Die. Gemeinde. Salzburger. eindeverband. Salzburger Gemeindeverband. Informationen aus dem Salzburger Gemeindeverband

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1 1 / Mai 2014 Die Salzburger Gemeinde urger eindeverband Informationen aus dem Salzburger Gemeindeverband Gemeindevertretungsund Bürgermeisterwahlen 2014 Medientransparenzgesetz Durchwachsene Bilanz eines umstrittenen Gesetzes Landesverwaltungsgerichtsbarkeit So können sich die Gemeinden ihren Instanzenzug sichern urger eindeverband Salzburger Gemeindeverband

2 Blickwinkel Inhalt Salzburger Gemeindeverband Gemeindeinterner Instanzenzug Gemeindevertretungen entscheiden bis über Beibehaltung oder Abschaffung A Auf Augenhöhe m hat der VfGH entschieden, dass der Bund die Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus in Zusammenhang mit der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 verletzt hat. Die Entscheidung ist insofern richtungsweisend, als erstmals der Österreichische Gemeindebund als Vertragspartner der Vereinbarung über den Stabilitätspakt die Verletzung wesentlicher Bestimmungen durch den Bund vor einem Höchstgericht geltend gemacht hat. Im konkreten Fall geht es nicht nur um sehr viel Geld die Umsetzung der Eisenbahnkreuzungsverordnung verursacht Kosten von mehr als 200 Mill. Euro sondern auch um die prinzipielle Frage der Paktfähigkeit der Gebietskörperschaften. Österreichs Gemeinden leisten seit vielen Jahren mit ihren Überschüssen den wichtigsten Beitrag zur Erreichung der Haushaltsziele, damit die Republik Österreich im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ihre finanzpolitischen Verpflichtungen erfüllen kann. Die Entscheidung des VfGH hat deutlich unterstrichen, dass der Konsultationsmechanismus mehr ist als nur eine politische Absichtserklärung. Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg im Verhältnis der Beziehungen zwischen den Gemeinden, den Ländern und dem Bund, die Herausforderungen werden damit nicht weniger. Konkret geht es nicht nur um die ständig neuen Aufgaben, die an die Gemeinden durch den Gesetzgeber herangetragen werden, sondern um das ständige Hinaufschrauben von Normen und Qualitätsstandards, die uns wirtschaftlich, aber auch rechtlich immer mehr belasten. Es gibt kaum einen Bereich der Daseinsvorsorge, in dem wir mit irgendeinem anderen europäischen Land den Vergleich scheuen müssten im Gegenteil. Langfristig die hervorragenden Standards, die wir in unseren vielen kommunalen Leistungsbereichen haben, abzusichern wäre ein wichtiges und wertvolles Ziel diese Standards permanent hinaufzuschrauben ist auf lange Sicht ein Ding der Unmöglichkeit. Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes Präsident des Österreichischen Gemeindebundes Gemeindeinterner Instanzenzug... 3 Gemeindewahlen 2014: Zahlen und Fakten... 4 Prof. Mödlhammer erhält den Ring des Landes Salzburg Neue Grundausbildung für den Gemeindedienst Neue Bestimmungen für die Wahl des Feuerwehrkommandanten.19 Totengedenken ÖSTERREICH Gemeindebund fordert Aufgaben und Grundsteuer-Reform Medientransparenzgesetz Durchwachsene Bilanz eines umstrittenen Gesetzes Amtsgeheimnis Was bleibt von der Amtsverschwiegenheit? Sturm verweht Passantin keine Haftung der Gemeinde EUROPA Vordienst-Urteil: EuGH kippt Salzburger Landesmodell Interregionale Projekte: gemeinsam grenzenlos gestalten Kommunale Abfälle in der EU: Eurostat liefert Zahlen Gemeindepartnerschaftsprogramm SERVICE Mühlberger/Pilz/Rathgeber: Die Abgabenordnung... font: Univers light RFG-Schriftenreihe zum Bundesvergaberecht erschienen Impressum Die Salzburger Gemeinde Ausgabe: 1 / Mai 2014 Redaktion: Direktor Dr. Martin Huber Dr. Bettina Sommer Medieninhaber und Herausgeber: Salzburger Gemeindeverband Alpenstraße 47, 5020 Salzburg Anzeigenverwaltung & Layout: kmh communications Erzabt- Klotz-Str. 21A 5020 Salzburg office@kmh.co.at Druck: Offset 5020 Bayernstr Wals-Siezenheim Erscheinungsort: Salzburg Verlagspostamt 5020 Salzburg, P.b.b. Titel: Fotolia / kmh communications Irrtümer und Druckfehler vorbehalten E s war eine kurze, aber intensive Diskussion über den gemeindeinternen Instanzenzug, die seit Ende August 2013 für viel Aufsehen gesorgt hat. Grundsätzlich hat der Verfassungsgesetzgeber mit Rücksicht auf die Bedeutung des gemeindeinternen Instanzenzuges die kommunale Selbstverwaltung diesen auch ab dem Jahr 2014 vorgesehen, den Landesgesetzgebern aber die Möglichkeit eingeräumt, diesen auszuschließen. Nahezu alle Bundesländer haben sich entschlossen, den Instanzenzug innerhalb der Gemeinde vom Bürgermeister zur Gemeindevertretung bzw. Vorstehung beizubehalten, das Land Salzburg hat in dieser Frage eine Lösung gewählt, bei der die Entscheidung bei jeder einzelnen Gemeinde selbst liegt. Das Landesverwaltungsgerichts-Begleitgesetz Aufhebung des gemeindeinternen Instanzenzuges in landesgesetzlichen Angelegenheiten wurde am kundgemacht. Mit diesem Gesetz wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den innergemeindlichen Instanzenzug auch nach dem beizubehalten oder darauf zu verzichten. Die dafür maßgebliche Bestimmung des 99 (neu) der Sbg. GdO 1994 in Verbindung mit 34 Abs. 6 und 80 Sbg. GdO 1994 wurde in einem Rundschreiben der Gemeindeabteilung Anfang des Jahres, welches allen Gemeinden zugegangen ist, näher zusammengefasst. Wenn in der Gemeinde über den hinaus in jenen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen (z. B. die örtliche Bau- und Feuerpolizei, straßenrechtliche Entscheidungen auf der Grundlage des Sbg. Landesstraßengesetzes, die örtliche Sicherheitspolizei, das Veranstaltungswesen etc. sowie weiters die gemeindeeigenen Abgabenangelegenheiten) ein zweigliedriger Instanzenzug beibehalten werden soll, ist dazu ein diesbezüglicher Beschluss der Gemeindevertretung (dieser Beschluss gilt auch für die Gemeindevorstehung als Berufungsbehörde in Abgabenangelegenheiten) zu fassen. Der Beschluss müsste durch die neu gewählten Gemeindevertretungen bis spätestens gefasst und der Landesregierung bis längstens 15. Juli 2014 mitgeteilt werden. Die Landesregierung hat dann durch Verordnung festzustellen, dass der innergemeindliche Instanzenzug in ihrer Gemeinde über den 1. Jänner 2015 hinaus erhalten bleibt. Die Gemeindevertretung kann zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt einen gegenteiligen Beschluss fassen, der der Landesregierung dann unverzüglich mitzuteilen ist. Die Feststellungsverordnung wird in diesem Fall mit 1. Jänner des auf ihre Kundmachung folgenden Jahres wirksam ein Zurückholen der Entscheidungskompetenzen ist nach einer einmal erfolgten Abgabe aber nicht mehr möglich. Zusammengefasst bedeutet dies für Entscheidungen der Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich: Für jene Gemeinden, die einen Beschluss pro Beibehaltung des innergemeindlichen Instanzenzuges fassen, ändert sich dazu nichts. Bei jenen Gemeinden, die keinen diesbezüglichen Beschluss fassen, fungiert nach der erstinstanzlichen Entscheidung das Landesverwaltungsgericht als Rechtsmittelinstanz. Der Salzburger Gemeindeverband und der Österreichische Gemeindebund haben sich seit Jahren für die Beibehaltung des gemeindeinternen Instanzenzuges eingesetzt. Salzburgs Gemeinden gewährleisten eine hervorragende, effiziente und bürgernahe Verwaltung in unserem Land. Dazu gehört nach Auffassung der kommunalen Interessenvertretungen Salzburger Gemeindeverband und Österreichischer Gemeindebund auch ein funktionierendes innergemeindliches Rechtsschutzsystem, das sich über mehr als fünf Jahrzehnte bewährt hat. Dieser Instanzenzug ist eines der wichtigsten Merkmale des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinden und ein unverzichtbarer Baustein einer starken kommunalen Selbstverwaltung. Das jetzige System gewährleistet, dass sowohl die Mehrheits- als auch die Minderheitsfraktionen einer Gemeinde als Berufungsinstanzen in einem wichtigen Aufgabenbereich in die Hoheitsverwaltung eingebunden sind. Der Verzicht auf den gemeindeinternen Instanzenzug würde auf Dauer den demokratisch legitimierten Kollegialorganen auf Gemeindeebene den Verlust einer ihrer wichtigsten Mitwirkungsmöglichkeit in der Hoheitsverwaltung nehmen. Deshalb lautet die klare Empfehlung, rechtzeitig die Beschlüsse in den Gemeindevertretungen für eine Beibehaltung des Instanzenzuges zu fassen. Durch die rechtzeitige Beschlussfassung können die Gemeinden ihren internen Instanzenzug beibehalten auch über den hinaus. 2 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 3

3 Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahlen 2014 I n den Gemeindestuben des Landes Salzburg ist die ÖVP weiterhin die dominierende Kraft, auch wenn sie gegenüber den Wahlen im Jahr 2009 leichte Verluste im Ausmaß von 1,9 Prozentpunkten (PP) hinnehmen musste. Trotzdem baute sie am Wahlsonntag am 9. März 2014 ihren Vorsprung auf die zweitstärkste Partei, die SPÖ, aus und liegt nun um 14,3 PP vor den Sozialdemokraten, so deutlich wie noch nie in der Nachkriegsgeschichte, stellte der Leiter der Landesstatistik, Dr. Gernot Filipp, am 10. März fest. 111 Gemeinden erhielten bereits im ersten Wahlgang ihre Bürgermeisterin/ihren Bürgermeister, in acht Gemeinden kam es zu einem zweiten Wahlgang am 23. März, davon in sechs derzeit von einem ÖVP-Gemeindeoberhaupt und zwei von einem SPÖ-Bürgermeister regierten Gemeinden. Klare Gewinnerin der Bürgermeisterwahlen nach dem ersten Wahlgang ist die ÖVP, die drei Bürgermeister dazugewinnt und zukünftig in zumindest 91 Gemeinden den Bürgermeister stellen wird. Verlierer ist die SPÖ, die drei Bürgermeister gegenüber der letzten Wahl verliert und nach dem ersten Wahlgang bei 16 Bürgermeistern hält. Grüne und FPÖ können auch dieses Mal keine Bürgermeisterwahl gewinnen. Es gibt weiterhin nur in vier Gemeinden (Anif, Thomatal, Maria Alm und Mittersill) einen Bürgermeister, der weder der ÖVP noch der SPÖ, sondern einer unabhängigen Namensliste bzw. Wählergemeinschaft angehört. Von den wahlberechtigten Salzburgerinnen und Salzburgern sowie EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Hauptwohnsitz in Salzburg haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 64,8 Prozent und damit einem Rückgang gegenüber den Gemeindewahlen 2009 um 7,3 PP. Die Wahlbeteiligung ist damit nicht nur die mit Abstand geringste bei Gemeindewahlen in der Nachkriegsgeschichte, sondern liegt damit auch erstmals und zwar deutlich unter der 70-Prozent-Marke. In der Stadt Salzburg haben mit 49,7 Prozent sogar weniger als die Hälfte der Bürger/innen von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. Die Zahl der ungültig Wählenden erhöht sich bei den Gemeindevertretungswahlen um 197 auf 9925 bzw. 3,6 Prozent der abgegebenen Stimmen und steigt damit um 0,3 PP, bei den Bürgermeisterwahlen liegt der Anteil der ungültigen Stimmen mit 5,3 Prozent noch deutlich darüber. Detailergebnisse der Parteien bei der Gemeindevertretungswahl Im Gegensatz zu den Wahlen im Jahr 2009 erleidet die ÖVP leichte Stimmenanteilsverluste und fällt mit gültigen Stimmen bzw. einem Anteil von 42,8 Prozent etwa auf den Stand des Jahres 2004 zurück. Die SPÖ verliert, ebenso wie bei den letzten beiden Wahlgängen in den Jahren 2004 und 2009, weitere 3,4 PP und erzielt damit ihr schlechtestes Ergebnis in der Zweiten Republik. Ausgedrückt in Stimmen bedeutet dies, dass Wahlberechtigte den Sozialdemokraten ihr Vertrauen geschenkt haben, das sind um weniger als noch vor fünf Jahren, wo sie bereits in ähnlich hohem Ausmaß Stimmen eingebüßt haben. Die Stimmenanteilsveränderungen der Grünen waren bei den Wahlen in den vergangenen Jahren nur sehr gering und bewegten sich in der Zeit von 1994 bis 2014 in einer Bandbreite von 6,3 Prozent bis 7,9 Prozent der gültigen Stimmen. Insgesamt entschieden sich diesmal Wählerinnen und Wähler für grüne Gruppierungen um 1265 mehr als noch vor fünf Jahren. Dies entspricht einem Stimmenanteil von 7,9 Prozent bzw. einem Stimmenanteilsgewinn von einem PP und ist damit bei Gemeindewahlen das beste Ergebnis der Grünen. Die FPÖ, die in 106 Gemeinden gegenüber 98 Gemeinden im Jahr 2009 kandidiert hat, erreicht landesweit einen Zuwachs von 1,4 PP und sichert damit ihre Position als drittstärkste Partei weiter ab Wählerinnen und Wähler votieren für die Freiheitliche Partei, das entspricht einem Zuwachs von 1650 Stimmen gegenüber den letzten Gemeindevertretungswahlen. In zwei Gemeinden (Weißpriach und Unken) gelingt es der FPÖ, stimmenstärkste Partei zu werden. Listen, die dem erstmalig bei Gemeindevertretungswahlen antretenden TEAM zuzuordnen sind, haben nur in den Gemeinden Neumarkt am Wallersee, Wals-Siezenheim, Mittersill und St. Martin bei Lofer kandidiert, kommen insgesamt auf 438 Stimmen und erreichen damit landesweit einen Stimmenanteil von 0,2 Prozent. Der zweite Neueinsteiger bei Kommunalwahlen, das NEOS, das neben der Stadt Salzburg nur in Abtenau, Hallein und Obertrum am See zur Wahl angetreten ist, erzielt 7744 Stimmen bzw. einen landesweiten Stimmenanteil von 2,9 Prozent. In 21 Gemeinden haben sich eine oder mehrere (in Piesendorf zwei und in der Stadt Salzburg sogar sechs) Namenslisten/Wählergemeinschaften der Wahl gestellt, die keiner der bisher erwähnten Parteien/Gruppen zugeordnet werden können. Insgesamt haben diese sonstigen Listen von Wählerinnen und Wählern die Stimme bekommen und damit in Summe einen Stimmenanteil von 5,5 Prozent ( 0,2 PP) erreicht. Mandate Gemeindevertretungswahl Die ÖVP kann wieder mit deutlichem Vorsprung die meisten Gemeindevertretungssitze für sich gewinnen Mandate gehen an Kandidatinnen und Kandidaten der Volkspartei; das sind mit 50,9 Prozent knapp mehr als die Hälfte der insgesamt 2116 zu vergebenden Sitze. Der Mandatsstand der ÖVP verringert sich im Vergleich zu 2009 um 24 Mandate. Die SPÖ muss spürbare Mandatsverluste hinnehmen, und zwar im Ausmaß von 70 Mandaten. Insgesamt bedeutet dies für die Sozialdemokraten, dass sie nur noch über 572 Mandate in den Salzburger Gemeindestuben verfügen, wobei dies einem Anteil von nur mehr 27 Prozent der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Grünen können ihren Mandatsstand aus der letzten Wahl markant verbessern und gewinnen 41 Sitze. Erstmalig haben mehr als 100 Vertreter/innen von Grün-Gruppierungen, konkret 103, zukünftig ein Mandat inne; das entspricht 4,9 Prozent aller Gemeindevertretungssitze. Die FPÖ kann ihren Stimmenanteilsgewinn auch in einen kräftigen Zugewinn an Mandaten ummünzen und stellt nun zusätzliche 56 freiheitliche Gemeindevertreterinnen und -vertreter gegenüber der abgelaufenen Periode. Sie erreicht bei dieser Wahl einen Mandatsstand von insgesamt 252 Sitzen. Anteilsmäßig kommt die Freiheitliche Partei landesweit auf 11,9 Prozent der Gemeindevertretungssitze. Das TEAM erzielt zwei Mandate (0,1 Prozent), das NEOS erhält neun Gemeindevertretungssitze (0,4 Prozent). Die sonstigen Listen verlieren acht Sitze und stellen landesweit nunmehr 100 Gemeindevertreterinnen und -vertreter (4,7 Prozent). Detailergebnisse der Bürgermeisterwahl Insgesamt 265 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich bei den Bürgermeisterwahlen 2014 der Direktwahl gestellt, das sind um fünf Personen weniger als bei den Wahlen im Jahr Unter allen Bewerberinnen und Bewerbern waren diesmal 25 Frauen, gleich viele wie bei den letzten Bürgermeisterwahlen. In den 111 Gemeinden, in denen bereits im ersten Wahlgang eine Entscheidung darüber gefallen ist, wer in der kommenden Legislaturperiode das Gemeindeoberhaupt sein wird, kann sich in 91 Fällen ein/e ÖVP-Kandidat/in durchsetzen, wobei darunter auch 29 Gemeinden fallen, in denen lediglich ein Bewerber der Volkspartei angetreten ist, der jeweils mehr als 50 Prozent Ja -Stimmen erhalten hat. Weiterhin an der Spitze der Gemeinden steht dabei in Stuhlfelden auch eine ÖVP-Frau, in Seekirchen musste sich die regierende Bürgermeisterin wie bereits 2009 einer Stichwahl stellen. In 16 Gemeinden kann sich ein Kandidat der SPÖ bereits im ersten Wahlgang durchsetzen. Die SPÖ, die nach der Wahl 2009 noch eine Bürgermeisterin, und zwar in Leogang, stellen konnte, hat nach dieser Wahl keine Frau mehr in diesem Amt. Grüne und FPÖ stellen auch weiterhin in keiner Gemeinde den Bürgermeister. Und auch den Kandidatinnen und Kandidaten der beiden bei Bürgermeisterwahlen erstmals kandidierenden Parteien TEAM und NEOS gelingt es nirgends, den Bürgermeistersessel zu erobern. In zwei Gemeinden (Anif und Thomatal) werden auch weiterhin ehemalige ÖVP-Bürgermeister, die auch dieses Mal wieder jeweils auf Namenslisten kandidiert haben, den Vorsitz im Gemeinderat führen. Ebenso wird auch in Mittersill weiterhin der Vertreter einer Namensliste, der früher FPÖ-Bürgermeister war, der Gemeinde vorstehen. Eine vierte Gemeinde, die von einem auf einer Namensliste kandidierenden Bürgermeister geführt werden wird, ist wie schon seit 2009 Maria Alm am Steinernen Meer. Nach dem ersten Wahlgang gewinnt die ÖVP in fünf Gemeinden, in denen bisher ein Kandidat der SPÖ als Gemeindeoberhaupt fungierte, das Rennen um das Amt des Bürgermeisters, konkret in den Gemeinden Abtenau, Werfen, Ramingstein, Bramberg und Leogang. Dei ÖVP verliert im Gegenzug zwei ihrer bisher regierenden Bürgermeister, beide Male an die SPÖ, und zwar in Bischofshofen und Mühlbach am Hochkönig. Insgesamt bedeutet dies einen Gewinn von drei Bürgermeisterpositionen. In sechs Gemeinden, in denen die ÖVP momentan den Bürgermeister stellt, wird sich erst im zweiten Wahlgang entscheiden, ob das auch so bleibt. Das spiegelverkehrte Bild ergibt sich für die SPÖ, die einerseits gleich fünf Bürgermeistersessel an die ÖVP abgeben muss und andererseits nur zwei Bürgermeisterpositionen 1. Das Landesergebnis 3 1. von Das der Landesergebnis ÖVP zurückgewinnen kann. In Summe bedeutet dies den Verlust von drei Bürgermeisterpositionen. In weiteren zwei Gemeinden, in denen die SPÖ derzeit den Bürgermeister stellt, fällt die Entscheidung erst im zweiten Wahlgang. In allen Gemeinden, in denen bislang ein Kandidat einer sonstigen Liste Bürgermeister war, bleibt dies auch nach der heurigen Wahl so. Mit 91 von 111 Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten (82 Prozent), die sich bereits im ersten Wahlgang durchsetzen können, bestätigt die ÖVP erneut ihre führende Position auf kommunalpolitischer Ebene im Land Salzburg. Klarer Gewinner der Bürgermeisterwahlen ist auch diesmal die ÖVP, die per Saldo zwei Bürgermeister dazugewinnt und zukünftig 96 Gemeindeoberhäupter stellen wird. Verlierer ist die SPÖ, die nunmehr 19 statt bisher 21 Bürgermeisterpositionen inne hat. GRÜNE und FPÖ können auch dieses Mal keine Bürgermeisterwahl gewinnen. Es gibt weiterhin nur in vier Gemeinden (Anif, Thomatal, Maria Alm und Mittersill) einen Bürgermeister, der weder der ÖVP noch der SPÖ, sondern einer Namensliste bzw. Wählergemeinschaft angehört. 111 Gemeinden haben ihre Bürgermeisterin/ihren Bürgermeister bereits im 1. Wahlgang am 9. März bestimmt. In sechs vor der Wahl von einem ÖVP-Gemeindeoberhaupt und zwei von einem SPÖ-Bürgermeister regierten Gemeinden ist die definitive Entscheidung erst im 2. Wahlgang gefallen. Dabei ist es in einer Gemeinde (Rauris) zu einem Wechsel bei der Partei des Gemeindeoberhauptes gekommen - von der ÖVP zur SPÖ. In Stuhlfelden und Seekirchen wurden Sonja Ottenbacher bzw. Mag. Monika Schwaiger wiedergewählt Die bisherige Bürgermeisterin in Leogang, Helga Hammerschmied-Rathgeb, ist nicht mehr angetreten und in Lofer hat Bettina Mitterer das Amt bereits vor der Wahl an einen Mann übergeben. In insgesamt 29 Gemeinden (ÖVP: 16, SPÖ: 12, Namensliste: 1) verfügt die Partei des Bürgermeisters nicht über die absolute Mehrheit in der Gemeindevertretung. Abbildung 1.1 Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen 2014 und Veränderung zu 2009 im Land Salzburg Hinweis: Beim Vergleich zu 2009 ist zu berücksichtigen, dass die ÖVP das Bürgermeisteramt in der Gemeinde St. Martin am Tennengebirge bei der Nachwahl im Jahr 2011 von der SPÖ übernommen hat. 4 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 5

