Institutional News 3. Quartal 2014

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1 Institutional News 3. Quartal 2014 Editorial Noch kein Anlass zur Strategieänderung 2 Mehr Erfolg ohne Emotionen gute Gründe für modellbasierte Aktienportfolios 3 Premium-Leistungen für Pensionskassen eine wertvolle Unterstützung für Stiftungsräte 7 BVV2-Anlagevorschriften was Pensionskassen bis Ende Jahr anpassen sollten 8 Risikoanalyse bei Pensionskassen mit den richtigen Kennzahlen auf Kurs bleiben 10 Pensionskassen-Monitor deutlicher Anstieg der Wertschwankungsreserven 13

2 Editorial Noch kein Grund zur Strategieänderung Bisher können die verschiedenen Krisen bei den Anlegern nur zwischenzeitlich für Verunsiche - rung sorgen. Obwohl Aktien nicht mehr billig sind, sollten sie gegenüber Obligationen bevorzugt werden. Peter Bänziger Chief Investment Officer Tel peter.baenziger@swisscanto.ch Eigentlich ist der Begriff Normalisierung weitgehend positiv besetzt, denn wenn etwas seinen gewohnten Gang nimmt, finden wir das in der Regel gut so. Etwas anders ist es bei der Geldpolitik, die ja die Märkte schon seit geraumer Zeit in Bann hält. Normalisierung bedeutet hier, dass zum Beispiel die Liquiditätszufuhr der US-Notenbank ins Geldsystem zurückgefahren wird. Gegen Ende Jahr sollte dieser Geldstrom, andere nennen es auch Dopingzufuhr, gestoppt werden. Ganz anders sieht es in Europa und in Japan aus: Die geldpolitischen Stimulierungsmassnahmen der EZB und der Bank of Japan dürften nochmals forciert werden. Für den Obligationenmarkt bedeutet dieser Zeitpunkt so etwas wie die Stunde der Wahrheit. Es geht um die Frage, ob die Zinsen plangemäss im Verlauf des nächsten Jahres erstmals angehoben und dann in den folgenden Jahren kon tinuierlich weiter erhöht werden oder ob die anziehende Inflation das Fed nicht schon früher zu einer Zinserhöhung zwingt. Die weltweite Konjunkturerholung ist auf Kurs, wobei die Wachstumsdynamik vor allem der Entwicklung der US-Wirtschaft zu verdanken ist, denn die europäische Wirtschaftslokomotive Deutschland hat zuletzt etwas an Tempo verloren. So dramatisch die Situation in den verschiedenen Krisenherden Ukraine, Irak und Gazastreifen auch ist, haben diese Ereignisse rein wirtschaftlich betrachtet bisher nicht das Potenzial, die globale Erholung zu beeinträchtigen. Die Bewer - tung der Aktienmärkte liegt mittlerweile zwar über den langjährigen Durchschnittswerten, kann aber noch nicht als hoch bezeichnet werden. Kommt hinzu, dass die Risikoprämie von Aktien gegenüber Obligationen weiterhin attraktiv ist. Deshalb raten wir, Gewinne an den Aktienmärkten so lange laufen zu lassen, bis mehrere fundamentale und technische Indikatoren in die Gegenrichtung weisen. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre. 2

3 Swisscanto (LU) Equity Fund Selection International: Exzellente Performance wissenschaftlich fundiert Grafik 1: Beeindruckende Outperformance Indexierte kumulierte Outperformance (Alpha) brutto in CHF seit Lancierung ( bis ) Hervorragende Leistung Alpha +44.7% (4.3% p.a.) seit Lancierung 130 Dr. Andreas Kappler, Senior Portfolio Manager Die modellbasierte Aktienstrategie von Swisscanto ist äusserst erfolgreich. Der nach diesem Ansatz verwaltete globale Aktienfonds ist im weltweiten Peervergleich in der absoluten Spitzengruppe klassiert. Swisscanto verfügt mit dem globalen Aktienfonds Swisscanto (LU) Equity Fund Selection International über ein Produkt, das höchsten Ansprüchen genügt. Seit der Lancierung Ende 2005 übertraf der Fonds die Benchmark MSCI World ex Schweiz um 44,7% (4,3% p.a.) und rangiert im Peervergleich der letzten fünf Jahre von 387 globalen Aktienfonds auf Rang 4. Die Out performance ist stabiler, konsistenter Natur und wurde auf der Basis eines risikokontrollierten An satzes mit einem tiefen Tracking Error von 2,8% (letzte 5 Jahre) erzielt (Grafiken 1 3). In der wissenschaftlichen Finanzliteratur haben sich ein paar Faktoren herauskristallisiert, die jeder für sich einen Mehr - wert in der Aktienselektion liefern. Je nach «Glaubensrichtung» der Finanzmarktforscher werden die Mehrrenditen durch höhere Risiken (=Verfechter der effizienten Märkte) oder durch systematische Verhaltensmuster der Anleger (=Verfechter des Behavioral Finance) erklärt. Als bedeutendste Fak toren, die auch in unserem Modell verwendet werden, haben sich Substanz (Value), Momentum, Qualität (Quality), Wachstum (Growth), Marktkapitalisierung (Size) und Risiko (Risk) etabliert. Jeder Faktor entwickelt sich zyklisch und liefert langfristig eine positive risikoadjustierte Performance. Grafik 4 auf der nächsten Seite zeigt für jedes Jahr die Performance der verschiedenen Faktoren in absteigender Form. Illustrativ hervorgehoben ist das zyklische Verhalten des Faktors Value. Kombiniert man die Faktoren, werden die Schwankungen geglättet, und es resultiert eine stabile, stetige Wertentwicklung Quelle: GIPS Reporting per Grafik 2: Sehr überzeugende Ergebnisse im kurzwie auch im langfristigen Konkurrenzvergleich Fonds J-Klasse (netto) Swisscanto (LU) Equity Fund Selection International vs. Benchmark MSCI World ex Schweiz 3 Monate lfd. Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a. Rang Rel. vs. BM Rang Rel. vs. BM Rang Rel. vs. BM Rang Rel. vs. BM 35/ % 43/ % 12/ % 4/ % Grafik 3: In allen Marktphasen besser als die Benchmark 12% 8% 4% 0% 4% Relative Performance brutto in CHF seit Lancierung ( bis ) Jahres-Alpha Kompetitiver Ansatz Top-Ranking im Peervergleich von Lipper über kurze und lange Perioden Quelle: Lipper, per Quelle: GIPS Reporting per Die vergangene Wertentwicklung ist kein Indikator und keine Garantie für den Erfolg in der Zukunft. Die Wertentwicklung wurde ohne Berücksichtigung der bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten berechnet. 3

