteilige finanzielle Unterstützung der Vereinssportler, die im Landesleistungszentrum/ Bundesstützpunkt trainieren (Trainingslager, Wettkämpfe) - Übernahme der sportlichen Betreuung der Athleten, die aus dem leistungssportlichen Prozess ausscheiden und Heranführung dieser Sportlerinnen und Sportler an Aufgaben eines Übungsleiters, Kampf- und Schiedsrichters - Leistungssporttragende Vereine im Sinne der Richtlinie als Bestandteil des Verbundsystems Leistungssport sowie als Träger eines oder mehrerer Landesleistungszentren/Bundesstützpunkte. Sie fördern in besonderer Weise Sportlerinnen und Sportler in den olympischen und paralympischen Schwerpunktsportarten Bedingungen/Voraussetzungen - Durchsetzung des Prinzips, dass in Sachsen-Anhalt entsprechend dem Leistungssportkonzept in den systematisch geförderten Schwerpunktsportarten prinzipiell kein Vereinswechsel notwendig ist, um aus einem Landesleistungsstützpunkt kommend in einem Landesleistungszentrum oder einem Bundesstützpunkt betreut zu werden. Jeder Landesfachverband ist gefordert, entsprechend den spezifischen Bedingungen (Startregelungen, Kosten 0

12 für Wettkampfteilnahme u. ä.) mit seinen Vereinen günstige Lösungsvorschläge zu erarbeiten, um einerseits jedem Talent die angestrebte Leistungsentwicklung zu ermöglichen und anderseits jeden Verein dafür zu gewinnen, seinen besten Sportlern den Weg in ein(en) Landesleistungs-zentrum/Bundesstützpunkt zu ebnen. - Aufgrund der überdurchschnittlich hohen finanziellen Aufwendungen der leistungssporttragenden Vereine zur Sicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in den Landesleistungszentren und Bundesstützpunkten zur Entwicklung des Leistungssports in Sachsen-Anhalt im Grundlagen-, Aufbau-, Anschluss- und Spitzenbereich ist eine herausgehobene Unterstützung in den Bereichen hauptamtliche Trainerinnen und Trainer, Sportbetrieb und Anschaffung von Sportgeräten zu gewährleisten Kreis- und Stadtsportbund Allgemeine Aufgabe - Aktive Unterstützung der wettkampforientierten Vereine und Abteilungen bei der Gewinnung von Kindern und talentierten Jugendlichen für eine sportliche Betätigung sowie eine weitere kontinuierliche sportliche Leistungsentwicklung Spezifische Aufgaben - Unterstützung der Vereine/Abteilungen (Landesleistungsstützpunkt/Landesleistungszentrum) bei der materiellen und finanziellen Sicherstellung des leistungssportlich orientierten Trainings - In Abstimmung mit der Kommune bzw. Landkreisen erfolgt die konsequente Wahrnehmung und Verantwortung bei der vorrangigen Bereitstellung, Ausstattung und Vergabe von Trainingsstätten - Gezielter Einsatz eines stellv. Geschäftsführers für Kinder- und Jugendsport in den KSB/SSB zur Lösung von Teilaufgaben für den Nachwuchsleistungssport, insbesondere bei Maßnahmen der Talentsuche und erkennung einschließlich Sondersichtungsformen - Kontinuierliche Zusammenarbeit auf Präsidiumsebene mit den Landesfachverbänden (Landestrainern) - Schaffung eines vielfältigen, attraktiven und flächendeckenden Sport- und Bewegungsangebotes im Territorium als eine Voraussetzung für eine spätere effektive Talentfindung - Regelmäßige Bewertung und Kontrolle der Entwicklung des Kinder- und Jugendsports und des Nachwuchsleistungssports in der Präsidiumsarbeit - Erarbeitung von Förderrichtlinien/-maßnahmen bzw. Einflussnahme auf die entsprechenden kommunalen Förderrichtlinien/-maßnahmen zugunsten des Nachwuchsleistungssports im Territorium Bedingungen/Voraussetzungen - Erhöhung der Verantwortung der Kreis- und Stadtsportbünde für Vereine, die dem leistungssportlichen Prozess gerecht werden - Einrichtung einer Präsidialfunktion in den Kreis- und Stadtsportbünden, in deren