4 8 1. Das Landesergebnis Bürgermeister-Stichwahlen brachten zum Teil knappe Ergebnisse In acht Gemeinden kam es am 23. März zu einer Stichwahl der jeweils beiden stimmenstärksten Kandidaten/innen des ersten Wahlgangs. Zum Ergebnis der Stichwahl berichtete der Leiter der Landesstatistik Salzburg, Dr. Gernot Filipp, am 24. März: Den höchsten Stimmenanteil im zweiten Wahlgang und damit den größten Vorsprung vor seinem politischen Kontrahenten konnte Dr. Heinz Schaden (SPÖ) mit 68,9 Prozent in der Stadt Salzburg verbuchen, ebenfalls über der 60-Prozent-Marke blieb mit 60,5 Prozent Friedrich Kreil (ÖVP) in Straßwalchen. Denkbar knapp waren die Ausgänge der Stichwahl in Neumarkt am Wallersee, wo sich Dipl.-Ing. Adolf Rieger (ÖVP) mit 0,6 Prozentpunkten oder 17 Stimmen durchsetzen konnte, und in Bruck an der Glocknerstraße, wo der Vorsprung des jetzigen und künftigen Bürgermeisters Herbert Burgschwaiger (SPÖ) letztlich nur noch einen Prozentpunkt oder 24 Wählerstimmen betragen hat. In Wagrain, Seekirchen und St. Martin bei Lofer konnten sich die nach dem ersten Wahlgang Führenden jeweils durchsetzen, lediglich in Rauris gelang es dem Herausforderer Peter Loitfellner (SPÖ), den amtierenden Bürgermeister Robert Reiter (ÖVP) zu überholen und damit abzulösen. Die Wahlbeteiligung ist vor allem in der Stadt Salzburg erneut stark zurückgegangen, hat einen historisch niedrigen Wert erreicht und liegt mit 31,2 Prozent deutlich hinter der letzten Stichwahl im Jahr 2009 (39,0 Prozent) und auch klar hinter der bei EU-Wahlen traditionell sehr geringen Wahlbeteiligung (zuletzt 40,3 Prozent im Jahr 2009). Auch in fünf anderen Gemeinden mit einer Stichwahl sank die Wahlbeteiligung, in zwei Gemeinden (Wagrain und Rauris) konnte dagegen ein Anstieg registriert werden. Nunmehr kann auch eine Schlussbilanz bezüglich der Verteilung der Bürgermeister/innen auf die einzelnen Parteien gezogen werden: Klare Gewinnerin der Bürgermeisterwahlen ist auch diesmal die ÖVP, die zwei Bürgermeister dazugewinnt und zukünftig 96 Gemeindeoberhäupter stellen wird. Verliererin ist die SPÖ, die zwei Bürgermeister gegenüber den letzten Wahlen verliert und ab nun bei 19 Bürgermeistern hält. Grüne und FPÖ können auch dieses Mal keine Bürgermeisterwahl gewinnen. Es gibt weiterhin nur in vier Gemeinden (Anif, Thomatal, Maria Alm und Mittersill) einen Bürgermeister, der weder der ÖVP noch der SPÖ, sondern einer Namensliste bzw. Wählergemeinschaft angehört. Waren im Jahr 2009 noch vier Bürgermeisterinnen im Amt, so sind es nach dieser Wahl nur mehr zwei Frauen, die an die Spitze gewählt wurden. Während sich die Amtsinhaberin in Stuhlfelden bereits im ersten Wahlgang durchsetzen konnte, hat die amtierende Bürgermeisterin in Seekirchen im zweiten Wahlgang die notwendige Mehrheit erhalten. Die bisherige Bürgermeisterin in Leogang ist nicht mehr angetreten und in Lofer hat sie das Amt bereits vor der Wahl an einen Mann übergeben. 3. Die Gemeindeergebnisse 29 Grafiken: Landesstatistischer Dienst Weitere Informationen: download/bmw-2014.pdf Tabelle 1.4 Gewählte Bürgermeister 2014 Gemeinde Partei des Bürgermeisters gewählt wurde: Salzburg (Stadt) SPÖ Schaden Heinz (im 2. Wahlgang) Abtenau ÖVP Schnitzhofer Johann (im 1. Wahlgang) Adnet ÖVP Auer Wolfgang (im 1. Wahlgang) Annaberg-Lungötz ÖVP Schwarzenbacher Josef (im 1. Wahlgang) Bad Vigaun ÖVP Holztrattner Friedrich (im 1. Wahlgang) Golling an der Salzach ÖVP Kaufmann Anton (im 1. Wahlgang) Hallein ÖVP Anzengruber Gerhard (im 1. Wahlgang) Krispl ÖVP Ploner Andreas (im 1. Wahlgang) Kuchl ÖVP Wimmer Andreas (im 1. Wahlgang) Oberalm SPÖ Dürnberger Gerald (im 1. Wahlgang) Puch bei Hallein ÖVP Klose Helmut (im 1. Wahlgang) Rußbach am Paß Gschütt ÖVP Grasl Josef (im 1. Wahlgang) Sankt Koloman ÖVP Wallinger Wilhelm (im 1. Wahlgang) Scheffau am Tennengebirge ÖVP Strubreiter Friedrich (im 1. Wahlgang) Anif KRÜ Krüger Hans (im 1. Wahlgang) Anthering ÖVP Mühlbacher Johann (im 1. Wahlgang) Bergheim ÖVP Hutzinger Johann (im 1. Wahlgang) Berndorf bei Salzburg ÖVP Guggenberger Josef (im 1. Wahlgang) Bürmoos SPÖ Eder Peter (im 1. Wahlgang) Dorfbeuern ÖVP Hinterhauser Adolf (im 1. Wahlgang) Ebenau ÖVP Schweighofer Johannes (im 1. Wahlgang) Elixhausen ÖVP Kurcz Markus (im 1. Wahlgang) Elsbethen ÖVP Tiefenbacher Franz (im 1. Wahlgang) Eugendorf ÖVP Strasser Johann (im 1. Wahlgang) Faistenau ÖVP Wörndl Josef (im 1. Wahlgang) Fuschl am See ÖVP Vogl Franz Josef (im 1. Wahlgang) Göming ÖVP Fritz Werner (im 1. Wahlgang) Grödig VPuPf Hemetsberger Richard (im 1. Wahlgang) Großgmain ÖVP Schönbuchner Sebastian (im 1. Wahlgang) Hallwang ÖVP Ebner Johannes (im 1. Wahlgang) Henndorf am Wallersee ÖVP Eder Rupert (im 1. Wahlgang) Hintersee ÖVP Weißenbacher Paul (im 1. Wahlgang) Hof bei Salzburg ÖVP Ließ Thomas (im 1. Wahlgang) Köstendorf ÖVP Wagner Wolfgang (im 1. Wahlgang) Koppl ÖVP Reischl Rupert (im 1. Wahlgang) Lamprechtshausen ÖVP Griessner Johann (im 1. Wahlgang) Mattsee ÖVP Kuel Renè (im 1. Wahlgang) Neumarkt am Wallersee ÖVP Rieger Adolf Josef (im 2. Wahlgang) Nußdorf am Haunsberg ÖVP Ganisl Johann (im 1. Wahlgang) Oberndorf bei Salzburg SPÖ Schröder Peter (im 1. Wahlgang) Obertrum am See ÖVP Wallner Simon (im 1. Wahlgang) Plainfeld ÖVP Ganzenhuber Wolfgang (im 1. Wahlgang) Sankt Georgen bei Salzburg ÖVP Gangl Franz (im 1. Wahlgang) Sankt Gilgen ÖVP Kloiber Otto (im 1. Wahlgang) Schleedorf ÖVP Scheipl Hermann (im 1. Wahlgang) Seeham ÖVP Altendorfer Peter (im 1. Wahlgang) Seekirchen am Wallersee ÖVP Schwaiger Monika (im 2. Wahlgang) Straßwalchen ÖVP Kreil Friedrich (im 2. Wahlgang) Strobl ÖVP Weikinger Josef (im 1. Wahlgang) Thalgau ÖVP Greisberger Martin (im 1. Wahlgang) Wals-Siezenheim ÖVP Maislinger Joachim (im 1. Wahlgang) Altenmarkt im Pongau ÖVP Winter Rupert (im 1. Wahlgang) Bad Gastein ÖVP Steinbauer Gerhard (im 1. Wahlgang) Bad Hofgastein ÖVP Zettinig Friedrich (im 1. Wahlgang) Bischofshofen SPÖ Obinger Hansjörg (im 1. Wahlgang) Dorfgastein SPÖ Trauner Rudolf (im 1. Wahlgang) Eben im Pongau ÖVP Farmer Herbert (im 1. Wahlgang) Filzmoos ÖVP Sulzberger Johann (im 1. Wahlgang) Flachau ÖVP Oberreiter Thomas (im 1. Wahlgang) Forstau ÖVP Buchsteiner Josef (im 1. Wahlgang) Goldegg ÖVP Fleißner Johann (im 1. Wahlgang) 6 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 7

