Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Geltungsbereich
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- Petra Schäfer
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Geltungsbereich Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Mietgeräte und Zubehör im Laden und Online-Verleih der Firma Kurt Stoppel, Dudenroder Straße 5, D Büdingen Hessen mit seinen Geschäftskunden. Unsere Webseite stellt eine Einladung an die Geschäftskunden dar. Die Mietanfrage geht vom Kunden aus. Ebenso bestimmt der Kunde Liefertag und Rückgabetag nach einer Mindestmietzeit von 24 Monaten. Hierzu gemachte Vorschläge dienen dem Kunden nur als Hilfestellung. Den zeitlichen Ablauf bestimmt nur der Kunde selbst nach 24 Monaten. Die nach Zusage durch den Kunden mit ihm Vereinbarte Mietzeit ist für beide Vertragsparteien bindend und Berechnungsgrundlage der Mietgebühr. Der Mietvertrag ist auf zwei Jahre fest abgeschlossen und ist innerhalb der Vertragslaufzeit nicht kündbar. 1. Allgemeines Das Mietgerät oder die Mietgeräte sind immer Eigentum des Vermieters. 1.1 Mietvertrag: Der gemeinsame Mietvertrag kommt zustande mit 1.Zahlung per SEPA Lastschriftmandat. 1.2 Mietzeitberechnung: Der Mieter bestimmt die Tage vor und nach dem Versand. Wir machen lediglich einen entsprechenden Vorschlag, den der Mieter jederzeit ändern kann. Dem Mieter wird ein zahlungsfreier Versand gewährt. Allen Berechnungen liegt eine Mindestmietzeit von 24 Monaten zu Grunde. Soweit andere Zeitabschnitte (z.b. Geocaching) vorgesehen sind, gelten diese gemäß Angebot. 1.3 Mietpreise: Es gelten die jeweils auf den Mietvertrag ausgewiesenen Gerätepreise pro Mietmonat. 1.4 Fehlgeschlagener Bankeinzug Bei nicht Einlösung des Bankeinzugs wird Ihr Internetportal geschlossen und erst wieder geöfnet wen alle Gebühren und die Gerätemiete gezahlt worden sind. Kosten des Portalfreischaltung Internet 35,00 + MwSt. 1.5 Kaution / Zahlung: Zur Eigentumssicherung ist eine Kaution unverzichtbar. Sie wird bei vollständiger Rückgabe im Originalzustand am Tage der Rückgabe, oder am nächsten Werktag zurücküberwiesen (ausgenommen fällige Zahlungen werden von der Kaution vor Rückzahlung in Abzug gebracht. Mietgebühr und Kaution werden zum vereinbarten Zahlungsziel abgebucht mit der Firmen SEBA Lastschrift. Sie sind Voraussetzung für das Zustandekommen eines Mietvertrages. Bei Bestellung ist mindestens eine Anzahlung von 65,44 Euro zu leisten. Erst mit Leistung dieser Zahlung gilt eine Reservierung als vereinbart. 1.6 Versendung / Zustellung: Wir verpflichten uns, zum vereinbarten Termin das Mietobjekt dem gewählten Paketdienst, in der Regel DHL, zur Weiterleitung an den Empfänger zu übergeben. Der Versand erfolgt in
2 versicherter Form, auf Gefahr und im Rahmen der Zeitvorgaben des Empfängers. Der Mieter hat den Empfang sicherzustellen und trägt eventuelle Kosten, die durch die Nichtannahme oder Unmöglichkeit der Zustellung entstehen. Dieses sind auch die vereinbarten Mietkosten. Für eine verspätete Zustellung haftet der Vermieter grundsätzlich nicht, da nur der Mieter den Versendetag bestimmt. Daher wird dem Mieter angeraten, die Versendezeit ausreichend zu berechnen. 