Diakonische Leipziger ggmbh Diakonie am Thonberg 48. InfoAbend am

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1 Diakonische Leipziger ggmbh Diakonie am Thonberg 48. InfoAbend am Tagesordnung: 1. Inklusion was verstehen wir darunter, was erwarten wir davon? Eine Erläuterung in leichter Sprache. 2. Bundesteilhabegesetz Sachstand im Gesetzgebungsverfahren 3. Projekt Erwerb anerkannter Abschlüsse im Berufsbildungsbereich der WfbM 4. Neues aus der BBW Leipzig Gruppe 5. Termine Sonstiges 1. Inklusion was verstehen wir darunter, was erwarten wir davon? Eine Erläuterung in leichter Sprache. Seit etwa 5 Jahren taucht das Wort Inklusion in Deutschland immer öfter auf. Aber was bedeutet es eigentlich? Es hat nichts mit all inclusive zu tun, meint nicht den Urlaub im Inselparadies, in dem für wenig Geld grenzenlos konsumiert wird. Bei Inklusion geht es um das Verhalten aller Menschen füreinander und miteinander. Inklusion ist ein Fremdwort. Das heißt: Das Wort kommt aus einer anderen Sprache. Inklusion kommt aus der lateinischen Sprache. Das Wort bedeutet: eingeschlossen sein oder dazu gehören. Wir benutzen das Wort Inklusion, wenn wir über unsere Gesellschaft reden. Alle Menschen sind verschieden. Das ist gut so. Sonst wäre unser Leben langweilig. Bei Inklusion gehören alle Menschen zur Gesellschaft dazu. Niemand wird ausgeschlossen. Frauen gehören dazu. Menschen aus einem anderen Land gehören dazu. Alte Menschen gehören dazu. Kinder gehören dazu. Menschen mit Behinderung gehören dazu. Zum Beispiel Rollstuhlfahrer. Oder Menschen mit Lern-Schwierigkeiten. ALLE gehören zu unserer Gesellschaft. Bei Inklusion sollen alle Menschen die gleichen Rechte haben. Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wie sie leben wollen. Behinderte und nicht behinderte Menschen leben dann zusammen. Sie machen mehr zusammen, als heute. Kinder mit Behinderung und ihre Eltern dürfen dann entscheiden: Auf welche Schule soll das Kind gehen? Kinder mit Behinderung können auf die gleiche Schule gehen, wie alle anderen Kinder. Und sie bekommen in der Schule Unterstützung. Menschen mit Behinderung dürfen selbst entscheiden, was sie arbeiten wollen. Sie dürfen auch selbst entscheiden, wie sie wohnen wollen. Und mit wem sie zusammen wohnen wollen. Menschen mit Behinderung können entscheiden, welche Hobbys sie haben. Sie können zum Beispiel in einem Sport-Verein mitmachen. Für Inklusion muss alles für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Zugänglich heißt: Menschen mit Behinderung müssen überall mitmachen können. Dazu müssen Barrieren abgebaut werden. Barrieren sind Hindernisse. Treppen können Barrieren sein. Schwere Sprache kann eine Barriere sein. Bis Inklusion Wirklichkeit wird, ist es noch ein weiter Weg. Viel Zeit wird vergehen. Aber es gibt immer mehr Menschen, die Inklusion wollen. [ Einige Jahreszahlen auf dem Weg der Inklusion: 1970 forderten Menschen in den USA die volle gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung 1994 UNESCO-Weltkonferenz: eine Schule für alle 2006 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN- Behindertenrechtskonvention) beschlossen, 2008 in Kraft getreten 2007 Unterschrift Deutschland, 2009 in Kraft getreten Zwei Grafiken zur Inklusion. Menschen mit Beeinträchtigung als bunte Punkte dargestellt. Bei Exklusion werden sie von der Gesellschaft ausgegrenzt und erhalten keine Unterstützung. Bei Separation sind sie in Spezialeinrichtungen außerhalb der Gesellschaft. So zum Beispiel die Provinzial-Irrenanstalt Altscherbitz bei ihrer Gründung Bei Integration sind sie in Sondereinrichtungen in der Gesellschaft oder mit besonderer Unterstützung in Einrichtungen, z.b. Schulen. Und bei Inklusion sind Menschen mit Beeinträchtigungen ganz normal überall dabei.