4 Strukturierter Prozess als Erfolgsfaktor Der Anlageprozess für unsere Fonds besteht im Wesentlichen aus drei Schritten (Grafik 5): Innovation Suche nach Alphaquellen. Dazu gehören kreatives, unkonventionelles Denken und das Durchforsten der akademischen Literatur nach neuen Erkenntnissen. Kombination Der Mehrwert durch eine intelligente Kombination der Faktoren basiert auf zwei Effekten. Synergieeffekt: Value, kombiniert mit Qualität beispielsweise, filtert qualitativ hochwertige Value-Aktien und vermeidet die sogenannten Value Traps. Diversifikationseffekt: Value und Momentum zum Beispiel sind negativ korrelierte Alphaquellen, die die Grundlage für eine stabile, stetige Outper formance sind. Portfoliokonstruktion Ausgewählt werden die gemäss Modell attraktivsten Titel. Der global investierende Fonds Swisscanto (LU) Equity Fund Selection International verfolgt zudem eine 130/30-Strategie. Der Vorteil liegt in der grösseren Flexibilität bei den Über- und Untergewichten im Verbund mit einem Netto-Exposure von 100 Prozent. Im Rahmen unseres Investitionsprozesses durchforsten, evaluieren und integrieren wir vielversprechende Faktoren, die einen eigenständigen Beitrag zur Performance leisten. Unser Faktorset wird ständig überwacht, und verliert ein Teilfaktor seine Bedeutung, wird er nicht mehr berücksichtigt. Wir verfolgen einen sektorneutralen Ansatz, der es erlaubt, die Faktoren je nach den Eigenheiten der Sektoren unterschiedlich zu gewichten. Einen zusätzlichen Mehrwert erzielen wir, indem wir die Faktorengruppen optimal zusammensetzen. So genügt es nicht, nur günstig bewertete Aktien aufzuspüren, da es vielfach gute Gründe gibt, dass ein Titel tief bewertet ist, weil das Unternehmen sich zum Beispiel in finanzieller Schieflage befindet. In Kombination mit dem Faktor Qualität (finanziell solide Titel) investieren wir in Aktien, die ungerechtfertigterweise günstig sind und entspre- Grafik 4: Faktoren verhalten sich zyklisch Performance QUALITY QUALITY SIZE QUALITY VALUE RISK VALUE SIZE RISK VALUE RISK VALUE VALUE QUALITY QUALITY GROWTH QUALITY SIZE VALUE QUALITY SIZE SIZE SIZE QUALITY GROWTH SIZE GROWTH SIZE QUALITY VALUE QUALITY QUALITY VALUE VALUE VALUE RISK VALUE QUALITY RISK VALUE RISK RISK GROWTH GROWTH GROWTH QUALITY SIZE SIZE SIZE SIZE GROWTH RISK GROWTH GROWTH GROWTH RISK GROWTH RISK GROWTH VALUE GROWTH RISK RISK SIZE QUALITY RISK Die weisse Linie zeigt schematisch den Kursverlauf einer Aktienstrategie, die vor allem Value-Faktoren berücksichtigt. Quelle: Swisscanto Modellansatz 4

5 chend viel Kurspotenzial aufweisen. Das Zusammenführen von Value und Quality zeigt in vereinfachter Form den Mehrwert, der sich erzeugen lässt, wenn verschiedene Faktorengruppen vereinigt werden. Erfolgreich in jedem Marktumfeld Der Mehrwert wird durch das Aufspüren und Umsetzen vielversprechender innovativer Faktoren, die ideale Kombina - tion der verschiedenen Einflussgrössen und durch die risikobewusste Umsetzung in ein Portfolio generiert. Wenn wir die Sektoren im Rahmen ihres Benchmarkgewichts halten (d. h. keine Sektorüber- und -untergewichte), gelingt es uns, den Tracking Error zur Benchmark tief zu halten. Der sektorneutrale Ansatz bringt nicht nur einen tiefen Tracking Error mit sich, sondern macht uns viel weniger abhängig von makroökonomischen oder politischen Ereignissen, die die Finanzmärkte in den letzten Jahren vermehrt beeinflussten. Makro-Calls sind vorwiegend Sektor-Calls, die wir nicht eingehen, sodass wir nie riskieren, in den "falschen" Sektoren über- oder untergewichtet zu sein. Im Gegenteil verstärken die Makroereignisse eher die Schwankungen in den Faktoren, wovon wir profitieren, wie aus der Perfor - mance der letzten Jahre ersichtlich ist. Es gelang uns nicht nur, den Markt während der Finanzkrise 2008 zu schlagen, sondern auch in der nachfolgenden kräftigen Er holung seit 2009 obenauszuschwingen (Grafik 3). Die Anwendung der 130/30-Strategie (130 Prozent Long, 30 Prozent Short) ermöglicht einen besseren Transfer der erwarteten Renditen in ein Portfolio, als dies mit einer Longonly-Strategie möglich wäre. Mit unserem Ansatz können wir sowohl attraktive wie unattraktive Aktien identifizieren (= symmetrische Prognosefähigkeit), und gleichzeitig vergrössert die 130/30-Strategie das maximale Abweichungsgewicht zur Benchmark (= Extension). Ein Long-only-Fonds hingegen kann Titel nur im Rahmen des Indexgewichts untergewichten. Wir halten ein breit diversifiziertes Portfolio, das viele kleine Positionen eingeht, und minimieren dadurch das titelspezifische Risiko. Grafik 5: Mit Systematik zum Erfolg Auf der Suche nach unkorrelierten Alphaquellen Innovation Team Portfoliokonstruktion Kombination Effiziente Umsetzung der Strategie Ausnutzen von Synergieund Diversifikationseffekten Quelle: Swisscanto Modellansatz 5

