DEUTSCHER AERO-CLUB LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN e.v.

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1 Hintergrund Angebot über ein pauschaliertes Haftpflicht Versicherungspaket des DAeC LV NRW e.v. ab dem Das Präsidium des Deutschen Aero Club Landesverband NRW e.v. (DAeC LV NRW) hat sich anlässlich verschiedener Sitzungen immer wieder mit dem Ansinnen von Mitgliedsvereinen um juristische Unterstützung bei Schadensersatzklagen beschäftigen müssen. Bekanntermaßen haben diverse Gesetzesänderungen das Haftungsrisiko für Vereine, Funktionsträger und Vorstände erheblich erhöht. So reicht es nach verschiedenen Gerichtsentscheidungen für eine Haftung der Vorstandsmitglieder bereits aus, wenn der Schaden u. a. dadurch entstanden ist, dass es im Verein Mängel im Ablauf und in der Organisation gibt (Organisationsverschulden). Hierunter fällt nach aktuellen Fällen auch in NRW das Nichtversichern so genannter versicherbarer Risiken. Die bisherige Praxis der so genannten DAeC Rahmenverträge führte dazu, dass das innerhalb des Vorstands zuständige Mitglied jede Veränderung seinem Versicherer oder Versicherungsmakler unverzüglich mitteilen muss. Konkret heißt das, jeder Fluglehrer muss nicht nur innerhalb des Ausbildungsbetriebes des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen angemeldet werden, eine gleichlautende Meldung muss auch über den zuständigen Makler an den Versicherer weitergeleitet werden. Gleiches gilt für jede Veränderung im Bereich der so genannten zulassungsfreien Arbeitsfahrzeuge auf Luftfahrtgeländen (Lepo) o. ä. In vielen Fällen ist hierzu sogar die Bekanntgabe der Fahrgestellnummer notwendig. Ein enormer Aufwand, der sich ehrenamtlich kaum abschließend und lückenlos bewältigen lässt. Nichtsdestotrotz kann das Versäumen der notwendigen Meldungen zur Haftung des Vereines, des Vorstandes oder einzelnen Vorstandsmitgliedern führen. Darüber hinaus sind aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Veränderungen der letzten beiden Jahre erhebliche Haftungslücken in den einzelnen Versicherungsbereichen der so genannten DAeC-Rahmenverträge aufgetreten. Aus Kostengründen bieten zudem einige Versicherer ihrerseits noch immer unzeitgemäße Haftungssummen an. Die Anforderungen an die in den Vereinen ehrenamtlich tätigen Funktionsträger werden immer komplexer und anspruchsvoller. Die Zeit dieser ehrenamtlich Tätigen ist aber bekanntermaßen nicht beliebig erweiterbar. Die für den hier in Rede stehenden Versicherungsschutz notwendigen Meldungen werden in aller Regel von den Vereinen an die Geschäftsstelle des DAeC LV NRW weitergeleitet. Bei einer Pauschalversicherung aller so gemeldeten Risiken entfällt die sonst notwendige Doppelbearbeitung. Darüber hinaus haben die Versicherungspartner bereits erklärt, dass eine Pauschalversicherungsabwicklung mit einem Versicherungsnehmer (Landesverband) auch für sie zu erheblichen Verarbeitungsvereinfachungen führen würde. Insbesondere fielen Fehler in der Anund Ummeldung grundsätzlich weg. Der Versicherungsschutz in den einzelnen Risiken würde damit unstreitig. Diese Ersparnis wird an den Kunden (Mitgliedsverband und Verein) weitergeben, so dass in der Summe die Prämien der betroffenen Risiken gesenkt würden. Der DAeC LV NRW schließt daher zum zentral für seine ihm angeschlossenen Vereine ein Haftpflicht Versicherungspaket ab, um dem veränderten Haftungsrecht und der darauf aufbauenden Rechtssprechung adäquat begegnen zu können.

