ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN POSITIONS BERLIN ist eine eigenständig organisierte Messeplattform für moderne und zeitgenössische Kunst. Das Ziel der POSITIONS BERLIN ist die Ausstellung, der Verkauf und die Vermittlung junger wie etablierter Positionen. Wir versuchen die Teilnahmegebühr so niedrig wie möglich zu halten, um auch jungen Galerien und Kunsthochschulen den Messezugang zu ermöglichen. Die Bewerbung für die Teilnahme an der POSITIONS BERLIN kann nur über das beiliegende Bewerbungsformular erfolgen. Dieses muss vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben per Post oder eingescannt an das POSITIONS BERLIN Büro geschickt werden. Mit dem Absenden der Bewerbung und der Überweisung der Bewerbungsgebühr erklären Sie Ihre Absicht zur Teilnahme an der POSITIONS BERLIN. Mit der Zusage für die Teilnahme an der Veranstaltung wird dem Aussteller auch der Vertrag unverzüglich postalisch zugestellt. Der Vertrag wird zwischen dem Bewerber und dem Veranstalter der Messe Positions Berlin UG (haftungsbeschränkt) geschlossen und tritt mit der rechtsgültigen Unterschrift der Positions Berlin UG (haftungsbeschränkt), weiterhin mit Positions Berlin benannt, und der Rücksendung des Vertrages zum Aussteller in Kraft. Anmeldetermin: Spätestens bis Freitag, den 24. April Die Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Die Anmeldung ist erst nach dem Eingang der einmaligen Anmeldegebühr von 150 (ggf. zzgl. USt.*) gültig. Die definitive Zusage oder Absage für Ihre Messeteilnahme erhalten Sie Anfang Mai Die Bewerber akzeptieren die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die weiter unten folgenden Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen mit dem Unterzeichnen der Bewerbung. Teilnahme- und Ausstellungbedingungen: 1. Veranstalter POSITIONS BERLIN wird von Positions Berlin organisiert. Die Positions Berlin behält sich das Recht vor, Teilnahme-, Ausstellungs- und Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Positions Berlin UG (haftungsbeschränkt) Potsdamer Straße 81b Berlin 2. Bewerbung Die Bewerbung kann nur über das beiliegende Bewerbungsformular erfolgen. Dieses muss per Post oder eingescannt dem POSITIONS BERLIN -Büro bis zum 24. April 2015 zugesandt werden. Der Bewerbung muss digitales Bildmaterial und CV von jedem Künstler beigefügt werden. Bitte fügen Sie der Bewerbung keine Kataloge an, sondern beschränken sie sich auf die Zusendung von digitalem Bildmaterial und Künstlerviten. Zugesandte Kataloge können nicht zurückgeschickt werden. 1

2 3. Termine Mittwoch, 16. September, ab 10 Uhr Ausstelleraufbau Donnerstag, 17. September, 8-11 Uhr Ausstelleraufbau Donnerstag, 17. September, 12 Uhr Pressekonferenz Donnerstag, 17. September, Uhr Fachpublikum Donnerstag, 17. September, Uhr Eröffnung Freitag, 18. September 2014 Samstag, 19. September 2014 Sonntag, 20. September 2014, Uhr Abbau 4. Öffnungszeiten Donnerstag, 17. September, Uhr Eröffnung Freitag, 18. September 2014, Uhr VIP-Hour, Uhr Samstag, 19. September 2014, Uhr VIP-Hour, Uhr Sonntag, 20. September 2014, Uhr 5. Ort Arena Berlin Eichenstraße Berlin 6. Bewerbungsgebühren Für die Bearbeitung der Bewerbungen wird eine einmalige Anmeldegebühr von 150 ggf. zzgl. USt.* erhoben, die auch bei einer eventuellen Ablehnung der Bewerbung oder Absage der Veranstaltung nicht zurückerstattet wird. Sobald die Anmeldung eingegangen ist, erhalten Sie eine Rechnung über die zu zahlende Anmeldegebühr. Diese muss per Banküberweisung bezahlt werden. Die Bewerbung wird von Positions Berlin geprüft, wenn die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und die Anmeldegebühr eingegangen sind. 7. Katalog Zur POSITIONS BERLIN wird ein ausführlicher Katalog erscheinen. Der Katalogeintrag kostet 300 ggf. zzgl. USt. * Dieser Eintrag ist für alle verbindlich. 8. Standkosten und Zahlungsbedingungen Die Standardgröße einer Koje beträgt 20m 2 (5m x 4m bzw. 13 laufende Meter Hängefläche). Diese Größe kann in Ausnahmefällen variieren. Standard-Koje (20 m 2, 13 lfm.) ggf. zzgl. USt.* Weitere Kojengrößen: 28 m 2, 15 lfm ggf. zzgl. USt.* 32 m 2, 16lfm ggf. zzgl. USt.* 36 m 2, 17lfm ggf. zzgl. USt.* Die Standardgröße einer Solowand beträgt 4 laufende Meter. Die Größe einer Solowand kann ggf. variieren. Standard-Solowand (4 lfm) ggf. zzgl. USt.* 2

