BVAU-News. Liebe Mitglieder, liebe Kollginnen und Kollegen, Inhalt. Nr

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1 Nr BVAU-News Liebe Mitglieder, liebe Kollginnen und Kollegen, Ihr Engagement lässt nicht nach und das freut uns sehr: nach der so genannten Sommerpause haben alle Regionalgruppen weitere Treffen terminiert (siehe unten), u.a. auch zur Vorbereitung unserer Mitgliederversammlung am 23. Oktober in Heidelberg. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder, die mittels eigener Impulsvorträge die bisherigen aber auch alle künftigen Treffen unserer Regionalgruppen zu dem machen, was diese sind: Arbeitsrechtlicher Erfahrungsaustausch und praxisgetriebener Wissenstransfer auf höchstem Niveau! Sie finden in dieser Ausgabe u.a. ein Interview mit dem Fachbereichsleiter Beschäftigungs- und Sozialpolitik am Centrum für Europäische Politik (cep) Klaus-Dieter Sohn. Die ist nicht nur deswegen lesenswert, weil Sie nach der Durchsicht wissen, was das cep eigentlich ist und macht. Viele der dort angesprochenen Themen werden wir im Auftakttreffen der Themengruppe Internationales Arbeitsrecht nämlich gemeinsam mit Herrn Sohn diskutieren, der dazu ausführlich vortragen wird. Das ursprünglich für Juli angesetzte Treffen wird aufgrund kurzfristiger Erkrankungen mehrerer Referenten nun im September stattfinden. Mit Blick auf unseren Fachkongress am 24. Oktober 2014 noch einmal der Hinweis, dass der BVAU infolge einer formlosen Nominierung fünf Gastkarten an juristischen Nachwuchs im Arbeitsrecht zur Teilnahme an dieser Veranstaltung vergibt. Über die ersten Kandidatenvorschläge vor allem aus unserer Mitgliedschaft haben wir uns schon sehr gefreut! Weitere Informationen und Hinweise zur Nominierung finden Sie erneut in dieser Ausgabe. Genießen Sie weiter den Sommer inzwischen als Weltmeister. Ihr Alexander R. Zumkeller (Präsident) Anstehende Termine: Dr. Rupert Felder (Stellvertretender Präsident) Inhalt Editorial... Seite September: RG Nord (Unilever Deutschland Holding, Hamburg) 23. September: RG West (Deutsche Telekom, Bonn) 29. September: RG Südost (Stadtwerke München, München) 30. September: TG Internationales Arbeitsrecht (Airport Conference Center, Flughafen Frankfurt) 7. Oktober: RG Ost (HUSS Medien, Berlin) 9. Oktober: RG Südwest (SAP SE, Walldorf) 16. Oktober: RG Mitte (DFS Deutsche Flugsicherung, Langen) 23. Oktober: Mitgliederversammlung 2014(Heidelberg) 24. Oktober: Fachkongress Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis Heidelberg) Programm/Anmeldung: Im Interview... Seite 2 3 Themen, die den BVAU bewegen...seite 4 Arbeitsrechtler gefunden...seite 5 6 Arbeitsrechtler gesucht...seite 7 8 Aus dem BVAU...Seite 9 Im Blickpunkt: Gemeinschaftsbetrieb als Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung... Seite Veranstaltungshinweise... Seite 12 Impressum... Seite 13 1

2 Was der EuGH aus vorübergehend macht, werden wir bald erfahren. Klaus-Dieter Sohn ist seit 2005 am Centrum für Europäische Politik (cep) und seit 2007 Leiter der Fachbereiche Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie Institutionelles Recht. Zuvor war er zwölf Jahre in verschiedenen Stabsfunktionen bei der Bundeswehr, davon unter anderem vier Jahre in Frankreich und zwei Jahre im damaligen Beitrittsgebiet. Klaus-Dieter Sohn wird im Rahmen des Auftakttreffens der BVAU-Themengruppe Internationales Arbeitsrecht zu den möglichen Änderungen im europäischen Arbeitsrecht nach der Europawahl, also aufgrund der Neubesetzung von Schlüsselpositionen und Ausschüssen in Brüssel, vortragen und diskutieren. Das cep (Centrum für Europäische Politik) ist der europapolitische Think-Tank der Stiftung Ordnungspolitik. Es analysiert die volkswirtschaftlich relevanten Vorhaben der EU und entwickelt Strategien für die europäische Politik. So werden beispielsweise alle Richtlinienvorschläge der EU im Bereich Arbeitsrecht durch eine sorgfältige Analyse und durch Bewertung der Auswirkungen begleitet. Die Arbeit des cep erfüllt die Bedingungen der Gemeinnützigkeit. Dies verpflichtet das cep zur Unabhängigkeit von Partikularinteressen und zur parteipolitischen Neutralität. Im Interview Was sagen Sie, Herr Sohn Der BVAU übernimmt die Antworten der Interviewpartner ohne inhaltliche Änderungen. Es gelten die Hinweise im Impressum auf Seite 13. Herr Sohn, was sind für Sie derzeit wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorhaben, die auf EU-Ebene diskutiert werden und warum? Die EU-Kommission hält sich noch sehr bedeckt mit dem, was sie uns in dieser Legislaturperiode vorlegen wird. Erkennbar ist aber, dass die Arbeitszeitrichtlinie erneut aufgegriffen wird. Überdies fordert das Europäische Parlament, dass die Mutterschutzrichtlinie behandelt werden soll, deren Vorschlag die Kommission erst jüngst zurückgezogen hatte. Angesichts der allgemeinen gender-debatte wird sich das Parlament wahrscheinlich durchsetzen. Schließlich werden wir mit zahlreichen Initiativen zur Gesundheit am Arbeitsplatz konfrontiert werden. Im Mittelpunkt steht der Gesundheitsschutz älterer Arbeitnehmer. Viele Kolleginnen und Kollegen gehen davon aus, dass der Einfluss des europäischen Arbeitsrechts sowohl in der Gesetzgebung