5 1. Das Landesergebnis 9 Tabelle 1.4 (Fortsetzung) Gewählte Bürgermeister 2014 Gemeinde Partei des Bürgermeisters gewählt wurde: Großarl ÖVP Rohrmoser Johann (im 1. Wahlgang) Hüttau ÖVP Bergmüller Rupert (im 1. Wahlgang) Hüttschlag ÖVP Toferer Hans (im 1. Wahlgang) Kleinarl ÖVP Aichhorn Max (im 1. Wahlgang) Mühlbach am Hochkönig SPÖ Koller Manfred (im 1. Wahlgang) Pfarrwerfen ÖVP Weiß Bernhard (im 1. Wahlgang) Radstadt ÖVP Tagwercher Josef (im 1. Wahlgang) Sankt Johann im Pongau ÖVP Mitterer Günther (im 1. Wahlgang) Sankt Martin am Tennengebirge ÖVP Schlager Johannes (im 1. Wahlgang) Sankt Veit im Pongau ÖVP Pirnbacher Sebastian (im 1. Wahlgang) Schwarzach im Pongau SPÖ Haitzer Andreas (im 1. Wahlgang) Untertauern SPÖ Habersatter Johann (im 1. Wahlgang) Wagrain ÖVP Grader Eugen (im 2. Wahlgang) Werfen ÖVP Weitgasser Hannes (im 1. Wahlgang) Werfenweng ÖVP Brandauer Peter (im 1. Wahlgang) Göriach ÖVP Radebner Reinhard (im 1. Wahlgang) Lessach ÖVP Perner Peter (im 1. Wahlgang) Mariapfarr SPÖ Doppler Franz (im 1. Wahlgang) Mauterndorf ÖVP Eder Wolfgang (im 1. Wahlgang) Muhr SPÖ Kandler Ernst Josef (im 1. Wahlgang) Ramingstein ÖVP Rotschopf Peter (im 1. Wahlgang) Sankt Andrä im Lungau ÖVP Perner Heinrich (im 1. Wahlgang) Sankt Margarethen im Lungau SPÖ Brand Gerd (im 1. Wahlgang) Sankt Michael im Lungau ÖVP Sampl Manfred (im 1. Wahlgang) Tamsweg ÖVP Gappmayer Georg (im 1. Wahlgang) Thomatal LT König Valentin (im 1. Wahlgang) Tweng ÖVP Rigele Friedrich (im 1. Wahlgang) Unternberg ÖVP Wind Josef (im 1. Wahlgang) Weißpriach ÖVP Bogensperger Peter (im 1. Wahlgang) Zederhaus ÖVP Pfeifenberger Alfred (im 1. Wahlgang) Bramberg am Wildkogel ÖVP Enzinger Johann (im 1. Wahlgang) Bruck an der Großglocknerstraße SPÖ Burgschwaiger Herbert (im 2. Wahlgang) Dienten am Hochkönig SPÖ Portenkirchner Klaus (im 1. Wahlgang) Fusch an der Großglocknerstraße ÖVP Schernthaner Hannes (im 1. Wahlgang) Hollersbach im Pinzgau ÖVP Steiner Günter (im 1. Wahlgang) Kaprun SPÖ Gaßner Manfred (im 1. Wahlgang) Krimml ÖVP Czerny Erich (im 1. Wahlgang) Lend SPÖ Eder Peter (im 1. Wahlgang) Leogang ÖVP Grießner Josef (im 1. Wahlgang) Lofer ÖVP Meindl Norbert (im 1. Wahlgang) Maishofen ÖVP Eder Franz (im 1. Wahlgang) Maria Alm am Steinernen Meer WPM Gadenstätter Alois (im 1. Wahlgang) Mittersill VIERT Viertler Wolfgang (im 1. Wahlgang) Neukirchen am Großvenediger ÖVP Nindl Peter (im 1. Wahlgang) Niedernsill ÖVP Brennsteiner Günther (im 1. Wahlgang) Piesendorf ÖVP Warter Johann (im 1. Wahlgang) Rauris SPÖ Loitfellner Peter (im 2. Wahlgang) Saalbach-Hinterglemm ÖVP Hasenauer Alois (im 1. Wahlgang) Saalfelden am Steinernen Meer SPÖ Rohrmoser Erich (im 1. Wahlgang) Sankt Martin bei Lofer ÖVP Leitinger Josef (im 2. Wahlgang) Stuhlfelden ÖVP Ottenbacher Sonja (im 1. Wahlgang) Taxenbach ÖVP Wenger Franz (im 1. Wahlgang) Unken ÖVP Lohfeyer Hubert (im 1. Wahlgang) Uttendorf SPÖ Lerchbaumer Hannes (im 1. Wahlgang) Viehhofen ÖVP Breitfuss Reinhard (im 1. Wahlgang) Wald im Pinzgau ÖVP Obermoser Michael (im 1. Wahlgang) Weißbach bei Lofer ÖVP Hohenwarter Josef Michael (im 1. Wahlgang) Zell am See VP Padourek Peter (im 1. Wahlgang) Die Duale Zustellung MODERN SICHER KOSTENGÜNSTIG EINFACH Es ist heutzutage ganz normal geworden, seine Bankgeschäfte über E-Banking zu erledigen oder die Rechnung seines Mobilfunkbetreibers als PDF an seine -Adresse geschickt zu bekommen. Der elektronische Postweg gehört immer mehr zu unserem Leben. Er spart Zeit, Kosten und Wege und erleichtert dadurch vieles im Alltag. Dennoch wird in der kommunalen Verwaltung nach wie vor ein großer Teil der Post auf Papier versendet. Das bedeutet in der Regel einen beträchtlichen Arbeits- und Kostenaufwand für den Druck, das Kuvertieren und den Versand oft Hunderter, manchmal Tausender Schriftstücke. Nicht zu vernachlässigen ist, dass diese Arbeit zusätzlich neben der normalen Tätigkeit in den Gemeinden bewältigt werden muss. Die Duale Zustellung bietet hier eine überzeugende Lösung. Sie ist die moderne Antwort auf eine sich wandelnde Welt der Kommunikationskanäle und unterstützt Gemeinden dabei, ihren Aufgaben bürgernah, kostengünstig, zeitsparend und umweltfreundlich nachzukommen. Wie funktioniert die Duale Zustellung? Auf den Punkt gebracht: sehr einfach. Gemeinden mit Dualer Zustellung bieten ihren Bürgern an, Vorschreibungen, Bescheide und Rechnungen, aber auch Briefe etc. elektronisch zugestellt zu bekommen. Durch Bekanntgabe der -Adresse (durch Ausfüllen eines kurzen Formulars auf der Gemeinde-Homepage oder einem Anruf bei der Gemeinde) ist man schon dabei. Der Bürger ist nun bei der Gemeinde registriert und erhält bei je- Einige Stimmen aus den Gemeinden der kommenden Abgabenvorschreibung etc. ein mit einem Link auf das auf einem Server gelagerte Dokument, erklärt Markus Schwab von Kufgem. Wird nun das Schriftstück innerhalb eines definierten Zeitraums nicht angeklickt und dadurch also nicht abgeholt, greift die Duale Zustellung. Es wird nun automatisch der postalische Weg beschritten, also ganz normal ausgedruckt, kuvertiert und versendet. Und das vollautomatisch, ohne weiteres Zutun der Gemeinde. Wichtig in diesem Zusammenhang: ALLE Sendungen werden von der Gemeinde an das Dual System geschickt und dort entsprechend physisch oder elektronisch verteilt. Drucken, falten und kuvertieren entfällt. Massensendungen können somit sehr rationell versendet werden. Die Systemhäuser Kufgem und hpc Dual beschäftigten sich gemeinsam seit Jahren mit der Entwicklung dieses modernen Zustellsystems und haben bis heute 120 Gemeinden in Salzburg und Tirol und zusätzlich 14 Tourismusverbände erfolgreich ausgestattet. Auch im elektronischen Akt (ELAK) ist eine Duale Zustellung möglich, was die Arbeit der Gemeinden für die Bürger nochmals optimiert. Die Vorteile der Dualen Zustellung liegen auf der Hand. Signifikant geringerer Arbeitsaufwand, deutliche Ersparnis bei den Portokosten, keine Anschaffung mehr von Kuvertiermaschinen und High-End-Druckern, kein Falzen, kein Einsackeln. Die Duale Zustellung: Modern Sicher Kostengünstig Einfach. TVB Filzmoos: Wir sind mit der Dualen Zustellung sehr zufrieden! Neben der deutlichen Arbeitserleichterung (mit Einsackeln ist meist ein halber Tag draufgegangen) spüren wir das Einsparungspotenzial sehr! Saalbach Hinterglemm: Für uns ist am angenehmsten, dass Druck und Kuvertierung nicht mehr im Haus erfolgen müssen. Mariapfarr: Die Zeit- und Druckkostenersparnisse sind deutlich! bezahlte Anzeige Die Experten von Kufgem beraten Sie gerne. Infos unter Tel / 6902 bzw. per unter info@kufgem.at. 8 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 9

6 Kommunal Service Salzburg: Profis am Werk Beim Feuerwehrgebäude in Puch wurden die Fassade saniert und Malerarbeiten durchgeführt. Sanierungsarbeiten im Außen- und Innenbereich wurden an der Volksschule Puch vorgenommen. D ie Salzburg Wohnbau zählt zu den führenden Wohn- und Kommunalbauunternehmen im Bundesland Salzburg. Mit seiner Tochterfirma, der Kommunal Service Salzburg GmbH, bietet das Unternehmen ein breites Spektrum an Dienstleistungen für den kommunalen Bereich, das vor allem für Gemeinden sehr interessant ist. In puncto Gebäudemanagement spielen vor allem Brandschutz und Energiemanagement eine wichtige Rolle. So werden die Erstellung von Energieausweisen, Heizungsoptimierungen sowie thermische und energetische Sanierungen von der Planung über die Finanzierung bis zur Durchführung abgewickelt. In technischer Hinsicht unterstützt die Kommunal Service Salzburg gemeindeeigene Einrichtungen in allen Belangen einer modernen Betriebsführung, tritt für Städte und Gemeinden als Bauträger auf und bietet flexible Lösungen sowie Betreuungsunterstützung bei den unterschiedlichsten Aufgaben an. Jahrelange Erfahrung, großes Know-how und umfangreiche Kompetenz bilden die Eckpfeiler des erfolgreichen Unternehmens. Informationen über die Kommunal Service Salzburg: Tel.: 0662 / , oder RTS-Regionalfernsehen Aktuelle TV-Beiträge zu Projekten der Salzburg Wohnbau können auf der Homepage des Salzburger Regionalfernsehens RTS unter abgerufen werden. Das Sportheim in Puch erhielt unter anderem neue Fenster. Bilder: Neumayr Auch im vergangenen Jahr konnten von den Salzburger Experten wieder zahlreiche Vorzeigeprojekte realisiert werden. So wurde unter anderem im Auftrag der Gemeinde Puch die Sanierung von sieben Gemeindeliegenschaften abgewickelt. Zu den Aufgaben zählten dabei die Durch- und Ausführung der Kostenschätzungen und erforderlichen Ausschreibungen sowie der Abrechnungen, die Anfertigung der Planungsunterlagen und die Überwachung der Sanierungsarbeiten. Die Sanierungsarbeiten wurden an den Volksschulen in Puch und St. Jakob, dem Sportheim, dem Feuerwehrhaus, der KOWE (Kooperative Werkstätte), dem Kindergarten sowie dem Seniorenwohnheim durchgeführt. Mit einem Investitionsvolumen von Euro konnten Renovierungen in den Innen- und Außenbereichen, wie der Austausch von Fenstern, Dachdecker-, Spengler-, Maler-, Fassaden- und Abdichtungsarbeiten sowie umfangreiche brandschutztechnische Sanierungsarbeiten und diverse Umbauten erfolgreich umgesetzt werden. bezahlte Anzeige Prof. Helmut Mödlhammer mit dem Ring des Landes Salzburg ausgezeichnet Bild: Landespressebüro / Neumayr Im Rahmen eines Empfangs von Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer für die ausgeschiedenen und die neu gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Salzburger Residenz erhielt der Präsident des Salzburger Gemeindeverbands und des Österreichischen Gemeindebundes, Prof. Helmut Mödlhammer, am den Ring des Landes Salzburg. Der Bereitschaft, sich in dieser exponierten und höchst verantwortungsvollen Position in den Dienst der Bürger zu stellen, gebühre Dank, sagte der Landeshauptmann. Politik finde durch Menschen statt. Sie seien es, die politischen Ideen Glaubwürdigkeit und Begeisterung verliehen. Dahinter stünden harte Arbeit, großer Idealismus, persönlicher Verzicht, tatkräftiger Einsatz, auch Verständnis seitens der Familie. In seiner Laudatio hob der Landeshauptmann die besonderen Verdienste von Helmut Mödlhammer als Bürgermeister von Hallwang, als Präsident Gesundheit & Wertvoll Sonderklasseversicherung Spezialgruppenversicherung für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeindebedienstete und deren Angehörige Die Vorteile im Überblick: Sonderklasse für Österreich und Salzburg mit oder ohne Selbstbehalt Privatarzt-Vorsorge inkl. Komplementärmedizin, Sehbehelfe, usw. Zahnarzt-Vorsorge inkl. Zahnimplantologie, Mundhygiene, usw. Freie Arzt- und Krankenhauswahl rasche und flexible Terminvereinbarung für Behandlungen und Operationen Ersatz der Begleitkosten für Kinder bis 12 Jahre Prämienrückgewähr bei Leistungsfreiheit ab dem 2. KalenderjahrLZBURGER Landes-Versicherung AG, A-5020 Salzburg, Auersperesgericht Salzburg, DVR: ; Ein Unternehmen der UNIQA Group ER Landes-Versicherung AG, A-5020 Salzburg, Auerspergstraße 9, Postfach 32, Tel. +43 (0) 50677, Fax +43 (0) , Internet: Sitz: Salzburg, FN 67427h Landesgericht Salzburg, DVR: ; Ein Unternehmen der UNIQA Group des Salzburger Gemeindeverbands und des Österreichischen Gemeindebundes hervor. Alle drei Formen von Bürgermeister Bürgermeister der Gemeinde Hallwang, Präsident des Salzburger Gemeindeverbands und Präsident des Österreichischen Gemeindebundes waren bis vor Kurzem bekanntlich in einer einzigen Person vereinigt und das über viele Jahre: Helmut Mödlhammer, betonte der Landeshauptmann, der Mödlhammer anlässlich seines Ausscheidens als Bürgermeister und bald auch als Präsident des Salzburger Gemeindeverbands Anerkennung für sein langjähriges verdienstvolles Wirken und als Zeichen der höchsten persönlichen Wertschätzung diese große Auszeichnung verliehen hat. Mödlhammer habe in einer Zeit des beschleunigten Wandels höchste Verantwortung seit 1999 für alle Gemeinden Österreichs getragen und sei dabei aber immer auf dem Boden der Tatsachen geblieben. Ein Land könne nur erfolgreich sein, wenn auch seine Gemeinden erfolgreich seien und umgekehrt.... wenn, so wie bisher, beim Land und bei den Gemeinden die Erkenntnis herrscht, dass der Erfolg des jeweils einen den Erfolg des jeweils anderen bedingt. Unsere Bürgermeister waren, und so meine ich sind an der Spitze ihrer Gemeindevertreter/innen unverändert Träger dieser gelebten Praxis der Zusammenarbeit, allen voran Helmut Mödlhammer, so der Landeshauptmann. Der Ring des Landes Salzburg ist die höchste Auszeichnung, die vom Land Salzburg vergeben wird, und soll jährlich höchstens an zwei Personen verliehen werden. Unter den Ehrenträgern finden sich herausragende Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Sport wie Herbert von Karajan, Leopold Kohr und Hermann Maier. Dr. Peter Humer, Vorstandsdirektor ER - Ihr Landesversicherer: Die private Krankenversicherung wird immer wichtiger. Wir bieten hier ein besonderes Produkt für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeindebedienste und deren Angehörige an. Unsere Berater im ganzen Bundesland informieren Sie gerne. 10 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 11

