Vereinsmanager/innen- Ausbildung 2011/12. des Sportkreises Gießen

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1 Vereinsmanager/innen- Ausbildung 2011/12 des Sportkreises Gießen

2 Tischvorlage von heute siehe unter Service>Seminarunterlagen Hier finden Sie wichtige Hilfen zur Vereinsarbeit Suchfunktionen Sollten Sie etwas nicht finden, dann fragen Sie nach bei:

3 HINWEIS: Mit dieser Excel-Datei können Sie die Beitragserhebung des lsb h nachvollziehen. Diese Datei steht im Portal >Service >Formulare und Vorlagen > Excelvorlagen B E I T R A G - lsb h Personenzahl je Gesamt - Kinder bis 14 Jahre 77 0,51 39,27 - Jugendliche von ,53 33,66 - Erwachsene über 18 Jahre 185 2,56 473,60 - Sport in Hessen 1 49,11 49,11 - Freiwillige Ehrenamtsversicherung (Vorjahresmldg.) 10 2,73 27,30 - Verwaltungsberufsgenossenschaft 284 0,19 53,96 Zwischensumme Summe lsb h 676,90 Prämie - Sport-Versicherung - Kinder bis 14 Jahre 77 0,31 23,87 - Jugendliche von Jahre 22 0,78 17,16 - Erwachsene über 18 Jahre 185 0,90 166,50 Zwischensumme Sport-Versicherung 207,53 Summe 884,43

4 lsb h Vereinsförderung und beratung Mitgliederorientierung im Sportverein neue Software zur Mitgliederanalyse - Kostenlos für alle Mitgliedsvereine des lsb h - Verändertes Freizeitverhalten, neue Trends im Sport und eine stetig wachsende Konkurrenz durch Nachbarvereine oder private Sportanbieter: Sportvereine müssen ihre Angebote und Strukturen zunehmend kritischer überprüfen, wollen sie zukunftsfähig bleiben. Wo stehe ich mit meinen Angeboten? Was muss ich tun, um meine Mitglieder zu binden? Und: Wie gewinne ich neue Mitglieder? Dies sind einige der Kernfragen, deren Antworten Erfolg und Misserfolg eines Vereins ausmachen. Genau hier setzt MIOR an. Den Zugang zu dem Tool erhalten Mitgliedsvereine per Mail an: info@lsbh.de unter dem Kennwort: MIOR Fragen oder Anregungen senden Sie bitte ebenfalls an diese Mail-Adresse. Ihr lsb h Geschäftsbereich Vereinsförderung und beratung

5 Thementag Giessen Mitgliederorientierung (MiOr) Vereinsmanagement: Vereinsförderung und beratung des Landessportbund Hessen e.v. Stand: Oktober 2011

6 Der Sportversicherungsvertrag Vorbemerkung: Der Versicherungsschutz aus dem Sportversicherungsvertrag hat aufgrund der Solidargemeinschaft aller Sportler ein konkurrenzloses Preis-Leistungs-Verhältnis. Vereine sollten den Versicherungsschutz besonders auch als Unterstützung und zum Schutz der Ehrenamtlichen sehen; siehe hierzu als Beispiel die Haftpflichtversicherung. Stand: im März 2011 Grundsätze der Sportversicherung 1. Beihilfefunktion, kein Ersatz für a. private Vorsorge b. individuelle Risiken (Einzelunternehmungen) c. gesundheitliche Bagatellschäden 2. Gleichbehandlungsgrundsatz (privat, gesetzlich, Vorstand o. Sportler) 3. Subsidiarität - vor allem zum Sozialversicherungsbereich 1. Versicherungsschutz besteht bei Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes 2. Versicherte Organisationen sind der lsb h und seine Organisationen (Sportkreise, Verbände und Vereine) 3. NICHT versichert sind Gewerbliche Unternehmungen, Gewerbebetriebe Ausrichtung von Veranstaltungen für einen nationalen oder internationalen Verband Versicherte Personen : 1. Mitglieder (keine Nichtmitglieder oder Mitglieder auf Zeit!) 2. Trainer und Übungsleiter, Schieds- und Kampfrichter 3. Angestellte und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, (offiziell vorgesehene) Helfer bei Veranstaltungen Versichert einschließlich direkter Hin- und Rückweg! Versicherte Sparten : 1. Unfallversicherung 2. Haftpflichtversicherung 3. Vertrauensschadenversicherung 4. Reisegepäckversicherung (Auslandsreisen) 5. Krankenversicherung (subsidiär) 6. Rechtsschutzversicherung 1