13 Verantwortung der Nachwuchsleistungssport funktional fixiert ist und entsprechende Konzepte zur Entwicklung des Nachwuchsleistungssports erarbeitet und umgesetzt werden - Organisation und Durchführung von Kinder- und Jugendspielen (Stadtjugendspiele) in den Schwerpunktsportarten, in Abstimmung mit den LFV zur Nutzung als Talentbörse - Vergabe von Leistungszielen im Nachwuchsleistungssport an die Kreis- und Stadtsportbünde durch den LSB, deren Erfüllung ständiger Bestandteil der Leitungsarbeit ist und bei der Bewilligung von Zuwendungen berücksichtigt wird. Solche Leistungsziele können sein: o Anzahl der in den Landesleistungszentren/Bundesstützpunkten trainierenden Kadersportler aus dem jeweiligen Kreis- und Stadtsportbund, Anzahl der Delegierungen an die Eliteschulen des Sports o Teilnehmer aus Kreis- und Stadtsportbünden an Wettkämpfen auf Landesebene/Landesmeisterschaften in den Schwerpunktsportarten (2 Altersklassen vor Aufnahme in das Landesleistungszentrum) o Anzahl der Sportler aus Kreis- und Stadtsportbünden in der jeweiligen Landesauswahl im Aufnahmejahrgang 3. R a h m e n b e d i n g u n g e n 3.. Allgemeines Für das Erreichen der sportlichen Zielstellungen sind die notwendigen Rahmenbedingungen für einen leistungssportlichen Trainingsbetrieb sowie die Absicherung schulischer Abschlüsse optimal zu gestalten. Dazu bedarf es des Einsatzes aller am Prozess beteiligten Organisationen und Institutionen, die mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln optimale Bedingungen herstellen müssen. In ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen haben insbesondere das Kultusministerium und das Sportministerium übergreifende Entscheidungen zu erlassen und in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Schulstandorte mit ihren Trainingsstätten den notwendigen Bedingungen anzupassen. In gemeinsamer Abstimmung mit dem Sport ist alles darauf auszurichten, dass der Athlet bzw. die Athletin optimale Voraussetzungen zur Bewältigung seiner/ihrer dualen Karriere erhält Trainingsstätte Allgemeine Aufgabe - Gewährleistung eines qualifizierten leistungssportlichen Trainings entsprechend den inhaltlichen und materiell-technischen und organisatorischen Anforderungen des langfristigen Leistungsaufbaus Spezifische Aufgaben - Sportartspezifische Ausstattung zur Lösung allgemeiner und spezifischer Trainingsaufgaben - Sicherstellung des gleichzeitigen Trainings mehrerer Trainingsgruppen 2

14 entsprechend der Kaderstruktur des Landesfachverbandes/Landesleistungszentrums - Nutzung von Möglichkeiten der Standortsicherung (Übernahme von Betriebsund Folgekosten) durch das BMI über den Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt bzw. durch das Land Sachsen-Anhalt und die jeweilige Kommune Bedingungen/Voraussetzungen - Kostenfreie Nutzung der Sportstätten für das leistungssportliche Training in den Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren - Vorrangige Rekonstruktion, Sanierung und Neubau von Trainingsstätten für die Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt - Gemeinsame Förderung des leistungssportlichen Trainings im Landesleistungszentrum durch das Land Sachsen-Anhalt, den Landessportbund und die Kommune entsprechend der jeweiligen Richtlinien - Möglichkeiten des Trainings an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen und in Ferienzeiten 3.3. Eliteschulen des Sports Träger - Sportgymnasium/Sportsekundarschule Magdeburg: Stadt Magdeburg - Sportschulen Halle: Stadt Halle Allgemeine Bedingungen - Grundsätzlich wird angestrebt, dass sich Sportschule, Sportinternat/Mensa und Trainingsstätte als Standortfaktoren auf engem Raum befinden. Mindestens wird gewährleistet, dass sich zwei dieser Standortfaktoren in unmittelbarer Nähe befinden und ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erreichbar sind. - Auf der Grundlage definierter leistungssportlicher Kriterien (Ausbildungs- und Leistungsbereich, Leistungsniveau und -perspektive) ist in Abhängigkeit vom Betreuungssystem ein Wechsel des Schulstandortes innerhalb Sachsen- Anhalts in Sportarten mit Doppelstandort möglich Allgemeine Aufgabe - Umfassende Förderung des s portlichen Talents von Kindern und Jugendlichen - Sicherung einer qualifizierten schulischen Bildung in einem Sportgymnasium oder einer Sportsekundarschule verbunden mit einem anerkannten Schulabschluss Spezifische Aufgaben - Sportartspezifischer Zugang in Klasse 5/6 oder 7/8 über die Feststellung der 3

