UMSTELLUNG DER LEHRAMTSSTUDIENGÄNGE IN DAS BA- UND MA-FORMAT

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1 heieducation KOOPERATIVE LEHRERBILDUNG IN HEIDELBERG UMSTELLUNG DER LEHRAMTSSTUDIENGÄNGE IN DAS BA- UND MA-FORMAT BEGLEITPAPIER ZU DEN MINISTERIELLEN GRUNDSÄTZEN ZUR UMSETZUNG DER REFORM DER LEHRERBILDUNG MAI 2014

2 1. Einleitung heieducation Begleitpapier zu den Grundsätzen zur Umsetzung der Reform der Lehrerbildung vom (Stand ) Basierend auf dem Eckpunktepapier der Landesregierung von Baden-Württemberg vom zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung haben am Ministerin Bauer und Minister Stoch die Grundsätze für die Umsetzung der Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg gemeinsam gebilligt (vgl. Anlage 1). Diese legen die Rahmenbedingungen für die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf BA- und MA-Studiengänge fest und liefern somit eine offizielle Grundlage, um die Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg umzusetzen. Alle Lehramtsfächer werden daher gebeten, die Umstellung auf ein BA- und MA-Format in Abstimmung mit den Gremien und den Akteuren entsprechend dem angehängten Zeitplan zu vollziehen (vgl. Anlage 2). Um dieser Herausforderung begegnen zu können, hat die Universität Heidelberg gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg bereits im Dezember 2013 den Prozess heieducation eingeleitet. Im heieducation-papier Grundlagen und gemeinsame Zielsetzung vom Januar 2014 werden auf der Basis einer kooperativen Lehrerbildung durch die Universität und die Pädagogische Hochschule Heidelberg die rechtlichen, strukturellen und inhaltlichen Maßnahmen zur Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf das BA- und MA-System, die Etablierung eines gemeinsamen Master of Education mit den Profilen Lehramt für die Sekundarstufe I (Lehramtstyp 3) 1 und Lehramt für Gymnasien (Lehramtstyp 4) 2, die Einrichtung einer Heidelberg School of Education und die Förderung dieser Teilprojekte durch die Bund-Länder-Antragslinie Qualitätsoffensive Lehrerbildung genau beschrieben. Das heieducation-papier Arbeitsaufträge und Anregungen für die Werkstätten, ebenfalls vom Januar 2014, legt die Struktur der für den Prozess insgesamt zuständigen Steuerungsgruppe und der Werkstätten dar und gibt erste Arbeitsaufträge für die Werkstätten, die Ideen und konkrete Vorschläge für den Qualitätsoffensive-Antrag entwickeln, dabei aber auch grundsätzliche Fragen zu Umstellung und Kooperation exemplarisch diskutieren. Seit Januar 2014 haben die jeweils mit Mitgliedern aus beiden Hochschulen besetzte Steuerungsgruppe, das Schreibteam und die Werkstätten intensiv, informiert und kollegial heieducation als Heidelberger Weg zur Umstellung erarbeitet. An diesen Prozessen sind die Studierenden ebenfalls nachhaltig beteiligt. Die generierten Er- 1 Die Kultusministerkonferenz hat sich auf die Festlegung der folgenden Lehrämter verständigt, die auch der Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung in Baden-Württemberg zugrunde gelegt werden: Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramtstyp 2: Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter (Quelle: 2 Im Folgenden impliziert der gemeinsame Master of Education jeweils die beiden genannten Profile. 1

3 gebnisse wurden außerdem in die Entscheidungsfindung der zuständigen Ministerien in Stuttgart eingespeist. Am fand in Stuttgart auf Einladung der Landesregierung die Auftaktveranstaltung für die Arbeit der Fachkommissionen statt. Dies nahmen die beteiligten Ministerien zum Anlass, den aktuellen Sachstand der Reform der Lehrerbildung zu referieren. Das vorliegende heieducation Begleitpapier zu den Grundsätzen zur Umsetzung der Reform der Lehrerbildung vom , welches den ministeriellen Vorgaben wie auch den Zielsetzungen der beteiligten Heidelberger Hochschulen folgt, dokumentiert nun primär den Sachstand der Überlegungen vor Ort zur Realisierung der ministeriellen Grundsätze für die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf das BAund MA-Format. Ziel dieses Papiers ist es außerdem, im Sinne einer Regieanweisung, die von der Landesregierung festgelegte, zeitlich höchst ambitionierte Umstellung deutlich zu erleichtern. Die hier beschriebenen Maßnahmen sind zwischen den beteiligten Hochschulen abgestimmt. Seitens der Universität Heidelberg findet am Donnerstag, dem , von Uhr bis Uhr, in HS 10 der Neuen Universität, eine universitätsöffentliche Informationsveranstaltung zur Reform der Lehrerbildung statt. Alle am Prozess beteiligten Akteure sind hierzu herzlich eingeladen. Am Standort der Pädagogischen Hochschule findet die Informationsveranstaltung am oder am statt (der genaue Termin wird noch bekannt gegeben). Daran anschließend erhalten die Werkstätten die von der Steuerungsgruppe und dem Schreibteam erarbeiteten Rückmeldungen zu ihren Konzepten. Der Zeitpunkt für die Ausschreibung Qualitätsoffensive Lehrerbildung wird im Moment für Juli 2014 erwartet. Auch hier haben die Steuerungsgruppe und die Werkstätten bereits innovative Konzepte zur Beantragung der vorgesehenen Landes- und Bundesmittel für die Lehrerbildung entwickelt. Diese werden in einem gesonderten Papier kommuniziert. Auch weiterhin wird der Prozess heieducation mit größtmöglicher Transparenz in allen Bereichen und der Beteiligung aller an der Reform der Lehrerbildung beteiligten Fächer und Akteure betrieben. Prof. Dr. Beatrix Busse Prorektorin für Studium und Lehre Universität Heidelberg Prof. Dr. Gerhard Härle Prorektor für Studium und Lehre Pädagogische Hochschule Heidelberg 2

