Angebot Jugendfeuerwehrlager Öffentliche Zustellungen Nachruf. Beschlüsse von Ausschüssen des Kreistages Beschlüsse des Kreistages vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Angebot Jugendfeuerwehrlager Öffentliche Zustellungen Nachruf. Beschlüsse von Ausschüssen des Kreistages Beschlüsse des Kreistages vom 12.06."

Transkript

1 AUSGABE Kreisräte der Legislaturperiode Foto: Fotoatelier Hermann Schmidt, Olbernhau INHALT Vorwort des Landrates Mitteilungen des Landratsamtes Barrierefreie touristische Angebote im Mittleren Erzgebirgskreis Schließzeiten des Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramtes Ausschreibung Landespreis für Heimatforschung Vorinformation zur Ausbildungsmesse Auslegung Jahresrechnung 2007 Aufhebung Trinkwasserschutzgebiet Jugendfeuerwehrtage Angebot Jugendfeuerwehrlager Öffentliche Zustellungen Nachruf Kreistag Beschlüsse von Ausschüssen des Kreistages Beschlüsse des Kreistages vom Einrichtungen des Landratsamtes Öffentliche Bekanntgabe Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes SIMEK Nachruf Neue Telefonnummern in der Naturschutzstation Pobershau Veranstaltungen im Kultur- und Freizeitzentrum Veranstaltungen im Kurbad Warmbad Stellenausschreibung Evangelische Mittelschule Großrückerswalde unterstützt Kinderheim Sonstige Bekanntmachungen Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung informiert Ausschreibung Literaturpreis Kammweg Niederlautersteiner Jubiläumswoche Reit- und Springturnier in Wiesa Bekanntmachung der Bundeswehr Sparkasse Mittleres Erzgebirge Einladung zum 11. Regionalen Unternehmertreffen Blutspendetermine Anzeige

2 amtsblatt seite 2 Legislaturperiode Liebe Bürgerinnen und Bürger, am 12. Juni 2008 fand die letzte Kreistagssitzung der Legislaturperiode sowie des Kreistages des Mittleren Erzgebirgskreises überhaupt statt. Mit der unmittelbar vor uns stehenden Verwaltungsreform zum neigt sich diese Legislatur des Kreistages des Mittleren Erzgebirgskreises nun vorzeitig seinem Ende zu. Lassen Sie mich diesen Zeitabschnitt nochmals Revue passieren, um an einige Ereignisse im Mittleren Erzgebirgskreis zu erinnern. Die Arbeit des Kreistages, der sich in seiner Sitzung am konstituierte, war geprägt vom gesellschaftspolitischen Wandel, dem es in der Entscheidungsfindung in vielen Bereichen zu begegnen galt. Gleich zu Beginn war sozialpolitisch die gemeinsame Durchführung des SGB II durch die Bundesagentur für Arbeit und den Landkreis ab dem umzusetzen und auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer ARGE hinzuwirken, um zum Stichtag die Leistungserbringung für die Anspruchsberechtigten nach dem SGB II auch gewährleisten zu können. Diese nicht einfache Aufgabe haben wir erfüllt und damit eine kompetente Sozialverwaltung aufgebaut, welche die soziale Leistungserbringung und die Schaffung neuer Arbeitsverhältnisse in einer Einheit verknüpft. Die aktuellen Zahlen zeigen in ihrer positiven Entwicklung, dass die Entscheidung richtig war. Mit dem einhergehenden Wandel im Gesundheitswesen an sich waren wir weiterhin gefordert, dies in unser Handeln zu implizieren. Nachdem die begonnenen Umwandlungsprozesse der Eigenbetriebe Krankenhaus Mittleres Erzgebirge sowie Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge in gemeinnützige GmbH s vollzogen wurden, befasste sich der Kreistag mit der Zukunftssicherung der Einrichtungen durch die Beteiligung strategischer Partner. Mag dies durch die kartellrechtliche Untersagung im Falle des Klinikums Mittleres Erzgebirge ggmbh nicht gelungen sein, so wurde aber mit der Beteiligung der Klinikum Chemnitz ggmbh an der Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge ggmbh im Jahr 2006 ein kompetenter Partner für unseren Landkreis