Handbuch des Auskunftsverkehrs in Steuersachen
|
|
- Catharina Nadja Kranz
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Handbuch des Auskunftsverkehrs in Steuersachen Von Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt M.R.F., LL.M., MBA, Rechtsanwalt und Dr. iur. Ralf Laws Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Unternehmensnachfolge ERICH SCHMIDT VERLAG
2 Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.ddb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ ISBN ISSN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO Norm Gesetzt aus der 9/11 p Stempel Garamond Satz: multitext, Berlin Druck und Bindung: Danuvia, Neuburg
3 Vorwort Der Auskunftsverkehr in Steuersachen ist in einer Welt, in der die räumlichen Grenzen eines Staates keine Bedeutung mehr für die Wertschöpfung haben, von elementarer Bedeutung. Da die Befugnisse der Verwaltungen der Nationalstaaten an den Landesgrenzen enden, müssen bi- und multilaterale Vereinbarungen geschlossen werden, die die Zusammenarbeit über die Ländergrenzen hinweg möglich machen. Dies belegen die Äußerungen der Haushalts- und Finanzminister von 17 OECD-Mitgliedstaaten anlässlich der Pariser Konferenz am im Monatsbericht des BMF November 2008, 68. Einhellige Meinung war u.a., dass keine neuen oder revidierten Doppelbesteuerungsabkommen mit Staaten abschlossen werden, die die OECD-Standards nicht akzeptieren. Dabei wurden als denkbare Maßnahmen gegen die Verweigerung der Anwendung von OECD-Standards zur Transparenz und zum Auskunftsverkehr genannt: die Aussetzung der Steuerbefreiung von Dividenden, die Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs bei Geschäftsbeziehungen und die Versagung der Entlastung von deutschen Abzugsteuern, wenn Dividenden und Lizenzgebühren an Gesellschaften gezahlt werden, deren Anteilseigner in solchen Staaten ansässig sind. Da die Regelungen zum Auskunftsverkehr in Steuersachen nicht nur weit verstreut sondern auch unübersichtlich sind, umfasst das vorliegende Handbuch nicht nur eine Kommentierung der einschlägigen Vorschriften sondern auch eine Vorschriftensammlung. Bei der Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen sind die aus unserer Sicht wichtigsten berücksichtigt. Es kam uns darauf an, ein Werk zu schaffen, dass zum einen die Gesetzes- und Abkommenstexte wiedergibt und zum anderen den Stand der Rechtsentwicklung aufzeigt und ggf. kritisch hinterfragt. Rechtsprechung und Literatur wurden bis zum berücksichtigt. Das vorliegende Handbuch wendet sich zwar primär an den Praktiker im Bereich der beratenden Berufe und an Gerichte, Finanzverwaltung, Unternehmen, darüber hinaus aber auch an jeden Rechtssuchenden, der sich mit den Fragen des Auskunftsverkehrs zu beschäftigen hat. Hinweise und Anregungen seitens der Leserschaft sind uns ebenso willkommen wie konstruktive Kritik. Zu danken haben wir unseren Familien für die in jedweder Hinsicht gewährte Unterstützung. Dank gebührt aber auch dem Verlag, der sich dieses Projektes angenommen hat. Ebenso haben wir den Mitarbeitern, unter ihnen insbesondere 5
4 Vorwort Frau Dr. Teuchert-Pankatz, für die zahlreichen Anregungen und die Begleitung zu danken. Möge das Werk seinen Platz in der steuerrechtlichen Literatur finden. Medebach/Brilon, im Januar 2009 Die Verfasser 6
5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis Kapitel 1: Einleitung (Laws) Kapitel 2: Überblick über die Rechtsgrundlagen (Laws) A. Allgemein B. Gliederung der verschiedenen Rechtsgrundlagen I. Überblick II. Doppelbesteuerungsabkommen III. Amts- und Rechtshilfevereinbarungen IV. EG-Amtshilfe-Richtlinie und EG-Amtshilfe-Gesetz V. Auskunftsaustausch ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften ( 117 Abs. 1 und Abs. 3 AO) Kapitel 3: Nationales Recht (Laws) A. Umfang und Anwendungsbereich der nationalen Norm B. Formen der Rechts- und Amtshilfe I. Inanspruchnahme zwischenstaatlicher Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden gegenüber ausländischen Finanzbehörden Allgemeine Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Amtshilfe nach deutschem Recht a. Maßgebliche Rechtsgrundlagen b. Die Allgemeinen Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Amtshilfe nach deutschem Recht im Einzelnen aa. Auskünfte zur Durchführung der Besteuerung bb. Erforderlichkeit zur Durchführung der Besteuerung cc. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit dd. Subsidiarität des zwischenstaatlichen Amtshilfeersuchens.. 40 c. Allgemeine Voraussetzungen und Grenzen nach den speziellen Amtshilfevorschriften d. Weitere Voraussetzungen und mögliche Hinderungsgründe. 49 aa. Information aus dem Ausland bb. Inanspruchnahme einer Information aus dem Ausland cc. Hinderungsgrund eingeleitetes Steuerstrafverfahren dd. Hinderungsgrund Steuergeheimnis ee. Hinderungsgrund Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
