über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Bad Tölz - Werbeanlagensatzung - (WS 2010) Vom 11.
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- Carsten Franke
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1 Satng über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Bad Tölz - Werbeanlagensatng - (WS 2010) Vom 11. November 2010 Auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl 2007, 588) letzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBI 2010, 66) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, 796), letzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2009 (GVBI 2009, 400) erlässt die Stadt Bad Tölz folgende Satng: Präambel Der Stadtrat der Stadt Bad Tölz hat sich entschlossen, m Schutz des besonderen, über Jahrhunderte historisch gewachsenen Baucharakters der Stadt Bad Tölz, insbesondere der Tölzer Altstadt und der für das gesamte Ortsbild wichtigen Einfallstraßen, der Hauptverkehrsstraßen und Ortsdurchfahrten, diese Satng erlassen. 1 Geltungsbereich (1) Die Satng über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen gilt für alle ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen), die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. (2) Die allgemeinen Anforderungen des 2 gelten im gesamten Stadtgebiet. Stadt Bad Tölz Seite 1 von 5 Werbeanlagensatng (WS2010)
2 (3) Darüber hinaus werden m Schutz des Altstadtbereiches ( 3) und der historischen Marktstraße ( 4) weitere besondere Anforderungen gestellt. (4) Die Vorschriften dieser Satng sind nicht anwenden, soweit in Bebauungsplänen abweichende Festsetngen enthalten sind. 2 Allgemeine Anforderungen (1) 1 Werbeanlagen müssen sich in Maßstab, Form, Werkstoff und Farbe dem umliegenden Gebäudebestand unterordnen und so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltend wirken. 2 Sie müssen mit ihrer Umgebung in Einklang stehen und dürfen gem. Art. 8 BayBO das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild sowie den städtebaulichen Charakter nicht beeinträchtigen. 3 Zu einer Beeinträchtigung führen in der Regel: 1. eine Häufung gleicher oder miteinander unvereinbarer Werbeanlagen (z. B. mehr als 3 Fahnen); 2. Werbeanlagen, die in die freie Landschaft hineinwirken; 3. Werbeanlagen mit übermäßiger Größe (z.b. Leuchtkästen größer 3 m², Fahnen größer 5 m²); 4. Werbeanlagen in großer Höhe über dem Gelände (z.b. an Dächern, Schornsteinen, Brücken und im Bereich der oberen Geschosse von Gebäuden); 5. Überschneidungen von Werbeanlagen mit Architekturelementen (z.b. Balkone, Traufen, Ortgänge, Putzgliederungen, Fassadenöffnungen, Fensterläden, Fluchten und Achsen). (2) 1 Auf Grund ihrer besonders verunstaltenden Wirkung bzw. besonders starker Beeinträchtigung des Ortsbildes sind folgende Werbeanlagen, insbesondere im Altstadtbereich ( 3), der historischen Marktstraße ( 4) und an den Hauptverkehrsstraßen sowie den Ortsdurchfahrten unlässig: 1. Werbeanlagen mit aufdringlicher Wirkung (grelle und bunte Farben, Signalfarben, fluoreszierende und phosphoreszierende Farben, veränderliche, blendende, blinkende und flackernde Werbeanlagen); 2. Werbeanlagen an Einfriedungen (Geländern und Zäunen); 3. Werbeanlagen an Elementen des Naturraumes (z.b. Bäume, Felsen, Uferböschungen); 4. Fahrzeuge, insbesondere Kfz-Anhänger, welche vorrangig m Zweck der Werbung dauerhaft (mehr als 7 Tage) oder regelmäßig nicht am Ort der Leistung bzw. der Betriebsstätte abgestellt werden; 5. Lichtstrahler (Skybeamer). 