als auch im Bereich der Rechtsprechung auf einzelstaatliches, in unserem Falle deutsches, Arbeitsrecht schon in naher Zukunft stark zunehmen wird. Wie sehen Sie diese Entwicklung? Ich beobachte eine zunehmende Verunsicherung, auch der Arbeitsgerichte, wenn es um die Beurteilung der Vereinbarkeit deutscher Normen mit europäischem Recht geht. Diese Entwicklung ist indes nicht verwunderlich, denn der EuGH kommt bisweilen zu kaum nachvollziehbaren Urteilen, und kassiert nicht selten gefestigte deutsche Rechtsprechung freilich ohne dogmatisch nachvollziehbare Begründungen. Ein Beispiel dafür ist die jüngste Rechtsprechung zur Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen. Haben Sie Erkenntnisse dazu, wie etwa das im deutschen AÜG niedergelegte und sehr stark diskutierte Wörtchen vorübergehend vor dem Hintergrund der europäischen Leiharbeitsrichtlinie auf europäischer Ebene gesehen wird? Der Begriff vorübergehend ist ein typischer Kompromiss auf Ebene des Ministerrates. Es war lange umstritten, unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen der Leiharbeit vorgenommen werden dürfen. Unter anderem wurde diskutiert, die Leiharbeit lediglich auf bestimmte Situationen (Stoßzeiten oder unerwartetes Arbeitsaufkommen) zu begrenzen. Letztlich bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, im nationalen Umsetzungsrechtsakt den Begriff vorübergehend zu definieren. Was der EuGH daraus machen wird, werden wir hoffentlich am Ende der Rechtssache Auto- ja Kuljetusalan Työnte- Themengruppe Internationales Arbeitsrecht, 30. September (Frankfurt Flughafen) Klaus-Dieter Sohn mit Vortrag Nach der Europawahl: Welche Änderungen im europäischen Arbeitsrecht bringt die nächste Legislaturperiode? 2

3 kijäliitto AKT ry/öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy (c-533/13) erfahren. Was ist eigentlich für Sie gerade am Arbeitsrecht so interessant und was hat Ihr Interesse für Arbeitsrecht geweckt? Es ist spannend, zu sehen, wie Sozialpartner, Gesetzgeber und Rechtsprechung versuchen, einen gerechten Ausgleich der Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden und dabei dem besonderen Schutzbedürfnis des wirtschaftlich abhängigen, mithin unterlegenen Arbeitnehmers, zu entsprechen. Wo sehen Sie - ganz allgemein die größte arbeitsrechtliche Herausforderung in den nächsten Jahren? Die größte Herausforderung sehe ich in der alternden Arbeitnehmerschaft. Sie wird besondere Schutzvorschriften und neue Arbeitszeitmodelle einfordern, die von Sozialpartnern und Gesetzgebern konkretisiert werden müssen. Diese Entwicklung, gepaart mit dem oftmals überbordenden Sicherheits- und Schutzbedürfnis der europäischen Politik, wird uns in der Zukunft beschäftigen. Das cep führt regelmäßig umfangreiche Analysen und Studien durch. Zu welchem arbeitsrechtlichen Thema dürfen wir die nächste Analyse des cep erwarten? Wie ich eingangs schon sagte, hält sich die EU-Kommission noch sehr bedeckt. Ich kann mir eine Lockerung einzelner Schutzvorschriften für junge Arbeitnehmer vorstellen, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Wenn Sie einmal nicht über die Vorhaben der EU im Bereich Beschäftigungsund Sozialpolitik nachdenken: auf was fokussiert sich Herr Sohn in seiner Freizeit? In der Freizeit gilt meine ganze Aufmerksamkeit meiner Frau und meiner Tochter. Der Wert gemeinsamer Zeit mit der Familie kann nicht hoch genug angesetzt werden. Sehr geehrter Herr Sohn, vielen Dank für das Gespräch. Auftakttreffen der Themengruppe Internationales Arbeitsrecht am 30. September am Frankfurter Flughafen Die Konstitution der ersten BVAU-Themengruppe zum Thema Internationales Arbeitsrecht steht an: Das Auftakttreffen wird am 30. September 2014 am Frankfurter Flughafen (Airport Conference Center) sattfinden und richtet sich an alle Mitglieder, die sich überwiegend oder regelmäßig mit internationalen Fragestellungen beschäftigen und/oder internationale Zuständigkeiten innehaben. Zunächst werden die Teilnehmer die weitere Struktur und Entwicklung dieser ersten Themengruppe diskutieren, sodann werden Fragen zur grenzüberschreitenden Abteilungs-, Team- und Dienstleisterkoordination erörtert werden. Spannende Impulsvorträge von Robert Bosch und der SAP AG hierzu versprechen eine ebenso spannende Diskussion. Ein Impulsvortrag von Herrn Rechtsanwalt Klaus-Dieter Sohn, Fachbereichsleiter für Beschäftigungs- und Sozialpolitik am Centrum für Europäische Politik (CEP), zu den aktuellen Richtlinienvorhaben der EU im Bereich Arbeitsrecht unter Berücksichtigung der jüngsten Ergebnisse der Europawahl 2014 (Kommissionspräsident, Ausschussbesetzung etc.) verspricht ebenfalls eine intensive Diskussion unter den Teilnehmern. 3