3 Zahlungsmodalitäten: Der Betrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungseingang zu überweisen. Zusammen mit dem abgeschlossenen Vertrag erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. *Unternehmen mit Sitz in Deutschland zahlen 19% USt; Unternehmen mit Sitz in der EU, die eine gültige Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vorweisen können, zahlen keine USt. Unternehmen aus nicht EU-Ländern zahlen keine USt, wenn sie eine Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde vorweisen können, dass sie unternehmerisch tätig sind. Bitte beachten Sie: Positions Berlin akzeptiert nur Überweisungen auf das Firmenkonto. Alle anfallenden Bankgebühren und Überweisungsspesen werden vom Aussteller getragen. 9. Leistungen der Positions Berlin - Organisation der Messe POSITIONS BERLIN inklusive eventueller Extraveranstaltungen - Miete der Standfläche inklusive Standbeleuchtung, Wänden, Standbeschriftung und einer Steckdose - Zusätzlich benötigte Standwände, Beleuchtung und Steckdosen werden dem Aussteller extra berechnet. - Katalogeintrag und Präsenz auf der Webseite - Herstellung von Werbematerialien und Drucksachen - Pressearbeit - Einladungsmanagement an Kuratoren und Sammler - 5 VIP-Ausweise, 15 Einladungen für Fachbesucher, 4 individualisierte Ausstellerausweise, für jeden ausgestellten Künstler eine Guest Card, 5 individualisierte VIP-Ausweise - 3 Kataloge (Die Kataloge werden während der Messe an den Messestand geliefert.) - Technik auf Anfrage 10. Zulassung zu POSITIONS BERLIN Mit dem Einsenden des Anmeldeformulars entsteht kein Anspruch auf die Zulassung zur POSITIONS BERLIN. Die Entscheidung zur Zulassung obliegt der Messeleitung. Der Entscheid wird spätestens Mitte Mai 2015 bekannt gegeben. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Folgende Unternehmen oder Personen sind von einer Standanmietung auf der Positions Berlin ausgeschlossen: - Künstler - Art-Consulter/-advisor 11. Verteilung Die Verteilung der Stände erfolgt ausschließlich über die Messeleitung. Diese behält sich das Recht vor, auch kurzfristig Änderungen der Standverteilung vorzunehmen. 12. Gestaltung der Messekoje Pro Koje können maximal 4 Künstler, die der POSITIONS BERLIN bereits mit der Bewerbung genannt wurden, präsentiert werden. Pro Solowand kann ein Künstler gezeigt werden. Es ist möglich außerhalb der Öffnungszeiten der Messe (eine Stunde vor und eine Stunde nach den Öffnungszeiten) die Messestände umzugestalten. Wandfarben dürfen nur in Absprache mit der Messeleitung aufgetragen werden. 3

4 13. Untervermietung Eine Untervermietung des Messestandes ist nicht zulässig. Es dürfen nur Kunstwerke und/oder Künstler gezeigt werden, die bereits in den Bewerbungsunterlagen genannt wurden. Eventuelle Änderungen müssen mit der Messeleitung abgesprochen werden. 14. Auf- und Abbau Der Messestand kann erst nach dem Check-In und der Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 100 Euro und einer vom Aussteller unterschriebenen Denkmalschutzerklärung aufgebaut werden. Die Ausstellungsfläche ist in dem Zustand, wie sie übernommen wurde, zurückzugeben. Die Kaution wird erst zurückgezahlt, wenn der Messestand von dem Messeteam abgenommen wurde. 15. Reinigung Die POSITIONS BERLIN sorgt für die Reinigung. Für die Reinigung der einzelnen Messestände während der Messe ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. 16. Akustik Die Lautstärke für Vorführungen während der Veranstaltung muss mit der Messeleitung und den unmittelbar benachbarten Ständen abgesprochen werden. 17. Rücktritt vom Vertrag Bis zum Abschluss des Vertrages kann von der Anmeldung jederzeit zurückgetreten werden. Nach der Zulassung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Die bereits in Rechnung gestellten Beträge sind zu entrichten. Der zugelassene Aussteller hat zudem die infolge seines Fernbleibens für den Veranstalter zusätzlich anfallenden Kosten zu tragen. Die POSITIONS BERLIN ist zum Rücktritt berechtigt, wenn: a) die unter Punkt 7 vereinbarten Zahlungsbedingungen und -fristen nicht eingehalten werden; b) den Messestand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens Mittwochabend (16.9., 18 Uhr) erkennbar belegt ist; c) der Aussteller gegen das Hausrecht des Veranstaltungsortes verstößt und sein Verhalten auch nach Ansprache nicht einstellt; d) dem Veranstalter ein wichtiger Grund vorliegt. Zum Beispiel, wenn ein zulässiger Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ausstellers bzw. das der Galerie gestellt wurde oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen oder ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Das ist dem Veranstalter umgehend mitzuteilen. 18. Versicherung und Haftungsausschluss Positions Berlin gewährleistet die Eingangskontrolle zur Messe und zum Lager während der gesamten Messedauer und zum Auf- und Abbau ohne die Haftung für Beschädigungen oder Verluste. Jeder, der sich in den Messehallen aufhält, muss im Besitz eines gültigen Eintritts- oder Ausstellerausweises sein und diesen vorzeigen können. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Es wird deshalb dringend empfohlen, eine Gewerbehaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Mit der Teilnahme an einer Messeveranstaltung besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Gleiches gilt für die Nutzung des Lagers. POSITIONS BERLIN übernimmt keine Haftung für Verluste oder die Beschädigungen von im Lager abgestellten Exponaten und anderen Gegenständen. 4