7 Sport-Unfallversicherung : Todesfall je nach Alter und Familienstand von 2.500,-- bis zu 8.000,--, zuzüglich 1.100,-- je versorgungspflichtiges Kind; Invaliditätsfall Grundsumme ,-- Höchstsumme bis ,- Leistung ab 20 % Invaliditätsgrad Volle Summe ab 75 % Invaliditätsgrad Übergangsleistung 2.500,-- nach 6 und 9 Monaten Sport-Unfallversicherung : Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z. B. optische Unfälle (Todesfälle) Verzicht auf den Einwand der degenerativen Mitwirkung bei Zerrungen, Verrenkungen, Zerreißungen (bei Invalidität) Einbeziehung behinderter Sportler! Bergungskosten bis 3.000,-- Krankenhaus-Tagegeld 10,-- ab 1. Tag Sport-Haftpflichtversicherung 1. Persönliche gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen; gegenseitige Haftpflichtansprüche teilweise mitversichert 2. Deckungssummen pauschal Personen-/Sachschäden - bis zu für Vermögensschäden pauschal bei Gewässerschäden Sport-Haftpflichtversicherung : Vereinshaftpflicht, mitversichert : Haus- und Grundbesitz mit Gewässerschäden (Anlagenrisiko) Bauherrenrisiko bis ,-- Bausumme Mietsachschäden bis ,-- Tierhalterrisiko für vereinseigene Tiere Vereinseigene Wasserfahrzeuge Schlüsselverlust bis 2.600,-- Vereinseigene Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Nebenrisiken bei Veranstaltungen (Schießbuden, Zeltaufbau usw.) Vertrauensschadenversicherung : 1. Versichert sind Vermögenswerte (Geld und Geldwerte) des lsb h, der Verbände und Vereine gegen die Risiken 2. Schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen von Mitgliedern der Organe, Kassierer und der hauptberuflich Angestellten (= Wagnispersonen) 3. Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten 4. Versicherungsleistungen zwischen 7.500,-- und ,-- je nach Organisation und Schadenereignis Reisegepäckversicherung : Versicherungsschutz nur bei Auslandsreisen Versicherungssumme 2.500,-- je Person Campingrisiko mitversichert 2

8 Krankenversicherung (KV) Restkosten/Eigenanteile nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten KV bei Zahnersatz bis Sonstige Hilfsmittel bis Fahrten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus bis zu 10,30 Auslandskrankenversicherung Brillen/Sportbrillen/Kontaktlinsen bis 55 Überführungskosten Rückführungskosten Sport-Rechtsschutzversicherung : 1. Für Organe und Personen Schadenersatzrechtsschutz Strafrechtsschutz 2. Für Organe zusätzlich Arbeitsrechtsschutz Sozialgerichtsrechtsschutz Vertragsrechtsschutz (gerichtliche Auseinandersetzung) 3. Versicherungssumme ,-- Vertragsgrundlage: ARB 75 Selbstbeteiligung von 250 je Schadenfall, die entfällt, wenn Anwaltswahl innerhalb ARAG Netzwerk Anwalt Anteilige Versicherungsprämie der Vereine: pro Person und Jahr : Kinder 0,31 Jugendliche 0,78 Erwachsene 0,90 Mögliche Zusatzversicherungen : 1. Nichtmitgliederversicherung (Beispiel bis 300 Mitglieder = 130,32 ) 2. Kfz.-Zusatzversicherung 3. Veranstaltungsversicherungen etc. Es handelt sich um Versicherungen außerhalb des Sportversicherungsvertrages! Auskünfte erteilt das Sportversicherungsbüro. In dieser Service-Plattform können Sie rund um die Uhr Schadenanzeigen und Anträge auf Zusatzversicherungen online ausfüllen. Zudem sind alle wichtigen Merkblätter und Formulare darin zum Download enthalten. Versicherungsbüro beim LSBH Otto-Fleck-Schneise Frankfurt Telefon 069/ bis -252 Telefax 069/ vsbfrankfurt@arag-sport.de Ansprechpartner: Frau Ulla Schülzgen, Büroleiterin Herr Horst Pirmann, Sachbearbeitung 3

9 Empfehlungen zur Gestaltung einer Vereinssatzung 1. Die Satzung muss Auslagenersatz vorsehen, sofern ein solcher gezahlt wird. 2 ZWECK UND GEMEINNÜTZIGKEIT (4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten, mit Ausnahme des Auslagenersatzes oder der Aufwandsentschädigung (Ehrenamtspauschale), keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 2. Zwingende Teilnahme am Bankeinzugsverfahren. 3 MITGLIEDSCHAFT (1) Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Das hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu erklären. Laufende Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein mitzuteilen. Mitglieder, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, zahlen einen höheren Mitgliedsbeitrag, erhöht um die dem Verein damit verbundenen Aufwendungen zum Einzug des Beitrages. Dieser Betrag wird vom Vorstand festgelegt. 3. Maßnahmen bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung. 4 MITGLIEDSBEITRÄGE (2)Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind an den Verein zur Zahlung spätestens fällig am 1.3. eines laufenden Jahres und müssen bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Der ausstehende Beitrag wird dann mit 10 % Zinsen auf die Beitragsforderung für jeden Tag des Verzuges verzinst. Auf Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand Ratenzahlung sowie Stundung der Zahlung beschließen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und / oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages/der Gebühren/der Umlage keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegenüber für sämtliche dem Verein mit der Beitragseinziehung sowie evtl. Rücklastschriften entstehende Kosten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein bezogenes Konto erloschen ist und das Mitglied dies dem Verein nicht mitgeteilt hat. Der Verein kann durch den Vorstand weiter ein Strafgeld bis zu 100,00 je Einzelfall (Achtung, muss für jeden Verein individuell angepasst werden) verhängen. 4. Weitere Empfehlung zu Mitgliedsbeiträgen. Der Vorstand kann per Satzung ermächtigt werden, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Pauschale Festlegungen sind nicht mehr zeitgemäß und oft ungerecht Einladungen zu Mitgliederversammlungen 8 MITGLIEDERVERSAMMLUNG (2)... Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die schriftliche Einladungsform ist auch gewahrt, wenn die Einladung per erfolgt. Mitglieder ohne -Adresse erhalten auf Antrag die Einladung in Briefform. Der Fristenlauf Vorstellung der Sportjugend Hessen und Nachwuchsfindung?! 10 EIGENSTÄNDIGKEIT DER VEREINSJUGEND

