RUNDSCHREIBEN INHALT. Nr. 8 vom 15. September Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

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1 RUNDSCHREIBEN INHALT Nr. 8 vom 15. September 2008 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über: 1. In eigener Sache: Stellungnahme zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses 2. Stammtisch der KZV Berlin am ab 19:00 Uhr 3. Neue Patienteninformation Vollnarkose beim Zahnarzt 4. Nachberechnung des Sprechstundenbedarfs der Ersatzkassen für I/ Honorar für Füllungen Mehrkostenvereinbarung 6. Hotline III. Quartal Punktwertübersichten IV. Quartal Fortbildungsveranstaltung: Notfälle in der zahnärztlichen Praxis (Theorie) 9. Endokarditis-Prophylaxe 10. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Institutes 11. Information für das Praxisteam 7/2008

2 Anlage Anlage Anlage 1. In eigener Sache: Stellungnahme zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Näheres zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem beigefügten Umschlag. 2. Stammtisch der KZV Berlin am ab 19:00 Uhr Wie im Rundschreiben Nr. 7/2008 bereits angemeldet, gilt unser Stammtischthema dieses Mal der Abgeltungssteuer. Anleger müssen sich ab 2009 mit dieser neuen Steuer anfreunden. Sie sieht unter anderem vor, dass dann alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne pauschal mit 25 Prozent versteuert werden! Je nach dem kann das Vor- und Nachteile für die Anlageform bedeuten. Auch die Abschaffung der zwölfmonatigen Veräußerungsfrist ist für einige Anleger gut, für andere bedeutet sie eine massive Verschlechterung der Rendite. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank möchten wir die Auswirkungen der neuen Steuer auf die verschiedenen Anlageformen erläutern und ein wenig Licht in das Dickicht der Gerüchte und bruchstückenhaften Informationen bringen. 3. Neue Patienteninformation Vollnarkose beim Zahnarzt Die KZBV hat ein eine neue Patienteninformation zum Thema Vollnarkose beim Zahnarzt Wann bezahlt die Krankenkasse? erstellt, welche wir diesem Rundschreiben beifügen. Bei Bedarf können sie diese von der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ( herunterladen. Das Informationsblatt ist als Hilfestellung für die Zahnarztpraxis beim Patientengespräch gedacht. Für den Ausdruck kann zwischen einer farbigen Variante und der schwarzweiß Ausführung gewählt werden. Beide Dateien sind druckoptimiert. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Döhring Frau Petzold ( kontakt@kzv-berlin.de) 4. Nachberechnung des Sprechstundenbedarfs der Ersatzkassen für I/2008 Da bei der Berechnung des Sprechstundenbedarfs der Ersatzkassen für das 1. Quartal 2008 die Fälle aus anderen KZV-Bereichen noch nicht berücksichtigt werden konnten, erfolgt im 2. Quartal eine Nachberechnung. Diese Nachzahlung erscheint auf der Restzahlung II/2008 unter der Schlüsselnummer 104. Ebenso wurden Punktwertkorrekturen für die Jahre 2006 und 2007 im Bereich der Fremdkassen vorgenommen. Diese Nachberechnungen finden sie auf der Restzahlung II/2008 unter der Schlüsselnummer 113 bzw Ihre Ansprechpartnerin: Frau Trummer ( kontakt@kzv-berlin.de) 5. Honorar für Füllungen Mehrkostenvereinbarung Beiliegend übersenden wir Ihnen eine Übersicht mit den derzeit gültigen Punkten, Punktwerten und Beträgen, die im Zusammenhang mit der Mehrkostenregelung bei Füllungen jeweils von der GOZ-Rechnung abzuziehen sind. Wir bitten um Beachtung! Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Petzold Frau Sommer ( kontakt@kzv-berlin.de) Anlage 6. Hotline III. Quartal 2008 Wie zu jedem Quartalswechsel haben wir auch zur Abrechnung des III. Quartals 2008 als besonderen Service eine Hotline eingerichtet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht. Anlage RS-Nr. 8/2008 KZV Berlin 1