4 2. Aktueller Planungsstand Vorbemerkungen Zurzeit gehen die Planungen dahin, dass auf eine von der Universität und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg jeweils eigenverantwortlich gestaltete Bachelor- Phase ein von beiden Institutionen gemeinsam getragener Master of Education mit den Profillinien Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium folgt. Auf der Grundlage des Entwurfs der Rahmenverordnung des Landes für die künftigen Lehramtsstudiengänge wird dabei weiterhin von Zwei-Hauptfächer-Kombinationen ausgegangen. Für die künftige Lehrerbildung an der Universität Heidelberg ist in diesem Zusammenhang ein möglichst polyvalenter Fach-Bachelor geplant, der sowohl auf den gemeinsam mit der Pädagogischen Hochschule getragenen Master of Education als auch auf einen universitären Fach-Master vorbereitet. Der Fach-BA soll die Basis für eine Zwei-Fächer-Kombination im Master of Education bilden können und idealerweise in Form eines Bachelor-Abschlusses erfolgen; Major-Minor-Lösungen werden dabei nicht angestrebt. Bachelor-Phase: Möglichst polyvalenter Fach-Bachelor (ab Wintersemester 2015/2016) In den Lehramtsfächern, in denen bereits Bachelor-Abschlüsse angeboten werden, kann das neue BA- und MA-Format darauf aufbauen, wobei deutlich sein muss, dass im Vergleich zum derzeitig existierenden Curriculum des gymnasialen Lehramtes in der neuen BA- und MA-Struktur etwa 20 CP pro Fach weniger zur Verfügung stehen. Außerdem muss beachtet werden, dass jetzt 74 CP pro Fach auf die BA-Phase verteilt und 16 CP pro Fach auf die MA-Phase verteilt werden (plus 4 CP pro Fach für die MA-Arbeit, die insgesamt mit 17 CP bepunktet werden wird). Die Übergreifenden Kompetenzen (ÜK) (20 CP) ermöglichen es BA-Studierenden, Kompetenzen in Bereichen außerhalb der studierten Fächer/des studierten Fachs zu erwerben. Für die sog. Lehramtsoption im BA repräsentieren die 20 CP der Übergreifenden Kompetenzen 16 CP (der 45) für die Bildungswissenschaften. Wir bieten hier also mit variablen Wahlpflichtmodulen eine spezielle Lehramtsoption an, die aber dennoch die Polyvalenz des BA weiterhin garantiert. Die Übergreifenden Kompetenzen (20 CP) sollen in der Lehramtsoption das Fachbachelor auf der Grundlage aktueller gesellschaftlicher Erfordernisse (z.b. Inklusion als Möglichkeit der Teilhabe in allen Lebensbereichen) zu Fachübergreifenden Kompetenzen (FK) weiter entwickelt werden. Im FK-Bereich werden für Bachelor-Studierende zwei orientierende Praktika vorgesehen, die als berufsorientierende Praxisphasen in einer Schule oder in einer bildungsbezogenen Institution zu absolvieren sind und zu einer grundsätzlichen Orientierung hinsichtlich des künftigen studien- und berufsbiographischen Weges beitragen sollen. Aufgrund einer MWK-Vorgabe sind darüber hinaus für die zukünftigen Lehramtsstudierenden fachdidaktische Inhalte bereits in der Bachelor-Phase vorzusehen. Um die größtmögliche Polyvalenz des Bachelor-Abschlusses zu gewährleisten, werden die fachdidaktischen Inhalte mit insgesamt 4 CP ausgewiesen und in den Punkterahmen der Fachübergreifenden Kompetenzen (20 CP) eingegliedert: Bachelor-Studierende, die von vornherein die Lehramtsoption wählen, studieren also 16 CP des bildungs- 3

5 wissenschaftlichen FK-Angebots und jeweils 2 CP in der Fachdidaktik ihrer beiden Fächer. Bewerber/innen für den Master of Education, die diesen fachdidaktischen Wahlbereich in der Bachelor-Phase nicht absolviert haben, müssen diese Kompetenzen im Rahmen des Master-Studiums erwerben, um die für den Lehramtstyp 4 (M.Ed.-Profil Lehramt an Gymnasien) erforderlichen 15 CP Fachdidaktik in jedem Fach nachweisen zu können (vgl. Anlage 5), wobei sie die entsprechenden Wahlpflichtmodule der Bachelorphase belegen können. In den Fächern, die derzeit nicht auf der Grundlage des Modells studiert werden (insbes. Naturwissenschaften und Sportwissenschaft mit einem 100% BA), lässt sich das angestrebte Ziel der Polyvalenz des Bachelor-Abschlusses (d.h. ein Bachelor-Abschluss, der sowohl in einen Fach-Master als auch in den Master of Education führen soll) unter den Prämissen einer Beibehaltung von zwei gleich berechtigten Hauptfächern im Lehramt und einer Beibehaltung der freien Kombinierbarkeit dieser Hauptfächer mit einigen Einschränkungen umsetzen entweder als BA of Arts (50/50) mit einem naturwissenschaftlichen Fach und z. B. einem zweiten geisteswissenschaftlichen Fach oder einem BA of Science mit zwei naturwissenschaftlichen Fächern. Ein Übergang zum BA of Science (100%) innerhalb der ersten zwei bis drei Semester ist ohne große Probleme möglich, da in beiden Studiengängen dieselben Lehrveranstaltungen besucht werden sollen, die wiederum ohne Einschränkungen bei einem Studiengangwechsel anerkannt werden können. Danach werden die Einschränkungen und die ggf. bei einem Wechsel des BA (z.b. von 50% BA auf 100% BA) nachzuholenden Veranstaltungen und Modulprüfungen explizit kommuniziert. Die Entscheidung für die Fortsetzung des Studiums in einem Fach-Master oder einem Lehramts-Master kann bis zu diesem Zeitpunkt also ohne Folgen für die Studiendauer getroffen werden. Eine Entscheidung hinsichtlich der Master-Phase zu einem späteren Zeitpunkt bedeutet allerdings, dass Lehrveranstaltungen der Fächer nachgeholt werden müssen (vertiefende Vorlesungen, Praktika etc.). Dies gilt sowohl für den Übergang aus dem B.A. in den M.Sc. als auch für den Übergang vom B.Sc. in den M.Ed. Im Falle eines BA müssten fachwissenschaftliche Kernkompetenzen nachgeholt werden, während beim Übergang von einem 100% B.Sc. in den M.Ed. ein zweites Fach sowie bildungswissenschaftliche und fachdidaktische Module nachstudiert werden müssen. Mit der entsprechenden Studienzeitverlängerung ist der Wechsel also auch in diesem Fall grundsätzlich möglich. Ab dem Wintersemester 2015/2016 gelten die vorhandenen und hinsichtlich der Fachübergreifenden Kompetenzen bis dahin weiter entwickelten Bachelor- Studien- und Prüfungsordnungen mit allen Optionen einheitlich für alle Bachelor- Studierenden der Universität Heidelberg (d.h. es werden keine spezifischen Studienund Prüfungsordnungen für das Lehramt erstellt). Zum Wintersemester 2015/2016 treten in den Fächern, in denen bisher 100% Bachelor vorhanden sind, Bachelor-Prüfungsordnungen in Kraft, die den Erfordernissen eines 50/50 Bachelors im Lehramt Rechnung tragen und die Fortsetzung des Studiums im gemeinsamen M.Ed. Lehramt ermöglichen. 4