15 sportlichen Eignung (L-Schüler/Schülerinnen nach Aufnahmenorm) durch einen Landesfachverband mit Schwerpunkt- oder Fördersportarten entsprechend dem Leistungssportkonzept (Tabelle-2); ein Quereinstieg von weiteren L- Schülern/Schülerinnen ist möglich - Gewährleistung des Zugangs zu den Gymnasien oder den Sekundarschulen ab Klasse 5 für talentierte Kinder (T- Schüler/Schülerinnen) in weiteren Sportarten unter der Voraussetzung eines regelmäßigen Vereinstrainings nach der Schule und der Passfähigkeit der Sportart in das Fördersystem des Landessportbundes Sachsen-Anhalt - Grundsätzliche sportartspezifische Neubewerbung jedes Schülers beim Übergang von Klasse 6 in Klasse 7 durch die Landesfachverbände und eine Neubewertung zur leistungssportlichen Betreuung ab Klasse 9 auf der Grundlage von Verbleibenormen - Sicherstellung und Verankerung in der Stundentafel ein 2 bis 5-maliges leistungssportliches Vormittagstraining im Wochenverlauf als Grundvoraussetzung des langfristigen Leistungsaufbaus im Sport - Gewährleistung einer individuellen Förderung außerhalb der allgemeinen Schulnorm ab einem bestimmten nationalen/internationalen sportlichen Leistungsniveau (Wochenend- und Ferienunterricht, Betreuung während Trainingslagern, usw.) - Schulzeitstreckung in Übereinstimmung mit dem betreffenden Erlass - Bewertung der leistungssportlichen Entwicklung 2 J ahre nach der Einschulung und danach jährlich - Möglichkeit der Umschulung in einen anderen Klassenverband oder Schule bei unzureichenden leistungssportlichen Entwicklungsmöglichkeiten ab einem angemessenen Zeitpunkt Bedingungen/Voraussetzungen Flexibler Klassenteiler für sportspezifische Klassen unterhalb der allgemeinen Norm - Bestand von allgemeinen und sportspezifischen Klassen in Abhängigkeit vom Standort, Schuljahrgängen und Anzahl der Schüler im Leistungssport - Einzel- und Gruppenunterricht innerhalb und außerhalb der Unterrichtszeit - Ganztagsbetreuung im Verbundsystem - Stärkung des Regionalteams im Rahmen eines Sportschulverbundes Sachsen- Anhalt, dem mindestens angehören: Ministerium Inneres und Sport und Kultusministerium des Landes Sachsen- Anhalt, LandesSportBund, Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt 4

16 Tabelle 2 Orientierungskennziffern zur sportart- und standortspezifischen Einschulung/ Nachschulung in Klasse 5/6 bzw. 7/8 und zum Bestand von leistungssportlichen Perspektivkadern in Klasse 9 Erteilung von Eignungen und Einschulung 203/6 Einschulung/Nachsch. Einschulung/Nachsch. Bestand Klasse 5/6 Klasse 7/8 Klasse Nr. Schwerpunktsportart Halle MD Halle MD Halle MD Kanu-Rennsport Leichtathletik Rudern Schwimmen Basketball weibl Handball männl Handball weibl Judo Kanu-Slalom Turnen männl Wasserspringen Behindertensport* gesamt Einschulung/Nachsch. Einschulung/Nachsch. Bestand Klasse Fördersportart 5/6 Klasse 7/8 Klasse 9 Boxen Fechten 3 3 Fußball männl Fußball weibl Ringen Rhythmische Sportgymnastik Rodel-Bob 7 Schießen 2 8 Volleyball Turnen weibl. 3 2 gesamt * Sportschulen sind nicht barrierefrei; Einschulungen sind abhängig vom Behinderungsgrad. 5