7 Maschinenring Baummonitoring Neues Angebot für Gemeinden Kommunen verwalten mit dem Baumbestand ihrer Gemeinde ein enormes Kapital. Außerdem haften sie als Baumbesitzer für eventuelle Schäden, die durch die mangelhafte Pflege kranker Bäume entstehen, oder wenn z. B. ein Baum aufgrund seiner Morschheit umfällt oder einer seiner Äste abbricht und Personen- oder Sachschäden verursacht. Um sich rechtlich abzusichern, kann eine regelmäßige Sichtkontrolle durchgeführt und dokumentiert werden. Meistens Einer der geprüften Baumkontrollore des Maschinenrings Salzburg ist DI Maximilian Schreder Rekultivierung Kraftwerksbaustelle Limberg II in Kaprun - vorher Böschungsfreischneiden zur Abflussertüchtigung der Fischach - Gemeinde Seekirchen fehlen aber die fachlichen Kompetenzen und Ressourcen. Eine Vergabe an externe Fachleute bietet sich daher an. Als Instrument zur nachhaltigen Entwicklung gesunder Baumbestände einer Kommune und zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gemäß 1319 ABGB bietet der Maschinenring nun das Programm Baummonitoring Baumkataster an. Ein ideales Werkzeug für Gemeinden und institutionelle oder private Besitzer größerer Baumbestände. Herr Schreder, was passiert beim Baummonitoring? Schreder: Dabei wird der Baumbestand hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit geprüft und jeder einzelne Baum inventarisiert. Sämtliche Baumdaten werden erhoben, also die Baumart, sein Alter, der Standort, der Zustand usw. Was kann man sich unter einem Baumkataster vorstellen? Schreder: Die aufgenommenen Bäume werden in einem Geoinformationssystem (GIS) verortet und in einer Datenbank werden alle Baumdaten archiviert. So hat man immer sofort alle Baumdaten zur Verfügung, auch die Liste der notwendigen und von uns empfohlenen Baumpflegemaßnahmen. KONTAKT: Maschinenring Salzburg reggenmbh, 5600 St. Johann, T: / 5003, salzburg@maschinenring.at... und nachher Dienstleistungen im öffentlichen Raum! Mähbooteinsatz Mattsee Bilder: Maschinenring Trachtenschlittenfahren Zell am See - Schneestreuen auf der Uferpromenade zur Herstellung der Fahrspur Neue Grundausbildung für den Gemeindedienst A nfang April 2014 hat der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss die Novelle des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes beschlossen, mit der die Grundausbildung für die Gemeindebediensteten neu geregelt wird. Die Neuregelung der Ausbildung für die Gemeindebediensteten ist zwar nicht die einzige Änderung in dieser umfassenden Novelle, jedoch der zentrale Kern. Mit der Neuregelung der Grundausbildung wurde vor allem eine stärkere Praxisorientierung an den Bedürfnissen der Gemeinden erreicht. Aus der Praxis für die Praxis Vorangegangen ist der Novelle eine jahrelange Vorbereitungsarbeit und Diskussion über die Zukunft der Ausbildung der Gemeindebediensteten. Nachdem sich im Rahmen eines ursprünglich gemeinsamen Projekts mit dem Land Salzburg abgezeichnet hatte, dass die dortigen Reformbestrebungen den Vorstellungen der Salzburger Gemeindebediensteten nicht weit genug entgegenkommen, hat der Salzburger Gemeindeverband gemeinsam mit dem FLGÖ die Initiative ergriffen, eine eigene Grundausbildung für die Salzburger Gemeindebediensteten zu entwickeln. Die klare Zielsetzung bestand in diesem Zusammenhang u. a. darin, die zahlreichen Anregungen und Vorschläge aus dem Kreis der Amtsleiterinnen und der Amtsleiter unmittelbar in die Novelle zu übernehmen. Sowohl das Ausbildungssystem als auch die Ausbildungsinhalte sollten einerseits den organisatorischen Anforderungen einer berufsbegleitenden Ausbildung im Gemeindedienst gerecht werden, gleichzeitig aber auch ein höheres Ausmaß an Synergien in der praktischen Abwicklung gewährleisten. Nachdem sich die Zusammenarbeit mit der Salzburger Verwaltungsakademie im Rahmen des Bildungsverbundes seit vielen Jahren gut bewährt hat, wurde entschieden, auf diesen Organisationsstrukturen weiter aufzubauen. Lehrgänge vor: einen für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe c (Verwaltungsfachdienst) und einen gemeinsamen Lehrgang für die Bediensteten der Entlohnungsgruppen a, fh und b (Leitender Verwaltungsdienst). Der bisherige d-kurs entfällt ersatzlos, da die Entlohnungsgruppe d im Verwaltungsdienst nur eine Vorstufe zur Entlohnungsgruppe c darstellt. Der neue Aufbau sieht auch vor, dass für den Fall einer späteren Absolvierung des Lehrgangs Leitender Verwaltungsdienst die gemeinsamen Basisteile des Lehrgangs Verwaltungsfachdienst nicht mehr wiederholt werden müssen. Bei einem Umstieg von b bzw. fh nach a muss nur ein zusätzlicher Fachgegenstand absolviert werden. Unabhängig von der Entlohnungsgruppe wird auch weiterhin gemeinsam für alle neu eintretenden Gemeindebediensteten eine sogenannte Starthilfeveranstaltung in Kooperation zwischen dem Salzburger Gemeindeverband und dem FLGÖ angeboten. Eigene Ausbildungsschiene für die Gemeinden Bemerkenswert ist an der neuen Grundausbildung vor allem eines: Erstmals seitdem es überhaupt eine geregelte Ausbildung für den öffentlichen Dienst im Bundesland Salzburg gibt, wurde den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, eine eigene, von der Landesausbildung abgekoppelte Grundausbildung zu absolvieren. Die Kursinhalte bzw. die Module sind jetzt auf die besonderen Bedürfnisse des Gemeindedienstes abgestellt und können in Zukunft rasch und flexibel auf die neuen Anforderungen, die an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt werden, angepasst werden. Zweifelsfrei wird sich nach der Durchführung des ersten Grundausbildungslehrgangs auch der eine oder andere Anpassungsbedarf ergeben, dennoch: Allein der Umstand, dass hier den Gemeinden eine eigene Ausbildungsschiene ermöglicht wird, ist als erheblicher Fortschritt zu werten. Verwaltungsfachdienst und Leitender Verwaltungsdienst Errichtung eines Gipfelkreuzes für den Verbund Tourismus auf der Höhenburg bei den Kapruner Hochgebirgsstauseen Gestaltung und Pflege des Kreisverkehrs in Bruck an der Glocknerstraße Agrarsilofoliensammlung in allen Bezirken durch die Salzburger Maschinenringe Die neue Grundausbildung sieht grundsätzlich nur mehr zwei bezahlte Anzeige 12 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 13

8 Verfassungsrecht + Verwaltungsverfahren (insgesamt 5 Tage) (Prüfung vor dem Senat) Fachgegenstand (3 Tage) (schr. Facharbeit und mündl. Prüfung) Privatrecht (1 Tag) Gemeinderecht (1,5 Tage) (mündl. Prüf.) Dienstrecht (2 Tage) (mündl. Prüf.) Nur für a-bedienstete: 2. Fachgegenstand (3 Tage) (schr. Facharbeit und mündl. Prüfung) EU-Recht (1 Tag) Übersicht über den Aufbau der Grundausbildung neu für den Gemeindedienst Lehrgang Leitender Verwaltungsdienst (a/fh/b) insgesamt 16,5 Tage (Akademiker: 19,5 Tage) Finanzwirtschaft und Haushaltswesen (1 Tag) Kommunales Info-Management (1 Tag) Bürgernahe Verwaltung (1 Tag) Starthilfe-Veranstaltungen für alle neu Eintretenden (freiwillige Teilnahme) Lehrgang Verwaltungsfachdienst (c) insgesamt 12,5 Tage Verfassungsrecht + Verwaltungsverfahren (insgesamt 4 Tage) (2 mündl. Prüfungen) Fachgegenstand (2 Tage) (mündl. Prüfung) Gemeinderecht (1,5 Tage) (mündl. Prüf.) Dienstrecht (2 Tage) (mündl. Prüf.) KR Dr. Reinhard Salhofer Generaldirektor der HYPO Salzburg Sehr geehrte Damen und Herren! Die HYPO Salzburg ist eine Regionalbank, eine Bank für Salzburg. Das Vertrauen unserer Kunden ist unser wertvollstes Gut. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Region ist uns Anliegen und Verantwortung. Partnerschaftliche Zusammenarbeit ist die Basis für nachhaltige Kundenbeziehungen. Es freut mich daher besonders, dass sich in dieser Ausgabe des Salzburger Gemeindekuriers der HYPO Salzburg nachstehende Partner mit interessanten Bei trä gen präsentieren: Infrastrukturtag Jahre Landesfeuerwehrschule Kunst in der GWS 40. Behindertensporttage Salzburg PMU neues Forschungsgebäude Salzburger Münzgeschichte Gemeindekurier Informationen der HYPO Salzburg 1 / Mai 2014 Der Infrastrukturtag 2014 Schwerpunkt Hochwasser Juni 2013 THEMA: Bauvorsorge Aus Katastrophen für die Zukunft lernen Bürgermeister, Geschäftsführer von Reinhalteverbänden sowie Amtsleiterinnen und Amtsleiter haben die Chance genutzt, in hochkarätigen Vorträgen die Erfahrungen aus dieser Hochwasserkatastrophe zu hören, um daraus ihre Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. Diese Veranstaltung sollte eigentlich in jeder Gemeinde stattfinden, meinte Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer in seinem abschließenden Statement begeistert. Viele kleine Maßnahmen an betroffenen Gebäuden könnten helfen, die Schäden in Zukunft noch geringer zu halten. Der thematische Bogen spannte sich von der hydrographischen Interpretation über die Erfahrungen der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Einsatzorganisationen bis hin zu den Erfolgen der nach 2002 errichteten Hochwasserbauten durch die Bundeswasserbauverwaltung. Auffällig war, meinte Theo Steidl von der Wasserwirtschaft des Landes Salzburg, dass viele Schäden durch hohe Grundwasserstände und rückstauende Abwasserkanäle entstanden sind. Hier wurden den Hauseigentümern wertvolle Tipps und Informationen für einfache Vorsorgemaßnahmen für die Zukunft gegeben. Alle Vorträge sind unter der Wasserhomepage des Landes ( nachlesbar. Der Infrastrukturtag, welcher gemeinsam vom Gemeindeverband und dem Land Salzburg in Kooperation mit der HYPO Salzburg veranstaltet wird, hat sich als wichtige Informationsveranstaltung für Gemeinden, Reinhalteverbände und Institutionen etabliert. Grafik: kmh Haus der Natur Naturwissenschaftliches Wissen für Kinder v.l. DI Matthias Limbeck (Reed Messen), Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher (HYPO Salzburg), Prof. Helmut Mödlhammer (Gemeindebundpräsident), Dr. Martin Huber (Salzburger Gemeindeverband), DI Theo Steidl (Land Salzburg) 14 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 15

9 HYPO 30 Jahre Landesfeuerwehrschule Partner der HYPO Salzburg Am 16. Juni 1984 wurde die Landesfeuerwehrschule Salzburg eröffnet und ihrer Bestimmung übergeben. In diesen 30 Jahren wurde die Ausbildung stets an die steigenden Herausforderungen angepasst. Mittlerweile werden 35 verschiedene Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule angeboten. Damit diese Vielfalt an Lehrgängen durchgeführt werden kann, wurde die Landesfeuerwehrschule laufend erweitert. Im Jahr 1999 konnte das Technische Übungsgelände seiner Bestimmung übergeben, und somit ein Großteil der praktischen Ausbildung im eigenen Gelände durchgeführt werden. Mit dem Baubeginn der Landesalarm- und Warnzentrale wurde auch der Eingangsbereich neu gebaut, eine neue Waschhalle ein- Kunst in der GWS v.l. Ulrike Saghi, Kurt Saghi, Mag. Astrid Lamprechter (GF GWS), LR Heinrich Schellhorn. Am 23. Jänner 2014 präsentierte Kurt Saghi seine einzigartigen Kunstwerke erstmals der Öffentlichkeit. Die faszinierenden Ausschnitte, die der Künstler in perfekter Ausführung mitzuteilen weiß, beeindrucken insbesondere durch Ihre Intensität und Leuchtkraft. Es ist eine große Freude zu sehen, wie diese Bilder unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Gäste begeistern. Als Geschäftsführerin freut es mich vor allem sehr, dass wir erstmals und so erfolgreich die Werke eines Mitarbeiters präsentieren dürfen., meint Geschäftsführerin Mag.a Astrid Lamprechter. Zahlreiche Kunstliebhaber ließen sich diese Gelegenheit nicht entgehen und kamen zur Vernissage in die Geschützte Werkstätten Integrative Betriebe Salzburg GmbH Partner der HYPO Salzburg. Abgerundet wurde die Ausstellung mit einer Weinverkostung vom Weingut Zottlöderer und den kulinarischen Gaumenfreuden aus der GWS Küche. Informationen zum Künstler finden Sie unter sowie auf 16 DIE ER GEMEINDE Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer überreicht Landesfeuerwehrkommandant Leopold Winter anlässlich der Eröffnung der neuen Gebäudeteile eine Florianskulptur. Im Bild v.l.n.r. Landesfeuerwehrkurat Dr. Raimund Sagmeister, LH-Stv. Dr. Astrid Rössler, Landesfeuerwehrkommandant Leopold Winter, LH Dr. Wilfried Haslauer, Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf und Gemeindebundpräsident Bgm. Prof. Helmut Mödlhammer. gerichtet sowie die Anmeldung, die Lehrsäle, die KFZ-Halle und das Internat modernisiert. Unser Ziel ist die Sicherstellung der praxisorientierten Aus- und Fortbildung mit hoher inhaltlicher Qualität, um den gestiegenen Anforderungen im Feuerwehralltag heute und in Zukunft gerecht zu werden. Zu diesem Zweck wurde österreichweit begonnen, ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 in den einzelnen Landesfeuerwehrschulen aufzubauen. Die Zertifizierung dieses Systems wurde im Oktober 2008 erfolgreich durchgeführt. Die Feuerwehrschulen verstehen sich somit als professionelle Bildungseinrichtungen, die mit ihren Aus- und Weiterbildungsangeboten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Feuerwehren und deren Mitglieder leisten. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen Menschen, die sich unentgeltlich und freiwillig für den Dienst in der Feuerwehr zur Verfügung stellen. Von ihnen wird unsere Arbeit getragen, nämlich von engagierten, fachlich und menschlich qualifizierten, ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Heißausbildung im neuen Brandübungshaus. Die HYPO Salzburg stellt vor: 40. Behindertensporttage in Salzburg Nach dem Jubiläum unseres Verbandes im Jahr 2012 feiern wir auch in diesem Jahr einen 40er mit einem kleinen Rückblick wie sich die Behindertentage in Salzburg entwickelt haben hat der Dachverband aller Behindertenverbände Salzburg unter der Führung des Soziallandesrates Sepp Oberkirchner die in Salzburg aktiven Behindertenorganisationen ersucht, durch eine gemeinsame Veranstaltung auf die Probleme der behinderten Menschen aufmerksam zu machen. Auch der damalige Versehrtensportverein ist dieser Einladung gefolgt und veranstaltete unter der Devise GE- MEINSAM STATT EINSAM Sportveranstaltungen, die großen Anklang bei den Sportlern, Funktionären aber auch in der Bevölkerung fanden. Ermutigt von den 1. Sporttagen und den vielen Aktivitäten der Behindertenorganisationen wurden die 2. und folgenden Behindertentage geplant und durchgeführt. In der Folge haben sich die Aktivitäten des Dachverbandes aller Behindertenverbände nicht mehr so entwickelt wie in den ersten Jahren, sodass der Versehrtensportverein bzw. dann der gegründete Behindertensportverband mit großer Unterstützung des Landes Salzburg seine Sporttage sowohl national als auch mit internationaler Beteiligung in immer größerem Umfang jährlich durchführen konnte. Um auch in den Bezirken des Landes diese Leistungen der behinderten Menschen zeigen zu können, wurden z.b. in Tamsweg, St. Johann, Zell am See, Saalfelden, Hallein etc. Sportveranstaltungen organisiert, die immer mehr behinderte Menschen zu dieser Möglichkeit der sozialen Rehabilitation geführt haben. Veranstaltungen Ing. Dr. Heinz Peter Böhmüller Präsident Roland Prucher Obmann Internationales Torballturnier für Blinde Wann: Wo: Spielhalle Josef-Preis-Allee, Salzburg/Nonntal Tischtennis: Offene Salzburger LM "Salzburg Open": Wann: Wo: Olympia Stützpunkt Rif Tanz - Event der Wheelchairdancers Salzburg Wann: Wo: Union Sportzentrum Mitte Golf Schnuppern für Rollstuhlfahrer Wann: u Wo: Golfclub Salzburg/Anlage Eugendorf LM Tennis für Rollstuhlfahrer Wann: Wo: Olympia Stützpunkt Rif VCA Schwimmmeeting Wann: Wo: Olympia Stützpunkt Rif Internationales Basketballturnier für Rollstuhlfahrer: Wann: Wo: Union Sportzentrum Mitte Lungauer Integrationslauf Wann: und Wo: Marktplatz Tamsweg Internationales G Judo Turnier Wann: Wo: Hallein Leichtathletischer 10-Kampf: Wann: Wo: Saalfelden Zum Besuch obiger Veranstaltungen wird herzlich eingeladen! Festveranstaltung Wann: Wo: Kavalierhaus Schloss Klessheim HYPO Salzburg Partner der PMU: HYPO Ein neues Haus für Forschung und Lehre Die offizielle Eröffnung des neuen Forschungs- und Lehrgebäudes war für die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) wahrlich ein Tag der Freu - de: Nach 17-mo natiger Bauzeit konnte das Haus C endlich seiner Bestimmung übergeben werden. Zur feierlichen Eröffnung am 28. November 2013 waren rund 250 Gäste Bauherr des neuen Haus C war die Hypo Impuls Leasing GmbH, Projektleitung und Generalplanung kamen von der Bull Bau GmbH, als Architekten fungierten Berger+Parkkinen. Foto: Berger+Parkkinen Sponsoren, Politiker, Kooperationspartner sowie Freunde und Mitarbeiter der Universität, gekommen. In ihrem zehnten Jahr setzt die Paracelsus Universität ein starkes Zeichen und schreibt ihre Erfolgsgeschichte weiter, sagte Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer in seinen Eröffnungsworten. Und Noch-Wissenschaftsminister Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle würdigte in seiner Rede den Beitrag der PMU zur Stärkung des Wissenschaftsund Forschungsstandorts Österreich. Wer von uns hätte jemals gedacht, dass diese Universität einmal ein solches Gebäude bekommen würde und das bereits nach 10 Jahren ihres Bestehens! freute sich der Hausherr, PMU-Rektor Univ.-Prof. Dr. Herbert Resch. Es sei ist ein perfekter Tag, um Dietrich Mateschitz öffentlich für sein langjähriges Engagement für die Paracelsus Universität zu danken. Seine großzügige Spende über 70 Millionen Euro für die Errichtung des neuen Gebäudes samt Folgekosten für das neue Zentrum für Querschnitts- und Geweberegeneration und GMP-Labor bis 2023 ermögliche bestmögliche Rahmenbedingungen für die Lehre und die Forschung zum Wohle der Patienten. Resch dankte auch dem Land Salzburg für die Beteiligung an den Baukosten von über vier Millionen Euro. Auf über 8000 m² Bruttogeschossfläche und ca m² Nettonutzfläche sind nun alle laborführenden Institute der PMU beheimatet, dazu Hörsäle, Besprechungs- und Veranstaltungsräume sowie Begegnungszonen. Den Forschern und Wissenschaftern steht in den Labors und Core-Facility-Räumen hochmoderne Infrastruktur zur Verfügung. Besonders das GMP-Labor, ein Reinraumlabor, in dem Stammzellen zum zukünftigen Einsatz in regenerativen Therapien gezüchtet werden, ist baulich und technisch besonders aufwändig gestaltet, um den pharmazeutischen Standards zu genügen. Alles in allem bietet das Haus C also hervorragende Rahmenbedingungen für Forschende, Lehrende und Studierende. Die lichtdurchfluteten Räume und freundlichen Farben schaffen eine angenehme Arbeitsatmosphäre und machen das neue Haus zum Ort der Begegnung. Foto: PMU DIE ER GEMEINDE 17