6 Master-Phase: M.Ed. Lehramt für die Sekundarstufe I und für Gymnasien (ab Wintersemester 2018/2019) Im Rahmen des von Universität Heidelberg und Pädagogischer Hochschule Heidelberg gemeinsam getragenen M.Ed. erfolgt die Ausbildung in den Lehramtstypen 3 und 4 in den Bereichen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften auf der Grundlage der Rahmenvorgaben des Landes für die Lehrerbildung. Das Modell eines möglichst polyvalenten Fach-Bachelors hat dabei Auswirkungen auf die Master-Phase (vgl. Anlage 5) insbesondere in den folgenden Bereichen: Fachdidaktik: Für das Lehramt an Gymnasien sehen die Rahmenvorgaben des Landes 15 CP pro Fach für den Bereich Fachdidaktik vor. Da im Rahmen der Fachübergreifenden Kompetenzen des Fach-Bachelors an der Universität Heidelberg ein fachdidaktischer Wahlpflichtbereich (je 2 CP pro Fach) vorgesehen ist, bleiben für die Master-Phase noch pro Fach 13 CP Fachdidaktik übrig. Wenn allerdings während des Bachelor-Studiums keine Fachdidaktik-Veranstaltungen besucht wurden, sind die fehlenden Kompetenzen während der Master-Phase zu erwerben, um den Nachweis von 15 CP Fachdidaktik erbringen zu können. Bildungswissenschaften: Für die Bildungswissenschaften sind von der Rahmenverordnung des Landes im Lehramt Gymnasium insgesamt 45 CP (Bachelor- und Master-Phase) vorgesehen, wobei diesem Bereich auch orientierende Praktika sowie die Bereiche Inklusion, DaZ, Diagnostik etc. zugeordnet werden. Den Bildungswissenschaften wird der Bereich der Fachübergreifenden Kompetenzen (FK) in der Lehramtsoption der Bachelor-Phase zugeordnet. Aufgrund des fachdidaktischen Wahlpflichtbereichs reduziert sich in diesem Fall bei früher Ausrichtung auf den M.Ed. die Zahl der bildungswissenschaftlichen Leistungspunkte in der Bachelor-Phase auf 16 CP, so dass für die Master-Phase 29 CP zur Verfügung stehen. Wenn sich Studierende in der BA-Phase zu Gunsten des fachdidaktischen Wahlpflichtbereichs entschieden haben, werden Bildungswissenschaften in der MA-Phase (Master of Education) im Umfang von 29 CP studiert. Wurde diese Option nicht gewählt, werden Bildungswissenschaften in der MA-Phase im Umfang von 25 CP studiert und Fachdidaktik im Umfang von 30 CP [= 0 CP FD im Bachelor + 2 x 15 CP FD im Master = 30 CP]. Master-Arbeit: Die Rahmenverordnung des KM sieht für die Bachelor- und die Master-Arbeit insgesamt 21 CP vor und legt fest, dass im M.Ed. Lehramt für Gymnasien die Masterarbeit nur in den Bereichen Fachwissenschaften oder Fachdidaktik, nicht aber in den Bildungswissenschaften abgeschlossen werden kann. Die Steuerungsgruppe hat am einstimmig dafür votiert, dass noch einmal das Anliegen an die politisch Verantwortlichen herangetragen werden soll, auch bildungswissenschaftliche MA-Arbeiten zuzulassen, sofern die gleiche Anzahl auf CP wie in den Fächern aus den Bildungswissenschaften für die MA-Arbeit transferiert werden kann. Da bei der Planung eines möglichst polyvalenten Fach-Bachelors an der Universität analog zu den bisherigen Bachelor-Studiengängen für die Bachelor-Arbeit weiterhin 12 CP anzusetzen sind, bleiben für die Master-Arbeit aus dem Punktekontingent der Grundsätze noch 9 CP übrig. Diese geringe Anzahl wird in den Fächern als problematisch wahrgenommen, da sie nicht den im Fach-Master üblicherweise vergebenen Leistungspunkten sowie der KMK-Untergrenze von 15 CP für eine MA-Arbeit 5

7 entspricht und somit den Lehramts-Master gegenüber einem Fach-Master insbesondere hinsichtlich der Anschlussfähigkeit zur Promotion abwertet. Es wird daher vorgeschlagen, aus dem Punktekontingent der Fachwissenschaften (90-94 CP) jeweils 4 CP für die Master-Prüfung anzusetzen, die damit einen Umfang von 17 CP erreichet. 3 Die Verwendung von bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Leistungspunkten für die Masterprüfung ist laut Auskunft von MWK und KM ausgeschlossen. Es ist jedem Fach überlassen, eine mündliche Abschlussprüfung im M.Ed. zu konzipieren. Allerdings sind die dafür nötigen CP aus den Fachpunkten und nicht aus den Punkten für die Masterarbeit zu generieren. Trotz der getroffenen Maßnahmen zur Stärkung fachwissenschaftlicher Kompetenzen wird zu gegebener Zeit die Frage der Anschlussfähigkeit des M.Ed. zum Promotionsstudium zu stellen und ggf. bei den Novellierungen der Promotionsordnungen zu berücksichtigen sein. Beim kombinierten Studium eines künstlerischen und eines wissenschaftlichen Fachs entspricht der Studienumfang von Letzterem den im Strukturschema (vgl. Anlage 5) angegebenen Leistungspunkten. Eine Regelung für das Studium des Fachs Gesundheit und Gesellschaft / CARE in Kombination mit einem allgemeinbildenden Fach ist nach Auskunft der verantwortlichen Ministerien in Vorbereitung. Hinsichtlich des Übergangs zum Vorbereitungsdienst (allgemeinbildende Gymnasien berufliche Schulen) ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Regelungen von den zuständigen Ministerien rechtzeitig kommuniziert werden. Mit Blick auf ein drittes Studienfach regelt die RahmenVO-KM, dass ein zusätzliches Fach [...] als Erweiterungsfach in einem ergänzenden Masterstudium [...] studiert werden [kann], sofern hierfür seitens der Hochschule ein Erweiterungsstudiengang eingerichtet worden ist. Zur Kategorie der ausschließlich als Erweiterungsfach zu studierenden Disziplinen zählen in diesem Zusammenhang: Andere lebende Fremdsprachen, Astronomie, Erziehungswissenschaft, Geologie, Hebräisch und Psychologie. (RahmenVO-KM, 5,10) Einzelregelungen durch das Ministerium sind in Vorbereitung. Die Studien- und Prüfungsordnungen für den von Universität Heidelberg und Pädagogischer Hochschule Heidelberg gemeinsam getragenen Studiengang Master of Education treten zwar spätestens zum Wintersemester 2018/2019 in Kraft, doch gibt es bereits jetzt in drei zentralen Bereichen zeitnahen Handlungsbedarf: 1. Die im Kontext der geplanten Rahmenverordnung des Landes ab arbeitenden Fachkommissionen zur Erstellung der (die Bachelor- und die Master- Phase in den Blick nehmenden) Fachpapiere auf Landesebene für die weiter entwickelte Lehramtsausbildung (Ergebnisse werden im Juli 2014 vorgelegt) machen die Auseinandersetzung mit Fachinhalten für die Bachelor- und die Master- Phase bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich. Daher möchten wir alle Fächer 3 Wenn MA-Arbeiten in den Bildungswissenschaften erlaubt würden, und man aus drei Bereichen (jeweils 3 CP aus den Fachpunkten und 3 Punkte aus den Bildungswissenschaften), käme man bei der MA-Arbeit auf 18 CP. Diese Option ist aber zurzeit aufgrund der ministeriellen Vorgaben nicht erlaubt. 6