3 Anlage 7. Punktwertübersichten IV. Quartal 2008 Die beigefügten Punktwertübersichten geben Auskunft über die aktuellen Punktwerte der KZV Berlin, sowie der fremden Ersatzkassen für das IV. Quartal Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost ( kontakt@kzv-berlin.de) Telefonisch erreichen Sie das Team des Institutes montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr. 11. Information für das Praxisteam 7/2008 Als Beilage für Ihr Praxisteam haben wir die abrechnungsrelevanten Themen aus diesen Rundschreiben nochmals als Arbeitsgrundlage gesondert zusammengefasst. Anlage Anlage Anlage 8. Fortbildungsveranstaltung: "Notfälle in der zahnärztlichen Praxis (Theorie) Bei dieser Fortbildung geht es diesmal um den theoretischen Teil der Reihe Notfälle in der zahnärztlichen Praxis. Stattfinden wird die Veranstaltung am von 10:00 bis 16:00 Uhr im großen Saal der KZV Berlin. Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Formular an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen der Reihenfolge nach berücksichtigt. Für die Teilnahme werden entsprechend den Richtlinien der BZÄK/ KZBV/DGZMK 6 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Vehabovic ( kontakt@kzv-berlin.de) 9. Endokarditis-Prophylaxe Zu Ihrer Information haben wir das beigefügte Dokument zum vorgenannten Thema diesem Rundschreiben beigefügt. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Jörg-Peter Husemann Dr. Karl-Georg Pochhammer Peter Herzog Anlagen zu: Pkt. 1: - Stellungnahme zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Pkt. 2: - Einladung zum Stammtisch Pkt. 3: - Informationsblatt Vollnarkose beim Zahnarzt Pkt. 5: - Übersicht: Honorar für Füllungen Pkt. 6: - Hotline III. Quartal 2008 Pkt. 7: - Punktwertübersichten Pkt. 8: - Anmeldeformular Pkt. 9: - Information zur Endokarditis- Prophylaxe Pkt. 10: - Fortbildungsveranstaltungen des PPI Pkt. 11: - Information für das Praxisteam 10. Fortbildungsveranstaltung des Philipp-Pfaff-Institutes Anlage Zu Ihrer Information übermitteln wir Ihnen aktuelle Kursangebote des Pfaff Berlin. Bei Interesse bitten wir Sie, sich schriftlich beim Philipp-Pfaff-Institut anzumelden - per Fax über die Nummer: 0 30 / oder alternativ per , die Sie bitte an info@pfaff-berlin.de senden. RS-Nr. 8/2008 KZV Berlin 2

4 Stammtisch der KZV Berlin Diesmal am 6. Oktober 2008, ab 19:00 Uhr im Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Str. 16, Berlin Erdgeschoss, großer Saal Thema: Abgeltungssteuer Selbstverständlich können darüber hinaus an den Vorstand Fragen, die Sie bedrücken bzw. für Sie von Interesse sind, gestellt werden. Für das leibliche Wohl - fest und flüssig - ist wieder gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

5 Vollnarkose beim Zahnarzt Wann bezahlt die Krankenkasse? Sehr geehrte Patientin, Sehr geehrter Patient, eine zahnärztliche Behandlung soll möglichst schmerzfrei verlaufen. Deswegen erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin je nach Eingriff schmerzausschaltende Mittel. In den meisten Fällen ist eine örtliche Betäubung ausreichend, die stets von der Krankenkasse bezahlt wird. Manche Eingriffe werden aber unter Vollnarkose durchgeführt. Sie ist aufwendiger und stellt für den Körper die größere Belastung dar. Von der Krankenkasse wird sie nur in bestimmten Fällen übernommen. Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt: Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann Wenn die Kasse nicht bezahlt Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne. Die Behandlung kann in der Regel schrittweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wünscht der Patient stattdessen, dass alle vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Für solche Wunschnarkosen kann die Kasse aber nicht aufkommen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privatleistung durchführen zu lassen. Näheres dazu sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt / Ihrer Zahnärztin besprechen. Haben Sie noch Fragen? Mehr erfahren Sie im Internet unter: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