gewonnen, mit welchem die sozialen Strukturen insgesamt gestärkt werden konnten. Es folgten in den Jahren 2006 / 2007 weiterführende Veränderungen in den Gesellschaftsstrukturen. Die Kurgesellschaft Warmbad wurde beispielsweise in die Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH umgewandelt, wobei die Anteile des Landkreises auf die Klinikum Mittleres Erzgebirge ggmbh übertragen wurden, um eine bessere Verknüpfung gesundheitsmedizinischer Angebote zu profilieren. Exemplarisch sei hier auch die Neustrukturierung der BVO zu nennen. Diese Änderungen dienten im Wesentlichen der Sicherung und Stärkung unserer Unternehmen. Neben diesen strategischen Entscheidungen stand natürlich schon frühzeitig das Thema der Funktional- und Kreisgebietsreform im Focus unserer Arbeit. Der Landkreis musste im Zeitlauf der Reformbestrebungen des Freistaates schon frühzeitig die neue Zielausrichtung festlegen. Mit dem Grundsatzbeschluss am hat der Kreistag die Fusion des Mittleren Erzgebirgskreises mit den Landkreisen Annaberg, Aue-Schwarzenberg und Stollberg zu einem neuen Erzgebirgskreis vorgeschlagen. In der Folge waren die damit in Zusammenhang stehenden Entscheidungen zu treffen, so beispielsweise über die neue Verwaltungsstruktur oder aber das Maßnahmekonzept zur Untersetzung der pauschalen Anschubfinanzierung. In den Ausschuss- und Kreistagssitzungen haben wir zudem zahlreiche Beschlüsse zu unterschiedlichsten Themen auf den Weg gebracht, die ganz einfach die vielen Facetten des kommunalpolitischen Auftrages widerspiegeln. Als Beispiel sei die Fortschreibung des Schulnetzplanes zu nennen, wodurch sich der Kreistag klar zu einer zukunftsweisenden Entwicklung unserer Region bekannt hat. Durch das aktive Mitwirken in den Verbandsgremien u.a. des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz, des Naturparks Erzgebirge/ Vogtland, der Tourismusgemeinschaft Erzgebirge oder der Euroregion Erzgebirge / Krus` nohor` í unterstützen und fördern wir nachhaltig die Entwicklung für zukünftige Generationen. In diesem Zusammenhang sei auch der gesamte Bereich des ÖPNV mit dem Zweckverband Nahverkehr genannt. Viele Infrastrukturmaßnahmen wurden angepackt und realisiert und damit für unsere Region ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ausgebaut. Als ein wesentlicher Meilenstein ist hier exemplarisch die Freigabe der B174 / Ortsumgehung Marienberg zu nennen, die nach mehrjährigem Ringen 2007 ihrer Bestimmung übergeben werden konnte. Gleichbedeutend ist zudem die Sanierung und Wiederinbetriebnahme der gesamten Bahnstrecken in unserer Region, so die Zschopautalbahn oder die Stecke zwischen Olbernhau und Chemnitz sowie Marienberg und Pockau. Weiterhin denke ich insbesondere an die umgesetzten Investitionsmaßnahmen wie der Rettungswache in Olbernhau, wo die Einheiten des Rettungswesens und des Katastrophenschutzes gemeinsam untergebracht werden konnten und damit ein grenzüberschreitendes Rettungszentrum entstanden ist. In diesem Kontext ist die Erweiterung des Schengen-Raumes zum mit zu nennen, die unbenommen ein geschichtlich wichtiges Ereignis war, das mehr Freizügigkeit innerhalb Europas geschaffen hat. Zu erwähnen bleibt aber auch die neu errichtete Sporthalle Am Goldkindstein in Marienberg als eine lang ersehnte Investition, die am eingeweiht werden konnte. Weiterhin konnten u.a. die Sanierungen der Deponien zum Abschluss gebracht werden. Die Arbeit des Kreistages des Mittleren Erzgebirgskreises und seiner Ausschüsse war stets von verantwortungsvollem Handeln zum Wohle der Region für die Zukunft gezeichnet und wird auch in diese hineinwirken. Den Damen und Herren Kreisräten sei an dieser Stelle nochmals ganz herzlich für alles Engagement und die