Herstellung von geschweißten Stahlkonstruktionen nach DIN EN Normvorgaben und Regelungen. Betriebliche Umsetzung und Dokumentation
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1 Herstellung von geschweißten Stahlkonstruktionen nach DIN EN 1090 Normvorgaben und Regelungen Betriebliche Umsetzung und Dokumentation Michael Westermeir GSI mbh NL SLV München Tel Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweie, nur mit Genehmigung der GSI mbh NL SLV München.
2 Regelungen / Begriffe Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union bilden die vier Grundfreiheiten: Freier Warenverkehr Freier Kapital- und Zahlungsverkehr Personenfreizügigkeit Dienstleistungsfreiheit Die Realisierung der Grundfreiheiten erfolgt über die Harmonisierung der Gesetze (z.b. Bauproduktenverordnung). Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 2
3 Regelungen / Begriffe Grundanforderungen an Bauwerke Anhang I BauPV 1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 2. Brandschutz 3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung 5. Schallschutz 6. Energieeinsparung und Wärmeschutz 7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Wesentliche Merkmale werden in harm. tech. Spez. in Bezug auf die Grundanforderungen festgelegt. Die wesentlichen Merkmale beziehen sich auf die herzustellenden Produkte. Die Mitgliedsstaaten legen die Anforderungen an die wesentlichen Merkmale fest. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 3
4 Regelungen / Begriffe 1988 Richtline des Rates vom (BPR) zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 89/106/EWG Umsetzung der Richtlinie in Deutschland durch Bauproduktengesetz vom Veröffentlichung der EN :2009/AC:2010 im Amtsblatt der Europäischen Union ( ) Veröffentlichung im Bundesanzeiger ( ) Bekanntmachung in der Musterbauordnung Bekanntmachung in den Listen der Technischen Baubestimmung der Länder (Beginn der Koexistenzperiode) Einführung umfangreicher Teile der Bauproduktenverordnung 305/2011 ( ) Angleichung BauPG 2014 Einführung restlicher Teile der Bauproduktenverordnung 305/2011 zum Angleichung BauPG Zurückziehung der DIN ( ) - Kennzeichnung verbindlich! Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 4
5 Regelungen - Begriffe Die Verwendung von Bauprodukten in baulichen Anlagen liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder (LBO auf Basis der MBO). Zweck ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. BayBO 2008 Nachweis der Verwendung über: Ü-Zeichen Geregelte Bauprodukte Bauregelliste Nicht geregelt Bauprodukte Zulassung, Prüfzeugnis bzw. Zustimmung im Einzelfall CE-Kennzeichnung (Bauproduktengesetz) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 5
6 Regelungen / Begriffe EN Nicht geregelt in EN : Tore (CE nach EN ), Zäune, Handläufe, Fenstergitter, Kunst am Bau, Werbung, Eingangstüren (CE nach EN ), Ausleger, Wetterfahnen, Kamin, Damaszenerstahl, Fassaden (CE nach EN 13830) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 6
7 Regelungen / Begriffe Europäische Berechnungsnormen Eurocode 2 Stahlbeton- und Spannbetontragwerke EN 1992 Eurocode 3 Stahlbauten EN 1993 Eurocode 9 Aluminiumkonstruktionen EN 1999 Eurocode 0 Grundlagen der Tragwerksplanung EN 1990 Eurocode 1 Lastannahmen EN 1991 Eurocode 8 Auslegung Bauwerke gegen Erdbeben EN 1998 Eurocode 7 Geotechnik EN 1997 Eurocode 6 Mauerwerksbauten EN 1996 N D P Eurocode 4 Stahlbetonverbundbauten EN 1994 Eurocode 5 Holzbauten EN 1995 Europäische Normen für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken EN : 2009+A1:2011 EN : 2008+A1:2011 EN : 2008 Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 7
8 Regelungen / Begriffe Bestimmung der Ausführungsklassen / Anhang B EN (informativ) Bestimmung sollte unter Berücksichtigung nationaler Vorschriften durch den Tragwerksplaner und Bauherrn erfolgen. Schadensfolgeklassen (Folgen für Menschen, Wirtschaft und CC 1 CC 2 CC 3 Umwelt) Beanspruchungskat. (Belastung) Herstellungskategorie SC 1 SC 2 SC 1 SC 2 SC 1 SC 2 PC 1 EXC 1 EXC 2 EXC 2 EXC 3 EXC 3a EXC 3a (Material / Schweißen) PC 2 EXC 2 EXC 2 EXC 2 EXC 3 EXC 3a EXC 4 a: EXC 4 sollte bei außergewöhnlichen Tragwerken oder bei Tragwerken mit hohen Versagensfolgen angewendet werden, entsprechend der national. Vorschriften. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 8
