Industrie-Designpreis, Förderpreis Industrie-Design, Sonderpreis der Energiestiftung und b+m-interactive-designpreis Schleswig- Holstein 2003.
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- Linda Becker
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1 Schirmherrschaft: Industrie-Designpreis, Förderpreis Industrie-Design, Sonderpreis der Energiestiftung und b+m-interactive-designpreis Schleswig- Holstein Grundsätze für die Vergabe der Designpreise Schleswig-Holstein Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Der Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein - Die Design-Initiative Nord e. V. (D-IN) verleiht den Industrie-Designpreis, den Förderpreis Industrie-Design, den Sonderpreis der Energiestiftung und den b+m- Interactive-Designpreis Schleswig-Holstein Die Verleihung dieser Preise ist ein Teil der satzungsmäßigen Aufgaben der Design-Initiative Nord e. V. als Design-Förderinstitution im Lande Schleswig-Holstein. - Bei dieser Auslobung schließt die D-IN an die Designpreise Schleswig-Holstein 1994, 1996, 1999 und 2001 an. -Gegenstand der Auslobung 2003 ist das Industrie- bzw. Produktdesign im Industrie-Designpreis, innovative Designstudien im Förderpreis, Produkte und Studien, die durch ihr Design den effizienten Energieeinsatz besonders unterstützen im Sonderpreis der Energiestiftung sowie Interface- und Internet-Design im b+m-interactive-designpreis. Patronat: Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Industrie- und Handelskammer zu Kiel Industrie- und Handelskammer zu Lübeck UVNord Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.v. Muthesius-Hochschule Kiel ttz SH Technologie-Transfer- Zentrale Schleswig-Holstein WSH Wirtschaftsförderung Schleswig-Holstein GmbH Energiestiftung Schleswig-Holstein
2 1. Die Preise 1.1 Industrie-Designpreis Schleswig-Holstein Über den Preis - Im Rahmen des Industrie-Designpreises Schleswig-Holstein werden bis zu 12 Industrie- oder Großserienerzeugnisse ausgezeichnet und in einer Urkunde verbrieft, die dem Hersteller und der/dem maßgeblichen Designerin/Designer in einer öffentlichen Veranstaltung ausgehändigt wird. - Der Hersteller ist berechtigt, sein mit dem Preis ausgezeichnetes Produkt, solange er es unverändert auf den Markt bringt, mit dem Logo des jewiligen Designpreises zu versehen, das die Jahreszahl der Preisverleihung trägt bzw. dieses anderweitig werblich zu nutzen. -Desgleichen darf die Designerin/der Designer Urkunde und Logo für seine beruflichen Zwecke verwenden Teilnahme -Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen und Designerinnen/Designer und Designbüros aus dem Lande Schleswig-Holstein. Im einzelnen sind dabei folgende Grundsätze bindend: - Der Sitz des Unternehmens oder eine Niederlassung muß im Lande Schleswig- Holstein liegen; dabei kann der Wohnsitz der Designerin/des Designers beliebig sein. - Der Wohnsitz der Designerin/des Designers muß in Schleswig-Holstein sein, dabei kann der Sitz des Unternehmens oder seine Niederlassung beliebig sein. - Die Produkte müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem nationalen oder auf dem internationalen Markt eingeführt sein. - Es können Serienprodukte aller Produktkategorien eingereicht werden. - Der Zeitpunkt der Markteinführung der Produkte sollte nach dem liegen. - Das Design muß die Produktqualität entscheidend prägen.