10 7. Datenschutzbedingungen 11 DATENSCHUTZ, PERSÖNLICHKEITSRECHTE Die aus rechtlichen Gründen sehr umfangreiche Satzungsklausel finden Sie über einen Link hier oder Sie können sie downloaden unter Bereich Management/Tipps Hilfen Merkblätter/Recht/Satzungen Ordnungen. 8. Blockwahlen Sofern im Verein Wahlen als so genannte Blockwahlen durchgeführt werden, muss dies ausdrücklich in der Satzung stehen. Andernfalls erfolgt keine Eintragung durch das Amtsgericht. Hinweis: Bei Antrag auf geheime Wahl entscheidet die einfache Mehrheit! Weitere Grundsätze zur Satzungsgestaltung: 9. Regelmäßige Prüfung und Aktualisierung Die Satzung ist das Gesetz des Vereins und sollte das Vereinsleben regeln, aber nicht zu stark reglementieren, sie sollte besonders die Handelnden (den Vorstand) unterstützen. 10. Arbeitsgruppe zur Satzungsüberarbeitung Eine grundlegende Satzungsreform bedeutet in der Regel viel Arbeit, die vom Vorstand nicht zusätzlich geleistet werden kann. Es sind nicht unbedingt Juristen, aber in jedem Fall Personen mit Vereinserfahrung zu beteiligen; die Arbeitsgruppe sollte von einem Vorstandsmitglied geleitet und der Vorstand regelmäßig über die Arbeit unterrichtet werden. Im Vereinsberater-Portal unter sind weitere Muster-Satzungen zur Verfügung gestellt. 11. Rechtzeitig die beteiligten Stellen einschalten Wichtig: Vor beabsichtigten Satzungsänderungen den zuständigen Stellen den Satzungsentwurf mit der Bitte um Prüfung vorlegen: 1. dem zuständigen Finanzamt mit der Frage: Entspricht diese vorgesehene Satzungsänderung den Gemeinnützigkeitsbestimmungen? 2. dem zuständigen Amtsgericht (Vereinsregisterstelle) mit der Frage: Würde die von uns beabsichtigte Satzungsänderung in dieser Form eingetragen? Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtssprechung und der Gesetzgebung unterliegen, kann für die oben aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. Wir empfehlen im Einzelfall ergänzend steuerlichen oder rechtlichen Rat einzuholen.

11 1. SC KOHLHECK e.v. Schönbergstr Wiesbaden Telefon: Aufnahmeantrag ( ) Änderungsmeldung Abteilungsänderung ( ) Datenänderung ( ) Sonstiges ( ) Antrag auf Aufnahme beim 1. SC. KOHLHECK 1951 e.v. als Mitglied in der/ den Abteilung/en:. Gruppe (Übungsstunde):. Ich/ Wir besuche/ n noch folgende Abteilungen/ Übungsstunden:. Name: Geburtsname: Vorname: Beruf: Straße: Geburtsdatum: PLZ/Ort: Telefon/Fax: Sind bereits andere Familienmitglieder Mitglied im 1. SC KOHLHECK? ja/ nein Durch meine Unterschrift erkenne ich die gültigen Satzungen, Ordnungen, Beiträge und eventuelle Zusatzbeiträge des 1. SC Kohlheck e.v. sowie seiner Abteilungen als verbindlich an. Die Satzung kann in der Vereins-Geschäftsstelle, in der Schönbergstr. 74, jederzeit eingesehen und abgeholt werden oder unter heruntergeladen werden. Die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter erklären durch ihre Unterschrift, dass sie für den Mitgliedsbeitrag und dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften. Mit der Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten. Ort : Datum : Unterschrift : (Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter unter dem nächsten Absatz erforderlich). Aufnahme Minderjähriger: Wir geben unsere Zustimmung als gesetzliche Vertreter zur Aufnahme in den Verein und haften diesem gegenüber für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Sofern diese Unterschrift von nur einer Person geleistet wird, bestätigt diese ausdrücklich, dass Alleinvertretungsberichtigung besteht. Unterschrift(en)

