Bayerischen Judo-Verbandes e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bayerischen Judo-Verbandes e.v."

Transkript

1 des Bayerischen Judo-Verbandes e.v. erstellt: Bianca Mederer Vizepräsidentin des BJV Stand: April 2007

2 Inhaltsverzeichnis: Einleitung / Vorwort Organisations- und Führungsstruktur Zuständige Gremien Aufgaben der Gremien Planungsstruktur des Deutschen Judo-Bundes Stützpunktsystem des Deutschen Judo-Bundes Kaderstruktur des Deutschen Judo-Bundes Planungsstruktur des Stützpunktsystem des Kaderstruktur des Zusammenarbeit Schule und Sportverein

3 Einleitung / Vorwort Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Euch / Ihnen umfassende Informationen über die Strukturen des Bayerischen Judo-Verbandes zur Verfügung, die helfen sollen, in einem übersichtlichen Nachschlagewerk die Aufgabenverteilung der verschiedenen Gremien und Ausschüsse und die richtigen Ansprechpartner für Maßnahmen, Altersklassen, Trainingseinheiten etc. zu finden. Der Strukturplan zeigt in Kurzform die Organisation des Bayerischen Judo-Verbandes, die Ansprechpartner der einzelnen Ressorts, die Stützpunkt-, Kader- sowie Trainerstruktur auf. Ein besonderer Schwerpunkt ist auf die Möglichkeiten für aktive Wettkampfsportler gelegt. Es werden die Stützpunktstrukturen des Deutschen Judo-Bundes und des Bayerischen Judo-Verbandes dargestellt, so dass wettkampforientierte Judoka geeigneten Trainingsstätten / Stützpunkte für ein regelmäßiges adäquates Training aussuchen können. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre und hoffen mit diesem Strukturplan Antworten über Zusammenhänge im Bayerischen Judo-Verband zu geben. Anregungen bitte direkt an: Vizepräsidentin Bianca Mederer, Prälat-Triller-Str. 13, Neumarkt, Bianca.Mederer@b-j-v.de. Bianca Mederer Vizepräsidentin - 2 -

4 1. Organisations- und Führungsstruktur 1.1 Zuständige Gremien Der Bayerische Judo-Verband e.v. wurde am gegründet und hat seinen Sitz in München (eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht München unter der Nr. 7631). Grundlage des Verbandes ist die Satzung sowie ein umfassendes Regelwerk, das nicht als Satzungsbestandteil gilt. Über die Satzung und ihre Änderungen beschließt ausschließlich die im zweijährigen Turnus stattfindende Mitgliederversammlung, der Verbandstag. Organisationsstruktur des BJV: Bayern Landesebene Südbayern Nordbayern Gebietsebene - IA München - IB Oberbayern - II Niederbayern - III Schwaben - IV Oberpfalz - V Oberfranken - VI Mittelfranken - VII Unterfranken Bezirksebene Sektionen und zugeordnete Sportarten: Sektionen im BJV: KENDO = japanischer Schwertkampf KYUDO = japanisches Bogenschießen BOGENSPORT = Bogenschießen Durch BLSV zugeordnet (seit ): SUMO = japanische Nationalsportart JAIDO = japanische Schwertkunst KUM do = sportl. Wettkampf mit dem Bambusschwert Viet vo dao = Kampfkunst aus Vietnam - 3 -

5 Bayerischer Judo-Verband e.v. Präsidium und Gesamtvorstand: Präsident Vizepräsidentin Schatzmeisterin Vizepräsident Geschäftsführer Präsidium Jugendreferent w Jugendreferent m Prüfungsreferent Referent für Leistungssport Schulsportreferent Lehrreferent Kampfrichterreferent Referent für Jugendbildung und Breitensport Ressortleiter Präsidium Ressortleiter Gesamtvorstand Gesamtvorstand Stellvertretende Ressortleiter Erweiterter Gesamtvorstand Sportausschuss Jugendausschuss Kampfrichterkommission Ehrenausschuss Ehrenrat Rechtsausschuss Ausschüsse - 4 -

6 Präsidium: Präsident Gerhard Fleißner Große Johannisgasse Coburg Telefon / Fax / Mobil 0171 / gerhard.fleissner@b-j-v.de Vizepräsidentin Bianca Mederer Prälat-Triller-Str Neumarkt Telefon / Fax / Mobil 0162 / bianca.mederer@b-j-v.de Robert Keil Vizepräsident Birkhahnweg Abensberg Telefon 09443/ robert.keil@b-j-v.de Schatzmeisterin Manuela Kohlhofer Buchenhüll Eichstätt Telefon / Fax / Mobil 0160 / manuela.kohlhofer@b-j-v.de Gerhard Auer Geschäftsführer Grandlstr München Telefon 089 / Fax 089 / Mobil 0160 / gerhard.auer@b-j-v.de - 5 -

7 Erweiterter Gesamtvorstand: Präsidium Jugendreferent weiblich Sigrid Oprotkowitz Jahnstr Seligenporten Tel. + Fax: / Mobil: 0172 / sigrid.oprotkowitz@b-j-v.de Stellvertreterin Veronika Haider Eschenstr Burgkirchen Tel / vronihaider@web.de Jens Keidel Aventinstr Ingolstadt Lehrreferent Tel / Mobil: 0176 / jens.keidel@b-j-v.de Stellvertreter (komm.) Melanie Dumm Sachsenkamstr München Tel.: melanie.dumm@gmx.de Kampfrichterreferent Herbert Eberlein Rummelsberger Weg 94 a Feucht Tel / Fax / herbert.eberlein@b-j-v.de Ludwig Tradler Ganghofer Str Palling Stellvertreter Tel / Fax / Mobil: 0177 / tradler.ludwig@web.de Jugendreferent männlich Jochen Heruth Postfach Schwabach Tel. + Fax: /16942 Mobil: 0171 / BJVHeruth@aol.com Stellvertreter Nick Cariss Hagenbacherstr. 13 b München Tel. 089 / Mobil: 0172 / Nick.cariss@b-j-v.de Referent für Leistungssport Gerd Egger Wankstr Eichenau Tel / p. Fax: / gerd.egger@b-j-v.de Lars Schulz Weyerer Str Gochsheim Stellvertreter MU20/Männer Tel / Mobil: 0171 / schulz-lars_u.astrid@t-online.de Elli Grünewald Altenfurter Str Nürnberg Stellvertreterin FU20/Frauen Tel / Fax 0911 / judoelli@gmx.de Sven Keidel Holzmarkt Ingolstadt Prüfungsreferent Tel / Sven.Keidel@b-j-v.de Stellvertreter Dr. Stefan Bernreuther Kagenhofer Weg Seukendorf Tel / dr.stefan.bernreuther@dzbank.de Schulsportreferentin Astrid Gegenfurtner Bodenseestr. 6A Kolbermoor Tel / astrid.gegenfurtner@b-j-v.de Stellvertreter Michael Frank Hennebergerstr Nürnberg Tel / frank-lipperer@t-online.de Referent für Jugendbildung und Breitensport Joachim Kröppel Olivenweg Nürnberg Tel.+Fax 0911 / j.kroeppel@t-online.de Stellvertreter und Behindertensport Alwin Brenner Dachauer Str. 74 b Markt Indersdorf Tel.+Fax / brenneralwin@tiscali.de Öffentlichkeitsarbeit: Medienreferent Dr. Gert Langrock Geschwister-Scholl-Str Erlangen Tel / Fax: / gert.langrock@web.de Internetbeauftragter Nick Cariss Hagenbacherstr. 13 b München Tel / Fax: 089 / nick.cariss@b-j-v.de - 6 -

