AKTUELLE FÖRDER- MÖGLICHKEITEN KIRAS SICHERHEITS- FORSCHUNG. Christian Brüggemann Thematische Programme, FFG KIRAS. Wien, 11.

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1 AKTUELLE FÖRDER- MÖGLICHKEITEN KIRAS SICHERHEITS- FORSCHUNG Christian Brüggemann Thematische Programme, FFG KIRAS Wien, 11.Oktober 2013

2 AKTUELLE AUSSCHREIBUNGEN Sicherheit KIRAS: bis 14. Februar 2014 spezifische Forschungsschwerpunkte Kooperative F&E-Projekte und F&E- Dienstleistungen ca. 6,6 Millionen Euro 1

3 AKTUELLE AUSSCHREIBUNGEN Gliederung Generellen Schwerpunkt Vorstellung der Instrumente Auswahlkriterien Tipps zur Einreichung 2

4 GENERELLER SCHWERPUNKT Schutz kritischer Infrastruktur Energie: (Energieanlagen und netze: Strom-, Öl- und Gaserzeugung, Speicheranlagen und Raffinerien, Übertragungs- und Verteilungssysteme und netze usw.) 3

5 GENERELLER SCHWERPUNKT Schutz kritischer Infrastruktur Kommunikation und Information: (Technologien und Netzwerke: Fernmeldewesen, Rundfunksysteme, Software, Hardware und Netze wie das Internet sowie Einrichtungen der Nationalen Sicherheit wie Führungs-, Leitsysteme, Sensoren und Überwachungssysteme usw.) Wissenschaftliche Infrastruktur 4

6 GENERELLER SCHWERPUNKT Schutz kritischer Infrastruktur Finanzwesen (Bank- und Geldwesen, (Rück)Versicherungsund Investmentbereiche usw.) Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Gesundheits- und Blutversorgungseinrichtungen, Laboratorien und Arzneimittel, Such- und Rettungswesen, Hilfsdienste usw.) 5

7 GENERELLER SCHWERPUNKT Schutz kritischer Infrastruktur Lebensmittel (Sicherheit, Produktionsmittel, Großhandel und Lebensmittelindustrie usw.) Wasser (Stau-, Speicher- und Aufbereitungsanlagen sowie Versorgungsnetze usw.) 6

8 GENERELLER SCHWERPUNKT Schutz kritischer Infrastruktur Verkehr und Transport (Flughäfen, Häfen, intermodale Einrichtungen, Eisenbahnverkehr und öffentliche Nahverkehrsnetze, Verkehrsleitsysteme usw.) Erzeugung, Lagerung und Beförderung gefährlicher Güter (chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe usw.) 7

9 GENERELLER SCHWERPUNKT Schutz kritischer Infrastruktur Behörden, Verwaltung und Justiz (Einrichtungen der Sicherheitsinstitutionen, Blaulichtorganisationen, etc.) 8

10 ANDERE FFG PROGRAMME MIT THEMATISCHER ÜBERSCHNEIDUNG ASAP IKT Programme Mobilitätsprogramme Take Off Energie- und Umweltprogramme 9

11 THEMENSPEZIFISCHE INSTRUMENTE ECKDATEN Instrument Kooperatives F&E Projekt F&E Dienstleistung Förderung Max. 2 Mio. keine Förderquote 35% - 80% keine Finanzierung keine 100% Laufzeit Max. 2 (3) Jahre Max. 2 Jahre Kooperation erforderlich Möglich 10

12 INSTRUMENTE IM DETAIL: KOOPERATIVE F&E PROJEKTE Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte kurz F&E Projekte definieren sich durch die Kooperation mehrerer Konsortialpartner, die in einem gemeinsamen Projekt mit definierten F&E Zielen zusammenarbeiten. Das Vorhaben wird im Bereich der Forschungskategorie industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung durchgeführt. 11

13 INSTRUMENTE IM DETAIL: KOOPERATIVE F&E PROJEKTE Der kooperative Charakter des Vorhabens wird durch den Abschluss eines Konsortialvertrages unterstrichen, in dem die Rechte und Pflichten der Partner festgelegt sind. 12

14 INSTRUMENTE IM DETAIL: KOOPERATIVE F&E PROJEKTE Antragsteller: Konsortium mit Konsortialführer min. Konsortium ( ) Förderintensität: 35 80% der Gesamtkosten Fördervolumen: beantragte Förderung EUR bis 2 Mio. EURO. 13

15 INSTRUMENTE IM DETAIL: KOOPERATIVE F&E PROJEKTE Laufzeit: 24 Monate (+ max. 12 Monate kostenneutrale Verlängerung) Kein Unternehmen > 70% der Projektkosten Forschungseinrichtungen < 80 % der Projektkosten 14