vielen Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit im Interesse unserer Bürgerschaft gedankt. In diesem Zusammenhang gilt mein Dank aber auch den Städten und Gemeinden, deren Stadt- und Gemeinderäten sowie dem breiten Unternehmertum für das stets gute und konstruktive Miteinander. In besonderer Weise möchten wir an die verstorbenen Kreisräte Dieter Thürasch und Bernd Meyer erinnern. Wir werden ihnen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ihr Albrecht Kohlsdorf Landrat Herausgeber: Landratsamt des Mittleren Erzgebirgskreises, Markt 7, Marienberg, Tel /601-0 Layout, Satz, Druck und Verlag: Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh, Industriestraße 7, Marienberg, Tel /91640 Fax: 03735/23486 Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der Landrat, für redaktionelle Beiträge und sonstige Bekanntmachungen der Verfasser, für den Anzeigenteil die Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg mbh Auflage: Exemplare

3 seite 3 Aus den Ämtern Barrierefreie touristische Angebote im Mittleren Erzgebirgskreis Das Projekt Sachsen barrierefrei der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbh, Bautzener Straße in Dresden widmet sich Touristen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen. Die Anfang 2007 herausgegebene Broschüre Sachsen barrierefrei, deren Inhalte unter abrufbar sind, enthält eine Vielzahl barrierefreier touristischer Angebote und soll demnächst als Neuauflage erscheinen. Der Herausgeber ist nun bestrebt, alle noch nicht erfassten Angebote aus den Regionen einzuarbeiten. Wer als Betreiber einer touristischen Einrichtung - dazu zählen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Gaststätten, Touristeninformationen, Sehenswürdigkeiten wie Museen, Theater, Schlösser, Kirchen, Stadthallen usw. - etwas für die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen getan hat und barrierefreie Angebote vorhalten kann und noch nicht in der genannten Broschüre zu finden ist, der sollte/kann sich im Interesse unserer behinderten Mitmenschen mit nachfolgend genanntem Ansprechpartner in Verbindung setzen und sich in die Neuauflage der Broschüre eintragen lassen: Stefan Plechinger Projektkoordination Sachsen barrierefrei Tel.: 0351/ , plechinger.tgm@sachsen-tour.de Für weitere Rückfragen steht auch die Behindertenbeauftragte des Mittleren Erzgebirgskreises, Frau Viertel, Tel.-Nr.: 03735/ , gern zur Verfügung. Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt am geschlossen Auf Grund einer ganztägigen Schulungsmaßnahme aller Mitarbeiter zur Umstellung auf ein neues Computersystem bleibt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsamtes Mittlerer Erzgebirgskreis am geschlossen. Die Abgabe von Probenmaterial ist bis Uhr möglich. Das Schulverwaltungs- und Kulturamt informiert: Erster Sächsischer Landespreis für Heimatforschung ausgeschrieben Das Sächsische Kultusministerium wird in diesem Jahr erstmals einen Landespreis für Heimatforschung vergeben. Damit möchte der Freistaat publizistische Arbeiten von ehrenamtlich tätigen Menschen würdigen, in denen beispielhaft Themen der sächsischen Heimat erforscht und dargestellt sind. Gerade in einem weiter zusammenwachsenden Europa und im Zeichen zunehmender Globalisierung ist es für die Identität des Einzelnen wichtig, sich der eigenen Wurzeln und Traditionen bewusst zu sein, erläutert der Schirmherr und Sächsische Kultusminister Steffen Flath das Anliegen der Auszeichnung. Mit dem Landespreis für Heimatforschung werden in sich geschlossene Arbeiten (z.b. als Buch, VHS oder DVD) ausgezeichnet, die eine eigene Forschungsleistung darstellen. Der Preis ist für Laienforscher gedacht und darf daher nicht im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Ausbildung