8 Ausschüsse (gem. Satzung bzw. Ordnungen): Sportausschuss Präsident beide Vizepräsidenten Schatzmeister Referent Leistungssport Stellv. Referenten Leistungssport Jugendreferent m und w Trainer am BSP Landestrainer Je ein Vertreter der Stützpunkte Abensberg, Bamberg, Großhadern Jugendausschuss Präsident oder Vizepräsident Ref. Jugendbildung und Breitensport Jugendreferenten (m) + (w) stellv. Jugendreferent (m)+(w) Erweiteter Jugendausschuss Jugendausschuss Gebietsjugendleiter (m) + (w) Bezirksjugendleiter (m) + (w) Landestrainer Kampfrichterkommission Kampfrichterreferent Stellv. Kampfrichterreferent Gebiets-KRO Nordbayern Gebiets-KRO Südbayern Beratendes Mitglied Präsident oder Vizepräsident Erweiterte Kampfrichterkommission Kampfrichterkommission + Bezirkskampfrichterobleute - 7 -

9 Ehrenrat Vizepräsidentin Ehrenpräsident Ehrenmitglieder Prüfungsreferent Bezirksvorsitzende oder Vertr. Ehrenausschuss Präsidium Rechtsausschuss Vorsitzender Vier Beisitzer 1.2 Aufgaben der Gremien u.a.: Verbandstag Urteil über Verbandspolitik Abschließende Feststellung im Finanzbereich (Haushalte, Bilanzen) Satzungsänderungen Entlastung / Neuwahlen Sonstige Entscheidungen auf Antrag Gesamtvorstand Zwischen den Verbandstagen ist der Gesamtvorstand (GV) das Beschlussgremium des BJV. Es besteht aus dem fünfköpfigen Präsidium und den Ressortleitern. Der GV tagt in der Regel 3 4 mal jährlich Beschlüsse u.a. über: - Personalberufungen - Haushalt - Regelwerk (ohne Satzung) - Rechtsmittel - Sonstige Regeländerungen und Bestimmungen Präsidium Erledigung der laufenden Geschäfte der Verwaltung des Verbandes sportpolitische Verbandsführung Das Präsidium tagt in der Regel monatlich Präsident, 2 Vizepräsidenten mit Alleinvertretungsberechtigung (Vertreter des Verbandes nach 26 BGB) sowie Schatzmeister und Geschäftsführer Einstellung von Landestrainern in Abstimmung mit den Sport RL Jugendvollversammlung Festlegung der Richtlinien der Jugendarbeit Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit der Mitarbeiter im Jugendbereich Entlastung/Neuwahl Jugendleitung Sonstige Entscheidungen über Anträge - 8 -

10 Zuständigkeiten der Präsidiumsmitglieder: Präsident: Präsentation / Repräsentation des Verbandes Verbandstag, Rechtsanwalts- / Notarbesuche Marketing, Sponsoring Regionalkonzept Ansprechpartner für o DJB, BLSV, OSP Bayern Verantwortlich für Entwicklung des Nachwuchses zum Leistungssport, dabei o Fortschreibung des Regionalkonzeptes o Erstellen/Aktualisierung der BJV- Trainerstruktur o Trainereinstellungen/-verträge (in Zusammenarbeit mit beiden VP) o Gesamtstruktur der BJV-Stützpunkte o Sportausschusssitzungen o S-Kader-Etat Koordination o Landeskader Ansprechpartner für Ressort o Ref. Leistungssport o Männer / MU20 o Jugendreferent männlich Vizepräsidentin: Vertretung Präsident, Vizepräsident Medienarbeit, Internetpräsenz BJV-Strukturplan Verantwortlich für o Präsidiumssitzungen o Ehrungen / Ehrenrat / Danverleihungen o Einhaltung der Arbeitsverträge Landestrainer o Bundesstützpunkt München o Prävention sexualisierte Gewalt, Alkohol, Drogen Koordination o BJV-Stützpunktsystem Nordbayern o Trainerstruktur im BJV (Stützpunkte Nord) o Verträge Landestrainer Ansprechpartner für Ressort o Kampfrichterwesen o Frauen / U20 weiblich o Jugend weiblich o Schulsport incl. Trainerverträge Schulsport Ansprechpartner für Bezirke in Nordbayern Vizepräsident: Vertretung Vizepräsidentin, Präsident Verantwortlich für o Vorstandssitzungen o Sektionen Koordination o BJV-Stützpunktsystem Südbayern o Trainerstruktur im BJV (Stützpunkte Süd) Ansprechpartner für Ressort o Lehrwesen o Prüfungswesen o Jugendbildung und Breitensport o Schulsport (Abensberg u. Isar-Huber-Gymn.) Ansprechpartner für Bezirke in Südbayern Geschäftsführer: Lehrgangsplanung Sportschule Oberhaching Geschäftsstelle München: o Leitung o Einstellung Personal o Verantwortlich für bezahlte Mitarbeiter o Ansprechpartner BLSV in Personal- und Geschäftsstellenangelegenheiten Protokoll Präsidiums- und GV-Sitzungen Schatzmeisterin: Haushaltsplan (Leitung BJV Rechnungsstelle) Inventarverzeichnis Personal- und Trainerakten Prüfung Bezirks-, Sektions- und Referentenhaushalte Buchhaltung Abgabe von Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen... Vorbereitung des Jahresabschlusses Erstellung von Spendenbescheinigungen - 9 -

11 Ressort Jugend: Ansprechpartner w : Ansprechpartner m : Sigrid Oprotkowitz, Jahnstr. 15, Seligenporten Tel / , sigrid.oprotkowitz@b-j-v.de Jochen Heruth, Postfach 15 61, Schwabach Tel /16 942, BJVHeruth@aol.com Organisation Jugend: Verbandsjugendleitung Sigrid Oprotkowitz (w) Jochen Heruth (m) Veronika Haider (Stv- w) Nick Cariss (Stv m) Gebietsjugendleitung Süd N.N. (w) Oliver Harsch (m) Gebietsjugendleitung Nord N. N. (w) Gabi Nürnberger (m) Bezirksjugendleitungen Zuständigkeitsverteilung der Jugendleitung (Auszug): Jugendreferent weibl. + männl.: Leitung des Jugendressorts Organisation JVV, Jugendsitzungen Vertretung der BJV-Jugend im DJB Termin- und Etatplanung Jugend Vergabe der Jugendmeisterschaften Genehmigung der inoffiziellen Turniere Durchführung der Landesmeisterschaften U 17 und Bayern-/René-de-Smet Pokal Maßnahmenorganisation U 17 Zusammenarbeit mit den Stützpunkten Medienarbeit U 17 Ansprechpartner für Athleten/Eltern/Trainer Stv. Jugendreferenten weibl. + männl.: Vertretung Jugendreferenten Durchführung der Landesmeisterschaften U 14 Maßnahmenorganisation U 14 Zusammenarbeit mit den Stützpunkten Medienarbeit U 14 Ansprechpartner für Athleten/Eltern/Trainer Jugenreferent weiblich: Vertratung der Jugend des BJV bei der Bayerischen Sportjugend (BSJ) Gebietsjugendleiter: Durchführung der Gebietsmeisterschaften U 14 und U17 Bezirksjungendleiter: Verantwortlich für die Jugendarbeit in den Bezirken Durchführung von Bezirksveranstaltungen (Lehrgänge, Meisterschaften, Turniere) Ausbildung der U14 Kindgerechte Wettkämpfe U