16 INSTRUMENTE IM DETAIL: KOOPERATIVE F&E PROJEKTE bei allen kooperativen F&E- Projekten im Rahmen von KIRAS: mindestens ein Bedarfsträger aus dem öffentlichen oder privaten Bereich als Konsortialteilnehmer mit mindestens einem Partner aus der Wissenschaft (universitäre oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung) als Konsortialteilnehmer und 15

17 INSTRUMENTE IM DETAIL: KOOPERATIVE F&E PROJEKTE bei allen kooperativen F&E- Projekten im Rahmen von KIRAS: einem Partner aus der Wirtschaft als Konsortialteilnehmer sowie einem Vertreter der Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften als Subauftragnehmer des Konsortiums oder Konsortialteilnehmer zusammenschließen (mindestens ). 16

18 FÖRDERUNGSQUOTEN KOOPERATIVE F&E PROJEKTE Forschungskategorien Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Forschungseinrichtungen Industrielle Forschung 80 % 70 % 55 % 80% Experimentelle Entwicklung 60 % 50 % 35 % 60% 17

19 INSTRUMENTE IM DETAIL: F&E-DIENSTLEISTUNGEN Definiert durch die Erfüllung eines vorgegebenen Ausschreibungsinhaltes in einem bestimmten Zeitraum Leistung ist in geteilten Rechten durch den Bewerber / Bewerbergemeinschaft und durch den Auftraggeber zu verwerten 18

20 INSTRUMENTE IM DETAIL: F&E-DIENSTLEISTUNGEN Allgemein gelten Dienstleistungen als F&E Dienstleistungen, wenn sie darauf ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse zu gewinnen, unabhängig davon, ob es sich im Einzelnen um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung handelt generell nicht: routinehafte Tätigkeiten 19

21 INSTRUMENTE IM DETAIL: F&E-DIENSTLEISTUNGEN Nicht unter den Ausnahmetatbestand fallen und somit nicht als F&E Dienstleistung zu qualifizieren sind: a) Kommerzielle Entwicklungsstrategien b) Serienanfertigungen c) Nachweise der Marktfähigkeit 20

22 INSTRUMENTE IM DETAIL: F&E-DIENSTLEISTUNGEN d) Dienstleistungen, die z.b. überwiegend folgendes beinhalten Unternehmensberatungsleistungen Architekturleistungen Bau- und Lieferaufträge oder ähnliches e) Dienstleistungen, die überwiegend die Organisation einer Veranstaltung beinhalten 21

23 INSTRUMENTE IM DETAIL: F&E-DIENSTLEISTUNGEN Die Höhe der Finanzierung beträgt 100%. Das Anbot muss die ausgeschriebenen Leistungsinhalte adäquat darstellen und mittels plausiblem Kostenplan unterlegen. Die im Wettbewerbsverfahren eingereichten Anbote werden durch das Bewertungsgremium beurteilt. 22

24 INSTRUMENTE IM DETAIL: F&E-DIENSTLEISTUNGEN Die Anbote werden im Zuge der Vertragserstellung nicht weiter verhandelt. Die Abgeltung der Leistung erfolgt durch Zahlung eines pauschalen Entgeltes inkl. allfälliger Umsatzsteuer. Im Bewertungsverfahren kann durch die ExpertInnen des Bewertungsgremiums eine angemessene Herabsetzung der Finanzierung entsprechend der Empfehlung des Bewertungsgremiums erfolgen. 23

25 THEMENSPEZIFISCHE INSTRUMENTE: WER IST FÖRDERBAR BZW. FINANZIERBAR? außerhalb der Bundesverwaltung stehende Juristische Personen Kapitalgesellschaften, wie GmbH, AG Universitäten gemäß 6 Universitätsgesetz 2002 Vereine Selbstverwaltungskörper Länder und Gemeinden 24

26 THEMENSPEZIFISCHE INSTRUMENTE: WER IST FÖRDERBAR BZW. FINANZIERBAR? außerhalb der Bundesverwaltung stehende Juristische Personen vom Bund verschiedene juristische Personen als Erhalter von Fachhochschulstudienlehrgängen und Fachhochschulen europäische Gesellschaften (SE) europäische Genossenschaft (SCE) europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) 25

27 THEMENSPEZIFISCHE INSTRUMENTE: WER IST FÖRDERBAR BZW. FINANZIERBAR? Personengesellschaften offene Gesellschaften (OG) Kommanditgesellschaften (KG) EinzelunternehmerInnen 26