10 HYPO Salzburger Münzgeschichte ein Muss für jeden Salzburger und Kulturliebhaber! Wussten Sie, dass Salzburg lange Zeit ein selbstständiges und unabhängiges Fürstentum war, das erst im Zuge der Säkularisation im Jahr 1803 der Österreich/Ungarischen Monarchie einverleibt wurde?... dass Salzburg neuzeitliche (ab 1500) Münzen und Medaillen prägen ließ, die zu den prachtvollsten und damit wertvollsten der Welt gehören?... dass in der Salzburger Münzstätte ausschließlich die Begabtesten ihrer Zunft zur Münzgestaltung und -prägung engagiert wurden und die Nutzung der renommierten Münzstätte weit über die Landesgrenzen hinaus gefragt war?... dass in Salzburgs Münzstätte von 1500 bis zur Schließung durch Bayern 1810 ohne Unterbrechung für das Erzstift und auswertige Auftragsprägungen gemünzt wurde?... dass für die erste Salzburger Talerprägung ( Rübentaler 1504 ) auf internationalen Auktionen bis zu Euro (ca. 1,8 Mio. Schilling) erzielt wurden?... dass fast alle bedeutenden Museen Europas und darüberhinaus weltweit über Sammlungen der Salzburgischen Gepräge verfügen?... dass der breiten Masse leider nur sehr spärliches Wissen über das Erzstift Salzburg und die wirtschaftliche Bedeutung der Vermünzung von Gold und Silber zur Verfügung steht? Den Salzburger Erzbischöfen ist es gelungen, der Nachwelt eine Fülle an wunderbaren, architektonischen Meisterleistungen, sowie einmalige numismatische Zeitzeugen zu hinterlassen. Nicht umsonst pilgern zahlreiche Menschen nach Salzburg, um dieses weltweit einzigartige Gesamtkunstwerk und Weltkulturerbe zu besuchen. hyposalzburg.at Bei Groß und Klein beliebt und weit über die Grenzen unseres Landes hinaus bekannt bietet das Haus der Natur ein Erlebnis der besonderen Art. Speziell für die jungen Besucher des Hauses wurde eine besondere Aktion gestartet. Im Rahmen einer über regionalen Quizveranstaltung konnten die jugendlichen Teilnehmer ihr naturwissenschaftliches Wissen unter Beweis stellen. Als Belohnung für die Teilnahme winkten tolle Preise in Form von Fotobüchern aus der Welt der Tiere. Als Preissponsor konnte die HYPO Salzburg gewonnen werden. Aus den vielen richtigen Einsendungen wurden 20 Gewinner ermittelt. Die Preisverleihung fand am im Haus der Natur statt. Hausherr Direktor Dr. Norbert Winding und Dir. Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher von der HYPO Salzburg konnten dazu die jungen Münzen sind Geschichte zum Anfassen Seit im Jahr 996 dem damaligen Salzburger Erzbischof Hartwic das Recht verliehen wurde Silberpfennige nach dem Regensburger Fuß zu schlagen, wurden in Salzburg bis 1810 zahlreiche Münzen und Medaillen geprägt. Der ergiebige Gold- und Silberbergbau der nahegelegenen Gebirgsregionen, wie z.b. der Tauern garantierte eine kontinuierliche Prägetätigkeit und legte unter anderem den Grundstock für den Reichtum der Stadt. Auch die bedeutenden Stempelschneider, Medailleure und Graveure sowie die intelligente Münzpolitik der Fürsterzbischöfe waren Garant für eine gleichbleibend hohe Qualität des bis heute beliebten Salzburger Geldes. Leonhard von Keutschach wurde 1495 zum Salzburger Erzbischof gewählt und begründete durch seine kluge Politik und der damit verbundenen Reformen das moderne, neuzeitliche Münzwesen. Unter Keutschach und seinen Nachfolgern wurden außergewöhnliche Münzen und Medaillen geschaffen, die an Feingehalt und einzigartiger, detailgetreuer Ausführung nicht zu überbieten waren. Hatten Kaiser und Könige in erster Linie monetäres Interesse für das Geld als Zahlungsmittel, so bemühten sich die Salzburger Bischöfe prestigeträchtige Meisterwerke mit höchstmöglicher Qualität zu schaffen. Die Salzburger Gepräge können neben Münzen aus Russland und Sachsen zu den weltweit schönsten und wertvollsten der Welt gezählt werden. Heute kann das Sammeln historischer Münzen als Alternative oder Ergänzung zu anderen Formen der sicheren Geldanlage betrieben werden. Als Ansprechpartner für Salzburger Gepräge hat es sich das Haus der Antiquitäten zur Aufgabe gemacht, das Bewusstsein für unsere Geschichte zu fördern. Preisverleihung im Haus der Natur v.l. Dir. Dr. Norbert Winding (Haus der Natur), Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher (HYPO Salzburg), Mag. Markus Prötsch (Haus der Natur) Haus der Antiquitäten G. Schwaighofer Ankauf Verkauf Beratung Dreifaltigkeitsg. 7a, 5020 Salzburg office@antiquitaeten-schwaighofer.at Dir. Dr. Norbert Winding u. Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher mit den glücklichen Gewinnern Preisträger im Beisein ihrer Eltern sehr herzlich begrüßen und die wunderschönen Bildbände überreichen. Stark durch Ideen. Neue Bestimmungen für die Wahl des Feuerwehrkommandanten I Totengedenken Am 23. November 2013 ist der Altbürgermeister der Gemeinde Scheffau, Josef Schorn, im 90. Lebensjahr verstorben. Josef Schorn war ab 1960 selbstständiger Baumeister und führte einen Betrieb mit ca. 25 Mitarbeitern wurde er in die Gemeindevertretung gewählt und war von 1969 bis 1993 Bürgermeister der Gemeinde Scheffau. Er war auch Mitglied des Kameradschaftsbundes, der freiwilligen Feuerwehr, der Jägerschaft und des Seniorenbundes Scheffau und arbeitete auch im Salzburger Wirtschaftsbund mit wurde ihm das Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich verliehen, weitere Auszeichnungen waren u. a. die Julius-Raab-Medaille der Handelskammer Salzburg sowie die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Gemeinde Scheffau. Am 19. Dezember 2013 ist der Altbürgermeister der Gemeinde Maishofen, Komm.Rat Johann Rieder, im 74. Lebensjahr verstorben. Johann Rieder war von 1969 bis 1974 Gemeindevertreter und ab 1979 Gemeinderat von Maishofen, er wurde 1983 zum Bürgermeister der Gemeinde gewählt, welches Amt er bis 1990 ausübte, in den Jahren 1994/1995 war er auch Vizebürgermeister der Stadtgemeinde Zell am See. In seiner Amtszeit wurden in der Gemeinde Maishofen die Hauptschule und das Seniorenheim gebaut, es wurden Straßen- und Güterwege sowie die Kanalisation angelegt und es erfolgte die Ausgemeindung der Wiesenlehengründe zum Bau des Bezirkskrankenhauses Zell am See sowie die Eingemeindung der Hettleralpe, ebenso wurden 31 Forderungspunkte zum Bau des Schmittentunnels beschlossen. Mit Engagement und Einsatz war Johann Rieder für das Land und den Bezirk tätig, so u. a. als Abgeordneter zum Nationalrat, als Landesobmann-Stellvertreter des Salzburger Wirtschaftsbundes und als Bezirksobmann- Stellvertreter des Pinzgauer Wirtschaftsbundes. Am 16. Februar 2014 ist der Altbürgermeister der Gemeinde Obertrum am See, Ök.Rat Matthias Leobacher, im Alter von 71 Jahren verstorben. Matthias Leobacher war ab 1979 in der Gemeindevertretung und von 1993 bis 2008 Bürgermeister der Gemeinde Obertrum am See. In seiner Amtszeit wurden viele Projekte umgesetzt und realisiert, so u. a. Straßenerrichtungen, die Friedhofserweiterung, der Ausbau der Vereinsräume und wehrkommandant von der Gesamtheit der Bezirks-, Abschnitts-, Orts-, Berufs-, Betriebs- und Pflichtfeuerwehrkommandanten gewählt wird. Unverändert bleibt die Funktionsperiode des Landesfeuerwehrkommandanten mit fünf Jahren. Das Salzburger Feuerwehrgesetz, LGBl Nr 59/1978, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 85/2003, wird geändert wie folgt: 1. Im 23 Abs. 1 wird der erste Satz durch folgende Bestimmungen ersetzt: Der Landesfeuerwehrkommandant wird von allen Bezirks-, Abschnitts-, Orts-, Berufs-, Betriebs- und Pflichtfeuerwehrkommandanten auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wenn eine Person mehrere ihre Wahlberechtigung begründende Funktionen ausübt, kommt ihr nur die Stimme jenes Funktionsträgers zu, der im ersten Satz von den betreffenden Funktionsträgern zuerst angeführt ist. Die nach dem ersten Satz dieser Person ansonsten noch zustehende Stimme oder zustehenden Stimmen kommen ihrem Stellvertreter in der jeweiligen Funktion zu. m Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages am wurde eine Novelle zum Salzburger Feuerwehrgesetz behandelt. Inhalt der Novelle sind die Regelungen betreffend die Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten. Bisher wurde der Landesfeuerwehrkommandant von den Bezirksfeuerwehrkommandanten, den Abschnittsfeuerwehrkommandanten und 23 Delegierten aus dem Kreis der Feuerwehren in den Bezirken des Bundeslandes gewählt. Mit der neuen Gesetzeslage wird nunmehr bestimmt, dass der Landesfeuerder Neubau des Sportheims, die Sanierung der Haupt- und Volksschule, der Bau des Altstoffsammelhofs, die Eröffnung des Altenwohnheims und der Einzug in das neue Gemeindegebäude mit der gleichzeitigen Markterhebung von Obertrum am See. Neben seiner politischen Tätigkeit übte er noch viele andere Funktionen aus, u. a. in der Österreichischen Jugendbewegung, in der Landwirtschaftskammer und im Salzburger Bauernbund. Am 20. Februar 2014 ist der Altbürgermeister und Ehrenbürger von Krimml, Ök.Rat Ferdinand Oberhollenzer, im 79. Lebensjahr verstorben. Ferdinand Oberhollenzer war von 1964 bis 2003 Bürgermeister der Gemeinde Krimml, in diesen Jahrzehnten seiner Tätigkeit hat er nicht nur seine Heimatgemeinde, sondern die ganze Region geprägt und geleitet. Die Entstehung des Nationalparks Hohe Tauern ist untrennbar mit seiner Person verbunden, er war von 1982 an Obmann der Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer im Nationalpark Hohe Tauern. In seiner Amtszeit wurden u. a. die Volksschule und das Freischwimmbad, das Gemeindehaus, die Turnhalle und der Kindergarten sowie die Wasserversorgungsanlage neu gebaut, der gesamte Ort wurde kanalisiert, ebenso wurde der Ortskern neu gestaltet. Ferdinand Oberhollenzer wurde mit dem Goldenen Verdienstzeichen des Landes Salzburg und dem Goldenen Verdienstzeichen der Republik Österreich ausgezeichnet. Am 9. März 2014 ist der Altbürgermeister der Gemeinde Wals-Siezenheim, Ing. Josef Koch, im 88. Lebensjahr verstorben. Josef Koch war ab 1959 Gemeinderat und von 1972 bis 1982 Bürgermeister der Gemeinde Wals-Siezenheim. In seiner Amtszeit wurde u. a. das Schulzentrum Viehhausen errichtet, die Planung der Ortskanalisation, die er in die Wege geleitet hat, zählt zu seinen Verdiensten. Es wurde mit dem Ehrenring der Gemeinde Wals-Siezenheim ausgezeichnet und zum Ehrenbürger der Gemeinde Wals-Siezenheim ernannt, er ist Ehrenpräsident des AC Wals und Ehrenmitglied sämtlicher örtlicher Vereine in Wals-Siezenheim. Der Salzburger Gemeindeverband wird den Verstorbenen stets ein ehrendes Andenken bewahren. Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Salzburger Landes-Hypo theken bank AG, Residenzplatz 7, 5020 Salzburg, Telefon Marketingsmitteilung Redaktion: Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher, Stefanie Fellner Für den Inhalt verantwortlich: Dir.-Stv. Prok. Gabriela Moretti-Prucher Layout: Gerhard Endhammer 18 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 19

11 LED-Beleuchtung für Salzburgs größte Gemeinde Rauris erstrahlt in neuem Licht In Rauris setzt man schon lange auf umweltfreundliche Innovationen. Jetzt machte Salzburgs größte Gemeinde den nächsten logischen Schritt nach vorn. Ende Jänner weihte man mit einem spektakulären Fest des Lichtes die neue LED-Straßen- und Weihnachtsbeleuchtung ein. V iel Betrieb herrschte zwischen Dezember und Jänner in Rauris. Auf dem Marktplatz wurde ein neuer, markant gestalteter Holzmast installiert, der wohl zum neuen Wahrzeichen der Gemeinde werden wird. Der Markplatz selbst wurde mit einer neuen Beleuchtung ausgestattet. Und darüber hinaus wurden insgesamt 298 Lichtpunkte der Straßen- und Weihnachtsbeleuchtung von herkömmlicher Lichttechnik auf die neue LED-Technik umgerüstet. Viel Betrieb ganz im Sinne der Zukunft der Gemeinde, denn der Umstieg auf die LED-Technik ist nicht nur ein positives Zeichen für die Umwelt, sondern wird ab sofort auch das Gemeindebudget kräftig entlasten. Bürgermeister Robert Reiter: Bei der Umsetzung der gesamten LED-Straßenbeleuchtung gehen Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand. Aufgrund der Einsparungen und der vernünftigen Finanzierung kann das Projekt ohne jeden Mehraufwand für das Gemeindebudget durchgeführt werden. Das passt hervorragend zu unserem Ruf als Klimamodellregionsgemeinde! Fest des Lichtes zum Einstieg ins LED-Zeitalter Bürgermeister Robert Reiter, Landesrat für Energie, DI Dr. Josef Schwaiger, Hannes Pirker (Marketing und Vertrieb LEDition) Umweltlandesrat zeigt sich begeistert Zum Fest des Lichtes kamen zahlreiche Ehrengäste nach Rauris, unter diesen auch der Landesrat für Energie, DI Dr. Josef Schwaiger. Er wies in seiner Ansprache auf die vielfältigen Vorteile der LED-Lichttechnik hin: Mit dieser herausragenden Initiative gelingt es zum einen, Energie zu sparen, und zum anderen, so ziale Verantwortung wahrzunehmen. Wenn Gemeinden sich dem Thema erneuerbare Energie auf diese Art und Weise annehmen, dann geht damit auch sehr viel Bewusstseinsbildung und Information einher. Neben dem, dass LED-Beleuchtung Geld und Energie spart, steigert sich auch der Mehrwert für die Menschen. Das Ortsbild wird weiter aufgewertet, die Sicherheit erhöht und das Wohlbefinden gesteigert. Bei diesem Projekt gibt es viele Gewinner. Die Rauriserinnen und Rauriser tun etwas für die Umwelt, gleichzeitig hat das Projekt einen großen Mehrwert für die Gemeindebürger selbst und in Kooperation mit Licht für die Welt wird Menschen geholfen, die dringend Hilfe brauchen. Schon vor der Veranstaltung hatten Vertreterinnen und Vertreter aus den umliegenden Gemeinden die Gelegenheit, das Projekt näher kennenzulernen. Dabei zeigten sich viele besonders darüber überrascht, dass die Umstellung auf LED-Technik heute ohne Mehrausgaben für das Gemeindebudget möglich ist. Die Rauriser Lichtgestalt Ignaz Rojacher Offizielle Inbetriebnahme der LED-Straßenbeleuchtung durch Bürgermeister Robert Reiter und Landesrat DI Dr. Josef Schwaiger Fotos: Creatina, Martina Nocker Dass man in Rauris zu feiern versteht, weiß man. Natürlich wurde auch zum Einstieg ins LED-Zeitalter ein gebührendes Fest veranstaltet. Unter dem Motto Fest des Lichtes lud am 30. Jänner 2014 die Gemeinde die Rauriserinnen und Rauriser auf den neu erleuchteten Markplatz. Gemeinsam mit dem LED-Partner LEDition wurde dabei nicht nur Kulinarik und Musik geboten. Für das besondere Highlight des Abends sorgten die beiden Künstler Dieter Puntigam und Matthias Fritz, die mit einer spektakulären Tagtool-Lichtperformance Kirche und Rathaus in atemberaubende Kunstwerke verwandelten. Spende aus Erspartem Weniger spektakulär, aber umso erfreulicher für die Betroffenen war die Übergabe einer Spende an Licht für die Welt. Der Betrag wurde von der Gemeinde Rauris bereits aus den Ersparnissen durch die LED-Beleuchtung aufgebracht. Verdoppelt wurde er durch LEDition. In diesem Zusammenhang wurde auch die Aktion Nachhaltig denken, Energiekosten senken und damit Augenlicht schenken vorgestellt, die von einer Reihe österreichischer Gemeinden zusammen mit LEDition ins Leben gerufen wurde. Lichtperformance beim Fest des Lichtes (Tagtool-Künstler Dieter Puntigam und Matthias Fritz) Ignaz Rojacher war ein unermüdlicher Unternehmer. Er wollte den Ertrag der Minen durch die Einführung technischer Neuerungen in die Höhe treiben. Gleichzeitig und das machte ihn so beliebt bei den Bergleuten wollte er aber auch die Arbeitsbedingungen in den Minen verbessern hatte er ein Vermögen zusammengekratzt, um die Minen zu kaufen. Er ließ die steinerne Rollbahn vom Rathaus zu den Knappenhäusern errichten. Und er reiste schließlich nach Paris, wo die weltweit erste Elektrizitätsausstellung stattfand. Erstmals wurden dort Stromgeneratoren und vor allem auch Glühbirnen präsentiert. Ignaz Rojacher erstand einen dieser Generatoren und ließ ihn gemeinsam mit einem Satz Glühbirnen heimlich nach Raus bringen. Die Obrigkeit durfte davon nicht wissen... Während der Kaiser in seinem Schloss Schönbrunn noch bis 1900 bei Kerzenlicht speiste bzw. viele europäische Metropolen noch großteils Gaslicht verwendeten, leuchteten im salzburgischen Rauris also schon die Glühbirnen. In dem von Rojacher neu errichteten Gasthof in Kolm-Saigurn und in seinen Minen ging 1881 das elektrische Licht an und damit war Rauris um einiges weiter in der Zukunft als so manche Gegend im damaligen Österreich. Übrigens: Die heutigen Rauriser mussten keineswegs ihr ganzes Vermögen zusammenkratzen, um auch einen Schritt voraus zu sein. Die neue LED-Beleuchtung verursachte nämlich gar keine Mehrkosten im Gemeindebudget. Und auch die Umsetzung musste nicht heimlich geschehen... ganz im Gegenteil, wie man beim Fest des Lichtes gut sehen konnte. Kontakt: LEDition GmbH A-8750 Judenburg, Parkstraße 10 Tel.: +43 (0) 3572 / office@ledition.at, Web: bezahlte Anzeige 20 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 21