12 Einzugsermächtigung Der 1. SC KOHLHECK e.v. wird hiermit widerruflich ermächtigt, die zu leistenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten des folgenden Kontos abzubuchen: Bank: Ort: Kontoinhaber: Der Beitrag wird jährlich eingezogen. BLZ: Konto-Nr.: Unterschrift: Hinweise zur Beitrittserklärung Der Mitgliedsbeitrag beträgt seit dem (lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom ): Für E r w a c h s e n e 5,50 / monatlich 66,00 jährlich Für K i n d e r/ J u g e n d l i c h e 4,00 / monatlich 48,00 jährlich F a m i l i e n b e i t r a g 12,50 / monatlich 150,00 jährlich Für die Abteilung Tennis bestehen Sonderregelungen bzw. Beiträge. Als Mitglied können Sie alle Sportangebote (außer Tennis/ Sonderbeitrag) des 1. SCK nutzen. Der Mitgliedsbeitrag ist ab dem 1. des Monats zu zahlen, in dem die Aufnahme beantragt wird. Für den Fall des Austritts aus unserem Verein weisen wir darauf hin, dass dieser nach 6. Abs. 2. der Satzung nur s c h r i f t l i c h zum Ende eines Kalenderhalbjahres zulässig und spätestens s e c h s Wochen zuvor dem Vorstand gegenüber per Einschreiben zu erklären ist. Zum endet in diesem Fall auch die B e i t r a g s p f l i c h t. Wir freuen uns über jedes Mitglied, aber wir bieten nicht nur Sport an, sondern verstehen uns auch als Gemeinschaft. Wir würden uns deshalb freuen, wenn Sie auch unsere geselligen Veranstaltungen (Faschingsfeiern, Sportveranstaltungen etc.) besuchen würden. Außerdem benötigen wir immer Helfer für die Erfüllung unserer Aufgaben. Wir können Sport nur dann zu einem günstigen Preis anbieten, wenn wir nicht jede Handreichung bezahlen müssen. Wenn Sie uns helfen wollen, bitten wir Sie, sich in den folgenden Abschnitt einzutragen. Ich bin bereit, mitzuhelfen: ( ) JA ( ) NEIN Vorbereitung und Durchführung von Festen und sonstigen Veranstaltungen Kuchen backen, Kaffeeausschank Ausschank Schmücken Reinigen und Aufräumen der Hallen nach Veranstaltungen Gestaltung der 1. SCK- Information Pressearbeit Jugendarbeit Marketing Ich habe folgende Anregungen zur Organisation: Büroarbeiten/ Vorstandsarbeit Mitarbeit in Ausschüssen (Organisation) Hilfe bei Renovierung, Umbau Betreuung von Kindern und Jugendlichen Fahrbereitschaft für auswärtige Sportveranstaltungen Seniorenbetreuung Sektbar, Bierausschank, Würstchenbraterei, etc. Übungsleiter im Sportbetrieb (Aus- und Weiterbildung jederzeit möglich ) Austragen der Vereinspost Ich habe folgende Anregungen zum Sportbetrieb:

13 GEMA-Merkblatt Generell muss jegliche im Vereins-Betrieb gespielte Musik hinsichtlich ihrer Abgeltung nach der Zusatzvereinbarung geprüft werden. Das gilt für alle Mitgliedsvereine, Sportkreise, Verbände und den Landessportbund Hessen e.v. (lsb h) selbst. Sofern die Musiknutzung dort nicht aufgeführt ist, wird sie anmelde- und damit auch kostenpflichtig! Unterbleibt die rechtzeitige Anmeldung, so kann es sehr teuer für den Verein werden. Was regelt die Zusatzvereinbarung? Die Zusatzvereinbarung ist der Teil des GEMA-Gesamtvertrages, in dem die pauschal abgegoltenen Veranstaltungen detailliert aufgeführt sind. Dies bedeutet, alle unter den Punkten (a) bis (o) genannten Veranstaltungen sind abgegolten, soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten, und müssen der GEMA nicht gemeldet werden! Alle anderen Musiknutzungen müssen vor den Veranstaltungen der GEMA gemeldet und bezahlt werden. Im Rahmen des Gesamtvertrages erhalten Mitgliedsvereine einen 20%igen Rabatt. Sofern Musiker auftreten ist die Vorlage der Musikfolge zur Erlangung des Rabattes erforderlich. Die Musiker haben diese Musikfolgen meist zur Verfügung und wir empfehlen den Vereinen, sich diese bereits bei Vertragsabschluss zur Weitergabe an die GEMA aushändigen zu lassen. Achtung: Bei Nutzung von Tonträgern (DVD, CD etc.) ist diese Vorlage nicht erforderlich. Zusatzvereinbarung Folgende Musiknutzungen der Sportvereine sind abgegolten. Bedingung: Musizierende dürfen keine Entlohnung erhalten. (a) Jahres- und Monatsversammlungen. (b) Vortragsabende. (c) Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz. (d) Festzüge bei Turnfesten mit Turner- und Spielmannszügen. (e) Festakte bei offiziellen Gelegenheiten. (f) Totenfeiern. (g) Gruppen- und Heimatabende der Jugendgruppen ohne Tanz, Faschingsveranstaltungen für jugendliche Mitglieder und Kinder dieser Abteilung, ggf. mit Begleitpersonen (z.b. Eltern). (h) Elternabende der Jugendgruppen ohne Tanz. (i) Training und Wettbewerbe solcher Sportdisziplinen, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist. Dies gilt ausschließlich bei Wettbewerben von Amateursportlern mit bis zu Besuchern. (j) Wiedergabe von Hörfunksendungen, Fernsehsendungen und Tonträgern ohne Veranstaltungscharakter zur vereinsinternen Nutzung in nicht bewirtschafteten Räumen, die nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind. Als bewirtschaftet gelten Räume, wenn hierfür eine Erlaubnis (Konzession) erforderlich ist. Ein Raum ist auch dann bewirtschaftet, wenn keine Konzession erforderlich ist, jedoch der Verkauf von Getränken und Speisen stattfindet. (k) Sport- und Spielfeste, sofern nicht noch erhebliche andere Aktivitäten bestehen. (l) Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart (z.b. Aerobic, Jazzdance) anlässlich einer Präsentations- Veranstaltung der Vereinsangebote zur Mitgliederwerbung. (m) Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. (n) Musiknutzungen bei der Aus- und Fortbildung in Bildungswerken der Landessportbünde, wenn Fernseher, Radio und Tonträger ausschließlich zur Schulung eingesetzt werden. (o) Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (so genannte "Pausenmusik"), jedoch ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu Besuchern.