4 BVAU-Clearing-Katalog : BVAU-Mitglieder diskutieren Handlungsempfehlungen aus der Praxis Bereits in der Heidelberger Erklärung des BVAU veröffentlicht infolge der letzten BVAU-Mitgliederversammlung im Dezember 2013 haben der BVAU und seine Mitglieder Forderungen mit Blick auf praxisuntaugliche Rahmenbedingungen gegenüber der Öffentlichkeit formuliert. Nun sollen mit einem Clearing-Katalog weitere Konkretisierungen und insbesondere konkrete Gestaltungsvorschläge aus der Unternehmenspraxis heraus folgen. Dazu wird der BVAU auf allen weiteren Treffen seiner Regionalgruppen bis zur Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2014 seine Mitglieder zur Mitarbeit und Diskussion einladen. Es geht um die Benennung von Themen beispielsweise konkreter Vorschriften oder sonstiger Gegebenheiten die durch teilweise sehr kleine Klarstellungen bereits eine enorme Vereinfachung für die Anwendung in der betrieblichen Praxis bedeuten; und zwar oft für alle Beteiligten und Betriebsparteien. Gemeint sind nicht sozialpolitische Forderungen, sondern ausschließlich umsetzungspolitische und aus der praktischen Anwendung heraus entstehende Hinweise. Auf dem im Anschluss an die Mitgliederversammlung anstehenden Fachkongress Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis am 24. Oktober 2014 ebenfalls in Heidelberg wird es die Gelegenheit geben, den so gefundenen BVAU-Clearing-Katalog u.a. mit der ministerialen Arbeitsebene des BMAS zu besprechen. Ebenfalls findet eine Vorstellung und Kommunikation gegenüber der interessierten Öffentlichkeit im Anschluss an eine entsprechende Beschlussfassung der BVAU-Mitglieder statt. Themen, die den BVAU bewegen SAVE THE DATE 7. Oktober 2014: Nächstes Treffen der Regionalgruppe OST Von Matrixstrukturen bis hin zur Gefährdungsbeurteilung: Aktuelle Brennpunkte in der betrieblichen Praxis Gemeinsam mit dem Personalmagazin hat der BVAU in Form einer Sonderbeilage zum Personalmagazin Heft 7/2014 eine Sonderveröffentlichung unter dem Titel Kernkompetenz Arbeitsrecht - Aktuelle Brennpunkte in der betrieblichen Praxis vorgelegt. Neben der erneuten Darstellung der Ziele des BVAU und den seit seiner Gründung Ende April 2013 erfolgten Maßnahmen widmet sich die Beilage mit Hilfe von Gastbeiträgen namhafter Autoren unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themenstellungen. Die Fachbeiträge werden jeweils durch Kommentare und weitere Hinweise von BVAU-Mitgliedern ergänzt. Die Sonderveröffentlichung ist als PDF-Datei hier abrufbar. Das nächste Treffen unserer Regionalgruppe OST wird am 7. Oktober 2014 stattfinden. Als Gastgeber fungiert Volker Hassel, Chefredakteur der Fachzeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht und lädt zum Verlag HUSS Medien am Friedrichshain in Berlin ein. Unseren Mitgliedern geht die Einladung mit dem vollständigen Programm automatisch und rechtzeitig zu. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle (silvio.fricke@bvau.de) anfordern. 4

5 Neuer Head of International Labour Law and Industrial Relations bei CLAAS Birte Fabian hat im August diese Position bei CLAAS übernommen. Dort sind nun alle Themen aus dem Bereich des internationalen Arbeitsrechts und der grenzüberschreitenden Arbeitsbeziehungen beim Familienunternehmen mit Hauptsitz im westfälischen Harsewinkel gebündelt. Die Volljuristin ist bereits seit mehr als sechs Jahren bei CLAAS als Syndika im Bereich Arbeitsrecht tätig. Vor ihrem Einstieg bei CLAAS war Fabian bereits mehr als sieben Jahre als angestellte Rechtsanwältin tätig. Aufgrund der weiterhin zunehmenden weltweiten Expansion des Unternehmens gewinnt das internationale Arbeitsrecht ebenfalls mehr an strategischer Bedeutung und Bedarf daher inzwischen der Steuerung durch ein originär zuständiges Team an Fachexperten. Allein in Europa produziert CLAAS inzwischen an sechs Standorten und unterhält sechs Vertriebsgesellschaften. In den USA stellt CLAAS Mähdrescher her und unterhält eine Vertriebsgesellschaft. Eine weitere Vertriebsgesellschaft beliefert Kunden in Südamerika. Zudem produziert CLAAS in Chandigarh/Indien, ist in Thailand präsent und durch eine weitere CLAAS Gesellschaft in China vertreten. Die CLAAS-Gruppe ist europäischer Marktführer bei Mähdreschern. Die Weltmarktführerschaft besitzt CLAAS mit einer weiteren großen Produktgruppe, den selbstfahrenden Feldhäckslern. Auf Spitzenplätzen in weltweiter Agrartechnik liegt CLAAS auch mit Traktoren sowie mit landwirtschaftlichen Pressen und Grünland-Erntemaschinen. Zur Produktpalette gehört ebenfalls modernste landwirtschaftliche Informationstechnologie. CLAAS beschäftigt rund Mitarbeiter weltweit und hat im Geschäftsjahr 2013 einen Umsatz von 3,8 Milliarden Euro erzielt. Arbeitsrechtler gefunden Syndika Arbeitsrecht > CLAAS Head of International Labour Law and Industrial Relations > CLAAS NEUE THEMENWEBSEITE ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG Die Württembergische unterstützt den BVAU und dessen Mitglieder als strategischer Partner und will insbesondere bei Fragestellungen rund um den Themenkreis Betriebliche Altersversorgung zum Erfolg des BVAU beitragen. Aus diesem Grund ist seit wenigen Tagen eine Themenwebseite der Württembergischen online, die künftig stets neue Informationen rund um die bav für BVAU-Mitglieder bereit halten wird. Dort finden sich auch die innerhalb der Regionalgruppe Südwest aktuell diskutierten Informationen zur rechtssicheren Gestaltung bei der automatischen Einbeziehung in die Entgeltumwandlung uvm. 5

