Abteilungsordnung der Abteilung Leichtathletik des TV 1890 Rheinzabern e.v.

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1 Abteilungsordnung der Abteilung Leichtathletik des TV 1890 Rheinzabern e.v. Stand In der vorliegenden Satzung wird die männliche Form der Anrede auch stellvertretend für die jeweilige weibliche Form verwendet. Kapitel 1 1 Zugehörigkeit, Name und Geschäftsjahr der Abteilung 1) Die Abteilung Leichtathletik ist eine rechtlich unselbständige Abteilung des TV 1890 Rheinzabern e.v. Für die Abteilung Leichtathletik gilt die Satzung des TV 1890 Rheinzabern e.v. in der jeweils durch die Mitgliederversammlung beschlossenen aktuellen Fassung. 2) Die Abteilung führt den Namen TV 1890 Rheinzabern Leichtathletik 3) Das Geschäftsjahr der Abteilung ist das Kalenderjahr. 2 Verbandszugehörigkeit 1) Die Abteilung Leichtathletik ist Mitglied im Leichtathletikverband Pfalz e.v. (LVP) 2) Die Satzungen und Ordnungen des Leichtathletikverband Pfalz e.v. werden durch die Mitglieder der Leichtathletikabteilung anerkannt. 3 Mitgliedschaft 1) Die Mitgliedschaft wird über die 3, 4 und 5 der Satzung des TV 1890 Rheinzabern e.v. geregelt. Mit dem Eintritt in die Abteilung Leichtathletik wird die vorliegende. Abteilungsordnung akzeptiert. 4 Mitgliedsbeiträge, Arbeitsstunden, Meldegebühren, Trikots, Fahrtkosten 1) Der Mitgliedsbeitrag des Gesamtvereins sowie außerordentliche Beiträge der Abteilung Leichtathletik werden von der Mitgliederversammlung des TV 1890 Rheinzabern e.v. festgelegt und beschlossen. 2) Eine Arbeitsstundenregelung gibt es in der Abt. Leichtathletik derzeit nicht. Diese kann aber von der Abteilungsleitung beantragt werden. Die Mitgliederversammlung muss über eine solche Regelung beschließen. 3) Meldegebühren zur Teilnahme an Wettkämpfen trägt die Abteilung Leichtathletik, wenn die ausgeübte Disziplin der aktuellen olympischen Leichtathletik entspricht bzw. die Veranstaltung vom DLV genehmigt wurde. Im Volkslaufbereich gilt nachfolgende Regelung: Läufe bis 10km Streckenlänge: max. 6,00 Kostenübernahme Läufe bis Halbmarathon: max. 10,00 Kostenübernahme Läufe ab Marathon und länger: max. 12,50 Kostenübernahme Ist die Meldegebühr bei einem Volkslauf höher, so trägt der Teilnehmer den Differenzbetrag. 4) Eine Übernahme von Fahrtkosten erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der aktuell gültigen Auslagenerstattungsordnung des Gesamtvereins. 5) Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, an Wettkämpfen/ Volksläufen ein Trikot des TVR e.v. Abteilung Leichtathletik zu tragen. Die Oberteile der Trikots werden von der Abteilung Leichtathletik leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Trikot bleibt nach Aushändigung an die Mitglieder Eigentum der Abteilung Leichtathletik. Im Falle

2 eines Vereinsaustritts, Vereinswechsels oder eines Wechsels in den passiven Mitgliedsstand, sind ausgehändigte Trikots wieder zurückzugeben. Die traditionelle, dominierende Farbe der Trikots ist in rot zu halten. Stand Kapitel 2 5 Organe der Abteilung Die Organe der Abteilung Leichtathletik sind: 1) die Abteilungsversammlung 2) die Abteilungsleitung 6 Die Abteilungsversammlung 1) Stimm und Wahlberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Abteilungsversammlung teilnehmen. 2) Der Abteilungsleiter muss nach 7 der Satzung des TV Rheinzabern das 18. Lebensjahr vollendet haben. 3) In die Abteilungsleitung wählbar sind Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Als Ausnahme davon gilt das Amt des Kassenwarts, dieser muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. 4) Die Abteilungsversammlung wird durch den Abteilungsleiter einberufen. Sie muss jedoch mindestens einmal jährlich einberufen werden. 5) Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Jockgrim und auf der Vereinshomepage mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch die Abteilungsleitung. 6) Die Tagesordnung soll folgende Punkte enthalten: Prüfung der Korrekten Einladung Bericht des Abteilungsleiters Berichte aus den Übungsgruppen Berichte der Funktionsträger Offene Gesprächsrunde zu den Berichten Anträge Sonstiges Im Abstand von jeweils 2 Jahren muss die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert werden: Vorschlag des Abteilungsleiters, der sich bei der Mitgliederversammlung des Gesamtvereins zur Wahl stellt. Neuwahl der Abteilungsleitung (ohne Abteilungsleiter, da dieser gem. Satzung des TV 1890 Rheinzabern e.v. durch die Mitgliederversammlung des TV 1890 Rheinzabern e.v. gewählt wird.) 7) Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Abteilungsversammlung beim Abteilungsleiter schriftlich eingereicht werden. 8) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. 9) Wahlen erfolgen grundsätzlich offen. Es muss geheim abgestimmt werden, sobald ein anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dieses verlangt. 10)Die gefassten Beschlüsse sind in ein Protokoll aufzunehmen, das vom Schriftführer sowie vom Abteilungsleiter unterzeichnet wird. 11)Die Abteilungsleitung ist zur Einberufung einer außerordentlichen Abteilungsversammlung

