12. Abschnitt: Musikwissenschaft
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- Hildegard Huber
- vor 8 Jahren
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1 Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text 12. Abschnitt: Musikwissenschaft 49 Musikwissenschaft als Hauptfach (1) Das Fach Musikwissenschaft Charakter, Fragestellungen und Methoden der Musikwissenschaft sind in dem weiten kulturwissenschaftlichen und kulturgeschichtlichen Zusammenhang der (in Erlangen zweigeteilten) Philosophischen Fakultät begründet. Auch die Studieninhalte selbst sind geschichtlichem Wandel unterworfen. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert ist Musikwissenschaft überwiegend als historischphilologische Disziplin verstanden worden. Neben der Klärung und Darstellung musikgeschichtlicher Vorgänge und Zusammenhänge gehört seither zu ihren Aufgaben die philologische Erschließung der Quellen (angefangen bei der Geschichte musikalischer Notationen), die historisch-kritische Edition musikalischer Werke (einschließlich theoretischer Abhandlungen) sowie die Erforschung der Voraussetzungen, unter denen jeweils musiziert wurde (Institution, Organisationsform, Besetzung, Instrumentarium, Aufführungsweise etc.). Im Zentrum musikwissenschaftlichen Arbeitens steht heute allerdings die historisch interpretierende Auseinandersetzung mit der Musik wie auch mit dem Musikdenken von der Antike bis zur Gegenwart. Dabei geht es keineswegs nur um die im engeren Sinne "fachlichen" Fragen von Kompositionslehre, Kompositionstechnik und Kompositionsgeschichte. Vielmehr ist musikwissenschaftliche Interpretation immer auch mit den historisch wandelbaren und oft umstrittenen Konzeptionen von Musik beziehungsweise Auffassungen über Musik konfrontiert (dies gilt auch für "populäre Musik"). Die Interpretation ist also zugleich interdisziplinär eingebunden in übergreifende ideen- und sozialgeschichtliche, ästhetische und historiographische Problemstellungen. Die so genannte " Historische Musikwissenschaft ", auf die sich Forschung und Lehre in Erlangen konzentrieren, ist von dorther wesentlich mitgeprägt. Unter der Bezeichnung "Systematische Musikwissenschaft" sind demgegenüber die (physikalische, physiologische und psychologische) Akustik, die Musikpsychologie, die Musiksoziologie (insbes. empirische Sozialforschung) sowie Teilbereiche von Musiktheorie und Musikästhetik zusammengefasst worden. Eine exakte Abgrenzung zur "Historischen Musikwissenschaft" ist vor allem bei den zuletzt genannten gegenwärtig stark historisch orientierten Teildisziplinen Musiktheorie und Musikästhetik freilich weder möglich noch sinnvoll. Die Musikethnologie erforscht die vielfältigen Musikkulturen außereuropäischer Völker aber auch die europäische Volksmusik. Als kulturanthropologische Disziplin will sie nicht zuletzt dazu beitragen, eurozentrische Befangenheit zu überwinden und Zeugnisse bedrohter Musikkulturen zu erhalten. Da die erforderliche personelle wie materielle Ausstattung fehlt, kann Musikethnologie an der Universität Erlangen- Nürnberg nicht studiert werden. Praktisch ausübende Musikberufe werden nicht an Universitäten, sondern (in erster Linie) an Musikhochschulen und Fachakademien studiert. Dies gilt auch für den Beruf des Musiklehrers an Gymnasien. Für die Ausbildung von Musiklehrern an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie für die Teilbereiche Musikpädagogik und Musikdidak- 1
