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1 HOTELKATALOG-ONLINE.DE ist ein Internet-Projekt der Agentur Raum Visionen mit Jens Reinheckel als Geschäftsinhaber. Die Anschrift lautet: Agentur Raum Visionen Zinngießerstraße Hameln Allgemeines ist ein multimediales Informationsportal über Hotels. Unternehmen aus den Bereichen Unterkunft und Gastronomie können sich hier in individuell gestaltbaren Darstellungsmöglichkeiten, Eintragsmöglichkeiten, gegen Gebühr, präsentieren. Unsere leistungsfähige Datenbank sorgt für einen schnellen Datenaufruf mit komfortablen Suchfiltern und dient der Information, Anfrage und Buchungen von Hotels und Leistungsanbietern. Urlaubs-Interessierte und andere Hotelsuchende sparen sich den Besuch unterschiedlicher Internetseiten, um an die gewünschten Informationen zu gelangen. Die Portale stehen allen Internetnutzern kostenfrei für die Suche nach Gastlichkeit zur Verfügung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von einer Hotelpräsentation auf dem Internetportal aus den Bereichen Hotellerie und Gastronomie, nachfolgend genannt Leistungsanbieter. (4)Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich diese AGB. (5)Die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Leistungsanbieters wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen; dies gilt auch für eine stillschweigende Einbeziehung. 1. Zuständigkeit / Vertragspartner (1)Die Agentur Raum Visionen nachfolgend RV genannt stellt gegen Gebühr verschiedene Online-Eintragsformate auf ihren Internetportal zur Verfügung. (6)Wenn eine Werbe-Marketingagentur Eintragsaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich mit der Werbeagentur, nicht mit deren Auftraggeber zustande. Soll der Auftraggeber der Werbeagentur Vertragspartner werden, muss dieser von der Agentur als Auftraggeber namentlich benannt werden und die Auftragserteilung an die Werbeagentur schriftlich nachweisen. (2)Der Leistungsanbieter hat die Möglichkeit, Eintragsmöglichkeiten zur Präsentation seiner Einrichtung zu den Bedingungen dieser AGB zu buchen. 3. Rücktritt 2. Vertragsabschluss (1)Angebote von RV sind in jedem Fall freibleibend. (1)Mit der Bestätigung gemäß Nr. 2 dieser AGB wird der Eintragsauftrag angenommen. Der Auftraggeber kann ohne Angaben von Gründen von seinem Eintragsauftrag nach Vertragsabschluss zurücktreten. (2)Der Vertrag kommt durch die Registrierung und mit Annahme des Auftrages durch RV zustande. Die Annahme kann schriftlich oder per erfolgen. (3)Mündliche, fernmündliche und elektronische Aufträge gelten in der von RV schriftlich bestätigten Fassung als vereinbart, soweit der Leistungsanbieter nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen widerspricht. (2)Ein Rücktritt oder Widerruf seitens des Leistungsanbieters / Auftraggebers nach Vertragsabschluss muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung vor Schaltungsbeginn der Online-Präsentation fallen als Stornogebühr 30% des Nettoauftragwertes an. Bei einer Stornierung nach Beginn der Online-Präsentation ist RV berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% des Nettoauftragswertes, zu berechnen.

