IHK. Hessen e.v. Region Hessen Nord. Geprüfte/r Industriemeister/-in Metall. inkl. REFA Grundschein. & Ausbildereignung. Vollzeit,

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1 Hessen e.v. Region Hessen Nord in Kooperation mit dem BZ Bildungszentrum Kassel Geprüfte/r Industriemeister/-in Metall IHK inkl. REFA Grundschein Vollzeit, & Ausbildereignung Start: 25. Januar 2016 Zertifiziert DIN EN ISO 9001 Zugelassener Träger nach AZWV Mit Geldgeschenk vom Staat Diese Aufstiegsfortbildung ist anerkannt für das Meister BAföG und wird mit bis zu 47,8 Prozent des Lehrgangsentgeltes ohne Lehrmittel gefördert.

2 IHK Aufstiegsfortbildungen mit System und REFA Kompetenz Doppelqualifikation Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall inklusive REFA-Grundschein & Ausbildereignung Inhaltsverzeichnis 1. Berufsbild Lehrgangszeiten Lehrgangsentgelt Das Besondere an der Doppelqualifikation So werden Sie Gepr. Industriemeister/-in Metall bei REFA Hessen Nord und dem BZ Bildungszentrum Kassel Ablaufplan Vollzeitlehrgang Prüfungsfächer IHK Prüfung Gepr. Industriemeister/-in Metall Anerkannter IHK-Abschluss und anerkannter REFA-Abschluss Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus der Verordnung) Besteht die Möglichkeit, dass bereits abgelegte Fortbildungsprüfungen auf die... Prüfung Gepr. Industriemeister/-in Metall angerechnet werden? REFA-Stufenausbildung Geldgeschenk vom Staat (Meister-BAföG) Wir sind zertifiziert! ServicePlus Allgemeine Information, Beratung und Anmeldung Anmeldeunterlagen Anlagen: AGB REFA Hessen e.v. Beitrittserklärung REFA Hessen e. V. Zulassungsanfrage IHK Kassel-Marburg Stand: 07. Dezember 2015 Seite 1 von 17

3 1. Berufsbild Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall Gepr. Industriemeister/-in Metall werden als Führungskräfte in der Produktion in allen Branchen und Unternehmen unterschiedlicher Größe wertgeschätzt. Betriebe suchen solche Praktiker mit Berufserfahrung und Aufstiegsfortbildung auf hohem Niveau. Die Qualifizierung Gepr. Industriemeister/-in Fachrichtung Metall ist die am häufigsten gewählte Aufstiegsfortbildung von Facharbeitern mit einem Abschluss in einem metallverarbeitenden Beruf und der richtige Schritt für Ihren persönlichen Aufstieg. Die Aufgaben der Industriemeister sind sehr vielfältig. Ihre Meisterschaft besteht in der kompetenten Wahrnehmung von Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben. Sie können sich flexibel auf verändernde Methoden und Strukturen in Unternehmen einstellen. Sie wissen um die hohe Bedeutung der Personalführung und können so den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten. Die erfolgreich absolvierte Prüfung bescheinigt allen Absolventen die Qualifikation, um in den betrieblichen Funktionsfeldern Betriebserhaltung, Fertigung und Montage anspruchsvolle Aufgaben wahrzunehmen. Dies sind z. B. Fachaufgaben in der Planung und Steuerung des Produktionsprozesses oder der Koordination eines Fertigungsbereich. Vielfach trägt der Industriemeister eine hohe Personalverantwortung. Hierbei weiß er die Unternehmensleitlinien zu beachten und die Unternehmensziele umzusetzen. Dafür motiviert und koordiniert er seine Mitarbeiter. Seine Aufgaben verlangen ein breites Basiswissen und eine ständige Lernbereitschaft. Gerade in sich ständig verändernden Märkten muss er tagtäglich Lösungen in seinem Aufgabenbereich entwickeln und umsetzen. Der Lehrgang vermittelt umfangreiches Wissen und Handlungskompetenz in den Bereichen Recht, Betriebswirtschaft, Produktionsorganisation, Technik und Führung. Für Mitarbeiter in einem Beruf der Metallverarbeitung ist die Aufstiegsfortbildung Gepr. Industriemeister/-in Metall der richtige Schritt, um sich für eine höhere berufliche Position zu qualifizieren. Mit ihrem erfolgreichen IHK-Abschluss erfüllen die Gepr. Industriemeister/-innen Metall auch z.b. die Zulassung als Gepr. Technische Betriebwirte/in und krönen so ihre berufliche Qualifizierung mit der Managementebene der IHK-Abschlüsse. Mit dem REFA-Grundschein erwerben Sie auf hohem Niveau die Handlungskompetenz, um als zukünftige Führungskraft Menschen, Material und Betriebsmittel so einzusetzen, dass ein marktgerechtes Produkt hinsichtlich Kosten, Qualität und Lieferzeit entsteht. Sie eignen sich ferner die Fachkompetenz an, die erforderlichen Prozessdaten für Entscheidungen oder zur Planung und Steuerung der Produktion selbst zu ermitteln. Somit können Sie zur Leistungsfähigkeit und dem Erfolg des Unternehmens durch rationelle Arbeitsplatz- und Prozessgestaltung beitragen. In vielen Unternehmen ist der REFA-Grundschein die Grundvoraussetzung, um in der Produktionsplanung und -steuerung tätig zu werden oder als Führungskraft einen Produktionsbereich leiten zu können. Ihr Blick wird geschärft für eine industrielle Denk- und Arbeitsweise zur ständigen Standardisierung und Optimierung der Prozesse. Die Doppelqualifikation Gepr. Industriemeister/-in mit REFA-Grundschein und die nächste Qualifikationsebene mit REFA-Produktionsplaner und / oder der Qualitätsmanagementbeauftragte sind ideale Kombinationen, um bestens auf die betrieblichen Herausforderungen vorbereitet zu sein. Die langjährige Zusammenarbeit zwischen REFA und Bildungszentrum Kassel ist für Sie eine leistungsstarke Gemeinschaft und ein Garant für Ihren beruflichen Erfolg! Stand: 07. Dezember 2015 Seite 2 von 17