28 THEMENSPEZIFISCHE INSTRUMENTE: IST EINE BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER PARTNER MÖGLICH? Konsortien mit ausländischen Partnern sind möglich. Ausländische Partner dürfen mit österreichischen Unternehmen des Konsortiums nicht wirtschaftlich verbunden sein. Im Falle eines Konsortiums ist eine Einbindung ausländischer Partner grundsätzlich möglich, allerdings dürfen diesen nachweislich keine Mittel aus dem KIRAS- Programm zufließen. Bei der bilateralen Kooperation mit Deutschland gilt: jedes Land fördert sein Konsortium 27

29 HAUPTKRITERIEN Themenspezifische und themenoffene Förderungsinstrumente Relevanz des Vorhabens in Bezug die Ausschreibung Qualität des Vorhabens Eignung der Förderungswerber/ Projektbeteiligten Ökonomisches Potenzial und Verwertung 28

30 KRITERIUM: RELEVANZ Relevanz des Vorhabens in Bezug auf die Ausschreibungsschwerpunkte Wirkung der Förderung (Additionalität)* Trägt das Projekt zur Erreichung der Ausschreibungsziele bei? Achtung: diese Kriterium ist präzisiert worden! Beitrag des Vorhabens zu Gender-Aspekten sowie gesellschaftlichen/sozialen/ ethischen und Umweltaspekten Wurden Gender-Aspekte bei der Projektplanung inhaltlich berücksichtigt und sind positive Folgewirkungen zu erwarten? Wurden gesellschaftliche/soziale/ethische und Umweltaspekte bei der Projektplanung inhaltlich berücksichtigt und sind positive Folgewirkungen zu erwarten? * Additionalität ist kein Kriterium bei Finanzierungen (F&E DL) 29

31 KRITERIUM: RELEVANZ ADDITIONALITÄT NEU Anreizwirkung der Förderung* - Additionalität Beschleunigung des Vorhabens Kann durch die Förderung das Vorhaben schneller umgesetzt werden? Vergrößerung des Vorhabens Wird durch die Förderung das Vorhaben größer dimensioniert? Erhöhung der Reichweite des Vorhabens Wird durch die Förderung das Vorhaben ambitionierter? zb: o auf radikalere Innovationssprünge ausgerichtet o langfristiger (marktferner) und forschungsintensiver ausgerichtet im Gegensatz zu marktnahe und entwicklungsintensiv o mit höherem technischen Risiko o mit höherem Marktrisiko o mit neuen oder vertieften Kooperationen Erhöhung der F&E-Investitionen insgesamt Stimuliert die Förderung des Vorhabens bei den Projektbeteiligten insgesamt höhere F&E-Investitionen auch über das konkrete Vorhaben hinausgehend. zb: o Schaffung zusätzlicher F&E-Arbeitsplätze o Investitionen in zusätzliche F&E-Infrastruktur o Stimulierung weiterer F&E-Projekte * Additionalität ist kein Kriterium bei Finanzierungen (F&E DL) 30

32 KRITERIUM: QUALITÄT Darstellung des State-of-the-Art Ist der State-of-the-Art ausreichend und nachvollziehbar dargestellt? Technisch-Wissenschaftliche Qualität Wie hoch ist der Innovations- /Inventionsgehalt im Vergleich zum Stateof-the-Art? Wie hoch ist das Entwicklungsrisiko? Sind die geplanten Methoden bzw. der technisch-wissenschaftlichen Lösungsansatz zur Erreichung der Ziele und angestrebten Ergebnisse angemessen? Qualität der Planung Ist der Zeit- und Arbeitsplan gut strukturiert, nachvollziehbar und realistisch? Sind die Projektbeteiligten hinsichtlich Kapazität und Kompetenz gut integriert? Ist/sind die Finanzplanung bzw. die geplanten Kosten angemessen und nachvollziehbar? 31

33 KRITERIUM: EIGNUNG wissenschaftlich/technische Kompetenz Potenzial des Konsortiums bzw. des/der Förderungswerber zur Umsetzung des Vorhabens Managementfähigkeit und - kapazitäten Zusammensetzung des Projektteams in Sinne von Gender Mainstreaming Sind die erforderlichen wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Kompetenzen durch das Konsortium abgedeckt? Wie wird das (wirtschaftliche) Potenzial des Konsortiums und zur Erreichung der Projektziele eingeschätzt? Ist die Zusammensetzung des Konsortiums hinsichtlich der Zielerreichung des Vorhabens angemessen? Weist das Konsortium die nötigen Managementfähigkeiten, kapazitäten und Struktur zur Durchführung des Projektes auf? Ist die Zusammensetzung des Projektteams ausgewogen im Sinne von Gender Mainstreaming? Werden branchenübliche Verhältnisse verbessert? 32