12 Ressort Prüfungswesen: Ansprechpartner: Sven Keidel, Holzmarkt 3, Ingolstadt Tel.: 0841/910911, Organisation Prüfungswesen: Prüfungsreferent Sven Keidel DAN Prüfungsteam Stellvertreter Dr. Stefan Bernreuther Bezirks-Prüfungsbeauftragte Kreis-Prüfungsbeauftragte Kyu-Prüfer Tätigkeitsbereich: Durchführung der DAN-Vorbereitungslehrgänge (mit Vorprüfungen) Durchführung von Kyu- und DAN-Prüfungen Kata-, Technik- und SV-Lehrgänge Vorbereitung auf und Durchführung von Kata-Meisterschaften Ausbildung und Lizenzierung von Katawertungsrichtern Weitere Lehrgänge in Abstimmung mit dem Ressort Lehrwesen Umsetzung und Vermittlung der DJB-Prüfungsordnung Prüferausbildung, -lizenzierung und -schulung

13 Ressort Lehrwesen: Ansprechpartner: Tätigkeitsbereiche: Jens Keidel, Aventinstr. 12, Ingolstadt, Tel.: Mobil: Das Ressort Lehrwesen ist für die Ausbildung und Fortbildung der Fachübungsleiter, Trainerassistenten und Zusatzqualifikationen für Trainer zuständig. Organisation Lehrwesen: Lehrreferent des BJV Jens Keidel Stellvertretender Lehrreferent des BJV Melanie Dumm (komm.) Lehrbeauftragte der Bezirke Ausbildung zum Trainerassistenten (Grundlehrgang I) Die Ausbildung erfolgt in den Bezirken und umfasst 30 Unterrichtsstunden. Am Ende der dieser Ausbildung erhalten die Judoka eine Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme. Voraussetzungen zur Teilnahme sind: - Mindestalter 14 Jahre - sollte den 4. Kyu besitzen Ausbildung zum Fachübungsleiter Breitensport bzw. Leistungssport (diese Ausbildung entspricht im DSB dem Trainer-C) Die Ausbildung erfolgt in 3 Kursen: - Grundstufenlehrgang I (Trainerassistentenlehrgang) - Grundstufenlehrgang II (70 UStd mit einer Zwischenprüfung) - Aufbaulehrgang Breitensport und/oder Leistungssport (30 UStd) - Prüfungslehrgang (15 UStd) Voraussetzungen zur Teilnahme am Grundstufenlehrgang II sind: - die Vollendung des 16. Lebensjahres, - Erfahrung in der sportlichen Arbeit und überdurchschnittliches Können in Judo (mind. 2. Kyu) - Mitgliedschaft in einem Verein des Bayerischen Judo-Verbands oder Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein des Bayerischen Judo-Verbands (mit dem Meldeblatt des Lehrwesens) - erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlehrgang I (Trainerassistentenlehrgang)

14 Voraussetzung für die Zulassung zum Aufbaulehrgang Breitensport ist: - die erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang - mindestens der 1. Kyugrad. Voraussetzung für die Zulassung zum Aufbaulehrgang Leistungssport ist: - die erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang - mindestens der 1. Dangrad - eine gültige Kampfrichterlizenz Voraussetzung zur Zulassung zur Fachübungsleiterprüfung ist: - das Bestehen der Prüfung des Grundlehrgangs (bzw. wer im Verlauf des Grundlehrgangs aufgrund zwischenzeitlich erbrachter anderweitiger Leistungsnachweise belegen konnte, dass er erfolgreich am Grundlehrgang teilgenommen hat), - die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Aufbaulehrgangs - einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs in erster Hilfe (acht Doppelstunden, nicht älter als zwei Jahre) vorweisen kann Ausbildung zur Zusatzqualifikation Judo im Elementarbereich Die Ausbildung umfasst 30 UStd und ermöglicht Übungsleitern und Pädagogischen Fachkräften Kenntnisse zum Training mit Kindern im Alter von 5-7 Jahren zu erwerben. Voraussetzungen zur Teilnahme sind: - die Vollendung des 18. Lebensjahres, - der Nachweis über eine gültige Fachübungsleiterlizenz Judo oder eine nachgewiesene pädagogische Ausbildung (Erzieher, Lehramtsstudium und ähnliches) - Mitgliedschaft in einem Verein des Bayerischen Judo-Verbandes oder Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein des Bayerischen Judo-Verbandes Fortbildung - Verlängerung, Erneuerung, Wiedereinsteiger-Seminar Die Verlängerung der Ausweise für weitere vier Jahre setzt die Teilnahme an einer vom Bayerischen Judo-Verband anerkannten Fortbildungsveranstaltung von mindestens 10 Unterrichtsstunden alle 2 Jahre voraus. Ein Lehrgang muss dabei innerhalb der vierjährigen Lizenzgültigkeit ein Offener Fortbildungslehrgang des Bayerischen Judoverbands sein. Die Erneuerung von ungültigen Ausweisen erfordert den Nachweis einer Fortbildung von mindestens 35 Unterrichtsstunden innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Gültigkeit. Eine Lizenz, die länger als zwei Jahre abgelaufen ist, gilt als verfallen, kann aber nach erfolgreicher Teilnahme an einem Wiedereinsteiger-Seminar von mindestens 40 UStd. mit anschließender Prüfung wieder erworben werden