4 2. Lehrgangszeiten Der Lehrgang wird in zwei Varianten angeboten. 1. Wochenendlehrgang - Freitag von 17:00 bis 20:15 Uhr und Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr Ferienwochenenden werden zum größten Teil freigehalten. Die Gesamtlehrgangsdauer beträgt ca. 2,5 Jahre. Der Wochenendlehrgang startet im März und September jeden Jahres. 2. Vollzeitlehrgang - Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:15 Uhr Ferien werden auch hier weitgehend freigehalten. Die Gesamtlehrgangsdauer beträgt 10 Monate. Der Vollzeitlehrgang startet immer im Januar jeden Jahres. 3. Lehrgangsentgelt Erwerb der Ausbildereignung, Qualifizierungslehrgang Gepr. Industriemeister/-in Fachrichtung Metall und REFA-Grundschein Arbeitsorganisation (inkl. Lehrmittel) 5.650,00 Für den Fall, dass Sie bereits die Ausbildereignung besitzen, informieren Sie uns bitte bei der Anmeldung. Dies rechnen wir Ihnen selbstverständlich bei der Unterrichtsteilnahme und beim Lehrgangsentgelt an. Im Lehrgangsentgelt sind Lehrmittel (z. B. Lehrbücher, Tabellenbuch, Formelsammlung) in Höhe von ca. 420,00 enthalten! Optionale Zusatzangebote: REFA-Produktionsplaner bei gleichzeitiger Buchung für nur 750,00 REFA-Kostencontroller 750,00 REFA-Methoden zur Qualitätsdatenermittlung 100,00 Qualitätsmanagementbeauftragter 790,00 REFA-Mitglieder erhalten einen Gutschein in Höhe von 200,00, der für zukünftige Seminare bei REFA Hessen Nord eingelöst werden kann. Z. B. für die optionalen Zusatzbuchungen. Dies entspricht 4 Jahren beitragsfreier Mitgliedschaft. Unterlagen zur REFA-Mitgliedschaft finden Sie als Anlage in dieser Mappe. Vorteile der Mitgliedschaft: Vergünstigung von Seminaren Laufende Fachinformationen Kontakt zu Fachkollegen Die IHK Prüfungsgebühren für den Erwerb der Ausbildereignung (150,00 ) und der Aufstiegsfortbildung zum Gepr. Industriemeister/-in Fachrichtung Metall (310,00 ) fallen zusätzlich an und werden von der IHK Kassel-Marburg erhoben. REFA Hessen-Nord & BZ Bildungszentrum Kassel Die ideale Kooperation für Teilnehmer und Dozenten Stand: 07. Dezember 2015 Seite 3 von 17

5 4. Das Besondere an der Doppelqualifikation Zeitgleich erlangen Sie die Abschlüsse Gepr. Industriemeister/in und den REFA-Grundschein. Beides sind in der Wirtschaft und Industrie angesehene und gesuchte Qualifikationen. Dank passgenauer Lehrgangsorganisation: Zeitsparend: nur ca Unterrichtsstunden statt Unterrichtsstunden Kostensparend ein Lehrgang für statt nacheinander und Einzelbuchungen der Lehrgänge für ca Zusätzlicher Rabatt für REFA-Mitglieder 200 weiterer Vorteil für alle, die die Option REFA-Produktionsplaner nutzen und zusammen buchen, beträgt das Entgelt nur 750,00 - statt bzw. für den Qualitätsmanagementbeauftragten nur 790 (optionale Zusatzangebote inkl. Lehrmittel und Prüfungsgebühr!) Für die REFA-Zertifikatsprüfungen fallen keine zusätzlichen Prüfungsgebühren an! Sie dienen als hilfreiche Praxisprüfung auf dem Weg zur/m Gepr. Industriemeister/-in. Sie müssen keine Bücher bzw. Unterlagen zusätzlich erwerben. Es werden ausschließlich fachlich und pädagogisch geeignete Lehrkräfte eingesetzt. Die Schulungen finden in top ausgestatteten Räumen statt. Zusätzliche Verständnishilfe: Zur praktischen Anschauung und für praktische Arbeiten zum Ausprobieren stehen im Bildungszentrum Kassel metalltechnische Werkstätten und ein Elektrolabor mit einer Ausstattung auf dem aktuellen technischen Stand zur Verfügung. Ihr Schulungszentrum in Kassel-Waldau ist mit dem PKW oder den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. 5. So werden Sie Gepr. Industriemeister/-in Metall bei REFA Hessen Nord und dem BZ Bildungszentrum Kassel Die Aufstiegsfortbildung zum Gepr. Industriemeister/-in Metall wird als Kooperationsveranstaltung vom REFA-Verband Hessen e.v., Region Hessen-Nord, Werner-Heisenberg-Str. 4, Kassel-Industriepark Waldau, Tel.: , Fax: , infonord@refa-hessen.de und dem BZ Bildungszentrum Kassel GmbH, Zentrum für Führungskräfte, Falderbaumstr , Kassel-Industriepark Waldau durchgeführt. Anfragen und Anmeldungen sind an REFA Hessen Nord als zuständigen Veranstalter zu richten. Ein Anmeldeformular finden Sie am Ende dieser Informationsbroschüre. Auch eine Online-Anmeldung über unsere Homepage ist möglich. Stand: 07. Dezember 2015 Seite 4 von 17

6 6. Ablaufplan Vollzeitlehrgang Gepr. Industriemeister/-in Fachrichtung Metall mit REFA Grundschein (10 Monate) Start (Nr. 116 XO VZ) Erwerb der Ausbilder-Eignung Start des Lehrgangs mit dem Erwerb der Ausbilder-Eignung mit den Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen Eine schriftliche Prüfung Zur praktischen Prüfung lädt die IHK rechtzeitig ein Start: Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:15 Uhr A Fachübergreifende Basisqualifikation Optionales Angebot: 3 Brückenkurse zur Wiederholung von Ausbildungsinhalten Naturwissenschaftliche Grundlagen Grundlagen der technischen Mathematik Grundlagen der EDV-Anwendung Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten Fünf schriftliche Prüfungen 03. u Start: Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:15 Uhr B Handlungsspezifische Qualifikationen Handlungsbereich Technik Betriebstechnik Fertigungstechnik Montagetechnik Handlungsbereich Organisation Betriebliches Kostenwesen Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Handlungsbereich Führung und Personal Personalführung Personalentwicklung Qualitätsmanagement zwei schriftliche Prüfungen 17. u Zur mündlichen Prüfung lädt die IHK rechtzeitig ein Start: Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:15 Uhr Es kann aus personellen/organisatorischen Gründen zu Terminverlegungen kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wir versuchen, dies auf ein Minimum zu beschränken. Die Angaben zu den Prüfungsterminen sind ohne Gewähr. Zu Ihrem verbindlichen Prüfungstermin lädt Sie die Industrie- und Handelskammer Prüfungswesen ein. Stand: 07. Dezember 2015 Seite 5 von 17