6 Für die modellbasierte Aktienstrategie und die entsprechenden Fonds sind bei Swisscanto insgesamt drei Portfolio Manager verantwortlich, die ein interdisziplinäres Know-how aus der Statistik und der Ökonomie kombinieren. Der Ansatz von Swisscanto hat sich in der Praxis bewährt. Dank seines exzellenten Track Records wurde der Swisscanto (LU) Equity Fund Selection International von der Ratingagentur Morningstar mit dem Maximum von fünf Sternen bewertet.* Modellbasierte Aktienfonds von Swisscanto Swisscanto Fondsname 130/30 Long only Swisscanto (LU) Equity Fund Selection International Swisscanto (LU) Equity Fund Selection North America Swisscanto (CH) Equity Fund International Swisscanto (CH) Equity Fund Asia Benchmark World ex CH MSCI North America MSCI World MSCI AC Asia Pacific Swisscanto (CH) Inst. Fund Equity Asia/ Pacific MSCI AC Asia Pacific Lancierung Registrierung CH, AT, DE, IT, LI, LU CH, AT, DE, IT, LI, LU CH, LI CH, LI CH, LI Währung CHF EUR USD EUR CHF USD USD Anteilsklassen 1 B J P B J B J P B J A I P I I Pauschale Management Fee p.a. B: 1.60% J: 0.60% P: 0.48% B: 1.60% J: 0.60% B: 1.60% J: 0.60% P: 0.48% B: 1.60% J: 0.60% A: 1.30% I: 0.56% P: 0.44% A: 1.30% I: 0.56% 0.40% Valor B: J: P: B: J: B: J: P: B: J: A: I: P: A: 1.30% I: 0.56% I: ISIN B: LU J: LU P: LU B: LU J: LU B: LU J: LU P: LU B: LU J: LU A: CH I: CH P: CH A: CH I: CH I: CH A/I : ausschüttend, B/J/P : thesaurierend, weitere Klassen auf Anfrage * Quelle: ( ) 6

7 Unterstützung mit Lösungen aus einer Hand Thomas Keller Geschäftsführer Swisscanto Anlagestiftungen Tel Die Führung einer Pensionskasse erfordert heute mehr Fachkenntnisse und einen immer grösseren zeitlichen Aufwand. In verschiedenen Bereichen stehen die Swisscanto Anlagestiftungen ihren Anlegern mit Rat und Tat zur Verfügung. Es liegt auf der Hand: Die grossen Vorsorgeeinrichtungen können den durch die zunehmende Regulierung entstehenden Mehraufwand besser bewältigen als kleinere und mittel - grosse Kassen. Hinzu kommen Herausforderungen demo - gra fischer Natur, wie der sinkende Anteil Arbeitstätiger an der Gesamtbevölkerung, oder die Frage, wie mit Unsicherheiten an den Finanzmärkten umzugehen ist. Gefordert sind in erster Linie die Stiftungsräte, denn ihr Pflichtenheft und damit auch das entsprechende Arbeitspensum sind markant grösser als noch vor wenigen Jahren. Sie müssen sich mehr denn je verschiedene Fragen stellen wie zum Beispiel: Ist meine Kasse diesen Herausforderungen gewachsen? Wie sieht mein Vorsorgeplan im Vergleich mit dem Branchenstandard aus? Ist es sinnvoll, weiterhin als eigenständige Kasse zu operieren, oder wäre ein Anschluss an eine Sammel - ein richtung nicht die bessere Lösung? Sind meine Stiftungsräte richtig ausgebildet? Verfügen wir über ein Instrument, das kompakt die finanzielle Situation der Kasse aufzeigt (Rendite der Wertschriftenanlagen, Deckungsgrad)? Mit unseren Experten im Bereich der beruflichen Vorsorge können wir bei diesen Fragen Unterstützung bieten. Unser Premium-Paket steht allen Anlegern der Swisscanto Anlage stiftungen offen und umfasst insgesamt vier Dienstleistungen. Beispiel Ausbildung von Stiftungsräten In der Regel haben Stiftungsräte spezielle Kurse besucht. Oftmals finden diese Aus- und Weiterbildungen zusammen mit Stiftungsräten anderer Pensionskassen beim Veranstal - ter statt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Bedürfnis nach spezifischen Schulungen sehr gross ist. Deshalb kommen unsere Spezialisten zu Ihnen, wo wir mit allen Stiftungsräten aktuelle Fragen besprechen können. Dabei gehen wir auf die individuellen Verhältnisse Ihrer Pensionskasse ein. Beispiel Unterstützung bei einer Neuausrichtung Beratungsgespräche im kleinen Rahmen sind besonders hilfreich bei grundsätzlichen Fragen wie zum Beispiel, ob die Geschäftsführung bei einem Genera tionenwechsel in der Führung ausgelagert werden soll; oder bei der Frage, ob die Angliederung an eine Sammelstiftung sinnvoll ist. Sie können von uns eine umfassende Beratung mit Lösungs vorschlägen durch einen unabhängigen Experten erwarten. Eine Broschüre mit sämtlichen Details zu unserem Premium-Paket für Pensionskassen finden Sie unter Egal, welche Herausforderungen im Zusammenhang mit der 2. Säule Sie lösen müssen als Ansprechpartner sind wir stets für Sie da. 7