6 Feistkorn neue Head of HR bei meinestadt.de GmbH Antje Feistkorn ist im Juli als neue Head of Human Resources zur Axel Springer - Tochter meinestadt.de GmbH gewechselt. Die Volljuristin und Arbeitsrechtlerin war zuvor als Head of Legal Affairs & Human Resources bei der TUI. com GmbH in Berlin tätig. Davor war Feistkorn bei der TUI Group in Hannover als Head of Executive Management & Manager Labour Relations Germany beschäftigt und konnte bereits auf einige Jahre Berufserfahrung als Group Legal Counsel bei der Otto Group in Hamburg zurückblicken. Bei meinestadt.de leitet Feistkorn ein Team von sechs Mitarbeitern. Die hundertprozentige Tochtergesellschaft der Axel Springer Digital Classifieds liefert online, mobil und via App relevante Informationen zu allen deutschen Städten und Gemeinden. Der zugehörige lokale Stellenmarkt bietet Nutzern Jobangebote aus ihrer Region und gilt als eine der besten Jobbörsen Deutschlands. Monatlich verzeichnet die Website rund 177 Millionen Seitenaufrufe. Die Meinestadt.de GmbH beschäftigt derzeit ca. 350 Mitarbeiter. Head of Legal Affairs & Human Resources > TUI.com Head of HR > meinestadt.de Neuer Leiter Recht für HessenChemie Legal Counsel > OBI Deutschland Leitung Rechtsabteilung > HessenChemie BVAU-Mitglied Dr. Peter T. Klement hat im Juli 2014 die Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.v. (HessenChemie) und damit die Leitung einer der größten Rechtsabteilungen in der deutschen Verbandswelt übernommen. Zuvor war Dr. Klement als Senior Legal Counsel bei OBI Deutschland tätig und leitete dort die arbeitsrechtliche Abteilung. Dieser Tätigkeit gingen mehr als zehn Jahre Beratungstätigkeit in Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmen voraus. HessenChemie repräsentiert mehr als 300 Mitgliedsunternehmen, die wiederum für über Beschäftige stehen. Im Fokus des Verbandes stehen neben der Beratung im Arbeits- und Sozialrecht die Tarifpolitik sowie weitere Dienstleistungen für die Mitgliedsunternehmen. Die Rechtsabteilung von HessenChemie beschäftigt derzeit 15 Juristen in der Wiesbadener Zentrale sowie den beiden Regionalbüros. Neben der Beratung und Vertretung des Verbandes selbst bilden insbesondere die strategische Beratung und die prozessuale Vertretung der Mitgliedsunternehmen Schwerpunkte der Tätigkeit des Teams um Dr. Klement. SAVE THE DATE 9. Oktober 2014: Nächstes Treffen der Regionalgruppe Südwest Das inzwischen vierte Treffen unserer Regionalgruppe Südwest wird am 9. Oktober 2014 stattfinden. Als Gastgeberin fungieren die BVAU-Mitglieder Sibylle Stöcker und Stefan Kürschner und laden nach Walldorf zur SAP SE ein. Unseren Mitgliedern geht die Einladung mit dem vollständigen Programm automatisch und rechtzeitig zu. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle (silvio.fricke@bvau.de) anfordern. 6

7 Mit nachstehenden Stellenausschreibungen helfen wir vorzugsweise BVAU-Mitgliedern, die neue Kolleginnen und Kollegen suchen. Bei Fragen zu einzelnen Positionen oder bei Interesse daran, selbst offene Stellen mit arbeitsrechtlichem Bezug für einen Hinweis in den BVAU-News zu melden, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Im Übrigen nehmen wir aboslut vertraulich auch Hinweise entgegen, sofern sich einzelne Mitglieder von einzelnen Stellenangeboten angesprochen fühlen. ESPRIT sucht Legal Counsel Labor Law (m/w) Tätigkeit (Auszug) Selbständige sowie eigenverantwortliche juristische Betreuung der Personalabteilung, insbesondere zu allen arbeits- und tarifrechtlichen Fragestellungen auf Deutsch und Englisch Erstellung und Aktualisierung der personalseitig verwendeten Verträge, Vorlagen und Muster Verhandlung und Erstellung fachbereichsübergreifender Betriebsvereinbarungen uvm Profil (Auszug) Mit Prädikat abgeschlossene juristische Staatsexamina Mind. 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in einer Wirtschaftskanzlei und/oder in einem international agierenden Industrieunternehmen Fundierte Fachkenntnisse im Individual- und Kollektiv-Arbeitsrecht sowie Tarifvertragsrecht Routinierte Erfahrung in der eigenständigen Gestaltung, Prüfung sowie Verhandlung von Arbeits- und Geschäftsführer-Verträgen Zur vollständigen Stellenanzeige gelangen Sie hier Arbeitsrechtler gesucht Regionalgruppe Südost (Bayern): Prof. Dr. Frank Maschmann zu arbeitsrechtlichen Fragen des neuen MiLoG uvm. Das inzwischen fünfte Treffen unserer Regionalgruppe Südost wird am 29. Juli 2014 in München stattfinden. Als Gastgeberin fungiert BVAU-Mitglied Dr. Ann-Christine Hamisch, Leiterin der Abt. Strategie und Grundsatz Personal bei den Stadtwerken München. Wir freuen uns sehr auf einen Impulsvortrag von Prof. Dr. Frank Maschmann, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Regensburg zu den arbeitsrechtlichen Fragen des neuen MiLoG. BVAU-Mitglieder Ingmar Koch (Compliance Subcontracting Specialist bei Airbus) stellt das bei Airbus eingeführte Verfahren zur Abgrenzung von Werkvertrag und Leiharbeit bzw. zur Vermeidung fehlerhafter und unzulässiger Vertragsabschlüsse in diesen Bereichen vor und stellt die dabei gemachten Erfahrungen zur Diskussion. BVAU-Mitglied Birgit Kießling, Leiterin der BVAU-Regionalgruppe Südost greift den Input zum Projekt "BVAU-Katalog" in Vorbereitung der Mitgliederversammlung im Oktober 2014 auf und stellt diesen vor. Unseren Mitgliedern geht die Einladung mit dem vollständigen Programm automatisch und rechtzeitig zu. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle (silvio.fricke@bvau.de) anfordern. 7