7 Zur Unterstützung Ihres Lernerfolges buchen Sie optional folgende Kurz-Lehrgänge: Naturwissenschaftliche Grundlagen Ausbildungsinhalte aus technischen Berufen Dieser Lehrgang dient der Auffrischung und Festigung von naturwissenschaftlichen Grundlagen. Er nimmt Ausbildungsinhalte von technischen Ausbildungsberufen auf und ist damit als Wiederholung ein Brückenkurs, insbesondere für angehende Gepr. Industriemeister und Gepr. Technische Fachwirte von der Berufsausbildung zu den anspruchsvollen Qualifizierungsinhalten der IHK-Prüfung. Dieser kurze Lehrgang ist ein ausgezeichneter Basiskurs für fundiertes Grundlagenwissen. Termin lt. Homepage oder nach Absprache Dauer 24 UStd., 6 Abende, Di und Do, 17:30 20:45 Uhr Entgelt 105,00 Inhalte: Mathematische Berechnungen der Elektrotechnik (z. B. Ohmsches Gesetz, einfach Schaltungen) wichtige Naturgesetze Grundlagen der Mechanik (Kräfte und Massen) Energie, Arbeit und Leistungsberechnungen. Grundlagen der technischen Mathematik Ausbildungsinhalte aus technischen Berufen Dieser Lehrgang dient der Auffrischung und Festigung von mathematischen Grundlagen. Er nimmt Ausbildungsinhalte von technischen Ausbildungsberufen auf und ist damit als Wiederholung ein Brückenkurs, insbesondere für angehende Gepr. Industriemeister und Gepr. Technische Fachwirte von der Berufsausbildung zu den anspruchsvollen Qualifizierungsinhalten der IHK-Prüfung. Dieser kurze Lehrgang ist ein ausgezeichneter Basiskurs für fundiertes Grundlagenwissen und für alle Weiterbildungen, bei denen technische Mathematik vorausgesetzt wird. Termin lt. Homepage oder nach Absprache Dauer 12 UStd., 3 Abende, Do., 17:30 20:45 Uhr Entgelt 70,00 Inhalte: Verhältnisrechnen einfacher und umgekehrter Dreisatz Erstellen von Kurven im Koordinatensystem Längen, Flächen- und Volumenberechnungen Winkelfunktion Satzes des Pythagoras. Grundlagen der EDV Intensivkurs für Berufstätige insbesondere aus technischen Berufen Um anspruchsvolle elektronische Softwareprogramme nutzen zu können, ist es eine zwingende Voraussetzung mit Office- Standardprogrammen umgehen zu können. In diesem kurzen aber intensiven Lehrgang haben Berufstätige, insbesondere aus technischen Berufen, die Gelegenheit sich fit zu machen im praktischen Umgang mit der gängigen EDV-Nutzung und der Anwendung der Standard-Office-Programme. In allen technischen Berufen gibt es komplexe EDV-Programme oder Spezialsoftware, deren Anwendung von qualifizierten Mitarbeitern erwartet wird, z. B. 3D-Programme. Mit diesem Anwenderlehrgang bereiten sich insbesondere Gepr. Industriemeister und Gepr. Technische Fachwirte fundiert auf die Nutzung der bei der IHK-Aufstiegsweiterbildung erforderten weiterführenden Kenntnisse und Fähigkeiten vor. Termin lt. Homepage oder nach Absprache Dauer 18 UStd., jeweils drei Samstage, 8:30 13:30 Uhr Entgelt 95,00 Inhalte: Trainieren von Anwenderfähigkeiten der gängigen Office-Programme Word und Excel: Texterstellung Textgestaltung Bearbeitungen Korrekturen Weiterleitungen Tabellen erstellen Tabellen gestalten Ordnerstrukturen Dateien kopieren und speichern Typische Internetrecherche Downloads ausdrucken speichern weiterleiten. Jeweils gilt: Ort / Information: Voraussetzungen: BZ Bildungszentrum Kassel, Falderbaumstr , Kassel, online Anmeldung Die Nacharbeit des Präsenzunterrichts und die Erarbeitung der Hausarbeiten ist zwingende Voraussetzung für den Lernerfolg. Stand: 07. Dezember 2015 Seite 6 von 17

8 7. Prüfungsfächer Prüfungsteil Erwerb der Ausbilder-Eignung mit einem schriftlichen und einem praktischen Teil, der folgende Handlungsfelder beinhaltet Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen A Prüfungsteil "Fachübergreifende Basisqualifikation" mit 5 schriftlichen Prüfungsfächern mit anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten B Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" mit 2 schriftlichen Prüfungsfächern aus den Handlungsbereichen Technik und Organisation und einer mündlichen Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation aus dem Handlungsbereich Führung und Personal. Handlungsbereich Technik Betriebstechnik Fertigungstechnik Montagetechnik Handlungsbereich Organisation Betriebliches Kostenwesen Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Handlungsbereich Führung und Personal Personalführung Personalentwicklung Qualitätsmanagement REFA-Grundschein integriert in den vorgenannten Teilen A und B mit REFA-Zertifikatsprüfung Optionale Zusatzangebote: REFA-Produktionsplaner mit nur 40 Zusatz-UStd., weil überwiegend integriert in den Teilen A und B mit REFA-Zertifikatsprüfung REFA-Kostencontroller mit nur 40 Zusatz-UStd., mit REFA-Zertifikatsprüfung REFA-Methoden zu Qualitätsdatenermittlung mit nur 16 Zusatz-UStd., mit REFA- Zertifikatsprüfung Qualitätsmanagementbeauftragter mit nur 40 Zusatz-UStd. mit Zertifikatsprüfung der CertEuropA Stand: 07. Dezember 2015 Seite 7 von 17