5 POSITIONS BERLIN stellt eine Stromversorgung zur Verfügung, bei Ausfall oder Versagen der Energieversorgung haftet der Aussteller für die Personen- und Sachschäden, die durch jeweilige Ausstellungsgüter, seine Angestellten oder Beauftragten entstehen. POSITIONS BERLIN haftet nicht für Schäden, die Personen oder Gegenstände im oder am Veranstaltungsort erleiden. Sie haftet in keinem Fall für Elementar-, Unfall-, Fahrzeug-, und Diebstahlschäden, sowie weitere Schäden aller Art. POSITIONS BERLIN übernimmt insbesondere keine Haftung bei dem Verlust oder der Beschädigung von Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Gegenständen. Der Aussteller verpflichtet sich alle gesetzlichen, behördlichen, berufsspezifischen und sonstigen geltenden Vorschriften zur Verhütung eines Unfalls und jede weitere Sicherheitsbestimmungen beim Auf- und Abbau seines Messestandes und während der Dauer der Messe zu beachten und einzuhalten Haftung im Falle grober Fahrlässigkeit Gemäß der Regelungen in den Absätzen und haftet POSITIONS BERLIN, egal aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der POSITIONS BERLIN, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten verursacht wurden Haftung von Schäden durch Erfüllungsgehilfen Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Verrichtungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Vertrages wie vorliegend typischerweise gerechnet werden muss Kardinalpflicht Für Schäden, die durch die POSITIONS BERLIN, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet die POSITIONS BERLIN nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht gilt die Haftungsbeschränkung nach Ziffer dieser Haftungsregelung Garantiehaftung Die verschuldensunabhängige Haftung der POSITIONS BERLIN für Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen Haftung für fehlende zugesicherte Eigenschaften (nach Produkthaftungsgesetz) Eine eventuelle Haftung für das fehlende zugesicherter Eigenschaften (nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. 19. Höhere Gewalt Die POSITIONS BERLIN ist im Falle höherer Gewalt oder aus anderen zwingenden Gründen berechtigt, die Messe auf einen anderen Termin oder Ort zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, oder vollends abzusagen. Dem Aussteller entstehen hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter. 20. Ausschluss von Ausstellern Aussteller, die den Vorschriften der Messe zuwiderhandeln, können durch die Messeleitung mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Sie haften für den vollen Betrag der Teilnahmegebühr und die zusätzlich entstandenen Kosten. 21. Hausordnung Die Messeleitung übt das Hausrecht im Veranstaltungsort aus. Es gilt die aktuelle Hausordnung des Veranstaltungsortes. Das Übernachten im und am Gelände ist untersagt. 5

6 22. Verjährung, Ausschlussfrist Etwaige Ansprüche gegenüber der POSITIONS BERLIN sind spätestens 14 Werktage nach Messeschluss der POSITIONS BERLIN schriftlich mitzuteilen, ansonsten verfallen die Ansprüche. Ansprüche, die sich aus dem Teilnahmevertrag und aus allen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnissen ergeben könnten, verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Moment der möglichen Kenntnisnahme. 23. Leistungsort und Gerichtsstand Leistungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Berlin. Für die Verträge gelten nur die deutsche Fassung der Bestimmungen und das deutsche Recht. Positions Berlin UG (haftungsbeschränkt), Stand 02/2015 6

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