Einführung in DIN EN 1090
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- Alexa Lenz
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1 Schweißtechnische Lehr-und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh Einführung in DIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken Michael Westermeir/ GSI NL SLV München Tel.: Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweie, nur mit Genehmigung der GSI SLV München.
2 Regelungen / Begriffe Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union bilden die vier Grundfreiheiten: Freier Warenverkehr Freier Kapital- und Zahlungsverkehr Personenfreizügigkeit Dienstleistungsfreiheit Realisierung der Grundfreiheiten über Harmonisierung der Gesetze z.b. Bauproduktenverordnung. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 2
3 Regelungen / Begriffe 1988 Richtlinedes Rates vom (BPR) zurangleichungder Rechts-und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 89/106/EWG Umsetzung der Richtlinie in Deutschland durch Bauproduktengesetzvom Veröffentlichung der EN :2009/AC:2010 im Amtsblatt der Europäischen Union ( ) Veröffentlichung im Bundesanzeiger( ) Bekanntmachung in der Musterbauordnung Bekanntmachung in den Listen der Technischen Baubestimmung der Länder (Beginn der Koexistenzperiode) Einführung umfangreicher Teile der Bauproduktenverordnung 305/2011 ( ) Angleichung Bau PG 2014 Einführung restlicher Teile der Bauproduktenverordnung 305/2011 zum Angleichung Bau PG Zurückziehung der DIN ( ) - Kennzeichnung verbindlich! Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 3
4 Regelungen / Begriffe Grundanforderungen an Bauwerke Anhang I BauPV 1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 2. Brandschutz 3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung 5. Schallschutz 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz 7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Wesentliche Anforderungen werden in harm. tech. Spez. in Bezug auf die Grundanforderungen festgelegt. Bauprodukte müssen brauchbarsein. Von der Brauchbarkeit ist auszugehen, wenn bauliche Anlagen, die mit Bauprodukten errichtet werden, die an sie gestellten wesentlichen Anforderungen(Merkmale) erfüllenkönnen. Von der Brauchbarkeit eines Produktes ist auszugehen, wenn es mit einer harmonisierten Norm(z.B. EN ) oder einer europäischen Zulassung übereinstimmt. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 4
5 Regelungen / Begriffe EN Nicht geregelt in EN : Tore (CE nach EN ), Zäune, Handläufe, Fenstergitter, Kunst am Bau, Werbung, Eingangstüren (CE nach EN ), Ausleger, Wetterfahnen, Kamin, Damaszenerstahl, Fassaden (CE nach EN 13830) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 5
6 Regelungen / Begriffe Bauprodukt Jedes Produkt (Bausatz) das hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaftin Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerkes im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt. Bauwerk Bauten sowohl des Hoch-als auch des Tiefbaus. Alles was baulich erstellt wird oder von Bauarbeiten herrührt. Tragende Bauteile (Normgegenstand EN1090-1!) Bauteile die zur Standsicherheit, zum Feuerwiderstand, zur Dauerhaftigkeit oder zur Gebrauchstauglichkeit (Treppen) eines Bauwerks dienen. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 6
7 EN Anforderungen Konstruktionsmaterialien Zulässige Abweichungen für Abmessungen und Form Schweißeignung Bruchzähigkeit Tragfähigkeitsmerkmale Tragfähigkeit/ Ermüdungsfestigkeit/ Feuerwiderstand/ Gebrauchstauglichkeit Brandverhalten Gefährliche Stoffe Schlagfestigkeit Dauerhaftigkeit Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 7
8 EN Konformitätsbewertung Nachweis der Konformität der hergestellten Stahlbauteile mit den Anforderungen der Norm über: Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Grundlage technische Ausführungsregeln der DIN EN in Abhängigkeit der Ausführungsklasse (EXC execution class). Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 8
9 EN Ausführungsregeln nach Ausführungsklassen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 9
10 EN Ausführungsklassen Bestimmung der Ausführungsklassen / Anhang B EN (informativ) Bestimmung sollte unter Berücksichtigung nationaler Vorschriften durch den Tragwerksplaner und Bauherrn erfolgen. Schadensfolgeklassen (Folgen für Menschen, Wirtschaft und Umwelt) Beanspruchungskat. (Belastung) Herstellungskategorie PC 1 CC 1 CC 2 CC 3 SC1 SC 2 SC1 SC 2 SC1 SC 2 EXC 1 EXC 2 EXC 2 EXC 3 EXC3a EXC 3a (Material / Schweißen) PC 2 EXC2 EXC 2 EXC 2 EXC 3 EXC 3a EXC 4 a: EXC 4 sollte bei außergewöhnlichen Tragwerken oder bei Tragwerken mit hohen Versagensfolgen angewendet werden, entsprechend der national. Vorschriften. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 10