12 ÖSTERREICH ÖSTERREICH Gemeindebund fordert Aufgabenund Grundsteuer-Reform Bundesvorstand beschließt Resolution an Bundesregierung Medientransparenzgesetz Durchwachsene Bilanz eines umstrittenen Gesetzes Am Mittwoch, dem 12. März 2014, tagte in Wien das oberste Gremium des Gemeindebundes, der Bundesvorstand, dem rund 65 Bürgermeister/innen aus ganz Österreich angehören. Dabei wurde eine Resolution verabschiedet, in der u. a. eine Aufgabenreform, eine Modernisierung der Einheitsbewertung und eine Reform der Grundsteuer gefordert werden. Darüber hinaus verlangen die Gemeindevertreter einen Ausgleichsfonds für strukturschwache Gemeinden. D ie Bereinigung von Kompetenzen, Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist aus meiner Sicht eines der wichtigsten Reformprojekte der nächsten Jahre, sagte Gemeindebund-Chef Helmut Mödlhammer. Es ist unverständlich, warum in einzelne Bereiche alle drei Ebenen operativ involviert sein sollen. Allein die Transferströme zwischen den staatlichen Ebenen kosten jedes Jahr ein kleines Vermögen. In diesem Zusammenhang wehrten sich die Gemeindevertreter auch vehement gegen eine diskutierte Verländerung von Gemeindeabgaben. Die Grundsteuer ist und bleibt eine Gemeindeabgabe, ebenso wie die Kommunalsteuer, bekräftigte Mödlhammer. Modernes Modell zur Einheitsbewertung wäre umsetzungsreif Freilich bedürfe es nicht nur einer Reform der Grundsteuer, sondern vor allem einmal eines einfachen und modernen Systems der Einheitsbewertung, so die Gemeindebund-Spitzen. Wir haben bereits 2013 gemeinsam mit dem Städtebund, kommunalen Praktikern und Experten der Finanzverwaltung ein sehr einfaches und effizientes Modell zur Bewertung von Grund und Boden erarbeitet, berichtet Mödlhammer. Einer unverzüglichen Umsetzung steht nicht das Geringste im Wege. Derzeit sei der Verwaltungsaufwand für die Gemeinden, aber auch für den Bund in diesem Bereich enorm. Ausgleichsfonds für strukturschwache Gemeinden Für die Unterstützung strukturschwacher Gemeinden will der Gemeindebund einen Ausgleichsfonds schaffen, der mit 500 Mill. Euro pro Jahr dotiert ist. Durch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel fließt deutlich mehr Geld in die Ballungszentren. Ein solcher Fonds wäre für die vielen strukturschwachen Gemeinden, die ja auch ein Minimalmaß an Infrastruktur brauchen, eine wichtige Hilfe, so Mödlhammer. Kosten für Eisenbahnkreuzungen belasten Gemeinden schwer Für vehemente Ablehnung und Empörung sorgt nach wie vor die Eisenbahnkreuzungsverordnung des Bundes. Sie sieht vor, dass alle nicht gesicherten Bahnübergänge auf Kosten der Bahnbetreiber und der Straßenerhalter aufgerüstet werden müssen. Wir haben Fälle, wo diese Kosten das halbe Jahresbudget einer Gemeinde auffressen, sagte Mödlhammer. Es kann nicht sein, dass der Bund Maßnahmen verordnet, deren Kosten er nicht zu tragen hat. So geht man nicht partnerschaftlich miteinander um. Insgesamt liegen die Kosten für die Sicherung der Eisenbahnübergänge bei mehreren Hundert Millionen Euro. Die vollständige Resolution des Österreichischen Gemeindebundes können Sie hier downloaden: Anhaenge/Resolution2014BUVO.pdf Rückfragehinweis Österreichischer Gemeindebund Daniel Kosak (Leiter Presse & Kommunikation) Tel.: 01 / presse@gemeindebund.gv.at Internet: D as am 1. Juli 2012 in Kraft getretene Medienkooperationsund -förderungs-transparenzgesetz feiert bald seinen zweiten Geburtstag. Vor Kurzem wurden von der KommAustria die Daten der meldepflichtigen Rechtsträger über die Ausgaben für Inserate und Medienkooperationen für das 4. Quartal 2013 veröffentlicht. Somit liegt das Gesamtergebnis für das erste volle Jahr der Wirksamkeit des neuen Gesetzes vor. Spitzenreiter bei den Gemeinden ist wie in den letzten Quartalen Wien (einschließlich stadteigene Unternehmen). Die Meldequote von gut 99,9% ist ausgesprochen hoch, jene vier Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, müssen mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen. Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind seit dem 15. März 2014, 0.00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung Auffällig sind wie auch bei den letzten Meldelisten die Tausenden Leermeldungen. Diese Leermeldungen lösen in Summe gesehen einen hohen administrativen Aufwand quer durch ganz Österreich aus. Insgesamt sind von den berichtspflichtigen Stellen im letzten Quartal ,3 Mill. an Werbeeinschaltungen und -inseraten ausgegeben worden. Im ersten vollen Geltungsjahr des Medientransparenzgesetzes 2013 waren dies knappe 201 Mill. Den größten Werbeetat bei den staatsnahen Betrieben wies im vierten Quartal 2013 der ORF (inklusive GIS und Sendetechniktochter ORS) mit 3,6 Mill. auf, dahinter folgt die Österreich Werbung (2,9 Mill.), die ÖBB mit ihren Töchtern (2,7 Mill.) und die Post mit ca. 2 Mill. Von den Ministerien belegte das Bundeskanzleramt mit den ersten Platz, am Ende der Ministerienliste finden sich das Sozial- und das Gesundheitsministerium ( bzw Euro), für das Justizministerium scheinen im letzten Quartal 2013 keine Ausgaben auf. Post, über die sich niemand freut Nicht lange auf sich warten lassen werden jene Verwaltungsstrafen, die im Herbst 2013 von der KommAustria wegen falscher Meldungen eingeleitet wurden. In knapp 70 Fällen werden Verfahren gegen Vertretungsbefugte bzw. verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche der meldepflichtigen Rechtsträger wegen offensichtlich unrichtiger Bekanntgaben geführt. Dabei geht es vor allem um Pflichtverletzungen bei der eindeutigen Benennung der Medien, in denen die Rechtsträger Werbung oder andere Informationen geschaltet haben. Seitens der KommAustria wurde daher auch besonders darauf hingewiesen, dass die Rechtsträger in ihren Meldungen die genauen Namen der beauftragten Medien nennen müssen. Auch wenn zu hoffen ist, dass seitens der Strafbehörde der volle Strafrahmen in diesen ersten Verfahren nicht ausgeschöpft wird: Die Höhe der in 5 genannten möglichen Verwaltungsstrafe von bis zu , im Wiederholungsfall sogar bis zu Euro wirkt mehr als abschreckend. Durchwachsene Bilanz eines umstrittenen Gesetzes Die Bilanz über das erste volle Jahr Berichtspflicht fällt durchwachsen aus: Auf der einen Seite wird transparent, in welcher Höhe staatliche und staatsnahe Stellen Finanzmittel für Werbung und Informationsschaltungen investieren und an welche Medien diese Aufträge gehen das wichtigste Ziel des Gesetzes scheint damit erfüllt, zumal die Meldequote bisher regelmäßig bei 99,9% liegt. Als bitterer Beigeschmack bleibt aber nach wie vor der Aufwand, der für Tausende Rechtsträger der öffentlichen Hand mit den sogenannten Leermeldungen entsteht samt möglicher Verwaltungsstrafe, die bei nicht fristgerechter oder unrichtiger Meldung droht. Würde der Bundesgesetzgeber den bevorstehenden 2. Geburtstag des Medienkooperations und -förderungs-transparenzgesetzes zum Anlass nehmen, um echte administrative Erleichterungen für die große Masse jener Rechtsträger vorzusehen, die keine (bzw. nur in geringem Umfang) Werbeeinschaltungen vornehmen, hätte dies ein spürbares Aufatmen in den österreichischen Kommunen zur Folge. Letztlich haben alle bisherigen Quartalsberichte unterstrichen, dass die maßgeblichen Auftragssummen gerade nicht von den kleinen und mittleren Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden, sondern vor allem bundesseits und von den großen Gebietskörperschaften stammen. Das Medientransparenzgesetz gehört zu den umstrittensten Bundesgesetzen seit Jahren jedenfalls aus der Sicht der Gemeinden und Gemeindeverbände, die dadurch einen erheblichen Mehraufwand bewältigen müssen. 22 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 23

13 ÖSTERREICH Amtsgeheimnis Was bleibt von der Amtsverschwiegenheit? Rechtzeitig zum Frühlingsbeginn soll die jüngste Verfassungsnovelle frischen Wind und mehr Transparenz in die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung bringen. Die Zielsetzung: auf breiter Ebene das Recht auf Informationszugang bei den öffentlichen Stellen zu gewährleisten. Die Amtsverschwiegenheit wird neu formuliert, die bisherige Auskunftspflicht in Art. 20 Abs. 4 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) wird durch Art. 22a Abs. 1 B-VG in eine antragsunabhängige Veröffentlichungsverpflichtung der öffentlichen Hand umgewandelt. Die Gemeinden sind unmittelbar betroffen, wirksam wird die neue Rechtslage aber erst I nnerhalb der Bundesregierung ist eine Einigung für eine Bundesverfassungsgesetzes-Novelle erfolgt, die zwar nur wenige Bestimmungen umfasst, allerdings für die Verwaltung auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene weitreichende Folgewirkungen mit sich bringen wird. Konkret geht es um den Entfall der Bestimmung des bisherigen Art. 20 Abs. 3 und 4 B-VG sowie der Schaffung eines neuen Artikels 22a B-VG. Im bestehenden Art. 20 Abs. 3 und 4 B-VG sind bisher der Kern der Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) sowie der Informationspflicht über Angelegenheiten des Wirkungsbereichs der jeweiligen Gebietskörperschaften (Art. 20 Abs. 4 B-VG) geregelt. Die Novelle wird einer der ersten Umsetzungspunkte des neuen Regierungsprogramms werden, mit der (so jedenfalls die Absicht) staatliches Handeln transparenter und offener gestaltet werden soll. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die geltenden Bestimmungen betreffend die Amtsverschwiegenheit und die Auskunftspflicht nicht mehr zeitgemäß. An deren Stelle soll eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse sowie ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen treten. Obwohl der Informationsbegriff sehr weit gefasst ist, sind der Informationsverpflichtung natürlich auch bestimmte Grenzen gesetzt, z. B. im behördlichen Ermittlungsverfahren, wenn es um die nationale Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder die Stabilität des Finanzmarktes geht. Dem Bund und den Ländern als Materiengesetzgebern wird zudem die Möglichkeit eingeräumt, in den betreffenden Materiengesetzen gleich wichtige Geheimhaltungsinteressen festzulegen. Im neuen Art. 22a Abs. 1 und 2 B-VG werden die Gemeinden (bzw. Gemeindeverbände) nicht explizit erwähnt. Allerdings wird in den Erläuterungen zum besonderen Teil klargestellt, dass die in dieser Bestimmung verwendeten Begriffe Bundesverwaltung und Landesverwaltung im funktionellen Sinne so zu verstehen sind, dass davon auch die Selbstverwaltungskörper umfasst sind; eine gesonderte Nennung der Gemeindeverwaltung (wie derzeit im Art. 20 Abs. 3 und 4 B-VG) erfolgt nicht, nach der 24 DIE ER GEMEINDE Intention des Gesetzgebers sind aber auch die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände vollinhaltlich von den neuen Bestimmungen erfasst. Die Informationspflicht umfasst vor allem folgende Eckpunkte: Erfasst werden Informationen von allgemeinem Interesse, insbesondere allgemeine Weisungen, Statistiken, Gutachten und Studien, soweit diese von den informationspflichtigen Stellen erstellt oder in Auftrag gegeben wurden und keine Geheimhaltungspflicht nach Art. 22a Abs. 2 B-VG besteht; weitere Beispiele sind Tätigkeitsberichte, Geschäftseinteilungen, Geschäftsordnungen, Kanzleiordnungen etc. Informationen sind Tatsachen, die bereits bekannt sind ( gesichertes Wissen ) und nicht solche, die in welcher Form auch immer erst erhoben werden müssen; die Informationen sind in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise d. h. auch ohne konkretes Auskunftsersuchen zu veröffentlichen; Art. 22a Abs. 2 B-VG regelt die Grenzen der Informationsweitergabe; keine Informationen dürfen unter anderem bereitgestellt werden, wenn deren Geheimhaltung zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen insbesondere des Grundrechts auf Datenschutz geboten ist. Die neue Verfassungsrechtslage wird mit der neuen Veröffentlichungspflicht für die Gemeinden beträchtliche Auswirkungen mit sich bringen; dass diese wie in den Kostenschätzungen des Bundes dargestellt praktisch keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden haben werden, ist wenig glaubhaft. Allerdings sind die konkreten Folgewirkungen nur sehr schwierig abzuschätzen, da derzeit nicht absehbar ist, inwieweit die jeweiligen Materiengesetzgeber Sturm verweht Passantin Keine Haftung der Gemeinde T ÖSTERREICH die rechtlichen Rahmenbedingungen mitgestalten werden. Auf die vielen offenen praktischen Fragen z. B. wie (bzw. wie lange) die Informationen bereitzustellen sind sieht der Entwurf zwar keine Antwort dafür aber eine Kompetenzbestimmung vor: Die näheren Regelungen betreffend die Informationsweitergabe sind soweit dies die Gemeinden und Gemeindeverbände betrifft Bundessache in der Grundsatzgesetzgebung und Landessache in Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung (Art. 22a Abs. 4 Zif. 2 lit. a B-VG). Tu felix Austria! Auch wenn beabsichtigt ist, das Gesetz noch im Frühjahr durch das Gesetzgebungsverfahren zu bringen, soll die neue Verfassungsrechtslage erst mit in Kraft treten. Über den Fall, in dem ein Bürger die Rechnung für die von ihm zu besorgende Schneeräumung bei seiner Gemeinde einklagen wollte, würde kürzlich berichtet. Ein neues Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs (OGH vom , 1 Ob 177/13f) stellt aber sogar diesen Sachverhalt in den Schatten: Konkret ging es um Schadenersatzansprüche einer Joggerin, die auf einem öffentlichen Gehweg von einer Windböe erfasst und gegen eine gegenüberliegende Mauer geschleudert wurde haften sollte ihrer Ansicht nach die Stadtgemeinde als Wegehalterin und Baubehörde. atsächlich herrschten zu diesem Zeitpunkt in dem modernen Stadtteil außergewöhnliche Windverhältnisse, die etwa nur alle fünf Jahre vorkommen. Hinzu kommt, dass die Unfallstelle in einem Gebiet liegt, in dem die Bebauung durch Hochhäuser den Wind zusätzlich kanalisiert und damit an bestimmten Punkten verstärkt. Trotz des heftigen Windes ging die Frau gegen 9.00 Uhr aus dem Haus, wurde beim Rückweg vom Joggen von einer Windböe erfasst und gegen eine Betonwand geworfen. Die Folgen: Verletzungen am Kopf und der Schulter. Höhere Gewalt möchte man meinen, die Klägerin sah dies anders. Sie begehrte von der für den Gehsteig verantwortlichen Stadtgemeinde Schadenersatz auf der Basis von 1319a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wegehalterhaftung) sowie des Amtshaftungsgesetzes (AHG). Ihrer Ansicht nach hätte nicht nur ein entsprechendes Gefahrenzeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden müssen ( Seitenwind 50 Zif. 10a StVO), sondern würde die Gemeinde auch als Bau- und Raumplanungsbehörde haften. Die Gemeinde hätte für jene Gebäude, deren Errichtung zu gefährlichen Wind- Hotspots geführt hat, zu Unrecht die Baubewilligung erteilt und vor der Bebauung 1995 den Flächenwidmungsplan geändert, ohne den Einfluss der Bebauung bzw. der bewilligten Bauprojekte auf die Windverhältnisse zu prüfen. Nachdem das Erstgericht das Klagebegehren abgewiesen hatte und diese Entscheidung durch das Berufungsgericht bestätigt wurde, suchte die Klägerin den Rechtsweg zum OGH. Das Höchstgericht verblies die verbliebenen Hoffnungen der Frau und schloss sich dem Ergebnis der vorherigen Instanzen an. Es sah weder eine Haftung nach den Bestimmungen über die Wegehalterhaftung eine solche lag nicht vor, da Windböen in dieser Intensität nur alle paar Jahre auftreten und Beschwerden von Passanten über Starkwind sich nicht konkret auf die Unfallstelle bezogen haben noch einen Verstoß gegen die Bauordnung. Der Gerichtshof hält in seiner Begründung fest, dass die im konkreten Fall anzuwendenden baurechtlichen Bestimmungen keine Verpflichtung der Baubehörde enthalten, vor Bewilligung eines Bauvorhabens das Entstehen von Windverhältnissen, die die Sicherheit von Passanten gefährden könnten, zu untersuchen. Anmerkung am Rande: Jene gesetzliche Bestimmung der Bauordnung, gegen welche die Baubehörde mit der Erlassung des windungeprüften Flächenwidmungsplanes verstoßen haben soll, ist erst mit in Kraft getreten und damit für einen Amtshaftungsanspruch, der sich auf eine Flächenwidmung aus dem Jahr 1995 bezieht, nicht relevant. DIE ER GEMEINDE 25