17 3.4. Sportinternat/Mensa Allgemeine Aufgabe - Sicherung einer leistungssportgerechten Unterbringung, Versorgung und altersgerechten Betreuung für Sportschüler/Leistungskader im gesamten Wochenverlauf Spezifische Aufgaben - Enge Zusammenarbeit zwischen pädagogischer Betreuung (Erzieher), Sportschule (Lehrer) und Leistungssport (Trainer) - Pädagogische Betreuung einschließlich schulischer Vor- und Nachbereitung - Gewährleistung einer sportgerechten ausgewogenen Ernährung (3 Hauptmahlzeiten, 2 Zwischenmahlzeiten) in der Woche sowie nach Anforderung an Wochenenden und in den Ferien - Leistungs-und kaderbezogene Bezuschussung der Miet- und Verpflegungskosten Bedingungen/Voraussetzungen - Fixierung der grundsätzlichen Aufgaben der Sportinternate entsprechend den Anforderungen des Leistungssports - Rückgabe des Internatsplatzes bei Beendigung der leistungssportlichen Karriere (entsprechend Betreuungsvertrag) - Einschulung von behinderten Sportlerinnen und Sportlern nur möglich, in Abhängigkeit vom Behinderungsgrad (Internate nicht barrierefrei) - Unterbringung von Auszubildenden und Studenten regeln LSB/OSP und LFV 3.5. Stützpunktsystem Olympiastützpunkt (OSP) Sachsen-Anhalt Allgemeine Aufgabe/Definition - Betreuungs- und Serviceeinrichtung für den Spitzensport, durch die eine qualitativ hochwertige komplexe Betreuung für die berufenen Bundeskaderathleten und für ausgewählte Nachwuchskader sowie deren Trainer im täglichen Training vor Ort und/oder bei zentralen Maßnahmen der Spitzenfachverbände gesichert wird. 6

18 Spezifische Aufgaben - Betreuungs- und Serviceleistungen in der Sportmedizin, Physiotherapie, Sportpsychologie, Leistungsdiagnostik, Ernährungsberatung, Trainingswissenschaft und Trainingssteuerung sowie die Laufbahnberatung - Mitwirkung bei der Koordinierung und Steuerung des Leistungssports in den Schwerpunktsportarten des Landes Sachsen-Anhalt - Koordination des Leistungssports im Rahmen des Verbundsystems Sportschule einschließlich der Internate/Mensen - Gewährleistung von optimalen Trainingsbedingungen für die Bundeskader und ausgewählte Nachwuchsathleten in den Schwerpunktsportarten - Koordinierung der Aufgaben zur Standortsicherung - Fachliche Betreuung von Bundeskaderathleten und Anleitung deren Trainer in Sachsen-Anhalt in den regionalen Schwerpunktsportarten - Koordinierung des Verbundnetzes Sport, Eliteschulen des Sports, Kommunen, Ministerien im Regionalteam und Verbundsystem - Koordinierung der leistungssportgerechten Unterbringung von Bundeskadern und ausgewählten Nachwuchsathleten Bedingungen/Voraussetzungen - Übernahme ausgewählter Serviceleistungen durch vertraglich gebundene Einrichtungen außerhalb des Olympiastützpunktes - Gewährleistung der aufgaben- und ergebnisabhängigen Personal- und Mittelzuordnung innerhalb der Standorte und Bereiche des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt Bundesstützpunkt (BSP) Allgemeine Aufgabe/Definition - Trainingseinrichtung eines Spitzenfachverbandes, in der ein qualitativ hochwertiges Training für Bundeskader und ausgewählte Nachwuchsathleten des Hochleistungs- bzw. Anschlusstrainings am Standort eines Olympiastützpunktes abgesichert wird. Aufgrund der angestrebten Konzentration von Athletinnen und Athleten haben die Spitzenfachverbände für eine zielgerichtete Nachwuchsentwicklung, neben dem bisherigen System der Bundesstützpunkte, ein System von Bundesstützpunkten Nachwuchs eingerichtet 7