2 4. Eintrag (1)Für die Dauer des Eintrages werden von dem Leistungsanbieter zum Zweck der Präsentation seiner Einrichtung auf der Seite www. hotelkatalog-online.de Bild- und Textmaterial, Firmenlogos als auch audiovisuelles Material kostenlos zur Verfügung gestellt. (2)RV wird dieses Material ausschließlich für die Darstellung des jeweiligen Leistungsanbieters verwenden. sind, auf die durch einen Link verwiesen wird, und erfüllt die Änderung die Voraussetzungen des Absatzes 1 dieser Ziffer, ist RV ebenfalls berechtigt, das betreffende Eintragungsmittel, bzw. die Präsentation zu sperren und die Veröffentlichung zu beenden. RV ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht verpflichtet, Eintragungsmittel des Kunden auf etwaige Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere Ziffer 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu überprüfen. (6)RV wird den Leistungsanbieter über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen. RV kann dem Leistungsanbieter in einem solchen Fall anbieten, den jeweiligen Eintrag zu ändern. Mehrkosten durch eine Neu- bzw. Umprogrammierung der Webseiten mit dem Eintrag sind von dem Leistungsanbieter nach Maßgabe der in den Mediadaten genannten Preise zu tragen; Auslagen sind zu erstatten. (7)RV behält sich weiter vor, Eintragsaufträge von Wettbewerbern zurückzuweisen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass RV ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht, wenn RV erst nach Vertragsabschluss Kenntnis über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände erlangt. Weitergehende Ansprüche des Leistungsanbieters bestehen in einem solchen Fall nicht. 5. Rechte und Pflichten von RV (1)RV wird den Eintragsauftrag gemäß den Angaben im Auftragsformular erbringen. Der Leistungsanbieter hat keinen Anspruch auf eine Platzierung der Präsentation an einer bestimmten Position des Portals es sei denn, RV bestätigt die Platzierung ausdrücklich schriftlich. (2)RV ist berechtigt, die Darstellung der Präsentation bei Änderung des Layouts seiner Internetseiten in angemessenem Umfang zu ändern. Sind die Änderungen für den Leistungsanbieter unzumutbar, werden die Parteien zunächst eine einvernehmliche Regelung verhandeln. Scheitert diese, sind beide Parteien zur Beendigung des jeweiligen Präsentationsauftrages im Wege der Sonderkündigung berechtigt. (3)RV behält sich vor, den Termin zur Veröffentlichung einer Online-Präsentation zu verschieben, soweit rechtliche Bedenken gegen die Veröffentlichung bestehen, der maßgeblichen Dienst für die Online-Präsentation aus rechtlichen Gründen nicht zur Verfügung steht oder technische Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern. RV wird bei der Verschiebung des Termins auf die ihr bekannten Interessen des Leistungsanbieters Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist. (4)RV ist berechtigt, die Online-Präsentation zu unterbrechen bzw. vom Leistungsanbieter für den Eintrag zur Verfügung gestellte Materialien und Inhalte abzulehnen, falls ein begründeter Verdacht besteht, dass die Inhalte und Materialien inklusive der Inhalte, auf die mittels Link innerhalb der Online-Präsentation verwiesen wird, gegen geltendes europäisches Recht insbesondere der Bundesrepublik Deutschland bzw. behördliche Bestimmungen verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder wenn sie vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden bzw. die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist. (5)Ändert der Leistungsanbieter einen der bereits veröffentlichten Einträgen eigenmächtig nachträglich, auch soweit Daten betroffen 6. Rechte und Pflichten des Leistungsanbieters (1)Der Leistungsanbieter wird RV die für den Eintrag seines Betriebes erforderlichen Materialien und Informationen gem. Ziffer 4.1 nach Vertragsabschluss vollständig und fehlerfrei zur Verfügung stellen. Der Leistungsanbieter hat Materialien und Informationen zuvor auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Der Leistungsanbieter garantiert, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung, im entsprechenden Umfeld und in der vertraglich vereinbarten Art und Größe geeignet ist. (2)Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die technischen und inhaltlichen Spezifikationen gemäß den vertraglichen Vorschriften einzuhalten. Ergänzend können die Spezifikationen der Mediadaten bei RV auch in schriftlicher Form angefordert werden. (3)Sämtliche Leistungen von RV stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie der Erfüllung und Vornahme der Pflichten und Mitwirkungshandlungen des Leistungsanbieters. (4)Der Leistungsanbieter erhält nach Fertigstellung seines Eintrages eine Benachrichtigung zur Überprüfung. Der Eintrag ist dann