1.7 Erhalt / Mängel, Gerätedefekt, Fehlversand, Funktionsunfähigkeit oder dergleichen Der Mieter erhält das Mietobjekt in sauberen und funktionsfähigem Zustand. Die Mietgeräte bestehen in der Regel aus Navigationsgerät mit Roming Karte, 12/24 V Kabel und Einbauanleitung. Es obliegt dem Mieter, unmittelbar nach Erhalt des Mietobjekts dieses und alle mitgelieferten Teile auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, mit dem Einbau in ein KFZ, LKW oder Baumaschien mit Ihrer Werkstatt soweit dieses möglich und zumutbar ist. Stellt der Mieter Mängel fest, so sind diese unmittelbar nach Geräteerhalt dem Vermieter schriftlich ( genügt stoppel-wi@t-online.de) und vorab per Telefon ( ) mitzuteilen. Bei einem festgestellten Mangel wird der Vermieter daher sofort, vor Reisebeginn versuchen, den Mangel zu beheben. Kommt der Mieter der Prüfung nicht nach, können später festgestellte Mängel nur noch gerügt werden, Grundsätzlich obliegt es dem Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist dem Mieter ein Ersatzgerät / oder bemängeltes Teil zur Verfügung zu stellen. Sollte ein nicht vom Mieter verursachter Gerätedefekt auftreten, oder der Mieter das Mietgerät aus Schuld des Vermieters nicht erhalten; bzw. das Mietgerät in nicht funktionsfähigem Zustand erhalten oder erhalten haben, stellt der Vermieter innerhalb Europas ein Ersatzgerät oder Ersatzteil bereit. Ist keine Ersatzmöglichkeit vorhanden oder möglich, erstattet der Vermieter die Miete anteilmäßig zurück. Im Falle eines Gerätedefektes während der Mietzeit muss der Mieter dieses dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form ( , Brief) mit Fehlerbeschreibung mitteilen um in den Genuss einer anteilsmässigen Miet-Erstattung zu kommen. Ansonsten können Mängel nicht mehr, oder nur zum Tage der Mitteilung anerkannt werden. Liegt nach Sachkenntnis des Vermieters ein Bedienungsfehler vor, erfolgt keine Mieterstattung. Alle weiteren Pflichten des Mieters und Vermieters bleiben unberührt. 1.8 Allgemeine Rückgabe des Mietobjektes: Der Mieter verpflichtet sich, nach Mietende das Mietobjekt termingerecht zurückzusenden. Die Pflichten des Mieters zur Rückgabe enden erst, wenn das Mietobjekt in der Hand des Vermieters ist. Wird die vereinbarte Rückgabezeit überzogen, wird der Mietpreis pro Jahr nachberechnet. Kommt durch unvereinbarten Verzug oder eine andere Ursache einer verzögerten Zusendung, die der Mieter zu vertreten hat, eine Folgevermietung nicht zustande, müssen wir den Schaden berechnen. Zum Rückgabetag muss das Mietobjekt sauber, vollständig, inklusive mitgeliefertem Zubehör, an uns gebührenfrei zurückgeliefert werden. Ist die Rücklieferung unvollständig, gilt das Mietobjekt erst als zurückgegeben, wenn alle Teile vollständig eingetroffen sind. Bei fehlgeschlagenen Rückgaben, die der jeweilige Paketdienst nicht ausführen konnte oder wollte, gilt eine erneute Zusendung durch den Mieter als vereinbart. Für eine erneute Zusendung, die der Vermieter zu vertreten hat, steht dem Mieter maximal eine übliche Portoerstattung zu. 1.9 Rückgabe des Mietobjektes bei Teilrücklieferung / Verlust / Beschädigung: Der Vermieter ist berechtigt, bei Rücksendungen mit fehlenden oder beschädigten Gegenständen (z.beispiel: Kabel, Anleitung, Verpackungsboxen, Geräte Romingkarte usw.) eine sofortige
3 Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert zuzüglich den dazu notwendigen Nebenkosten (z.b.: Porto, Versandaufwendungen, auch eigener Aufwand) zu erteilen. Kommt der Mieter nach einer Teilrücklieferung der Aufforderung per , Fax oder Brief zur vollständigen Rücklieferung nicht innerhalb von 3 Tagen nach, endet die Vermietung automatisch nach dem 3. Überziehungstag, das Portal wird für dem Kunden geschlossen. Auf Wunsch des Mieters kann die Mietsache um 1 Jahr verlängert werden. Hierzu ist die Zustimmung des Vermieters zwingende Voraussetzung. Gerät das Mietobjekt in Verlust, wird der jeweilige Zeitwert von der geleisteten Kaution in Abzug gebracht; bzw. bei nicht ausreichender Kaution wird der fehlende Betrag nacherhoben. Für Kabel, Gerätekarten oder Anleitung und Verpackungsboxen (oder ähnliches) gilt der Wiederbeschaffungswert zuzüglich Nebenkosten. Bei Beschädigungen während der Mietzeit wird gegenüber dem