8 Regionalgruppe West trifft sich bei der Deutschen Telekom in Bonn Das nächste Treffen unserer Regionalgruppe West wird am 23. September 2014 stattfinden. BVAU-Mitglied Dr. Ralf Steffan (Leiter Labour Law Services) lädt zur Deutschen Telekom nach Bonn ein. Das Programm liegt allen Mitgliedern bereits vor. BVAU-Präsident Alexander R. Zumkeller stellt die Umsetzung von Familienpflegezeit und Sabbatical bei ABB vor und diskutiert die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Hürden, die dabei genommen wurden. Zudem werden die praktischen Herausforderungen der neuen Rente mit 63 sowie des Mindestlohnes diskutiert, u.a. die Fragen, wie sich die plötzliche Rente mit 63 auf laufende Altersteilzeitvereinbarungen auswirkt oder welchen Einfluss der Mindestlohn auf Praktikantenverhältnisse oder auf Arbeitszeitkonten hat. Im Anschluss können die Teilnehmer gemeinsam diese und weitere Fragen vertiefen und diskutieren. Und: bis zum Treffen in Bonn liegen definitiv die Volltexte der BSG-Entschediungen von Anfang April zur Frage der Rentenbefreiung von Unternehmensjuristen vor: Wie fällt die finale Beurteilung aus? Rechtsanwalt Martin W. Huff, Geschäftsführer der RA-Kammer Köln eröffnet mit einem Impulsvortrag hierzu die Diskussion unter den Teilnehmern. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle anfordern. Robert Bosch sucht Volljurist/in Arbeitsrecht Tätigkeit (Auszug) Gestaltung und Bewertung arbeitsrechtlicher Bedingungen bei strategischen Geschäftsvorgängen wie z.b. Umstrukturierungen und Transaktionen Erarbeitung und Verhandlung von Regelungen mit Arbeitnehmervertretern Beratung des Managements in allen arbeitsrechtlichen und personalpolitischen Fragestellungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene Profil (Auszug) Volljurist (überdurchschnittliche Examina) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht Mehrjährige Praxiserfahrung insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht in Kanzlei, Verband oder Wirtschaft Verhandlungserfahrung und -stärke sowie Durchsetzungsvermögen, insbesondere auch im internationalen Umfeld Zur vollständigen Stellenanzeige gelangen Sie hier MITGLIEDERSERVICE: Fordern Sie weitere Informationen an. Employment issues in M&A transactions The updated CMS Guide Employment issues in M&A transactions is now available. The Guide provides an overview of labor law requirements to be taken into account when dealing with M&A transactions in more than 20 jurisdictions. If you are interested please send an to 8

9 BVAU Intern Was bei uns passiert Die Location für den BVAU-Fachkongress 2014 die PrintMediaAcademy in Heidelberg BVAU sucht förderwilligen Nachwuchs im Arbeitsrecht Ihre Nominierungen sind gefragt! Die Begeisterung für das Arbeitsrecht entsteht bei vielen Berufseinsteigern und Referendaren oft erst nach der Berührung mit diesem Rechtsgebiet in der Unternehmenspraxis. Plötzlich verdrängt die Vielfältigkeit des Arbeitsrechts, der hohe Gestaltungsfaktor, der Umgang mit Menschen und die zumindest stets für Abwechslung sorgende Aktivität von Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht Tendenzen zu anderen Möglichkeiten einer fachlichen Spezialisierung. Genau diesen Hebel will der BVAU nutzen und juristischen Nachwuchs für das Arbeitsrecht begeistern! Wir haben deswegen erneut ein Sonderkontingent - und dieses Mal von mindestens fünf Teilnehmerplätzen - an unserer diesjährigen zentralen Fachveranstaltung Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis 2014 am 23. Oktober 2014 in Heidelberg für angehende Kolleginnen und Kollegen reserviert. Der BVAU übernimmt die kompletten Teilnehmergebühren und Tagungspauschalen! Und so funktioniert es: Sie sind BVAU-Mitglied und kennen angehende Juristen (Referendare, Praktikanten), die am Arbeitsrecht interessiert sind und/ oder einen Stups in die richtige Richtung brauchen? Sie wollen sich gegenüber Referendaren oder Praktikanten aus Ihrem Team für geleistete Arbeit erkenntlich zeigen? Sie wollen dem arbeitsrechtlichen Nachwuchs die Chance zum Networking mit den Kolleginnen und Kollegen geben? Dann bitten Sie diese angehenden Kolleginnen und Kollegen uns bis zum 19. September 2014 in einem kurzen Motivationsschreiben darzulegen, warum sie gerne am BVAU-Fachkongress teilnehmen wollen und woher deren besondere Affinität zum Arbeitsrecht kommt. Die Motivationsschreiben sollten bitte an die Geschäftsstelle des BVAU geschickt werden. Liegen mehr Anfragen als Teilnehmerplätze vor, entscheiden die Mitglieder des erweiterten Präsidiums des BVAU anhand der Motivationsschreiben über die Platzvergaben! 9 Was der Nachwuchs auf der BVAU-Tagung erleben kann, zeigt ein Erfahrungsbericht aus dem letzten Jahr, der in Ausgabe 5/2013 unserer BVAU-News und dort auf Seite 9 somit HIER - abrufbar ist. Die Förderung des Arbeitsrechts als attraktive Fachdisziplin der betrieblichen Praxis, insbesondere durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung juristischen Nachwuchses, den es für das Arbeitsrecht zu begeistern gilt, ist eines der zentralen Ziele des BVAU.

