Soziales Netz die fünf Säulen der Sozialversicherung

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1 Soziales Netz die fünf Säulen der Sozialversicherung 1. Kapitel: Krankenversicherung Die Krankenversicherung war die erste gesetzliche Sozialversicherung in Deutschland. Sie wurde von Graf Otto von Bismarck eingeführt um der zunehmenden Verelendung bei Krankheit, Unfall oder Alter in der Zeit der Industrialisierung entgegen zu wirken. Seit 1883 regelt die gesetzliche Krankenversicherung über Beiträge aus den Löhnen die Versorgung im Krankheitsfall. Das ist die Lohnabrechnung von Frau Maurer. Sie bezahlt monatlich Beiträge an die Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber behält diesen Betrag ein, gibt den gleichen Anteil dazu und überweist es an die Krankenkasse. Von dem Geld sehen ihr Arbeitgeber und Frau Maurer nichts mehr. Blöd, denkt sie sich. Am nächsten Morgen hat Frau Maurer schreckliches Bauchweh. Sie geht zum Arzt und wird untersucht. Sie hat eine Blinddarmentzündung und muss ins Krankenhaus. In einer Operation wird der Blinddarm entfernt. Frau Maurer muss noch drei Tage im Krankenhaus bleiben, kann einige Zeit nicht zur Arbeit gehen, muss zu Nachuntersuchungen und braucht Medikamente. Zusammengerechnet kosteten die letzten Wochen von Frau Maurer ein kleines Vermögen. Jetzt ist sie ganz schön froh krankenversichert zu sein. Die Krankenkasse finanziert alle Leistungen aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Neben Arbeitnehmern können Beitragszahler oder Leistungsempfänger auch sein: Studenten Arbeitslose Rentner freiwillig Versicherte und Familienversicherte. Schülerinnen und Schüler sind in aller Regel bei ihrem Vater oder der Mutter mitversichert also Familienversicherte.

2 Die Leistungen der Krankenkassen sind umfangreich. Neben der Behandlung von Krankheiten leisten sie auch einen Beitrag zur Vorsorge und Verhütung von Krankheiten, beispielsweise durch Information oder Programme zur Bewegung. übernehmen sie die Kosten bei der Früherkennung von Krankheiten beispielsweise durch Vorsorgeuntersuchungen von Krebs. und helfen bei Schwangerschaft und Mutterschaft beispielsweise durch Vorsorgeuntersuchungen. Bei einigen Leistungen der Krankenkassen muss der Versicherte einen Anteil zuzahlen beispielsweise bei der Versorgung mit Medikamenten oder für einen Arztbesuch pro Quartal also im ¼- Jahr 10 EURO beisteuern. Diese Kosten sind in den vergangenen Jahren entstanden oder gestiegen und sind nicht unumstritten. Neben den Pflichtversicherungen wie den Allgemeinen Ortskrankenkassen oder Ersatzkassen gibt es noch Angebote von privaten Krankenkassen zur Krankenversicherung. 2. Kapitel: Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung ist die jüngste der fünf Säulen der Sozialversicherung. Sie trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Das System der Sozialversicherungen wurde reformiert da die Kosten für Pflegebedürftige die Krankenversicherung enorm belastete. Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden wie bei der Krankenversicherung zu gleichen Teilen vom Lohn des Arbeitnehmers und vom Arbeitgeber entrichtet. Das ist Herr Brunner. Er hatte vor einem Jahr einen Schlaganfall. Seit dem ist er halbseitig gelähmt und hat Probleme mit dem Sprechen. Fünf Monate war er im Krankenhaus und in einer Rehabilitationsklinik. An Arbeit ist nicht mehr zu denken, er braucht auch Hilfe im Alltag. Herr Brunner ist ein Pflegefall. Nach der Reha-Klinik untersuchte ihn ein Arzt und stellte die Pflegebedürftigkeit der Stufe 1 fest. Seit dem ist nicht mehr die Krankenversicherung, sondern die Pflegeversicherung für seine Versorgung zuständig. Die Pflegeversicherung teilt die Schwere der