bzw. einer darauf aufbauenden beruflichen Tätigkeit stehen. amtsblatt Neben den drei Hauptpreisen mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000, und Euro, werden ein Jugendförderpreis für Teilnehmer bis zum 26. Lebensjahr (1.000 Euro) sowie ein Schülerpreis (800 Euro) verliehen. Eingereicht werden können Arbeiten zu den Themengebieten: Orts- und Regionalgeschichte; Industrie- und Technikgeschichte; Natur- und Umweltschutz; Deutsche und Sorben; Heimatvertriebene (Verlust der alten Heimat - neue Heimat in Sachsen); Integration von Zuwanderern; Kunstgeschichte und Volkskunst; Mundart und Namenforschung, Feste und Bräuche. Alle Bewerbungen (bitte in zweifacher Ausführung) sind an das Sächsische Staatsministerium für Kultus, Referat 46, Carolaplatz 1, Dresden zu richten. Einsendeschluss ist der 15. Juli Weitere Infos und alle Bewerbungsunterlagen stehen im Internet unter zum Herunterladen bereit. Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH Ausbildungsmessen die Chance für Schüler und Unternehmer: am 8. November 2008 in Marienberg Erzgebirge/ Mittlerer Erzgebirgskreis. Mehr als 1000 Schüler aus dem Mittleren Erzgebirgskreis nutzten im November des vergangenen Jahres während der ersten Ausbildungsmesse Erzgebirge in Annaberg-Buchholz die Chance, sich umfassend über Arbeitsund Ausbildungsmöglichkeiten in der Region zu informieren. In diesem Herbst wollen die Organisatoren die Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH und die Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen, Geschäftsstelle Annaberg regional noch näher an den Schülern dran sein und stellen zwei Messen erstmals eine in Marienberg und die zweite in Annaberg-Buchholz auf die Beine. Vor allem der Landrat des Mittleren Erzgebirgskreises Albrecht Kohlsdorf sowie der Marienberger Bürgermeister Thomas Wittig unterstützen die Vorbereitung dieser Veranstaltung am 8. November 2008 in der Dreifeldsporthalle in Marienberg, um die regionale Firmenlandschaft mit ihren Ausbildungsmöglichkeiten für die Schüler noch transparenter zu machen. Dass solch eine Ausbildungsmesse notwendig ist und eine Chance für Schüler und Unternehmer darstellt, dafür sprach sich auch kürzlich der Unternehmerstammtisch Marienberg aus. Schließlich werden motivierte und gut ausgebildete junge Leute künftig in den verschiedensten Berufsgruppen im Erzgebirge dringend gebraucht. Im Mittelpunkt beider Messen steht das breite Spektrum der Ausbildungsmöglichkeiten im Dualen System. Den Jugendlichen mit deren Eltern und Lehrern soll die Branchenvielfalt und Wirtschaftskraft der Region verdeutlicht und Perspektiven gezeigt werden. Gegeben wird ein breiter Überblick über die regionalen Angebote mit vertretenen Firmen aus den Branchen Metall und Maschinenbau als Schwerpunkte sowie unter anderem aus den Branchen Holz, Textil, Elektro, Handel, Gastronomie, Hotellerie, Gesundheitswesen, Bankwesen, Verkehr, Polizei und öffentlicher Dienst. Neben der Facharbeiterausbildung favorisieren Unternehmen auch im Hoch- und Fachschulbereich die Praxisnähe. Daher sind Sächsische Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie Berufsakademien vertreten. Beide Ausbildungsmessen werden zusammen regional beworben. So wird es auch von beiden Veranstaltungen einen gemeinsamen Ausstellerkatalog mit allen beteiligten Firmen für die Schüler geben. Damit sollen die Schüler und ihre Eltern angeregt werden, beide Messetermine Annaberg-Buchholz, Silberlandhalle und Marienberg, Dreifeldsporthalle wahrzunehmen. Das Amtsblatt kann im Internet gelesen werden. Die pdf-datei ist abrufbar unter: online Die Redaktion des Amtsblattes des Mittleren Erzgebirgskreises verabschiedet sich mit dieser letzten Ausgabe.