9 8. IHK Prüfung Gepr. Industriemeister/-in Metall Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile: - berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen - fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen - handlungsspezifische Qualifikationen Ziele des Lehrgangs und Prüfungsziele sind u. a. Kompetenzen zu vermitteln, die Gepr. Industriemeister/-in Metall befähigen in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten den Produktionsablauf zu überwachen sowie über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel zu entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft zu gewährleisten für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben zu sorgen Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einzuleiten und die notwendige Energieversorgung im Betrieb sichern die Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten zu gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einzurichten technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umzusetzen und die Neuanläufe zu organisieren und zu überwachen für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung zuständig zu sein und Material, Bau- und Ersatzteile zu disponieren bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitzuarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitzugestalten die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln zu planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse zu beteiligen Kostenpläne aufzustellen, die Kostenentwicklung zu überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf zu achten bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitzuwirken Qualitäts- und Quantitätsvorgaben zu planen und für die Einhaltung der Termine zu sorgen die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen zu koordinieren und zu überwachen in enger Zusammenarbeit mit der für die Sicherheit zuständigen Fachkraft die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften zu gewährleisten Mitarbeiter und beteiligte betriebliche Bereiche rechtzeitig und angemessen zu informieren in Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen zu beraten und Werkstattdaten und Produktionsergebnisse in die Planungsprozesse einzubringen die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele zu führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer persönlichen Daten, Qualifikationen und Interessen zuzuordnen die Mitarbeiter zu selbständigem, verantwortlichem Handeln anzuleiten und sie zu motivieren Stand: 07. Dezember 2015 Seite 8 von 17

10 sie an Entscheidungsprozessen zu beteiligen bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitzuwirken Gruppen zu betreuen und zu moderieren die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat zu fördern Beurteilungen von Einzelnen und von Gruppen durchzuführen und eine Personalentwicklung anzustreben, die den Befähigungen der Mitarbeiter angemessen ist die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter zu fördern und auf ihre systematische Weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebes hinzuwirken neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einzuführen die Ausbildung der ihm zugeteilten Auszubildenden zu verantworten die Qualitätsmanagementziele in seinem Bereich kontinuierlich umzusetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter zu fördern bei der Kunden- und Lieferantenbetreuung mitzuwirken, die Kunden zu beraten und die Kundenzufriedenheit zu fördern Durch die REFA-Lehrinhalte erwerben Sie die Lizenz zur Datenerfassung im Unternehmen. Sie vertiefen und vermitteln Ihre Handlungskompetenz für Ihren Berufsalltag. Die Lerninhalte des REFA- Grundscheins und große Teile des REFA-Produktionsplaners finden sich in den Lernzielen des Lehrgangs Gepr. Industriemeister/-in an verschiedenen Stellen wieder. Die Unterrichtsinhalte sind miteinander verschränkt und bauen aufeinander auf. Der Lehrgangsablauf ist dafür stringent strukturiert. 9. Anerkannter IHK-Abschluss und anerkannter REFA-Abschluss Geprüfte Industriemeisterin / Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall & REFA Grundschein IHK-Abschlüsse und REFA-Abschlüsse sind ideal geeignet, Ihr Wissen den wachsenden Herausforderungen anzupassen und dadurch den eigenen Arbeitsplatz zu sichern und sich Chancen auf einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Die Grundlagen für Ihre Aufstiegsfortbildung Gepr. Industriemeister/-in Metall bildet der als Verordnung erlassene bundeseinheitliche Rahmenstoffplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Die öffentlich-rechtliche Prüfung gemäß Berufsbildungsgesetz wird vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg abgelegt. Eine bundeseinheitliche Konzeption und ein angesehener Abschluss sichern die bundesweite Anerkennung Ihrer Aufstiegsfortbildung. Der REFA-Grundschein ist voll in die Ausbildung zum Gepr. Industriemeister integriert. Die Prüfungen werden während des Lehrgangs abgelegt und dienen der Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen. Der REFA- Grundschein ist die Basis der REFA-Ausbildungen. Sie können im Anschluss die modularen Ausbildungen zum/zur REFA-Produktionsplaner/-in, REFA-Kostencontroller/in, REFA-Prozessorganisator/-in oder REFA-Techniker/-in durchlaufen, die in der Industrie sehr gefragt sind. Stand: 07. Dezember 2015 Seite 9 von 17

11 Die Absolventen der IHK-Aufstiegsfortbildung Gepr. Industriemeister/-in Metall erwerben die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung Geprüfte/r Betriebswirt/in IHK Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in Betriebliche Praxis Fachwirt/in Fachkaufmann/frau ( z.b. Geprüfte/r Technische/rFachwirt/in) Technische/r Fachwirt/in Industriemeister/in Fachmeister/in Betriebliche Praxis kaufmännische Berufsausbildung industriell-technische 10. Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus der Verordnung) Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall Um die Prüfung ablegen zu können, gilt die folgende Regelzulassung: (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 2. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und 3. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben. Stand: 07. Dezember 2015 Seite 10 von 17

12 (4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Der Prüfungsnachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Für die Teilnahme an den Prüfungen müssen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Damit Sie sicher sein können, lassen Sie vor Lehrgangsbeginn diese Voraussetzungen prüfen. Dazu stellen Sie bitte eine Anfrage auf Zulassung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg Prüfungswesen Weiterbildung Herr Dr. Wilhelm Hirschmann Tel.: Gobietstraße 13, Kassel Verwenden Sie hierzu den IHK-Vordruck Zulassungsanfrage. Diesen Vordruck finden Sie in dieser Mappe oder auf der Homepage der IHK Kassel unter Besteht die Möglichkeit, dass bereits abgelegte Fortbildungsprüfungen auf die Prüfung Gepr. Industriemeister/-in Metall angerechnet werden? Ja, die Rechtsvorschriften für die Prüfung zum Gepr. Industriemeister/-in Metall enthalten die Möglichkeit zur Anrechnung anderer Prüfungsleistungen. Dies betrifft Prüfungsteilnehmer/-innen die bereits erfolgreich eine andere IHK-Prüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin oder zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau abgelegt haben. Auch Teilnehmer/-innen, die bereits eine Prüfung zum Staatlich geprüften Techniker/zur Staatlich geprüften Technikerin abgelegt haben. Um die Möglichkeit der Freistellung prüfen zu lassen, können Sie bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg, Prüfungswesen Weiterbildung - Herr Dr. Hirschmann - einen Antrag auf Anrechnung stellen (formloser Antrag und Kopie des entsprechenden Prüfungszeugnisses). Im Falle einer Anrechnung enthält Ihr Zeugnis anstelle einer Note den Hinweis, dass der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin aufgrund der entsprechenden Rechtsgrundlage von diesem Prüfungsfach freigestellt ist. Stand: 07. Dezember 2015 Seite 11 von 17