3 Pflegebedürftigkeit in drei Stufen ein. Stufe 1 ist pflegebedürftig und Stufe 3 schwerstpflegebedürftig. Nach dieser Einstufung richtet sich auch die finanzielle Höhe der Versorgung. Ebenso wird als Bemessensgrundlage unterschieden in: häusliche Pflege teilstationäre Pflege und vollstationäre Pflege. Also ob der Pflegebedürftige zu Hause, teilweise oder ganz in einem Pflegeheim versorgt wird. Die Pflegeversicherung ist ebenso eine Pflichtversicherung. Die Mitgliedschaft in einer Pflegeversicherung ist gleich wie bei der Krankenversicherung organisiert. Die Träger der Pflegeversicherung sind so genannte Pflegekassen, die bei den jeweiligen Krankenkassen angesiedelt sind. 3. Kapitel: Unfallversicherung Auch die Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialversicherung zurück. Das ist Kati. Kati freut sich heute besonders wieder zur Schule gehen zu können. Sie hatte großes Pech. Denn sie wurde vor diesem Bäckerladen vor über zwei Monaten auf dem Schulweg von einem Rollerfahrer angefahren. Der Krankenwagen musste kommen und ein Bein war am Fußgelenk gebrochen. Nach zwei Wochen im Krankenhaus musste sie nochmals vier Wochen in eine Rehabilitationsklinik. Dort lernte Sie langsam wieder das Gehen. Die Behandlung war erfolgreich und heute merkt man ihr kaum mehr etwas an. Neben Unfällen von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg tritt die Unfallversicherung bei Unfällen ein von: allen Arbeitnehmern oder freiwillig versicherten Selbstständigen während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg zur und von der Arbeit Studenten in oder auf dem Hin- oder Rückweg zur Hochschule Kindern im Kindergarten oder auf dem Hin- oder Rückweg Lebensrettern oder Ehrenamtlichen während ihrer Tätigkeit.

4 Die Unfallversicherung wird ausschließlich von den Beiträgen der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. Jedes Unternehmen ist verpflichtet der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse seiner Branche beizutreten und entsprechend der Anzahl der Beschäftigten und der Gefahrenstufen der Arbeit Beiträge zu entrichten. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen neben Unfällen auch Berufskrankheiten also beispielsweise die Schädigung der Lunge oder Atemwege durch Dämpfe von Druckfarben. Die Leistungen erstrecken sich auf: Heilbehandlungen beispielsweise durch Rehabilitationsmaßnahmen. Die Berufsgenossenschaften unterhalten dazu auch eigene Spezialkliniken. Renten an Versicherte bei Erwerbsunfähigkeit. Leistungen an Hinterbliebene der Versicherten bei Todesfall beispielsweise als Sterbegeld oder Witwen- und Witwerrenten. Neben diesen Leistungen kommt der Unfallversicherung noch eine weitere wichtige Aufgabe zu: Die Prävention, also die Vorsorge. Die Prävention soll dazu dienen, dass Arbeitsunfälle vermieden werden. Dies geschieht durch den Erlass von Unfallverhütungsvorschriften, die Überwachung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieben und deren Beratung sowie die Bestellung und Schulung von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben. 4. Kapitel: Arbeitslosenversicherung Mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16. Juli 1927 wird nach der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung als weitere Säule des Sozialstaats das Risiko der Arbeitslosigkeit nach dem Solidarprinzip von Leistung und Gegenleistung abgesichert. Das heißt wer Arbeit hat, wird gegen Arbeitslosigkeit versichert. Frau Novak war Laborangestellte. Ihre Abteilung wird geschlossen und an ein Großlabor ausgelagert. Sie wird entlassen. Frau Novak

5 arbeitete hier 16 Jahre. Jetzt ist sie arbeitslos. Sie geht zur Agentur für Arbeit und meldet sich arbeitslos. Bis sie eine neue Stelle gefunden hat, bezieht sie Arbeitslosengeld. Das ist zunächst 60% ihres bisherigen Gehaltes. Träger der Arbeitslosenversicherung und Anlaufstellen sind die regionalen Agenturen für Arbeit früher auch Arbeitsämter genannt die Landesagenturen und die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden zu gleichen Anteilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgebracht. Neben diesen Beiträgen wird das System von Bundesmitteln und weiteren Umlagen der Arbeitgeber finanziert. Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren zahlreichen Agenturen trägt aber auch zahlreiche Leistungen und Angebote zur Arbeitsförderung. Sie beraten oder unterhalten beispielsweise die Berufsinformationszentren kurz BIZ genannt zur Berufsorientierung. Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung nennt man Entgeltersatzleistungen. Diese sind: das Arbeitslosengeld Kurzarbeitergeld in Unternehmen die in einer vorübergehenden Krise Kurzarbeit angemeldet haben und die Mitarbeiter kürzer arbeiten und Insolvenzgeld für Mitarbeiter in einem Unternehmen, dass Insolvenz angemeldet hat also die Pleite droht. Seit 1. Januar 2005 ist das Arbeitslosengeld II eingeführt. Es gehört nicht unmittelbar zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Das Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert. Es ersetzte die Arbeitslosenhilfe der Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe als staatliche Unterstützung Bedürftiger. Personen, die zwar erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, erhalten für die Sicherung ihres Lebensunterhalts Geldleistungen. Hinzu kommen die Kosten für eine angemessene Unterkunft. Dies allerdings nur, wenn die Familie der Arbeitslosen für deren Lebensunterhalt nicht sorgen kann. Die Reform, die auch unter dem Schlagwort Hartz IV bekannt ist, war sehr umstritten. Arbeitslose und deren Familien werden dadurch nicht selten an das Existenzminimum gebracht.

