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1 in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(1999) 317 C5-0206/1999), gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (A5-0139/2000), A. in der Erwägung, daß zwischen der herkömmlichen Vorstellung vom Kurzstreckenseeverkehr und der jetzt durch diesen Verkehrsträger gebotenen realistischen Verkehrsalternative ein erheblicher Unterschied besteht, B. in der Erwägung, daß durch den Kurzstreckenseeverkehr ein neues Gleichgewicht zwischen den einzelnen Verkehrsträgern gefördert und der zunehmenden Entwicklung der bedarfsorientierten Logistik entsprochen werden kann, C. in der Erwägung, daß Paketsendungen und mittelgroße Verpackungseinheiten aufgrund des elektronischen Handels erheblich zunehmen werden und daß es deshalb notwendig ist, durch neuartige Ladeeinheiten (z.b. "Container-im-Container") den intermodalen Verkehr im allgemeinen und den Kurzstreckenseeverkehr im besonderen für gebündelte Sendungen dieser Art zu erschließen, D. in der Erwägung, daß die Entwicklung eines multimodalen Verkehrssystems für den gesamten Raum der Europäischen Union und die angrenzenden Gebiete von entscheidender Bedeutung ist, um die effiziente, kostengünstige und nachhaltige Beförderung von Gütern und somit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Produktion und Verteilung auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten globalen Markt sicherzustellen, E. in der Erwägung, daß der Kurzstreckenseeverkehr einschließlich des Fluß-See-Verkehrs einen integralen Bestandteil des europäischen Verkehrssystems darstellt, da er die Beförderung von Gütern auf See zwischen Häfen in Europa und zwischen diesen Häfen und außereuropäischen Häfen in Ländern mit Küsten an den geschlossenen Meeren, die an Europa grenzen, beinhaltet, F. in der Erwägung, daß die Entwicklung des Kurzstreckenseeverkehrs der verbesserten Integration logistischer Systeme und der Lösung allgemeiner Verkehrsprobleme in Europa dienen könnte, G. in der Erwägung, daß es an relevanten statistischen Daten über Tonnenkilometer, 1

2 einschließlich Absendeort bzw. Endbestimmung und Warengruppen, mangelt, was die Bewertung der Frachtbewegungen allgemein und des potentiellen Marktes für den Kurzstreckenseeverkehr insbesondere erschwert, H. in der Erwägung, daß der Beitrag, der für eine größere Effizienz eines europäischen Verkehrssystems durch Erhöhung des Umfangs und des Anteils von im Kurzstreckenseeverkehr beförderten Gütern geleistet werden kann, beträchtlich sein kann, I. in der Erwägung, daß der Seeverkehr durch die Einführung neuer, schnellerer, umweltfreundlicherer und innovativerer, ausschließlich für den Fluß-See-Verkehr bestimmter Fahrzeuge gegenüber dem Straßenverkehr an Attraktivität gewinnen könnte, J. in der Erwägung, daß trotz der allgemeinen wirtschaftlichen und umweltpolitischen Erwägungen zugunsten dieses Verkehrsträgers bislang weder im privaten noch im öffentlichen Sektor ein angemessener Umfang von Dienstleistungen im Kurzstreckenseeverkehr entwickelt wurde, K. in der Erwägung, daß die Dienstleistungsanbieter im Kurzstreckenseeverkehr die besten Praktiken in Verbindung mit allen anderen industriellen Partnern entwickeln müssen, wie es andere Wirtschaftssektoren getan haben, da dies den einzelnen Parteien in der Kette die Möglichkeit gibt, ihre Leistungen zu überprüfen und zu messen, was wiederum zur Entwicklung der wichtigen Leistungsindikatoren führt und die Möglichkeit eröffnet, die allgemeine Betriebskapazität und der Leistungsfähigkeit in der gesamten Dienstleistungskette zu