Mieter der Schaden geltend gemacht und entweder von der geleisteten Kaution in Abzug gebracht, oder falls diese nicht ausreicht, nachgefordert. Ist das Mietobjekt durch die Beschädigung nach Vorstellung des Vermieters nicht mehr vermietbar wird es zum Zeitwert dem Mieter belastet. Für Zubehör, wie Kabel, Anleitung, Gerätekarten und Verpackungsboxen und dergeleichen gilt der Wiederbeschaffungswert zzgl. Nebenkosten mit eigenem Aufwand.Der Mieter kann Anspruch auf das abgerechnete Mietobjekt nach Zahlung von 500,00 + MwSt. erheben. Bei Beschädigung endet die zu berechnende Mietzeit mit Eingang der beschädigten bzw. übrigen, restlichen Geräteteile, frühestens aber am Ende der vereinbarten Mietzeit. Bei Verlust endet die Mietzeit durch schriftliche Mitteilung des Mieters über den Verlust, jedoch nicht vor Ende der regulären, vereinbarten Mietzeit Nachforschungen bei offenem Verbleib des Mietobjektes: Müssen wir nach Ablauf der regulären Mietzeit, (mehr als 9 Tage nach Ende der regulären Mietzeit) nach dem Mietobjekt forschen, weil der Mieter nicht nach einer Verlängerung nachgesucht hat, oder macht der Mieter am Mietende von sich aus unvollständige oder keine Angaben über Verbleib des Mietgerätes bzw. Teile davon, endet die zu berechnende Mietzeit spätestens nach Ablauf von 365 Tagen nach dem regulären Mietende. Können wir nach Ablauf von 365 Tagen nach regulärem Mietende den Verbleib des Mietgerätes nicht vollständig klären, endet die Mietzeit ebenfalls nach 365 Tagen nach regulärem Mietzeitende. Das Mietobjekt wird dann zu Lasten des Mieters entsprechend der Zeitwertberechnung abgerechnet (ca. 500,00 + MwSt.). Kann der Mieter nach Ende der 365 Tagesfrist das Mietobjekt zurückgeben, obliegt es dem Vermieter, die Rückgabe anzunehmen oder abzulehnen. Bei Annahme der verspäteten Rückgabe durch den Vermieter endet die Mietzeitberechnung ebenfalls am Rückgabetag ( nach 365 Tagen). Zusätzlich entstehen für den Nachforschungsaufwand Gebühren im Rahmen der unter 4. aufgeführten Zusatzleistungen. Dabei wird der Aufwand in 30-Minutenschritten bzw. mindestens ein Aufwand von 35,00 + MwSt. erhoben Zeitwertberechnung: Der Zeitwert eines Mietobjektes berechnet sich wie folgt: Wiederbeschaffungswert eines Neugerätes (Hersteller-Normalpreis zzgl. Versandkosten +MwSt). Ist die Wiederbeschaffung eines Gerätes nicht mehr möglich, wird der Wiederbeschaffungswert eines Vergleichgerätes als Berechnungsgrundlage herangezogen Allgemeine Software- u. Hardwareprodukte, Haftungsausschluss, Satellitenausfälle Software und Hardwareprodukte werden von uns weltweit bezogen. Dabei bemühen wir uns, Ihnen ausgereifte Produkte zu vermieten. Für Fehler, Aktualität und Funktion der verwendeten
4 Software und Hardwareprodukte schließen wir jede Haftung aus. Dieses gilt auch für die Funktion der notwendigen Satelliten zum Betrieb der Navigation. Ein temporärer Satellitenausfall begründet keine Mietrückforderung Änderung / Entfernung von Gerätesoftware und Speichermedien, Anschluss an Fremdgeräte, Rückstellung auf Werkseinstellung (1) Dem Mieter steht es frei, an den allgemeinen Bedienungselementen eines Mietobjektes Einstellungen seinen persönlichen Wünschen anzupassen im Internetportal. Hier sind insbesondere Bildschirmeinstellungen und Lautstärkeeinstellungen oder die Umschaltung in einen anderen Modus gemeint. Verändert der Mieter durch die Änderungen die Funktion des Mietobjektes, so haftet der Vermieter dafür nicht. (2)Speichermedien, wie Speicherkarten dürfen vom Mieter nicht ohne Genehmigung aus dem Mietobjekt entfernt werden. Ebenso ist es dem Mieter untersagt, das Mietobjekt mit fremden Computern, Kabeln oder vergleichbaren Geräten ohne Genehmigung zu verbinden. Die Benutzung