8 bitten, die Diskussion in den Fächern und ggf. mit den Fachkommissionsvertretern schon jetzt zu führen. 2. Die Fachkommissionen zur Erarbeitung der Kompetenzkataloge arbeiten im Bereich Sekundarstufe I in jenen Fächern schularten- und hochschulübergreifend zusammen, die sowohl in der Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule (bzw. den herkömmlichen Werkreal-, Haupt- und Realschulen) als auch im Gymnasium angeboten werden; hier ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachvertretungen aus Universität und PH sinnvoll. Bei diesen Fächern erfolgt eine Differenzierung der Kompetenzen erst auf der Ebene der gymnasialen Sekundarstufe II. Bei jenen Fächern, die nur an Gymnasien angeboten werden, entstehen Kompetenzkataloge für die gymnasiale Sekundarstufe I und II; diese Kommissionen sind ausschließlich universitär besetzt. 3. Da die Rahmenverordnung die Lehramtsausbildung phasenübergreifend für den Bachelor- und den Master regelt, ist es auf jeden Fall notwendig, Überlegungen zur Gestaltung beider Studienabschnitte bereits jetzt anzustellen, um im Konzeptions- und Anhörungsstadium dieser Rahmenverordnung, deren endgültige Version im Juli 2014 vorgelegt werden soll, die Interessen des Standorts Heidelberg in angemessener Weise vertreten zu können und auch inhaltlich neue Konzepte zumindest anzudenken. Hinsichtlich des Übergangs vom BA- zum MA-Studium wird im Konzept heieducation eine Zulassung auf der Basis der individuell erzielten Abschlussnoten in Verbindung mit einem individuellen Assessment angestrebt. 4. Die Notwendigkeit der Beschäftigung mit der Master-Phase gilt in besonderer Weise mit Blick auf die Antragstellung bei der Ausschreibung Qualitätsoffensive Lehrerbildung : Bei der Vorbereitung dieser Antragstellung muss die inhaltliche und strukturelle Grundkonzeption des geplanten M.Ed. vor dem Hintergrund der Output-Orientierung des Gesamtprozesses (vgl. Anlage 3, Absolventenprofil) bereits zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls unter dem Gesichtspunkt innovativer Prozesse in der Lehrerbildung in den Blick genommen werden, auch wenn detaillierte Prüfungsordnungen derzeit noch nicht vorzulegen sind. Alle Fächer sind weiterhin dazu aufgerufen, zu diesem Prozess beizutragen. 3. Nächste Schritte 3.1 Grundsätze Bei der Weiterentwicklung der Lehrerbildung und deren Umstellung auf BA- und MA- Studiengänge lassen wir uns am Standort Heidelberg von folgenden Grundsätzen leiten: Output-Orientierung: Entwicklung der inhaltlichen Konzeptionen ausgehend von einem Absolventenprofil für den Master of Education (s. Anlage 3) Synergienutzung: Konzeptionelle Verzahnung von Universität, Pädagogischer Hochschule, Staatlichem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Heidelberg sowie Partnerschulen in der Region Proaktives Handeln: Kommunikation der Heidelberger Impulse auf Landesebene Fundierte Fachlichkeit: Forschungsbasierte exzellente Fachwissenschaft und Fachdidaktik mit größtmöglicher Verzahnung sowie Praxisorientierung 7

9 3.2 Konzeptionelle Umsetzung Aus diesen Grundsätzen ergeben sich die folgenden Schritte der Umsetzung: Definition der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalte und Kompetenzen der Lehrerbildung am Standort Heidelberg Verfahren: Einrichtung von Sozietäten 4, bestehend aus - 1 Vertreter Uni - 1 Vertreter PH - 1 Vertreter SSDL Gym - 1 Studierendenvertreter Uni - 1 Studierendenvertreter PH Umsetzung der fachlichen Ziele und Interessen der Universität und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg durch Kontaktaufnahme mit den ministeriellen Fachkommissionen (Listen mit Mitgliedern der Fachkommissionen s. Anlagen 4) im Anschluss an die Auftaktveranstaltung, die am in Stuttgart stattfand. Zuordnung der fachlichen Inhalte zur BA- und MA-Phase (vgl. Strukturschema mit Leistungspunkten, Anlage 5). Bestehende BA- Studiengänge bleiben erhalten, wenn sich auf dieser Grundlage die Umstellung realisieren lässt; andernfalls muss (besonders in den Naturwissenschaften) eine Modifikation für die Lehramts-Option des Fachbachelor erfolgen; Major-Minor-Lösungen streben wir nicht an. Das Landeshochschulgesetz sieht die Möglichkeit des Teilzeitstudiums ausdrücklich vor. Dies ist bei der Konzeption der Studiengänge durch die Fächer in angemessener Weise zu berücksichtigen. Konzeption des gemeinsam von Universität und Pädagogischer Hochschule verantworteten Studiengangs Master of Education (Studienordnung, Prüfungsordnung, Modulhandbücher) auf der Grundlage der RahmenVO- KM. Dies beinhaltet auch die Erarbeitung von Voraussetzungen und Übergangsregeln für den Wechsel von Profil Sekundarstufe I zum Profil Lehramt Gymnasium. Möglichst zeitnahe Formulierung des Antrags zur Ausschreibung Qualitätsoffensive Lehrerbildung. 4 Sozietäten sind institutionenübergreifende Arbeitsgruppen, in denen inhaltliche Themen zwischen den Phasen der Lehrerbildung abgestimmt werden. Sie sind keine Entscheidungsgremien, da die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung von den Fakultäten der beteiligten Hochschulen einerseits und vom Landesinstitut für Lehrerbildung, Abteilung Ausbildung, andererseits eigenständig verantwortet wird. Sozietäten [werden] nach Ausbildungs- und Prüfungsfächern, Fachgruppen / Lernbereichen / Berufsfeldgruppen, übergreifenden Themen gebildet und zwar schulform- und schulstufenübergreifend. [ ] Mitglieder einer Sozietät sind Vertreterinnen und Vertreter aller an der Lehrerbildung beteiligten Institutionen. [ ]. Die Sozietäten sollen auch weiterhin den inhaltlichen Dialog über Wege, Ziele und Ergebnisse der Reform der Lehrerausbildung begleiten. ( 8

10 Anlagen: Übersicht 1. Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg: Grundsätze für die Umsetzung (gemeinsames Papier von Wissenschafts- und Kultusministerium) 2. Universitätsinterner Zeitplan für die Einrichtung von neuen bzw. modifizierten Bachelor-Prüfungsordnungen zum Wintersemester 2015/16 3. Absolventenprofil Master of Education am Standort Heidelberg 4. Liste mit Mitgliedern der von den Ministerien und LRKs im Zuge der Reform der Lehrerbildung eingesetzten allgemeinen Kommission Lehramt Gymnasium, Fachkommissionen Lehramt Gymnasium, Fachkommissionen Lehramt Sekundarstufe I und Gymnasium und der Fachkommission Inklusion 5. Möglicher Modellstudienplan als Orientierungsrahmen, Master of Education, Profil Lehramt Gymnasium (Lehramtstyp 4) 9