2 tik ist das Fach Musikerziehung an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg zuständig. (2) Berufsfelder Das Magister-Studium mit Musikwissenschaft im Hauptfach führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss. Das Studium der Musikwissenschaft darf indes nicht als Ausbildung für ein fest umrissenes Berufsbild missverstanden werden. Es vermittelt vielmehr die fachlichen Voraussetzungen für eine ganze Reihe von Berufstätigkeiten z. B. in Forschungsinstituten (Gesamtausgaben wiss. Spezialprodukte wie Lexika), in Kultur- und Bildungseinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen), bei Verlagen und den Medien und nicht zuletzt an Universitäten, Musikhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und vergleichbaren Institutionen. Gerade angesichts der weit gefächerten Berufsmöglichkeiten muss das Fach von Anfang an in seiner ganzen historischen Weite und methodischen Vielfalt studiert werden. Vielfach wird zusätzlich zum Magister-Abschluss die Promotion erwartet, wenn nicht vorausgesetzt. (3) Studienvoraussetzungen Auf die generell gültigen Vorschriften hinsichtlich der Zulassung zum Hochschulstudium wird hingewiesen. Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung ( 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 MagPO) ist die Kenntnis zweier Fremdsprachen: eine dieser Fremdsprachen muss Latein sein. Für ein effektives Studium sind freilich Kenntnisse in weiteren Fremdsprachen unentbehrlich (de facto hat sich die Musikwissenschaft ständig mit historischen Quellen und aktueller Forschungsliteratur auch und vor allem in lateinischer, englischer, französischer und italienischer Sprache auseinanderzusetzen). Die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse sollen deshalb spätestens bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Darüber hinaus gehören Repertoire-Kenntnisse und Grundkenntnisse der Musikgeschichte sowie die folgenden musikpraktischen Fertigkeiten zu den unabdingbaren Voraussetzungen eines Studiums der Musikwissenschaft: Fähigkeit zum genauen musikalischen Hören. Fertigkeiten im Instrumentalspiel (möglichst Tasteninstrument), Kenntnisse in Allgemeiner Musiklehre und im Tonsatz. Zur Verbesserung musikpraktischer Voraussetzungen bietet das Erlanger Institut für Musikwissenschaft regelmäßig (teilweise in der vorlesungsfreien Zeit) Lehrveranstaltungen für Anfangssemester an: Historischer Tonsatz; Gehörbildung; Partiturkunde (kein Instrumentalunterricht, keine Übungsmöglichkeiten!). Schließlich wird - nicht zuletzt im Blick auf einen späteren "schreibenden Beruf " - differenzierte sprachliche Ausdrucksfähigkeit erwartet. (4) Studienziele Das Magisterstudium im Hauptfach soll eine fundierte Fachausbildung in Musikgeschichte vermitteln. Es soll dabei - zugleich die Einbindung von Musik und Musikgeschichte in größere sozial-, ideenund kunstgeschichtliche Zusammenhänge verdeutlichen und den Blick für die Wechselbeziehungen und Wechselwirkungen zwischen den Künsten wie zwischen den kulturgeschichtlichen Disziplinen schärfen - mit den unterschiedlichen methodischen Zugängen zu Musik und Musikgeschichte vertraut machen 2
3 - die sprachliche Kompetenz gegenüber den (verbal besonders schwer zugänglichen) musikalischen Sachverhalten fördern und dabei insbesondere auf eine präzise und adäquate Begrifflichkeit sowie auf eine nuancierte und treffende Argumentationsund Darstellungsweise hinwirken - zu einem kundigen und zugleich kritischen Umgang mit musikpraktischen wie musiktheoretischen Quellen befähigen - an Themenbereiche und Problemstellungen der musikwissenschaftlichen Forschung heranführen und zur Ausbildung eines eigenständigen Urteils hierüber beitragen - und damit insgesamt die Fähigkeit zu unabhängigem, kritischem und kreativem wissenschaftlichem Arbeiten vermitteln: zur Teilnahme an der aktuellen Fachdiskussion, zur Entwicklung fruchtbarer Fragestellungen, zur Erarbeitung weiterführender Konzeptionen, zu Entwurf und Begründung von Lösungsversuchen, zur Formulierung aussagekräftiger Antworten. (5) Studieninhalte Die musikwissenschaftlichen Studieninhalte sind an der Universität Erlangen- Nürnberg nach den folgenden acht Teilbereichen zusammengefasst worden: 1. Musikgeschichte I Antike II 13./14. Jahrhundert 3. - IlI 15./16. Jahrhundert 4. - IV 17./18. Jahrhundert 5. - V 19. Jahrhundert 6. - VI 20. Jahrhundert 7. Methodologie, Terminologie, Systematik 8. Kunsttheorie, Musikästhetik. Sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium sollen Lehrveranstaltungen aus diesen acht Teilbereichen möglichst ausgewogen gewählt werden. Im Rahmen von Musikgeschichte I-VI werden