Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. med. M. Verhoff Apl. Prof. Dr. med. M. Parzeller
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1 Liebe Studierende, für die nächsten Wochen heißen wir Sie im Institut für Rechtsmedizin herzlich willkommen. Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen für Ihr Studium. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. med. M. Verhoff Apl. Prof. Dr. med. M. Parzeller
2 Buchempfehlungen Rechtsmedizin Titel Autor/Hrsg. Verlag/Jahr Preis (ohne Gewähr) Praxis Rechtsmedizin MADEA, B. Springer-Verlag, 2. Auflage ,95 Rechtsmedizin systematisch PENNING, R. Uni-MED-Verlag AG, 2. Auflage ,80 Basiswissen Rechtsmedizin MADEA, B., DETTMEYER, R. Springer Verlag, ,95 Rechtsmedizin DETTMEYER, R. VERHOFF, M. Kurzlehrbuch MADEA, B. Rechtsmedizin MUSSHOFF, F. Ökologisches Stoffgebiet - Compact Lehrbuch zum GK3 REMED-KOMPAKT Eine interaktive rechtsmedizinische Lernsoftware DVD Die ärztliche Leichenschau Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte (MBO) Knight s Forensic Pathology Handbuch gerichtliche Medizin Band 1 Handbuch gerichtliche Medizin Band 2 Die Bearbeitung von Tötungsdelikten Ein praxisorientiertes Handbuch für das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren Springer Verlag, ,95 Huber Verlag, ,95 TAG, B. BLEICH, S. Schattauer Verlag, ,95 DILGER, M. FINK, T. RITTNER, CH. Schattauer Verlag, 2. Auflage ,95 MADEA, B. Springer-Verlag, 2. Auflage ,95 RATZEL, R., LIP- PERT, H.-D SAUKKO, P., KNIGHT, B. BRINKMANN, B., MADEA, B. MADEA, B. BRINKMANN, B. ANDERS, D., BRATZKE, H., GOTTHARDT H- J., PARZELLER M. Springer Verlag, 5. Auflage ,95 Arnold, 3. Auflage 2004 $ 220,00 Springer, ,95 als DVD Springer Verlag, ,95 (Zur Zeit nicht lieferbar) Boorberg Verlag Stuttgart, ,00 Medizin & Recht DETTMEYER, R. Springer Verlag, 2. Auflage ,95
3 Merkblatt zu den Veranstaltungen des Instituts für Rechtsmedizin im Wintersemester 2013/2014 I. Rechtsmedizinische Begleitvorlesung und rechtsmedizinischer Kurs 1. Begleitvorlesung Die Begleitvorlesung Rechtsmedizin findet jeweils montags von (s.t.) Uhr im Hörsaal statt (erste Veranstaltung am , letzte Veranstaltung am ). 2. Rechtsmedizinischer Kurs (nur für Medizinstudenten/innen) 2a. Allgemeine Kursinformationen Der rechtsmedizinische Kurs findet als Blockkurs entsprechend der Einteilung, die über das Internet ( bzw. über das Schwarze Brett vor dem Hörsaal der Rechtsmedizin abgerufen werden kann, statt. Die Einteilung der Gruppen und ein möglicher Tausch der Gruppen finden durch das Dekanat statt. Ein Tausch der Gruppe während des Semesters ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Betreuung von Kleinkindern) möglich und ist vorher mit dem Unterrichtsbeauftragten Apl. Prof. Dr. med. M. Parzeller abzustimmen. Ohne Abstimmung mit dem Unterrichtsbeauftragten können außerhalb der Gruppeneinteilung wahrgenommene Termine als Fehltermine gewertet werden. Treffpunkt ist jeweils im bzw. vor dem Hörsaal der Rechtsmedizin im Haus 44 ( Euler Villa, Kennedyallee 104, Frankfurt). In beiden Kursteilen (Theorie und Praxis) besteht unabhängig voneinander Anwesenheitspflicht (Nachweis durch Unterschrift in der Liste für den theoretischen und der Liste für den praktischen Teil). Sowohl im praktischen als auch im theoretischen Kursteil ist jeweils ein einmaliges Fehlen erlaubt. Cave: Am findet der Kurs für die Gruppen 1 8 von im Hörsaal H14- H14A und am für die Gruppen 9 16 im Hörsaal H6-H6B statt. Der Fehltermin kann nicht am Tag der schriftlichen Leistungskontrolle genommen werden. Ein Nachschreibtermin ist im darauffolgenden Semester möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann bei zweimaligem Fehlen der Schein nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgespräches erteilt werden. Das Lehrgespräch kann einmal wiederholt werden. In allen anderen Fällen ist der gesamte Kurs in einem nachfolgenden Semester zu wiederholen. 2b. Schwangerschaft Im Fall einer bekannten Schwangerschaft ist aus Gründen des Mutterschutzes eine Teilnahme am theoretischen, nicht aber am praktischen Kurs möglich. Bitte setzen Sie sich dann mit dem Unterrichtsbeauftragten wegen eines Ausweichtermins (Blocktermin) zur Nachholung des praktischen Teils nach der Entbindung in Verbindung. 2c. Sicherheit und Hygiene Den Vorgaben der Dozenten/innen und/oder der Mitarbeiter/innen des Instituts für Rechtsmedizin zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Hygienevorgaben ist von allen Kursteilnehmern/innen strikt zu folgen. 2d. Benotung für den Kurs Rechtsmedizin Die Vergabe der Note für den Kurs stützt sich - als schriftliche Leistung - auf das Ausfüllen des Leichenschauscheines sowie als mündliche Leistung auf die Mitarbeit im praktischen Kursteil.