6 8 Inhaltsverzeichnis ff. Amtshilfeberechtigung und Verpflichtung der ausländischen Behörde Rechtsfolge Ermessen Anderweitige Formen der Inanspruchnahme von Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden a. Ersuchen um Dreiecksauskünfte b. Inanspruchnahme der Amtshilfe im Wege der Kulanzauskünfte c. Amtshilfe durch ausländische spontane und/oder automatische Auskünfte II. Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden gegenüber ausländischen Finanzbehörden Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden auf Grund spezieller Rechtsgrundlagen ( 117 Abs. 2 AO) a. Spezielle Rechtsgrundlagen b. Rechtsgrundlagen im Einzelnen aa. DBA für Steuern vom Einkommen und Vermögen bb. Völkerrechtliche Sonderabkommen cc. Verordnungen und umgesetzte Richtlinien der EU c. Rechtsfolge des 117 Abs. 2 AO aa. Verpflichtung zur Amtshilfe bb. Umfang der Hilfeleistung d. Grenzen der Amtshilfepflicht aa. Aus der Rechtsgrundlage selbst folgende Grenzen der Amtshilfepflicht bb. Aus dem innerstaatlichen Recht folgende Grenzen der Amtshilfepflicht e. Beschränkung der Amtshilfepflicht durch das deutsche Steuergeheimnis f. Anderweitige Formen der Leistung von Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden auf Grund spezieller Rechtsgrundlagen aa. Erteilung von Dreiecksauskünften bb. Auskunftsaustausch bei Dreiecksverhältnissen und mit mehreren Staaten Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe durch deutsche Finanzbehörden auf Grund Kulanz ( 117 Abs. 3 AO) a. Das Verhältnis des 117 Abs. 3 AO zu 117 Abs. 2 AO.. 65 aa. Fehlende völkerrechtliche Vereinbarung oder sonstige Rechtsgrundlage bb. Existente engere Rechtsgrundlage b. Die Voraussetzungen des 117 Abs. 3 Satz 1 AO aa. Ersuchen bb. Die Voraussetzungen des 117 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 4 AO. 68
7 Inhaltsverzeichnis c. Rechtsfolge Ermessen d. Erteilung von Dreiecksauskünften im Kulanzwege aa. Informationsbeschaffung für den ersuchenden Staat bei einem Drittstaat bb. Inanspruchnahme als Drittstaat e. Folgen rechtswidrig erteilter Kulanzauskunft III. Besondere Zuständigkeit IV. Ermächtigungsgrundlage ( 117 Abs. 5 AO) Kapitel 4: Doppelbesteuerungsabkommen (Stahlschmidt) A. Vorbemerkung B. Charakter der Norm C. Umfang der Auskünfte I. Allgemeines II. Kleine Auskunftsklausel III. Große Klausel D. Formen des Auskunftsverkehrs I. Auskünfte auf Ersuchen II. Auskünfte ohne Ersuchen Automatische Auskünfte Spontanauskünfte E. Zuständige Behörden F. Gegenseitigkeit G. Information H. Erforderlichkeit I. Betroffener Personenkreis J. Grenzen des Informationsaustausches I. Internationales Steuergeheimnis II. Begrenzung der Informationsermittlung Durchführung von Verwaltungsmaßnahmen Beschaffbarkeit der Informationen Schutz des Geschäftsgeheimnisses ordre public Öffentliche Ordnung Kapitel 5: EU-Richtlinie (Stahlschmidt) A. Historische Entwicklung B. Betroffene Steuern C. Arten der Auskünfte I. Auskünfte auf Ersuchen II. Automatische Auskünfte III. Spontanauskünfte D. Hinzuziehung von Bediensteten der Steuerverwaltung des interessierten Staates E. Steuergeheimnis F. Grenzen G. Zustellung
8 10 Inhaltsverzeichnis H. Gleichzeitige Prüfungen I. Konsultationen Erfahrungsaustausch J. Verhältnis zu weitergehenden Beistandspflichten K. Anhörungsrechte, Rechtsschutz Kapitel 6: EG-Amtshilfe-Gesetz (EGAHiG) (Stahlschmidt) A. Einführung B. Anwendungsbereich C. Betroffene Steuern D. Zweck I. Betroffene Personen II. Erheblichkeit der Information III. Verhältnis zu anderen Rechtsgrundlagen IV. Zuständige Behörde V. Hinzuziehung von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten E. Arten der Auskünfte I. Auskünfte auf Ersuchen II. Spontanauskünfte Steuerverkürzung ( 2 Abs. 2 Nr. 1 EGAHiG) Steuerumgehung über dritte Staaten ( 2 Abs. 2 Nr. 2 EGAHiG) Belastungsverschiebung bei Gewinnabgrenzung ( 2 Abs. 2 Nr. 3 EGAHiG) Auswirkung einer Steuerverkürzung/Steuerbefreiung im Empfänger-Mitgliedstaat ( 2 Abs. 2 Nr. 4 EGAHiG) Rückmeldungen ( 2 Abs. 2 Nr. 5 EGAHiG) III. Automatische Auskünfte ( 2 Abs. 3 EGAHiG) F. Auskunftsverbote ( 3 EGAHiG) I. Beschränkungen durch das nationale Recht ( 3 Abs. 1 Nr. 1 EGAHiG) Verstoß gegen die öffentliche Ordnung ( 3 Abs. 1 Nr. 3 EGAHiG) Datenschutz ( 3 Abs. 1 Nr. 3a EGAHiG) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ( 3 Abs. 1 Nr. 4 EGAHiG) II. Auskunftsverweigerungsrechte ( 3 Abs. 2 EGAHiG) Verstoß gegen Subsidiaritätsprinzip ( 3 Abs. 2 Nr. 1 EGAHiG) Fehlende Gegenseitigkeit ( 3 Abs. 2 Nr. 2 EGAHiG) Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand ( 3 Abs. 2 Nr. 3 EGAHiG) Gefährdung eigener Aufgaben ( 3 Abs. 2 Nr. 4 EGAHiG) G. Anhörungsrechte, Rechtsschutz H. Geheimhaltung ( 4 EGAHiG) Kapitel 7: Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Straßburg/Strasbourg vom (Stahlschmidt) A. Einleitung
9 Inhaltsverzeichnis B. Geltungsbereich des Übereinkommens I. Persönlicher Geltungsbereich II. Sachlicher Anwendungsbereich C. Vorgesehene Maßnahmen des Abkommens D. Begriffsbestimmungen E. Informationsaustausch I. Allgemeines II. Formen des Informationsaustausches F. Zeitlich abgestimmte Steuerprüfungen simultane Prüfungen G. Steuerprüfungen im Ausland H. Beitreibung I. Zustellung von Schriftstücken J. Grenzen der Amtshilfe I. Ablehnung eines Ersuchens II. Ablehnung eines Amtshilfeersuchens III. Schutz der Personen IV. Steuergeheimnis K. Rechtsbehelfe L. Ratifizierte Staaten Kapitel 8: Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern (Stahlschmidt) A. Einleitung B. Anwendungsbereich C. Betroffene Steuern D. Arten der Auskünfte I. Auskünfte auf Ersuchen nach Art. 5 EG-Verwaltungszusammenarbeit-VO II. Auskünfte ohne Ersuchen Automatischer Informationsaustausch nach Art. 17 EG-Verwaltungszusammenarbeit-VO Spontanaustausch nach Art. 19 des Abkommens E. Weitere Maßnahmen I. Anwesenheit fremder Beamter nach Art. 11 EG-Verwaltungszusammenarbeit-VO II. Gleichzeitige Prüfungen nach Art. 12 ff. EG-Verwaltungszusammenarbeit-VO III. Zustellungsersuchen nach Art. 14 ff. EG-Verwaltungszusammenarbeit-VO F. Drittland-Informationen G. Grenzen H. Steuergeheimnis Kapitel 9: Die Zuständigkeiten, Amtshilfeweg, Anhörung, Rechtsmittel (Laws) A. Die Zuständigkeiten