9 Regelungen / Begriffe Musterliste der Technischen Baubestimmungen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 9
10 Regelungen / Begriffe Musterliste der Technischen Baubestimmungen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 10
11 Regelungen / Begriffe EN Anhang A Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 11
12 Konformitätsnachweisverfahren Leistungsmerkmale Bewertung Konstruktionsmaterialien Zulässige Abweichungen für Abmessungen und Form Schweißeignung Bruchzähigkeit Tragfähigkeitsmerkmale Tragfähigkeit / Ermüdungsfestigkeit / Feuerwiderstand / Gebrauchstauglichkeit Brandverhalten Gefährliche Stoffe Schlagfestigkeit Dauerhaftigkeit Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 12
13 Konformitätsbewertung Nachweis der Konformität der hergestellten Stahlbauteile mit den Anforderungen der Norm über: Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Grundlage technische Ausführungsregeln der DIN EN / 3. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 13
14 Konformitätsbewertung Erfordernis einer Erstprüfung Aufnahme der Herstellung eines neuen Produktes (neue Familie ) Verwendung von neuen Halbzeugen (neu in der Familie ) Verwendung eines neuen Produktionsverfahren, wenn diese die Produkteigenschaft beeinflusst Herstellung von Bauteilen in eine höhere Ausführungsklasse z.b. EXC2 in EXC3 Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 14
15 Konformitätsbewertung Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle (Eigenüberwachung) einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die zu erklärenden Leistungsmerkmale aufweisen. Beschreibung des Systems mit erforderlichen Prüfungen und zugeordneten Verfahrens- bzw. Arbeitsanweisungen. Eine Bewertung ist erforderlich. Unterlieferanten sind in die WPK des Herstellers einzubinden oder durch eine Dritte Partei einer Bewertung zu unterziehen. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 15
16 Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung Mit der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauproduktes mit der erklärten Leistung. Die Leistungserklärung gibt die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale dieser Produkte gemäß den harmonisierten technischen Spezifikationen an. 16
17 Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung Verfahren 1 Verfahren 2 Mit Beschreibung Tragfähigkeitsmerkmale Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 17
18 Anforderungen an die WPK Anforderung im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) nach DIN EN Personal Einrichtung Bemessung Zur Herstellung verwendete Konstruktionsmaterialien Bauteilspezifikation Produktbewertung Nichtkonforme Produkte Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 18
19 Anforderungen an die WPK Personal Für die Konformität des Produktes ist einflussnehmendes Personal festzulegen z.b.: - Leiter der WPK - Personal für Bemessung/Berechnung - Schweißaufsichtspersonen nach DIN EN ISO Schweißer / Bediener nach DIN EN / DIN EN Personal für mechanische Verbindungen - Personal für zerstörungsfreie Prüfungen - Personal für Korrosionsschutz - Personal für Montage Dokumentation in Organigrammen, Stellenbeschreibungen, Verantwortungsmatrix Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 19
20 Anforderungen an die WPK Einrichtung Produktionseinrichtung aufzeichnen, regelmäßig überprüfen und warten - Inventarliste, Wartungspläne Prüfmittel regelmäßig überprüfen und ggf. kalibrieren - Prüfmittelliste, Kalibriernachweise Überprüfungen und Wartungen sind entsprechend Verfahrensanweisung durchzuführen und zu dokumentieren Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 20
21 Anforderungen an die WPK Bemessung Im Rahmen der WPK muss sichergestellt sein, dass die Berechnungen mit den Entwurfsvorgaben übereinstimmen. Anweisungen für die Prüfung der Berechnung sind erforderlich. - Berechnung nach Eurocode (nationale Anhänge) - Festlegung der Ausführungsklasse (EXC) - Festlegung der Kerbschlagwerte (EC3) - Festlegung der Z-Güte (EC3) - Festlegung der zerstörungsfreien Prüfung nach DIN EN Betriebsfestigkeitsnachweis - Anforderung an Feuerwiderstand Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 21