8 Neue Anlagevorschriften für Pensionskassen: Die wichtigsten Änderungen Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVV 2) Änderung vom Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts ( veröffentlicht wird. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Seit Anfang Juli sind die neuen Anlagebestim - m ungen der Verordnung über die berufliche Vorsorge BVV2 in Kraft. Bis Ende Jahr müssen nun die Pensionskassen ihre Anlagereglemente anpassen, denn im Rechnungsjahr 2015 werden die neuen Bestimmungen erstmals geprüft. Reformen bestehender Gesetze erfolgen stets auch deshalb, um Lehren aus bestimmten Vorfällen und Ereignissen zu ziehen. Mit ein Grund für die jüngste Revision der Anlagevorschriften im Bereich der beruflichen Vorsorge waren die Erfahrungen der Finanzkrise von 2008/2009. Diese tan gierte vor allem den Bereich der Forderungen, war doch die Verbriefung von Forderungen im US-Hypothekarmarkt der eigentliche Auslöser der Krise. Die mangelnde Transparenz und die hohe Komplexität dieser Anlageformen trugen dazu bei, dass die Schäden ein verheerendes Ausmass erreichten. In der beruflichen Vorsorge haben Forderungen eine zen trale Bedeutung, denn rund die Hälfte der gesamten Anlage summe von Pensionskassen entfällt auf diese Kategorie. Die Innovationen der Finanzbranche in diesem Bereich wurden bisher aber kaum oder zu wenig berücksichtigt. Mehr Transparenz und eine Begrenzung komplexer Anlageformen sind denn auch die Hauptziele, die der Bundesrat mit den neuen BVV2-Anlagevorschriften verfolgt. Die vier wichtigsten Änderungen dieser Revision stellen wir im Folgenden vor. 8 Heinrich Flückiger Teamleiter Personalvorsorgeberatung Zürich Tel heinrich.flueckiger@swisscanto.ch I Die Verordnung vom 18. April über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge wird wie folgt geändert: Art. 49 Abs. 2 2 Zum Vermögen können auch Rückkaufswerte aus Kollektivversicherungsverträgen hinzugerechnet werden. Art. 50 Abs. 3 und 4 3 Die Vorsorgeeinrichtung muss bei der Anlage des Vermögens den Grundsatz der angemessenen Risikoverteilung einhalten; die Mittel müssen insbesondere auf ver- Klare schiedene Definition Anlagekategorien, der Regionen Anlagekategorie und Wirtschaftszweige verteilt werden. 4 "Forderungen" Sofern die Vorsorgeeinrichtung die Einhaltung der Absätze 1 3 im Anhang der Jahresrechnung schlüssig darlegt, kann sie gestützt auf ihr Reglement die Anlagemöglichkeiten Art. 53, Abs. nach den 1b Artikeln wird 53 neu Absätze eine 1 4, abschliessende 54, 54a, 54b Absatz 1, Liste 55, 56, von 56a In Absätze 1 und 5 sowie 57 Absätze 2 und 3 erweitern. Anlagen mit Nachschuss- Forderungen aufgeführt. pflichten sind verboten. Ausgenommen sind Anlagen nach Artikel 53 Absatz 5 Buchstabe c. Art. 53 Zulässige Anlagen (Art. 71 Abs. 1 BVG) 1 Als Anlagen für das Vermögen einer Vorsorgeeinrichtung sind zulässig: a. Bargeld b. folgende Forderungen, die auf einen festen Geldbetrag lauten: 1. Postcheck- und Bankguthaben, Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. V 2. Geldmarktanlagen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten, AS Kassenobligationen, 4. Anleihensobligationen, einschliesslich solcher mit Wandel- oder Optionsrechten, 5. besicherte Anleihen, 1 SR schweizerische Grundpfandtitel, 7. Schuldanerkennungen von schweizerischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Rückkaufswerte aus Kollektivversicherungsverträgen, 9. im Falle von Anlagen, die auf einen gebräuchlichen, breit diversifizierten und weit verbreiteten Bond-Index ausgerichtet sind: die im Index enthaltenen Forderungen. c. Immobilien im Allein- oder Miteigentum, einschliesslich Bauten im Baurecht sowie Bauland; d. Beteiligungen an Gesellschaften wie Aktien und Partizipationsscheine, ähnliche Wertschriften wie Genussscheine, sowie Genossenschaftsanteilscheine; Es müssen zwingend Forderungen auf einen festen Geldbetrasen, sein, wenn die sie somit, an einer Börse gemäss kotiert den sind oder Absichten an einem anderen des Gesetz- geregelten, Beteiligungen an Gesellschaften und ähnlichen Wertschriften sind zugelas- dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden; gebers, e. alternative ein gewisses Anlagen wie Mass solche an in Sicherheit Hedge Funds, Private bieten. Equity, Bei Insurance solchen Linked Securities, Rohstoffen und Infrastrukturen. Papieren sollen Bonitäts- und Zinsänderungsrisiken im Zentrum mittels stehen, kollektiver nicht Anlagen aber nach Risiken Artikel 56 oder derivativer Strukturierung. Finanzinstrumente Jene nach Pro- 2 Die Anlagen nach Absatz 1 Buchstaben a d können als direkte Anlagen oder Artikel 56a vorgenommen werden. dukte, die während der Finanzkrise zu Problemen führten, 3 Forderungen, die nicht in Absatz 1 Buchstabe b aufgeführt sind, gelten als alternative Anlagen, sich insbesondere: alle dadurch aus, dass sie eine beschränkte zeichneten a. Forderungen, die nicht auf einen festen Geldbetrag lauten oder deren ganze Haftung aufwiesen. oder teilweise Rückzahlung von Bedingungen abhängig ist; b. verbriefte Forderungen wie Asset Backed Securities oder andere Forderungen, die aufgrund eines Risikotransfers zustande gekommen sind, wie Forde- Erweiterung rungen gegenüber der einer Kategorie Zweckgesellschaft "Alternative oder Forderungen Anlagen" auf Basis von Kreditderivaten; Komplexe Forderungen sind neu Teil der "Alternativen c. Senior Secured Loans. An 4 lagen". Dazu gehören zum Beispiel Asset Backed Securitiesifizierter ABS, Zertifikate Collateralized oder diversifizierter Debt Obligations strukturierter Produkte CDO oder vorgenommen syn- Alternative Anlagen dürfen nur mittels diversifizierter kollektiver Anlagen, diver- werden. thetische 5 Ein Hebel Produkte, ist nur zulässig die in: auf Credit Default Swaps (Kreditausfallversicherungen) a. alternativen Anlagen basieren. b. regulierten kollektiven Anlagen in Immobilien, wenn die Belehnungsquote auf 50 Prozent des Verkehrswertes begrenzt ist c. einer Anlage in einer einzelnen Immobilie nach Artikel 54b Absatz 2 d. Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten, wenn keine Hebelwirkung auf das Gesamtvermögen der Vorsorgeeinrichtung ausgeübt wird. 2