verbessern, L. in der Erwägung, daß die Notwendigkeit zur Verbesserung der verschiedenen Beförderungspapiere und zur Standardisierung der Verwaltungsverfahren, vorzugsweise mittels elektronischer Medien, besteht, M. in der Erwägung, daß dringend Maßnahmen aller an der Logistikkette Beteiligten, einschließlich der Häfen, erforderlich sind, um eine stärkere Nutzung des Kurzstreckenseeverkehrs zu erleichtern, N. in der Erwägung, daß die nationalen Regierungen sowie die regionalen und örtlichen Behörden die erforderliche politische, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung geben müssen, um in Zusammenarbeit mit den betreffenden Wirtschaftssektoren zu bewirken, daß der Kurzstreckenseeverkehr zunimmt und seine wirtschaftliche und handelspolitische Aufgabe erfüllt, O. in der Erwägung, daß in den USA eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen wurden, um eine bessere Koordinierung, größere Leistungsfähigkeit und eine stärkere Profilierung des Maritime Transport System (MTS) und insbesondere eine Stärkung der Rolle des Kurzstreckenseeverkehrs in einem multimodalen Verkehrssystem zu erreichen, P. in der Erwägung, daß volle Transparenz der Investitionen in die und seitens der Häfen und anderer im Hinblick auf staatliche Beihilfen erforderlich ist, um im Bereich des Kurzstreckenseeverkehrs erfolgreich zu sein, Q. in der Erwägung, daß Unterstützung auf nationaler, regionaler und örtlicher sowie europäischer Ebene erforderlich ist, um den Kurzstreckenseeverkehr zu fördern, R. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, daß der Kurzstreckenseeverkehr aufgrund seiner 2

3 umweltgerechten und kostengünstigen Möglichkeiten ein wichtiges, perspektivenreiches Element in der Kette des intermodalen Transportsystems in Europa werden kann, wenn eine Reihe von gemeinschaftlichen, nationalen, regionalen und lokalen Maßnahmen der öffentlichen und privaten Hand zu seiner vollen Entwicklung getroffen werden, S. in der Erwägung, daß der Kurzstreckenseeverkehr für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Küstenrandregionen und damit für den Zusammenhalt der Gemeinschaft eine wichtige Rolle spielt, T. in der Erwägung, daß es den zweiten Fortschrittsbericht der Kommission zum Kurzstreckenseeverkehr und die Darstellung der Position des Kurzstreckenseeverkehrs als eines integrierten Verkehrsträgers in den logistischen Systemen begrüßt und die Empfehlungen der Kommission im zweiten Fortschrittsbericht zur Kenntnis nimmt, U. unter Hinweis auf die Schlußfolgerungen des Rates der Verkehrsminister vom 8. Dezember 1999 betreffend die zur Weiterentwicklung des Kurzstreckenseeverkehrs erforderlichen politischen Maßnahmen und die dem Kurzstreckenseeverkehr von den nationalen Regierungen einzuräumende Priorität, V. in der Erwägung, daß geeignete Maßnahmen sowohl vom Rat als auch von der Kommission ergriffen werden sollten, um den Beitrag des Kurzstreckenseeverkehrs zum europäischen Verkehrssystem zu stärken, insbesondere angesichts der Verkehrsüberlastung, der teuren Infrastrukturen sowie der mit anderen Verkehrsträgern verbundenen hohen Umweltkosten, 1. begrüßt die Analyse der Kommission in ihrer Mitteilung und ist erfreut über die Tatsache, daß der Kurzstreckenseeverkehr in den letzten zwei Jahren eine günstige Entwicklung genommen hat, die weiter zu fördern ist, ferner über die vernetzte Arbeit der 1997 im Rahmen des Forums der Maritimen Industrien begonnenen Runden Tische sowie über die Stärkung der europäischen Dimension bei der Bewertung und Entwicklung des Potentials in allen EU-Ländern, die für die Kabotage in Frage