der Funktion "Rückstellung auf Werkseinstellung" ist ausnahmslos und in jedem Falle untersagt. Eine solche Rückstellung kann dazu führen, dass Softwareupdates für Karten und Gerät unwiederbringlich verloren sind. Der Mieter haftet ausdrücklich auch für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den genannten Änderungen entstehen. Zudem wird für die Wiederherstellung des Ausgangszustandes bei "Rückstellung auf Werkseinstellung" der entsprechende Aufwand im Rahmen der unter 4. genannten "Zusatzleistungen" berechnet. Dabei wird der Aufwand in 30- Minutenschritten bzw. mindestens ein Aufwand von 30 Minuten erhoben 1.14 Ausübung des Widerrufs (Waren-Rückgabe) Falls ein Widerruf der Bestellung Lieferung in zulässiger Form nach EG-Recht erfolgt, trägt der Besteller Mieter die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Widerruf kann nur schriftlicher Form erklärt werden. Hinweis: Ein zu verwendendes Widerrufsformular nach EG-Recht finden Sie am Seitenende. Dieses können Sie den Waren beilegen, oder in sonstiger Form an uns übermitteln. Falls Sie Ihren Widerruf telefonisch übermitteln, bitten wir der Klarheit wegen trotzdem um Beilegung des Formulars. Für die Ausübung des Widerrufs gelten die gesetzlichen Fristen. (14 Tage). 2. Gerätewechsel, Rechtsvorschriften zur Benutzung, Datenweitergabe Für die Einhaltung von Rechtsvorschriften bei Gerätenutzung trägt der Mieter die alleinige Verantwortung. Soweit Daten zu Zwecken des Versandablaufes weitergegeben werden müssen, gilt diese als zulässig und vereinbart. 3. Forderungen des Mieters aus dem Mietverhältnis Über den Mietbetrag hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen. 4. Zusatzleistungen Soweit Zusatzleistungen beauftragt oder erforderlich werden, beträgt die Vergütung 35,00 + MwSt. pro angefangene halbe Stunde. Zwischen Uhr und Uhr wird ein Zuschlag von 100 % =70,00 + MwSt. auf die Vergütung erhoben. Neben der Vergütung entstehende Gebühren oder Fremdgebühren werden nach Aufwand berechnet. 5. Fremdgebühren Fremdgebühren wie zum Beispiel Porto und Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
5 6. Teilweise Ungültigkeit: Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Mietvertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Eintretens vereinbart worden wären. 7. Gerichsstand Als Gerichtstand gilt Büdingen / Hessen als vereinbart. Büdingen, Dezember 2014 Datenschutzerklärung: Ihre übermittelten Daten werden diskret und sicher behandelt. Eine Weitergabe jeglicher Art ist ausgeschlossen. -- Schriftliches landet nach Abschluss im Reißwolf. -- Der Zugang zu Ihrem Portal ist Ihnen und der Firma Stoppel gestattet -- Elektronische Daten werden sicher behandelt und niemals weitergegeben! Unverbindliche Mietanfragen: Sämtliche uns übermittelten Daten werden nur zur unverbindlichen Mietanfrage genutzt und danach gelöscht. Selbverständlich halten wir uns an gesetzliche Vorschriften. Widerrufsformular (EG) (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) Hinweis:Sie können den Text einfach in eine Mail kopieren und dort ausfüllen
6 An Fa. Kurt Stoppel Dudenroder Strasse 5 D Büdingen Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am: Erhalten am: Ihr Name, KD-Nr.: Anschrift Ihre Unterschrift (nur auf Mitteilung Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen
Der gemeinsame Mietvertrag kommt zustande mit Zahlung der vereinbarten Mietgebühr und Zusendung bzw. Übergabe des Mietobjektes.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Geltungsbereich Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Mietgeräte und Zubehör im Online-Verleih der Fa. Brigitte Schmidt, Uhlandstraße 8, D-77866
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