15 Ressort Kampfrichterwesen: Ansprechpartner: Herbert Eberlein, Rummelsberger Weg 94 a, Feucht Tel /726668, Organisation Kampfrichterwesen: Präsidium Bianca Mederer Kampfrichterreferent Herbert Eberlein Stellvertreter Ludwig Tradler Beratendes Mitglied Albert Mühlbauer Gebiets-Kampfrichterobmann Süd Bernd Röder Stellvertreter Hans Trommler Gebiets-Kampfrichterobmann Nord Hinnerk Hagenah Stellvertreter Roland Färber KR-Kommission + Bezirks-KRO = Erweiterte KR-Kommission Tätigkeitsbereiche: Einteilung der Kampfrichter in Bayern, inkl. Ligen Ausbildung und Förderung der Kampfrichter Durchführung von KR-Lehrgängen Teilnahme an Sitzungen (Vertretung KR-Ressort) Termin- und Finanzplanung KR-Ressort Koordination/Aktualisierung Internet Wie werde ich Kampfrichter: Voraussetzung für die Teilnahme an der KR-Ausbildung ist das Mindestalter von 16 Jahren und der 1. Kyugrad Judo. Mit der Teilnahme und erfolgreichen schriftlichen Prüfung beim KR-Vorbereitungslehrgang und KR-Lehrgang (alternativ Kompaktlehrgang) erreicht man die Kampfrichter-E-Lizenz, die Einsätze auf Bezirksebene vorsieht. Bei entsprechender Leistung erfolgt ab dem 3. Einsatz die Höherstufung zur KR-D-Lizenz

16 Ressort Jugendbildung und Breitensport: Ansprechpartner: Joachim Kröppel, Olivenweg 54, Nürnberg, Tel. 0911/629040, Alwin Brenner (Behindertensport), Dachauerstr. 74 b, Markt Indersdorf, Tel / Organisation JuBiBrSp: Referent für Jugendbildung und Breitensport Joachim Kröppel Stellvertreter/ Beauftragter für den Behindertensport Alwin Brenner Bezirks-Breitensportbeauftagte Tätigkeitsbereich: Durchführung von Breitensportveranstaltungen in allen Altersgruppen Sportabzeichen Judosafari Wettkampfformen Durchführung und Förderung der U11-Mannschaftsspiele Bayerische Bodenkampfmeisterschaft Judo für Menschen mit Behinderung Förderung der Kata-Meisterschaften in den Bezirken Durchführung von Sommercamps Gesundheitsförderung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Ziel: Spaß am und mit Judo

17 Ressort Schulsport: Ansprechpartner: Astrid Gegenfurtner, Bodenseestr. 6 a, Kolbermoor, Tel /99814, astrid-gegenfurtner@b-j-v.de Michael Frank, Hennebergerstr. 27, Nürnberg, Tel. 0911/ Tätigkeitsbereich: Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer in Zusammenarbeit mit der Landesstelle für Schulsport und dem Kultusministerium Förderung der Judoausbildung an den Schulen Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen für Judoleistungsinternate Informieren über die Partnerschulen des Leistungssports und das Kooperationsmodell Sport nach 1 (Kooperation zwischen Schule und Verein) Teilnahme an Sitzungen Einrichtung einer schulischen Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) *1: Zuerst muss die Schule einen Verein bzw. der Verein eine Schule finden, der/die zu einer Kooperation bereit ist. Der kooperierende Verein stellt im Einvernehmen mit der Schulleitung für die Betreuung der Schüler in der SAG Vereinstrainer mit entsprechender Lizenz zur Verfügung oder beschäftigt Lehrer mit entsprechender Qualifikation, deren Vergütung in der Zuständigkeit des Vereins liegt. Die staatliche Zuwendung ist gegenüber einer regulären Vereinsstunde erhöht. Unabhängig von Ort und Zeit der Durchführung ist die SAG eine Schulveranstaltung. Die Teilnehmer sind damit schülerunfallversichert. An einer SAG müssen mindestens 10 Schüler regelmäßig teilnehmen. Mit Einverständnis der Schulleitungen sind auch schulübergreifende Sportarbeitsgemeinschaft möglich. Mitgliedschaft im Verein ist weder für Schüler noch für Übungsleiter bzw. Lehrer erforderlich, sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden. Vorteile für den Verein *2: Staatliche Zuschüsse zur Vergütung der ehrenamtlichen Lehrkräfte und ÜL Staatliche Zuschüsse zur Finanzierung von Sportgeräten Gewinnung neuer Mitglieder Talentsichtung und Talentförderung in der Schule und im Verein *1 Quelle: "Bewegte Schule" v. Bayer. Staatsministerium f. Unterricht und Kultus *2 Quelle: Bayer. Landesstelle für Schulsport (LASPO)

18 Ressort Öffentlichkeitsarbeit: Ansprechpartner: Nick Cariss (Internetbeauftragter) Tel. 089/ oder Dr. Gert Langrock (Medienreferent) Tel / oder 0177/ Die Pressearbeit des BJV verfolgt drei Zielsetzungen: Information und vor allem Werbung für die Sportart Judo und den BJV in Print- und sonstigen Medien sowie verbandsinterne Kommunikation. Unter das Stichwort Information fällt die Veröffentlichung von Ergebnissen und Berichten von sportlichen Veranstaltungen, die im Bereich des BJV durchgeführt werden sowie von Wettkämpfen, an denen bayerische Judoka teilnehmen. Auch Veröffentlichungen zu Neuerungen in Sachen Kampfrichterreglement oder Erläuterungen zur Durchführung von Veranstaltungen, wie z. B. Mannschaftsspiele, können hier das Augenmerk auf sich ziehen. Besonders interessant und dies nicht nur für Fachkundige sind Berichte über das Umfeld der Sportart, wie etwa Reportagen über einzelne Judoka oder Berichte von Turnieren, die neben dem rein sportlichen Aspekt auch das Umfeld beleuchten. Gleichzeitig soll die Pressestelle aber auch Anlaufstelle für diejenigen sein, die Informationen und Hilfestellung zum Thema Pressearbeit oder einen Ansprechpartner beim BJV suchen. Die beste Werbung ist eine gelungene Außenwirkung in Form von Publikationen, die auch Nichtfachleuten einen Zugang zur komplexen Sportart Judo bieten und so Interessierte an den Mattenrand oder auf die Judomatte locken. Hier sind Erfolgsmeldungen von Wettkämpfen auf hoher Ebene aufzuführen, aber auch Berichte von Veranstaltungen aus dem Jugendbereich, vom Breiten- und Behindertensport, um so die ganze Bandbreite und die vielfältigen Möglichkeiten aufzuzeigen und möglichst viele anzusprechen. Der Kommunikation innerhalb des BJV wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Alle Judoka sind ausdrücklich aufgefordert, sich offen und konstruktiv an Diskussionen um die weitere Entwicklung des BJV zu beteiligen. Weitere Ansprechpartner sind die Pressereferenten der Bezirke, der Internetbeauftragte Nick Cariss und der Medienreferent Gert Langrock; wünschenswert ist ein reges Engagement der Pressewarte der Vereine