10 12 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines zur Organisation der Finanzverwaltung II. Die Zuständigkeiten im Amtshilfeverkehr mit ausländischen Behörden Originäre Zuständigkeit für den Verkehr mit ausländischen Finanzbehörden Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Landesfinanzbehörden Delegation von Zuständigkeiten nach 1a Abs. 2 Satz 2 EGAHiG Unmittelbarer Verkehr mit Österreich B. Der Amtshilfeweg I. Auskunftsersuchen an ausländische Finanzbehörden Entscheidung über die Einleitung des Auskunftsverfahrens Einleitung des Auskunftsverfahrens auf dem Dienstweg Voranfrage Form des Auskunftsersuchens Art der Übermittlung Begründung des Auskunftsersuchens Übersetzungen Amtshilfeverfahren und Festsetzungsverjährung Entsendung von deutschen Bediensteten in andere Staaten Erledigung des Auskunftsersuchens a. Anschlussersuchen/Richtigstellung b. Verwertung der erteilten Informationen II. Auskunftsersuchen an deutsche Finanzbehörden Zuständigkeit für die Entgegennahme eines ausländischen Auskunftsersuchen an die deutschen Finanzbehörden Form des ausländischen Auskunftsersuchens Begründung des ausländischen Auskunftsersuchens Zulässigkeitsprüfung des ausländischen Auskunftsersuchens a. Prüfungsbefugnis der deutschen Finanzbehörden bei ausländischen Auskunftsersuchen nach 117 Abs. 2 AO b. Prüfungsbefugnis der deutschen Finanzbehörden bei ausländischen Kulanz-Auskunftsersuchen nach 117 Abs. 3 AO Einhaltung des Dienstweges Durchführung/Erledigung des Auskunftsersuchens a. Ermittlungsbefugnisse b. Verfahren c. Außenprüfung d. Anwesenheit von Bediensteten anderer Staaten im Inland Die Rückmeldung der Vornahmebehörde a. Zwischenmitteilung b. Antwort c. Gegenersuchen
11 Inhaltsverzeichnis d. Kosten Weitergabe durch die deutschen Finanzbehörden III. Auskünfte ausländischer Finanzbehörden ohne Ersuchen IV. Auskünfte deutscher Finanzbehörden ohne Ersuchen Verfahren Auskünfte im Einzelfall (Spontanauskünfte) Grenzen der Auskunftserteilung Automatische Auskünfte C. Anhörung I. Anhörung des/der Beteiligten bei der Inanspruchnahme zwischenstaatlicher Amtshilfe Anhörung vor der Inanspruchnahme zwischenstaatlicher Amtshilfe a. Meinungsstand b. Entscheidung des Meinungsstreites Anhörung des Beteiligten nach Inanspruchnahme zwischenstaatlicher Amtshilfe II. Anhörung des/der Beteiligten bei der Gewährung zwischenstaatlicher Amtshilfe Grundsätzliches Praktische Abwicklung Inländischer Beteiligter Gegenstand der Anhörung Folgen unterbliebener Anhörung III. Anhörung des/der Beteiligten bei der Gewährung zwischenstaatlicher Amtshilfe im Wege der automatischen Auskünfte IV. Zuständigkeit, Form und Frist der Anhörung Zuständigkeit Form Frist D. Rechtsbehelfe I. Rechtsbehelfe des inländischen Beteiligten gegen die Inanspruchnahme ausländischer Amtshilfe II. Rechtsbehelfe des inländischen Beteiligten gegen die Gewährung von Amtshilfe Behandlung von Einwendungen Verfahren und Rechtsbehelfe Passivlegitimation Kapitel 10: Länderberichte (Stahlschmidt) Ägypten Argentinien Armenien Aserbaidschan Australien Bangladesch
12 14 Inhaltsverzeichnis Belgien Bolivien Bosnien-Herzegowina Brasilien Bulgarien Chile China Dänemark Ecuador Elfenbeinküste Estland Finnland Frankreich Ghana Griechenland Großbritannien GUS Indien Indonesien Iran Irland Island Israel Italien Jamaika Japan Jugoslawien Kanada Kasachstan Kenia Kirgisistan Kolumbien Korea Kroatien Kuwait Lettland Liberia Liechtenstein Litauen Luxemburg Malaysia Malta Marokko Mauritius Mazedonien
13 Inhaltsverzeichnis Mexiko Moldawien (Moldau) Mongolei Namibia Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Pakistan Philippinen Polen Portugal Rumänien Russland Sambia Schweden Schweiz Simbabwe Singapur Slowakei Spanien Sri Lanka Südafrika Tadschikistan Thailand Trinidad/Tobago Tschechien Türkei Tunesien Turkmenistan Ukraine Ungarn Uruguay USA Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate Venezuela Vietnam Weißrussland (Belarus) Zypern Kapitel 11: Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (Stahlschmidt) A. Einleitung B. Anwendungsbereich C. Arten der Auskünfte