2 Übersicht über die versicherten Bereiche Versichert sind pauschal ohne Einzelmeldung alle nachfolgend genannten Risiken der Mitgliedsvereine des DAeC LV NRW im Rahmen der Verbandsbetriebe im Bereich der Verbandsschulen und des Luftfahrttechnischen Betriebes LTB II-B 12. Das Paket enthält die Haftpflichtversicherungen folgender Bereiche: Haftpflicht für Luftsportvereine Versichert sind die gesetzlichen Haftungsansprüche gegen den Mitgliedsverein und dessen Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Tätigkeiten. Vermögensschadenhaftpflicht für Vereinsvorstände Versicherungsschutz besteht für die persönliche Haftpflicht der Vorstandsmitglieder, wenn für Vereinsmitglieder vorgeschriebene Erlaubnisse und Berechtigungen oder Befähigungsnachweise und behördliche Genehmigungen nicht vorgelegen haben oder Auflagen vom Vereinsmitglied nicht erfüllt worden sind. Vorstehende Versicherung gilt dann, wenn der Haftpflichtanspruch nicht oder nicht nur aus das Verschulden eines Vereinsmitgliedes, sondern auf ein Organisationsverschulden des Vorstandes als Ursache für eingetretene Personen- und Sachschäden oder als Ursache für deren beeinträchtigte Durchsetzbarkeit gestützt wird. Veranstalterhaftpflicht Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht und die den Vorstandsmitgliedern und den vom Vorstand beauftragten Mitgliedern in dieser Eigenschaft persönlich obliegende gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Luftfahrtveranstaltungen, die unter Beteiligung eines Vereins des DAeC LV NRW durchgeführt werden. EUR ,00 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden Geländehaftpflicht incl. Flug- und Startleiterhaftpflicht Versichert ist der gesamte Luftsportbetrieb innerhalb der behördlichen Platzgenehmigungen aus Unterhaltung und Inbetriebnahme von Fluggeländen und/oder Landeplätzen der über den DAeC LV NRW versicherten Vereine, einschließlich deren Zusammenschlussorganisationen als Platzhalter. Eingeschlossen ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des jeweils diensttuenden Flugleiters, der vom Geländehalter bestellt ist und der Startleiter, soweit sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Haftpflicht für Fluglehrer, Fluglehreranwärter und Einweiser Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit der in den Ausbildungsgenehmigungen des DAeC LV NRW genannten Fluglehrer, Fluglehreranwärter und der vom Vorstand bestellten Einweiser aus ihrer Tätigkeit für die Vereine als Fluglehrer / Einweiser für Motorflug, Motorsegelflug, Segelflug, Ultraleichtflug, Modellflug, Hängegeleiten/Gleitsegeln, Fallschirmspringen und Ballonfahren.

3 Startwindenhaftpflicht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus dem Gebrauch von mobilen und/oder stationären Startwinden mit Fahrzeug, die nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig und nur für den Verkehr innerhalb des Vereins- bzw. Landeplatzgeländes vorgesehen sind. Mitversichert die die persönliche gesetzliche Haftpflicht der berechtigten Fahrer. Eingeschlossen gelten Ansprüche der Vereinsmitglieder einschließlich der Vorstandsmitglieder untereinander wegen Personen- und Sachschäden, soweit eine persönliche gesetzliche Haftpflicht besteht. Arbeitsfahrzeughaftpflicht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus dem Gebrauch von Seilrückholwagen, sonstigen Fahrzeugen, sonstigen Arbeits- und Rettungsfahrzeugen, die nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig und nur für den Verkehr innerhalb des Vereinsbzw. Landeplatzgeländes vorgesehen sind. Mitversichert die die persönliche gesetzliche Haftpflicht der berechtigten Fahrer. Haftpflichtversicherung für die dem LTB des DAeC LV NRW gemeldeten Betriebstätten und für das darin tätige Technische Personal Die Versicherung erstreckt sich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht von im Rahmen der behördlich genehmigten Luftfahrttechnischen Betriebe des DAeC LV NRW mit den angeschlossenen Betriebsstätten und den über das Werkstattdatenblatt gemeldeten Personen. Es können innerhalb dieses Vertrages nur solche Personen versichert werden, die im Besitz einer gültigen Lizenz-Nummer/Berechtigung für technisches Personal sind. Die weiteren Vertragsbedingungen umfassen zumindest den bisherigen Versicherungsschutz aus den DAeC-Rahmenverträgen. Nicht versicherbar über das Rahmenvertragspaket sind alle Haftpflicht- und sonstigen Risiken für Luftfahrzeuge, Luftsportgeräte und Personen. Begründung für den Abschluss des Paketes Eine Grundüberlegung für den Abschluss dieses Versicherungspaketes war, dass die für die anerkannten Betriebe notwendige Verwaltung des DAeC LV NRW auch auf dem Versicherungssektor genutzt werden kann. Durch die Pauschalierung des Angebotes können die zahlenmäßigen Grundlagen des Versicherungspaketes bereitgestellt werden, ohne dass der für das Vertrauen der Mitglieder in die Verbandsarbeit notwendige Datenschutz verletzt wird. Dem Versicherer werden keine persönlichen Daten der versicherten Personenkreise übermittelt. Der Versicherungsschutz über die Sporthilfeversicherung des LSB hat sich im Haftpflichtbereich zweifelhaft erwiesen, ist aber im Bereich der Unfallversicherung weiter sinnvoll und unverzichtbar.