13 12. REFA-Stufenausbildung Mit dem REFA-Grundschein legen Sie z.b. die Basis für die Stufenausbildung zum REFA-Techniker für Industrial Engineering. Die Ausbildung besteht aus einzelnen Seminaren, die bundesweit einheitlich angeboten werden. Die Seminare schließen jeweils mit einer Prüfung ab und Sie erhalten jeweils ein Zeugnis. Für jede erreichte Ausbildungsstufe erhalten Sie eine Urkunde. Etappen Bausteine/Seminare Stunden Urkunde REFA-TECHNIKER/-IN FÜR INDUSTRIAL ENGINEERING 192 Zeugnis Qualitätsmanagement in der Praxis 24 Zeugnis Integrierte Managementsysteme/TQM 32 Zeugnis Basiswissen Statistik 24 Zeugnis Produktions- und Lagerlogistik 32 Zeugnis Optimierung der Wertschöpfung mit REFA 40 Zeugnis Gestaltung von Produktionssystemen mit REFA 40 Urkunde REFA-ORGANISATIONSREFERENT 72 Zeugnis Kommunikation und Führung 32 Zeugnis Projektmanagement 24 Zeugnis Personal- und Arbeitsrecht 16 Urkunde REFA-KOSTENCONTROLLER/-IN 80 Zeugnis Basiswissen Kostenrechnung 40 Zeugnis Kostenkalkulation für die Auftragsabwicklung 40 Urkunde REFA-PRODUKTIONSPLANER/-IN 96 Zeugnis Planungsmethoden und -instrumente der Auftragsabwicklung 48 Zeugnis Ressourcenplanung Kapazitäts- und Materialwirtschaft 48 Urkunde REFA-GRUNDSCHEIN mit Hessen Add-on 198 Zeugnis Teil 1 Analyse und Gestaltung von Prozessen 50 Zeugnis Teil 2 Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten 100 Zeugnis Teil 3 Praxiswoche - Methodentraining 48 Stand: 07. Dezember 2015 Seite 12 von 17

14 13. Geldgeschenk vom Staat (Meister-BAföG) Der Lehrgang erfüllt die Voraussetzungen der Förderung durch Meister-BAföG. Nutzen Sie die Möglichkeit der finanziellen Förderung unbedingt. Die Novelle des Gesetzes trat am in Kraft und sieht zahlreiche Verbesserungen vor! Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kurz "Meister-BAföG" - hat das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Es kann von Personen, die an einer beruflichen Fortbildung teilnehmen, beantragt werden und wird für Maßnahmekosten einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Die Förderung wird altersunabhängig geleistet. Es besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangsund Prüfungsgebühren. Davon werden 30,5 % als Zuschuss geleistet braucht also nicht zurückgezahlt werden. Alle optionalen Prüfungsteile und Kosten für Lernmaterial sind nicht förderungsfähig. Für den Rest kann ein Darlehen in Anspruch genommen werden. Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von bis zu 6 Jahren zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Tilgungspflicht zurückzuzahlen. Sie erhalten nach der BAföG- Antragstellung ein entsprechendes Darlehensangebot von der KfW-Bank. Alle, die eine Fortbildungsprüfung bestanden haben, erhalten auf Antrag einen Darlehenserlass in Höhe von 25 % des auf die Prüfungs- und Lehrgangsentgelte (ohne Lehrmittel) entfallenden Restdarlehens. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie beizufügen. Bei Vollzeitmaßnahmen kann auch eine Unterhaltszahlung beantragt werden. Eine finanzielle Förderung durch das Meister-BAföG muss jede/r Teilnehmer/-in individuell beantragen und dabei wird geprüft, ob die individuellen Voraussetzungen erfüllt werden. Die Prüfung der individuellen Förderungsvoraussetzungen richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragsberechtigten. Wer für Sie zuständig ist, können sie unter ermitteln. Eine Bestätigung, dass der Lehrgang so durchgeführt wird, dass eine Förderung erfolgen kann, das sogenannte Formblatt B, erhalten Sie auf Wunsch von REFA Hessen Nord. Der BAföG-Antrag muss noch während des ersten Ausbildungsabschnittes, der Ausbildereignung, gestellt werden, da bereits abgelaufene Ausbildungsabschnitte nicht mehr gefördert werden! Das Darlehensangebot muss während der im Schreiben benannten Frist an die KfW-Bank zurück gesendet werden, um es in Anspruch zu nehmen! Für Nordhessen (Stadt Kassel, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis) ist für die Beantragung das Studentenwerk Kassel - Amt für Ausbildungsförderung - zuständig. Bitte reichen Sie dort Ihre vollständigen Antragsunterlagen möglichst schnell nach der Lehrgangsanmeldung ein. Besucheranschrift Studentisches Wohnen, Beratung & Studienfinanzierung: Studentenwerk Kassel - Amt für Ausbildungsförderung Campus Center Moritzstraße Kassel Postanschrift: Postfach , Kassel Telefon (Sekretariat): Telefon Sachbearbeiter: oder Fax: foerderung@studentenwerk.uni-kassel.de Infos und Antragsformblätter gibt es auch im Internet unter Außerdem können alle Kosten der beruflichen Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden! Stand: 07. Dezember 2015 Seite 13 von 17