14 EUROPA EUROPA Vordienstzeit-Urteil EuGH kippt Salzburger Landesmodell Die Entscheidung des EuGH vom bzw. des Salzburger Arbeits- und Sozialgerichtes vom hat das Land Salzburg als Dienstgeber und Gesetzgeber massiv unter Handlungsdruck gebracht. Ob und welche Folgewirkungen für die Landesbediensteten sowie die Bediensteten anderer Gebietskörperschaften (und damit auch der Gemeinden) zu erwarten sind, steht angesichts der komplexen Rechtslage noch lange nicht fest. A uch wenn in den Medien bereits von Nachzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskliniken die Rede war, erscheint die Rechtslage keineswegs so simpel wie zunächst dargestellt. Vor allem im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen bei anderen Gebietskörperschaften bzw. in anderen Bundesländern ist zu berücksichtigen, dass teilweise sehr unterschiedliche dienstrechtliche Voraussetzungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten vorliegen. Auch ist die Thematik für Bundes- und Landesgesetzgeber keineswegs Neuland aber dazu etwas später. Worum ging es konkret in dem Salzburger Verfahren? Wie auch in den meisten anderen Bundesländern sieht das Entlohnungsschema der Vertragsbediensteten des Landes Salzburg eine Entlohnung nach Entlohnungsgruppen und Entlohnungsstufen vor. Nach jeweils zwei Jahren rückt der Vertragsbedienstete in die nächsthöhere Entlohnungsstufe vor, wobei für seine Einreihung der sogenannte Vorrückungsstichtag maßgeblich ist. Bei der Ermittlung dieses Vorrückungsstichtages werden gemäß 54 Landes-Vertragsbedienstetengesetz (L-VBG) die sonstigen Dienstzeiten dies sind in Salzburg die Zeiträume zwischen der Vollendung des 18. (bzw. beim höheren Dienst des 22.) Lebensjahres und dem Eintritt in den Landesdienst zu 60% be- rücksichtigt. Nach der Rechtsauffassung der klagenden Partei ist dies eine mittelbare Diskriminierung gegenüber jenen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, die beim Land Salzburg ihre Berufslaufbahn begonnen haben. Dies benachteilige, so die klagende Partei, vor allem Ärzte und Pflegepersonal aus anderen EU- bzw. EWR-Staaten, da diese ihre berufliche Laufbahn nicht beim Land Salzburg, sondern bei einem anderen Dienstgeber begonnen haben. EuGH prüfte Pauschalanrechnung Im Oktober 2012 hat das Arbeits- und Sozialgericht Salzburg das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die einschlägigen Bestimmungen des Europarechts (Artikel 45 AEUV und Artikel 7 Abs. 1 der EU-VO 492/2011) mit der nationalen Bestimmung der 53 und 54 des Sbg L-VBG vereinbar sind. In seinem Urteil vom , C 514/12 hat der Gerichtshof entschieden, dass die Art. 45 AEUV und 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die von den Dienstnehmer/- innen einer Gebietskörperschaft ununterbrochen bei ihr zurückgelegten Dienstzeiten bei der Ermittlung des Stichtags für die Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen in vollem Ausmaß, alle anderen Dienstzeiten dagegen nur teilweise berücksichtigt werden. Die Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichts, wonach die im EU- bzw. EWR-Raum zurückgelegten berufseinschlägigen Vordienstzeiten bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtags zu 100% angerechnet werden müssen, war aufgrund der Bindungswirkung an das zit. EuGH-Urteil damit eigentlich nur noch Formsache. Die Entscheidung des EuGH vom Oktober 2012 war weder die erste Entscheidung des Höchstgerichts, die sich mit dem österreichischen Dienstrecht bzw. öffentlichen Besoldungsrecht von Bund, Ländern und Gemeinden beschäftigt, noch wird dies angesichts des Umstands, dass dem EuGH derzeit zumindest zwei konkrete weitere Vorabentscheidungsansuchen vorliegen die letzte sein. Ob diese Entwicklung auch langfristig einen Vorteil für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der öffentlichrechtlichen Körperschaften bringt oder nur einige Gewinner und viele Verlierer mit sich bringen wird, bleibt offen. Der spontane Jubel einzelner Dienstnehmer bzw. deren Vertretung ist ange- sichts des gewonnenen Rechtsstreits zwar verständlich, dennoch: Die Annahme, dass derartige Entscheidungen ausschließlich positive Konsequenzen haben werden, ist keineswegs gerechtfertigt. Auch wenn das Land Salzburg als unmittelbar von der Entscheidung betroffene Gebietskörperschaft rasch eine gesetzliche Änderung des Dienstrechts vornehmen muss, bedeutet dies nicht, dass dies automatisch zu einer gehaltsrechtlichen Verbesserung auf breiter Ebene führt vor allem nicht für die kommenden Mitarbeitergenerationen. Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom Oktober 2012 festgehalten, dass es dem nationalen Gesetzgeber offensteht, nichtdiskriminierende Kriterien für die Bewertung der Dauer der für die Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen relevanten Berufserfahrung festzulegen (RZ 44, EuGH , C 514/12). Umkehrschluss: Die neuen Regelungen dürfen zwar keine mittelbar oder unmittelbar diskriminierenden bzw. der Arbeitnehmerfreizügigkeit i. S. des EU-Rechts entgegenstehende Bestimmungen enthalten; dem Gesetzgeber unbenommen hingegen ist es, sehr präzise zu definieren, was unter berufsrelevanten Vordienstzeiten zu verstehen ist. Auch wenn es sich wie im konkreten Fall nur um eine 60-Prozent-Anrechnung der sonstigen Dienstzeiten handelt, so war nach der bisherigen Definition in 54 L-VBG der gesamte Zeitraum zwischen dem 18. bzw. 22. Lebensjahr und dem Eintritt beim öffentlich-rechtlichen Dienstgeber erfasst unabhängig ob berufsrelevant oder nicht. Ob die Dienstnehmer von einer Regelung, die eine 100%-ige Anrechnung der nur mehr berufsrelevanten Vordienstzeiten vorsieht, mehr profitieren würden, bleibt dahingestellt. Bereits drei Jahre zuvor hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 18. Juni 2009, C 88/08, Fall Hütter, die in den meisten Bundesländern Österreichs nach wie vor übliche Vordienstzeitenregelung erheblich beeinflusst. Im zit. Erkenntnis ging es um die Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten, die vor dem 18. Lebensjahr liegen. Laut der Rechtsmeinung des EuGH wäre damit eine dem Unionsrecht widersprechende Diskriminierung wegen Alters verbunden. Die Reaktion der gesetzgebenden Körperschaften erfolgte in durchaus unterschiedlicher Form: Die Lösung des Bundes bestand bspw. vereinfacht dargestellt für im Dienststand befindliche Mitarbeiter darin, dass zwar auf Antrag Vordienstzeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres angerechnet werden (ca. drei anrechenbare Jahre), gleichzeitig wurde aber bestimmt, dass bei den Bediensteten, die einen Antrag auf Berücksichtigung dieser Vordienstzeiten eingebracht haben ( Optanten ), der für die Vorrückung von der ersten in die zweite Gehaltsstufe erforderliche Zeitraum nicht mit zwei, sondern mit fünf Jahren festgelegt wird. Zwischenzeitlich wurde seitens des Verwaltungsgerichtshofs auch diese gesetzliche Bestimmung im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens dem EuGH vorgelegt (VwGH vom , Z. 2013/12/0076). Dieser hat sich jetzt neuerlich mit dem Vordienstzeitenrecht in Österreich zu befassen konkret eben mit der Frage, ob diejenigen Beamten, die in das neue System optieren und damit einen diskriminierungsfrei errechneten Vorrückungsstichtag erlangen, im Neusystem eine langsamere Vorrückung akzeptieren müssen. Das öffentliche Dienst- und Besoldungsrecht hat viele Jahrzehnte ein hohes Maß an Beständigkeit und Rechtssicherheit halten können diese Zeiten sind offenkundig vorbei. Jede neue Entscheidung, durch die grundlegende Elemente des bestehenden Systems infrage gestellt werden, erfordert inzwischen fast im Jahresabstand nicht nur das Nachziehen der jeweils zuständigen bzw. betroffenen Bundes- und Landesgesetzgeber, sondern auch einen enormen administrativen Aufwand in der Vollziehung von der damit verbundenen Rechtsunsicherheit ganz zu schweigen. Fakt ist: Das Dienstrecht kommt nicht mehr zur Ruhe. Mit dem Hin-und-her-Gezerre dieser Rechtsmaterie entstehen immer größere Erosionen, die das gesamte öffentliche Dienstrecht zunehmend infrage stellen werden ob diese Entwicklung im Sinne der Dienstnehmer ist, ist mehr als fraglich. Massive Mehrkosten Erste Schätzungen für die Umsetzung der neuen Rechtslage im Salzburger Landesdienst gehen von mehreren Millionen Euro an Mehrkosten aus. Weder das Bundesland Salzburg noch dessen Kliniken können sich derzeit über ein sonnendurchflutetes Budget freuen. In Verbindung mit dem Kostendämpfungspfad, der aufgrund der stabilitätsorientierten Haushaltspolitik für Bund und Länder im Gesundheitsbereich bis 2016 vorgegeben ist, entstehen Herausforderungen, die für das Land Salzburg sowie die anderen Rechtsträger im Spitalsbereich nur sehr mühevoll zu bewältigen sind. Wer davon ausgeht, dass der zusätzliche Sparzwang an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes bzw. der Landeskliniken in den kommenden Jahren spurlos vorübergehen wird, ist um seinen Optimismus zu beneiden. Schließlich wurde mit der Entscheidung über den Kreis der Landesbediensteten hinaus eine Vielzahl von ungelösten Fragen für die öffentlich-rechtlichen Dienstgeber und Dienstnehmer aufgeworfen und hat auch klar zu hinterfragende Erwartungshaltungen geweckt (an die Reaktion des Bundesgesetzgebers im Fall Hütter wird erinnert sogar wenn die Bundeslösung neuerlich vor dem EuGH scheitern sollte, wird es dem Bundesgesetzgeber nicht an Kreativität fehlen, um andere Wege und Möglichkeiten zur Lösung dieser Frage zu suchen). Zusammenfassend: Die Entscheidung des EuGH bzw. des Arbeits- und Sozialgerichts Salzburg betr. die Anrechnung der Vordienstzeiten mag für einzelne Gruppen von Dienstnehmern (insbesondere Ärzte und Pflegepersonal aus dem EU- bzw. EWR-Raum mit einschlägigen Vordienstzeiten) begrüßenswert erscheinen. Eine realistische Betrachtung der mittel- und langfristigen Folgen für das öffentliche Dienstrecht insgesamt und damit für die große Breite der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer fällt deutlich weniger euphorisch aus. 26 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 27