11 Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg: Grundsätze für die Umsetzung Vorbemerkung Gute Schulen brauchen in erster Linie eines: gute Lehrerinnen und Lehrer. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, die Lehrerbildung weiterzuentwickeln, um künftige Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich für ihren Beruf vorzubereiten. Am 3. Dezember 2013 hat die Landesregierung per Kabinettsbeschluss Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Lehrerausbildung verabschiedet: Alle Lehramtsstudiengänge werden zum Wintersemester 2015/16 auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt. Die Regelstudienzeit der Lehramtsstudiengänge für die Sekundarstufe I und für Sonderpädagogik wird auf zehn Semester verlängert, die für das Lehramt Gymnasium bereits heute gilt. Die Länge des Studiengangs Lehramt Grundschule bleibt unverändert. Universitäten, Pädagogische Hochschulen und weitere Hochschulen werden künftig intensiver in der Lehrerausbildung kooperieren, um neue Konzeptionen der Lehramtsstudiengänge umzusetzen. Die Qualität der Lehrerbildung wird vor allem durch eine stärkere Professionsbezogenheit weiterentwickelt: Die neuen Studiengänge verbinden ein starkes fachwissenschaftliches Fundament mit darauf abgestimmter forschungsbasierter Fachdidaktik und Bildungswissenschaften. Alle Lehramtsstudierenden werden eine Grundbildung zu Fragen der Inklusion erhalten. Studierenden wird künftig ermöglicht, sich erst verbindlich für den Lehrerberuf zu entscheiden, nachdem sie im Bachelor bereits erste Eindrücke über das künftige Berufsfeld gesammelt haben. Die Eigenständigkeit der Lehramtsstudiengänge mit ihren spezifischen Profilen bleibt erhalten, die Durchlässigkeit zwischen den Studiengängen wird erhöht. Die Berücksichtigung der Vorgaben der KMK sichert die länderübergreifende Anschlussfähigkeit. Die hier vorliegenden Grundsätze beschreiben den Rahmen für die Umsetzung der vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte. Die Umsetzungsvorgaben wurden vom Wissenschaftsministerium und Kultusministerium erarbeitet und in einem Lenkungskreis mit den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen, Musikhochschulen sowie den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung weiterentwickelt. Sie dienen als Grundlage für die Gestaltung der Rahmenverordnung für die neuen Studiengänge. Alle an der Lehrerbildung beteiligten Akteure erhalten durch diese Grundsätze Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge.

12 Grundsätze zur Umsetzung der Reform der Lehrerbildung I. Allgemeines 1. Die Vorgaben der KMK sind einzuhalten. 2. Die Studiengänge werden gemäß den KMK-Lehramtstypen bezeichnet. 3. Alle Lehramtsstudiengänge werden zum Wintersemester 2015/16 auf die Bachelor- und Masterstruktur umgestellt. 4. Die Akkreditierung erfolgt nachlaufend innerhalb von drei Jahren. Das Kultusministerium ist beteiligt. Das konkrete Verfahren wird noch festgelegt. 5. Die Vorbereitungsdienste für alle Lehrämter haben weiterhin eine Dauer von 18 Monaten. 6. Die Studienanteile Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaft werden jeweils als Summe innerhalb der Gesamtleistung (300 ECTS) für einen BA/MA-Studiengang ausgewiesen. 7. Die Bildungswissenschaften werden professionsbezogen und die Fachdidaktiken forschungsbasiert ausgerichtet. 8. Die lehramtsbezogenen Studienabschlüsse sind ein Bachelor of Education oder ein Bachelor of Arts, Bachelor of Science, Bachelor of Fine Arts, Bachelor of Music und ein Master of Education (siehe auch 11.). 9. In den lehramtsbezogenen BA und MA sind jeweils entsprechend den Vorgaben der KMK Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft und schulpraktische Anteile enthalten. 10. Die Regelstudienzeiten sind:! Lehramt (LA) Sekundarstufe I, LA Gymnasium, LA Sonderpädagogik 10 Semester (6 + 4)! LA Grundschule: 8 Semester (6 + 2) + 60 ECTS aus dem Vorbereitungsdienst) mit Verleihung des Mastergrads nach Anerkennung des Anteils aus dem Vorbereitungsdienst

13 11. Der Übergang von einem Bachelor auf einen Master eines (anderen) Lehramts wird via Nachqualifizierung ermöglicht (auch unterschiedliche Lehrämter und unterschiedliche Hochschultypen), zum Beispiel:! Übergang von BA (LA Grundschule) auf MA (Lehramt Sekundarstufe I),! Übergang von BA (LA Sekundarstufe I) auf MA (LA Gymnasium)! Übergang von BA (Kindheitspädagogik) auf MA (LA Grundschule),! Übergang von einem Fachbachelor auf MA (Lehramt Sekundarstufe I, Gymnasium),! Übergang von einem BA (LA Sonderpädagogik) auf MA (LA Grundschule) 12. Das Studium für das LA Gymnasium kann von Pädagogischen Hochschulen nicht allein angeboten werden wie auch das Studium für das LA Grundschule nicht allein von Universitäten angeboten werden kann. 13. Strukturierte, institutionalisierte Kooperationen im Master-Bereich sollen! soweit möglich! zwischen Pädagogischen Hochschulen, Universitäten und weiteren Hochschulen angestrebt werden; andernfalls sind gleichwertige Konzepte vorzulegen (Ausnahme: Studium LA Grundschule). II. Alle Lehramtsstudiengänge 1. Rahmenverordnungen regeln die Grundlagen der Lehramtsstudiengänge: LA Gymnasium, LA Sekundarstufe I, LA Grundschule, LA Sonderpädagogik. 2. Fachpapiere (als Anlage der Rahmenverordnungen) basieren auf den KMK- Fachpapieren für alle Studienfächer und die Bildungswissenschaften:! Lehramt Grundschule: alle Fächer! Lehramt Sekundarstufe I: Alltagskultur und Gesundheit, Technik! Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium: Gemeinsame Fachpapiere für Sekundarstufe I und Gymnasium: Fächer, die an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten/ Musikhochschulen/ Kunsthoch- "#$%&'()"*%+,'-*).'-+'()/0(('()12'%*"#$3)45*$'65*,/3)78! Lehramt Gymnasium: Fächer, die nur im gymnasialen Lehramt vorkom- 6'()195*',(3):';-<,"#$78! Lehramt Sonderpädagogik: sonderpädagogischen Grundlagen, Fachrichtungen und Handlungsfelder