19 2. Planungsstruktur des Deutschen Judo-Bundes 2.1 Stützpunktsystem des Deutschen Judo-Bundes Olympiastützpunkt (OSP): Bundesstützpunkt (BSP): Bundesstützpunkt-Nachwuchs (BSP-N) Betreuungs- und Serviceeinrichtung für die Bundeskaderathleten/-innen (A-, B- und C-Kader) sowie deren verantwortliche Trainer/-innen, bei freien Kapazitäten auch für DC- und D-Kader. Stützpunkt des DJB zur optimalen Betreuung und Förderung der Spitzenkader (A/B-Kader) aus dem regionalen Einzugsbereich. Stützpunkt des DJB zur optimalen Betreuung und Förderung vorrangig im C-Kaderbereich und des Weiteren für DC-, D- und Landeskader des Landesverbandes. Bundesleistungszentrum (BLZ): Landesleistungszentrum (LLZ): Leistungszentrum auf Bundesebene, in denen zentrale Lehrgangs- und Schulungsmaßnahmen der Spitzenverbände stattfinden. Sie dienen primär der Ausbildung und Förderung von Bundeskadern (A-, B- u. C-Kader). Leistungszentrum auf Landesebene, das mit Landesmitteln zur Förderung bestimmter Sportarten unterstützt wird. BSP-N Hannover BSP Frankfurt / Oder BSP (M+F) Köln Deutscher Judo-Bund BSP (F) Leipzig BSP-N Sindelfingen BSP-N München LLZ M-Großhadern BSP (M) Berlin

20 2.2 Kaderstruktur des DJB A-Kader Sportler/-innen, die die Weltspitze repräsentieren und mitbestimmen. Nachweis durch: Plätze 1 9 bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften Plätze 1 5 bei Europameisterschaften in Jahren, in denen keine Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele stattfinden. Die Bestätigung muss jährlich erfolgen. B-Kader Sportler/-innen der nationalen Spitze mit internationalem Anschluss und einer Perspektive zum mittelfristigen Erreichen des A-Kaders bzw. zur Teilnahme bei Olympischen Spielen. Nachweis durch: eine Medaille bei den internationalen Meisterschaften und Turnieren im Erwachsenenbereich und gegen internationale Spitzenkämpfer. C-Kader Sportler/-innen der nationalen Spitze mit internationalem Anschluss im Nachwuchsbereich. Angehörige der Altersklasse U20 (Junioren/-innen), die sich auf Welt- und Europa-Meisterschaften vorbereiten. Mitglieder der Altersklasse U23, die eine Perspektive auf das Erreichen zumindest des B-Kaders haben. Voraussetzung: Medaille bei den Deutschen Einzelmeisterschaften der Altersklasse und Bestätigung dieser Leistung durch Platzierungen bei internationalen und nationalen Turnieren. D/C-Kader Sportler/-innen der nationalen Spitze im Nachwuchsbereich der Altersklassen U20 und U17 mit Perspektive auf den C- Kader. Engerer Kaderkreis für die Wettkampfhöhepunkte der Altersklasse U17 (Europäische Jugend-Meisterschaften und Europäisches Olympisches Jugend-Festival). Voraussetzung: eine Medaille bei den Deutschen Meisterschaften der Altersklasse und Bestätigung dieser Leistung durch Platzierungen bei internationalen und nationalen Turnieren

21 3. Planungsstruktur des Bayerischen Judo- Verbandes e.v. 3.1 Stützpunktsystem des RSP Aschaffenburg RSP Bamberg BSP LSP JLI RSP LLZ NLS = Bundesstützpunkt = Landesstützpunkt = Jugendleistungsinternat = Regionalstützpunkt = Landesleistungszentrum = Nachwuchslandesstützpunkt RSP Höchberg Bertold-Brecht-Schule (BBS) = Partnerschule des Leistungssports in Nürnberg-Langwasser Nürnberg NLS Altdorf RSP Weiden RSP Wettstetten JLI / LSP Abensberg RSP Grafenau Königsbrunn BSP / LLZ München RSP Kaufbeuren RSP Grafing

22 Bundesstützpunkt München Hochleistungstraining Judo siegen lernen Landes- u. Bundeskader (L-, D-, DC-, C-, B- u. A- Kader) LSP Abensberg RSP Bamberg LLZ M.-Großhadern NLS Altdorf Je nach Adressaten: Anschlusstraining Judo leisten lernen Aufbautraining Judo wettkämpfen lernen D3-, D4-, DC- u. C-Kader Landes- und Vorbereitungslehrgänge Regionalstützpunkte Weiden Grafenau Grafing Kaufbeuren Wettstetten Höchberg Aschaffenburg Je nach Adressaten: Grundlagentraining Judo kämpfen lernen Ausbau u. Verbesserung des Basistrainings (DJB-RTP Nachwuchs, RTP Bayern) Bezirks-, D-Kader Talentsichtung, Talentförderung Grundausbildung Judo spielen lernen

23 Aufgaben der Regionalstützpunkte (RSP): Anbieten eines wöchentlichen Stützpunkttrainings für die umliegenden Vereine. Durchführen der Stützpunkttrainings in Absprache mit dem zuständigen Vizepräsidenten / der zuständigen Vizepräsidentin. Die StP-Trainings müssen jeweils 1 x pro Monat mit einer Teilnehmerliste dokumentiert werden. Die Teilnehmerlisten sind mit der Abrechnung an den zuständigen Vizepräsidenten / die zuständige Vizepräsidentin zu senden. Information und Werbung bei den umliegenden Vereinen, Trainern und Athleten / - innen, dabei enge Zusammenarbeit mit den Bezirken. Multiplikator für die umliegenden Vereine und im Bezirk. Talentsichtung und Heranführen der Nachwuchsathleten / -innen an ein zielgerichtetes Grundlagentraining. Umsetzen des RTP. Heranführen von geeigneten Athleten/-innen an das Training im NLS oder BSP. Zielstellung sind 8 10 Kaderathleten (ab D-Kader). Zusätzliche Aufgaben des NLS Altdorf: Enge Zusammenarbeit mit den Bezirken Ober-, Unter-, Mittelfranken und Oberpfalz. Talentsichtung und Heranführen der Nachwuchsathleten / -innen an ein zielgerichtetes Aufbau- und Anschlusstraining im Verein. Individualbetreuung einiger weniger besonders förderungswürdiger Judoka durch Umsetzen der individuellen Trainingspläne, die der Landestrainer erstellt

24 Stützpunkte des Bayerischen Judo-Verbandes mit ihren Außenstützpunkten: Ansprechpartner im Präsidium des BJV: Robert Keil (Vizepräsident) für Südbayern Bianca Mederer (Vizepräsidentin) für Nordbayern StP Trägerverein Vereinsanschrift Ansprechpartner Trainingsort / -halle StP-Trainingszeiten Altersklassen Ralf Matusche BSP München LLZ M- Großhadern TSV Großhadern Heiglhofstr München Tel.: Fax Geroltstr München Tel. p.: Tel. d.: Ralf.Matusche@b-j-v.de Lorenz Trautmann Georgenstr. 134 a München Tel. p.: Tel. d.: Lorenz.Trautmann@b-jv.de Dojo des TSV Großhadern Heiglhofstr München Mo - Do Uhr U20/Mä./Fr. Montag Uhr U14/U17 Mittwoch Uhr U14/U17 RSP Kaufbeuren TV Kaufbeuren Dieter Zimmermann Riedener Weg Kaufbeuren Dieter Zimmermann Riedener Weg Kaufbeuren Tel.: Zimmermannjudo@lycos.de Info unter: Jakob-Brucker-Gymnasiums Tänzelfestweg 5 Einfahrt Neugablonzer Straße Kaufbeuren Dienstag u. Donnerstag Uhr U Uhr U20/Mä./Fr. RSP Grafing Christian Sebald Mühlenstraße Grafing wird noch ergänzt Freitag Uhr U Uhr U17/U20/Mä./Fr. RSP Wettstetten Wird noch ergänzt Wird noch ergänzt Wird noch ergänzt