14 16 Inhaltsverzeichnis I. Auskünfte auf Ersuchen, (Art. 5 EG-AmtshilfeVO Mehrwertsteuer) II. Auskünfte ohne Ersuchen Methoden der Auskünfte a. Automatischer Informationsaustausch (Art. 17 EG-AmtshilfeVO Mehrwertsteuer) b. Spontanaustausch, (Art. 19 EG-AmtshilfeVO Mehrwertsteuer) Besondere Fälle a. Kategorien b. Unterkategorien aa. Informationen über nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige bb. Informationen über neue Fahrzeuge cc. Informationen über Fernverkäufe, die nicht im Ursprungsmitgliedstaat der MwSt. unterliegen dd. Informationen über mutmaßlich unvorschriftsmäßige innergemeinschaftliche Umsätze ee. Informationen über potenzielle Missing Traders D. Weitere Maßnahmen I. Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und Teilnahme an behördlichen Ermittlungen nach Art. 11 EG-AmtshilfeVO Mehrwertsteuer II. Gleichzeitige Prüfungen nach Art. 12 ff. EG-AmtshilfeVO III. Mehrwertsteuer Zustellungsersuchen nach Art. 14 ff. EG-AmtshilfeVO Mehrwertsteuer E. Drittland-Informationen F. Grenzen G. Steuergeheimnis Kapitel 12: Die EU-Zinsrichtlinie (Laws) A. Rechtliche Grundlagen B. Regelungsinhalt der EUZinsRL/ZIV C. Informationsaustausch nach der EUZinsRL/ZIV I. Auskunftserteilung nach Art. 8 Abs. 1 EUZinsRL bzw. 8 ZIV Inländische Zahlstelle ( 4 ZIV) a. Grundform der Zahlstelle b. Sonderfälle der Zahlstelle aa. Sonstige Einrichtungen als Zahlstellen kraft Vereinnahmung ( 4 Abs. 2 ZIV) bb. Wahlrecht zur Behandlung als OGAW ( 4 Abs. 3 ZIV) c. Prüfschema Zahlstelle Zinszahlung ( 6 ZIV) a. Von der ZIV erfasste Zinsen b. Nicht von der ZIV erfasste Zinsen
15 Inhaltsverzeichnis aa. Räumlicher Geltungsbereich der ZIV bb. Erträge aus Lebensversicherungen cc. Unterschreitung des Schwellenwertes dd. Ausnahmen für bestimmte Anleihen nach 15 ZIV Wirtschaftlicher Eigentümer ( 2 ZIV) a. Definition des wirtschaftlichen Eigentümers b. Ermittlung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers ( 3 ZIV) aa. Vor dem begründete Vertragsbeziehungen bb. Nach dem begründete Vertragsbeziehungen cc. Andere Person c. Ermittlung des Wohnsitzes des wirtschaftlichen Eigentümers ( 3 ZIV) aa. Vor dem begründete Vertragsbeziehungen bb. Nach dem begründete Vertragsbeziehungen II. Das Meldeverfahren Zuständige Behörde Inhalt der Auskunft a. Angaben nach 8 ZIV b. Angaben nach 4 Abs. 1 Satz 3 ZIV Informationswege und zeitliche Vorgaben Technische Abwicklung des Meldeverfahrens Altjahre D. Auswirkung auf die Erklärungspflicht des Steuerpflichtigen E. Zwischenstaatliche Auskunftsverkehr mit den sog. Koexistenz-Staaten F. Änderung der EU-Zinsrichtlinie I. Vorgeschichte II. Festgestellte Probleme und Handlungsbedarf III. Lösung IV. Voraussetzungen einer Änderung Kapitel 13: Zwischenstaatliche Amtshilfe bei der Steuererhebung (Beitreibung) (Laws) A. Überblick über die Rechtsgrundlagen I. EG-Beitreibungsrichtlinie (EGBeitrRL) und EG-Beitreibungsgesetz (EGBeitrG) II. DBA III. Amts- und Rechtshilfeabkommen IV. Verhältnis der Regelungen zueinander V. BMF-Merkblatt B. Anwendungsbereich des EGBeitrG C. Arten der Amtshilfeersuchen D. Voraussetzungen der Auskunftserteilung I. Beteiligte Behörden II. Antrag
16 18 Inhaltsverzeichnis III. Voraussetzungen des 4 Abs. 1 EGBeitrG IV. Forderungshöhe/Mindestbeträge E. Art und Umfang der zu erteilenden Auskünfte F. Grenzen der Auskunftserteilung I. Grenzen der Auskunftserteilung nach dem EGBeitrG II. Steuergeheimnis III. Sonstiger Geheimhaltungsschutz IV. Datenschutz V. Allgemeine Grundsätze des internationalen Auskunftsverkehrs. 394 G. Zuständigkeit I. Ausgehende Ersuchen II. Eingehende Ersuchen III. Ausnahmen H. Auskunftserteilungsverfahren I. Auskunftsersuchen II. Sprache III. Zurücknahme des Auskunftsersuchen IV. Form und Übermittlung des Auskunftsersuchens (und der Informationen) V. Eingangsbestätigung VI. Vom Auskunftsersuchen erfasste Personen VII. Prüfung des Ersuchens Durchführung des Auskunftsersuchens a. Beschaffung der notwendigen Informationen b. Weitergabe der beschafften Informationen und Unterrichtungspflichten Ablehnung des Auskunftsersuchens a. Ablehnung des Auskunftsersuchens nach Art. 14 EGBeitrRL b. Ablehnung des Auskunftsersuchens aus sonstigen Gründen 401 X. Ergebnismeldung Kapitel 14: Konkurrenzen (Stahlschmidt) A. Einleitung B. Konkurrenzen bezüglich der Anspruchsgrundlage I. Amts- und Rechtshilfeverträge DBA II. Verhältnis Amts- und Rechtshilfeverträge und DBA EGAHiG 403 III. Verhältnis 117 AO Internationale Vorschriften C. Konkurrenzen bezüglich der Auskunftsverbote D. Konkurrenzen bezüglich des Steuergeheimnisses Kapitel 15: Zwischenstaatliche Rechtshilfe in Steuerstrafsachen (Stahlschmidt) A. Einleitung B. Rechtsgrundlagen der Rechtshilfe
17 Inhaltsverzeichnis I. Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRhÜbk) II. Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-RhÜbk) und Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) III. Bilaterale Rechtshilfeabkommen IV. Rechtshilfe ohne völkerrechtliche Vereinbarung C. Konkurrenzen D. Steuergeheimnis E. Zuständigkeiten F. Umfang des zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehrs G. Durchführung der Rechtshilfe H. Grenzen der Rechtshilfe I. Rechtsschutz Kapitel 16: Aktuelle Entwicklungen (Stahlschmidt) Andorra Bahamas Guernsey Hongkong Isle of Man Jersey Liechtenstein Macao Monaco Österreich San Marino Schweiz Singapur Anlagen Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen Merkblatt des BMF vom 25. Januar 2006 zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Italien über Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen AO: Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Steuern auf Versicherungsprämien