14 3. Die Module zu Grundfragen der Inklusion werden in allen Lehramtsstudiengängen etabliert und im Bereich der bildungswissenschaftlichen Studienanteile verortet (mindestens 6 ECTS). 4. In den Rahmenverordnungen werden die Summen (Bachelor und Master) der Studienanteile der Fachwissenschaften, Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften und Schulpraxisanteile für jedes Lehramtsstudium konkretisiert, damit die spezifischen Profilierungen der Lehrämter ausgestaltet werden können. 5. Im Bachelor und im Master werden Schulpraxisphasen absolviert.! LA Grundschule und LA Sonderpädagogik: Orientierungspraktikum und Schulpraxissemester im Bachelor und ggf. weitere Praktika im Master! LA Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium: Orientierungspraktikum im Bachelor und Schulpraxissemester im Master 6. In allen Lehrämtern können optionale Vertiefungsfächer aus dem Bereich der Sonderpädagogik angeboten werden. III. Lehramtsspezifische Regelungen 1. Lehramt Grundschule 1.1 Grundbildung Deutsch für alle Studierenden mit Studienanteilen Deutsch als Zweitsprache 1.2 Grundbildung Mathematik für alle Studierenden 1.3 Studienfach 1: Deutsch oder Mathematik 1.4 Studienfach 2: Sachunterricht mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen, Kunst, Musik, Sport, Theologien, Fremdsprachen (Englisch, Französisch) 1.5 Erhöhung der fachwissenschaftlichen Anteile in den beiden Studienfächern durch Wegfall eines Kompetenzbereichs (im Verhältnis zu GPO I von 2011) 1.6 Beibehaltung der Studienmöglichkeiten eines weiteren Fachs als Erweiterungsfach (50 ECTS oder abweichende ECTS in weiteren Fächern, sofern eine Studien- und Prüfungsordnung vorliegt).

15 Lehramt Grundschule ECTS Fächer insgesamt 126 Grundbildung Deutsch oder Mathematik mindestens 21 Fach 1 (Deutsch oder Mathematik) mindestens 50 Fach 2 mindestens 50 Bildungswissenschaften 63 inklusive: Modulen zu Grundfragen der Inklusion (mind. 6 ECTS) Schulpraxis 30 BA/MA-Arbeit 21 Summe Lehramt Sonderpädagogik 2.1 Studium Grundbildung Mathematik oder Deutsch für alle Studierenden der Sonderpädagogik (in Anlehnung an Lehramt Grundschule) 2.2 Erhöhung des fachwissenschaftlichen Anteils des einen zu studierenden wissenschaftlichen Faches (in Anlehnung an Lehramt Sekundarstufe I) 2.3 Stärkung sonderpädagogischer Fachlichkeit 2.4 Beibehaltung des Studiums sonderpädagogischer Handlungsfelder (z. B. sonderpädagogischer Dienst, Kooperation, inklusive Bildungsangebote) 2.5 Beibehaltung der Studienmöglichkeiten eines Faches (90 ECTS Sekundarstufe I oder 50 ECTS Grundschule oder abweichende ECTS in weiteren Fächern, sofern eine Studien- und Prüfungsordnung vorliegt) oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung (60 ECTS) als Erweiterungsfach.

16 Lehramt Sonderpädagogik ECTS Fächer insgesamt 86 Deutsch oder Mathematik mindestens 21 Fach mindestens 60 Sonderpädagogische Fachrichtungen (FR) insgesamt FR 2. FR mindestens mindestens Sonderpädagogische Handlungsfelder 30 Sonderpädagogische 17 Grundlagen einschließlich Medizin- Modulen Bildungswissenschaften 46 inklusive: Modulen zu Grundfragen der Inklusion (mind. 6 ECTS) Schulpraxis 34 BA/MA-Arbeit 21 Summe Lehramt Sekundarstufe I 3.1 Studium von zwei Fächern 3.2 Beibehaltung der Studienmöglichkeiten eines weiteren Fachs als Erweiterungsfach (90 ECTS oder abweichende ECTS in weiteren Fächern, sofern eine Studien- und Prüfungsordnung vorliegt). Lehramt Sekundarstufe I ECTS 2 Fächer insgesamt 186 Fachwissenschaft insgesamt je Fach mindestens Fachdidaktik insgesamt je Fach mindestens 48 21

17 Bildungswissenschaften 63 inklusive: Modulen zu Grundfragen der Inklusion (mind. 6 ECTS) Schulpraxis 30 BA/MA-Arbeit 21 Summe Lehramt Gymnasium 4.1 Beibehaltung des Studienanteils der Fachwissenschaften 4.2 Erhöhung des Studienanteils der Fachdidaktiken 4.3 Erhöhung des Anteils der Bildungswissenschaften und gleichzeitige Neukonzeption der Bildungswissenschaften 4.4 Das Orientierungspraktikum ist Teil der Bildungswissenschaften. 4.5 Beibehaltung der Studienmöglichkeiten eines weiteren Fachs als Erweiterungsfach (120 oder 90 ECTS). 4.6 ECTS aus dem Bereich der Fachwissenschaften können für MA-Arbeiten und ggf. auch BA-Arbeiten vorgesehen werden. Lehramt Gymnasium ECTS 2 Fächer insgesamt 218 Fachwissenschaft insgesamt je Fach mindestens Fachdidaktik je Fach 15 Bildungswissenschaften 45 inklusive: Modulen zu Grundfragen der Inklusion (mind. 6 ECTS) Schulpraxis (Schulpraxissemester) 16 BA/MA-Arbeit 21 Summe 300

18 Universität Heidelberg, Seminarstraße 2, Heidelberg Heidelberg, den Prof. Dr. Beatrix Busse Tel Fax Anlage 2: Universitätsinterner Zeitplan für die Einrichtung von neuen bzw. angepassten Bachelor-Prüfungsordnungen zum Wintersemester 2015/ Auf der Grundlage der Verfahrensregelungen bei der Genehmigung von Prüfungsordnungen und angesichts des abgestimmten Gremienkalenders ist für eine Einführung modifizierter bzw. neuer Bachelor-Prüfungsordnungen zum Wintersemester 2015/2016 grundsätzlich von nachstehendem internen Zeitplan auszugehen. Für diejenigen Fächer, in denen eine neue 50/50-Bachelor-Prüfungsordnung erst noch erarbeitet und durch Universitätsrat und Ministerien genehmigt werden muss, sollte spätestens im Mai 2015 die Zustimmung durch den Senat erfolgen. In denjenigen Fächern, in denen Prüfungsordnungen für 50/50 Bachelor bestehen, die nur hinsichtlich der Lehramts-Option gemäß den Vorgaben modifiziert werden müssen, ist nach Auskunft von Frau Reiher kein ministerielles Genehmigungsverfahren erforderlich, so dass es ausreichend ist, wenn die Gremienbeschlüsse für die Anpassung von bestehenden 50/50 Bachelor-Prüfungsordnungen spätestens in der Senatssitzung am 21. Juli 2015 erfolgen. 1 Die Einführung der Studiengänge mit dem Abschlussziel Master of Education ist für das Wintersemester 2018/2019 vorgesehen, so dass die damit verbundenen Studienund Prüfungsordnungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erarbeiten sind. Allerdings haben die für die Masterphase vorzusehenden Studienelemente Rückwirkungen auf die Bachelorphase, und wir bitten deshalb darum, die neue Studienstruktur vom Master of Education her zu denken und somit beide Phasen in den Blick zu nehmen. Seite 1 von 2 Universität Heidelberg Rektorat Grabengasse Heidelberg