3 verpflichtet, wenn dies mindestens 50 stimmberechtigte Mitglieder beantragen. 12) Die Abteilungsversammlung ist beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder 13) Beschlüsse der Abteilungsversammlung sind zu protokollieren. Die Niederschrift soll Ort, Zeit, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Ergebnis der Abstimmung enthalten. Kapitel 3 7 Die Abteilungsleitung 1) Laut 14, Absatz 1 der Satzung des TV 1890 Rheinzabern e.v. ist es den Abteilungen erlaubt, Ausschüsse zu bilden. Die Abteilungsleitung ist ein solcher Ausschuss. 2) Die Abteilungsleitung setzt sich wie folgt zusammen: Abteilungsleiter stellv. Abteilungsleiter Kassenwart Pressewart/ Öffentlichkeitsarbeit Sportwart für Wettkampf und Freizeitsport Gerätewart Zeugwart Jugend und Schülerwart Volkslaufwart/ Pressewart Volkslauf Wirtschaftswart Organisationsleiter Veranstaltungen stellv. Organisationsleiter Veranstaltungen Schriftführer Beisitzer 3) Der Kassenwart muss laut 14, Absatz 1 der Satzung des TV 1890 Rheinzabern e.v. vom geschäftsführenden Vorstand des TV 1890 Rheinzabern e.v. bestätigt werden. 4) Bei Ausscheiden eines Funktionsträgers ist die Abteilungsleitung berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Abteilungsversammlung zu berufen. 5) Ein Mitglied der Abteilungsleitung kann mehrere Ämter in Personalunion ausüben. 6) Der Abteilungsleiter, im Vertretungsfall der stellv. Abteilungsleiter, gehört dem Gesamtvorstand des TV 1890 Rheinzabern e.v. an. 8 Aufgaben der Abteilungsleitung 1) Die Abteilung regelt Angelegenheiten und Aufgaben eigenverantwortlich, jedoch unter ausdrücklicher Beachtung der Satzungsvorgaben und ergänzenden Ordnungen des TV 1890 Rheinzabern e.v. Darunter fällt auch die Pflege der abteilungseigenen Einrichtungen, Anlagen und Inventare im Kraftraum in der Römerbadhalle, in der Lagerhalle und im Geräteraum des Stadions. 2) Die Abteilungsleitung ist an Beschlüsse gebunden, die der Gesamtvorstand oder die Mitgliederversammlung gefasst haben. 3) Die Abteilungsleitung ist verpflichtet, im Rahmen ihres Haushaltsplanes, ihren finanziellen Aufwand zu bestreiten. 4) Aufgabe der Abteilungsleitung ist es, die Beschlüsse der Abteilungsversammlung umzusetzen. 9 Aufgliederung der Aufgaben der Abteilungsleitungsmitglieder Abteilungsleiter: Die Aufgaben des Abteilungsleiters umfassen:

4 1) Die Satzung des TV 1890 Rheinzabern sowie die Abteilungsordnung bedingungslos einzuhalten. 2) Interessenvertretung der Abteilungsmitglieder nach innen und außen 3) Fachlich organisatorische, sportliche und personelle Führung der Abteilung 4) Informationsfluss zu den Mitgliedern wahren 5) Anfallende Aufgaben koordinieren 6) Schnittstelle zum Vereinsvorsitzenden, zur Gemeinde, zur Verbandsgemeinde, zum Landesverband bilden 7) Einberufung von Versammlungen der Abteilung 8) Teilnahme an Vorstandssitzungen des Gesamtvereins 9) Hauptverantwortlicher bei Abteilungseigenen Veranstaltungen 10) Vorschläge zu Abteilungs Mitgliederehrungen an den Vereinsvorstand Stellv. Abteilungsleiter/in Die Aufgaben des stellv. Abteilungsleiters umfassen: 1) Regelmäßige Abstimmung mit Abteilungsleiter zu dessen o.g. Aufgaben 2) Vertretung des Abteilungsleiters in allen Aufgaben 3) Stellvertretende Teilnahme an Vorstandsitzungen Kassenwart: Die Aufgaben des Kassenwarts umfassen: 1) Gewissenhafte, zuverlässige und verantwortliche Führung der Abteilungskasse 2) Tätigen von Überweisungen 3) Verantwortliche Kassenführung bei Abteilungsveranstaltungen 4) Bei allen genannten Aufgaben (1 3), steht er in enger Zusammenarbeit mit dem Kassenwart des Gesamtvereins Pressewart Bahn/ Öffentlichkeitsarbeit: Die Aufgabe des Pressewarts ist es: 1) Die Abteilung in der Öffentlichkeit zu präsentieren, 2) Vorberichte und Berichte über Wettkämpfe, Veranstaltungen und Versammlungen zu schreiben, 3) Berichte im Amtsblatt der VG Jockgrim sowie in der Tageszeitung, Anzeigern und der Vereinshomepage zu veröffentlichen, 4) Einen Artikel der Abt. Leichtathletik für den jährlich erscheinenden Heimatbrief zu erstellen 5) Neue Medien/ Trends (z.b. Facebook etc.) zur Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen 6) Absprache und Abstimmung mit Presswart Volkslauf Sportwart für Wettkampf und Freizeitsport: Die Aufgaben des Sportwarts umfassen: 1) Meldungen zu Wettkämpfen in Absprache mit den Trainern tätigen 2) Veröffentlichung der Meldung im abteilungseigenen Schaukasten 3) Berücksichtigung der Veranstaltungs Ausschreibung (Meldeschluss/ Altersklassen etc.) 4) Einteilung der Übungsgruppen in Absprache mit den Trainern 5) Hallenzeiten/ Kapazitäten ermitteln und der Verbandsgemeinde Jockgrim melden 6) Hauptverantwortliche Organisation von Trainingslagern und Wochenend Trainingscamps 7) Startpassverwaltung 8) Jährlich anhand von Ergebnislisten zu ehrenden Sportler ermitteln

5 Gerätewart Die Aufgaben des Geräte und Zeugwarts umfassen: 1) Ordnungsgemäßen, sicheren Zustand der abteilungseigene Geräte und Materialien gewährleisten. Darunter zählen sportliche Geräte als auch Materialien und Geräte für abteilungseigene Veranstaltungen. (ggf. Reperaturen durchführen/organisieren) 2) Vorschläge für Neuanschaffungen 3) Organisation der regelmäßigen Reinigung des Kraftraums 4) Führung einer Inventarliste/ Anlageninventar Zeugwart 1) Verwaltung von Trikots und Trainingsanzügen der Abteilung 2) Vorschläge für Neuanschaffungen Jugend und Schülerwart Die Aufgabe des Jugend und Schülerwarts umfasst: 1) Interessen der Schüler und Jugendlichen und deren Eltern zu vertreten. 2) Gemeinsame Aktivitäten planen (z.b. Trainingscamp, Zelten, Ausflüge, Kanutour, Grillfest..) 3) Die Gemeinschaft aller Kinder und Schüler Gruppen unserer Abteilung zu fördern Volkslaufwart/ Pressewart Volkslauf Die Aufgaben des Volkslaufwarts/ Presswart Volkslauf umfassen: 1) Koordination der beiden Lauftreffs (Lingenfeld und Rheinzabern) 2) Interessen sowie den Zusammenhalt der Läufer fördern und wahren. 3) Gewinnung von Läufernachwuchs 4) Leitung der Läuferabende im Turnerheim 5) Organisation von gemeinsamen Ausflügen, Wettkämpfen etc. 6) Schreiben von kurzen Volkslaufberichten für Homepage und Amtsblatt Wirtschaftswart Die Aufgaben des Wirtschaftswarts umfassen: 1) Organisation des Wirtschaftsbetriebs bei Abteilungsveranstaltungen 2) Einkauf aller notwendigen Wirtschaftswaren 3) Bestellungen (Bäckerei, Getränkehandel etc.) Im Rahmen seiner Aufgaben ist der Wirtschaftswart eigenverantwortlich tätig Organisationsleiter Veranstaltungen Der Organisationsleiter von Veranstaltungen hat die Aufgabe, die sportlichen Abteilungsveranstaltungen hauptverantwortlich zu organisieren. Aktuell sind dies: Rheinzaberner Winterlaufserie Osterlauf Stellv. Organisationsleiter Veranstaltungen Der stellvertretende Organisationsleiter unterstützt den hauptverantwortlichen Organisationsleiter bei der Organisation sowie bei der Durchführung der Veranstaltung Schriftführer/in Der Schriftführer ist Protokollant bei diversen Sitzungen und Besprechungen.

6 Beisitzer Beisitzer stehen der Abteilung für besondere Aufgaben zur Verfügung 10 Änderung der Abteilungsordnung Ein Antrag auf Änderung der Abteilungsordnung kann durch die Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder an den Gesamtvorstand gerichtet werden. 11 Schlussbestimmungen Die vorstehende Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsleitung vorgeschlagen und bei der Abteilungsversammlung vom bestätigt. Der Gesamtvorstand des TV 1890 Rheinzabern e.v. hat die Satzung ebenfalls bestätigt, sodass diese zum gültig ist.

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