15 14. Wir sind zertifiziert! Bei uns sind Sie in den richtigen Händen. REFA Hessen e.v. ist seit 1998 nach DIN-EN ISO 9001 zertifiziert. Ferner sind wir zugelassener Träger nach AZAV (ehemals AZAV) und eines der ersten Mitglieder im Qualitätsverbund Weiterbildung Hessen e.v. Das BZ Bildungszentrum Kassel ist ebenso nach DIN-EN ISO 9001 zertifiziert, ist zugelassener Träger nach AZAV und Mitglied bei Weiterbildung Hessen e.v. Stand: 07. Dezember 2015 Seite 14 von 17

16 15. ServicePlus Ihre Aufstiegsfortbildung wird bei uns durch folgende Servicepunkte begleitet: Langfristige Übersicht: Zu Beginn Ihres Lehrganges erhalten Sie einen langfristigen Stundenplan. Somit können Sie meist schon in einer Terminübersicht von einem Jahr Ihre beruflichen und privaten Termine mit den Terminen Ihrer Aufstiegsfortbildung abstimmen. Aus personellen/ organisatorischen Gründen kann es trotzdem zu Terminverschiebungen kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür wir versuchen, dies auf ein Minimum zu beschränken. So erhalten Sie hohe Planungssicherheit! Ebenfalls kümmern wir uns um Ihre Prüfungstermine (Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg, Prüfungswesen Weiterbildung). Lehrgangsunterlagen: Alle Lehrgangsunterlagen (Lehrbücher, Tabellenbuch, Formelsammlung ) für diesen Lehrgang erhalten Sie rechtzeitig vor dem Beginn der einzelnen Lehrgangsabschnitte. Online-Klassenraum: Zusatzmaterialien und aktualisierte Stundenpläne stellen wir Ihnen in einem Online-Klassenraum zum Download bereit. Ratenzahlung: Damit Ihr Girokonto keinen Schreck bekommt, müssen Sie das Entgelt des Lehrganges nicht auf einmal bezahlen. Alle Teilnehmer erhalten Teilrechnungen. Das macht Ihre Finanzen leichter planbar und gibt finanzielle Sicherheit! Kündigung: Wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen Ihren Lehrgang nicht abschließen können keine Sorge! Sie müssen nur die Veranstaltung bis zum Eingang Ihrer Abmeldung bezahlen (mindestens 30 %). Das gibt Ihnen noch mehr finanzielle Sicherheit. Cafeteria: Hunger Durst? Kein Problem. Die Kantine versorgt Sie mit frischen Brötchen und einem guten Kaffee. Mittags gibt es mehrere Menüs zur Auswahl. Dann können Sie sich bestens gestärkt auf Ihre Aufstiegsfortbildung konzentrieren. Stellenservice: Einige Unternehmen schreiben uns gezielt an, um direkt von der Quelle aus Führungskräfte zu gewinnen. Darüber hinaus werden ebenfalls passende Stellenangebote aus regionalen Zeitungen im Foyer des BZ veröffentlicht. Gut zu wissen, wo Sie Informationen für Ihre berufliche Zukunft erhalten. Persönliche Betreuung: Wir stehen Ihnen gern zur persönlichen Beratung und Betreuung zur Verfügung. Das schafft Klarheit für Sie und sichert Ihren Weg zum beruflichen Erfolg. Stand: 07. Dezember 2015 Seite 15 von 17

17 16. Allgemeine Information, Beratung und Anmeldung Für Ihre Fragen zu Lehrgangsdaten, Lehrgangsorganisation und Lehrgangsinhalten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte nutzen Sie unser Beratungsangebot auch während des veröffentlichten Informationstermins oder vereinbaren Sie für Ihre persönlichen Fragen einen individuellen Gesprächstermin. Ihre Ansprechpartner bei REFA Hessen e.v. Region Hessen-Nord Werner-Heisenberg-Str. 4, Kassel Telefon: Telefax: Internet: ww.refa-hessen.de Alexander Appel Geschäftsstellenleiter Mobil: (Mo-Fr 08:00-20:00 Uhr) Andrea Bauer Assistenz Geschäftsführung Ihre Ansprechpartnerin im Bildungszentrum Kassel Anna Leonzi Stellv. Fachbereichsleiterin Telefon: Telefax: Internet: Claire Habig Sachbearbeiterin Telefon: Telefax: Internet: Stand: 07. Dezember 2015 Seite 16 von 17

18 Anmeldeunterlagen Ihre Anmeldung zur Doppelqualifikation Region Hessen Nord Fax an an Lehrgangsbezeichnung Gepr. Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall mit REFA Grundschein & Ausbildereignung VZ Lehrgangs-Nr./Termin 116 XO VZ, bis Name/Vorname... Erlernter Beruf... Geburtsdatum/Geburtsort... Straße/Hausnummer... PLZ/Ort... Telefon/Fax Unternehmen... Abteilung/Ansprechpartner... Straße/Hausnummer (Postfach)... PLZ/Ort... Telefon/Fax Ich möchte zusätzlich an dem Seminar zum/zur REFA-Produktionsplaner/in teilnehmen. Ich möchte zusätzlich an dem Seminar zum/zur Qualitätsmanagementbeauftragten teilnehmen. REFA-Mitglieds-Nr Anmeldebestätigung an Teilnehmer an Unternehmen, z. Hd... Rechnung an Teilnehmer an Unternehmen, z. Hd... Bitte Unterlagen zur REFA-Mitgliedschaft zustellen an Teilnehmer an Unternehmen Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben für die satzungsgemäßen Aufgaben des REFA Hessen e.v. gespeichert und verwendet werden. Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des REFA Hessen e.v. (AGB siehe unter Hinweis: Die Zustimmung ist Voraussetzung des Vertragsschlusses Ort, Datum und Unterschrift... Bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Berufsabschlusses (Urkunde oder Prüfungszeugnis) als Anlage bei. Stand: 07. Dezember 2015 Seite 17 von 17