25 StP Trägerverein Vereinsanschrift Ansprechpartner Trainingsort / -halle StP-Trainingszeiten Altersklassen LSP Abensberg TSV Abensberg Otto Kneitinger Stadtplatz Abensberg Otto Kneitinger Stadtplatz Abensberg Tel.: Fax info@hotelkneitinger.de Judohalle Aumühlstr Abensberg Tel.: Fax Dienstag Uhr U14-U20/Mä./Fr. Freitag Uhr U14-U20/Mä./Fr. Donnerstag Uhr Randori U11/U14 RSP Grafenau TSV Grafenau Peter Weininger Schwedensteig Grafenau Peter Weininger Schwedensteig Grafenau Tel.: PeterWeininger@aol.com Grundschul-Turnhalle Moosburger Str Grafenau Freitag Uhr U Uhr U17/U20/Mä./Fr

26 StP Trägerverein Vereinsanschrift Ansprechpartner Trainingsort / -halle StP-Trainingszeiten Adressaten NLS Altdorf TV Altdorf Heumannstr., Altdorf Klaus Pfaffl Weinhoferstr Altdorf Tel.: Tel.: K.Pfaffl@t-online.de Dojo TV Altdorf Heumannstr. 5a Altdorf Donnerstag Uhr U17/20 Männer/Frauen RSP Weiden TB Weiden Postfach Weiden Gerhard Dotzler Farnweg Weiden Tel: 0961 / Mail: gerhard.dotzler@freenet.de Elly-Heuss-Gymnasium Weigelstr Weiden Jeden Mittwoch (in den Schulferien kein StP- Training) Uhr U14/U17/U20 RSP Bamberg Post SV Bamberg Paul Greiner Ringstr. 36 a Stegaurach Stefan Geiger Gollwitzer Str. 2 e Bamberg Tel.: Handy: geiger.j-s@arcor.de Gangholfschule Theuerstadt Bamberg Dienstag Uhr Donnerstag Uhr MU17/20/Männer FU17/20/Frauen RSP Höchberg TG Höchberg Jahnstr Höchberg Gabi Nürnberger Anton-Bruckner-Str Bad Kissinger supermonster@web.de TG Turnhalle Jahnstr Höchberg Montag Uhr U17/20 Dienstag Uhr U17 Donnerstag Uhr U17/20 RSP Aschaffenburg DJK Aschaffenburg Kleine Schönbuschallee Aschaffenburg Detlef Staffa Einsteinstr Aschaffenburg Tel.: Fax Detlef.Staffa@web.de Dojo des DJK Aschaffenburg Kleine Schönbuschallee Aschaffenburg Montag Uhr FU 14/

27 3.2 Kaderstruktur des D-Kader-Richtlinien: Kader Altersklasse Alter (Jahre) Leistungskriterien D1 U14 11, bis 5. Platz Bayer. EM U14 D2 U14 U17 11, 12, 13 14, 15,16 1. bis 3. Platz Süddt. EM U14 Finale Bayerische EM U17 D3 U17 U20 14, 15, Platz Süddeutsche EM Platz Bayerische EM D4 U17 U20 U20 14,15,16 16, 17 18, Platz Deutsche EM Platz Süddeutsche EM Platz Deutsche EM L1 L3 Kader Frauen/Männer: Kader L1 L2 L3 Leistungskriterien DJB-A/B-Kader DEM Platz 1 Sieg B-Turnier DJB-C-Kader DEM Platz 2 3 Platz 2 5 B-Turnier DJB-D/C-Kader DEM Teilnahme IDEM Platz 1-3 Zeitraum der Bestätigung 2 Jahre jährlich jährlich Die Kaderkriterien dienen lediglich als Orientierungshilfe, die letztendliche Entscheidung über die Einstufung liegt beim Landestrainer

28 Trainerstruktur des Bayerischen Judo-Verbandes: Trainer am BSP-N Ralf Matusche Geroltstr München Tel. 089 / Fax: 089 / (Dojo Großhadern) Mobil 0172 / Mail: ralf.matusche@b-j-v.de Landestrainer Lorenz Trautmann Georgenstr. 134 a München Tel. 089 / Fax: 089 / (Dojo Großhadern) Mobil 0174 / Mail: lorenz.trautmann@b-j-v.de Landestrainer Peter Dremow Moststr Abensberg Tel / Mobil 0179 / Mail: peterdremow@yahoo.de Vroni Haider in Vertretung für Claudia Straub Guardinistr München Tel. 089 / FU14 Andre Klust Joensuustr Hof Tel / Andre.Klust@b-j-v.de MU14 Udo Quellmalz Techniktrainer Langobardenstr Ingolstadt Tel udoquelle@freenet.de Christian Sebald Mühlenstr Grafing Tel / MU14 Talentsichtung und Talentförderung sowie zusätzliche Kader- und Vorbereitungslehrgänge für Süddeutsche und Deutsche EM u.a. im Sportferiendorf Inzell und in der Sportschule Oberhaching, im LLZ München und im LStP Abensberg In den Stützpunkten / Schulen: LLZ / BSP-N München Richard Trautmann Ralf Matusche Lorenz Trautmann LSP / JLI Abensberg Davor Vlaskovac Peter Dremow Radu Ivan Isar-Sport-Gymnasium Ralf Matusche Richard Trautmann Bertolt-Brecht-Schule Jörg Bischoff Udo Quellmalz Andreas Grünewald

29 3.3. Zusammenarbeit Schule und Sportverein Eine Kooperation zwischen Staatsministerium für Unterricht und Kultur und BLSV 1. Sog. Stützpunktschulen Niederbayern Abensberg Oberfranken Hof Mittelfranken Nürnberg München München Unterfranken Aschaffenburg Würzburg Obernburg 2. Sog. Sportarbeitsgemeinschaften München Unterhaching Oberbayern Ettal Schweitenkirchen Traunreut Garching Wolfratshausen/Münsing Niederbayern Passau Rohr Abensberg Schwaben Kaufbeuren Oberpfalz Cham Tiefenbach Neunburg Oberfranken Hof Bayreuth Kronach Mittelfranken Nürnberg Uffenheim Lipprichhausen Unterfranken Würzburg Iphofen Obernburg Höchberg Aschaffenburg In diesen StP-Schulen oder SAG s finden im Diff. Sportunterricht Judo-Grundausbildung, Grundlagentraining und Talentsichtung statt. Jedes Jahr kommen so an jeder dieser Schulen Schüler neu mit Judo in Kontakt

1. Organisations- und Führungsstruktur

1. Organisations- und Führungsstruktur 1. Organisations- und Führungsstruktur 1.1 Zuständige Gremien Der Bayerische Judo-Verband e.v. wurde am 15.06.1955 gegründet und hat seinen Sitz in München (eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Ausbildungsordnung. des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v.