3 - Die Entwurfs- und Fertigungsqualität soll den unter Ziffer 3 genannten Beurteilungskriterien entsprechen. - Das Anmeldeformular muß vollständig ausgefüllt sein Teilnahmegebühr - Je eingereichtem Produkt ist ein Kostenanteil für die Bearbeitung von 100, EUR zu zahlen, und zwar auf das Konto der Design-Initiative Nord e. V. (D-IN) bei der Vereins- und Westbank Konto-Nr BLZ Kennwort: Industrie-Designpreis Im Falle einer Auszeichnung ist zur Herstellung des Kataloges ein zusätzlicher Kostenbeitrag von 300, EUR zu zahlen. Die Überweisung erfolgt dann bitte auf dasselbe Konto; Kennwort: Katalog Industrie-Designpreis Förderpreis Industrie-Design Schleswig-Holstein Über den Preis - Im Rahmen des Förderpreises Industrie-Design Schleswig-Holstein werden ebenfalls bis zu 12 Entwurfsarbeiten ausgezeichnet, in einer Urkunde verbrieft und in einer öffentlichen Veranstaltung zeitgleich mit den anderen Designpreisen Schleswig-Holstein ausgehändigt. - Dieser Preis ist darüber hinaus mit einem Preisgeld von insgesamt 6.000, EUR dotiert; er kann auf maximal drei Preisträgerinnen/Preisträger verteilt werden. -Mit diesem Förderpreis soll Designerinnen/Designern und Designstudentinnen/ -studenten aus Schleswig-Holstein die Möglichkeit gegeben werden, ihre Designstudien einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und an designinteressierte Unternehmen heranzutragen Teilnahme -Teilnahmeberechtigt sind Gestalterinnen/Gestalter bis zum Alter von 35 Jahren (auch in der Ausbildung), die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Im einzelnen sind folgende Grundsätze bindend:
4 - Eingereicht werden können sowohl Produkte/Modelle, die für die Industrie- oder Großserienfertigung ausgelegt sind, als auch solche, die für die Produktion in Kleinserien bestimmt sein können. - Das Design muß die Produktqualität entscheidend prägen. - Die Entwurfsqualität soll den unter Ziffer 3 genannten Beurteilungskriterien entsprechen. - Das Anmeldeformular muß vollständig ausgefüllt sein Teilnahmegebühr - Je eingereichtem Produkt/Modell ist ein Kostenanteil für die Bearbeitung von 25, EUR zu zahlen. Jede weitere Einreichung derselben Autorin/desselben Autors kostet weitere 5, EUR. Die Überweisung erfolgt bitte auf dasselbe Konto wie unter Ziffer 1.1.3; Kennwort: Förderpreis Industrie-Design Sonderpreis der Energiestiftung Alle eingereichten Produktentwürfe, Industrie- oder Großserienerzeugnisse sollen durch ihre Gestaltung den Spaß an der Sache vermitteln und dazu beitragen, der rationellen Energienutzung das Image des Knausern oder Unmodernen zu nehmen. Vielmehr sollen die eingereichten Arbeiten zeigen wie fortschrittlich ein effizienter Energieeinsatz sein kann Über den Preis - Im Rahmen des Sonderpreises der Energiestiftung Schleswig-Holstein, als Teil der Designpreise Schleswig-Holstein, werden bis zu 12 Entwurfsarbeiten, Industrie- oder Großserienerzeugnisse ausgezeichnet, mit einer Urkunde verbrieft und in einer öffentlichen Veranstaltung zeitgleich mit den anderen Designpreisen Schleswig-Holstein ausgehändigt. Die prämierten Arbeiten werden in einer Ausstellung präsentiert. - Der Sonderpreis ist darüber hinaus mit einem Preisgeld von insgesamt 6.000,- EUR dotiert; er kann auf maximal 10 Preisträgerinnen/Preisträger verteilt werden. - Der Hersteller/Anbieter ist berechtigt, sein mit dem Preis ausgezeichnetes Produkt, solange er es unverändert auf den Markt bringt oder veröffentlicht, mit dem Logo des Designpreises zu versehen, das die Jahreszahl der Preisverleihung trägt bzw. dieses anderweitig werblich zu nutzen.
5 -Desgleichen darf die/der Designerin/Designer Urkunde und Logo für seine beruflichen Zwecke verwenden Teilnahme Es gelten folgende Grundsätze als bindend: -Teilnahmeberechtigt sind die Einreicher auf den Industrie-Designpreis und auf den Förderpreis Industrie-Design Schleswig-Holstein Die zusätzliche Teilnahme am Sonderpreis ist bei der Anmeldung zum Industrie- Designpreis oder Förderpreis Industrie-Design Schleswig-Holstein auf dem Anmeldeformular anzugeben. - Es können Serienprodukte aller Produktkategorien eingereicht werden. - Eingereicht werden können sowohl Produkte/Modelle, die für die Industrie- oder Großserienfertigung ausgelegt sind, als auch solche, die für die Produktion in Kleinserien bestimmt sein können. Desweiteren können Industrie- oder Großserienerzeugnisse, die schon im Markt eingeführt sind, eingereicht werden. Der Zeitpunkt der Markteinführung der Produkte sollte nach dem liegen. - Das Design muß die Produktqualität entscheidend prägen. - Die Entwürfe sollen den Gedanken der effizienten Energienutzung symbolisch oder praktisch umsetzen. Ziele könnten die Vermittlung der/des rationellen Energienutzung/-sparens sein, bis hin zu Entwürfen, die bestehenden energieeffizienten Technologien durch ihr Design eine verbesserte Marktposition ermöglichen. Unter effizienter Energienutzung ist zu verstehen: Direkter praktischer Bezug zum sparsamen Umgang mit Energie (z. B. Strommessgeräte, besonders energiesparende Geräte des täglichen Bedarfs) oder Betrieb mittels oder im Kontext von regenerativer/n Energieformen (z.b. Solarenergie). - Die Entwurfsqualität soll den unter Ziffer 3 genannten Beurteilungskriterien entsprechen. - Das Anmeldeformular muß vollständig ausgefüllt sein.