10 RA FAArb Markus Bohnau, Partner KLIEMT & VOLLSTÄDT (Düsseldorf) Im Blickpunkt Gemeinschaftsbetrieb Gemeinschaftsbetrieb als Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung Durch Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und ablehnende Haltung von Arbeitnehmervertretern allerdings benötigen nach wie vor flexibles und kostengünstigeres Personal. Insoweit kann der Gemeinschaftsbetrieb eine Alternative zur Arbeitnehmerüberlassung darstellen. Werden die Voraussetzungen des Gemeinschaftsbetriebs erfüllt, greifen die Beschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung nicht. Voraussetzungen des Gemeinschaftsbetriebs Im Gemeinschaftsbetrieb werden die Betriebsmittel von selbständigen Unternehmen für einen gemeinsamen Zweck einheitlich genutzt. Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs sind neben einem gemeinsamen Betriebszweck eine Führungsvereinbarung sowie ein einheitlicher Leitungsapparat. Ein gemeinsamer Zweck setzt voraus, dass sich der unternehmensübergreifende Personaleinsatz nicht darauf beschränkt, dem anderen Unternehmen Mitarbeiter zur Förderung von dessen Betriebszweck zur Verfügung zu stellen. Der gemeinsame Zweck sollte bereits in den Satzungen der Unternehmen dokumentiert werden. Die Führungsvereinbarung sollte schriftlich geschlossen werden und Folgendes festlegen: gemeinsame räumliche Unterbringung, Nutzung der Betriebsmittel und Steuerung der Mitarbeiter. Die Führungsvereinbarung hat Indizwirkung. Allerdings kommt es letztlich auch hier auf die faktische Umsetzung an, die Führungsvereinbarung muss also gelebt werden. Ein einheitlicher Leitungsapparat setzt voraus, dass die Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten gemeinsam wahrgenommen werden: insbesondere Einstellung, Entlassung und Versetzung von Mitarbeitern. Das kann durch eine gemeinsame Personalabteilung erfolgen. Zudem sollte die Geschäftsführung der beteiligten Unternehmen möglichst (teilweise) personenidentisch sein. Abgrenzung zwischen Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließen sich Arbeitnehmerüberlassung und der Einsatz von Mitarbeitern durch die am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmen aus. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird der Mitarbeiter in den Betrieb des Entleihers eingegliedert. Der Entleiher nimmt den Mitarbeiter in seine Betriebsorganisation wie einen eigenen Mitarbeiter auf und übt das Weisungsrecht aus. Im Gemeinschaftsbetrieb liegt weder eine Eingliederung in eine fremde Organisation vor noch wird das Weisungsrecht durch einen Dritten ausgeübt. Denn Erfahrungswerte: Neuzugänge in der BVAU-Mitgliederlounge Neben den Profilen aller BVAU-Mitglieder sind sofern von den Kolleginnen und Kollegen genehmigt die Handouts und Arbeitsergebnisse aus den Treffen aller Regional- und Themengruppen in der BVAU-Mitgliederlounge abgelegt. Neben einer Volltextsuche sind sortierte Anzeigen nach den einzelnen Regionalgruppen möglich; zudem sind alle Unterlagen unmittelbar mit dem Profil des jeweiligen Autors verknüpft, um den weiteren Austausch vis-a-vis einleiten zu können. Unterlagen zu folgenden Themen und Vorträgen haben beispielsweise kürzlich den Weg in die Datenbankmodule der BVAU-Mitgliederlounge gefunden: Rentnerbeschäftigung bei der Daimler AG Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte Die neue IT-Landschaft bei der AUDI AG und deren arbeitsrechtliche Umsetzung Leistungsabhängige Mitarbeitervergütung: Aktuelle Brennpunkte Flexibilität im Arbeitsverhältnis Grenzen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Arbeitszeit und Arbeitsort Das flexible Arbeitszeitmodell der Merck KGaA und Erfahrungswerte aus der Implementierung Sabbatical-Modelle ohne Wertkonten: Aktuelle Überlegungen zur Umsetzung bei der Otto Group Instrumente zu Personalanpassung und -flexibilisierung im Rahmen der laufenden Reorganisation bei der Heidelberger Druckmaschinen AG: was (hat) funktioniert? Liebes BVAU-Mitglied: Ist Ihr Profil vollständig und haben Sie Ihre Kontaktdaten für Ihre Mit-Mitglieder hinterlegt? 10