sowohl Überblicksveranstaltungen als auch Spezialveranstaltungen angeboten, beispielsweise: - zur Charakteristik musikgeschichtlicher Epochen wie zur Problematik musikwissenschaftlicher Epochengliederung - zur Ausprägung unterschiedlicher Stile und zur Herausbildung spezifischer Repertoires nach Regionen, Ländern beziehungsweise Nationen sowie zu den Beziehungen der Stile und Repertoires untereinander - zu signifikanten Quellen und Quellenkomplexen sowie zu Arten, Problemen und Konsequenzen musikalischer Überlieferung - zur Geschichte von Kompositionstechniken und kompositorischen Gestaltungsprinzipien - zu Entstehung, sozialer Funktion und Wandel musikalischer Gattungen - zur Geschichte von Musikinstrumenten und zur Bildung instrumentenspezifischer Repertoires samt jeweils eigenen Aufzeichnungsverfahren - zu Möglichkeiten und Grenzen historischer Aufführungspraxis - zu Bedingungen, Formen und Veränderungen des " Musiklebens " - zum Oeuvre einzelner Komponisten oder zu speziellen Werken beziehungsweise Werkgruppen. 3
4 Eine vermittelnde Funktion übernehmen in diesem Zusammenhang die Veranstaltungen zur Historischen Notation. Denn die Paläographie der Musik erschließt einen zentralen Zugang nicht nur zu den Quellen und zur Überlieferung (bis ins 20. Jh.), sondern auch und vor allem zum jeweiligen Kompositionsstil und zu seinen technischen Grundlagen (Probleme der "Verschriftlichung" musikalischer Phänomene). Zusammen mit der Historischen Notation ist jeweils eine weitere Lehrveranstaltung vorgesehen, in der die analytische Auseinandersetzung mit der Musik der behandelten Quellen im Mittelpunkt steht. Ausgewählte Probleme aus den Teilbereichen Nr. 7. und 8. kommen, dem Charakter kulturwissenschaftlicher Themenstellungen gemäß, notwendigerweise in jeder Lehrveranstaltung zur Sprache. Dennoch sollen diese abstrakteren Problemkomplexe auch in eigenen Lehrveranstaltungen intensiv behandelt werden, da sie den Studenten von der Schule her nur selten unmittelbar vertraut sind und in ihrer Bedeutung für das Fach nicht leicht durchschaut werden. Vorgesehen sind beispielsweise Veranstaltungen - zu den unterschiedlichen methodischen Fundierungen musikwissenschaftlichen Arbeitens, zu deren jeweiliger philosophischer beziehungsweise wissenschaftstheoretischer Herkunft und Begründung wie auch zu ihrer Leistungsfähigkeit beziehungsweise Begrenztheit - zur historischen Herleitung und Erklärung musikbezogener Begriffe und zum sachgerechten Umgang mit dem etablierten Fachvokabular - zur Geschichte von Tonsystemen und Stimmungen - zu Herkunft und Begründung künstlerischer Ideale und Modellvorstellungen (etwa im Blick auf musikalische Form) sowie zu deren Auswirkungen auf Musikverständnis und Analyse - zu den Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Konzeptionen und praktischkompositorischer Arbeit - zum Verhältnis zwischen Musik und Sprache beziehungsweise Poesie oder Bildender Kunst - zu den akustischen wie ästhetischen Faktoren musikalischen Hörens, zu den Bedingungen der Rezeption von Musik wie zur Bedeutung der Rezeptionsgeschichte für das gegenwärtige Verhältnis zur Musik. (6) Lehrveranstaltungsformen Der Vermittlung des Lehrstoffs dienen Vorlesungen, Übungen, Pro-, Mittel- und Hauptseminare sowie Kolloquien. Hinzu kommen Exkursionen, da die Musikwissenschaft im Rahmen der Ausbildung auf die unmittelbare Anschauung und Erfahrung ihrer Gegenstände wie Handschriften, Archivmaterialien, historische Instrumente, signifikante Aufführungsstätten (Klöster, Theaterräume und Bühneneinrichtungen usf.) nicht verzichten kann. Die Vertiefung des umfangreichen Lehrstoffs innerhalb der Regelstudienzeit erfordert ein intensives Selbststudium: der studentischen Eigeninitiative kommt dabei große Bedeutung zu. (7) Aufbau und Gliederung des Studiums Das Studium der Musikwissenschaft im Hauptfach umfasst bis zu 80 SWS. Es gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Das Grundstudium soll nach dem 4. Semester mit der Zwischenprüfung abgeschlossen werden. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung. 4