6 Besonders in den neuen Bundesländern gab es Proteste gegen die Reform. Wer am Arbeitsmarkt nicht benötigt wird, also keine Arbeit findet, so die Kritiker der Reform, werden vom Staat in die Armut und an den Rand der Gesellschaft geschickt. 5. Kapitel: Rentenversicherung Auch die Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung und wurde in Deutschland erstmalig 1889 gesetzlich verankert. Auch sie wird je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Das Rentensystem wird auch Generationenvertrag genannt. Warum, zeigt uns ein kleines Beispiel. Das ist Familie Löffler. Frau und Herr Löffler mit Enkeln und den erwachsenen Kindern Britta und Jörg. Britta und Jörg bezahlen von ihrem Gehalt in die Rentenkasse ein. Herr Löffler hat dies auch 42 Berufsjahre lang getan. Bis er vor sieben Jahren in den Ruhestand ging und Rente erhielt. Herr Löffler ist nun verstorben. Frau Löffler erhält seit dem Witwenrente aus der Rentenkasse in die Herr Löffler einbezahlt hat und Britta und Jörg noch einbezahlen. Die eine Generation bezahlt die Rente für die vorangegangene Generation. Das ist das Prinzip des Generationenvertrags. Derzeit gerät das System in Schieflage, weil immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner finanzieren müssen. Das Geld in der Rentenkasse reicht nicht aus und der Staat muss kräftig zuschießen. Neben allen Arbeitnehmern und Auszubildenden oder Studierende sind dies noch: Menschen, die sich in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes darum kümmern Wehr- oder Zivildienstleistende Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Im Grundsatz ist die Rentenversicherung für alle. Fällt man nicht unter die Pflichtversicherten, kann man ihr auch freiwillig beitreten beispielsweise als Selbstständiger. Nicht rentenversichert sind geringfügig Beschäftigte, also solche Arbeitnehmer die unter EUR 400,- im Monat verdienen und Beamte. Diese erhalten später keine Rente, sondern eine Altersversorgung aus der Pensionskasse. Die Finanzierung der Rentenversicherung hat drei Grundlagen:

7 Die Beiträge der Versicherten Die Beiträge des Arbeitgebers Die Zuschüsse des Bundes. Den größten Teil machen die zu gleichen Teilen entrichteten Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber aus. Dies waren ,75% des Lohnes eines Beschäftigten. Man nennt diese Beiträge zur Rentenversicherung auch Betriebslast. Um Rente ausbezahlt zu bekommen muss man einen Antrag stellen. Zuständig ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin. Dieser Antrag wird geprüft, die Rente berechnet und es ergeht ein Rentenbescheid. Die Regelaltersrente beginnt mit 65 Jahren. Die Rente hat die Funktion des Lohnersatzes; sie ist lohnbezogen. Sie ergibt sich aus den Beitragsjahren und der Höhe des Einkommens eines Beitragszahlers. Die individuelle Rente wird nach einer festgelegten Formel berechnet. In der Regel erhält man Altersrente oder Witwen- und Witwerrente als Ehepartner eines verstorbenen Beitragszahlers. Eine Waisenrente erhalten Kinder in Schule oder Ausbildung. Auch Schwerbehinderte können eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Neben der Rente gibt es verschiedene andere Modelle der Altersvorsorge. Durch die Schieflage von Beitragszahlern und Rentenempfänger kommen vermehrt Unsicherheiten bezüglich der Altersvorsorge Rente auf. Heute besteht die Altersvorsorge in der Regel aus einer Mischung aus den Beiträgen in die Rentenversicherung und unterschiedlichen Ansparmodellen und Kapitalanlagen. Zusammenfassung: Die Krankenversicherung übernimmt Versorgung bei Krankheit Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten Hilfen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

8 Die Pflegeversicherung ist seit 1995 in Kraft regelt die Versorgung Pflegebedürftiger legt den Grad der Schwere der Pflegebedürftigkeit fest. Die Unfallversicherung ist zuständig bei: Betriebsunfällen Unfällen auf den Arbeitswegen Berufskrankheiten. Bei der Arbeitslosenversicherung: hilft bei Arbeitslosigkeit sind die Agenturen für Arbeit Ansprechpartner und dient der Arbeitsförderung. Die Rentenversicherung orientiert sich an der Idee des Generationenvertrages sichert die Altersversorgung zahlt auch Rente an Hinterbliebene.

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