2 Als Ortsdurchfahrten im Sinn des Satzes 1 gelten die klassifizierten Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. 3 Hauptverkehrsstraßen sind Straßen, welche überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen bzw. Stadt Bad Tölz Seite 2 von 5 Werbeanlagensatng (WS2010)
3 dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen (z.b.: Lenggrieser Straße, Badstraße, Angerstraße, Königsdorfer Straße, Schützenstraße, An der Osterleite, Arzbacher Straße, Bockschützstraße). (3) 1 Werbeanlagen sind entfernen, wenn der Werbezweck nicht mehr erreicht wird. 2 Sie sind instand setzen bzw. reinigen, wenn sie beschädigt oder verschmutzt sind. (4) Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung lässig. (5) 1 Hinweiszeichen für abseits oder versteckt gelegene Betriebe sind nur unmittelbar an der Straßenabzweigung lässig, außer im Außenbereich. 2 Fremdwerbung kann an den von der Stadt festgesetzten Standorten gelassen werden. 3 Im Innenbereich sind Hinweisschilder nur in Form von Sammelhinweisanlagen lässig. 3 Besondere Anforderungen für den Altstadtbereich (1) Im Altstadtbereich sind neben den nach 2 unlässigen Werbeanlagen nicht lässig: 1. Werbeanlagen oberhalb der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses; 2. selbst leuchtende und reflektierende Schilder und Schriften sowie Leuchtkästen aller Art; 3. Werbeanlagen mit auffälligen Schriftzügen (z.b. Senkrechtschriften und Schrifttypen mit modischem Design); 4. Schriften mit mehr als 30 cm Schrifthöhe sowie mehrzeilige Schriftzüge; 5. Brauereiembleme mit mehr als 20 cm Durchmesser; 6. Schaufensterbeschriftungen und -abklebungen, die ¼ der Fensterfläche überschreiten; 7. alle Arten von Werbeanlagen, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens 2 Monate angebracht werden sowie Werbebeflaggungen, mit Ausnahme einer auf 3 Tage befristeten Beflaggung anlässlich einer Betriebseröffnung oder eines Betriebsjubiläums; 8. großflächige Plakatierungstafeln der Städtewerbung. (2) Der Altstadtbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (M 1:2.500) vom , der Bestandteil dieser Satng ist. Stadt Bad Tölz Seite 3 von 5 Werbeanlagensatng (WS2010)
4 4 Besondere Anforderungen für die historische Marktstraße (1) Im Bereich der historischen Marktstraße (von der Isarbrücke bis einschließlich Khanturm) sind neben den nach 2 und 3 unlässigen Werbeanlagen an den Gebäudefronten r Marktstraße außerdem nicht lässig: 1. angestrahlte Werbeanlagen; 2. Brauereiembleme an Werbeanlagen für Gaststätten; 3. Kombinationen von Schildern und plastischen Einzelbuchstaben; 4. Nasenschilder und Ausleger. (2) Für eigenständig gestaltete und handwerklich gefertigte Ausleger, die durchbrochen sind und sich in das historische Stadtbild einfügen, können Ausnahmen gelassen werden. 