19 Spezifische Aufgaben/Merkmale - Leistungssportspezifische Trainingseinrichtung, deren Anerkennung durch die Bundesfachverbände erfolgt - Gewährleistung von möglichst homogenen und disziplingruppenspezifischen Trainingsgruppen - Vereinsneutrale Betreuung der Athleten durch Bundestrainer und Trainer des Trainerpools Sachsen-Anhalt/Spezialsportlehrer Bedingungen/Voraussetzungen - Parallele oder versetzte Nutzung von Trainingsstätten durch gemischte Trainingsgruppen nach Leistungsstand (Hochleistungs- und Anschlusstraining) und Stützpunktzuordnung (Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum) - Gewährleistung einer weiterhin kostenfreien Nutzung der Trainingsstätte - Sicherung von finanziellen Mitteln zur Standortsicherung über den Olympiastützpunkthaushalt für Trainingseinrichtungen (Bundesstützpunkt) in kommunaler und Vereinsträgerschaft Landesleistungszentrum (LLZ) Allgemeine Aufgabe/Definition Landesleistungszentren sind sportartspezifische Trainingseinrichtungen eines Landesfachverbandes (LFV) für Landeskader und ausgewählte Talente in einer Olympischen Programmsportart. In ihm werden talentierte NachwuchssportlerInnen und -sportler in den Schwerpunktund Fördersportarten des Landes Sachsen-Anhalt am Standort einer Eliteschule des Sports zusammengeführt. Ziel ist, Sportlerinnen und Sportler für ein späteres Hochleistungstraining vorzubereiten. Träger des LLZ ist ein Verein am Standort. Das LLZ muss vom Landessportbund Sachsen-Anhalt e.v. (LSB) bestätigt werden Spezifische Aufgaben/Merkmale - LLZ sichern in der Regel durch Gewährleistung eines regelmäßigen zentralen Trainings den Nachwuchs für einen Bundesstützpunkt ab. - Steuerung und Regelung des Trainingsprozesses durch den Landesfachverband (Landestrainerin oder Landestrainer). - Sicherung einer vereinsneutralen ganztägigen Betreuung in den verschiedenen Trainingsetappen durch Trainerinnen und Trainer des Trainerpools oder durch Trainerinnen und Trainer des Landesfachverbandes. - Sicherung von geeigneten Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang (dazu ist die Anerkennung des LLZ durch die jeweilige Kommune erforderlich). 8

20 - Enge Kooperation und Vernetzung des Landesfachverbandes mit: o dem Olympiastützpunkt; o dem vor Ort bestehenden Bundesstützpunkt; o den Eliteschulen des Sports; o den Internaten und Mensen; o den örtlichen Kommunen Bedingungen/Voraussetzungen - Abstimmung und Regelung aller grundsätzlichen Fragen zwischen dem LFV, der jeweiligen Kommune und dem jeweiligen Sportverein zur Sicherung einer hohen Funktionsfähigkeit des LLZ - Führung und Kontrolle der Arbeit im LLZ durch den Landestrainer - Sicherung der Betreuung der Sportlerinnen und Sportler im Training vorrangig durch den Trainerpool - Berufung der LLZ und deren Trägervereine durch den LAL für einen Olympiazyklus Anerkennungskriterien - Bestätigte Schwerpunkt- oder Fördersportart (ehemals Projektsportart) - Entwicklung von Kadersportlern für den Hochleistungsbereich (ab C-Kader) in den vergangenen vier Jahren; Verfahren - Das LLZ und der benannte Trägerverein werden für die Dauer eines Olympiazyklus berufen. - Dem LSB sind die Anträge im 3. Quartal des Olympiajahres durch die Landesfachverbände zur Bestätigung einzureichen. - Mit der Anerkennung erhält der Trägerverein eine Urkunde. - Dem Trägerverein kann über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden Landesleistungsstützpunkt (LSTP) Allgemeine Aufgaben/Definition - Landesleistungsstützpunkte sind Vereine/Abteilungen, die Voraussetzungen haben, talentierte Kinder und Jugendliche im Grundlagentraining auf eine weiterführende leistungssportliche Karriere in einer Sportart vorzubereiten. - Der LSTP wird vom Landesfachverband anerkannt und vom Landessportbund bestätigt. - LSTP sichern in der Regel durch Gewährleistung eines regelmäßigen vereinsneutralen Trainings im Territorium den Nachwuchs für ein Landesleistungszentrum (LLZ) ab Spezifische Aufgaben/Merkmale - Sicherung eines leistungssportorientierten Grundlagentrainings unter der 9