6 1.3.3 Teilnahmegebühr - Es ist keine Teilnahmegebühr fällig, da eine Teilnahme am Industrie-Designpreis Schleswig-Holstein oder am Förderpreis Industrie-Design Schleswig- Holstein zwingend ist. -Für über den Industrie-Designpreis Schleswig-Holstein eingereichte Designate gilt zudem: Im Falle einer Auszeichnung ist zur Herstellung des Kataloges ein Kostenbeitrag von 300, EUR zu zahlen. Die Überweisung erfolgt bitte auf dasselbe Konto wie unter Ziffer 1.1.3; Kennwort: Katalog Sonderpreis b+m-interactive-designpreis Schleswig-Holstein Über den Preis - Im Rahmen des Interactive-Designpreises Schleswig-Holstein werden bis zu 15 Produkte/Anwendungen ausgezeichnet und in einer Urkunde verbrieft, die dem Hersteller/Anbieter und der/dem maßgeblichen Designerin/Designer in einer öffentlichen Veranstaltung ausgehändigt wird. - Dieser Preis ist darüber hinaus mit einem Preisgeld von insgesamt 7.000,- EUR dotiert; er kann auf maximal 10 Preisträgerinnen/Preisträger verteilt werden. - Der Hersteller/Anbieter ist berechtigt, sein mit dem Preis ausgezeichnetes Produkt, solange er es unverändert auf den Markt bringt oder veröffentlicht, mit dem Logo des Designpreises zu versehen, das die Jahreszahl der Preisverleihung trägt bzw. dieses anderweitig werblich zu nutzen. -Desgleichen darf die/der Designerin/Designer Urkunde und Logo für seine beruflichen Zwecke verwenden Teilnahme -Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Städte, Kommunen, Organisationen, Privatpersonen oder andere Einrichtungen und Designerinnen/Designer aus dem Lande Schleswig-Holstein. Im einzelnen sind dabei folgende Grundsätze bindend:
7 - Es können eingereicht werden: 1. Alle Arten von Interfaces, die einem dreidimensionalen Produkt zuzuordnen sind und dessen Bedienung oder Steuerung regeln. Die Produkte können aus den Sparten Telekommunikation, Unterhaltungselektronik, Verkehr, Haustechnik, Investitionsgüter und weiteren kommen. 2. Alle Arten von Internet-/Intranet- und CD-/DVD-ROM-Lösungen, die über den rein darstellenden Charakter hinaus dem User interaktive Möglichkeiten der Benutzung und Bedienung bieten. Dabei sind keine Sparten ausgeschlossen. - Der Sitz des Herstellers/Anbieters oder eine Niederlassung muß im Lande Schleswig-Holstein liegen; dabei kann der Wohnsitz der Designerin/des Designers beliebig sein. - Der Wohnsitz der Designerin/des Designers muß in Schleswig-Holstein sein, dabei kann der Sitz des Herstellers/Anbieters oder seine Niederlassung beliebig sein. - Der Zeitpunkt der Einführung der Produkte/Anwendungen sollte nach dem liegen. - Das Design muß die Qualität des Produktes/der Anwendung entscheidend prägen. - Die Entwurfs- und Programmierungsqualität soll den unter Ziffer 3 genannten Beurteilungskriterien entsprechen. - Das Anmeldeformular muß vollständig ausgefüllt sein Teilnahmegebühr - Je eingereichtem Produkt/eingereichter Anwendung ist ein Kostenanteil für die Bearbeitung von 120, EUR zu zahlen. Die Überweisung erfolgt bitte auf dasselbe Konto wie unter Ziffer 1.1.3; Kennwort: Interactive-Designpreis
8 -Im Falle einer Auszeichnung ist zur Herstellung des Kataloges ein Kostenbeitrag von 300, EUR zu zahlen. Die Überweisung erfolgt bitte auf dasselbe Konto wie unter Ziffer 1.1.3; Kennwort: Katalog Interactive-Designpreis Bei Studenten: Je eingereichtem Produkt/Modell ist ein Kostenanteil für die Bearbeitung von 25, EUR zu zahlen und dem Anmeldeformular eine Studienbescheinigung beizulegen. Jede weitere Einreichung derselben Autorin/desselben Autors kostet weitere 5, EUR. Die Überweisung erfolgt bitte auf dasselbe Konto wie unter Ziffer 1.1.3; Kennwort: Interactive-Designpreis Präsentation - Die Arbeiten der Preisträger der vier Preise werden in einem Katalog veröffentlicht und in einer Ausstellung präsentiert. 