kommen; 2. schlägt die Weiterentwicklung der besten Praktiken vor, die gegebenenfalls zur Erstellung der wichtigsten Leistungsindikatoren (KPI) für den Kurzstreckenseeverkehr führen können, da die Entwicklung der besten Praxis und solcher Indikatoren für die Leistungsfähigkeit sehr zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Kurzstreckenseeverkehrs beitragen kann; diese KPI können genutzt werden, um Vergleiche der Leistungsfähigkeit zwischen den einzelnen Betreibern und mit anderen Verkehrsträgern zu ermöglichen und dazu beitragen, infrastrukturelle Engpässe auszumachen und Ansätze für Verbesserungen aufzuzeigen; 3. fordert die Kommission auf, den Aspekt der Wechselbeziehung zwischen Kurzstreckenseeverkehr und Binnenschiffahrt und anderen Verkehrsträgern, wie der Eisenbahn oder den Infrastrukturen für den Zugang über Land, stärker aufzugreifen, um Wirtschaft und Handel Infrastrukturen zu bieten, die ihre Wirtschaftstätigkeit angemessen unterstützen; 4. betont, daß die wechselseitigen Beziehungen zwischen Seeverkehr und Binnenschiffahrt auch darüber hinaus berücksichtigt werden müssen, um die Einheitlichkeit der Verkehrssysteme im Norden und im Süden der Union zu gewährleisten und so für ein besseres wirtschaftliches Gleichgewicht zwischen den europäischen Wirtschaftsbeteiligten zu sorgen, da in den nördlichen Mitgliedstaaten die Anbindung zwischen Binnenschiffahrt 3

4 und Seeverkehr besser entwickelt ist als in den Ländern des Mittelmeerraums; 5. begrüßt daher die Initiative der Kommission zur Feststellung von Engpässen und der besten Praktiken bei der Schaffung von Kurzstreckenseeverkehrs-Dienstleistungen und drängt auf weite Verbreitung der Ergebnisse der Untersuchung; 6. fordert nachdrücklich, daß die Sicherheits- und Umweltschutzaspekte bei der Integration dieses Verkehrsträgers in multimodale Verkehrssysteme auf See wie in den Häfen vorrangig sein müssen, wenngleich darauf hinzuweisen ist, daß die Sicherheitsbilanz des Seeverkehrs allgemein verglichen mit der anderer Verkehrsträger hervorragend ist; 7. fordert die Kommission auf, kurzfristig geeignete Maßnahmen zu treffen, um die genannten umweltpolitischen Mängel des Kurzstreckenseeverkehrs (siehe Ziffer 7.1 des Zweijahres-Fortschrittsbericht), nämlich die NO x -und SO 2 -Emissionen, zu beheben; dabei käme in Betracht: a) eine Richtlinie über die zulässigen Emissionen aus neuen Schiffsmotoren, b) eine Richtlinie über die Mindestqualität von Bunkeröl zur Verwendung in älteren Schiffsmotoren; 8. fordert die Kommission auf, eine intermodale Strategie zu verfolgen, bei der sich die Verkehrsträger ergänzen, und sich aus Gründen der Umweltfreundlichkeit, der Sicherheit und der Entlastung der Straßen immer dann für den Seeverkehr zu entscheiden, wenn dieser wettbewerbsfähig ist; 9. anerkennt, daß der private Sektor eine wichtige Rolle im Kurzstreckenseeverkehr spielt; stellt jedoch fest, daß es bestimmte Aspekte im Hinblick auf die Marktbedingungen gibt, die Interventionen der Behörden auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene erforderlich machen; hält es insbesondere für wichtig, daß die zuständige Behörde i) darauf achtet, daß keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen, ii) die obligatorische Inanspruchnahme bestimmter Hafendienste erneut prüft und nötigenfalls abschafft, iii) jeden Mißbrauch einer beherrschenden Stellung bei den Hafendiensten angeht, iv) eine Vereinfachung und Straffung im Hinblick auf die Verwaltungsformalitäten und dokumente vornimmt, v) die Infrastrukturen für die Verbindungen mit dem Hinterland optimiert; 10. weist