6 Übersicht: Honorar für Füllungen Stand: September 2008 Mehrkostenvereinbarung in der Füllungstherapie -Punktwert 13a 13b 13c 13d Stand: Punkte 39 Punkte 49 Punkte 58 Punkte AOK Berlin 0, ,40 30,95 38,89 46,03 BKK VBU BKK Sachsen-Anhalt Mitteldeutsche BKK BKK Thüringer Energieversorgung >Patient wohnt in Berlin 0, ,89 30,33 38,11 45,11 für alle anderen BKK WOP-Kassen >Patient wohnt in Berlin 0, ,53 32,34 40,63 48,09 IKK BIG Gesundheit Kassennummern >Patient wohnt in Berlin 0, ,09 31,79 39,94 47,28 für alle anderen IKK WOP-Kassen inklusive IKK Brandenburg u. Berlin >Patient wohnt in Berlin 0, ,09 31,79 39,94 47,28 LKK MOD 0, ,09 31,79 39,94 47,28 Knappschaft 0, ,07 30,56 38,39 45,44 VdAK 0, ,92 30,37 38,16 45,16 AEV 0, ,92 30,37 38,16 45,16 GEK 0, ,92 30,37 38,16 45,16 BW/BPol/ZV 0, ,67 36,16 45,44 53,78 Die Punktwerte für fremde Ersatzkassen sind anzusetzen, wenn die Krankenversichertenkarte des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassenummer aufweist. Die Honorare der jeweiligen Bema-Nr. und Kassenart werden von der GOZ-Rechnung abgezogen ( 28 SGB V). Die Verrechnung des Bema-Nr. Honorars erfolgt über Ihre KCH-Abrechnung unter Angabe der Kennzeichnung. Ziffer 0 für Kunsttofffüllungen bzw. Ziffer 1 bei der Inlayversorgung.

7 Hotline zur Abrechnung III/08 bzw. September 2008 Während der Hotline sind wir für Sie unter folgenden Rufnummern ( App.) und Zeiträumen telefonisch erreichbar. Zu diesen Zeiten können Sie auch Ihre Abrechnungen persönlich im Hause der KZV Berlin abgeben. Außerhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen jederzeit unser Posteinwurfschacht zur Verfügung. Montag von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Terzic 223 Fr. Walter 311 Fr. Bähring 234 Fr. Kasimir 309 Fr. Brysch 235 Dienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Brandhofer 247 Fr. Strauch 225 Fr. Behrend 221 Fr. Kleemann 260 Fr. Bautzki 312 Mittwoch von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Glathe 238 Fr. Siegetta 255 Fr. Belling 251 Fr. Geißler 285 Fr. Petzold 210 Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Schmidt, R. 248 Fr. Hertzberg 218 Fr. Lüderitz 245 Fr. Dumke 263 Fr. Schmidt, R. 248 Fr. Schust 241 Montag von 9:00 bis 18:00 Uhr KB/PAR Fragen App. ZE-Fragen App. KCH-Fragen App. KFO-Fragen App. Fr. Schust 241 Fr. Golias 264 Fr. Piehl 229 Fr. Franke Fr. Schröder 284 Fr. Schust 241 BKV Bei Fragen zum Kassenabgleich mit dem Bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis wenden Sie sich bitte an folgende Rufnummern: oder