11 beim Beschäftigungsbetrieb handelt es sich nicht um einen fremden, sondern um einen gemeinsamen und damit auch eigenen Betrieb der beteiligten Unternehmen. Dagegen fallen bei der Arbeitnehmerüberlassung Stammbetrieb und Beschäftigungsbetrieb auseinander. Die Grenzziehung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb wird schwieriger, wenn sich eines der Unternehmen auf die Einbringung von Personal beschränkt. Zwar fordert das Bundesarbeitsgericht für den Gemeinschaftsbetrieb nicht, dass die Betriebsmittel von beiden Unternehmen eingebracht werden. Doch ist die Nutzung der Betriebsmittel durch beide Unternehmen erforderlich. Beide Unternehmen müssen am gemeinsamen Betriebszweck mitwirken. Es darf keine vollständige Unterordnung stattfinden, sondern jedes Unternehmen muss an der Leitung des Gemeinschaftsbetriebs beteiligt sein. Keine unzulässige Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Bisher sieht die Rechtsprechung den Einsatz des Gemeinschaftsbetriebs und damit die Vermeidung der Beschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung nicht als unzulässige Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes an. Dies zu Recht. Denn Mitarbeiter im Gemeinschaftsbetrieb werden nicht an wechselnde Entleiher überlassen, sondern im eigenen Betrieb eingesetzt. Die Mitarbeiter sind auch nicht dem Weisungsrecht wechselnder Entleiher ausgesetzt, sondern werden vom einheitlichen Leitungsapparat gesteuert. Unterschiedliche Entgeltstrukturen im Gemeinschaftsbetrieb Unterschiedliche Entgeltstrukturen sind für Unternehmen im Gemeinschaftsbetrieb grundsätzlich möglich. Der (individualrechtliche) Gleichbehandlungsgrundsatz gilt im Gemeinschaftsbetrieb nur gegenüber dem jeweiligen Vertragsarbeitgeber. Betriebsrat und Gewerkschaften könnten allerdings versuchen, eine Konsolidierung zu erwirken. Fazit Weiterbeschäftigungspflicht und Sozialauswahl gelten im Gemeinschaftsbetrieb unternehmensübergreifend. Das muss in Kauf genommen werden. Werden die Voraussetzungen des Gemeinschaftsbetriebs erfüllt, können aber die Beschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung vermieden werden und sind unterschiedliche Entgeltstrukturen möglich. Nächstes Treffen der Regionalgruppe Nord bei Unilever in Hamburg Das nächste Treffen unserer Regionalgruppe Nord findet am Donnerstag, den 18. September in Hamburg statt. BVAU-Mitglied Dr. Ansgar Fröhlich lädt zu Unilever ein. Das Programm liegt allen Mitgliedern bereits vor. Ein Schwerpunkt des Treffens liegt auf der Herausforderung, Vertrauensarbeitszeit und andere Modelle, insbesondere mit Blick auf den Anspruch, mobiles Arbeiten nachhaltig zu ermöglichen, vor dem Hintergrund des einschlägigen Arbeitszeitgesetzes auch wirksam und flexibel umzusetzen. Hierzu freuen wir uns sehr auf Handlungsempfehlungen und Denkanstöße des Arbeitszeitexperten Dr. Andreas Hoff (Inhaber, Dr. Hoff Arbeitszeitsysteme - Potsdam) und die anschließende Diskussion der Teilnehmer hierzu. Im weiteren Verlauf werden die praktischen Herausforderungen der neuen Rente mit 63 sowie des Mindestlohnes diskutiert, u.a. die Fragen, wie sich die plötzliche Rente mit 63 auf laufende Altersteilzeitvereinbarungen auswirkt oder welchen Einfluss der Mindestlohn auf Praktikantenverhältnisse oder auf Arbeitszeitkonten hat. Im Anschluss können die Teilnehmer gemeinsam diese und weitere Fragen vertiefen und diskutieren. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle (silvio.fricke@bvau.de) anfordern. 11

12 Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis 2014 Wir freuen uns schon jetzt auf die nächste Mitgliederversammlung des BVAU am 23. Oktober 2014 erneut in Heidelberg. Am folgenden Tag 24. Oktober 2014 wird bereits zum 2. Mail der Fachkongress Arbeitsrecht in der Unternehmenspraxis stattfinden. Erneut bildet die Exklusivlocation Print Academy einen tollen Rahmen für interessante Vorträge, Diskussionsrunden und intensives Networking unter den Teilnehmern. Einige Schwerpunkte im Programm und die Referenten, die zu unterschiedlichen Teilthemen und Aspekten Diskussionen durch Vorträge anstossen werden: Flexibilisierung durch den Einsatz von Fremdpersonal: Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag, Konzerninterne AÜ-Modelle - Prof Dr. Peter Schüren (Universität Münster) - Dr. Ralf Steffan (Deutsche Telekom) - Hans Peter Viethen - Dr. Alexander Bissels (CMS Hasche Sigle) Arbeitszeitflexibilisierung: Individualisierung kollektiver Arbeitszeitmodelle - Dr. Andreas Hoff (Dr. Hoff Arbeitszeitsysteme, Potsdam) Kündigungsrecht: Verdachtskündigung, Beweis- und Darlegungslast Alte und neue Fragen! - Dr. Ursula Rinck (Richterin am BAG, Erfurt) - Axel Braun (Luther) Europäisches Arbeitsrecht, Grenzüberschreitende Restrukturierungen und Betriebsübergänge - Prof. Dr. Martin Franzen (Universität München) - Dr. Frank Kohls (IBM Deutschland) - Dr. Markus Bohnau (KLIEMT & VOLLSTÄDT) Zum vollständigen Programm mit