18 Inhaltsverzeichnis Richtlinie 2002/94/EG der Kommission vom 9. Dezember 2002 zur Festlegung ausführlicher Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Artikeln der Richtlinie 76/308/EWG über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit bestimmten Abgaben, Zöllen, Steuern und sonstigen Maßnahmen Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Abgaben, Zölle, Steuern und sonstige Maßnahmen Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten Steuern, bestimmter Verbrauchsteuern und der Steuern auf Versicherungsprämien (EG-Amtshilfe-Gesetz EGAHiG) Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates vom 7. Oktober 2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 218/ Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis
Ägypten Art. 24 Abs. 1 b) ff) Art. 17 Abs. 2 Argentinien Art. 23 Abs. 2 Art. 17 Abs. 2
Anlage 4 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkünften aufgrund persönlich ausgeübter Tätigkeit von unbeschränkt steuerpflichtigen Künstlern und Sportlern Unter den Künstlerbegriff i. S. der DBA fallen
MehrAusländisches Wirtschaftsrecht
Ausländisches Wirtschaftsrecht Systematischer Arbeitskatalog für die Praxis von Dr. jur. R. Böckl Rechtsanwalt in Bonn begründet von Dr. jur M. Wittenstein Rechtsanwalt und Notar in Frankfurt am Main AW
MehrSteuerverwaltung des Kantons Graubünden Administraziun da taglia dal chantun Grischun Amministrazione imposte del Cantone dei Grigioni
Steuerverwaltung des Kantons Graubünden Administraziun da taglia dal chantun Grischun Amministrazione imposte del Cantone dei Grigioni Form. 122 7001 Chur, Steinbruchstrasse 18 Telefon 081 257 34 28 Telefax:
MehrStand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen
1 Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen IV B 5 / StandDBA01012007 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Ägypten 08.12.1987 1990 278 1990
MehrPreisliste "0180 Callthrough"
Deutschland Festnetz 01801110086 0,0390 Deutschland Mobilfunk 01805110086 0,1400 INTERNATIONAL Ägypten 01805110086 0,1400 Ägypten (Mobilfunk) 01803110086 0,0900 Albanien 01803110086 0,0900 Algerien 01803110086
MehrStand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2009 I. Geltende Abkommen
1 Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2009 I. Geltende Abkommen IV B 2 / StandDBA01012009 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Ägypten 08.12.1987 1990 278 1990
MehrReisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan 925 1.500 1.800. Ägypten 500 1.500 1.800. Albanien 325 1.500 1.800. Algerien 475 1.500 1.
Die u.g. n gelten für einen vierwöchigen Aufenthalt. Bei kürzerem oder längeren Aufenthalt verringert bzw. erhöht Afghanistan 925 1.500 1.800 Ägypten 500 1.500 1.800 Albanien 325 1.500 1.800 Algerien 475
MehrAnlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. Ägypten X 24 Abs.
Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. DBA-Staat Keine Aktivitätsklausel Aktivitätsklausel Verweis auf 8 AStG1 Ägypten 24 Abs. 1 d)
MehrAdapter für Sauerstoff Ventile nach Ländern
Adapter für Sauerstoff Ventile nach Ländern Sie besitzen einen Sauerstoff-Druckminderer und wollen in ein bestimmtes Land und sind auf der Suche nach der Information welcher Adapter in welchem Land benötigt
MehrBericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2009 Dienstsitz Berlin Mauerstr. 39 42 10117 Berlin Tel.: 030 / 18444-00-0 Fax:
MehrAnschlussförderung im Programm Strategische Partnerschaften und Thematische Netzwerke ( )
Anschlussförderung im Programm Strategische Partnerschaften Thematische Netzwerke (2019-2020) Deutsche ins Ausland (Hin- Rückreise) Afghanistan 925,00 975,00 1.525,00 Ägypten 650,00 975,00 1.525,00 Albanien
MehrZur Tarifeinstufung verweisen wir auf das Informationsblatt Quellensteuertarife auf unserer Internetseite:
Finanzdirektion Steuerverwaltung Quellensteuern Merkblatt über die Quellenbesteuerung der Erwerbseinkünfte von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmern bei Transporten, gültig ab 1. Januar 2014 I. Steuerpflichtige
MehrReisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan Ägypten Albanien Algerien
Die u.g. n gelten für einen vierwöchigen Aufenthalt. Bei kürzerem oder längeren Aufenthalt verringert bzw. erhöht Afghanistan 925 1.500 1.800 Ägypten 650 1.500 1.800 Albanien 325 1.500 1.800 Algerien 475
MehrReisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan Ägypten Albanien Algerien
Eine Unterkunft muss jeweils individuell organisiert werden und wird nicht über das zur Verfügung gestellt. können keine Drittmittel zur Finanzierung des Aufenthalts herangezogen werden. Afghanistan 925
MehrVerbrauch von Primärenergie pro Kopf
Verbrauch von Primärenergie pro Kopf In Tonnen Öläquivalent*, nach nach Regionen Regionen und ausgewählten und ausgewählten Staaten, Staaten, 2007 2007 3,0
MehrÜbersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz
Übersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz Hinweis: Eine Gewähr dafür, welche Form der Beglaubigung zur Vorlage deutscher Führungszeugnisse im Ausland erforderlich ist, wird nicht übernommen.