21 Richtlinienkompetenz des LFV für leistungssportlich talentierte Kinder und Jugendliche im Territorium. Ziel ist die Vorbereitung von Sportlerinnen und Sportlern auf ein weiterführendes Training im Landesleistungszentrum (LLZ) verbunden mit dem Besuch einer Eliteschule des Sports des Landes Sachsen-Anhalt - Durchführung eines weiterführenden Trainings im Aufbau- und Anschlussbereich ist Landesfachverbänden ohne LLZ möglich - Vereinsbetreuung der Sportler durch lizenzierte Trainer Bedingungen/Voraussetzungen - Einhaltung der Richtlinienkompetenz des Landesfachverbandes. - Sicherung von geeigneten Trainingsstätten im notwendigen zeitlichen Umfang (dazu ist die Anerkennung des LSTP durch die jeweilige Kommune erforderlich). - Bereitstellung von qualifizierten ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainern Anerkennungskriterien - Für Schwerpunkt- und Fördersportarten: Mindestens eine Einschulung in den zurückliegenden zwei Jahren (20, 202) an eine der Eliteschulen des Sports in Sachsen-Anhalt; - Für den BSSA gilt eine Medaille bei deutschen Meisterschaften für Quereinsteiger in allen Altersbereichen in den zurückliegenden 2 Jahren. - Für alle anderen Sportarten: Mindestens eine Medaille in den zurückliegenden zwei Jahren bei Deutschen Jugendmeisterschaften; - Nachweis lizenzierter Trainerinnen und Trainer mit vom DOSB anerkannter Lizenz Verfahren - Landesleistungsstützpunkte werden für die Dauer von zwei Jahren anerkannt. - Anträge sind jeweils im 3. Quartal des ablaufenden Jahres durch die Landesfachverbände an den LSB zur Bestätigung einzureichen. - Mit der Anerkennung erhält der Verein/Abteilung eine Urkunde. - Dem Verein kann über die Vereinspauschale eine Zuwendung gewährt werden. 4. Notwendiges Betreuungspersonal 4.. A l l g e m e i n e s In Übereinstimmung mit der allgemeinen leistungssportlichen Zielstellung im Spitzenund Nachwuchsleistungssport für den Zeitraum in den Schwerpunkt- und Fördersportarten werden Differenzierungen nach den festgelegten Kriterien in den Sportarten vorgenommen (siehe Tabelle - 3) Hauptamtliche Athletenbetreuung Allgemeine Aufgaben 20

22 - Umsetzung von leistungsbestimmenden und leistungsbeeinflussenden Faktoren des sportlichen Trainings unter Einbeziehung von Aspekten der sportlichen Bildung und Erziehung - Gewährleistung einer optimalen Leistungsentwicklung der betreuten Athleten Spezifische Aufgaben Bundesstützpunkttrainer, Bundeshonorartrainer (Finanzierung über Spitzenfachverband) - Verantwortung für eine optimale Trainingsbetreuung der dem Standort zugeordneten Bundeskaderathleten. Landestrainer - Verantwortung für die leistungssportliche Entwicklung in der Sportart vom Grundlagentraining bis max. zum Ende des Anschlusstrainings - Koordinierung der Talentsichtung, -findung und förderung und Führung des Sichtungs- und Auswahlprozesses zu den Sportschulen - Erarbeitung bzw. Fortschreibung von Rahmentrainingsplänen im D/C- und D- Kaderbereich - Anleitung, Kontrolle und Qualifizierung der Arbeit der Trainer und Übungsleiter in den Landesleistungsstützpunkten und Landesleistungszentren - Zusammenarbeit mit den Sportschulen und Internaten - Koordinierung des Nachwuchsleistungssports mit dem Spitzensport (BSP) - Zusammenwirken mit den Leiter Leistungssport des OSP - kontinuierliche Zusammenarbeit mit den KSB/SSB Trainer im Trainerpool Sachsen-Anhalt - Erfasst nur TrainerInnen, der bestätigten Schwerpunktsportarten (Tabelle 3) - Vereinsneutrale Betreuung von Trainingsgruppen aus bis zu zwei Ausbildungs- bzw. Leistungsbereichen. - Arbeit nach Gruppen- oder/und Individuellen Trainingsplänen mit dem Ziel, die nächste Etappe des langfristigen Leistungsaufbaus mit den leistungssportlich talentierten Athleten zu erreichen. Trainer in Fördersportarten - Landesfachverbände mit vom LSB bestätigter Fördersportart erhalten entsprechend der AVO Betreuungspauschalen. Trainerförderung nach Konzept - Landesfachverbände mit Olympischer Programmsportart ohne Status Fördersportart können im Olympiazyklus eine Betreuungspauschale nach AVO erhalten 2