5 Genehmigungspflicht (1) Entsprechend den Vorschriften der BayBO (Art. Art 68 Abs. 1 Satz 1, Art 57 Abs. 1 Nr. 13) sind Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche ab 1 m² genehmigungspflichtig. (2) Werbeanlagen an Baudenkmälern und innerhalb von Ensembles bedürfen in jedem Fall, auch bei geringeren Abmessungen, einer Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen) nach dem Denkmalschutzgesetz. (3) Auch eine Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit von Werbeanlagen entbindet nicht von der Verpflichtung r Einhaltung der Anforderungen dieser Satng (Art. 55 Abs. 2 BayBO). 6 Abweichungen (1) Von den bauaufsichtlichen Anforderungen dieser Satng können gemäß Art. 63 BayBO Abweichungen gelassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. (2) Abweichungen müssen schriftlich beantragt und begründet werden. Stadt Bad Tölz Seite 4 von 5 Werbeanlagensatng (WS2010)
5 7 Ordnungswidrigkeiten Mit Geldbuße bis kann belegt werden (Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO), wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. eine nach 2 Abs. 1 unlässige Werbeanlage errichtet, anbringt, aufstellt, ändert oder betreibt; 2. eine nach 2 Abs. 2 unlässige Werbeanlage errichtet, anbringt, aufstellt, ändert oder betreibt; 3. eine Werbeanlage entgegen 2 Abs. 3 nicht entfernt oder unterhält; 4. eine Werbeanlage entgegen 2 Abs. 4 nicht an der Stätte der Leitung anbringt (unlässige Fremdwerbung); 5. ein Hinweiszeichen entgegen 2 Abs. 5 Satz 1 anbringt; 6. eine nach 3 Abs. 1 unlässige Werbeanlage errichtet, anbringt, aufstellt, ändert oder betreibt; 7. eine nach 4 Abs. 1 unlässige Werbeanlage errichtet, anbringt, aufstellt, ändert oder betreibt; 8. eine nach 5 Abs. 1 bzw. den Vorschriften der BayBO erforderliche Genehmigung nicht einholt; 9. Vorschriften dieser Satng für genehmigungs- bzw. verfahrensfreie Werbeanlagen nicht beachtet. 8 Inkrafttreten 1 Diese Satng tritt am in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Werbeanlagensatng vom außer Kraft. Bad Tölz, 11. November 2010 STADT BAD TÖLZ Josef Janker Erster Bürgermeister Stadt Bad Tölz Seite 5 von 5 Werbeanlagensatng (WS2010)
6 1104/ / /2 1293/4 1293/ /3 1294/ / / / / / /2 1294/ /1 1294/ / / / / / /2 2442/ / /6 2442/2 2442/ /5 2442/ / /2 1195/3 /2 / /5 2442/ / / / / / / / / / / / / / / / /1 1104/ /2 1104/ / /481104/ / / / / / / /2 1140/ / / /9 1294/ / / / / / / /2 1104/2 1097/2 1096/2 1096/5 1294/8 1294/24 / / / / / / / / /9 1293/ /3 1107/1 1104/ /1 1167/1 1074/ /4 2442/ / /4 1679/46 675/10 756/21 759/3 740/5 1996/65 759/2 759/1 2004/4 2004/2 2009/5 2009/6 2009/4 2009/7 1996/ / /58 756/ /6 2012/2 2011/ /7 2001/ / / / / /4 2003/ / / / /5 2008/ /3 2001/ / /5 2028/ / /3 763/5 756/6 756/ / / / / / / / /10 738/2 740/3 1996/70 756/7 756/ /6 691/1 756/ / /8 174/9 693/6 695/9 695/7 695/8 695/12 695/11 695/10 693/ / / / /8 2155/9 2155/ /3 2151/ /1 2029/2 2029/4 2029/5 2144/1 2043/ / /5 2041/ /3 832/7 832/9 832/6 832/ / / / /1 880/4 880/ /3 862/ /2 863/3 863/2 861/ / /3 778/6 838/2 816/ / /4 826/2 2149/ /2 2139/1 2134/2 2134/3 