2 Menschen mit Beeinträchtigungen werden durch Hindernisse in der Umwelt und durch das Verhalten von Mitmenschen behindert. Die Diakonie am Thonberg ermöglicht Menschen mit Beeinträchtigung insbesondere: - Berufliche Bildung mit IHK/HWK-Zertifikat für die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten - Teilhabe am Arbeitsleben in Hauptwerkstatt / Außenstelle / Außenarbeit bei Firma - Wohnen in eigener Wohnung mit individuell notwendiger Unterstützuung Die Diakonie am Thonberg lebt durch ihre Netzwerkarbeit Inklusion. 2. Bundesteilhabegesetz Sachstand im Gesetzgebungsverfahren 2012 haben Bund + Länder + Kommunen eine Vereinbarung zur Aufteilung und Verwendung des Geldes beschlossen (Fiskal-Pakt). Dabei wurde auch festgelegt, dass die Bundesregierung im Zeitraum ein Bundesteilhabegesetz formuliert und beschließt. Am hat Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung eine Fachkonferenz durchgeführt, um Ideen und Hinweise für das Bundesteilhabegesetz zu sammeln. Am hat die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz die Arbeit aufgenommen. 34 Personen, darunter von den Bundesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten und der Werkstatträte sollen das Bundesteilhabegesetz vorbereiten.

3 Sie haben folgenden Terminplan:

4 Das Bundesteilhabegesetz soll 2016 fertig sein und verabschiedet werden. Es soll insbesondere: - die Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung verbessern - ein Bundeseinheitliches Bedarfsermittlungs- und feststellungsverfahren einführen - Unabhängige Beratung ermöglichen - die Leistung aus einer Hand (ein Antrag an ein Amt) gewährleisten - die personenzentrierte Fachleistung durchsetzen - die Überprüfung / den Wegfall der bisherigen Einkommens- / Vermögensanrechnung klären Der Bund wird jährlich 5 Milliarden Euro bezahlen, um die Kommunen von der Eingliederungshilfe zu entlasten. Für erwerbsunfähige Menschen mit Beeinträchtigung wird: - der Lebensunterhalt durch die Grundsicherung finanziert, - die Teilhabe durch das Bundesteilhabegeld (es sind 600 pro Person pro Monat im Gespräch) und - die ggf. notwendige Pflege wird durch die Pflegeversicherung Eine Beratung + Ein Antrag Unterstützung in der Freizeit Pflege Pflegeversicherung Unterstützung bei bezahlter Arbeit / Beschäftigung Wohnen + Heizung Unterstützung bei Förderung und Betreuung Essen+ Kleidung Bundesteilhabegeld Grundsicherung 3. Projekt Erwerb anerkannter Abschlüsse im Berufsbildungsbereich der WfbM Der deutsche / europäische Qualifikationsrahmen sieht 8 Niveaustufen vor, in denen die Ausbildung der Werkstätten für behinderte Menschen bislang nicht enthalten ist: Niveau Qualifikation 1 Berufsausbildungsvorbereitung Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Berufsvorbereitungsjahr 2 Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule - -, Einstiegsqualifizierung, Berufliche Grundbildung 3 Duale Berufsausbildung (2 Jahre), Berufsfachschule (mittlerer Schulabschluss)

5 4 Duale Berufsausbildung (3 u. 3 ½ Jahre), Berufsfachschule (Assistentenberufe, vollqualifizierende Berufsausbildung) 5 IT-Spezialist, Servicetechniker 6 Bachelor, Fachkaufmann, Fachschule, Fachwirt, Meister, Operativer Professional IT Staatl. Geprüfter Techniker / Betriebswirt / Gestalter 7 Master, Strategischer Professional IT 8 Promotion In Anlehnung an die Bildungsrahmenpläne der verschiedenen Berufe soll die Ausbildung in den WfbM zu Abschlüssen mit Zertifikat führen. Die Zertifikate können im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich erworben werden und gelten unbefristet. Die Zertifikate eröffnen mehr Chancen zur Teilhabe im Arbeitsleben. Wichtig ist, was jemand kann und nicht wo, aber wie es gelernt wurde! [Galle und Gierscher, 2013] Der Freistaat Sachsen (80%) und die Diakonie Sachsen (20%) fördern im Zeitraum ein Projekt zur Entwicklung von zertifizierbaren Bildungsrahmenlehrplänen und Bildungsmodulen für Menschen mit Behinderung in der WfbM. Am Projekt beteiligen sich 11 diakonische Träger mit 15 Werkstätten in Sachsen. Die Projektkoordination hat die Diakonie am Thonberg übernommen. Das Projekt wird in enger Abstimmung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft / der Landesarbeitsgemeinschaft Sachsen der WfbM und mit Industrie-Handels-/ Handwerkskammer durchgeführt. Vorrangig werden die Berufsfelder Montage, Küche, Gebäudereinigung, Holz, Metall, Garten-/ Landschaftsbau und Wäscherei für die Zertifikate aufbereitet. Kontaktdaten: Frau Karen Kohlmann, Telefon und kohlmann.karen@datleipzig.de 4. Neues aus der BBW Leipzig Gruppe Werkstattrat seit dem : stehend: Marco Heinrich, Juliane Jokisch, André Uhlemann, Marina Hofmann, Marko Altstädt, sitzend: Annabelle Feinen, Sindy Geyer Vertrauenspersonen (nicht abgebildet): Patrick Kretzschmann, BBB Annett Boguth, Begleitender Dienst Entgelt Werkstattmitarbeiter: Das Arbeitsergebnis der Diakonie am Thonberg 2013 ermöglicht in 2014 leider keine Einmalzahlung an die Werkstattmitarbeiter. Die Steigerungsbeträge bleiben insgesamt unverändert. 25 Urlaubsgeld wurden im August gezahlt, das Weihnachtsgeld wird im Dezember überwiesen: 15 BBB / 25 AB.