11 EN Ausführungsklassen Musterliste der Technischen Baubestimmungen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 11
12 EN Ausführungsklassen Musterliste der Technischen Baubestimmungen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 12
13 EN Konformitätsbewertung Erstprüfung - Aufgabe des Herstellers # Nachweis der Fähigkeit des Herstellers zur Lieferung von tragenden Bauteilen und Bausätzen. (Eignung der Fertigungseinrichtungen und Abläufe) Zwei Aufgaben: Typprüfung(Erstprüfung) zur Beurteilung der Herstellungsvoraussetzungen (ITT Initial type testing) Basisberechnungzur Beurteilung hinsichtlich der konstruktiven Berechnung (ITC Initial type calculation) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 13
14 EN Konformitätsbewertung Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle (Eigenüberwachung) einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die zu erklärenden Leistungsmerkmaleaufweisen. Beschreibung des Systems mit erforderlichen Prüfungen und zugeordneten Verfahrens-bzw. Arbeitsanweisungen. Eine Bewertung ist erforderlich. Unterlieferantensind in die WPK des Herstellers einzubinden oder durch eine Dritte Partei einer Bewertung zu unterziehen. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 14
15 EN CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung wird an denjenigen Bauprodukten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungserklärungerstellt. Mit der Kennzeichnung gibt der Hersteller an, dass er die Anforderungen eingehalten hat und die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung übernimmt. Die Erklärung muss schriftlicherfolgen und kann erst nach erfolgreicher Betriebsprüfung und Vorlage des Zertifikats über die WPK ausgestellt werden. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 15
16 EN CE-Kennzeichnung Möglichkeiten der CE-Kennzeichnung (Deklarationsverfahren) AG: Statik + FU Aufbringung am Produkt, auf dem Etikett, auf der Verpackung oder in begleitenden Dokumenten. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 16
17 EN CE-Kennzeichnung Verfahren 1 Verfahren 2 Mit Beschreibung Tragfähigkeitsmerkmale Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 17
18 EN Anforderungen an die WPK Anforderung im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) Personal Einrichtung Bemessung Zur Herstellung verwendete Konstruktionsmat. Bauteilspezifikation Produktbewertung Nichtkonforme Produkte Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 18
19 EN Anforderungen an die WPK Personal Für die Konformität des Produktes ist einflussnehmendes Personal festzulegen z.b.: - Leiter der WPK - Personal für Bemessung/Berechnung - Schweißaufsichtspersonen nach DIN EN ISO Schweißer / Bediener nach DIN EN / DIN EN Personal für mechanische Verbindungen - Personal für zerstörungsfreie Prüfungen - Personal für Korrosionsschutz - Personal für Montage Dokumentation in Organigrammen, Stellenbeschreibungen, Verantwortungsmatrix Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 19
20 EN Anforderungen an die WPK Einrichtung Produktionseinrichtung aufzeichnen, regelmäßig überprüfen und warten - Inventarliste, Wartungspläne Prüfmittel regelmäßig überprüfen und ggf. kalibrieren - Prüfmittelliste, Kalibriernachweise Überprüfungen und Wartungen sind entsprechend Verfahrensanweisung durchzuführen und zu dokumentieren Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 20
21 EN Anforderungen an die WPK Bemessung Im Rahmen der WPK muss sichergestellt sein, dass die Berechnungen mit den Entwurfsvorgaben übereinstimmen. Anweisungen für die Prüfung der Berechnung sind erforderlich. - Berechnung nach Eurocode(nationale Anhänge) - Festlegung der Ausführungsklasse (EXC) - Festlegung der Kerbschlagwerte (EC3) - Festlegung der Z-Güte (EC3) - Festlegung der zerstörungsfreien Prüfung nach DIN EN Betriebsfestigkeitsnachweis - Anforderung an Feuerwiderstand Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 21
22 EN Anforderungen an die WPK Europäische Berechnungsnormen Eurocode 2 Stahlbeton-und Spannbetontragwerke EN 1992 Eurocode 3 Stahlbauten EN 1993 Eurocode 9 Aluminiumkonstruktionen EN 1999 Eurocode 0 Grundlagen der Tragwerksplanung EN 1990 Eurocode 1 Lastannahmen EN 1991 Eurocode 8 Auslegung Bauwerke gegen Erdbeben EN 1998 Eurocode 7 Geotechnik EN 1997 Eurocode 6 Mauerwerksbauten EN 1996 N D P Eurocode 4 Stahlbetonverbundbauten EN 1994 Eurocode 5 Holzbauten EN 1995 Europäische Normen für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken EN : 2009+A1:2011 EN : 2008+A1:2011 EN : 2008 Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 22