MehrReferat 05 -Finanzcontolling- Statistik nach Ländern im WS 18/19. Stand:
Statistik nach Ländern im WS 18/19 Stand: 05.12.2018 Referat 05 -Finanzcontolling- Albanien M 5 5 Albanien W 2 4 1 7 Ges 7 4 1 12 Bosnien und Herzegowina M 9 9 Bosnien und Herzegowina W 3 1 1 1 6 Ges 12
Mehr1. Das weltweite Humboldt-Netzwerk
Alle ausländischen und deutschen Stipendiaten und Preisträger nach aktuellen Aufenthaltsländern, Stand: Januar 2018 Nordamerika Kanada 39 12 58 11 120 133 88 183 72 476 3 12 7 13 2 34 633 USA 226 386 1060
MehrAusländische Ärztinnen/Ärzte
Ausländische Ärztinnen/Ärzte Stand: 31.12.2017 Tabelle: 11.0 Baden- Württemberg Herkunftsland darvon: Berufs Tätigkeit Europäische Union 3365 6.4 465 2900 7.1 2263 6.3 310 327 Belgien 23 9.5 4 19 5.6 13
MehrEntsendung, EU-, EWR-Staaten und die Schweiz/Abkommensstaaten (Formulare, maximale Dauer)
Entsendung, EU-, EWR-Staaten und die Schweiz/Abkommensstaaten (Formulare, maximale Dauer) Redaktion TK Lexikon Arbeitsrecht 1. Juli 2014 Entsendung, EU-, EWR-Staaten und die Schweiz/Abkommensstaaten (Formulare,
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries, Stand 01.01.2018 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 5. Bezirk: Gries Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt Männer
MehrReisekostenzuschüsse für deutsche Stipendiaten Gültig ab
bei 811 Afghanistan 925,00 775,00 675,00 795 Ägypten 650,00 500,00 500,00 101 Albanien 325,00 250,00 250,00 791 Algerien 475,00 375,00 350,00 1 Andorra 300,00 150,00 300,00 701 Angola 1.125,00 875,00 875,00
MehrReisekostenzuschüsse für deutsche und ausländische Stipendiaten Gültig ab
bei bis zu 12 811 Afghanistan 1.200,00 925,00 795 Ägypten 775,00 600,00 101 Albanien 525,00 400,00 791 Algerien 600,00 450,00 1 Andorra 350,00 250,00 701 Angola 1.350,00 1.025,00 623 Antigua und Barbuda
MehrEntlastung von ausländischen Quellensteuern im EWR ohne Doppelbesteuerungsabkommen. Dr. Markus Summer, LL.M., MBA
Entlastung von ausländischen Quellensteuern im EWR ohne Doppelbesteuerungsabkommen Dr. Markus Summer, LL.M., MBA 1 Ausgangslage: Mutter-Tochter RL 2011/96/EU: Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen
MehrBerner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang)
Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang) SR 0.231.15; AS 1993 2659 Geltungsbereich der Übereinkunft am 5. Januar 2004 1 Ägypten*
MehrA... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien...
A... 5 Afghanistan... 5 Ägypten... 5 Albanien... 5 Algerien... 5 Andorra... 5 Angola... 5 Äquatorialguinea... 5 Argentinien... 5 Armenien... 5 Aserbaidschan... 6 Äthiopien... 6 Australien... 6 B... 7 Bahrain...
Mehrabgehende Verbindungen /min 1)
Seite 1 von 6 bob weltweit für big bob, big bob 2009, big bob 2011, big bob 8,80, bob breitband 1 GB, bob vierer 2008, bob vierer 2011, gigabob, minibob, smartbob, smartbob 2011, smartbob XL, smartbob
Mehr1. Das weltweite Humboldt-Netzwerk
Alle ausländischen und deutschen Stipendiaten und Preisträger nach aktuellen Aufenthaltsländern, Stand: Januar 2016 Nordamerika Kanada 35 11 57 12 115 131 89 183 61 464 4 9 8 16 33 616 USA 206 411 1086
MehrRangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang)
Rangliste der Pressefreiheit 2013 Platz Land Region Veränderung (Vorjahresrang) 1 Finnland Europa/GUS 0 (1) 2 Niederlande Europa/GUS +1 (3) 3 Norwegen Europa/GUS -2 (1) 4 Luxemburg Europa/GUS +2 (6) 5
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrGeografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen
Verbriefungsrisi Andorra - 1 - - - - - - - - - - Vereinigte Arabische Emirate 13.125 48.713 - - - - 2.037 - - 2.037 0,00 - Albanien 50 94 - - - - 15 - - 15 - - Armenien - 1.088 - - - - 134 - - 134 0,00
MehrÜbersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz
Übersicht über das beim Bundesamt für Justiz Hinweis: Eine Gewähr dafür, welche zur Vorlage deutscher Führungszeugnisse im Ausland erforderlich ist, wird nicht übernommen. Bitte kontaktieren Sie in Zweifelsfällen
MehrBUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 da da Gewährung Albanien 121 8.113 7.865 96,9% 248 3,1% 3.455 - - 9 0,3% 43 1,2% 25 0,7% 77 2,2% 2.831 81,9% 547 15,8% 5.472 138 Bosnien und Herzegowina 122 8.474 5.705 67,3% 2.769 32,7% 6.594
MehrÜBERSICHT VISUMSKOSTEN SOMMERABREISE 2016
ÜBERSICHT VISUMSKOSTEN SOMMERABREISE 2016 Heute erhalten Sie eine Übersicht nach dem heutigen Stand (die Bestimmungen können sich immer wieder ändern, auch kurzfristig!) über die entstehenden Kosten, die
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrOffenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum
Offenlegung gemäß Artikel 440 CRR Offenlegung zum 30.09.2017 in MEUR Tabelle 1 Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen wesentlichen Kreditrisi der Kaufund Kreditrisi Verbriefungsrisi
MehrStand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Wintersemester 2018/19
Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kosovo Kosovo(alt) Kroatien Lettland Litauen Luxemburg
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand 01.01.2019 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt Männer
MehrParl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung"
8419/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 1 von 18 Parl. Anfrage 8819/J - "EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand 01.01.2017 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt
MehrStand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2010 I. Geltende Abkommen
Stand der Doppelbesteuerungskommen 1. Januar 2010 I. Geltende Abkommen Abkommen Fundstelle Inkrafttreten Anwendung mit vom Jg. S. Jg. S. Jg. S. Jg. S. 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
MehrUnternehmensbesteuerung
Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6
MehrAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Die Umsetzung des AGG im Betrieb mit Handlungsempfehlungen für die Praxis von Bernhard Steinkühler Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin ERICH SCHMIDT
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand 01.01.2019 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt
Mehr*Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen (fiktiv: maximal 15) (fiktiv: maximal 15)
DBA-Quellensteuerhöchstsätze bei ausländischen Einnahmen aus Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen* *Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen
MehrLänder nach Todesrate pro 1000 Einwohner 2015
Länder nach Todesrate pro 1000 Einwohner 2015 Rang Land Anzahl der Sterbefälle pro 1000 Einwohner 1. Sierra Leone 17,4 2. Botswana 17,0 3. Ukraine 16,8 4. Bulgarien 15,8 5. Lettland 15,7 5. Belarus 15,7
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf, Stand 01.01.2018 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 3. Bezirk: Geidorf Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt
MehrFachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz
Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz Deutsch Englisch Französisch Italienisch Mit Internationaler Systematik der wirtschaftlichen Tätigkeiten und deutscher, britischer, französischer und italienischer
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand 01.01.2018 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt
MehrBonität von Staaten Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York)
Bonität von Staaten 2016 Von Standard & Poor`s (Amerikanische Ratingagentur mit Sitz in New York) AAA(Bestnote) Land/Wirtschaftsraum Kreditwürdigkeit Ausblick Schweiz AAA Stabil Kanada AAA Stabil Hong
MehrDA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung
MehrKilometergeld und Reisekosten
Kilometergeld und Reisekosten 1. Kilometergeld Fahrzeug pro km Motorfahrrad und Motorrad mit einem Hubraum bis 250 ccm 0,14 Motorrad mit einem Hubraum über 250 ccm 0,24 PKW und Kombi 0,42 Zuschlag für
MehrLANDESAMT FüR SOZIALE SICHERHEIT ÖFFENTLICHE EINRICHTUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS. L S S Quartal:2011-04
LANDESAMT FüR SOZIALE SICHERHEIT ÖFFENTLICHE EINRICHTUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT ADMINISTRATIVE ANWEISUNGEN LSS L S S Quartal:2011-04 Grenzüberschreitende Beschäftigung Inhalt Prinzipien...5 Kein Abkommen...6
MehrGünstig in über 80 weitere Länder telefonieren Keine Verbindungsgebühr Für 5 Cent/Minute ins deutsche Vodafone-Netz telefonieren
Nr. 67 21.07.2010 Seite 1 von 6 für Vodafone-Fachhändler CallYa International: Ab 4 Cent in internationale e telefonieren Günstig in über 80 weitere Länder telefonieren Keine Verbindungsgebühr Für 5 Cent/Minute
MehrStand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2018
davon Rückgemeldet davon Neuimmatr. davon Erstimmatr. Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bosnien-Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland
MehrILNAS-EN ISO 15841:2014
Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend, Stand 01.10.2017 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 4. Bezirk: Lend Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt Männer
MehrStand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2011 I. Geltende Abkommen
1 Stand der Doppelbesteuerungskommen 1. Januar 2011 I. Geltende Abkommen IV B 2 / StandDBA01012011 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Ägypten 08.12.1987 1990 278 1990
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin I POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:
MehrEntwicklung der Lebenserwartung
Entwicklung der Lebenserwartung 1955-15 Rang Land Lebenserwartung Lebenserwartung Lebenserwartung 1955 in Jahren 1985 in Jahren 15 in Jahren 1. Japan 62,2 76,9 83,5 2. Hong Kong 63,2 75,7 83,3 3. Schweiz
MehrAmtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes
Amtliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes - Zahlen zur Lage der Modeindustrie Veränd. i.v.h. Umsatz Bekleidungsgewerbe (ohne Umsatzsteuer ) 7.189.578 7.564.840 5,2 Lederbekleidung 59.775 70.560 18,0
MehrSteuerberatergebührenverordnung
Steuerberatergebührenverordnung Handkommentar für die tägliche Praxis Von Horst Meyer Steuerberater in Lüneburg, Mitglied des Gebührenausschusses der Steuerberaterkammer Niedersachsen Dr. Christoph Goez
MehrJahrgang 2016 Ausgegeben am 14. Juli 2016
1 von 5 Jahrgang 2016 Ausgegeben am 14. Juli 2016 84. Verordnung: Stmk. AuslandsreisezulagenVO 84. Verordnung der Steiermärkischen esregierung vom 7. Juli 2016 über die Festsetzung der Reisezulagen für
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 12. Bezirk: Andritz, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 12. Bezirk: Andritz, Stand 01.01.2019 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 12. Bezirk: Andritz Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt
MehrAbgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland
Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 0,29 USA / Kanada pro Minute 2 0,29 Übrige Welt pro Minute 2 0,99 SMS in Fest-
MehrSeite 1 von 5. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen:
Seite 1 von 5 Ägypten Vodafone 0,99 0,89 0,49 0,99 Aland Inseln alle Netze 0,023 0,24 Andorra alle Netze 1,39 1,19 Anguilla alle Netze 1,39 1,19 Antigua & Barbuda alle Netze 1,39 1,19 Argentinien alle
MehrEntwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009
Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich
Mehr($ ) ' & *&+%,- % . "/*% &" & -,- *! 3&&") 4' /*%- &"# $ -1/ /* '$ - 6,- . / *- ' &"($ /-7. ( 89!$ 4)// &"',- :!&")7 - - 7 / 7 - - - 7 -: *7 /
!"#$ %&"'$ %&" ($ ) ' & *&+%, %. "/*% &" &, * 0%1/ 2%3*! 3&&") 4' /*% &"# $ 1/ /* 5 &"($ 3'&"($ + 3'&"($ &"#$ &" '$ 6,. / * ' &"($ /7. ( 89!$ 4)// &"', :!&")7, &"'8,!&") 7 / 7 7 : *7 / / / 1/ ;;'
MehrSTATISTIK DER AUSZAHLUNGEN AN EHEMALIGE ZWANGSARBEITER UND DEREN RECHTSNACHFOLGER
STATISTIK DER AUSZAHLUNGEN AN EHEMALIGE ZWANGSARBEITER UND DEREN RECHTSNACHFOLGER LÄNDERÜBERSICHT Die Auszahlungen zum Ausgleich von Zwangsarbeit erfolgten in insgesamt 98 Ländern. Die folgende Übersicht
MehrLänder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung Gesamtvermögen je erwachsene Person Dezil 1 Unter $
Länder nach Aufbau von Vermögensstruktur/verteilung 2015 Gesamtvermögen je erwachsene Person 100.000-1 Mio. $ 1. Schweiz 1,7% 47,2% 40,3% 10,8% 2. Neuseeland 10,0% 30,9% 50,5% 8,6% 3. Schweden 15,8% 47,4%
MehrVorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007
Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für
MehrZürcher Steuerbuch Nr. 29/459 Privatrechtliche Vorsorgeleistungen Quellensteuer ab 2012 Merkblatt
Zürcher Steuerbuch Nr. 29/459 Privatrechtliche Vorsorgeleistungen ab 2012 Merkblatt Merkblatt Nr. 29/459 des kantonalen Steueramtes über die Quellenbesteuerung privatrechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN
1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG
MehrLand Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer
C A L L W O R L D W I D E Tarife 2012 Auch online unter: http://www.happyhandy.at Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Anguilla Antigua
MehrÜbersicht über das deutsche Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Fachbereich Thematik Abzugsteuerentlastung Übersicht über das deutsche Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Bitte beachten Sie: - Diese Liste erhebt keinen Anspruch
MehrEN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014)
ÖNORM EN ISO 15841 Ausgabe: 2014-11-15 Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire Fils pour utilisation
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Nachstehende Fragen beziehen sich auf Drucksache 6/744.