19 Vorgeschlagener Zeitplan: bis Oktober 2014 August Dezember 2014 Oktober Dezember 2014 Januar/Februar 2015 März - Mai 2015 Erarbeitung neuer bzw. modifizierter Studien- und Prüfungsordnungen in den Fakultäten (Ansprechpartnerin: Frau I. Reiher, Tel ) Begutachtung der Entwürfe der neuen Studien- und Prüfungsordnungen durch ein externes Gutachten (vgl. Checkliste zum Einrichtungsprozess von Studiengängen an der Universität Heidelberg - Ansprechpartnerin: Frau J. Stievermann, Tel ) Grundsätzlich sollen hier operable Lösungen gefunden werden. Beschluss neuer bzw. modifizierter Studien- und Prüfungsordnungen in den Fakultäten und Überweisung an den Senatsausschuss Lehre (SAL) Beratung und Beschluss der neuen bzw. modifizierten Studien- und Prüfungsordnungen im Senatsausschuss Lehre Beschluss der neuen bzw. modifizierten Studien- und Prüfungsordnungen im Senat 21. Juli 2015 Spätester Zeitpunkt für den Beschluss von neuen bzw. modifizierten Studienund Prüfungsordnungen im Senat April September 2015 Wenn die BA -Studiengänge zunächst als neu einzurichtende Studiengänge zu genehmigen sind: Zustimmung des Universitätsrats zu den neuen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Genehmigung der neuen Studien- und Prüfungsordnungen durch die Ministerien (MWK und KM) 1. Oktober 2015 Inkrafttreten der neuen bzw. angepassten Studien- und Prüfungsordnungen für die Bachelor-Phase Seite 2 von 2

20 Anlage 3: Entwurf: Absolventenprofil Master of Education am Standort Heidelberg Stand Präambel Leitgedanke der Heidelberg School of Education (HSE) und ihres Konzepts heieducation ist die Bildung von Fachleuten für das Lehren und Lernen ( Experts in Education ) im Sinne des Leitbilds für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten der Kultusministerkonferenz (KMK). Grundlage des Absolventenprofils in fachlicher und bildungswissenschaftlicher Hinsicht sind die ländergemeinsamen Vorgaben und Standards der KMK. Die innovative Qualität von heieducation resultiert im gesamten Ansatz und in den einzelnen Komponenten aus der Leitvorstellung einer exzellenten, am Wissenschaftsstandort Heidelberg verankerten und in der Metropolregion integrierten sowie alle relevanten Akteure (Universität, Pädagogische Hochschule, Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung, Partnerschulen und außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtungen) verbindenden Bildung von angehenden Lehrerinnen und Lehrern. heieducation ist unter dem Dach der HSE als Mittelpunkteinrichtung konzentriert und konsequent den folgenden übergeordneten Zielen und Qualitätskriterien verpflichtet: Fachliche Fundierung: In der wechselseitigen Synergie der in sich eigenständigen, theoretisch fundierten und forschungsbasierten Perspektiven fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Wissens und Könnens wird fachliche Kompetenz in der Lehrerbildung generiert, die einen profunden Professionsbezug ermöglicht. Bildungswissenschaftliche Fundierung: Die bildungswissenschaftlichen Komponenten der Lehrerbildung umfassen erziehungswissenschaftliche und entwicklungspsychologische Kompetenzen sowie Grundfragen der Bildung. Sie eröffnen eine theoretisch begründete und empirisch fundierte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Sozialisations- und Bildungsprozessen über die menschliche Lebensspanne mit einem besonderen Fokus auf die Altersphase Kindheit und Jugend. Sie sind verknüpft mit Praxisphasen im Handlungsfeld Schule und verfolgen das Ziel, das Fundament für differentielle Wahrnehmung, professionelle Reflexivität und adaptive Expertise zu legen. Entwicklung von professionsbezogenem Denken und Handeln: Der Professionsbezug in der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern fokussiert die Vermittlung von Fähigkeiten zu vernetztem Denken, zu praxisorientierter Problemanalyse und Problemlösung, zu Teamarbeit und zur Einbindung externer Expertise. Er schließt die Kompetenz zum didaktisch reflektierten Einsatz von zeitgemäßen Medien und E-Learning-Konzepten ein. Entwicklung von personalen und sozialen Kompetenzen unter besonderer Berücksichtigung der Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie der Selbstreflexivität. Entwicklung inter- und transdisziplinärer Dialogkompetenzen. Internationalisierung der Ausbildung und Sensibilisierung für internationale Bildungsprozesse.

21 Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Wahrnehmung gesellschaftlicher und persönlicher Verantwortung auf der Grundlage der erworbenen Kompetenzen. Qualitätssicherung durch Systemakkreditierung und kontinuierliche Evaluation. Mit Blick auf die angestrebte Professionsorientierung der Bildung von Lehrerinnen und Lehrern ist die gegenseitige Ergänzung fachlicher, bildungswissenschaftlicher und persönlichkeitsbezogener Kompetenzen einerseits sowie deren forschungsbasierter Vermittlung andererseits Kerngedanke des Heidelberger Konzeptes heieducation. 2. Profilbeschreibung für Absolventinnen und Absolventen der HSE (Master of Education Lehramt Sekundarstufe I und Lehramt Gymnasium) Absolventinnen und Absolventen des neuen Studiengangs zeichnen sich dadurch aus, dass sie in fachwissenschaftlicher Hinsicht sich umfassendes Wissen angeeignet haben, mit an exemplarischen Vertiefungen eingeübten Methoden und Denkweisen auf dem aktuellen Erkenntnisstand vertraut und überdies in der Lage sind, sich selbstständig, problembewusst und kritikfähig neues fachwissenschaftliches Wissen und Können anzueignen. in fachdidaktischer Hinsicht die genannten fachwissenschaftlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit Konzepten forschungsbasierter Fachdidaktik verzahnen können und so die Voraussetzungen für ein schularten- und stufenspezifisch erfolgreiches Reflektieren und Handeln erfüllen. in bildungswissenschaftlicher Hinsicht über differenzierte Grundlagen und vertiefte profilbezogene Kenntnisse (z.b. in den Bereichen Diagnostik, Differenzierung, Beratung, Evaluation und Schulentwicklung) verfügen. in diversitäts- und inklusionsbezogener Hinsicht ein Basiswissen aufweisen, das sie in ihrer beruflichen Praxis zum adäquaten Umgang mit Heterogenität und Zieldifferenzierung in Bildungsprozessen (z.b. im Bereich Deutsch als Zweitsprache) befähigt. in berufsvorbereitender Hinsicht ihre professionsbezogenen Kompetenzen in Praxisphasen weiter entwickeln und erproben konnten. in persönlichkeitsbezogener Hinsicht ihre sozial-kommunikativen und selbstreflexiven Handlungskompetenzen erweitert und vertieft haben und im Bewusstsein ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Verantwortung auch hinsichtlich der Bedeutung der Wissenschaften und der Schulbildung für die Gesellschaft denken und handeln. in inter- und transdisziplinärer Hinsicht die erworbenen Kenntnisse produktiv vernetzen und anwenden können.