3 auf Schreibfehler sowie richtige Angaben zu überprüfen. Die vertragliche Reklamation aller Art sind unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Mangels durch den Leistungserbringer schriftlich mitzuteilen. Sollte innerhalb von 5 Tagen nichts schriftlich beanstandet werden, so gilt der Eintrag als in Ordnung. Korrekturen oder Änderungen nach Veröffentlichung des Eintrages auf den Portalen innerhalb der Laufzeit des Vertrages sind jederzeit möglich. (5)Der Leistungsanbieter verpflichtet sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundes und Teledienstedatenschutzgesetzes einzuhalten und diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen. (6)Der Leistungsanbieter sichert zu, dass die Materialien und Informationen als solche sowie ihre Inhalte mit sämtlichen einschlägigen rechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen und insbesondere nicht gegen straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verletzen. Der Leistungsanbieter darf in diesem Zusammenhang mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seines Eintrages nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Leistungsanbieter, dies auch im Rahmen seiner Online-Präsenz zu berücksichtigen sowie dort auch keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen 9. Rechtseinräumung (1)Der Leistungsanbieter räumt RV an den im Zusammenhang mit der Präsentation zur Verfügung gestellten Inhalten, insbesondere den Hotelinhalten die weltweiten, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages befristeten einfachen Nutzungsrechte ein, die für eine uneingeschränkte Verwendung im Internet für die Durchführung dieser Vereinbarung erforderlich sind. (2)Die Rechtseinräumung gilt zeitlich befristet für die Dauer dieses Vertrages. Mit Beendigung dieser Vereinbarung wird RV die Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte dem Leistungsanbieter überlassen. (3)Der Leistungsanbieter garantiert, über die durch diesen Vertrag von RV eingeräumten Rechte, insbesondere die erforderlichen Urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte, verfügungsberechtigt zu sein. (4)Der Leistungsanbieter stellt RV von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vertragsgemäßen Auswertung der Inhalte oder durch Nichteinhaltung der Verpflichtung des Leistungsanbieters gemäß Ziffer 6.6 erhoben werden sollten. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die RV bei der Durchsetzung der RV mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische Inhalte zum Gegenstand haben. 7. Nutzerkennung und Passwort Erhält der Leistungsanbieter im Rahmen der vereinbarten Leistung Nutzerkennung und Passwort zur eigenen Pflege seiner Präsenz auf dem Server von RV verpflichtet er sich, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Der Leistungsanbieter haftet für jeden Missbrauch und Schaden, der aus unberechtigter oder fehlerhafter Verwendung dieser Zugangsdaten entsteht. 10.Preise (1)Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich im Auftragsformular geregelt ist, ergibt sie sich aus den Mediadaten der jeweils aktuellen Fassung, die unter der URL de abgerufen oder von RV in schriftlicher Form bezogen werden können. (2)RV behält sich die Änderung der in den Mediadaten niedergelegten Vergütung vor. Werden diese Preise geändert, gelten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Verträge, und zwar bei Preissenkungen mit sofortiger Wirkung, bei Preiserhöhungen nach Ablauf eines Monats nach Zugang der Preisänderungsmitteilung. 8.Präsentationspflege Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die Angaben in seinem Präsentationseintrag auf dem aktuellen Stand zu halten, vollständige und der Wahrheit entsprechende Angaben seiner Präsentation darzustellen. (3)Bei denen von RV veröffentlichten Preisen handelt es sich um Nettobeträge. RV wird anfallende gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen. (4)Die Preise der Listing-Produkte der Agentur RV sind als Pauschalpreise (Flat Fees) zu verstehen. Dem Leistungsanbieter entstehen somit für Buchungsanfragen oder Weiterleitungen, die durch den Präsentationseintrag generiert werden, keinerlei zu-

4 sätzliche Kosten oder Provisionen. Im Gegenzug erstreckt sich die Leistung RV ausschließlich darauf, den Präsentationseintrag des (3)Für jede Rückbuchung einer Überweisung oder Stornierung einer Lastschrift erhebt RV zusätzlich zu etwaigen Bankspesen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR. Dem Leistungserbringer bleibt der Nachweis eines geringen Schadens offen. Werbekunden für den gebuchten Zeitraum auf zu veröffentlichen. Der Pauschalpreis (Flat Fee) für einen Präsentationseintrag ist somit unabhängig vom Buchungserfolg, Buchungsanfragen oder Weiterleitungen und ist im Voraus zu bezahlen. 13. Freischaltung (1)Ein Präsentationseintrag muss durch RV freigeschaltet wer- 11. Preisänderungen (1)Änderungen in der in den Mediadaten niedergelegten Vergütung behält sich RV vor. Für vereinbarte und bestätigte Einträge gelten die vereinbarten Preise. den, damit Besucher von hotelkatolog-online.de den Präsentationseintrag sehen kann. Bei einem neuen Präsentationseintrag erfolgt die Freischaltung generell erst nach Zahlungseingang. Die Laufzeit des Präsentationseintrages beginnt mit dem Zeitpunkt der Freischaltung spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum für die Dauer des gebuchten Zeitraums des Portals. (2)Findet zwischen der Auftragserteilung und der Auftragsbestätigung durch RV eine Preisänderung statt, so werden die für den Leistungsanbieter günstigeren Preise zugrunde gelegt. (2)Werden bestehende Präsentationseinträge verlängert, so verlängert sich das Ende der Laufzeit um den neu gebuchten Zeitraum. (3)Verlängerungseinträge bleiben auch vor Zahlungseingang der Folgerechnung geltend gemachten Zahlung freigeschaltet, sofern sich der Leistungsanbieter nicht im Verzug befindet, um eine lückenlose Präsenz des Leistungsanbieters auf zu gewährleisten. (4)Kommt der Leistungsanbieter mit der Bezahlung eines bereits freigeschalteten Werbeeintrags in Verzug, so hat RV das Recht, den Präsentationseintrag bis