23 Tabelle 3 Hauptamtliches Betreuungspersonal im Leistungssport Schwerpunkt- und Fördersportarten Nr. Sportart Schwerpunktsportart I Kanu-Rennsport 2 Leichtathletik 3 Rudern 4 Schwimmen Schwerpunktsportart II 5 Basketball weibl. 6 Behindertensport 7 Handball (männl. + weibl.) 8 Judo 9 Kanu-Slalom 0 Turnen/mnl. Wasserspringen Fördersportart 2 Boxen 3 Fechten 4 Fußball (männl.+ weibl.) 5 Ringen 6 Rhythm. Sportg. 7 Rodel-Bob 8 Schießen 9 Volleyball (männl. + weibl.) durch LSB/OSP bestätigte Standorte Halle Magdeburg (*) (*) Trainerpool Sachsen-Anhalt Trainer Halle Trainer Magdeburg Landestrainer (2) (3) 2 *(0,5) * (0,5) 2 3 (4) 2 () 2 () 3 3 Landesfachverband (3) ()** ** () ** 20 Turnen weibl. ( ) = ist Stand Trainerpool 203 * = Besonderheit des BSSA, geringfügig Beschäftigte, kein fester Standort ** = Auslaufend 22

24 Bedingungen/Voraussetzungen - Inhaltliche Vernetzung aller Trainer am Standort (regionales Trainerteam in der Sportart) - unabhängig vom jeweiligen Anstellungsverhältnis - Zuordnung der Trainer zu den aktuellen und perspektivischen Kadersportlern unter Berücksichtigung der zukünftig erwartbaren Leistungsentwicklung - Zusammenführung, Konzentration von Athleten - Widerspiegelung der Aufgabenbereiche/Arbeitsschwerpunkte des Landestrainers in den Regionalkonzepten der Landesfachverbände - Erstellung einer speziellen Dienstbeauftragung für die Landestrainer und Spezialsportlehrer analog der Dienstbeauftragung der Trainer im Trainerpool - Inhaltliche Führung der Arbeit der Trainer im Trainerpool in den Schwerpunktsportarten der Spitzen- und Anschlussförderung durch die Verantwortlichen Standortkoordinatoren des Olympiastützpunktes sowie der Landestrainer und in den Projektsportarten durch den Verantwortlichen des Landessportbundes bei grundsätzlicher Einbeziehung der Landestrainer der jeweiligen Landesfachverbände - Beibehaltung der bestehenden Kapazitäten in der Bezuschussung von Personalkosten von Trainern im Hochleistungs- und Anschlusstraining durch das Bundesministerium des Innern und des Einsatzes von Bundestrainern im Hochleistungstraining von Athleten des Landes Sachsen-Anhalt - eine Vergütung die den Anforderungen/Aufgaben der im Leistungssport tätigen Trainerinnen und Trainer gerecht wird 5. Fördermaßnahmen 5.. Schwerpunktsetzung Das Land Sachsen-Anhalt, der Landessportbund Sachsen-Anhalt, der Trägerverein des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt und die Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt unterstützen die Entwicklung und Förderung des Leistungssports. Grundsätzlich gilt: - Systematische Unterstützung von Schwerpunktsportarten: Landesfachverbände/Sportarten/Athleten, die in deutschen Auswahlmannschaften des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports an den Start gehen durch ein qualifiziertes Betreuungs- und Fördersystem sowie die Ausgestaltung von Rahmenbedingungen - Punktuelle Förderung von Fördersportarten: Landesfachverbände, die über eine zielgerichtete Nachwuchsentwicklung kontinuierlich Medaillengewinner bei Deutschen Meisterschaften und Finalteilnehmer bei internationalen Meisterschaften im Nachwuchsleistungssport entwickeln und somit die Starter für deutsche 23

25 Auswahlmannschaften im Olympischen Spitzensport vorbereiten - Diese Förderung schließt ausdrücklich den Behindertensport und die in ihm betreuten Sportarten mit internationalem Leistungsniveau oder Leistungsperspektive ein Förderung der Landesfachverbände Die Förderung erfolgt nach dem 3 des Sportfördergesetzes vom 8. Dezember 202 (GVBl. LSA S. 620) und der Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes (AVO SportFG Abschnitt D) Athletenförderung Individualförderung Spitzensport Ziel - Sie würdigt die Leistung von Personen, die zur Erhöhung des Ansehens des Sports in Sachsen-Anhalt beitragen und festigt ihre Bindung an das Land Sachsen-Anhalt und an ihren Sportverein Grundlage - Bewertung der leistungssportlichen Ergebnisse von Sportlerinnen und Sportlern im zurückliegenden und laufenden Trainings- und Wettkampfjahr entsprechend ihrem internationalen Leistungsstand und ihrer Leistungsperspektive Förderleistungen (über Landesfachverband oder Verein) als Pauschalförderung Träger - Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt JuniorTeam Sachsen-Anhalt Ziel - Unterstützung von Nachwuchsathleten bei der Heranführung an den Spitzensport und in Vorbereitung auf nationale und internationale Meisterschaften Grundlage - Zugehörigkeit zum JuniorTeam Sachsen-Anhalt entsprechend den Berufungskriterien Förderleistungen (über Landesfachverbände) - Leistungsabhängige finanzielle Zuwendungen entsprechend der Anzahl der Athleten im Junior-Team Sachsen-Anhalt vorwiegend für Trainings- und 24