3. Beurteilungskriterien 3.1 Bei der Vergabe aller Preise der Kategorien 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 wird die Jury (Ziffer 5) in Berücksichtigung und Ergänzung anderer nationaler Wettbewerbe insbesondere folgende Grundsätze zum Maßstab ihrer Beurteilung machen: -Wird die Produktqualität durch das Design entscheidend geprägt? - Sieht das Produkt gut aus? - Ist das Design sinnlich und emotional ansprechend? - Inwieweit begründet sich die Produktinnovation durch das Design? - Macht das Design die Funktion des Produktes verständlich (benutzerführend, selbsterklärend)? -Erhöht das Design die Brauchbarkeit des Produktes (Handhabung, Funktion)? - Ist das Design dem Produkt angemessen? - Ist das Design konsequent bis ins Detail? -Wird durch das Design eine Markenidentität unterstützt bzw. für die Zukunft geschaffen? -Verlängert das Design die Lebensdauer des Produktes? -Werden die für das Produkt angemessenen Ökologieaspekte berücksichtigt?
9 3.2 Bei der Vergabe des b+m-interactive-designpreises Schleswig-Holstein , Kategorie 1.4, wird die Jury (Ziffer 5) in Berücksichtigung und Ergänzung anderer nationaler Wettbewerbe insbesondere folgende Grundsätze zum Maßstab ihrer Beurteilung machen: - Bedienungsergonomie/Usability Gibt die Benutzeroberfläche dem User die Möglichkeit, sich jederzeit schnell, sicher und zielstrebig zu orientieren und zu handeln? Ist die Bedienung selbsterklärend und/oder leicht zu erlernen? - Innovation Ist eine Produktinnovation durch das Design oder die Programmierung vorhanden? - Ästhetik Ist die Gestaltung adäquat zu den Inhalten? Schafft die Gestaltung eine sinnliche Produktkomponente? - Interaktivität Eröffnet die Lösung dem User sinnvolle Möglichkeiten der Kommunikation? 4. Einreichung der Exponate und der zugehörigen Beschreibungen 4.1 Abgabe - Für alle Preise sind die Exponate, Produktbeschreibungen und Anmeldeformulare einzureichen bei der: Industrie- und Handelskammer zu Kiel Angabe des Kennwortes (siehe unten) Lorentzendamm Kiel Ansprechpartner: Ingo Joachim Dahlhoff Telefon 0431/ , Telefax -528, dahlhoff@kiel.ihk.de
10 - Den Exponaten ist eine kurze Produktbeschreibung (Im eigenen Interesse nicht mehr als eine Textseite) beizufügen, die die Aufgabenstellung für die Produktentwicklung beinhaltet und gegliedert darlegt, in welcher Weise das Produkt/die Anwendung/das Modell die besonderen Beurteilungskriterien (Ziffer 3) erfüllt. -Abgabezeitraum: des Anmeldeformulars , per Post oder Fax Bitte die Volumen- und Gewichtsdaten eintragen. der einzureichenden Designate samt Produktbeschreibung: Kennwort: Industrie-Designpreis , Förderpeis Industrie-Design oder Interactive-Designpreis Abholung der Exponate: Über die Details zur Anlieferung der Exponate für die Ausstellung werden die Gewinner rechtzeitig benachrichtigt. 4.2 Transport und Versicherung Jedes eingereichte Exponat muß transportgerecht verpackt sein. Die Verpackung muß auch für den Rückversand des Exponats verwendet werden können. Kein eingereichtes Exponat darf größer als 1m x 1m x 1m und schwerer als 50 kg sein. Größere oder schwerere Exponate müssen vorab extra telefonisch oder sachriftlich angemeldet werden. Das Vertragen/der Transport dieser Exponate geht zu Lasten des Einreichers. Alle Exponate sind für den Zeitraum zwischen Anlieferung und Abtransport versichert. Der realistische Versicherungswert ist im Anmeldeformular einzutragen. Ohne Wertangabe entfällt der Versicherungsschutz! Der An- und Abtransport liegt im Verantwortungsbereich des Einreichers. Wenn nicht anders gewünscht, werden die Exponate nach Ende der Ausstellungen per Nachnahme versendet.