15 EUROPA EUROPA Interregionale Projekte gemeinsam grenzenlos gestalten 1. Nachhaltige Tourismuszukunft Experten des Münchner Alpenforschungsinstituts erklärten die Aspekte der Nachhaltigkeit in ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Hinsicht und arbeiteten in Kufstein ( ) und Freilassing ( , s. Foto) gemeinsam mit Kleinvermieter/innen im alpinen Raum und Touristikern gewinnbringende Praxistipps heraus. Die kostenlosen Tagesveranstaltungen fanden im Rahmen eines EuRegio-Kleinprojekts statt, das mit EU-Mitteln aus INTERREG IV A unterstützt wird. Nachhaltigkeit ist in aller Munde und doch vielen noch unklar. Auch im Tourismus hält der Trend zu nachhaltigen Angeboten Einzug. Doch was bringt der Trend dem Vermieter, Hotelier und Gastronomen? Auf Basis der Säulen Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft wurden die Facetten dieses Trends beleuchtet. In Arbeitskreisen ermittelten die Teilnehmer/innen, welche Bausteine ihres Angebots bereits jetzt nachhaltig wirken. Was verschafft im Werbeauftritt Vorteile und sichert langfristig das wirtschaftliche Überleben? Die Gesichtspunkte Familie, Dorf- und Vereinsleben, Kreativität und Gastlichkeit als soziale Faktoren wurden als Quelle eines erfolgreich und beseelt geführten Betriebs genannt. Zugleich schaffen sie ein einzigartiges Erlebnis für den Gast im Kleinbetrieb: die Teilnahme an der Lebenswelt des Gastgebers. Das Projekt wird umgesetzt vom Verein Alpine Gastgeber, der Wirtschaftskammer Kufstein, dem Tourismusverband Ferienland Kufstein zusammen mit Chiemgau Tourismus, Berchtesgadener Land Tourismus und der EuRegio. Das Bild zeigt das gesamte Projektteam beim Symposium an der Universität Salzburg. Bild: Universität Salzburg 2. Symposium Bayerisch-Salzburger Kalkalpen Die Universität Salzburg und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein haben zum Abschluss des INTERREG IV A-Projekts Bayerisch-Salzburger Kalkalpen zu einem wissenschaftlichen Symposium an die Universität Salzburg geladen. Vertreten waren Mitarbeiter/innen der Land- und Almwirtschaft und der Verwaltung, der Wissenschaft sowie praktizierende Almbauern. Im Zuge des Projekts wurde mittels Laserscandaten die Landbedeckung von insgesamt 47 Almen erhoben. Die Daten haben gezeigt, dass verbuschte Weideflächen seit den 1950er-Jahren zu Wald geworden sind und sich dieser zunehmend verdichtet. Im Projekt wurden auch die Auswirkungen der unterschiedlichen Almförderungen und Subventionen und deren Konsequenzen für die Almfläche betrachtet. Ohne eine weiterhin bestehende Almförderung wird nach Ansicht der Experten die Zahl der heimischen Almen weiter zurückgehen. Das Studio i-space (RSA) lieferte für das Projekt die notwendige räumliche Datenbasis und die Projektindikatoren zur Untersuchung der Almflächen. Unterstützt wurde das durch EU-Gelder (INTERREG IV A) teil finanzierte Projekt durch das Land Salzburg und das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Informationen zum Projekt und seinen Ergebnissen finden Sie unter: Die Bürgermeister Hans Feil (Laufen, re.) und Peter Schröder (Oberndorf, li.) freuen sich über die neue grenzüberschreitende Buslinie, die auch ihr gemeinsames Mittelzentrum in der EuRegio weiter aufwertet. Bild: Stadtgemeinde Oberndorf 3. Neue grenzüberschreitende Buslinie und nachhaltige Innenstadtentwicklung Endlich ist es so weit auch Laufen und Oberndorf sind nun mit einer neuen grenzüberschreitenden Buslinie verbunden! In der EuRegio Salzburg Berchtesgadener Land Traunstein ging damit Mitte Februar ein weiteres Bindeglied über den Grenzfluss in Betrieb. Die dafür notwendige Änderung des österreichischen Kraftfahrliniengesetzes wurde vom Nationalrat in Wien beschlossen und so kann der Laufener Stadtbus die beiden Städte verbinden. Bisher scheiterte dies an einem fehlenden Sitzplatz, denn das Kraftfahrliniengesetz forderte bisher mehr als neun Sitze inklusive Fahrer/in, um eine öffentliche Buslinie im grenzüberschreitenden Verkehr betreiben zu können. Diese Regelung wurde ganz im Sinne des grenzüberschreitenden Zusammenwachsens aufgehoben, auch dank der vielen gemeinsamen Bemühungen der beiden Städte Laufen und Oberndorf, der EuRegio und der für den ÖPNV zuständigen Stellen.Die beiden Städte Oberndorf und Laufen haben außerdem ein neues EuRegio-Kleinprojekt zum Thema Nachhaltige Innenstadtentwicklung gestartet. Damit soll auf die konstant steigende Bevölkerungsentwicklung und die ständige Nachfrage nach Wohnraum reagiert werden. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Stadtentwicklung soll durch entsprechende Planungskonzepte verbessert werden. Das Projekt ist ein erster Ansatz für einen beispielhaften Umbau von Gemeinden auf beiden Seiten der Grenze durch Nachverdichtung, Gebäudeaufstockung und ggf. Baulückensanierung und entspricht somit einem Kernprojekt des Entwicklungskonzepts Masterplan Kernregion Salzburg. Im Zuge des Projekts werden Planungsgrundlagen mit Umsetzungsvorschlägen für die Gemeinden erarbeitet. Die Mitarbeit der Bürger/innen und Verwaltungsmitglieder bei der Konzepterstellung ist ausdrücklich gewünscht und wird in den geplanten öffentlichen Workshops ihren Niederschlag finden. Das zu 60% durch EU-Mittel (INTER- REG IV A) finanzierte Projekt wird vom Freistaat Bayern und dem Land Salzburg unterstützt. 4. Fotoausstellung Besser im Bild Auf sehr großes Interesse stieß im Februar 2013 das Ehren.Sache-Seminar Besser im Bild. Die Teilnehmer/innen trafen sich nach dem Seminar noch einige Male mit dem Seminarleiter Kurt Kaindl (Galerie Fotohof) und vertieften ihre erworbenen Fähigkeiten. So entstanden mehr als 4000 Bilder mit Landschaften und Motiven von volkskulturellen Veranstaltungen, aus denen eine interessante Ausstellung zusammengestellt wurde. Die Ausstellung umfasst 60 Bilder, die auf 14 Tafeln gezeigt werden. Dabei werden eindrucksvoll fotografische Details, interessante Stimmungen, unterschiedliche Jahreszeiten und auch verschiedene Techniken dokumentiert. Interessierte Gemeinden, die die Ausstellung präsentieren wollen, werden gebeten, mit der EuRegio- Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen (Tel.: 0049/8654 / , office@euregio-salzburg.eu). EuRegio fördert grenzüberschreitende Projekte Die EuRegio Salzburg Berchtesgadener Land Traunstein bezuschusst grenzüberschreitende Projekte über den EuRegio- Kleinprojektefonds. Dabei handelt es sich um EU-Gelder aus dem EU-Fördertopf INTERREG IV A. Sogenannte Kleinprojekte von mindestens 1000, aber höchstens Euro Projektkosten können mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Das Projekt muss jedoch den Anforderungen des INTER- REG-Programms hinsichtlich der grenzüberschreitenden Qualität Gefördert von der Europäischen Union mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE (INTERREG). Bild: Euregio-Salzburg entsprechen, etwa mit je einem Projektpartner aus Salzburg und Bayern. Um eine Förderung ansuchen können regionale und lokale Verbände, Vereine, Gemeinden und Schulen. Ausgeschlossen ist die Förderung von Betrieben und Einzelpersonen. Die Beratung und Antragstellung erfolgt direkt über die EuRegio-Geschäftsstelle in Freilassing (Tel.: 0049 / 8654/ , office@euregio-salzburg.eu), die Förderentscheidung trifft dann das EuRegio-Präsidium. Die Projektumsetzung muss dann bis spätestens 31. März 2015 erfolgt sein. Übersicht mit Beispielen für konkretes Bürgerschaftliches Engagement in der EuRegio Die EuRegio Salzburg Berchtesgadener Land Traunstein hat eine Übersicht mit Best-practice-Beispielen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements in den Gemeinden des Landes Salzburg sowie der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein zusammengestellt. Die Übersicht enthält zahlreiche interessante Projekte, in denen sich Bürgerinnen und Bürger freiwillig engagieren und die vielleicht auch zur Umsetzung in anderen Gemeinden geeignet sind. Diese Übersicht ist abrufbar unter: (Projekte/Themen» Soziale Kooperation» Bürgerschaftliches Engagement). Jederzeit kann die Liste um weitere interessante Beispiele für konkretes und gelebtes Bürgerschaftliches Engagement erweitert werden. Hierzu bitten wir um Übermittlung der erforderlichen Informationen an office@euregio-salzburg.eu. 28 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 29

16 EUROPA EUROPA Kommunale Abfälle in der EU EU EUROSTAT liefert Zahlen Gemeindepartnerschaftsprogramm weiter warten... Die auf Deutsch vorliegende Pressemitteilung von EUROSTAT enthält eine Tabelle mit den Werten aller EU-Mitgliedsstaaten, die verdeutlicht, dass es in zahlreichen Ländern noch gehörigen Aufholbedarf gibt. In Rumänien, Griechenland und Lettland etwa landen weit über 80% der Abfälle auf Deponien, in Serbien und Bosnien-Herzegowina sind es erschreckende 100%. Interessant auch die Zahlen für Belgien: Obwohl vielen Besucher von Brüssel als Erstes die scheinbar chaotische Müllsammlung auffällt, liegt Belgien gemeinsam mit Österreich im Mittelfeld beim Abfallaufund ländliche Entwicklung umfassen und alle Bürger mit einbeziehen. Die Kontaktaufnahme kann auf Deutsch erfolgen, nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: twinning.org/en/entity/show/id/1867/user/34.html Emissionsbegrenzung aus mittelgroßen Feuerungsanlagen Die EU-Statistikbehörde EUROSTAT veröffentlichte kürzlich die jüngsten Zahlen zur Behandlung kommunaler Abfälle in der EU. D emnach variieren sowohl Abfallaufkommen als auch Art und Weise, wie mit kommunalen Abfällen umgegangen wird, stark von Mitgliedsstaat zu Mitgliedsstaat. Österreich liegt beim Abfallaufkommen mit 500 bis 600 kg pro Person und Jahr im europäischen Mittelfeld, während jeder Däne durchschnittlich 668 kg Abfall produziert und damit das Feld anführt. In Dänemark wird der Großteil der Abfälle verbrannt, die Abwärme oft für Kraft-Wärme-Kopplung genutzt. Österreich zählt beim Wert Recycling und Kompostierung zu den europäischen Spitzenreitern, was v. a. auf die guten Ergebnisse bei der Kompostierung zurückzuführen ist, wo Österreich Platz eins einnimmt. Insofern gibt es noch Verbesserungsbedarf beim Recycling, laut EUROSTAT werden in Österreich nur 28% der kommunalen Abfälle recycelt, 35% werden verbrannt. kommen und erreicht sogar höhere Werte beim Recycling. D as EU-Gemeindepartnerschaftsprogramm ist nach wie vor nicht in Kraft, da die parlamentarische Zustimmung in Großbritannien noch aussteht. Daher können weder der Programmleitfaden veröffentlicht noch Anträge eingereicht werden. Es wurde mittlerweile auch klargestellt, dass die für 1. März anvisierte Antragsfrist für Begegnungen im ersten Halbjahr nicht gehalten werden kann. Gemeinden, die als Gastgeber, Gast oder Teil eines Netzwerks um EU-Förderung ansuchen wollen, wird aber empfohlen, bereits jetzt die notwendigen administrativen Schritte für die Antragstellung vorzubereiten. Denn auch wenn die Programminhalte nicht bekannt sind, eines ist klar: Die Online-Antragstellung hat sich weiter verkompliziert! Mittlerweile müssen alle Beteiligten (Gastgeber, Gäste und Netzwerkpartner von Städtepartnerschaftsnetzwerken) einen ECAS-Account (European Commission Authentication Service) einrichten und eine PIC-Nummer (Participant Identification Code) beantragen. Der Antragsteller wiederum benötigt die PIC-Nummern sämtlicher Partner, ansonsten werden diese vom elektronischen Formular nicht akzeptiert und der Antrag kann nicht abgeschlossen werden. Gerade bei großen Partnerschaften ist mit längeren Wartezeiten, bis alle Partner die nötigen Daten übermittelt haben, zu rechnen. Überdies gibt es viele Informationen lediglich auf Englisch, Antragsteller sollten daher frühzeitig ihre Partner auf das Erfordernis des PIC-Codes hinweisen. Weiterführende Informationen und der Link zu ECAS finden sich auf Englisch hier: Natürlich steht auch das Brüsseler Büro des Gemeindebundes für direkte Fragen zur Verfügung. Polnische Gemeinde sucht Partner in Österreich Die polnische Gemeinde Przylek, zwischen Warschau und Lublin gelegen, sucht eine österreichische Partnergemeinde. Die Partnerschaft sollte die Bereiche Kultur, Bürgerschaft, Landwirtschaft Die EU-Kommission veröffentlichte ein Luftqualitätspaket, das auch den Richtlinienvorschlag zur Emissionsbegrenzung aus mittelgroßen Feuerungsanlagen enthält. Dieser Vorschlag dürfte für Gemeinden als Betreiber von Nah- und Fernwärmeanlagen von Interesse sein, werden doch Feuerungsanlagen zwischen 1 und 50 MW Leistung erfasst. Ziel der Richtlinie ist es, die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Feinstaub aus diesen Anlagen zu reduzieren, sowohl bestehende als auch neue Anlagen sind betroffen. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Text hätte in Österreich kaum Auswirkungen, die vorgeschlagenen Grenzwerte sind höher als die der bei uns geltenden Feuerungsanlagen-Verordnung. Da es in der EU aber fast derartige Anlagen gibt und in vielen Mitgliedsstaaten keine oder sehr niedrige Standards gelten, soll die Richtlinie gesamteuropäisch gesehen positive Auswirkungen auf die Luftqualität haben. Überdies ist eine Verschärfung des Vorschlags im EU-Gesetzgebungsprozess nicht ausgeschlossen. Im Wesentlichen enthält der Kommissionstext Folgendes: Registrierung aller Anlagen durch die zuständige Behörde; Mitteilung des Betreibers muss u. a. enthalten: Feuerungswärmeleistung, Art der Anlage, Art und Anteil der verwendeten Brennstoffe, Datum der Inbetriebnahme sowie Verpflichtung zur Einhaltung der geltenden Emissionswerte. Bestehende Anlagen mit einer Wärmeleistung über 5 MW müssen die Emissionsgrenzwerte ab 2025 einhalten, Anlagen mit einer Leistung bis zu 5 MW ab 2030; Neue Anlagen müssen die Emissionsgrenzwerte ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie erfüllen. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen für Anlagen mit weniger als 500 Betriebsstunden pro Jahr festlegen; Periodische Messungen sollen die Einhaltung der Grenzwerte sicherstellen. Die Emissionsgrenzwerte finden sich in Anhang II des Vorschlags, für Feinstaub gelten z. B. Grenzwerte zwischen 10 und 30 mg/nm³. Die Grenzwerte sind jeweils von den verwendeten Brennstoffen und Motoren abhängig, höhere Benchmarks schlägt die Kommission für Anlagen in Luftsanierungszonen vor (Anhang III). 30 DIE ER GEMEINDE DIE ER GEMEINDE 31

17 Buchtipps SERVICE Mühlberger/Pilz/Rathgeber: Die Abgabenordnung Neuer Leitfaden für Gemeinden, 2. Aufl. MANZ XVIII, 256 Seiten. Br. 29,00. ISBN Die Einführung von Verwaltungsgerichten in den Ländern sowie des Bundesfinanzgerichts führt mit zu weitreichenden Änderungen in der Bundesabgabenordnung, vor allem beim Rechtsmittelverfahren. Dies machte eine komplette Überarbeitung und Neuauflage dieses für Gemeinden unentbehrlichen Leitfadens notwendig. Das Buch beeinhaltet unter anderem: den neuen Instanzenzug bei Landes- und Gemeindeabgaben viele neue Beispiele und Themen aus der Gemeindepraxis mehr als 30 Musterformularen und Musterbescheiden aktualisiert und direkt anwendbar und die häufigsten (Sonder-)Regelungen beim Abgabenverfahren vor den Landes- und Gemeindebehörden RFG-Schriftenreihe zum Bundesvergaberecht erschienen Mit der RFG-Schriftenreihe sind Sie bezüglich der rechtlichen Entwicklungen immer auf dem neuesten Stand. Diese Ausgabe steht unter dem Generalthema Beschaffung und beinhaltet die letzten gesetzlichen Änderungen im Vergaberecht sowie die wichtigsten Infos zur BBG. Die Entwicklungsdynamik im Bereich öffentlicher Auftragsvergabe ist ungebrochen. Mit 1. Jänner 2014 ist eine weitere Novelle zum Bundesvergabegesetz 2006 in Kraft getreten. Mit der aktuellsten Schriftenreihe des Österreichischen Gemeindebundes werden Sie auf dem aktuellen Rechtsstand gehalten. Rechtsschutz und Praxistipps Weitere Themen dieser Ausgabe widmen sich dem Rechtsschutz auf nationaler und internationaler Ebene, den wichtigsten Informationen rund um die mit Jänner 2014 reformierten Verwaltungsgerichte sowie Beschaffungstipps. Dabei erfahren Sie vom Leiter der Rechtsabteilung der BBG, Mag. Wolfgang Pointner, wie die Bundesbeschaffungsgesellschaft als Einkaufsdienstleister für die Gemeinden arbeitet, was es Gemeinden bringt und wie die BBG funktioniert. Gutes Nachschlagewerk Die Autoren Dr. Katharina Trettnak-Hahnl, Rechtsanwältin in der Kanzlei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, und Dr. Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, haben mit diesem Leitfaden, der nunmehr in einer vierten überarbeiteten Auflage vorliegt, ein gutes Nachschlagewerk geschaffen für alle, die mit öffentlichen Auftragsvergaben beschäftigt sind. Angeboten wird auch konkrete Hilfestellung für Veröffentlichung und Abwicklung von Ausschreibungen, elektronische und zentrale Beschaffung sowie Projektfinanzierung. Zur RFG-Schriftenreihe: Die Schriftenreihe Recht und Finanzierung für Gemeinden (RFG) wird allen Gemeinden kostenfrei zugestellt und auf sowie auf zum Download zur Verfügung gestellt. In einem Band einer Schriftenreihe wird jeweils ein Thema sehr ausführlich behandelt. Verlag: MANZ sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Seiten: 120 Herausgeber: Dr. Walter Leiss, Mag. Alois Steinbichler ISBN: Darüber hinaus gibt es auch die vier Mal jährlich erscheinende RFG-Zeitschrift, die die Gemeinden und deren Berater aktuell und praxisnah über wichtige Fragen des Kommunalrechts, des kommunalen Steuerrechts, der Betriebswirtschaft und des kommunalen Finanzwesens informiert.

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