8 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin - Körperschaft des öffentlichen Rechts Fremde Ersatzkassen Punktwerte IV. Quartal 2008 Regionalkennzeichen Die Punktwerte für fremde Ersatzkassen sind anzusetzen, wenn die Krankenversichertenkarte des Patienten das jeweilige Regionalkennzeichen der KZV an der 1. und 2. Stelle der 7-stelligen Kassennummer aufweist. Für KFO Leistungen gilt der Punktwert am Sitz des Zahnarztes 0, für ZE gilt der bundeseinheitliche Punktwert 0,7316. VdAK Techniker KK GEK KZV KZV Nr. KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU KCH/ PAR/KB IP/FU 01 Mecklenburg-Vorp. 52 0,7890 0,7900 0,7890 0,7900 0,7838 0, Brandenburg 53 0,8073 0,8230 0,8073 0,8230 0,8073 0, Sachsen-Anhalt 54 0,8053 0,8179 0,8053 0,8179 0,8053 0, Schleswig-Holstein 36 0,9072 0,9506 0,9072 0,9506 0,8518 0, Hamburg 32 0,9072 0,9202 0,9072 0,9202 0,8518 0, Niedersachsen 04 0,8588 0,8575 0,8588 0,8575 0,8127 0, Bremen 31 0,8566 0,8815 0,8566 0,8815 0,8279 0, Westfalen-Lippe 37 0,9080 0,9156 0,9080 0,9156 0,8802 0, , 49 Nordrhein 13 0,9073 0,9425 0,9044 0,9395 0,8703 0, Thüringen 55 0,8050 0,8050 0,8050 0,8050 0,8022 0, Hessen 20 0,9123 0,9237 0,9123 0,9237 0,8690 0, Rheinland-Pfalz 06 0,9213 0,8961 0,9153 0,8932 0,8928 0, Karlsruhe 05 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Sachsen 56 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0,8152 0, Freiburg 07 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Tübingen 03 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Stuttgart 01 0,9073 0,9138 0,9073 0,9138 0,8795 0, Bayern 11 0,9153 0,9100 0,9153 0,9100 0,9153 0, Saarland 35 0,8904 0,8991 0,8904 0,8991 0,8692 0,8743 Für die nach ihren Gesamtverträgen von den einzelnen KZV'en gemeldeten Punktwerte kann die KZV Berlin wegen ständiger Vergütungsverhandlungen in allen Bereichen keine Gewähr übernehmen. Stand: ( 1 ) Kr./Ro. Alle Änderungen sind " f e t t " gedruckt Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 0 30 / , Frau Christina Rost Tel: 0 30 /

9 Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Punktwertübersicht Berlin IV. Quartal 2008 Stand ( 1 ) Kr./Ro. KCH PAR / KB IP / FU KFO ZE Abformmaterial KB / KFO ( ) AOK Berlin 0,7937 0,9000 0,7280 0,7316 3,00 BKK VBU BKK Sachsen - Anhalt Mitteldeutsche BKK BKK Thüringer Energieversorgung >Patient wohnt in Berlin 0,7777 0,8750 0,7282 0,7316 3,35 für alle anderen BKK WOP-Kassen >Patient wohnt in Berlin 0,8292 0,8750 0,7282 0,7316 3,35 IKK BIG Gesundheit Kassennummern >Patient wohnt in Berlin 0,8152 0,9400 0,7341 0,7316 3,50 für alle anderen IKK WOP-Kassen inklusive IKK Brandenburg u. Berlin >Patient wohnt in Berlin 0,8152 0,8900 0,7341 0,7316 3,50 LKK MOD 0,8152 0,8454 0,7347 0,7316 3,00 Knappschaft 0,7835 0,8900 0,7264 0,7316 3,00 VdAK 0,7787 0,8500 0,7250 0,7316 AEV 0,7787 0,8500 0,7250 0,7316 KB 2,80 KFO * 2,60 KB 2,80 KFO * 2,60 KB 2,80 KFO * 2,60 GEK 0,7787 0,8500 0,7250 0,7316 AOK U/J,A62, EWG,Asy/Asa 0,7937 0,9000 0,7280 0,7316 3,00 KOV,V/Vf,BVFG,BEG > Bitte den Punktwert der ausstellenden Kasse ansetzen BW / BPol / ZV 0,9273 0,9273 0,7962 0,7962 2,80 Polizeipräsident 0,7787 0,8500 0,7250 0,7316 * einmalige Pauschale je Behandlungsfall Berufsgenossenschaft / Eigenunfallversicherung: 1,03 für alle Abrechnungsarten Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für Kfo Leistungen gilt bei allen Kassen der Punktwert am Sitz des Zahnarztes. Sachleistungspunktwerte ( KCH, IP, PAR, KB ) für Fremdkassen >unabhängig vom Wohnort des Patienten, sowie Punktwerte für WOP - Kassen >Patient wohnt außerhalb von Berlin, können Sie telefonisch erfragen. Versandgänge des Zahnarztes zum gewerblichen Labor sind vertraglich vereinbart. Sie betragen für: ZE PA/KB Kfo AOK/LKK/Knappschaft 3,00 3,00 3,00 BKK 3,35 3,35 3,35 IKK 3,50 3,50 3,50 VdAK/AEV/GEK 3,90 3, KB 2,80 KFO * 2,60 Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Frau Petra Kretschmann Tel: 030 / Frau Christina Rost Tel: 030 / ACHTUNG: Dieses Feld ist nur für den internen Gebrauch in der Praxis! Bestätigung der Eingabe der geänderten Punktwerte und Gültigkeitsdaten in den Praxis-Computer zu ändernde Punktwerte und Gültigkeitsdaten im Praxis-Computer geändert am geändert von Berlin 2008.xls.Kr./Ro.