26 Träger Wettkampfmaßnahmen - Stiftung Sport Sachsen-Anhalt Förderung der InternatsschülerInnen Ziel - finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Familien zur Abfederung der Internatskosten beim Besuch der Sportschulen Grundlage - zielgerichtet Talente aus sozial schwachen Familien zu unterstützen, damit sie überhaupt die Sportschulen besuchen können - die Höhe der Förderung und die Bemessungsgrundlage den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen - die Verantwortung der Landesfachverbände in diesem Bereich zu erhöhen. Soziale Kriterien dürfen bei der Talentsichtung keine Ausschlusskriterien sein Förderleistungen - Zuschuss zu den Internatskosten - Verpflegungszuschuss für Stadtschüler (L-Schüler) Träger - Land Sachsen-Anhalt 6. Leitungs- und Koordinierungsstruktur 6.. Landesausschuss Leistungssport/LandesSportBund Sachsen-Anhalt 6... Allgemeine Aufgabe/Definition - Koordinierungsgremium des Leistungssports in Sachsen- Anhalt, das die inhaltliche Zusammenarbeit mit und zwischen den am Prozess beteiligten Institutionen und Organisationen, insbesondere mit den zuständigen Ministerien, dem Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt, den Landesfachverbänden, den Eliteschulen des Sports, den Kreis- und Stadtsportbünden, den leistungssporttragenden Vereinen steuert. 25

27 6..2. Zusammensetzung Vorsitz: StellvertreterIn: VizepräsidentIn Leistungssport des LSB Sachsen-Anhalt Sportvorstand im LandesSportBund Sachsen-Anhalt StellvertreterIn: Mitglieder: beratend Leiter des Olympiastützpunktes Sachsen-Anhalt PräsidentIn/VizepräsidentIn oder ein ehrenamtlicher Vertreter eines Landesfachverbandes - mit einer Schwerpunktsportart I - mit einer Schwerpunktsportart II - mit einer Fördersportart - mit nichtolympischer Sportart - des BSSA PräsidentIn/VizepräsidentIn - eines LeistungssporttagendenSportvereins PräsidentIn/VizepräsidentIn - eines KSB/SSB Sportdirektor VertreterIn des Ministerium Inneres und Sport VertreterIn des Kultusministeriums Spezifische Aufgaben/Merkmale - Ausübung der Verantwortung zur Sicherung eines qualifizierten Betreuungssystems im Leistungssport sowie von Faktoren, die die Entwicklung der sportlichen Leistung beeinflussen - Regelmäßige Beratung mit den Landesfachverbänden und Kreis- und Stadtsportbünden vor allem zu Fragen der Entwicklung des leistungssportlichen Nachwuchses im Grundlagentraining - Kontinuierliche Einschätzung und Einflussnahme auf die Einschulungen an die Eliteschulen des Sports und auf den komplexen Prozess der Talenterkennung und förderung und die materiell technischen Voraussetzungen der Sportstätten im Nachwuchsleistungssport - Einschätzung der Ergebnisse von Landesfachverbänden, Kreis- und Stadtsportbünden, Landesleistungszentren und Landesleistungsstützpunkten nach festgelegten Bewertungskriterien im Grundlagen- und Aufbautraining sowie in Abstimmung mit dem Olympiastützpunkt im Anschluss- und Hochleistungstraining - Erarbeitung von Entwicklungsstrategien des Leistungssports in der komplexen Einheit von Nachwuchsleistungssport und Spitzensport - Durchführung von Leistungssportkonferenzen als ständige Einrichtung zur Weiterentwicklung des Nachwuchsleistungssport 26

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