6 Zuordnungskriterien Bereich K: Die Regelung mit dem KSV Sachsen gilt auch für 2015: Aufnahmekriterien sind: wesentliche Körperbehinderung, Pflegestufe II oder III bzw. > 50 min Pflegebedarf / WfbM-Tag. Förderung und Betreuung: Auch Wohnheimbewohner haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für die tagesstrukturierende Förderung und Betreuung außerhalb des Wohnheimes. Widersprüche / Klagen bei den Leistungsträgern wurden positiv beschieden. Anmietung: Wegen akuter Raumnot in der Hauptwerkstatt ist die Anmietung zusätzlicher Räume in der Dauthestraße 6 und der Stötteritzer Straße 28 in Klärung. Joblotse, Grimmaische Straße 10 Arbeitsvermittlung für Menschen mit Beeinträchtigung Philippus Aurelienstraße 54 ab 2013 Veranstaltungsraum ab 2016 Hotel 3. Mai 2014 fand das Projekt der Diakonie am Thonberg Stolpersteine für Ruth und Arno mit der Steinverlegung in der Erich-Köhn-Straße 76 seinen Abschluss.

7 5. Termine 2015 Schließtage (9 Urlaubstage notwendig) Schließtag (Freitag nach Neujahr) Schließtag (Freitag, Reha-pädagogischer Tag für Mitarbeiter der DaT) Schließtag (Freitag nach Himmelfahrt) Schließtage (Ferien) Intern Fasching DaT Info Abend Tag der offenen Tür DaT Sommerfest Bereich G Sommerfest Bereich K InfoAbend Werkstätten:Messe in Nürnberg Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Ferienfahrten Bereich G Cottbus (die Stadtfahrt: Unterkunft im Gästehaus der Jugendherberge, Fahrt für mobilere WMA) Zehren (die Landfahrt: Evangelisches Rüstzeitheim Meißner Land ) Zehren (die Landfahrt: Evangelisches Rüstzeitheim Meißner Land ) Ferienfahrten Bereich K und Abteilung FuB werden im November 2014 bekannt gegeben 6. Sonstiges Das Bundessozialgericht hat am ein Urteil verkündet, dass die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung stärkt. Erwerbsunfähige Erwachsene mit Behinderung, die mit Eltern / anderen Personen in einem Haushalt wohnen und sich an der Haushaltführung beteiligen, erhalten Grundsicherung Regelsatz Stufe 1 (391 ). Bisher wurde tlw. nur Regelsatzstufe 3 gewährt. Prüfen Sie Ihren Bescheid der Grundsicherung und legen Sie ggf. Widerspruch ein. Der höhere Betrag kann bis zu 1 Jahr rückwirkend gewährt werden. Der Entwurf zu Artikel 3 Nr. 12 des 25. BAföG-Änderungsgesetzes ändert 125 SGB III und damit auch das Werkstatt-Entgelt ab : 1. Jahr BBB 63 Erhöhung auf 67 / Monat 2. Jahr BBB 75 Erhöhung auf 80 / Monat AB Grundbetrag 75 Erhöhung auf 80 / Monat Nächster InfoAbend: :00 Uhr Kontakt bei Rückfragen: Diakonische Leipziger ggmbh Diakonie am Thonberg Christoph Schnabel Eichlerstraße Leipzig Telefon schnabel.christoph@dat-leipzig.de

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