14 Weiterhin meldepflichtig Leider ist die Abgeltung sämtlicher Musiknutzungen der Vereine nicht finanzierbar. Aus diesem Grund müssen auch künftig grundsätzlich gesellige Veranstaltungen mit Musiknutzungen, die nicht ausdrücklich in der Zusatzvereinbarung erwähnt sind, gemeldet werden. Außerdem werden bestimmte Veranstaltungen bei der Teilnahme von Nichtmitgliedern oder auch der Erhebung einer zusätzlichen Kursgebühr meldepflichtig. Meldepflichtig heißt dann auch, dass die GEMA die gemeldete Musiknutzung in Rechnung stellt. Zur Berechnung dienen die bekannten Vergütungssätze aus dem Gesamtvertrag, die alljährlich nach einem Index angepasst werden. Beispiele: Kurse mit Nichtmitgliedern und/oder Kursgebühr, Musik oder Fernsehen in bewirtschafteten Räumen und alle anderen Musiknutzungen, sofern diese nicht ausdrücklich in der umseitigen Aufstellung (a) bis (o) als abgegolten aufgeführt sind. Frist/Schadenersatzforderungen Veranstaltungen müssen der GEMA mindestens 3 Tage (möglichst viel früher) vorher gemeldet werden. Die GEMA ist berechtigt, für nicht rechtzeitige Anmeldungen Schadensersatz in Höhe des doppelten Tarifbetrages zu beanspruchen. Es entstehen den Vereinen in diesen Fällen Kosten von mehr als zusätzlich 100%, da der im Vertrag vorgesehene Rabattsatz von 20% wegfällt. Beispiel: Eine gesellige Veranstaltung kostet Euro 100,-- und die GEMA berechnet nach Abzug des Rabattes von 20% Euro 80,--. Wird die Veranstaltung nicht gemeldet, verlangt die GEMA Euro 100,-- und Euro 100,-- Schadensersatz. Sie berechnet somit Euro 200,--, dies sind 250% des Betrages der bei ordnungsgemäßer Meldung berechnet worden wäre. Jahresverträge/Gemeindeverträge Wir weisen besonders auf die erforderliche Modifizierung bestehender Verträge hin, die u.u. von Sportvereinen sogar insgesamt gekündigt werden können, wenn die betreffenden Veranstaltungen in den Bereich der Zusatzvereinbarung fallen. Diesbezügliche Änderungen müssen direkt mit der GEMA-Bezirksdirektion Wiesbaden schriftlich vereinbart bzw. abgeschlossen werden. Infos Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei der GEMA-Bezirksdirektion Wiesbaden, Abraham- Lincoln-Str. 20, Wiesbaden, Postfach 2680, Wiesbaden, Telefon 0611/7905-0, Fax -197, >bd-wi@gema.de<.bitte beachten Sie: Die Hilfestellung des lsb h ist nur bei nicht regelbaren Auseinandersetzungen zwischen GEMA und Vereinen vorgesehen. Zur Vereinfachung müssen fachliche Auskünfte direkt bei der GEMA, die eine Beratungspflicht gegenüber den Vereinen hat, eingeholt werden. Radios Räume bis 100 qm 246,01 + 7%./. 20% 210,58 pro Jahr Radios Räume über 100 qm 281,63 + 7%./. 20% 241,08 pro Jahr Fernseher Je Stück, ist nicht qm-abhängig 147,90 + 7%./. 20% 126,60 pro Jahr Achtung, auch die GEZ beachten. Sobald ein Gerät ein Empfangsteil hat (Radio/Tonband-Kombination) wird es meldepflichtig. Auch dann, wenn von einem Kombigerät nur das Tonband zum Abspielen von Musik genutzt wird! Derzeit: Radio = 5,76, Fernseher = 17,98, Radio und Fernseher = 17,98 pro Monat

15 V e r e i n s b e r a t u n g Versicherungen hier: VBG Verwaltungs- Berufsgenossenschaft die gesetzliche Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung wurde 1884 zur Ablösung der Unternehmerhaftpflicht geschaffen, von 1912 bis 1996 geregelt in der Reichsversicherungsordnung (RVO), seit im Sozialgesetzbuch (SGB VII ). Vereinsmanagement: Vereinsförderung und beratung des Landessportbund Hessen e.v. Stand: Februar 2011 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Sportvereine und Sportverbände. Nicht gesetzlich unfallversichert: Mitglieder, bei Ausübung der Sportart... Jeder Sportverein ist gemäß Sozialgesetzbuch VII Mitglied der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft! V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Leistungen der VBG gemäß 26 Abs. 2 SGB VII : I. PAUSCHALVEREINBARUNG Der lsb h erhebt über die Beitragsrechnung pro Jahr und Mitglied 0,19 bei jedem Mitgliedsverein im Rahmen einer Pauschalvereinbarung. Alle Arbeitnehmer (AN) oder arbeitnehmer-ähnlich Beschäftigte ohne Entgelt gemäß der Pauschalvereinbarung, darunter fallen auch Übungsleiter und Betreuer ohne und mit Verdienst bis