34 KRITERIUM: POTENZIAL KundInnenorientierung/ KundInnennutzen und Alleinstellungsmerkmal/ Themenführerschaft Marktkenntnis (Zielmärkte, Marktpotential und Mitbewerber) Ist die Darstellung des Alleinstellungsmerkmals nachvollziehbar und realistisch? Wurde bei den zu erwartenden Ergebnissen ggf. Gender-Aspekte mitbedacht? Geht aus dem Förderungsansuchen eine angemessene Marktkenntnis hervor? Sind die Zielmärkte und das Marktpotenzial nachvollziehbar beschrieben? Sind die Mitbewerber und deren Positionierung bekannt? Ist ein Marktpotenzial in ausreichendem Maße gegeben? Verwertungsstrategie (inkl. Schutzstrategie (IPR)) Ist die Verwertungsstrategie nachvollziehbar und realistisch dargestellt? Ist die geplante Schutzstrategie (IPR) ausreichend dargestellt, nachvollziehbar und adäquat? Welche wirtschaftlichen Vorteile ergeben sich für die beteiligten Projektpartner (Rentabilität, Synergien mit anderen Produkten, etc.)? 33

35 KRITERIUM: PREIS- /LEISTUNGSVERHÄLTNIS (F&E DL) Angemessenes Preis- /Leistungsverhältnis Ist das Preis-/Leistungsverhältnis angemessen? Sind die Kosten des eingesetzten Personals (Stundenanzahl und Stundensatz) angemessen und effizient? Ist das Verhältnis von Personalkosten und Sachkosten plausibel? Sind die Arbeitsschritte, Meilensteine und lieferbaren Ergebnisse plausibel kalkuliert? Ist die weitere Verwertung / Dissemination plausibel? 34

36 EINREICHSYSTEM ECALL 35

37 ABLAUF EINER EINREICHUNG Startseite: Registrieren: Eingabe Firmendaten Projektantrag erstellen 1. Konsortialführer: lädt Partner ein 2. Partner: Registrierung und Eingabe der Projektdaten Part A und Part B als Dateianhänge Hilfe unter: Abgabe vor der Einreichfrist (am besten 1 Tag!) Auswahlverfahren (unabhängige ExpertInnen) 36

38 TIPP FÜR DEN FÖRDERANTRAG Motivation und Ziele klären - Warum? Methode beschreiben Wie? Kompetenz signalisieren Wer? Was ist das genaue Ergebnis des Projektes? 37

39 TIPP FÜR DEN FÖRDERANTRAG Wie wird dieses Ergebnis vom Bedarfsträger genutzt werden? Kurze und prägnante Präsentation Abbildungen Zeitpläne, Arbeitspakete, Meilensteine, Management Sperrvermerke für Gutachter 38

40 AUSSCHREIBUNGSFAHRPLAN Sicherheit: bis , 12:00 Evaluierung: Februar Mai 2014 Förderangebot: Juli

41 ALLE INFOS IM WEB Themenspezifische Förderungsinstrumente Themenspezifische Finanzierungsinstrumente Laufende Projekte und Partnersuche Weitere Einreichmöglichkeiten 40

42 HÄUFIG BEGANGENE FEHLER Generell Zu spät mit dem Antrag begonnen Verzicht auf FFG- Beratung Gute Idee Schlechter Antrag Zu spät mit dem E-Call System auseinandergesetzt 41

43 HÄUFIG BEGANGENE FEHLER Im Detail Ausdehnung des Sicherheitsbegriffs und des Begriffs kritische Infrastruktur Ein zu langer Prosateil, falsche Schwerpunktsetzung im Antrag Fehlen der Einordnung des Projekts in den derzeitigen Forschungs- und Entwicklungsstand 42

44 HÄUFIG BEGANGENE FEHLER Im Detail Mangelnde Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen und gewählten Methodik. (keine Worthülsen!) Mangelnde Darstellung der vorhandenen Kompetenzen und Kapazitäten zur Abarbeitung des Themas Mangelnde Darstellung des angestrebten Ergebnisses, des Innovationsgehalts, sowie des Nutzens für den Bedarfsträger 43

45 KONTAKT Alle für die Ausschreibungsteilnahme notwendigen Dokumente und vertiefende Informationen finden sie unter: persönliche Kontaktaufnahme/Beratung unter: bei Kostenfragen: 44

46 KONTAKT Kontakt für thematische Förderungen für Sicherheit Christian Brüggemann Tel: DI Johannes Scheer Tel:

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