4 Vorteile für die Vereine durch den Abschluss des Paketes Ein Novum auf dem Versicherungssektor stellt die Absicherung der Vorstandarbeit einschließlich der so genannten Haftung aus Organisationsverschulden dar. Ein solcher Versicherungsschutz ist erst seit diesem Jahr nach langen Verhandlungen des DAeC ermöglicht worden. Vermögensschadens-Haftpflichtangebote, z. B. der Sporthilfe e.v. bieten für die luftsportspezifischen Risiken nicht den notwendigen Versicherungsschutz. Zudem ist die Prämienhöhe bei erheblich geringeren Deckungssummen je nach Vereinsgröße zwischen 400 und 680 EUR teuer, eine Summe, die bei dem uns vorliegenden Versicherungsangebot fast dem Gesamtpaket pro Verein entspricht, bei Beteilung an der Ausbildungs- und an dem Technischen Betrieb. Die Arbeit der ehrenamtlichen Vereinsvorstände wird entbürokratisiert, weil sie auf den DAeC LV NRW übertragen wird. Auf veränderte gesetzliche Anforderungen kann zeitnah und zentral reagiert werden. Dies gilt auch für alle anderen notwendig erscheinenden Anpassungen des Versicherungsumfanges. Die Gefahr, dass Meldelücken auftreten, ist gebannt. Durch Pauschalierung ist eine erhebliche Prämiensenkung gegenüber den Einzelabschlüssen erzielt worden. Eine unkompliziertere und schnellere Schadensregulierung ist gewährleistet, da nur noch ein Versicherer unser Partner für den Haftpflichtbereich ist. Wir erhalten eine Rückmeldung über den Schadensverlauf, da Abwicklung von Schäden unter anderem über das DAeC Versicherungsbüro läuft. Finanzierung des Paketes Das Angebot der Allianz Marine&Aviation Versicherungs AG zu folgendem Vorschlag der Kostenverteilung: Der DAeC LV NRW übernimmt pauschal für alle seine Mitgliedsvereine die Grundabsicherung in Form der - Haftpflicht für Luftsportvereine - Vermögensschadenhaftpflicht für Vereinsvorstände - Veranstalterhaftpflicht - Geländehaftpflicht incl. Flug- und Startleiterhaftpflicht und finanziert dieses durch die Mitgliedsbeiträge. Für Vereine, die keine Ausbildung über die Verbandschulen betreiben und/oder keine Werkstätten des Verbands -LTB unterhalten, entstehen also für die erheblich verbesserte Absicherung keine zusätzlichen Kosten. Für Vereine, die innerhalb eines der Verbandsausbildungsbetriebe Ausbildung oder Schulung betreiben, erhöht sich die Jahresausbildungspauschale um 480 Euro. Für Vereine, die innerhalb des LTB des DAeC LV NRW eine Betriebstätte unterhalten, wird eine Jahrespauschale in Höhe von 330 Euro erhoben. Da in diesem Konzept der DAeC LV NRW e.v. mit seinen Luftfahrerschulen und seinem LTB der Versicherungsnehmer ist, stellt dieser Versicherungsumfang eine Bedingung zur Teilnahme an den genannten Verbandsangeboten dar und führt auf der anderen Seite dazu, dass die bisher von jedem Verein eigenständig abgeschlossenen Versicherung aus dem so genannten DAeC- Rahmenvertrag nicht mehr erforderlich sind und von den Vereinen fristgerecht (drei Monate vor Ablauf, in den meisten Fällen bis zum 30.9.) gekündigt werden müssen. Alle hier bisher gezahlten

5 Prämien sind dann über die oben genannten Pauschalen entrichtet. Das Einsparpotential jedes einzelnen Vereins wird durch den Vergleich sichtbar. Der DAeC LV NRW geht davon aus, dass bei diesem Rundumschutz alle Versicherungsgesellschaften und deren Organisationen die damit verbundenen Maßnahmen im Sinne der Sportförderung unbürokratisch unterstützen werden. Das gesamte Projekt kann nur dann zum Tragen kommen, wenn die Mehrheit der Vereine hierzu zustimmt. In der Anlage zu diesem Schreiben ist daher ein Rückmeldebogen beigefügt, den die Vereine bitte ausgefüllt bis zum 24. August 2005 an die Geschäftstelle des DAeC LV NRW in Duisburg zurücksenden. Zeichnet sich zu diesem Zeitpunkt eine mehrheitliche Zustimmung für das Projekt ab, werden wir die Vereine umgehend informieren und einen Vorschlag für ein Kündigungsschreiben zur Verfügung stellen. Zudem ist beabsichtigt, bis spätestens Mitte September 2005 eine zentrale Informationsveranstaltung allein zu diesem Thema zu organisieren. Bis dahin steht unser Versicherungsbüro unter der Telefonnummer 0203 / für Auskünfte und Nachfragen gerne zur Verfügung. Die abschließende Beschlussfassung wird dann im Rahmen der Haushaltsberatung 2006 auf dem Verbandstag am in Kamen erfolgen. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Angebot dem Luftsport insgesamt, speziell aber den in den Vereinen ehrenamtlich Tätigen, eine beispielhafte Dienstleistung und hohe haftungsrechtliche Absicherung offerieren, die schnell von anderen Landesverbänden übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Rademacher - Geschäftsführer -

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