16 V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG II. VERANLAGUNG DER VEREINE BEI BEZAHLUNG - Alle Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche mit Entgelt - Bruttolohnsummenmeldung jährlich - Zahlung der Versicherungsprämie im Folgejahr Berechnungsformel: Bruttolohnsumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß Achtung: Bei Übungsleitern oder Trainern nur Betrag über 2.100! III. EHRENAMTSVERSICHERUNG ( seit ) - freiwilliges Versichern der gewählten ehrenamtlichen oder berufenen Personen (Achtung: Vorstand muss Satzungsberechtigung zur Berufung haben) - nur versichert für den Bereich, für den der Versicherte gewählt ist (satzungsgemäße Grundlage) Neu seit 2008: - Erweiterung für ehrenamtlich Tätige, die nicht laut Satzung gewählt oder berufen sind, aber beauftragt werden können ( z. B. Schiedsrichter oder Projektleiter ) Prämie in den letzten Jahren 2,73 pro Jahr V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Leistungen der VBG gemäß 26 Abs. 2 SGB VII : Beispiel für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit: Eltern Fahrdienste Die Hin- und Rückfahrt der Kinder durch die Eltern zur eigenen Sportstätte ist immer unversichert, auch wenn fremde Kinder mitgenommen werden (zu vergleichen mit der Bringpflicht zur Schule im Rahmen der elterlichen Fürsorge). Die Fahrten zur fremden Sportstätte sind unabhängig von ihrer Entfernung für die Eltern dann versichert, wenn auch andere Kinder als die eigenen mitfahren bzw. die Mitfahrt anderer Kinder vorgesehen war. Empfehlung des Landessportbundes Hessen e.v. Empfehlung I.: Der lsb h empfiehlt seinen Mitgliedsorganisationen grundsätzlich die Inanspruchnahme des Angebotes der Ehrenamtsversicherung. Die Abwicklung wurde in mehreren Ausgaben von Sport in Hessen veröffentlicht. V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Empfehlungen des Landessportbundes Hessen e.v. Empfehlung II.: Die VBG macht viele kostenlose Präventionsangebote. Seminare (Unterkunft, Verpflegung, Seminargebühren und Fahrtkosten) Fahrsicherheitstraining für versicherte Personen (65 / Person) Erste-Hilfe-Ausbildung für versicherte Personen (29 / Person) Empfehlungen des Landessportbundes Hessen e.v. Empfehlung III.: Informationen generell und zur Ehrenamtsversicherung über Hier ist der Link zur VBG - Broschüre Hinweis: Diese Kosten leistet die VBG an die Veranstalter, sie dienen hier nur zur Info 2

17 Einsenden an: Landessportbund Hessen e.v. Finanzmanagement Otto-Fleck-Schneise Frankfurt am Main per Fax 069/ Anmeldung zur freiwilligen Unfallversicherung für ehrenamtliche Wahlämter und (neu) durch den Vorstand Beauftragte des Vereins Vereins- / (Verbands)name: Vereinsnummer: _ Adresse: anschrift: Wir melden hiermit folgende Wahlämter und Beauftragte des Vorstandes zur freiwilligen Unfallversicherung (nach 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII) an. Grundlage der Versicherung ist der Pauschalvertrag zwischen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und dem Landessportbund Hessen e.v. (lsb h). (Bitte keine namentliche Nennung. Nur die Wahlämter die in der Vereinssatzung verankert sind, können versichert werden. Bsp.: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart, Jugendwart,...) Neu: Der Verein kann auch Dritte, in diesem Fall die Funktionsbezeichnung angeben, versichern Diese Anmeldung gilt zunächst für das laufende Jahr und dann jeweils für ein Folgejahr, sofern wir nicht schriftlich beim lsb h bis zum des Vorjahres gekündigt haben. Der Jahresbeitrag pro Amt / Person beträgt für das Jahr 2,73, damit Jahresbetrag für den Verein = Anzahl Wahlämter und Beauftragte x 2,73 = Abbuchungsbetrag Der Betrag wird von dem von uns benannten Vereinskonto im nächsten Jahr mit der lsb h-rechnung abgebucht. Ort, Datum Unterschrift des Vorstandes nach 26 BGB Hinweise: 1. Unfallversichert über die VBG ist damit jeweils nur der oben genannte Personenkreis während der Ausübung des Wahlamtes bzw. in der Ausübung der Tätigkeit für die er die Beauftragung inne hat. 2. Änderungen der Wahlämter (z. B. durch Satzungsänderung) bzw. Beauftragten sind dem Sportbund schriftlich mitzuteilen. 3. Sofern sich z. B. durch Neuwahlen nur die personelle Besetzung, aber nicht die Wahlämter bzw. Beauftragungen ändern, bitte keine Änderungsmeldung für diese Versicherung vornehmen. - Versicherungsschutz besteht ab dem Tag nach Eingang dieser Anmeldung beim lsb h! -

18 Steuern Informationen zum Thema Steuern finden Sie im Vereinsberaterportal unter: a: MANAGEMENT > Broschüren > Steuerwegweiser b: MANAGEMENT > Tipps Hilfen Merkblätter > Steuern und Finanzen > Powerpoint mit folgenden Themen (Auszug): - Arbeitgeber Verein - Aufwandsersatz an Vorstandsmitglieder - Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtlich - Eintrittsgelder steuerliche Behandlung - Förderverein - Freibetrag nach 3 Nr. 26a EStG - Gemeinnützigkeit Voraussetzung und Grundlagen - Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine - Kassenprüfer - Steuererklärungen Inhalt und Anlagen - Übungsleiter und Verein Umsatzsteuer Vereine im Steuerrecht - Vereinsregister Eintragung - Vereinsrecht - Zuwendungsbestätigungen