9 Teil der "Alternativen Anlagen" sind auch Investitionen in den Bereich Infrastruktur, zum Beispiel die Beteiligung an entsprechenden Projekten. Wer in Infrastruktur investiert, muss einen langen Anlagehorizont haben und sich der Tatsache bewusst sein, dass bei solchen Investments die Li- Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. V AS 2014 quidität 4. in Anleihensobligationen, der Regel eingeschränkt einschliesslich ist. solcher Für Anlagen mit Wandel- in Infrastruktur werden zudem viel Know-how und Erfahrung oder Optionsrechten, 5. besicherte Anleihen, benötigt, 6. denn schweizerische es kann Grundpfandtitel, sich um komplexe Projekte handeln, 7. Schuldanerkennungen von schweizerischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, langfristig schwer einzuschätzen ist. deren Rentabilität Nicht in 8. diese Rückkaufswerte Kategorie aus Kollektivversicherungsverträgen, fallen jedoch Anlagen in Obligationen oder ten Aktien und weit von verbreiteten Infrastrukturunternehmen Bond-Index ausgerichtet sind: wie die etwa im Index 9. im Falle von Anlagen, die auf einen gebräuchlichen, breit diversifizier- enthaltenen Forderungen. Elektrizitätsversorgern. Neu gehören zu den "Alternativen c. Immobilien im Allein- oder Miteigentum, einschliesslich Bauten im Baurecht Forderungen sowie Bauland; ohne festen Rückzahlungs- Anlagen" d. Beteiligungen an Gesellschaften wie Aktien und Partizipationsscheine, ähnbetrag sowie Senior Secured Loans (erstrangig besicherte Unternehmenskredite). 2 liche Wertschriften wie Genussscheine, sowie Genossenschaftsanteilscheine; Beteiligungen an Gesellschaften und ähnlichen Wertschriften sind zugelassen, wenn sie an einer Börse kotiert sind oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden; e. alternative Anlagen wie solche in Hedge Funds, Private Equity, Insurance Verbot des Hebels Linked Securities, Rohstoffen und Infrastrukturen. Neu 2 Die gilt Anlagen bei nach Anlagen Absatz 1 der Buchstaben beruflichen a d können Vorsorge als direkte im Anlagen Grund oder - mittels kollektiver Anlagen nach Artikel 56 oder derivativer Finanzinstrumente nach satz Artikel ein 56a Hebelverbot. vorgenommen werden. Auch wenn das schon bisher die weit 3 Forderungen, verbreitete die nicht Praxis in Absatz war, 1 Buchstabe entschied b aufgeführt der Gesetzgeber, sind, gelten als alternative Anlagen, insbesondere: das Verbot explizit in die BVV2-Anlagerichtlinie aufzunehmen. a. Forderungen, die nicht auf einen festen Geldbetrag lauten oder deren ganze Dass die oder Finanzmarktkrisen teilweise Rückzahlung von der Bedingungen vergangenen abhängig ist; Jahre den Pensionskassen b. verbriefte Forderungen wie Asset Backed Securities oder andere Forderungen, die nicht aufgrund noch eines Risikotransfers grössere Einbussen zustande gekommen bescherten, sind, wie Forderungen hat auch damit zu gegenüber tun, dass einer Zweckgesellschaft diese ihre Anlagen oder Forderungen weitgehend auf Basis von nicht Kreditderivaten; gehebelt c. Senior hatten. Secured Die Loans. Ausnahmen von dieser Regel werden 4 in Art. Alternative 53, Anlagen Abs. 5 dürfen abschliessend nur mittels diversifizierter genannt. kollektiver Anlagen, diversifizierter Zertifikate oder diversifizierter strukturierter Produkte vorgenommen werden. 5 Ein Hebel ist nur zulässig in: a. alternativen Anlagen b. regulierten kollektiven Anlagen in Immobilien, wenn die Belehnungsquote auf 50 Prozent des Verkehrswertes begrenzt ist c. einer Anlage in einer einzelnen Immobilie nach Artikel 54b Absatz 2 d. Anlagen in derivativen Finanzinstrumenten, wenn keine Hebelwirkung auf das Gesamtvermögen der Vorsorgeeinrichtung ausgeübt wird. Regelung der Wertschriftenleihe und der Repo-Geschäfte Mit dem Konkurs der Investmentbank Lehman Brothers und der dadurch entstandenen Kollapsgefahr für das gesamte Finanzsystem zeigte sich, wie gross die Gegenparteirisiken des Securities Lending und der Repo-Geschäfte sein können. Es geht nun darum, ungedeckte Geschäfte oder Geschäfte mit schwachen Sicherheiten zu verhindern. Für Wertschriftenleihe und Repo-Geschäfte müssen Vorsorgeeinrichtungen in Zukunft Minimalanforderungen er füllen, die sich an den Vorschriften der FINMA im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen orientieren. Sie umfassen einen standardisierten Rahmenvertrag sowie die Fristen und Pflichten der Depotbank. Im Weiteren werden die Anfor derungen an die Sicherstellung und Qualität der Sicherheiten festgehalten. Die ausdrückliche Regelung von Wertschriftenleihe und Repo-Geschäften erfolgte auch, weil sonst das Risiko bestanden hätte, dass Geschäfte, die anderswo nicht mehr mög - lich sind, mit den Schweizer Pensionskassen ab geschlossen worden wären. Repo-Geschäfte sind neu nur noch als "Pensionsnehmer" zu gelassen. Die Rolle als "Pensionsgeber" ist nicht erlaubt, da sie einer Kreditaufnahme entspricht. Im Zusammenhang mit den neuen BVV2-Anlagerichtlinien empfehlen wir den Pensionskassen folgende Massnahmen: Anpassung des Anlagereglements bis Ende 2014 Anpassung der Reportings bezüglich der Zuordnung der Anlagen zu den Anlagekategorien Analyse der Asset Allocation und der einzelnen Anlagen hinsichtlich der neuen Bestimmungen Anpassung der Zuordnung von Forderungspapieren zu Forderungen oder alternativen Anlagen Neue Berechnung zur Einhaltung der BVV2-Limiten aufgrund der Verordnungsänderung Anpassung der Verträge an Wertschriftenleihe und Repo-Geschäfte Gerne sind wir Ihnen bei der Umsetzung der neuen Richtlinien behilflich. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. 9