5 A. Grundstudium Das Grundstudium umfasst bis zu 40 SWS, die sich in etwa wie folgt verteilen: 1. Einführungsveranstaltungen, Übungen und Proseminare, deren erfolgreicher Besuch zugleich die Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung gemäß 42 ZwPO bildet: - Übungen im Historischen Tonsatz II a und II b (= Harmonik II und Kontrapunkt II) (Klausuren) (4 SWS) - Historische Notation: 2 Proseminare (Klausuren) (4 SWS) - je ein Proseminar/Mittelseminar aus 2 der folgenden 3 Komplexe (schriftliche Hausarbeiten): - Kunsttheorie/Musikästhetik, Methodologie (4 SWS) 2. Lehrveranstaltungen, deren Besuch dem Erwerb jener Grundkenntnisse dient, die den inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung entsprechen: - Einführung in die Musikwissenschaft (2 SWS) - Proseminar speziell für Studienanfänger (2 SWS) - 4 Überblicksvorlesungen aus den Teilbereichen Musikgeschichte I-VI (8 SWS) - 2 Begleitveranstaltungen zur Historischen Notation (4 SWS) - 6 Vorlesungen oder Pro- beziehungsweise Mittelseminare, die thematisch möglichst ausgewogen aus den oben Absatz (5) zusammengestellten 8 Teilbereichen gewählt sind (12 SWS). B. Hauptstudium Das Hauptstudium dient der Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in allen Teilbereichen sowie der Herausbildung von Schwerpunkten (auch im Hinblick auf die Magisterarbeit). Es umfasst bis zu 40 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: 1. Lehrveranstaltungen, deren erfolgreicher Besuch die Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 MagPO bildet: - je ein Hauptseminar aus 2 der folgenden 3 Komplexe (schriftliche Hausarbeiten): - Kunsttheorie/Musikästhetik, Methodologie (4 SWS) 2. Lehrveranstaltungen, die zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung angeboten werden: - 4 Vorlesungen und 4 Mittel- beziehungsweise Hauptseminare, vom Studenten möglichst ausgewogen aus den oben Absatz (5) zusammengestellten 8 Teilbereichen auszuwählen (16 SWS) - Historische Notation: 2 Mittelseminare (4 SWS) - 2 Begleitveranstaltungen zur Historischen Notation (4 SWS) 3. Vorlesungen und Seminare oder Exkursionen (Umfang 2-4 SWS) nach Wahl des Studenten zur Herausbildung von inhaltlichen Schwerpunkten beziehungsweise weiteren Vertiefung der Kenntnisse (8 SWS) 4. Kolloquien zur Vorbereitung beziehungsweise zur begleitenden Betreuung der Magisterarbeit und zur Prüfungsvorbereitung (4 SWS). Hat ein Student die Zwischenprüfung nicht im Hauptfach Musikwissenschaft abgelegt, so gilt die folgende Regelung: 5
6 Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Eintritt in das Hauptstudium der Musikwissenschaft sind die Scheine, die zur Zwischenprüfung vorzulegen wären. 50 Musikwissenschaft als Nebenfach (1) Das Fach Musikwissenschaft und Studienvoraussetzungen Zur Charakteristik des Faches Musikwissenschaft siehe 49 Abs. 1. Die Studienvoraussetzungen für Nebenfachstudenten entsprechen denen für Hauptfachstudenten. (2) Studienziele Als Nebenfach kann Musikwissenschaft in den verschiedensten Fächerkombinationen und mit unterschiedlichen Intentionen (z. B. "Nähe" als Ergänzung zum Hauptfach oder "Ferne" als Horizonterweiterung) gewählt werden. Doch bieten sich vornehmlich Verbindungen mit einem Hauptfach an den Philosophischen Fakultäten an, dessen geistesgeschichtliche Ausrichtung und berufsspezifische Perspektive sich durch Musikwissenschaft abrunden und zugleich bereichern lassen. (Die an der Universität Erlangen-Nürnberg mögliche Wahl des Nebenfachs Musikwissenschaft im Diplomstudiengang Informatik beruht auf eigenen Voraussetzungen.) Unbedingt ratsam ist, auch bei der Wahl als Nebenfach die Musikwissenschaft von Anfang an möglichst in historischer Weite und methodischer Vielfalt zu studieren. Die Unterscheidung zwischen 1. und 2. Nebenfach wirkt sich zwar auf Modalitäten der Prüfungen aus (Zwischenprüfung und Magisterprüfungs-Klausur nur in zwei von drei Fächern. In der Regel also nur in einem der beiden Nebenfächer): dies soll jedoch keinesfalls einem Gefälle an