darauf hin, daß es an relevanten statistischen Angaben zum Güterverkehr nach Verkehrsträgern einschließlich dem multimodalen Verkehr und (Unter)-Regionen für Absendeort bzw. Bestimmung und Warengruppen fehlt, was wirtschaftliche und ordnungspolitische Initiativen ernsthaft behindert und den Vergleich zwischen dem Kurzstreckenseeverkehr und anderen Verkehrsträgern erschwert; gegenwärtig fehlen sogar zuverlässige allgemeinere statistische Angaben zu Tonnenkilometern je Verkehrsträger; fordert relevante, genaue und vergleichbare Untersuchungen in diesem Bereich; stellt jedoch fest, daß die Arbeit an der Verbesserung der statistischen Informationen parallel zu den dringenderen Aufgaben der Entwicklung von Strategien zwischen den beteiligten Wirtschaftssektoren und den politischen Entscheidungsträgern auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene weitergehen muß; 11. fordert die Kommission auf, eine Liste der für den Kurzstreckenseeverkehr besonders geeigneten Häfen aufzustellen, wobei als ein wichtiges Kriterium dafür die intermodale Anbindung der Häfen herangezogen werden soll; 12. ist der Auffassung, daß der Kurzstreckenseeverkehr eine umweltfreundliche und sichere 4

5 Alternative zum Kraftverkehr ist, und hält es daher für entscheidend, daß der Anteil des Kurzstreckenseeverkehrs beim Güterverkehr steigt; fordert die nationalen Regierungen auf, wirksame Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der im Kurzstreckenseeverkehr beförderten Güter zu ergreifen, einschließlich Investitionsbeihilfen zur Förderung von Projekten im Kurzstreckenseeverkehr, die den Beitrag demonstrieren, den dieser Verkehrsträger zur allgemeinen Leistungsfähigkeit multimodaler Verkehrssysteme leisten kann, sowie die Beseitigung jeglicher Hemmnisse; fordert die Kommission ferner auf, den Kurzstreckenseeverkehr durch Starthilfen aus den bereits vorhandenen gemeinschaftlichen Fonds zu fördern und die für den kombinierten Verkehr vorgesehenen Beihilferegelungen so zu gestalten, daß sie problemlos auch für den Kurzstreckenseeverkehr gelten können; 13. fordert dazu auf, Programme für Joint-Venture-Investitionen im Mittelmeerraum und in den Häfen an der Adria sowie in den Häfen der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeiras aufzulegen, die insbesondere folgendes berücksichtigen: Anreize für Kurzstreckenlinien; Vereinfachung der Zoll- und Verladeverfahren; 14. betont, daß die notwendigen steuerlichen Maßnahmen und Anreize zur Unterstützung der Entwicklung neuer Hafendienste für den Kurzstreckenseeverkehr auf dem Grundsatz völliger Transparenz basieren sollten; hält es insbesondere für wichtig, daß bestehende Kurzstreckenseeverkehrsdienste gegenüber den neuentwickelten Diensten nicht benachteiligt werden; 15. fordert die Europäische Investitionsbank und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, daß Infrastrukturinvestitionsvorhaben für Häfen bei der Schaffung der TEN angemessen vertreten sind; 16. betont, daß die Effizienz des Hafenbetriebs verbessert und die Liegezeiten in den Häfen verkürzt werden müssen, indem in angemessene Infrastrukturen für die Seekabotage (Vorverladeterminals, hinreichende Anlegeplätze) investiert und die Einführung neuer, in die Hafenarchitektur integrierter Technologien gefördert wird; 17. lenkt die Aufmerksamkeit auf das Problem des geringen allgemeinen Wissens über den Kurzstreckenseeverkehr bzw. seines geringen Ansehens trotz aktiver Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien durch den Sektor und empfiehlt dringend Maßnahmen des privaten und des öffentlichen Sektors, um