allen Einzelvorträgen und -themen aller Referenten aus der Praxis, Rechtsprechung und Wissenschaft gelangen Sie über BVAU-Mitglieder haben die Möglichkeit, zu Sonderkonditionen am Fachkongress teilzunehmen. Alle Teilnehmer profitieren hingegen von einem Sonderkontingent an Hotelzimmern, das über den Co-Veranstalter Forum Institut abgefragt werden kann. SAVE THE DATE 16. Oktober 2014: Nächstes Treffen der Regionalgruppe Mitte Das nächste Treffen der Regionalgruppe Mitte wird am 16. Oktober 2014 bei der DFS Deutsche Flugsicherung in Langen stattfinden. Unseren Mitgliedern geht die Einladung mit dem vollständigen Programm automatisch und rechtzeitig zu. Interessierte Gäste, die die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft im BVAU erfüllen, können das vollständige Programm des Treffens sowie weitere organisatorische Informationen bei unserer Geschäftsstelle (silvio.fricke@bvau.de) anfordern. Veranstaltungshinweise Save the date JETZT MITGLIED WERDEN! Zum Antrag auf Mitgliedschaft: 3. Potsdamer igz-rechtsforum Ob es um die Definition des Begriffs vorübergehend, die Tarifzuständigkeit oder die Wirksamkeit der Inbezugnahme von Tarifverträgen der Zeitarbeit, um eine Höchstüberlassungsdauer oder die Einführung von Equal Pay nach neun Monaten geht: Es scheint, das deutsche Zeitarbeitsmodell steht insgesamt auf dem Prüfstand. Vor dem Hintergurnd dieser These des igz stellt das 3. Potsdamer igz-rechtsforum alle Themen rund um die Zeitarbeit in den Mittelpunkt und lädt zur Diskussion mit hochkarätigen Experten aus Wissenschaft und Praxis. So wird beispielsweise Prof. Dr. Martin Franzen (Universität München), u.a. Mitglied im Beirat des BVAU zur Zulässigkeit einer Höchstüberlassungsdauer referieren; Prof. Dr. Gregor Thüsing (Universität Bonn) geht der Frage nach, ob die AÜG-Reform mehr Sozialschutz für die Zeitarbeitnehmer bringt. Das vollständige Programm und die Möglichkeit zur Anmeldungen finden Sie HIER. 12

13 Ihr Präsidium Impressum/Hinweise Die BVAU News werden vom Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.v. (BVAU) herausgegeben und sind ein kostenloser Newsletter insbesondere für alle ordentlichen Mitglieder des BVAU als auch sonstige Leser, die sich für die Zuleitung registriert haben oder einer solchen nicht widersprochen haben. Unabhängig hiervon ist jederzeit eine Abbestellung per formloser Nachricht an möglich. Eine Registrierung für den regelmäßigen Erhalt der BVAU News ist jederzeit mittels formloser Nachricht an möglich oder mittels Nutzung der Registrierungsfunktion auf Ein Anspruch auf Erhalt der BVAU News besteht insbesondere für Nicht-Mitglieder des BVAU nicht. Namentlich gekennzeichnete Beiträge einschließlich Interviews geben nicht unbedingt die Meinung des BVAU wieder. Für die inhaltliche Richtigkeit solcher Beiträge sind die namentlich genannten Autoren verantwortlich. Angaben zu Stellenwechsel oder Stellengesuchen sind mit den namentlich genannten Personen abgestimmt oder wurden durch diese freigegeben. Sofern der Newsletter auf Angebote Dritter verweist (Verlinkungen): Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren auf den verlinkten Seiten keine Inhalte zu erkennen, die gegen geltende Gesetze verstießen oder als illegal einzustufen wären. Für die Richtigkeit der auf Internetangeboten Dritter eingestellten Informationen haftet ausschließlich der Anbieter der jeweiligen Internetseite. Nach der Linksetzung veränderte Seiten entziehen sich dem Einfluss des BVAU und es wird ausdrücklich keine Haftung für diese gegebenenfalls nachträglich veränderten Linkseiten und deren Unterseiten übernommen. Die Satzung des BVAU sieht bis zu neun Mitglieder im Präsidium vor. Der Präsident und bis zu zwei Stellvertreter bilden das geschäftsführende Präsidium. Im Rahmen der Gründungsversammlung wurden folgende Mitglieder in das BVAU-Präsidium gewählt: 1. Reihe (v.l.n.r.): B. Wein (Boehringer Ingelheim), Dr. R. Felder (Heidelberger Druckmaschinen), M. Dipper (Clariant); 2. Reihe (v.l.n.r.): H. Frieges (KION), M. Hengesbach (TuiFly), A. R. Zumkeller (ABB Deutschland). Foto: Ralf Kolb Strategische Partner: Medienpartner: Mitglieder: Fragen, Feedback bitte an Geschäftsstelle: Abfrage Serviceleistungen u.a. an Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (e.v.) Geschäftsführendes Präsidium: Alexander R. Zumkeller (Präsident) Dr. Rupert Felder (Vizepräsident) VR Nr: 3686 (AG Heidelberg) Steuer-Nr.: 32489/76903 (FA Heidelberg) 13

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