19 REFA Hessen e.v. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen des REFA Hessen e.v., Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung (als REFA abgekürzt) 1 Geltungsbereich (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen REFA und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. (2) Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt REFA nicht an, es sei denn, REFA hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (3) Bei Personenbenennung wie Teilnehmer, Mitarbeiter, Trainer, Tutor und ähnlichen und bei Zertifikatstiteln wird der einfachen Lesbarkeit halber stets die männliche Form verwendet. Selbstverständlich werden damit Frauen wie Männer gleichermaßen angesprochen. 2 Preise (1) Es gelten die Preise, die für die jeweilige Veranstaltung im aktuellen Veranstaltungsprogramm oder im Internet veröffentlicht wurden. (2) Sind dort Prüfungsentgelte nicht separat aufgeführt, sind diese im Veranstaltungspreis enthalten. Eine Ausnahme bilden die Prüfungsvorbereitungslehrgänge zu den Aufstiegsfortbildungen der Industrie- und Handelskammer (IHK). Hierbei führt die IHK die Prüfung durch und der Preis ist nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten. (3) Falls der Teilnehmer an der festgesetzten REFA-Prüfung nicht teilnimmt oder diese Prüfung nicht besteht und dadurch eine Nachprüfung erforderlich wird, ist diese kostenpflichtig. Eine schriftliche Nachprüfung zu einem REFA-Standard- Seminar kostet 75,00, bei externen Prüfungsstellen z. B. Zertifizierungsgesellschaften können höhere Entgelte anfallen. (4) Bei Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern ist REFA zum Rücktritt berechtigt. 3 Umsatzsteuer (1) Die Preise sind umsatzsteuerfrei gemäß 4 Ziffer 21 bzw. Ziffer 22 UStG. Sollten einige Lehrmaterialien umsatzsteuerpflichtig sein, ist die Umsatzsteuer im Preis enthalten. (2) Tagungen und Kongresse sind meist umsatzsteuerpflichtig. Die anfallende Mehrwertsteuer ist, soweit nicht anders angegeben, in den Preisen enthalten und wird auf der Rechnung getrennt ausgewiesen. (3) Es gelten die aktuellen Umsatzsteuersätze gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Preisänderungen aufgrund von Umsatzsteuerveränderungen behält sich REFA vor. 4 Allgemeine Veranstaltungsinformationen (1) REFA-Veranstaltungen stehen jedem Bildungswilligen offen (soweit diese nicht als geschlossene Firmenveranstaltungen oder geschlossene Kooperationsveranstaltungen ausgewiesen sind). (2) Soweit für einzelne Veranstaltungen Zugangsvoraussetzungen bestehen, wurden diese ausschließlich nach fachlichen Gesichtspunkten getroffen. (3) Umfang und Inhalt der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Veranstaltungsprogramm. (4) REFA behält sich vor, Ersatzlehrkräfte einzusetzen und/oder Inhalte geringfügig zu ändern. 5 Anmeldung (1) Anmeldungen können schriftlich, per Post, Fax oder sowie Online über erfolgen. (2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Da für einige Veranstaltungen die Teilnehmerzahl begrenzt ist, liegt eine frühzeitige Anmeldung im Interesse der Teilnehmer. (3) Nach erfolgter Anmeldung erhält der Besteller innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Anmeldebestätigung. In der Regel wird diese Anmeldebestätigung per an die bekannte Mailadresse versendet. (4) Bei Anmeldungen über unsere Homepage gelten folgende besondere Regelungen des Fernabsatzgesetzes: Widerrufsrecht - Ihre Anmeldung können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.b. per Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt der Anmeldebestätigung inkl. AGB s in Textform (per oder Brief), jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß 312g abs. 1 Satz 1 BGB i.v. m. Art EGBGB. Zur Wahrung des Widerrufrechts genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die jeweilige REFA Region (Nord, Mitte oder Süd) zu richten, mit der es zu einem Vertragsabschluss kam. Widerrufsfolgen - Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Seminarunterlagen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückerstatten bzw. herausgeben, muss der Teilnehmer Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf erfüllt werden müssen, siehe 8 Absatz 3. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Teilnehmers, für REFA mit deren Empfang. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. 6 Kostenübernahme (1) Sollte ein Dritter (Arbeitgeber, Agentur für Arbeit, ) die Veranstaltungskosten übernehmen, muss dieser den Teilnehmer anmelden oder der Teilnehmer eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung beifügen. (2) Andernfalls werden dem Teilnehmer die Kosten in Rechnung gestellt und er haftet für die Bezahlung. 7 Rücktritt des Teilnehmers (1) Wird eine Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurückgezogen, ist kein Entgelt fällig. (2) Bei einer Abmeldung in der Zeit von 4 Wochen bis zum Beginn der Veranstaltung gilt: Bei Einzelveranstaltungen mit einem Gesamtumfang von 120 und weniger Unterrichtsstunden werden 50 % des Entgeltes fällig. Bei Veranstaltungen von mehr als 120 Stunden werden 30 % des Entgeltes fällig. (3) Bei Rücktritt, Kündigung oder bei nicht Erscheinen nach dem Beginn der Veranstaltung gilt: Bei Lehrgängen von 120 und weniger Unterrichtsstunden wird das volle Entgelt unverzüglich fällig. Bei Veranstaltungen von mehr als 120 Stunden wird das anteilige Entgelt bis zum Eingang der Kündigung, mindestens jedoch 30 % des Entgeltes fällig. 8 Veranstaltungsabbruch (1) Bricht ein Teilnehmer aus nachweislich wichtigen persönlichen oder betrieblichen Gründen ab, so werden ihm die noch fehlenden Stunden zur Fortsetzung der Ausbildung in einer späteren gleichen Veranstaltung gutgeschrieben. Sollte keine gleiche oder entsprechende Veranstaltung stattfinden, verfällt dieser Anspruch. 9 Rücktritt durch REFA (1) REFA behält sich vor, ausgeschriebene Veranstaltungen bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen dringenden Gründen abzusagen. Eine solche Absage erfolgt in der Regel rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn schriftlich in Form einer an die bekannte Kontaktadresse. (2) REFA ist dann verpflichtet, das Entgelt ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern es bereits entrichtet ist. (3) Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers / Teilnehmers ist ausgeschlossen. 10 Zahlung und Zahlungsverzug (1) Der Rechnungsbetrag ist jeweils nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu zahlen. REFA ist berechtigt, Bescheinigungen, Zeugnisse bzw. Urkunden erst nach vollständiger Bezahlung auszugeben. (2) Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom weiteren Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Daraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers. (3) Besondere Konditionen, wie Teilzahlungen oder mögliche Darlehen über Banken, sind mit REFA gesondert zu regeln. (1) Der Teilnehmer verpflichtet sich 11 Verpflichtung des Teilnehmers zur regelmäßigen Teilnahme an den gebuchten Veranstaltungen. mit einer Anwesenheitskontrolle einverstanden zu sein. die Prüfungsrichtlinien für die von ihm besuchte Veranstaltung anzuerkennen (Prüfungsrichtlinien werden dem Teilnehmer ausgehändigt oder liegen in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme innerhalb der Geschäftszeiten aus). die Hausordnung am Ort der Veranstaltung anzuerkennen. (2) REFA behält sich vor, bei Nichteinhaltung der unter Absatz 1 genannten Punkte oder sonstigem fahrlässigen bzw. unsittlichen Handeln den Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen und seitens REFA eine Kündigung auszusprechen. Sondervereinbarungen bzgl. Zahlungen bleiben hiervon unberührt. Hieraus entstehende Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. Bestellers. (3) Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte seitens REFA erfolgt nicht. 12 Sonderregelungen für Teilnehmer mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (1) Teilnehmer mit Bildungsgutschein/-en können durch Nachweis einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, durch Nachweis einer andauernden Krankheit oder falls Ihnen die Förderung durch die Agentur für Arbeit nicht bewilligt bzw. entzogen wird, die Teilnahme ohne Entgelt stornieren. (2) Sofern der Teilnehmer während der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit antritt oder nachweislich längerfristig erkrankt, kann er die Veranstaltung jederzeit abbrechen, ohne dass Ihm Kosten entstehen.