10 Ein umfassender "Gesundheitscheck" für die Pensionskasse Urs Schriber Teamleiter Personalvorsorgeberatung Zürich Tel Der Deckungsgrad einer Pensionskasse ist eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung der Risiken einer Pensionskasse. Doch nur durch die ergänzenden Informationen anderer Kennzahlen wird das Bild vom finanziellen und strukturellen Zustand einer Kasse vollständig. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie sich die wichtige Kennzahl Deckungsgrad durch eine mehrdimensionale Risikobeurteilung ergänzen lässt und die Analyse dadurch aussagekräftiger wird. Die Ergebnisse liefern ein vollständiges Bild der finanziellen und strukturellen Risikofähigkeit einer Pensionskasse. Diese Informationen sind somit ein wichtiges Führungsinstrument für den Stiftungsrat sowie eine sinnv olle Ergänzung des internen Kontrollsystems (IKS). Die folgenden Kennzahlen 1 bilden die Basis für die Analyse. 1. Kennzahlen für die Ermittlung der finanziellen Risikofähigkeit 1.1 Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV2 Unter dem Deckungsgrad gemäss Art. 44 BVV2 wird das Verhältnis zwischen den Verpflichtungen (Vorsorgekapitalien der Aktiven und Rentner, inkl. technischer Rückstellungen) und dem zur Verfügung stehenden Vorsorgekapital (Bilanzsumme gemäss Jahresrechnung abzüglich Arbeitgeberbeitragsreserven und passive Abgrenzungen) verstanden. Solange dieser Deckungsgrad mehr als 100 Prozent be - trägt, befindet sich die Pensionskasse in einer stabilen finanziellen Lage. 1.2 Risikotragender Deckungsgrad Der Deckungsgrad gemäss Artikel 44 BVV2 hat nur eine beschränkte Aussagekraft, was die Belastung der Risikoträger in einer Pensionskasse betrifft, da er wichtige Elemente ausblendet. Je höher der Anteil des Vorsorgekapitals der Rentner am gesamten Vorsorgekapital ist, desto stärker konzentrie - ren sich die finanziellen Risiken bei den aktiv Versicherten und beim Arbeitgeber. Der risikotragende Deckungsgrad berücksichtigt die entsprechenden Verhältnisse und ist deshalb eine wichtige Ergänzung. 1.3 Höhe der Wertschwankungsreserve Die Wertschwankungsreserve dient der Pensionskasse als Puffer, um negative Ausschläge im Anlageprozess abzufedern. Die Kennzahl "Höhe Wertschwankungsreserve" setzt den Ist-Anteil ins Verhältnis zur Soll-Wertschwankungsreserve. 1.4 Soll-Rendite Die Soll-Rendite einer Pensionskasse ist diejenige Rendite, die durchschnittlich pro Jahr auf dem Vorsorgekapital er zielt werden muss, damit der Deckungsgrad konstant bleibt. Die Soll-Rendite wird hauptsächlich von der Versichertenstruktur, dem technischen Zinssatz und dem angestrebten Leistungsziel beeinflusst. Liegt die Soll-Rrendite deutlich über der erwirtschafteten Rendite, verschlechtert sich der Deckungsgrad kontinuierlich. 1.5 Saldo Cashflow Unter Cashflows sind hier die Mittelflüsse auf der Passivseite gemeint. Diese Mittelab- und Mittelzuflüsse können durch verschiedene Faktoren generiert werden (z.b. Personalfluktuation oder versicherungstechnischer Verlauf). Übersteigen in einer Pensionskasse die Zuflüsse die Abflüsse deutlich, befindet sich diese im Wachstum, was die Risikofähigkeit begünstigt. 1 Die ausgewählten Kennzahlen sind eine Auswahl aus der von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten beschlossenen Fachrichtlinie FRP5. 10