22 Anforderungen an die WPK Zur Herstellung verwendete Konstruktionsmaterialen Der Hersteller hat ein auf schriftlichen Anweisungen beruhendes Überwachungssystem einzurichten, mit dem die Übereinstimmung der Konstruktionsmaterialien mit den Spezifikationen geprüft und dokumentiert wird, einschließlich der Rückverfolgung ihrer korrekten Verwendung im Bauteil. - Sach- und normgemäße Bestellung - Dokumentierte Wareneingangskontrolle - Werkstoffprüfbescheinigungen - CE-Kennzeichnung - Verfahren zur Kennzeichnung (Farbe, Nummerncode) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 22
23 Anforderungen an die WPK Bauteilspezifikation Bezugsdokument (Werkstattzeichnung) zur Steuerung der Produktion. Eine Prüfung auf Machbarkeit und dem Vorhandensein aller erforderlichen Qualifizierungen (z.b. WPS, WPQR) ist Grundlage vor Fertigungsbeginn. Die Inhalte müssen eine Fertigung nach EN (Schweißnahtangaben, Toleranzen, Prüfungen usw.) und die Bewertung der Konformität ermöglichen. Umsetzung über schriftlichen Überwachungs- Prüfplan (Fertigungsplan, Laufkarte, Prüfprotokolle, Checklisten) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 23
24 Anforderungen an die WPK Produktbewertung Der Hersteller muss Verfahren festlegen, um sicherzustellen, dass die zu bestätigenden Werte bzw. Klassen für alle Eigenschaften eingehalten werden. Die Vorgehensweise bei der Kontrolle der Produktion und die Anzahl der Bewertungsprüfungen muss EN Tab. 2 entsprechen. Enthält die Bauteilspezifikation einen festgelegten Überwachungs- und Prüfplan für Bauteileigenschaften, sind die darin angegebenen Anforderungen zusätzlich zu erfüllen. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 24
25 Anforderungen an die WPK Nichtkonforme Produkte Der Hersteller muss schriftliche Festlegungen getroffen haben, die regeln wie bei nichtkonformen Produkten zu verfahren ist. Abweichungsberichte (NCR) Fehlerprotokolle Korrektur und Vorbeugungsmaßnahmen Reparaturanweisung Kennzeichnungsverfahren für fehlerhafte Produkte Umgang mit fehlerhaften Produkten Sperrvermerke Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 25
26 Zusammenfassung Grundsätzliche Aufgaben des Herstellers Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle einschl. Überwachung und Prüfung von Produkten, die nach einem festgelegten Plan der laufenden Produktion entnommen wurden Konformität bewerten und bestätigen Leistungserklärung abgeben CE Zeichen anbringen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 26
27 Umsetzung in EXC1 / 2 - System Beschreibung des Systems Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 27
28 Umsetzung in EXC1 / 2 - System Beschreibung des Systems Flussdiagramme Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 28
29 Umsetzung in EXC1 / 2 - Verantwortlichkeiten Festlegung der Verantwortlichkeiten über Beschreibung / Organigramm und / oder Benennung. GL Bereich Geschäftsleitung Leiter der WPK Schweißaufsicht Vertrieb / Arbeitsvorbereitung Wareneingang / Lager Fertigung / Montage Name Herr Köller Herr Lenk Herr Lenk Herr Kapusta Herr Möller Herr Floh SAP / WPK Verkauf Einkauf Lager Fertigung Montage Rechnungswesen Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 29
30 Umsetzung in EXC1 / 2 - Verantwortlichkeiten Festlegung der Zuständigkeiten Vertreterregelung! Ausreichende Qualifizierung: z.b. Beschichtung! Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 30
31 Umsetzung in EXC1 / 2 - Einrichtung Einrichtung Wartung Bearbeiter Hersteller Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 31
32 Umsetzung in EXC1 / 2 - Einrichtung Einrichtung Prüfmittel Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 32
33 Umsetzung in EXC1 / 2 Produktbewertung Tab. 2 EN (Umfänge aus Auftragsverhältnis beachten!) Laufkarte, Arbeits- Fertigungsplan Prüfung Wareneingang Prüfung Wareneingang Prüfung Wareneingang Prüfung Vertrieb, AV Grundlage Laufkarte, Arbeits- Fertigungsplan Laufkarte, Arbeits- Fertigungsplan Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 33
34 Umsetzung in EXC1 / 2 - Vertrieb / AV - Checklisten Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 34