4 amtsblatt seite 4 Auslegung der Jahresrechnung 2007 Die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung 2007 des Mittleren Erzgebirgskreises, einschließlich Rechenschaftsbericht, erfolgt in der Zeit vom bis im Landratsamt Mittlerer Erzgebirgskreis, Sekretariat des Landrates, in Marienberg, Markt 7 zu den üblichen Dienstzeiten. Haushaltsjahr: 2007 Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung in EUR Verwaltungshaushalt (VwH) Vermögenshaushalt Gesamthaushalt (VmH) 1. Soll-Einnahmen , , , neue Haushaltseinnnahmereste , ,07 3../. Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr , ,14 4. bereinigte Soll-Einnahmen , , ,50 5. Soll-Ausgaben , , , neue Haushaltausgabereste , , ,48 7../. Haushaltsausgabereste vom Vorjahr 0, , ,15 8. bereinigte Soll-Ausgaben , , ,50 9. Fehlbetrag (VmH Nr. 8./. Nr. 4) 0,00 0,00 Nachrichtlich (Haushaltsausgleich 22 KomHVO) 10. Soll-Ausgaben VwH - enthaltene Zuführung an VmH , Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung an VwH , Mindestzuführung nach 22 Abs. 1 Satz 2 KomHVO: ,07 EUR 13. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung ,13 zur allgemeinen Rücklage (Überschuss nach 40 Abs. 3 Satz 2 KomHVO) 14. Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme ,48 aus allgemeiner Rücklage 15. Soll-Einnahme VwH - enthaltene Zuführung 0,00 vom VmH zum allgemeinen Ausgleich 16. Fehlbetrag nach 79 Abs. 2 SächsGemO 0,00 0,00 (vergleiche 23 Abs. 1 Satz 2 KomHVO) Anzeigen Olbernhau Kohlhaustraße 12 Tel Freiberg Olbernhauer Str. 59 Tel

5 seite 5 amtsblatt Verordnung des Landratsamtes Mittlerer Erzgebirgskreis zur Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes Quellgebiet Am großen Teich, Drebach vom 30. Mai 2008 Aufgrund des 19 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666) in Verbindung mit dem 48 Abs. 1, 118 Abs. 1 und 119 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 18. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482), zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes zur Neuordnung der sächsischen Verwaltung vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S 138) erlässt das Landratsamt Mittlerer Erzgebirgskreis als untere Wasserbehörde folgende Verordnung: 1 Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes Das durch Beschluss des Kreistages Zschopau, Nummer 25/84 vom 23. August 1984 entsprechend dem zu diesem Beschluss gehörenden Lageplan auf der Grundlage des Wassergesetzes der DDR vom 02. Juli 1982 (GBl. I Nr. 26 S. 467) festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet Quellgebiet Am großen Teich, Drebach wird von Amts wegen mit den Trinkwasserschutzzonen I, II und III aufgehoben. 2 Beschränkungen Alle im Zusammenhang mit der Festsetzung des oben genannten Trinkwasserschutzgebietes bestehenden Beschränkungen und Verbote werden aufgehoben. 3 Hinweise Das Nutzungsrecht zur Entnahme von Grundwasser bleibt unberührt. Die Regelungen des Sächsischen Naturschutzgesetzes bleiben ebenfalls unberührt. 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Mittleren Erzgebirgskreises in Kraft. Marienberg, den 30. Mai 2008 Kohlsdorf Landrat des Mittleren Erzgebirgskreises Ferienlager für Nachwuchsretter auf dem Erlebnishof Der DRK Kreisverband und die Kreisjugendfeuerwehr Mittleres Erzgebirge laden die Mitglieder aus den Jugendrotkreuzgruppen sowie den Jugendfeuerwehren unseres Landkreises recht herzlich zu einer spannenden Woche auf den Erlebnishof nach Sorgau ein. Das 2. gemeinsame Ferienlager dieser Art findet vom Sonntag, dem bis zum Samstag, dem , statt. Geplant sind zahlreiche Ausflüge, Schwimmbadbesuche, Feuerwehr und Rotkreuzarbeit zum Anfassen sowie jede Menge Freizeitaktivitäten rund um den Hof. Mehr Informationen und die Anmeldeformulare finden Sie unter: oder Anzeigen