Ausbildungsordnung. des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v. Ausbildungsordnung des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v. Stand: 26. April 2015 1 Präambel Die Ausbildung im Bereich des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes wird entsprechend den Richtlinien

Mehr

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen 1 von 5 1. Grundsatz Diese Ordnung gilt für alle Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des Badischen Judo-

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Die BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein. Spaß Spiel Fußballtraining

Die BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein. Spaß Spiel Fußballtraining Die BFV Ferien-Fussballschule in Ihrem Verein Spaß Spiel Fußballtraining - Was ist das? Fünf (bzw. drei) Tage Fußballschule in den Pfingst- und Sommerferien Für die Kinder und Jugendlichen Ihres Vereins

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v.

R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. in der Sportart Fußball. gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. R i c h t l i n i e n zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Sportart Fußball gemäß 2 der Vereinssatzung WIR e.v. Frankfurt (Oder) Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: 1. Antragsteller (Oder),

Mehr

O r d n u n g für die Aus- und Fortbildung von Trainern im Leichtathletik-Verband Sachsen

O r d n u n g für die Aus- und Fortbildung von Trainern im Leichtathletik-Verband Sachsen O r d n u n g für die Aus- und Fortbildung von Trainern im Leichtathletik-Verband Sachsen (Neufassung beschlossen auf dem 9. Landesverbandstag am 24.März 2007 in Dresden, Änderungen beschlossen auf den

Mehr

Anhang 2 zur Jugendordnung. Förderung des Jugend Leistungssportes. Tischtennis Verband Reinland e.v.

Anhang 2 zur Jugendordnung. Förderung des Jugend Leistungssportes. Tischtennis Verband Reinland e.v. Anhang 2 zur Jugendordnung Förderung des Jugend Leistungssportes im Tischtennis Verband Reinland e.v. Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Grundsätze 3. Aufgaben des TTVR 4. Förderungsmöglichkeiten 5. Kaderstruktur

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Der Verein TSG 08 Roth

Der Verein TSG 08 Roth TSG O8 Roth Fußball TSG 08 Roth Ein Verein stellt sich vor Einerseits sind wir ein ganz junger Verein, andererseits auch ein ganz alter: Im Mai 2008 stimmten die Mitgliederversammlungen des SC Roth von

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Oberbayern - Jugendspielwart Klaus Rackebrandt, Herrschinger Str. 10, 82211 Breitbrunn a.a. Tel: 08152 / 8707 privat klaus.rackebrandt@gmail.

Oberbayern - Jugendspielwart Klaus Rackebrandt, Herrschinger Str. 10, 82211 Breitbrunn a.a. Tel: 08152 / 8707 privat klaus.rackebrandt@gmail. Bewerbung für OBB - Ausrichter 2015 Nachfolgend die Ausschreibungsunterlagen, mit dem Plan der Ausrichter. Wird auch entsprechend auf der OBB-Seite Jugendmeisterschaften im Internet veröffentlicht. Die

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Sportverein Mering e.v.

Sportverein Mering e.v. Finanz- und Geschäftsordnung Sportverein Mering e.v. MITGLIED DES BAYERISCHEN LANDESSPORT-VERBANDES GEGRÜNDET 1925 Sportverein Mering e.v. * Tratteilstraße 50 * 86415 Mering * Tel.: 08233 / 9364 Gebilligt

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

SATZUNG. 1 Name und Sitz

SATZUNG. 1 Name und Sitz SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter

Mehr

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut

IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Dresdner Geschichtsverein e.v. Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister

Mehr

M+E Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Programm Frühjahr 2012. Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) ggmbh

M+E Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Programm Frühjahr 2012. Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) ggmbh M+E Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Programm Frühjahr 2012 Technische Fachkurse Köck www.bbwbfz-seminare.de www.fachkurse-koeck.de M+E Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Mehr

Trainer/in C - Leistungssport 2016

Trainer/in C - Leistungssport 2016 Ausbildung zum Trainer/in C - Leistungssport 2016 Der Hessische Ringer-Verband e.v. bietet in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Hessen e.v. eine Ausbildung zum Trainer/In C Leistungssport an. Informationen

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Jugendordnung Geändert Landesjugendtag 26.09.2009

Jugendordnung Geändert Landesjugendtag 26.09.2009 J u g e n d o r d n u n g 1. Name und Wesen 1.1 Die Württembergische Schützenjugend (WSJugend) im Württembergischen Schützenverband 1850 e.v. (WSV) ist die sich im Rahmen dieser Satzung selbständig verwaltende

Mehr

Info- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG

Info- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG Info- Broschüre zur kostenlosen Mitgliedschaft grundschule AM HEIDBERG Der SiB-Club: Seit 2000 gibt es den Sportverein SiB-Club e.v.am Standort der Schulen Am Heidberg. SiB bedeutete Schule in Bewegung,

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie

Mehr

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung In Verbindung mit der Bundesärztekammer / Kassenärztlichen Bundesvereinigung / Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. / Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Springen an 2 Tagen auf 2 Stabhochsprunganlagen mit Musik. Anerkannter Förderwettkampf des Bayerischen Leichtathletikverbandes

Springen an 2 Tagen auf 2 Stabhochsprunganlagen mit Musik. Anerkannter Förderwettkampf des Bayerischen Leichtathletikverbandes Deutschlands größtes Stabhochsprungfestival 2015 Springen an 2 Tagen auf 2 Stabhochsprunganlagen mit Musik Anerkannter Förderwettkampf des Bayerischen Leichtathletikverbandes Athleten aus ganz Europa und

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Satzung Our Bridge Oldenburg

Satzung Our Bridge Oldenburg Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Im Basislehrgang werden die gemeinsamen Inhalte der beiden Ausbildungsgänge unterrichtet.

Im Basislehrgang werden die gemeinsamen Inhalte der beiden Ausbildungsgänge unterrichtet. Württembergischer Judo-Verband e.v. Lehrwesen Ausbildung in der Lizenzstufe 2 Trainer-B (Wettkampf- und Leistungssport) Übungsleiter-B (Freizeit- und Breitensport) Allgemeines zur Ausbildung: Diese Ausbildung

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater über eine Prüfung Passivhaus Institut Dr. Wolfgang Feist Rheinstraße 44/46 D-64283 Darmstadt Tel. (06151) 82699-0 Fax. (06151) 82699-11 e-mail: mail@passiv.de Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Anlage: Vorlage für ein Informationsblatt zur Fortbildungskampagne

Anlage: Vorlage für ein Informationsblatt zur Fortbildungskampagne für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für Unterricht und Kultus für Unterricht und Kultus, 80327 München An alle Regierungen Bereich 1 und Bereich 4 Jugendämter und Schulämter nachrichtlich:

Mehr

Schulrugby-Newsletter 01/2016

Schulrugby-Newsletter 01/2016 Schulrugby-Newsletter 01/2016 Themen: Termine Schulrugby 2016 GIR-Zertifizierung GIR-Hallencup 2016 Inhalt Hallo zusammen, seit Sommer 2015 bin ich der stellvertretende Jugendwart Schule und Entwicklung

Mehr

Muster-Jugendordnung. Vorschlag I für kleinere Vereine. Diese Jugendordnung ergeht im Rahmen des... der Vereinssatzung des Sportvereins...