35 Umsetzung in EXC1 / 2 - Vertrieb / AV Prüfung Vertrieb / AV Bemessung Besitzt der Tragwerksplaner eine zertifizierte Werkseigene Produktionskontrolle? (Eignung von Personal, Einrichtung und Verfahren, Basisberechnung) Liegt Übereinstimmung der Berechnungsnormen mit der Bestellung bzw. Ausschreibung vor (MV)? Berechnung nach DIN Ausführung nach DIN / Berechnung nach EN Ausführung nach EN (3) Entsprechen Form, Inhalt und Aufbau weitestgehend der DSTV Richtlinie Statische Berechnung? (Nummerierung, Deckblatt, Vorbemerkung, Beschreibung, Hinweise für nachfolgende Planer usw.) Ist die Ausführungsklasse EXC 1 4 definiert (siehe MLTB)? Werkstoffwahl und Gütefestlegung unter Berücksichtigung von DAST 009/014 bzw. EN Festlegung ergänzende ZFP-Prüfung nach Tab. 24 EN Zusatzangaben nach Tabelle A1 EN festgelegt (z.b. Dopplungsprüfung nach EN 10160)? Festlegung der Vorbereitungsgrade nach ISO bzw. der Korrosivitätskategorie. Bauzustände berücksichtigt? Querbeanspruchte Kehlnähte vorhanden (Kreuzzugprobe nach ISO 9018 erf.) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 35
36 Umsetzung in EXC1 / 2 - Wareneingang Prüfung Wareneingang (Grundlage Bestellung) Blech 10000mm x 2500mm x 8 mm S355 J2+N / EN Klasse B / EN Klasse A2 / EN US Prüfung QK S1/E1 / EN Z35 / EN Abnahmeprüfzeugnis 3.1 / EN Kennzeichnung: EXC1 - Nein EXC2 - Wenn unterschiedliche Materialien Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 36
37 Umsetzung in EXC1 / 2 - Wareneingang Prüfung Wareneingang Werkszeugnis (Tab. 1 EN bzw. Tab. B1 EN ) Bei Erfordernis: Zusätzliche Optionen z.b. Eignung zum Schmelztauchverzinken, US-Prüfung, Z-Güte, ASB Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 37
38 Umsetzung in EXC1 / 2 - Fertigung Laufkarte (Die Herstellung ist mittels einer Bauteilspezifikation zu steuern / EN ) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 38
39 Umsetzung in EXC1 / 2 - Fertigung Arbeits- Fertigungsplan Teil 1 Vorgabedokumente + Werkerselbstprüfung mit übergeordneter Prüfung (Aufsicht) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 39
40 Umsetzung in EXC1 / 2 - Fertigung Arbeits- Fertigungsplan Teil 2 Vorgabedokumente + Werkerselbstprüfung mit übergeordneter Prüfung (Aufsicht) Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 40
41 Umsetzung in EXC1 / 2 - Checklisten Korrosionsschutz Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 41
42 Deutsche Rechtsprechung Schadensersatzforderungen: Aufgrund verschiedener Leitsätze des BGH nach entsprechenden Urteilen sowie im Zuge der Reform des BGB im Jahre 2002 sollte Folgendes Beachtung finden: - der Hersteller muss fehlerfrei leisten; - generelle Schadensersatzpflicht besteht für schuldhafte Pflichtverletzungen aller Art und auch für verschiedene Schuldverhältnisse; - das Verschulden des Schuldners wird zunächst einmal gesetzlich vermutet; Grundsätzlich muss der Schuldner den zweifelsfreien Nachweis erbringen, dass er eine fehlerfreie Arbeit erbracht hat bzw. eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dies ist mit einer funktionierenden Organisation und entsprechender Dokumentation zweifelsfrei möglich. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 42
43 Weg zur Zertifizierung Eigenstudium bzw. Beratung extern Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 43
44 Weg zur Zertifizierung Zertifizierung der WPK auf Grundlage einer Erstinspektion Tab. B.1 EN Aufgaben in Bezug auf Bemessungstätigkeit Bewertung ob Personal (Stellenbeschreibung), Einrichtung und Verfahren geeignet und funktionsfähig. Aufgaben in Bezug auf die Produktion Überprüfung und Beurteilung der Räumlichkeiten, des Personals (Stellenbeschreibung) und der Einrichtungen. Prüfung des Systems der WPK (inkl. Nichtkonformität) Ziel ist die Prüfung der Eignung des vorhandenen Systems zur WPK. Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh 44
45 Einführung in die DIN EN Ausführung von Stahltragwerken Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Michael Westermeir GSI mbh NL SLV München Tel Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweie, nur mit Genehmigung der GSI SLV München. 45
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