19 V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Einnahmen aus: Wetten: 19,1 Millionen Euro, davon erhalten: 38,5 % die Vereine 38,5 % die Verbände 23 % der lsb h, Sportjugend Hessen, Sportkreise, Bildungswerk, Sportschule, Olympiastützpunkt F Ö R D E R U N G E N Beiträge: 4, 35 Millionen Euro, davon erhalten: 60 % die Verbände 40 % werden verteilt an: a. den lsb h (Erwachsenenanteil) b. die Sportjugend (Mitgl. bis 18 J.) Vereinsförderung und beratung des Landessportbund Hessen e.v. Stand: Oktober 2011 Vereinsberatung hier : F ö r d e r u n g e n Vereinsberatung hier : F ö r d e r u n g e n Jahresgehälter von Einzelpersonen so hoch wie der Vereinsförderungsfonds! V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Förderungen und Voraussetzungen : 3 Jahre Mitgliedschaft im lsb h (außer ÜL/JL/VM- Förderung) satzungsgemäße Verpflichtungen müssen erfüllt sein Nachweis der Gemeinnützigkeit Antragstellung vor Maßnahme vorausgegangene Maßnahme muss abgeschlossen sein Erhebung eines zeitgemäßen Beitrages Förderung Übungsleiter (ÜL), Jugendleiter (JL), Vereinsmanager (VM) ÜL: max. 6 Wochenstd. x max. 42 Wochen x Std.-Satz (Beispiel: 6 x 42 x 1,15 = 289,80 /Jahr), hauptamtliche ÜL bis Versand der Antragsformulare für Übungsleiter an alle Vereine! JL / VM: bei Tätigkeiten von 6 Std./Woche: 250 /Jahr 4,5 Mio. im Haushalt festgeschrieben für diesen Zweck 1

20 Vereinsförderungsfonds (VFF) bis 500 Mitglieder bis Mitglieder bis Mitglieder bis Mitglieder ab Mitglieder innerhalb von 8 Jahren V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Vereinsförderungsfonds (VFF) Baumaßnahmen Bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme. Höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils des Vereines. Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb Bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme. V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Für die zur Verwendung der Sportgeräte notwendigen Zusatzgeräte sind bis zu 10 % des Anschaffungspreises möglich. Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss mindestens 25 % betragen. Beispiel einer Mittelverwendung im VFF: V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Weitere Förderungen des lsb h: Verein hat 264 Mitglieder, somit Guthaben aus dem VFF: Art Verwendungszweck Bewill.-Sum. Bewill.-Tag Neuanspruch ab: Guthaben VS Turngeräte./ Guthaben VB San. Vereinsheim./ Guthaben: Förderprogramme der Sportjugend Hessen Beratungen (Förderhilfen) des Bereichs Sportinfrastruktur Angebote des Bereichs Bildung- und Personalentwicklung Angebote des Bereichs Breitensport und Sportentwicklung Beratungen aller Kolleginnen und Kollegen V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen 2

21 Antragsanforderung für einen Zuschuss aus dem Vereinsförderungsfonds für Mitgliedsvereine im Landessportbund Hessen e. V. (lsb h) Eingangsstempel lsb h Landessportbund Hessen e. V. Vereinsförderung und -beratung Otto-Fleck-Schneise Frankfurt am Main - die Zusendung dieser Anforderung kann auch über Fax erfolgen - Antrag für a) die Durchführung von Baumaßnahmen oder b) die Anschaffung von Sportgeräten Bei dieser Anforderung wird vom Unterzeichner/Antragsteller gewährleistet, dass diese Anforderung: 1. vom Hauptvorstand erfolgt oder mit diesem abgestimmt ist 2. nur bei vorliegender Gemeinnützigkeit erfolgt (ein gültiger Freistellungsbescheid vorliegt) 3. von einem Verein vorgenommen wird, der drei Jahre Mitglied im lsb h ist 4. bei ausgeglichenem Beitragskonto (Mitgliedsbeitrag bezahlt) erfolgt. Verein:... Ansprechpartner/in:... Telefon:... Vereins-Nummer: (fünfstellig) _ Funktion:... Fax: Wir bitten um Mitteilung des derzeitigen Guthabens im Vereinsförderungsfonds. Wir erbitten einen Antrag für (Antragstellung nur für Baumaßnahmen oder Sportgeräte, nicht für beide gleichzeitig!) a) Baumaßnahme (bitte Durchführung angeben, z. B. Sanierung Vereinsheim) b) Anschaffung von Sportgeräten (bitte Sportgeräteart angeben) Datum/Ort Unterschrift 14_Antraganforderung.doc