23 EN Anforderungen an die WPK Zur Herstellung verwendete Konstruktionsmaterialen Der Hersteller hat ein auf schriftlichen Anweisungen beruhendes Überwachungssystem einzurichten, mit dem die Übereinstimmung der Konstruktionsmaterialien mit den Spezifikationen geprüft und dokumentiert wird, einschließlich der Rückverfolgung ihrer korrekten Verwendung im Bauteil. - Sach- und normgemäße Bestellung - Dokumentierte Wareneingangskontrolle - Werkstoffprüfbescheinigungen - CE-Kennzeichnung - Verfahren zur Kennzeichnung (Farbe, Nummerncode) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 23
24 EN Anforderungen an die WPK Bauteilspezifikation Bezugsdokument (Werkstattzeichnung) zur Steuerung der Produktion. Eine Prüfung auf Machbarkeit und dem Vorhandensein aller erforderlichen Qualifizierungen (z.b. WPS, WPQR) ist Grundlage vor Fertigungsbeginn. Die Inhalte müssen eine Fertigung nach EN (Schweißnahtangaben, Toleranzen, Prüfungen usw.) und die Bewertung der Konformität ermöglichen. Umsetzung über schriftlichen Überwachungs-Prüfplan (Fertigungsplan, Laufkarte, Prüfprotokolle, Checklisten) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 24
25 EN Anforderungen an die WPK Produktbewertung Der Hersteller muss Verfahren festlegen, um sicherzustellen, dass die zu bestätigenden Werte bzw. Klassen für alle Eigenschaften eingehalten werden. Die Vorgehensweise bei der Kontrolle der Produktion und die Anzahl der Bewertungsprüfungen muss DIN EN Tab. 2 entsprechen. Enthält die Bauteilspezifikation einen festgelegten Überwachungs-und Prüfplan für Bauteileigenschaften, sind die darin angegebenen Anforderungen zusätzlich zu erfüllen. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 25
26 EN Anforderungen an die WPK Nichtkonforme Produkte Der Hersteller muss schriftliche Festlegungen getroffen haben, die regeln wie bei nichtkonformen Produkten zu verfahren ist. Abweichungsberichte (NCR) Fehlerprotokolle Korrektur und Vorbeugunsmaßnahmen Reparaturanweisung Kennzeichnungsverfahren für fehlerhafte Produkte Umgang mit fehlerhaften Produkten Sperrvermerke Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 26
27 Zusammenfassung Grundsätzliche Aufgaben des Herstellers Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle einschl. Überwachungund Prüfung von Produkten, die nach einem festgelegten Plan der laufenden Produktion entnommen wurden Konformität bewerten und bestätigen Leistungserklärung abgeben CE Zeichen anbringen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 27
28 Einführung in die DIN EN Ausführung von Stahltragwerken Weg zur Zertifizierung Eigenstudium bzw. Beratung extern Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 28
29 Weg zur Zertifizierung -Verfahrensqualifizierung Qualifizierung Schweißverfahren Tab.12 EN Methoden der Qualifizierung EN ISO EXC 2 EXC 3 EXC 4 Schweißverfahrensprüfung X X X Vorgezogene Arbeitsprüfung X X X Standardschweißverfahren X a) Schweißtechnische Erfahrung X b) Geprüfte Schweißzusätze X zulässig / --nicht zulässig a) Nur bei Stahlsorten S 355 und nur bei manuellem und teilmechanischem Schweißen b) Nur bei Stahlsorten S 275 und nur bei manuellem und teilmechanischem Schweißen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 29
30 Weg zur Zertifizierung -Verfahrensqualifizierung Qualifizierung Trennverfahren Herstellung von Prüfkörpern am dicksten und dünnsten Blech pro Verfahren und Werkstoff. Härte sofern festgelegt! Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 30
31 Weg zur Zertifizierung -Personalqualifizierung Qualifizierung der Schweißaufsicht Tab.14/15 EN EXC Stähle Norm Materialdicke (mm) (Gruppe) t 25 a) 25 < t 50 b) t > 50 S235 -S355 (1.1, 1.2, 1.4) EN bis -5 EN EN EN EN B (IWS) S (IWT) C c) (IWE) EXC2 S420 -S700 (1.3, 2, 3) EN , -6 EN EN EN EN S (IWT) C d) (IWE) C (IWE) Austenite (8) EN : 2005 Tab. 3 EN : 2005 Tab. 4 EN : 2005 Tab. 1 EN : 2005 Tab. 2 B (IWS) S (IWT) C (IWE) a) Stützenfußplatten und Stirnbleche 50mm; b) Stützenfußplatten und Stirnbleche 75mm c) Bei Stählen bis S275 S ausreichend; d) Bei Stählen N, NL, M und ML S ausreichend Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 31
32 Weg zur Zertifizierung - Personalqualifizierung Qualifizierung der Schweißer praktisch (pro Verfahren) PJ! PH! Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 32
33 Weg zur Zertifizierung - Personalqualifizierung Qualifizierung der Schweißer theoretisch Schweißnahtgüte ISO5817 Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 33
34 Weg zur Zertifizierung Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 34
35 Weg zur Zertifizierung Zusätzliche Informationen unter Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 35
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