Gewichtung, Intensität und Belegquote zwischen den beiden Nebenfächern Vorschub leisten; denn für beide Nebenfächer ist gleicherweise ein Studium von bis zu 40 SWS vorgesehen. Das Magisterstudium im Nebenfach soll eine fundierte Grundausbildung in Musikgeschichte vermitteln. Es soll dabei - zugleich die Einbindung von Musik und Musikgeschichte in größere sozial-, ideenund kunstgeschichtliche Zusammenhänge verdeutlichen und den Blick für die Wechselbeziehungen und Wechselwirkungen zwischen den Künsten wie zwischen den kulturgeschichtlichen Disziplinen schärfen - mit den unterschiedlichen methodischen Zugängen zu Musik und Musikgeschichte vertraut machen - die sprachliche Kompetenz gegenüber den (verbal besonders schwer zugänglichen) musikalischen Sachverhalten fördern und dabei insbesondere auf eine präzise und adäquate Begrifflichkeit sowie auf eine nuancierte und treffende Argumentationsund Darstellungsweise hinwirken - zu einem kundigen und zugleich kritischen Umgang mit musikpraktischen wie musiktheoretischen Quellen befähigen - an Themenbereiche und Problemstellungen der musikwissenschaftlichen Forschung heranführen und zur Ausbildung eines eigenständigen Urteils hierüber beitragen - und damit insgesamt die Fähigkeit zu unabhängigem, kritischem und kreativem wissenschaftlichem Arbeiten vermitteln. (3) Studieninhalte und Lehrveranstaltungsformen Die Studieninhalte und Lehrveranstaltungsformen entsprechen denen des Hauptfach-Studiums. 6
7 (4) Aufbau und Gliederung des Studiums Das Studium der Musikwissenschaft im Nebenfach umfasst bis zu 40 SWS. Es gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Das Grundstudium soll nach dem 4. Semester mit der Zwischenprüfung abgeschlossen werden. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung. A. Grundstudium Das Grundstudium umfasst bis zu 20 SWS, die sich in etwa wie folgt verteilen: 1. Einführungsveranstaltungen und Proseminare, deren erfolgreicher Besuch zugleich die Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung gemäß 42 ZwPO bildet: - Übungen im Historischen Tonsatz II a und II b (= Harmonik II und Kontrapunkt II) (Klausuren) (4 SWS) - Historische Notation: 1 Proseminar (Klausur) (2 SWS) - je ein Proseminar/Mittelseminar aus 2 der folgenden 3 Komplexe (schriftliche Hausarbeiten): - Kunsttheorie/Musikästhetik, Methodologie (4 SWS) 2. Lehrveranstaltungen, deren Besuch dem Erwerb jener Grundkenntnisse dient, die den inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung entsprechen: - Einführung in die Musikwissenschaft, oder: Proseminar speziell für Studienanfänger (2 SWS) - 4 Vorlesungen oder Pro- beziehungsweise Mittelseminare, die thematisch möglichst ausgewogen aus den oben in 49 Abs. 5 zusammengestellten 8 Teilbereichen gewählt sind (8 SWS). B. Hauptstudium Das Hauptstudium dient der Erweiterung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse. Es umfasst bis zu 20 SWS, die sich etwa wie folgt verteilen: 1. Lehrveranstaltungen, deren erfolgreicher Besuch die Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung gemäß 19 MagPO bildet: - ein Hauptseminar aus einem der folgenden 3 Komplexe (schriftliche Hausarbeit): - Kunsttheorie/Musikästhetik, Methodologie (2 SWS) 2. Lehrveranstaltungen, die zur Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen der Magisterprüfung angeboten werden: - Historische Notation: 1 Mittelseminar (Zulassungsvoraussetzung zum Hauptseminar) (2 SWS) - 4 Vorlesungen und 3 Mittel- oder Hauptseminare, vom Studenten möglichst ausgewogen aus den oben in 49 Abs. 5 zusammengestellten 8 Teilbereichen auszuwählen (wahlweise eine Exkursion im Umfang von 2 SWS anstelle einer Vorlesung) (14 SWS) 3. Kolloquium zur Prüfungsvorbereitung (2 SWS). Hat ein Student die Zwischenprüfung nicht im Nebenfach Musikwissenschaft abgelegt, so gilt die folgende Regelung: Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Eintritt in das Hauptstudium der Musikwissenschaft sind die Scheine, die zur Zwischenprüfung vorzulegen wären. 7
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