Muster-Jugendordnung. Vorschlag I für kleinere Vereine. Diese Jugendordnung ergeht im Rahmen des... der Vereinssatzung des Sportvereins... Muster-Jugendordnung Vorschlag I für kleinere Vereine Diese Jugendordnung ergeht im Rahmen des... der Vereinssatzung des Sportvereins... 1 Name und Mitgliedschaft Mitglieder sind alle Jugendliche des...(name

Mehr

Satzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung.  Peiner Betreuungsverein e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister

Mehr

Finanzordnung des SVT

Finanzordnung des SVT Ausgabe Rev. 0, vom 06.05.2012 Finanzordnung des SVT Die Finanzordnung, gemäß 11.9 der Satzung enthält die Richtlinien über die Verteilung der finanziellen Mittel in den Abteilungen und dem Gesamtverein.

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Volleyball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Lehrordnung

Volleyball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Lehrordnung Volleyball-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Lehrordnung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I 1 Ausbildungsträger 1 2 Lehrkräfte 2 3 Umfang und Dauer der Ausbildungsgänge 3 4 Zulassung zur Ausbildung 5 5

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet. 1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.

Mehr

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement

Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Lehrgang zur Kaufmann/-frau für Büromanagement Der Kaufmann / Die Kauffrau im Büromanagement ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und vereint die drei Berufe Bürokauffrau/-mann,

Mehr

Hockey Club Konstanz Trainingskonzept

Hockey Club Konstanz Trainingskonzept Hockey Club Konstanz Trainingskonzept Juni 2007 c N.Brinkmann, A.Sauer, F.Zenker 1 Das Ziel unseres Trainingkonzepts ist es, die sportliche Leistungsfähigkeit unserer Hockeyspieler zu verbessern. Die Leistungsfähigkeit

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt).

(1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt). 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Aachen. 2 Zweck des Vereins (1) Zweck

Mehr

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Rahmenvereinbarung. zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Rahmenvereinbarung zwischen dem Landessportverband Baden-Württemberg e. V. und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg über Bewegung, Spiel und Sport im außerunterrichtlichen Schulsport

Mehr

Finanzordnung. Osterweddinger Sportverein

Finanzordnung. Osterweddinger Sportverein Finanzordnung Osterweddinger Sportverein Inhalltsverzeichnis 1 Grundsätze der Finanzwirtschaft 3 2 Haushaltsplan 3 3 Kassenverwaltung 3 4 Rechtsverbindlichkeiten 4 5 Jahresrechnung 4 6 Aufgaben des Schatzmeisters

Mehr

Fachkräftebedarf? Nutzen Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt

Fachkräftebedarf? Nutzen Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Fachkräftebedarf? Nutzen Sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung? Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Behinderung und Beruf Mehr als 50 Prozent der bei der Bundesagentur für Arbeit

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz

Mehr

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland Die Evangelischen Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland verstehen sich als Orte, an denen Kinder-, Jugend-, Familien-

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008 Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND

SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND I. Name, Sitz und Aufgabe 1 Der Kreisverband München-Land ist eine Untergliederung des BLLV-Bezirksverbandes Oberbayern, der seinerseits Untergliederung des

Mehr

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für

Mehr

Volleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010

Volleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010 Volleyballverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Lehrordnung (LO) Stand: 01.04.2010 1 S e i t e Lehrordnung des VMV 1. Allgemeines Auf der Grundlage der Satzung des VMV, der Lehrordnung des DVV einschließlich

Mehr

Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v.

Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. Stand: Oktober 2013 Südwestdeutscher Kendo Verband für Rheinland-Pfalz und Saarland e.v. - Stand: 27.Sept. 2013 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Landeskader... 3 3 Altersklasseneinteilung... 3

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6

Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit. der Christlich-Sozialen Union in Bayern

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit. der Christlich-Sozialen Union in Bayern Geschäftsordnung Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit der Christlich-Sozialen Union in Bayern 1 Herausgeber: Verantwortlich: Arbeitskreis Polizei und Innere Sicherheit der CSU Christina Löwinger

Mehr

Trainer C Leistungssport Schwimmen 2011 Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser 2011 Aufbau Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser 2011

Trainer C Leistungssport Schwimmen 2011 Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser 2011 Aufbau Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser 2011 Trainer C Leistungssport Schwimmen 2011 Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser 2011 Aufbau Trainer C Breitensport Bewegungsraum Wasser 2011 Achtung! Ab 2011 umfasst die Ausbildung zum Trainer C Breitensport

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Stiftungsstatut. der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not

Stiftungsstatut. der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not Stiftungsstatut der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not Präambel Die unselbständige»gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not«ist darauf ausgerichtet, Vermögenswerte

Mehr

Informationen. zur. Fahrerlaubnis. Klasse A1

Informationen. zur. Fahrerlaubnis. Klasse A1 Informationen zur Fahrerlaubnis Stand: August 2015 Bei uns steht Fahrsicherheit an oberster Stelle. Aber natürlich soll auch der Spaß nicht zu kurz kommen. Für beides sorgt unser kompetentes und nettes

Mehr

Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz

Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz Konzeption zur Fortbildung von Lehrkräften im Landessportbund Rheinland-Pfalz Landessportbund Rheinland-Pfalz Ausbilderzertifikat des DOSB 1 Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzung 2. Struktur 2.1 Träger der

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Sponsoring bei der HSG Schwab/kirchen Handballspielgemeinschaft der Vereine TSV Bergkirchen und TSV Schwabhausen

Sponsoring bei der HSG Schwab/kirchen Handballspielgemeinschaft der Vereine TSV Bergkirchen und TSV Schwabhausen Sponsoring bei der HSG Schwab/kirchen Handballspielgemeinschaft der Vereine TSV Bergkirchen und TSV Schwabhausen Inhaltsverzeichnis - Unsere Spielgemeinschaft - Aufgaben und Ziele des Förderverein - Sponsoring-Pakete

Mehr

Seite 1. Satzung der. Präambel

Seite 1. Satzung der. Präambel Seite 1 Satzung der Präambel Die Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein will hilfs- und unterstützungsbedürftigen, jungen und alten Menschen, Familien, Kranken und Schwachen

Mehr

Vereine und J+S-Kids. «Leuchtende Augen, rote Wangen, helle Begeisterung»

Vereine und J+S-Kids. «Leuchtende Augen, rote Wangen, helle Begeisterung» Vereine und J+S-Kids Vereine leisten einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen: Mit J+S- Kids erhalten Sie als Sportverein die Möglichkeit, ein zusätzliches und

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.06.2002 2.00.90 Nr. 1 Kooperationsvereinbarung über den Betrieb eines der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachhochschule Gießen-Friedberg

Mehr