6 amtsblatt seite 6 Telefonische Auskunft erhalten Sie bei Kreisjugendfeuerwehrwart Uli Schaarschmidt unter /6155 oder beim DRK Kreisverband 03735/ Noch sind Plätze frei. Also dann, schnellstmöglich anmelden und mitfahren. Beschlüsse von Ausschüssen des Kreistages Öffentliche Zustellungen Die nachstehenden Bescheide werden hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Bescheide sind persönlich oder durch Entsendung eines Bevollmächtigten abzuholen. Das Landratsamt Mittlerer Erzgebirgskreis, Markt 7, Marienberg gibt bekannt, dass für folgende unter der letzten bekannten Anschrift bezeichneten Personen ein Einschreibebrief mit Postzustellungsurkunde zur Abholung bereit liegt: Frau Diana Engelhardt Olbernhauer Str. 18, Chemnitz Bescheid vom , Az /07 Entscheidung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen abzuholen im Sachgebiet Personenstandswesen Frau Kerstin Jänicke Hauptstraße 27, Pockau/Forchheim Bescheid vom , Az. VA/1 Herrn Kevin Jensch AS Dorfstr. 113, Pobershau Bescheid vom , Az. II/32/ERN/20E Herrn Lucjan Michal Turek Narurach 26/71, Nowy Sacz, Polen Bescheid vom , Az. II/32/FR/73VW Herrn Ronny Kaden Christian-Friedrich-Göthel-Weg 3, Borstendorf Bescheid vom , Az. VA/1 Herrn Sebastian Mai Adam-Ries-Straße 18, Annaberg-Buchholz Bescheid vom , Az. VA/1 jeweils abzuholen im Sachgebiet Kfz-Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisbehörde Jugendhilfeausschuss vom Beschluss Nr. 01/08 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Mittleren Erzgebirgskreises folgt der Empfehlung des Unterausschusses für Jugendhilfeplanung und beschließt die Vergabe der Haushaltsmittel 2008 für die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie HHST in Höhe von ,00 zu je gleichen Teilen auf die Sozialräume aufzuteilen. Die Sozialraumgemeinschaften haben mindestens ein oder mehrere angemessene Projekte nachzuweisen und abzurechnen. Jugendhilfeausschuss vom Beschluss Nr. 02/08 Der Jugendhilfeausschuss des Mittleren Erzgebirgskreises ändert die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege gemäß 23 SGB VIII vom im Punkt 6 wie folgt: Der Satz Der Beitrag zu einer gesetzlichen Unfallversicherung (Pflichtversicherung für selbständig tätige Tagespflegepersonen im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 9 SGB VIII) kann frühestens ab dem und maximal in Höhe von 66,15 pro Jahr erstattet werden. wird geändert in: Der Beitrag zu einer gesetzlichen Unfallversicherung (Pflichtversicherung für selbständig tätige Tagespflegepersonen im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 9 SGB VII) kann frühestens ab dem und maximal in Höhe des Jahresbeitrages für eine Pflegeperson für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege erstattet werden. NACHRUF Mit großer Betroffenheit und für uns unfassbar haben wir die Nachricht vom Tod unseres Kreisrates aufgenommen. Bernd Meyer Wir verlieren in ihm eine Persönlichkeit, die sich mit großem Engagement für das Wohl unserer Heimatregion einsetzte. Bernd Meyer arbeitete seit vielen Jahren im Kreistag und im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Mittleren Erzgebirgskreises mit. Ebenso vertrat er als Mitglied des Seniorenbeirates die Interessen vieler Menschen des Landkreises. Bernd Meyer hinterlässt eine große Lücke, nicht nur in seiner Familie und im Freundeskreis. Seinen Einsatz für das Gemeinwohl werden wir vermissen. Im Namen der Bürgerschaft, des Kreistages und der Mitarbeiter des Landratsamtes Albrecht Kohlsdorf Landrat Beschluss Nr. 03/08 Der Jugendhilfeausschuss des Mittleren Erzgebirgskreises ändert die Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bei Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, sonstigen Anlässen sowie zur Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe im Punkt 2 wie folgt: Der Satz Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung entsprechend 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII können in der tatsächlichen, jedoch maximal bis zu einer Höhe von 66,15 pro Jahr und Pflegeelternteil rückwirkend ab erstattet werden. wird geändert in: Nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung entsprechend 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII können in der tatsächlichen, jedoch maximal in Höhe des Jahresbeitrages für eine Pflegeperson für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege rückwirkend ab dem erstattet werden. Beschluss Nr. 04/08 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen der Geschäftsjahre Die Auflegung der Liste wird öffentlich bekannt gemacht.