2130/2 2130/ / /3 2067/ / / /1 768/3 765/3 729/ /6 729/ / /2 2113/2 2113/4 2113/ / / / / /2 135/ / /1 154/ / /14 174/ / /2 140/ / /4 146/ / /2 2060/ / / / / / /1 2028/ / /3 2128/ /2 2159/6 2198/1 2128/1 2159/8 2159/ / / /2 2041/ /2 2157/ / /1 725/ / /3 725/ / /2 145/ /7 729/ /2 634/10 188/1 663/1 1841/ /3 249/2 1683/ /2 205/ / / /1 1840/ / / / /5 1839/2 675/2 1837/ / / / / / /2 1837/3 1837/ /14 647/2 657/ / / / / / / / / / /2 686/1 685/ /5 1700/4 662/3 1837/7 659/1 1700/ / / / / /2 634/7 634/4 634/ / /2 639/ /2 1869/2 249/ / /5 658/ / /5 679/11 679/6 679/7 679/3 679/ / / / / / / / / /3 1841/ /15 685/3 1841/5 679/ /4 641/ / / /2 1839/6 1683/8 634/9 1840/ / /6 1837/ / /3 634/ /1 659/ / / / / /2 654/5 1869/ / / / / / / / / /1 675/8 1837/ / /13 3/2 3/3 38/ / /7 1840/29 607/ / / /2 214/3 273/ / / /5 1407/2 1406/9 1261/2 494/3 541/2 1411/ /5 1104/ /2 1408/7 1408/9 1411/8 1408/6 1406/4 1411/2 1408/8 1410/2 1404/ /6 1404/ /4 1258/1 1231/ /1 1231/ /2 1231/ /7 1226/5 1226/4 1226/6 1226/3 1231/ /7 1231/ /2 1137/2 1135/ / /2 1224/7 1224/ /4 1231/8 2442/ / /2 52/ / /1 613/1 490/3 607/5 607/ /3 485/ /2 607/ /22 463/ /7 607/4 607/3 607/ / / /3 1139/4 1139/ /2 1869/5 446/ /5 1869/9 451/2 446/ / /3 1869/ / /1 437/1 470/ / / / / / / / / / / / / / / / / /2 1231/6 631/1 630/2 607/ / / /2 321/ / /5 1411/2 1410/2 1129/3 1137/3 1137/4 1139/ / /2 438/ /25 438/1 463/ /3 607/ /6 607/ /1 1609/2 435/8 435/ / / / /5 1408/ /17 490/5 486/4 362/ / /1 484/2 493/ / / / /3 2233/ / /7 2233/2 2233/4 2232/ /4 2245/ /1 2245/ /3 2242/ / /1 2198/ /4 2231/3 2247/ /4 1996/ / / / / / /2 2019/ / / /34 118/1 829/ / / /1 33/ /2 2237/6 2235/ /3 2244/3 2244/ / / / /1 889/2 889/ / /1 891/ / /2 1073/3 1073/1 915/4 2314/ / / / /5 2314/2 2314/6 2314/3 976/ / / / / / /3 972/4 972/7 972/ / / / / / / / / / / / / /2 986/2 986/ / / /3 1046/ /4 1040/4 1040/ / /6 120/3 120/4 120/ /2 829/1 126/1 829/ /4 81/3 81/ /3 89/ / /1 91/4 174/ / / / / /1 2315/1 976/5 2315/ / / / / /3 928/4 84/2 174/ / / / /2 174/ /12 174/10 174/ / / /7 938/3 121/ / / /6 972/ /1 1039/ / / / / / / /15 183Ohne Mtab 1/7 1916/ / / /9 1833/4 1839/5 1840/ /3 1839/7 1833/ /6 1840/ / /8 1832/4 675/ /3 675/ / /4 1915/7 1833/7 1833/1 1833/ / / / / / /6 675/ / /4 1939/ / /7 753/1 1917/ / /4 756/5 1916/ /8 1939/ /5 1915/9 1939/7 1917/6 756/9 1917/3 1916/ /5 1938/3 1915/ / / / /11 675/ / /6 1939/ / / /3 1939/ / / /4 1840/ / /3 1840/7 1840/6 1915/ / /2 1831/ / / / / / / / / / /2 1920/86 731/2 1831/ /1 1915/1 1915/ / / / / / /6 1406/3 1111/6 1111/7 1110/ /4 1117/5 1400/ / / / / / /5 1401/8 1400/ /4 1398/6 1397/2 1398/2 1266/ / /8 1407/4 1406/2 1407/7 1403/2 1404/ /2 1403/3 1408/ / /3 1406/6 1270/ / / / / / /4 1270/2 1270/ /2 1403/4 1402/ /3 1259/ /5 1288/7 1288/ /5 1110/2 1117/2 1104/ / /2 1105/ / /4 1105/3 1105/ / / / / / /4 1292/4 1111/3 1404/5 1336/ /2 1270/ /3 1270/ / /5 1408/ / /2 1336/ / / /4 1270/ / /3 1400/ /3 1407/ / / / / / / / /5 2037/ / / /1 1831/9 Anlage 3 Werbeanlagensatng WS 2010 Altstadtbereich 1:2.500 Stadtbauamt Bad Tölz Am Schloßplatz Bad Tölz stadtbauamt@bad-toelz.de Bad Tölz,
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