22 Kommission für KM / MWK Titel Vorname Name Dienststelle Gymnasium Ina Gonnermann Prof. Dr. Beatrix Busse Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Martina Oesterle Prof. Dr. Anneliese Wellensiek Pädagogische Hochschule Heidelberg Günter Hörz Prof. Dr. Matthias Hermann Staatliche Hochschule für Musik u. Darstellende Kunst Stuttgart Dr. Andrea Rendel Petra von Olschowski Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart Prof. Dr. Klaus Teichmann Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (Gymn.) Karlsruhe Michael Burgenmeister Theodor-Heuss-Gymnasium Esslingen Sekundar- Ina Gonnermann Prof. Dr. Karin Amos Eberhard Karls Universität Tübingen stufe I Thomas Schwarz Prof. Dr. Ulrich Stadtmüller Universität Ulm Simone Dingfelder Prof. Dr. Werner Knapp Pädagogische Hochschule Weingarten Prof. Dr. Ulrich Druwe Pädagogische Hochschule Freiburg Klaus Jerger Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (GWHS) Rottweil Marion Barthold-Weilandt Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (RS) Karlsruhe Prof. Dr. Wolfgang Schöberle Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (Gymn.) Stuttgart Thomas Dreher Realschule Bildungszentrum Seefälle Bonlanden Sandra Vöhringer Glemstalschule Schwieberdingen-Hemmingen (GMS) Irene Kolodey Lembergschule Nagold (GWRS) Dr. Roland Purkl Goethe-Gymnasium Gaggenau Grundschule Annely Zeeb Dr. Christine Böckelmann Pädagogische Hochschule Karlsruhe Dr. Barbara Unteutsch Prof. Dr. Martin Fix Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Dieter v. Alberti Christoph Straub Staatliches Seminar f. Didaktik u. Lehrerbildung (GWHS) Albstadt Judith Oelhaf Burgbergschule Überlingen/ Bodensee (GS) Sonderpädagogik Edgar Denk Gerd Friedrich Prof. Dr. Prof n Dr. Prof. Dr. Prof. Dr. Wolfgang Martina Birgit Klaus Thomas Mack Vertr. für: Hielscher- Fastabend Werner Vertr. für: Sarimski Stöppler Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Pädagogische Hochschule Heidelberg

23 Fachkommissionen Gymnasium (Stand ) Fach Name Titel Vorname Dienststelle Dienstl. Funktion dienstlich 1 Chinesisch Vogel* Prof. Dr. Hans-Ulrich Universität Tübingen Lehrstuhl f. Geschichte / Gesellschaft Chinas hans-ulrich.vogel@uni-tuebingen.de 2 Chinesisch Mittler Prof. Dr. Barbara Universität Heidelberg Fachbereich Sinologie barbara.mittler@zo.uni-heidelberg.de 3 Chinesisch Schick Vera Seminar Tübingen (Gym) Lehrbeauftragte Chinesisch Vera.schick@uni-tuebingen.de 4 Erziehungsw. Fromm* Prof. Dr. Martin Univ. Stuttgart Abt. Pädagogik martin.fromm@ife.uni-stuttgart.de 5 Erziehungsw. Nückles Prof. Dr Matthias Univ. Freiburg Institut für Erziehungswissenschaft matthias.nueckles@ezw.uni-freiburg.de 6 Erziehungsw. Dürr Prof. Rolf Seminar Tübingen (Gym) Bereichsleiter rolf.duerr@seminar-tuebingen.de 7 Griechisch Männlein-Robert* Prof. Dr. Irmgard Universität Tübingen Philologisches Seminar irmgard.maennleinrobert@uni.tuebingen.de 8 Griechisch Grethlein Prof. Dr. Jonas Univ. Heidelberg Seminar für Klassische Philologie jonas.grethlein@skph.uni-heidelberg.de 9 Griechisch Neumann Dr. Uwe Seminar Stuttgart (Gym) Lehrbeauftragter neumann@seminar-stuttgart.de 10 Hebräisch Neef* Prof. Dr. Heinz-Dieter Universität Tübingen A. Testament / Sprachen- Hebräisch heinz-dieter.neef@uni-tuebingen.de 11 Hebräisch Kilwing AOR Norbert Univ. Freiburg Institut für Biblische und Historische norbert.kilwing@theol.uni-freiburg.de 12 Hebräisch Gnandt Prof. Georg Seminar Freiburg (Gym) Bereichsleiter georg.gnandt@doz.seminar-fr.de 13 Italienisch Weiand Prof. Dr. Christof Universität Heidelberg Romanisches Seminar christof.weiand@rose.uni-heidelberg.de 14 Italienisch Stein* Prof. Dr. Achim Universität Stuttgart Institut f. Linguistik und Romanistik achim.stein@ling.uni-stuttgart.de 15 Italienisch Ruess Monika Seminar Stuttgart (Gym) Lehrbeauftragte ruess@seminar-stuttgart.de 16 Jüd. Religionsl. Krochmalnik* Prof. Dr. Daniel Hochschule für Jüd. Studien HD Lehrstuhl für Jüdische Religionslehre daniel.krochmalnik@hfjs.eu 17 Jüd. Religionsl. Stein-Krochmalnik Dorothea Seminar Heidelberg (Gym) Lehrbeauftragte doro.steinkr@googl .com *Koordinator

24 Fortsetzung Fachkommissionen Gymnasium (* Koordinator) Fach Name Titel Vorname Dienststelle Dienstl. Funktion dienstlich 19 Latein Schwindt* Prof. Dr. Jürgen Paul Univ. Heidelberg Seminar für Klassische Philologie 20 Latein Leonhardt Prof. Dr. Jürgen Universität Tübingen Philologisches Seminar 21 Latein Scholz Ingvelde Seminar Stuttgart (Gym) Fachleiterin f. Latein 22 NwT van Slageren Prof. Dr. Joris Univ. Stuttgart Physikalische Chemie 23 NwT Quast* Prof. Dr. Günter KIT Karlsruhe Institut für experimentelle Kernphysik 24 NwT Schmälzle Prof. Dr. Peter Seminar Karlsruhe (Gym) Bereichsleiter 26 Psychologie Renkl Prof. Dr. Alexander Univ. Freiburg Päd. Entwicklungspsychologie 27 Psychologie Weber Anke Seminar Esslingen (Gym) Lehrbeauftragte 28 Russisch Cheauré* Prof. Dr. Elisabeth Univ. Freiburg Slavisches Seminar 29 Russisch Berger Prof. Dr. Tilman Universität Tübingen Slavisches Seminar 30 Russisch Brokoph Antje Seminar Stuttgart (Gym) Lehrbeauftragte 31 Spanisch Müller-Lancé* Prof. Dr. Johannes Universität Mannheim Romanisches Seminar 32 Spanisch Kaiser Prof. Dr. Georg Univ. Konstanz FB Sprachwissenschaft 33 Spanisch Leicht Lucie Seminar Karlsruhe (Gym) Fachleiterin andere lebende Fremdsprachen andere lebende Fremdsprachen Eschbach-Szabo Prof. Dr. Viktoria Univ. Tübingen Japanologie Grage Prof. Dr. Joachim Univ. Freiburg Skandinavistik 25 Psychologie Spinath* Prof. Dr. Birgit Univ. Heidelberg Psychologisches Institut

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