11 1.6 Abweichung technischer Zinssatz Der technische Zinssatz ist jene Grösse, mit der zukünftige Vorsorgeleistungen auf einen bestimmten Stichtag berechnet werden. Er beeinflusst die Höhe des Vorsorgekapitals, allfällige Rückstellungen oder den Umwandlungssatz. Die Kennzahl misst die Abweichung des angewendeten technischen Zinssatzes vom Referenzzinssatz gemäss der Fachrichtlinie FRP4 2. Dieser beträgt aktuell 3,0 Prozent (gültig bis 30. September 2014). 1.7 Umwandlungssatzrisiko Für die Höhe der Altersrente sind das vorhandene Alterskapital sowie der Umwandlungssatz entscheidend. Wenn der reglementarische Umwandlungssatz dem versicherungstechnisch korrekten Umwandlungssatz nicht angepasst wird, führt dies zu einer Quersubventionierung zulasten der Aktiven. Je weiter der versicherungstechnisch korrekte Umwandlungssatz unter dem reglementarischen Satz liegt, desto höher ist das Umverteilungsrisiko. Die Kennzahl misst diese Abweichung. 2. Kennzahlen für die Ermittlung der strukturellen Risikofähigkeit 2.1 Anteil aktive Versicherte am Gesamtbestand In jeder Pensionskasse verändert sich im Lauf der Jahre die Versichertenstruktur. Die Kennzahl "Anteil Aktive am Gesamtbestand" widerspiegelt den Alterungsprozess einer Pensionskasse und nimmt im Normalfall stetig ab. Als Folge der demografischen Entwicklung, also der Tatsache, dass der Anteil der Rentner weiter steigt, werden sich in den nächsten Jahren die Gewichte noch mehr zu dieser Altersgruppe verschieben. Von den Rentenbezügern dürfen im Gegensatz zu den aktiven Versicherten keine Sanierungsbeiträge erhoben werden. Bei einem hohen Anteil der aktiven Versicherten sind Sanierungsbeiträge im Falle einer Unterdeckung ein wirksames Mittel zur Erhöhung des Deckungsgrads. 2.2 Anteil Vorsorgekapital der aktiven Versicherten Wichtige zusätzliche Informationen liefert die Kennzahl "Verhältnis Vorsorgekapital aktive Versicherte zu Vorsorgekapital total". Je höher der kapitalmässige Anteil der Rentner an den Vorsorgekapitalien ist, desto höher ist das Renditeerfordernis. Die Pensionskasse kann die finanziellen Auswirkungen einer ungenügenden oder gar negativen Anlagerendite über eine Tieferverzinsung der Sparkapitalien der aktiven Versicherten und Invalidenrentner teilweise abfedern. Das Vorsorgekapital Rentner hingegen muss jährlich fix mit dem technischen Zinssatz verzinst werden (inkl. Langleberückstellung sogar noch höher). 2.3 Minderverzinsungspotenzial Eine umhüllende Kasse führt für die Leistungen gemäss BVG einen inneren Teil, das BVG-Altersguthaben. Im Falle einer Unterdeckung kann die Verzinsung des Sparkapitals reduziert oder für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. Gemäss Gesetz ist aber in diesem Fall das BVG-Altersguthaben weiterhin mit dem BVG-Mindestzinssatz zu verzinsen. Die Senkung oder Aussetzung der Verzinsung wird also nur auf dem sogenannten überobligatorischen Teil des Sparkapitals wirksam. Die Kennzahl "Minderverzinsungspotenzial" misst den Anteil des BVG-Altersguthabens am gesamten Sparkapital. Je kleiner der Anteil am gesamten Sparkapital ist, desto besser lässt sich eine Pensionskasse sanieren. 2.4 Sanierungseffizienz Im Falle einer Unterdeckung können als Sanierungsmassnahmen zusätzliche Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhoben werden. Die Kennzahl "Sanierungseffi - zienz" berechnet, wie hoch dieser zusätzliche Beitrag in Prozent der versicherten Lohnsumme sein muss, um den Deckungsgrad um 1 Prozent zu erhöhen. Je kleiner dieser Wert demnach ist, desto einfacher kann die Pensionskasse "saniert" werden. 1 Die von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten beschlossene Fachrichtlinie FRP4 dient als Basis für die Empfehlung des Experten bezüglich des technischen Zinssatzes zur Bewertung der Rentenverpflichtungen und den technischen Rückstellungen. 11

12 3. Zusammenfassung der Ergebnisse und Bewertungen Die ermittelten Kennzahlen werden anhand einer Punkteskala zwischen 1 und 10 bewertet (Grafik 1) und zusätzlich mittels eines Ampelsystems visualisiert (Grafik 2). Die Bewertung der Kennzahlen basiert unter anderem auf den Erfahrungs- und Vergleichswerten der Swisscanto Vorsorge AG. 3 Die Analyse liefert ein umfassendes Bild der finanziellen und strukturellen Risikofähigkeit der Pensionskasse. Sie ist somit ein wichtiges Führungsinstrument für den Stiftungsrat und sollte Bestandteil der internen Kontrollen (IKS) sein. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Mehrjahresvergleich und eine CH-Benchmark für verfügbare Kennzahlen: Grafik 1: Risikokennzahlen im Netzdiagramm Anteil aktive Versicherte Anteil Vorsorgekapital Aktive Höhe Wertschwankungsreserve Soll-Rendite Maximum Grenzbereich Minderverzinsungspotenzial Sanierungseffizienz Deckungsgrad (Art. 44 BVV2) Deckungsgrad (risikotragend) Absolute Abweichung technischer Zins Umwandlungssatzrisiko Saldo Cashflow Das Netzdiagramm der untersuchten Pensionskasse verdeutlicht, dass zum Beispiel die Soll-Rendite erhöht werden musste (u.a. infolge Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1,5 Prozent auf 1,75 Prozent) und im Jahr 2013 eine starke Personalfluktuation stattgefunden hat, was sich negativ auf den Cashflow auswirkte. Grafik 2: Risikokennzahlen im Mehrjahresvergleich Kennzahlen BM PR* Deckungsgrad (Art. 44 BVV2) 101.7% 105.8% 108.1% 110.3% Deckungsgrad (risikotragend) 99.9% 104.1% 105.7% 108.3% Absolute Abweichung technischer Zins 0.5% 0.5% 0.0% 0.1% Umwandlungssatzrisiko 6.7% 6.7% 6.7% 6.8% Saldo Cashflow 9.3% 11.1% 9.8% Soll-Rendite 2.4% 2.4% 3.0% 3.0% Höhe Wertschwankungsreserve 14.3% 49.8% 69.6% 64.4% Anteil Vorsorgekapital Aktive 93.3% 92.2% 85.8% 53.0% Anteil aktive Versicherte 94.19% 96.31% 94.93% 76.0% Minderverzinsungspotenzial 45.5% 44.0% 42.9% 45.9% Sanierungseffizienz 1.3% 1.6% 2.0% 2.2% * BM PR = Benchmark für privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen, durchschnittliche Werte gemäss Swisscanto PK-Studie 2014, technischer Zinssatz gilt für Beitragsprimat. Deckungsgrad (risikotragend) von PPCmetrics Sanierungs - effizienz: Approximation aufgrund OAK-Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2013) = gut = neutral = zu beobachten = kritisch 3 vgl. Umfragen von Swisscanto zu Schweizer Pensionskassen 12