zum Zahlungseingang zu deaktivieren, ohne dass sich dadurch die Laufzeit verändert. (3)Bestehende Verträge bleiben von einer Preisänderung für die Dauer der gebuchten Laufzeit des Eintrages unberührt. Spätere Preisänderungen sind nur wirksam, wenn sie von RV mindestens einen Monat vor Durchführung angekündigt werden. Im Falle einer solchen späteren Preiserhöhung hat der Leistungsanbieter das Recht, die bereits erteilten Einträge mit Wirkung für die Zukunft zu kündigen. Diese Kündigung kann nur innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich gegenüber RV ausgeübt werden. Im Falle einer solchen Kündigung werden bereits erteilte Eintragsaufträge mit Wirkung zurangekündigten Preiserhöhung gegenstandslos. (4)RV kann die Kündigung durch einfache Erklärung in Textform, dass von der Preiserhöhung für die bereits erteilten Eintragsaufträge abgesehen wird, abwenden. In diesem Fall bleibt es bei den vereinbarten Preisen. 14. Gewährleistung / Haftung (1)Bei Mängeln des Präsentationseintrages leistet RV nach ihrer Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Leistungsanbieter kein Rücktrittsrecht zu. 12. Zahlungsbedingungen (1)Es gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Die gebuchte Präsentation wird im Voraus abgerechnet und gilt für den Zeitraum von 12 Monaten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2)Der jeweilige Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug wird für jede Mahnung ein pauschaler Kostenbetrag von 10,00 EUR erhoben. Weitergehende Ansprüche von RV gegen den Leistungserbringer, insbesondere auf Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe bleiben unberührt. (2)Der Leistungsanbieter muss offensichtliche Mängel des Präsentationseintrages innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Liveschaltung der Online-Präsentation schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. (3)Im Übrigen haftet RV nur, soweit RV ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und / oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Dies gilt nicht soweit Hauptleistungspflichten des Vertrags durch RV, ihre Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter verletzt werden.

5 (4)Bei Vermögensschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von RV auf die vom Leistungsanbieter zu zahlende Gesamtvergütung gemäß Ziffer (9) begrenzt. (5)Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung einer Präsentationsmaßnahme aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen oder aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbare, schwerwiegende von RV nicht zu vertretende Betriebsstörungen befreit RV von der Leistungsverpflichtung unter Fortgeltung des Anspruchs auf die vereinbarte Vergütung. Über den Eintritt einer solchen Störung wird der Leistungsanbieter unverzüglich unterrichtet. 16. Geheimhaltung / Datenschutz (1)Alle Vertragsdaten zwischen dem Leistungsanbieter und der RV unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Es wird zwischen beiden Parteien Verschwiegenheit über den Inhalt aller Vertragsdaten vereinbart und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. (2)Die Geheimhaltung erstreckt sich auch auf die Verschwiegenheitspflicht der für die Vertragsparteien tätigen und ausscheidenden Mitarbeiter. (3)Die Geheimhaltungspflicht besteht 5 Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit. (6)RV haftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von RV oder seinen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ohnehin die Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. (7)RV übernimmt gegenüber dem Leistungsanbieter keine Gewähr für die richtige Wiedergabe seiner Inhalte auf dem jeweilig gebuchten Portal, es sei denn, RV handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. (4)Der Leistungsanbieter wird gemäß 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass RV seine Anschrift in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. (5)Soweit sich RV Dritter zur Erbringung der gebuchten Präsentationsmaßnahme bedient, ist RV berechtigt, die hierfür relevanten Daten offen zu legen, wenn dies für die Durchführung und Sicherstellung des Leistungsanbieters beziehungsweise der zu erbringenden Dienstleistungen erforderlich ist. (8)Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist die Haftung von RV ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software. 17. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen zum jeweiligen Auftrag bedürfen zu 15. Laufzeit (1)Die Laufzeit eines Präsentationseintrages beträgt 12 Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung durch RV. Danach gilt das ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht. Vertragsverhältnis als beendet. Ein Verlängerungsjahr bedarf einer weiteren Beauftragung durch den Auftraggeber. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. (2)Änderungen der Leistungen und Präsentationspreise behalten wir uns vor. (3)Sollte RV die Portale nicht mehr anbieten, erlischt ein bestehender Vertrag automatisch. RV verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Rückzahlung des Präsentationspreises pro rata temporis. 18. Anwendbares Recht (1)Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur RV, soweit der Kunde Kaufmann ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. (2)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand. März 2012

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