20 REFA Hessen e.v. 13 Sonderregelungen für Firmen- oder Kooperationsveranstaltungen (1) Umfang und Inhalt der Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsspezifikation, die Gegenstand des Angebotes ist. (2) REFA stellt für die jeweilige Veranstaltung Lehrkräfte sowie das Material gemäß Veranstaltungsspezifikation zur Verfügung. (3) Der Auftraggeber wird die Durchführung der Veranstaltung durch geeignete Maßnahmen, wie Bereitstellung von Geräten, Medien und sachgerecht ausgestattete Schulungsräume, unterstützen, soweit nichts anderes vereinbart ist. (4) Eine Anpassung des Veranstaltungsprogramms, der Vorgehensweise oder des Schulungsmaterials an spezifische Wünsche des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Vereinbarung auf der Basis eines besonderen Auftrages. (5) Für die Fälligkeit der Leistung gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung bzw. im Angebot festgelegten Termine. Falls REFA bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug gerät, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Vorsatz nicht geltend gemacht werden. (6) Nimmt der Auftraggeber die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Termin ab, so bleibt REFA das Recht zur Berechnung seines entgangenen Erlöses, wenn der Dozent nicht anderweitig gleichwertig eingesetzt werden kann. (7) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen REFA, die Erfüllung des Auftrages um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die REFA die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. (8) Die Entgelte einschließlich Veranstaltungsunterlagen und sonstiger Hilfsmittel ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Die Reisekosten und Spesen des Dozenten übernimmt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. (9) Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, selbst die Veranstaltung abzuhalten. 14 Allgemeine Regelungen (1) REFA kann den Teilnehmern gegenüber keine Haftung übernehmen, dies gilt insbesondere bei Unfällen und Verlust bzw. Beschädigung von Kleidungsstücken. (2) Der in der Veranstaltung vermittelte Lehrstoff, der in den Veranstaltungsunterlagen dokumentiert ist, und die verwendeten Vordrucke unterliegen dem Copyright. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des REFA Bundesverbandes bzw. bei Landesverbandsunterlagen des REFA Hessen e.v., auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. (3) Die Ausbildungs- und Prüfungssprache ist deutsch. 15 Datenschutz (1) Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung der für die Veranstaltungsorganisation und -durchführung erforderlichen personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. (2) Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte wird ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist der Datenaustausch bei Kooperationsveranstaltungen zwischen den Kooperationspartnern sowie externen Prüfungsstellen. (3) Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Interessenten, Kunden und Mitglieder erhoben, verarbeitet und genutzt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von uns gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf das Datengeheimnis ( 5 BDSG) schriftlich verpflichtet worden. 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Frankfurt/Main. 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen. Allgemeine Leistungs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des REFA Hessen e.v. (als REFA abgekürzt) 1 Geltungsbereich (1) Lieferungen und Leistungen des REFA erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht in den vorstehenden Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen etwas anderes geregelt ist. (2) Abschlüsse und Vereinbarungen werden, soweit sie diese Bedingungen abändern, sind erst durch die schriftliche Bestätigung seitens REFA verbindlich. (3) Einkaufsbedingungen der Geschäftspartner sind für REFA nicht verbindlich, auch wenn er solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. 2 Angebot, Auftrag (1) An seine Angebote hält sich REFA für die Dauer von 60Tagen gebunden. (2) Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise, es sei denn, es ist schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. (3) Vorstehende Bestimmungen gelten auch für Auftragsergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. 3 Zahlung (1) Die Zahlung ist jeweils nach Erhalt der Rechnung sofort in voller Höhe ohne Skontoabzug unter Angabe der Kunden- und Rechnungs-Nummer zu leisten. (2) Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. (3) Mangelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. 4 Zahlungsverzug (1) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % zuzüglich MwSt. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. (2) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des REFA. 5 Lieferung (1) Verlangt der Käufer, dass die verkaufte Sache an einen von ihm bestimmten Ort versandt wird, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert wurde. Sollte der Versand ohne Verschulden des REFA unmöglich sein, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 6 Rücktritt vom Kaufvertrag - Leistungsvertrag (1) Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Leistungsvertrag kommt nur in Betracht, wenn dem Besteller ein solcher ausdrücklich (schriftlich) vorbehalten ist. 7 Eigentum, Urheberrecht (1) Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung, sind vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung, fotomechanische Wiedergabe, Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen - auch auszugsweise - sind nur mit Genehmigung des REFA Bundesverbandes oder bei Landesverbandsunterlagen dem REFA Hessen e.v. gestattet. (2) Angebote dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Frankfurt/Main. 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten in diesem Falle die gesetzlichen Bestimmungen. REFA Hessen e.v., Frankfurt, September 2015

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