13 Wertschwankungsreserven auf höchstem Niveau seit der Finanzkrise Marcel Baumann Projektleiter Marketing Tel Auch im zweiten Quartal profitierten die Pensionskassen weiter von der Liquiditätsversorgung durch die Zentralbanken, die ein gutes Umfeld für die Aktienmärkte bildete. Der Swisscanto Pensionskassen-Monitor zeigt nochmals eine leichte Verbesserung der Finanzierungssituation. Bei den erfassten privatrechtlichen Pensionskassen erhöhte sich der geschätzte vermögensgewichtete Deckungs grad ge genüber dem Vorquartal um 1,8 Prozentpunkte auf 113,0 Pro - zent. Dadurch nähern sie sich ihrem Ziel, eine Schwankungsreserve von durchschnittlich 16 Prozent des Vorsor gever mögens aufzubauen, die ihnen bei negativen Markt entwick lungen ein gewisses Sicherheitspolster gibt. Ein ebenfalls positives Bild zeigt sich bei den öffentlich-rechtlichen Kassen mit Vollkapitalisierung, bei denen der vermögensgewichtete Deckungsgrad auch um 1,8 Prozentpunkte auf 103,4 Prozent anstieg. Somit konnten die Kassen beider Rechtsformen ihre Schwankungsreserven ausbauen. Bei den erfassten öffentlich-rechtlichen Kassen mit Staats garantie ist eine Teilkapitalisierung von 80 Prozent zu lässig. Sie steigerten ihren vermögensgewichteten Deckungsgrad im ersten Quartal um einen Prozentpunkt auf 76,2 Prozent. Insgesamt erzielten die Pensionskassen im ersten Halbjahr eine geschätzte vermögensgewichtete Rendite von 4 Prozent. Der Swisscanto Pensionskassen-Monitor beruht auf den Daten der Umfrage "Schweizer Pensionskassen" von Swisscanto. Grundlage für die aktuellen Schätzungen per 30. Juni 2014 bilden die effektiven Angaben von 370 Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Diese verwalten zusammen ein Vorsorgevermögen von insgesamt CHF 506 Milliarden. Die Schätzungen sind Hochrechnungen aufgrund der Entwicklungen marktgängiger Indizes für die einzelnen Anlagekategorien und der von den Umfra ge teilnehmern zu Beginn des Jahres 2014 gewählten Anlagestrategie. Weitere Informationen sind unter erhältlich. 13

14 14

15 Ansprechpartner Personalvorsorgeberatung Othmar Simeon Leiter Personalvorsorgeberatung Telefon: Patrick Spuhler Leiter Personalvorsorgeberatung Basel Telefon: Michèle Mottu Stella Leiterin Personalvorsorgeberatung Westschweiz Telefon: Swisscanto Anlagestiftungen Thomas Keller Geschäftsführer Swisscanto Anlagestiftungen Telefon: Daniel Gerber Stv. Geschäftsführer Swisscanto Anlagestiftungen Telefon: Betreuung Institutionelle Kunden Jean-Michel Hegnauer Relationship Manager Institutionelle Kunden Telefon: Hans-Jörg von Euw Relationship Manager Institutionelle Kunden Telefon: Bernhard Zosso Relationship Manager Institutionelle Kunden Telefon: Reinhard Steiner Relationship Manager Institutionelle Kunden Romandie Telefon: Grafiken/Tabellen Informationen und Grafiken ohne Quellenhinweis stammen von Datastream und Bloomberg oder sind eigene Berechnungen/Darstellungen der Swisscanto Asset Management AG Disclaimer Alle Informationen in diesem Dokument stammen aus zuverlässigen Quellen. Gleichwohl kann Swisscanto nicht die Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit sowie die Aktualität der gemachten Angaben bieten. Alle hier veröffentlichten Angaben dienen ausschliesslich Ihrer Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Die mit (LU) bezeich neten Fonds sowie Fonds der Familie Swisscanto SmartCore sind Fonds luxemburgischen Rechts, für die in der Schweiz die Basler Kantonalbank, Spiegelgasse 2, 4002 Basel, die Zahlstelle ist. Zu allen Fonds können die veröffentlichten Dokumente (Verkaufsprospekt, vereinfachter Verkaufsprospekt oder wesentliche Anlegerinformationen und Vertragsbe dingungen in jeweils aktuellen Fassungen sowie letzte Jahres- und Halbjahresberichte) unter kostenlos bezogen werden; ebenso in Papierform bei der Swisscanto Asset Management AG, Nordring 4, Postfach 730, 3000 Bern 25, die für luxemburgische Fonds die Vertre terin ist, sowie bei allen Geschäftsstellen der Kantonalbanken in der Schweiz und bei der Bank Coop AG, Basel. 15

16 Swisscanto (LU) Bond Invest Secured High Yield Den Honigtopf anderen überlassen? Nicht mit uns. Geld macht glücklich, wenn man die Chance hat, eine neue Ertragsquelle zu erschliessen. Als Folge der verschärften Bankenregulierungen finanzieren sich Firmen vermehrt in Form von besicherten Hochzinsanleihen am Kapitalmarkt. Nutzen Sie jetzt diesen neuen Zyklus und investieren Sie in den Swisscanto (LU) Bond Invest Secured High Yield. Informieren Sie sich unter oder beim Kundenberater Ihrer Bank. Die Angaben sind keine Offerte. Sie dienen lediglich zu Informationszwecken. Dies ist ein Fonds Luxemburger Rechts. Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen, Vertragsbedingungen sowie Jahres- und Halbjahresberichte können bei der Vertreterin Swisscanto Asset Management AG, Nordring 4, Postfach 730, 3000 Bern 25, oder unter kostenlos bezogen werden. Zahlstelle: Basler Kantonalbank, Spiegelgasse 2, 4002 Basel.

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