22 lsb h - Vereinsförderung und beratung Finanzielle Fördermöglichkeiten für Mitgliedsvereine des Landessportbundes Hessen e. V. (lsb h) Landessportbund Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, Frankfurt, , info@lsbh.de Bezuschussung der Beschäftigung von Geschäftsbereich: * Übungsleitern und Vereinsförderung u. -beratung * Vereinsmanagern Steffen Kipper * Durchführung von Baumaßnahmen * Anschaffung von Sportgeräten * Energiesparende Heizungsanlagen * Wassersparende Sanitäranlagen * Raumlüftungen Duschräume * Thermische Solaranlagen * Wärmeschutzmaßnahmen * Energiesparende Beleuchtungsanlagen * Trinkwassersubstiutionsmaßnahmen * Heizöllagerstätten * Brandschutzmaßnahmen * Sicherheitsmaßnahmen * Bezuschussung der Beschäftigung lizenzierter Jugendleiter/innen und * jugendspezifische Förderungen Geschäftsbereich: Vereinsförderung u. -beratung Monika Fischer Geschäftsbereich: Sportinfrastruktur Jens Prüller Geschäftsbereich: Sportjugend Gudrun Neher Tel.: Fax: skipper@lsbh.de Tel.: Fax: mfischer@lsbh.de Tel.: Fax: jprueller@lsbh.de Landesregierung - Hess. Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12, Wiesbaden * Entwicklung, Bau und Förderung von Sportstätten, stellvertr. Abteilungsleiter VI 2 Sport Besonders Sanierung Hallenbäder Referatsleiter VI 2 * Sportförderung in besonderen Fällen Hermann Klaus Kommunen, kreisfreie Städte und Landkreise auf Anfrage. Die Adressen sind den Vereinen bekannt. Möglichkeiten weiterer Förderungen 1. KfW-Förderbank für günstige Darlehen/Sonderprogramme Ansprechpartnerin: Birgit Asmussen: Tel: Verbände des lsb h, Anschriften unter 3. Stiftungen: 4. EU-Förderungen = VR-Ratgeber: "Initiative Stiftung" 6. Gerichte (Strafen) Geldleistungen an gemeinnützige Vereine Ansprechpartner sind die ortsansässigen Amtsgerichte Institut für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit: 9. Broschüre Sportförderung in der EU: Foerderbroschuere_2010.pdf Tel.: Fax: info@sportjugend-hessen.de Tel.: Fax: H.Klaus@hmdi.hessen.de

23 lsb h - Vereinsförderung und beratung

24 Mitarbeiter des Geschäftsbereich Vereinsmanagement: Vereinsförderung und -beratung des lsb h Michael Silz ist Geschäftsbereichsleiter und verantwortlich für die Maßnahmen des lsb h in der Vereinsberatung. Er koordiniert die Vereinsberatung der Geschäftsbereiche, diese Beratung ist Querschnittsaufgabe des lsb h. Als Referent des Landesausschusses Recht, Steuern und Versicherung transportiert er Themen zu und von den Fachleuten dieses Ausschusses, der auch Satzungskommission ist. Telefon: 069 / , Fax: 444, msilz@lsbh.de Steffen Kipper vertritt den Bereichsleiter in dessen Abwesenheit und ist Ansprechpartner für die Übungsleiter-Förderung, gleichzeitig auch für die Förderung von Vereinsmanagern und Jugendleitern (in Zusammenarbeit mit der Sportjugend). Er erstellt das für die Vereine kostenlose Newsletter NesSy. Für den Geschäftsbereich ist er EDV-Verantwortlicher für die zahlreichen EDV-gestützten Förder-Programme. Telefon: 069 / , Fax: 303, skipper@lsbh.de Diana Kraft betreut das Internet-Portal und außerdem die stark frequentierte Adresse info@lsbh.de. Über diese Adresse vermittelt sie einerseits zu den anderen Geschäftsbereichen des lsb h und erkennt aktuell die Probleme der Vereine, Sportkreise und Verbände. Eine ideale Möglichkeit aktuellen Informations-Bedarf der Vereine festzustellen und über das Vereinsberater-Portal Informationen und Lösungen zu publizieren. Telefon: 069 / , Fax: 303, dkraft@lsbh.de Sabine Salzmann ist Ansprechpartnerin für die Personen- und die Vereins-Ehrungen, ein gleichermaßen wichtiges und sensibles Aufgabengebiet. Die Bearbeitung von Übungsleiteranträgen und die Erstellung der Statistiken gehören ebenfalls zu ihren Aufgabengebieten. Im Portal hat sie die Broschüre,Ehrungsmöglichkeiten mit allen für Vereine und Personen möglichen Ehrungen zusammengestellt. Telefon: 069 / , Fax: 303, ssalzmann@lsbh.de Ralph Hoffmeister ist der erste Ansprechpartner für neue Vereine, und neue Vereins-Abteilungen, Fusionen und weiteren Änderungen der Mitgliedschafts-Bedingungen, wie z.b. Vereinsabmeldungen und -auflösungen. Zu seinem Aufgabengebiet gehört auch die Bearbeitung der Übungsleiteranträge. Bereichsintern ist er für das Qualitätsmanagement zuständig. Telefon: 069 / , Fax: 303, rhoffmeister@lsbh.de Monika Fischer berät Vereine bei der Antragstellung für die Anschaffungen von Sportgeräten und die Durchführung von Baumaßnahmen ab. Ziel ist es, die Förderungen mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand für die Vereine zu behandeln. Es wird von ihr viel Diplomatie verlangt, die momentan langen Wartezeiten von der Antragstellung bis zur Bewilligung zu erläutern und z. B. zu vermitteln, dass ein Rasenmäher kein langlebiges Sportgerät ist. Telefon: 069 / , Fax: 303, mfischer@lsbh.de Linda Burkhard erledigt Versicherungsvorgänge für den lsb h und die Vereine im Rahmen des Sportversicherungsvertrages. Es findet jede Woche ein Gespräch mit unserem Versicherungsbüro statt, in dem Einzelfälle besprochen und Lösungen im Sinne unserer Vereine gefunden werden sollen. Telefon : 069 / , Fax: - 303, lburkhard@lsbh.de

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