4 Die schriftliche Leistungsüberprüfung (im Hörsaal der Rechtsmedizin) findet für die Gruppen 1-8 am Dienstag, den , und für die Gruppen 9-16 am Donnerstag, den , im theoretischen Kursteil statt. Der praktische Kursteil wird am Tag der Klausur ebenfalls durchgeführt! Die Note für den Leistungsnachweis Rechtsmedizin setzt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten aus dem Praktikum, aus der Kursklausur und aus der Semesterabschlussklausur (SAK) zusammen. Alle Teile müssen getrennt bestanden werden. Die Gesamtnote kann dann nach Durchführung der Semesterabschlussklausur (SAK) über das Dekanat erfragt werden. II. Sonstige Vorlesungen und Veranstaltungen 1. Kolloquium (Arzt- und Medizinrecht, Rechtsmedizin) für Studierende der Medizin, der Biowissenschaften und der Rechtswissenschaft Für das Kolloquium ist nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zugelassen. Eine Voranmeldung über den Unterrichtsbeauftragten per ist erforderlich. Für einen positiven Leistungsnachweis ist sowohl die regelmäßige Teilnahme (maximal 3 Fehltermine) als auch das Bestehen der schriftlichen Klausur ( ) erforderlich. Für das Studium der Rechtswissenschaft ist u. a. die rechtzeitige Anmeldung beim zuständigen Prüfungsamt, z. B. für die Klausur, erforderlich. Die Studierenden haben in eigener Verantwortung abzuklären, ob die Veranstaltung in ihrem Studiengang als scheinrelevant angerechnet werden kann und sich rechtzeitig bei ihren Prüfungsämtern anzumelden. 2. Rechtsmedizin für Juristen, Mediziner, Biologen und Kriminalwissenschaftler Bei regelmäßiger Teilnahme (maximal 3 Fehltermine) kann eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme (kein Leistungsnachweis, da keine Klausur geschrieben wird) erstellt werden. 3. Wissenschaftliches Arbeiten im Institut für Rechtsmedizin Nähere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage bei Herrn Prof. Dr. Verhoff, Herrn Apl. Prof. Dr. Tönnes oder Herrn Apl. Prof. Dr. Parzeller. 4. Praktisches Jahr im Institut für Rechtsmedizin Die Durchführung des praktischen Jahres ist im Institut für Rechtsmedizin möglich. Die Anmeldung für das praktische Jahr erfolgt über das Dekanat. Die Ausbildungsinhalte richten sich nach dem Lernzielkatalog Rechtsmedizin. Die näheren Anforderungen und die praktische Durchführung kann neben dem Lernzielkatalog dem PJ-Logbuch entnommen werden. Zu Beginn des Praktischen Jahres erfolgt eine Einweisung durch den Institutsleiter, den Unterrichtsbeauftragten und den/die zuständige/n Ausbilder/in (zudem bei Wechsel der Ausbildungsabteilung). 5. Weitere Veranstaltungen (z. B. vorklinische Wahlfächer) Die Vorgaben und Anforderungen für weitere Veranstaltungen im Institut für Rechtsmedizin erfahren Sie von den für diese Veranstaltungen verantwortliche/n Dozenten/innen. III. Foto- und Filmaufnahmen Foto- und Filmaufnahmen mittels Handy, Kamera, Tablet oder anderer elektronischen Hilfsmittel sind aus rechtlichen Gründen weder während der Begleitvorlesung, im Kurs noch während der anderen rechtsmedizinischen Veranstaltungen gestattet. Ausgewählte Vorlesungsinhalte der Begleitvorlesung, des Kurses und des Kolloquiums werden in die Lernplattform OLAT eingestellt. Diese Inhalte können dann passwortgeschützt von den Studierenden des Kurses abgerufen werden. Die Passworte werden in der Begleitvorlesung, im Kurs, im Kolloquium und den anderen Veranstaltungen bekanntgegeben. Eine Weitergabe des Passwortes an Dritte ist nicht statthaft.
5 IV. Schweigepflicht Insbesondere aber nicht ausschließlich die bei den praktischen Demonstrationen bekanntgewordenen personenbezogenen Umstände, Informationen und Tatsachen unterliegen der Schweigepflicht durch die Studierende/den Studierenden. V. Evaluierung Die Evaluierung für die Begleitvorlesung und den Kurs durch die Studierenden wird für die Gruppen 1-8 am Dienstag, den , und für die Gruppen 9-16 am Donnerstag, den , jeweils vor der Leistungsüberprüfung durchgeführt. Die Evaluierung der anderen Veranstaltungen wird voraussichtlich in der letzten Vorlesungsstunde am Ende des Semesters vorgenommen. VI. Unterrichtsbeauftragter Der Unterrichtsbeauftragte steht nach telefonischer Vereinbarung für Fragen, Anregungen und Kritik persönlich zur Verfügung. Terminvereinbarungen können über oder vorgenommen werden. Schriftliche Anfragen werden unter der Institutsanschrift, per Fax oder per entgegengenommen. Assessor Apl. Prof. Dr. med. Dr. med. habil. M. Parzeller, Unterrichtsbeauftragter des Instituts für Rechtsmedizin
Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. med. M. A. Verhoff Prof. Dr. med. M. Parzeller
Liebe Studierende, für die nächsten Wochen heißen wir Sie im Institut für Rechtsmedizin herzlich willkommen. Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen für Ihr Studium. Mit freundlichen Grüßen Prof.
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