11 4.3 Besondere Voraussetzungen für die Einreichungen beim b+m-interactive- Designpreis Schleswig-Holstein Alle Einreichungen, die in die Kategorie Interface-Design fallen, müssen mit dem dazugehörigen Produkt eingereicht werden oder im Zusammenhang damit dokumentiert werden. -Alle Produkte/Anwendungen, die nicht in die Kategorie Interface-Design fallen, müssen jeweils in 5 Ausfertigungen auf CD-ROM oder DVD-ROM eingereicht werden. Dabei hat der Einreicher die Virenfreiheit seiner Datenträger zu gewährleisten. Anderenfalls wird die Einreichung von der Bewertung ausgeschlossen. - Sollte die Anwendung z.b. weil sie auf Serverdaten zurückgreifen muß nicht auf CD-ROM oder DVD-ROM angeliefert werden können, muß über den Zeitraum der Jurierung ( ) eine Adresse (wenn möglich auch eine Ausweichadresse) per Internet erreichbar sein. - Sollte diese Adresse in dem festgelegten Bewertungszeitraum nach den gängigen Maßstäben nicht erreichbar sein, wird die Einreichung von der Bewertung ausgeschlossen. - Der Zugriff der Jury erfolgt über eine freie Bandbreite von mehr als 2 MBit/s. -Die browserabhängigen Applikationen müssen auf einem PC unter Windows 98/2000 oder Windows XP, auf einem Apple-Macintosh mit Betriebssystem ab 9.0 aufwärts und auf einem Linux Rechner ab Kernel 2.2 aufwärts laufen. -Browserunabhängige Applikationen müssen auf mindestens einem der Systeme laufen. Sie müssen komplett vom Datenträger laufen, ohne auf dem Rechner installiert zu werden. -Alle Rechner sind gleichermaßen ausgestattet: Netscape ab Version 4.0 Internet Explorer ab Version 4.0 Java VM Quicktime VR Acrobat
12 Flash Realplayer Shockwave 5. Jury - Über die Vergabe des Industrie-Designpreises Schleswig-Holstein und des Förderpreises Industrie-Design Schleswig-Holstein sowie des Sonderpreises der Energiestiftung entscheidet eine unabhängige Jury. Ihr gehören 5 Mitglieder an. Den Vorsitz bestimmt die Jury aus ihrer Mitte. Die Jury ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. - Über die Vergabe des b+m-interactive-designpreises Schleswig-Holstein entscheidet eine weitere unabhängige Jury. Ihr gehören 5 Mitglieder an. Den Vorsitz bestimmt die Jury aus ihrer Mitte. Die Jury ist beschlußfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. - Die Jurymitglieder versichern, nicht an Entwurf/Produktion oder Vertrieb eines der eingereichten Exponate beteiligt gewesen zu sein. Die Jury entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury behält sich vor, nicht zu allen Exponaten ein Beurteilungsprotokoll zu erstellen. 6. Sonstige Regelungen -Rechte Dritter Durch die Anmeldung versichern die Teilnehmer, daß keine Rechte Dritter (Urheber-/Nutzungsrechte) verletzt werden. Insofern stellen die Teilnehmer die Veranstalterin von Ansprüchen Dritter frei. Die Veranstalterin kann Originalprodukte/-modelle oder Abbildungen in ihren Ausstellungen, Publikationen und Pressemitteilungen unentgeltlich verwerten.
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