10 Rückfax an KZV Berlin Notfälle in der zahnärztlichen Praxis (Theorie) Referenten: Herr Dr. Kircher und Herr Dr. Möhrke Ich bestätige meine Teilnahme an der o.g. Fortbildung am Samstag, dem , 10:00 bis 16:00 Uhr Mit der Abbuchung der Teilnahmegebühr von 30,00 pro Person von meinem Honorarkonto erkläre ich mich einverstanden. Sofern eine angemeldete Person nicht an der Fortbildung teilnimmt, fällt die Teilnahmegebühr dennoch an und wird vom Honorarkonto abgebucht. Anmeldeschluss ist Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt! Für die Teilnahme werden gemäß den Richtlinien der BZÄK/KZBV/ DGZMK 6 Fortbildungspunkte vergeben. Name/n/Teilnehmer:... Absender: Datum/Unterschrift Praxis- bzw. Nummernstempel

11 Anlage zum Rundschreiben Nr. 8/2008 Endokarditis-Prophylaxe nur noch bei Hochrisikopatienten Als Revolution bezeichnete die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie ihre neuen Empfehlungen zur Prophylaxe der infektiösen Endokarditis. Nur noch Patienten mit hohem Risiko und/oder zu erwartendem schweren Verlauf werden bei bestimmten Operationen oder Zahnbehandlungen mit Antibiotika versorgt, um einer Entzündung der Herzinnenhaut vorzubeugen. Bislang galt die Empfehlung Patienten mit diversen Vitien und Herzerkrankungen vor allem bei Eingriffen mit dem Risiko einer Bakteriämie 30 bis 60 Minuten zuvor hochdosiert Antibiotika zu verabreichen. Mittlerweile ist klar, dass es kaum Belege für diese Schutzwirkung gibt, beziehungsweise dass das Risiko von Antibiotikanebenwirkungen den fraglichen Nutzen übersteigt. So werden tödliche Anaphylaxien nach Antibiotikaeinnahme in 1: beschrieben. Dem Prinzip nihil nocere folgend wird eine Prophylaxe jetzt ausschließlich bei Hochrisiko-Patienten und solchen mit einem zu erwartenden besonders schweren Verlauf empfohlen. Dies sind Patienten mit Herzklappenersatz, überstandener Herzinnenhautentzündung, schweren angeborenen zyanotischen Herzfehlern (die nicht oder nur palliativ operiert wurden), Klappenfehlern nach Herztransplantation, Herz(klappen)fehlern nach Einbringen von prothetischem Material (bei turbulenten Strömungen in dem Bereich lebenslange Prophylaxe, sonst nur in den ersten 6 Monaten). Nur bei diesen Patienten wird überhaupt noch die in der Tabelle dargestellte vorbeugende Behandlung empfohlen. Allerdings sollten Patienten stets darauf hingewiesen werden, im Falle von hohem Fieber, Atemnot oder Hautveränderungen nach Eingriffen, sofort einen Arzt aufzusuchen. Der Bedeutung der Mundhygiene zur Vorbeugung einer infektiösen Endokarditis kommt im neuen Positionspapier eine besondere Bedeutung zu, da mehr als die Hälfte der Patienten mit einer Endokarditis keinen Eingriff vor dem Auftreten der Erkrankung hatten. Es zeigte sich, dass es bei insuffizienter Mundhygiene bereits beim Kauen zu signifikanten Bakteriämien kommt. Es macht daher Sinn, kranke Zähne rechtzeitig solide zu sanieren, Karies und Parodontitis effektiv zu behandeln und ein Risiko optimiertes professionelles Zahnreinigungsintervall zu etablieren.