dieses Problem anzugehen; zur Verbesserung des Images ist es wichtig, Phantasie und Interesse aller beteiligten Akteure und der Öffentlichkeit zu gewinnen und zu wecken, um ein Klima zu schaffen, in dem der Kurzstreckenseeverkehr als umweltgerechte und kosteneffektive Möglichkeit des Transports von Gütern im Rahmen der gesamten Logistikkette anerkannt wird; 18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Entwicklung moderner, zeitsparender Umschlagskapazitäten und -technologien zu fördern, die kostengünstig sind und die effektive Verbindung zwischen Straßen-, Schienen- und Seeverkehr, insbesondere dem Kurzstreckenseeverkehr, gewährleisten; 19. betont, daß die technologische Forschung im Bereich der Seeschiffahrtsindustrie gefördert werden muß, um die Flexibilität und Schnelligkeit des Kurzstreckenseeverkehrs zu verbessern; 20. weist nachdrücklich darauf hin, daß der Austausch elektronischer Daten zwischen allen am Kurzstreckenseeverkehr Beteiligten durch anwendungsorientierte Systeme der 5

6 Zusammenarbeit und elektronischen Handel verbessert werden muß; 21. fordert die produzierenden und die Verteilungsunternehmen auf zu prüfen, welchen Beitrag der Kurzstreckenseeverkehr zur Kosteneffizienz ihrer Logistikketten für Beförderungen von Gütern innerhalb und außerhalb Europas und zwischen Europa und den angrenzenden nichteuropäischen Ländern leisten kann; 22. lenkt die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit einer zentralen Anlaufstelle für Angebote von Transportlogistikdiensten für die Endverbraucher, die auch für multimodale Dienste zuständig ist, um so die Zersplitterung der jetzigen Dienstleistungsangebote zu beseitigen; fordert im Hinblick darauf Startbeihilfen für Demonstrationsprojekte und weist auf die Notwendigkeit hin, alle Beteiligten zur Zusammenarbeit zu ermutigen; 23. begrüßt die Anstrengungen einer Reihe von Organisationen, moderne Informations- und Kommunikationstechnologien für logistische Aufgaben zur Verbesserung allgemeiner Verkehrssysteme, einschließlich des Kurzstreckenseeverkehrs, einzusetzen, und fordert die Unterstützung der Kommission, soweit sie angebracht ist; 24. fordert die praktische Förderung der Nutzung des Kurzstreckenseeverkehrs durch den öffentlichen Sektor, z.b. durch Rundtischgespräche über den Kurzstreckenseeverkehr bzw. Förderbüros und gegebenenfalls regionale Zentren; diesbezügliche Hemmnisse und deren Auswirkungen müssen klar benannt und in erster Linie auf örtlicher oder nationaler Ebene angegangen werden; 25. begrüßt die sich auf dem Markt zeigenden Trends zur Integrierung des privaten Sektors und zur Bereitstellung von Straßenverkehrs-, Bahn- und Seeverkehrsdienstleistungen durch ein und dasselbe Unternehmen sowie zur Unterhaltung von Häfen und sonstigen landseitigen Terminals und empfiehlt, daß die Kommission die Entwicklung des Marktes untersucht; 26. fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Stellen auf, den Kurzstreckenseeverkehr in die Lehrpläne für die Auszubildenden aufzunehmen, die eine Berufsausbildung oder Weiterbildung im Verkehrs-, Transport- oder Speditionsgewerbe absolvieren; 27. begrüßt die Absicht der Kommission, in Koordinierung mit den nationalen Anlaufstellen für den Kurzstreckenseeverkehr eine abschließende Untersuchung der Preisbildung im Kurzstreckenseeverkehr durchzuführen, um ein genaues Bild der Kosten des Kurzstreckenseeverkehrs unter verschiedenen Bedingungen und ihrer Auswirkungen auf die Gesamtkosten in einem multimodalen Zusammenhang zu liefern, und wünscht, dabei hinzugezogen zu werden; 28. dringt auf eine Harmonisierung der Verwaltungsvorschriften und deren wirksame Anwendung durch die nationalen Hafenbehörden, auf eine genauere Anwendung der gemeinschaftlichen Zollbestimmungen und auf eine bessere Zusammenarbeit zwischen allen betroffenen Parteien (Zollstellen und Transportdiensten); 29. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Normierung von Ladeeinheiten durch die zuständigen internationalen Normungsausschüsse künftig darauf hinzuarbeiten, daß die in der Hochseeschiffahrt und in der Binnenschiffahrt verwendeten Container vereinheitlicht werden; 30. fordert die Behörden auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene auf, die 6

7 Häfen zu ermuntern, separate und besondere Abfertigungsdienste für den Kurzstreckenseeverkehr anzubieten; 31. fordert die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und der Häfen auf, den Kurzstreckenseeverkehr von Gebühren für die Abfallentsorgung in Hafenauffangeinrichtungen zu befreien, wenn nachgewiesen werden kann, daß die Abfälle in einem anderen Hafen entsorgt werden können, und die einschlägigen Bestimmungen so zu fassen, daß Strecken, die im Entstehen begriffen sind und noch nicht voll und regulär betrieben werden, weiterhin förderwürdig sind; 32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen einheitlichen europäischen Rahmen vorzulegen, der bei nachweislicher Befähigung des Kapitäns die Möglichkeit einer Befreiung des Kurzstreckenseeverkehrs von den Lotsendiensten vorsieht, und fordert die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten und die Häfen auf, ihn angepaßt an ihre jeweiligen Bedingungen zügig umzusetzen; 33. begrüßt, daß die Mitgliedstaaten nationale Anlaufstellen für den Kurzstreckenseeverkehr geschaffen haben; unterstützt die Kooperation, die zwischen den einzelnen Beteiligten eingeleitet wurde, d.h. den Dienststellen der Kommission, den nationalen Anlaufstellen und der Industrie (Forum der Maritimen Industrien); fordert eine bessere Koordinierung zwischen den nationalen Anlaufstellen und der Kommission und wünscht, über die weiteren Initiativen unterrichtet zu werden; 34. weist darauf hin, daß eine Verbundstrategie für Seekorridore ausgearbeitet wird, die zu einer umfassenden Wirtschaftsentwicklung der Küstenrandregionen und der Inselregionen beitragen kann; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in ihre Vorschläge für den Kurzstreckenseeverkehr den Seeverkehr zwischen Häfen in Regionen der Union in äußerster Randlage und den Nachbarländern in den jeweiligen Regionen einzubeziehen; 35. unterstreicht, daß der Kurzstreckenseeverkehr ein Mittel ist, um innerhalb der Europäischen Union einen stärkeren Zusammenhalt zu erreichen, und möchte auf die durch ihn mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen hinweisen; 36. unterstreicht die Notwendigkeit der Gegenseitigkeit der Beziehungen von Kurzstreckenseeverkehr und Fluß-See-Schiffahrt zwischen der Europäischen Union und Rußland als Mittel zur Schaffung neuer Marktchancen für die Entwicklung des Kurzstreckenseeverkehrs; bedauert in dieser Hinsicht, daß das russische Wasserstraßennetz noch immer nicht für Schiffe unter EU-Flagge zugänglich ist; drängt bei der Kommission und den Mitgliedstaaten darauf, in Verhandlungen für eine rasche Öffnung des russischen Wasserstraßennetzes einzutreten, wie sie im Partnerschafts- und Zusammenarbeitsabkommen mit Rußland vorgesehen ist; 37. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Europäischen Investitionsbank und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. 7

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