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1514 6. Wahlperiode 31.01.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Ausländer 2012 in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung
MehrRangliste der Pressefreiheit 2014 Platz Land Region Veränderung*
Rangliste der Pressefreiheit 2014 Platz Land Region Veränderung* 1 Finnland Europa/GUS 0 2 Niederlande Europa/GUS 0 3 Norwegen Europa/GUS 0 4 Luxemburg Europa/GUS 0 5 Andorra Europa/GUS 0 6 Liechtenstein
MehrStand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich 1. Januar 2016 I. Geltende Abkommen
Stand der Doppelbesteuerungskommen und anderer Abkommen im Steuerbereich 1. Januar 2016 I. Geltende Abkommen Abkommen Fundstelle Inkrafttreten Anwendung 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
MehrAnerkennung von ausländischen Schulzeugnissen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Anerkennung von ausländischen Schulzeugnissen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner A... 6 Afghanistan... 6 Ägypten... 6 Albanien... 6 Algerien... 6 Angola... 6 Äquatorialguinea... 6 Argentinien...
MehrDIENSTREISE: SPESEN FÜR ARBEITNEHMER
DIENSTREISE: SPESEN FÜR ARBEITNEHMER Spesen für Arbeitnehmer Auf Grundlage des Art. 77 (5) des polnischen Arbeitsgesetzbuches (kodeks pracy) bestimmen sich die Reisekosten für Inland- und Auslandsreisen
MehrHiermit übersende ich die Gesamtübersicht 2011 über die gemäß 16 Abs. 6 UStG monatlich bekannt gegebenen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrAnlage b) Termin- und Nationenliste Flugdienstleistungen im Internationalen Preisträgerprogramm
14.01.016 P R Ä M I E N P R O G R A M M 0 1 6 Anlage b) Termin- und Nationenliste Flugdienstleistungen im Internationalen Preisträgerprogramm 1 Abkürzungen und Inhalt: Letzte Seite 14.01.016 P R Ä M I
MehrStand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich 1. Januar 2014 I. Geltende Abkommen
Stand der Doppelbesteuerungskommen und anderer Abkommen im Steuerbereich 1. Januar 2014 I. Geltende Abkommen Abkommen Fundstelle Inkrafttreten Anwendung 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
MehrBei der Berechnung der Reisekosten sind die unterschiedlichen Tages-/Nächtigungssätze sowie Reisekostenersätze zu berücksichtigen.
Reisekosten Bei der Berechnung der Reisekosten sind die unterschiedlichen Tages-/Nächtigungssätze sowie Reisekostenersätze zu berücksichtigen. Europa Österreich Kilometergeld Pkw 0,42 Kilometergeld Fahrrad/zu
MehrNachhaltigkeitsindex. Pensionssysteme. Presseaussendung. Quelle: Allianz Asset Management.
Nachhaltigkeitsindex für Pensionssysteme Ergänzungsmaterial zur Presseaussendung Wien, 01. April 2014 Ranking nach Ländern 2014 (absolut) 1 Australien 2 Schweden 3 Neuseeland 4 Norwegen 5 Niederlande 6
MehrStudierende Fachhochschulen Ausländische Studieanfänger/innen an Fachhochschul-Studiengängen - Zeitreihe Studienjahr
Studierende Fachhochschulen Ausländische Studieanfänger/innen an Fachhochschul-Studiengängen - Zeitreihe Studienjahr Quelle: Fachhochschulrat auf Basis BiDokVFH Datenaufbereitung: bmwfw, Abt. IV/9 Staatengruppe
MehrServicepreisliste Sparhandy Allnet-Flat-Tarife (Stand:11/2015)
Servicepreisliste Sparhandy Allnet-Flat-Tarife (Stand:11/2015) Die nachstehenden Preise gelten für sämtliche Sparhandy Allnet-Flat-Tarife. Alle Preise in Euro und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
MehrProtokoll von 1978 zum Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, vom 17.
Protokoll von 1978 zum Internationalen Übereinkommen von 1973, vom 17. Februar 1978 SR 0.814.288.2; AS 1988 1652 Geltungsbereich des Protokolls von 1978 und des durch das Protokoll geänderten Übereinkommens
MehrAnwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 12. Bezirk: Andritz, Stand
Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 12. Bezirk: Andritz, Stand 01.01.2018 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 12. Bezirk: Andritz Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt
MehrNeu! Weltweit ab 1 Cent/ Min. Ohne Anmeldung. Ohne Mindestumsatz. eety Die Wertkarte. Ohne mtl. Grundgebühr. Die ganze Welt um wenig Geld!
Neu! Weltweit ab 1 Cent/ Min. eety Die Wertkarte Ohne Anmeldung Ohne mtl. Grundgebühr Ohne Mindestumsatz Die ganze Welt um wenig Geld! dieweltkarte.at Österreichweite-Tarife * Anrufe ins Festnetz und alle
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
MehrStand: Studierende nach Kontinent, Staatsangehörigkeit, Geschl. und Status Sommersemester 2015
davon Rückgemeldet davon Neuimmatr. davon Erstimmatr. Seite: 1 R Albanien Belgien Bosnien und Herzegowina Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Kosovo(alt)
MehrZulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern
Telefon: 0341 65 11 336 24-Stunden-Hotline: 0172 340 71 35 Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern *örtliche Änderungen und Regelungen nicht inbegriffen Land Art Innerorts Außerorts Schnellstraße
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17 Rdn. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23 I. Die Europäische Union 1 23 1. Historische Entwicklung 1 23 2.
MehrBegutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
Mehr