12 Anlage zum Rundschreiben Nr. 8/2008 Fazit: Für die Endokarditis-Prophylaxe gilt nun, dass nur noch Patienten mit hohem Risiko bei bestimmten medizinischen Eingriffen mit Antibiotika versorgt werden sollen, um einer Entzündung der Herzinnenhaut vorzubeugen. Der vollständige Text des Positionspapiers ist auf der Seite einzusehen. Dr. Helmut Kesler

13 Anmeldeformular Bitte per Fax an Seite 1 von 2 (Bitte wenden!) Fortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut Kontaktdaten: Tel info@pfaff-berlin.de Internet: Refresher-Kurs: Funktionsanalyse und Funktionstherapie Referent: Dr. Uwe Harth Bad Salzuflen Termin: ; 09:00 18:00 Uhr; Kursnr ; Fortbildungspunkte: 8 Kursgebühr: 295,00 Recall bei PAR-Patienten Ein Kurs für ZMP und ZMF Referentin: DH Simone Klein - Berlin Termin: ; 14:00 19:00 Uhr; Kursnr Kursgebühr: 145,00 Individualprophylaxe Unter Berücksichtigung der IP Positionen 1-4 Referent: OA Dr. Herbert Rukat- Berlin, ZÄ Ilona Kronfeld- Berlin, Dr. Margot Sterzenbach Berlin et al. Erster Termin: ; 14:00 20 Uhr, (insgesamt: 6 Termine), Kursgebühr: 585,00 Raucherentwöhnung in der Zahnarztpraxis Referent: Dr. Gregor Gutsche - Koblenz Termin: ; 09:00 15:00 Uhr; Kursnr ; Fortbildungspunkte: 7 Kursgebühr: 175,00 Vollkeramische Restaurationen: Ästhetik und Funktion vom Veneer bis zur Seitenzahnbrücke (Hands-on) Referent: OA PD Dr. Jürgen Manhart - München Termin: ; 09:00 19:00 Uhr und , 09:00 19:00 Uhr ; Kursnr ; Fortbildungspunkte: 19 Kursgebühr: 555,00 Entscheidungsfindung in der Parodontologie Referent: Dr. Wolfgang Westermann - Emsdetten Termin: ; 14:00 19:00 Uhr und ; 09:00 17:00 Uhr; Kursnr ; Fortbildungspunkte: 15 Kursgebühr: 395,00 Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pfaff Berlin und melde mich hiermit verbindlich für die angekreuzte(n) Veranstaltung(en) an. Weitere Informationen in der Kursbörse auf Titel, Name, Vorname des Teilnehmers Rechnungsadresse Telefon Fax Kennziffer: KZV_RS_ Ort, Datum Unterschrift

14 Anmeldeformular Bitte per Fax an Seite 2 von 2 (Bitte wenden!) 13. Berliner Prophylaxetag mit begleitender Dentalausstellung 12. und 13. Dezember 2008 VORTRAGSBLOCK, am Samstag , 09:00 16:15 Uhr Kursgebühr: 109, 8 Punkte Kursnr Begrüßung durch die Präsidenten der Zahnärztekammer Berlin und der Landeszahnärztekammer Brandenburg 09:15 10:30 Uhr Sind unsere Konzepte in der Prophylaxe und Therapie noch zeitgemäß? Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Gängler (Witten) PAUSE UND BESUCH DER DENTALAUSSTELLUNG 11:00 12:00 Uhr Vorstellung eines praxistauglichen, parodontologischen Therapiekonzeptes mit Blick in die Zukunft OA Dr. Georg Gaßmann (Witten) 12:00 13:00 Uhr Piercing und das Parodont Prof. Dr. Andréa Mombelli (Genf) PAUSE UND BESUCH DER DENTALAUSSTELLUNG 14:00 15:00 Uhr Die Macht der Gewohnheit durchbrechen: Erfolgreiche Langzeitmotivierung von Patienten in der Zahnarztpraxis Prof. Dr. Dorothee Heckhausen (Berlin) 15:00 16:00 Uhr Parodontalpathogene Keime gibt es das überhaupt? Prof. Dr. med. dent. Jörg Meyle (Giessen) Abschlußdiskussion Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen und melde mich verbindlich für die angekreuzten Kurse an: Titel, Vorname, Nachname Rechnungsadresse in Druckbuchstaben Telefon Fax Kennziffer: RS_KZV_ Ort, Datum Unterschrift des Praxisinhabers Praxisstempel Weitere Informationen auf oder Telefon:

15 Information für das Praxisteam 7/2008 Liebes Praxisteam, mit dieser weiteren Ausgabe bieten wir einen speziellen Service an, mit dem wir Ihnen künftig Hilfestellungen bei der Abrechnung geben möchten. Ihr Abrechnungsteam der KZV Berlin 34. Neue Patienteninformatioin Vollnarkose beim Zahnarzt Die KZBV hat ein eine neue Patienteninformation zum Thema Vollnarkose beim Zahnarzt Wann bezahlt die Krankenkasse? erstellt, welche wir dem Rundschreiben Nr. 8/2008 beifügen. Bei Bedarf können sie diese von der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ( herunterladen. Das Informationsblatt ist als Hilfestellung für die Zahnarztpraxis beim Patientengespräch gedacht. Für den Ausdruck kann zwischen einer farbigen Variante und der schwarzweiß Ausführung gewählt werden. Beide Dateien sind druckoptimiert. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Döhring Frau Petzold ( kontakt@kzv-berlin.de). 35. Honorar für Füllungen - Mehrkostenvereinbarung Dem Rundschreiben Nr. 8/2008 liegt eine Übersicht mit den derzeit gültigen Punkten, Punktwerten und Beträgen bei, die im Zusammenhang mit der Mehrkostenregelung bei Füllungen jeweils von der GOZ-Rechnung abzuziehen sind. Wir bitten um Beachtung! Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Petzold Frau Sommer ( kontakt@kzv-berlin.de) 36. Hotline III. Quartal 2008 Wie zu jedem Quartalswechsel haben wir auch zur Abrechnung des III. Quartals 2008 als besonderen Service eine Hotline eingerichtet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Übersicht, die dem Rundschreiben Nr. 8/2008 beiliegt. -1-

16 Information für das Praxisteam 7/ Punktwertübersichten IV. Quartal 2008 Die dem Rundschreiben Nr. 8/2008 beigefügten Punktwertübersichten geben Auskunft über die aktuellen Punktwerte der KZV Berlin, sowie der fremden Ersatzkassen für das IV. Quartal Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Kretschmann Frau Rost ( kontakt@kzv-berlin.de) 37. Fortbildungsveranstaltung: Notfälle in der zahnärztlichen Praxis (Theorie) Bei dieser Fortbildung geht es diesmal um den theoretischen Teil der Reihe Notfälle in der zahnärztlichen Praxis. Stattfinden wird die Veranstaltung am von 10:00 bis 16:00 Uhr im großen Saal der KZV Berlin. Bitte melden Sie sich mit dem Formular an, welches dem Rundschreiben Nr. 8/2008 beiliegt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen der Reihenfolge nach berücksichtigt. Für die Teilnahme werden entsprechend den Richtlinien der BZÄK/KZBV/DGZMK 6 Fortbildungspunkte vergeben. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Vehabovic ( kontakt@kzv-berlin.de) -2-

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