7 seite 7 Beschluss Nr. 05/08 Der Jugendhilfeausschuss des Kreistages des Mittleren Erzgebirgskreises autorisiert die Verwaltung des Jugendamtes die Vergabe der pauschalierten Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 2007/2008 für das Haushaltsjahr 2008 auf der Grundlage einer mit den Antragstellern abgestimmten Fördervariante zu veranlassen. Das endgültige Ergebnis ist dem Jugendhilfeausschuss im Umlaufverfahren zur Kenntnis zu geben. Beschluss Nr. 06/08 Der Jugendhilfeausschuss des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Bevollmächtigung des Landrates mit den jeweiligen Sozialräumen einen Vertrag abzuschließen auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten und mit den Arbeitsgemeinschaften abgestimmten Vereinbarungsentwurfes. Hinweis: Die Anlage kann in der Verwaltung eingesehen werden. Kreis- und Finanzausschuss vom Beschluss Nr. 04/08 Der Kreis- und Finanzausschuss des Kreistages des Mittleren Erzgebirgskreises gewährt dem Tourismusgemeinschaft Mittleres Erzgebirge e.v ,00 institutionelle Förderung sowie weitere 2.000,00 zweckgebundene Förderung zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Kreiswegewarte. Die überplanmäßige Ausgabe für die institutionelle Förderung (Haushaltsstelle ) in Höhe von EUR wird durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle Öffentliche Bekanntmachungen gedeckt. Beschlüsse des Kreistages in seiner 20. öffentlichen Sitzung am Beschluss Nr. 13/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Tagesordnung zu seiner 20. öffentlichen Sitzung am Beschluss Nr. 14/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises genehmigt die Niederschrift der 19. öffentlichen Sitzung des Kreistages des Mittleren Erzgebirgskreises vom Beschluss Nr. 15/08 1. Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises stellt den Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Service und Immobilienmanagement des Mittleren Erzgebirgskreises fest Bilanzsumme ,48 EUR 1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,78 EUR - das Umlaufvermögen ,52 EUR 1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,89 EUR - die Sonderposten ,00 EUR - die Rückstellungen ,76 EUR - die Verbindlichkeiten ,39 EUR 2. Jahresgewinn ,47 EUR 2.1. Summe der Erträge ,94 EUR 2.2. Summe der Aufwendungen ,47 EUR 3. Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt den Jahresgewinn in Höhe von ,47 EUR a) zur Tilgung des Verlustvortrages einzusetzen ,13 EUR b) zur Einstellung in die Rücklagen 0,00 EUR c) zur Abführung an den Haushalt des Kreises 0,00 EUR d) auf neue Rechnung vorzutragen 1.023,34 EUR. 4. Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Entlastung der Eigenbetriebsleitung des Eigenbetriebes Service und Immobilienmanagement des Mittleren Erzgebirgskreises. Beschluss Nr. 16/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Aufhebung der Beauftragung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Mittelrheinische Treuhand GmbH, Zweigniederlassung Chemnitz, Leipziger Straße 58, Chemnitz, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebes Service und Immobilienmanagement des Mittleren Erzgebirgskreises. Beschluss Nr. 17/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Fortschreibung des Maßnahmeplanes zur Verwendung der Anschubfinanzierung des Mittleren Erzgebirgskreises gemäß Anlage. Hinweis: Die Anlage kann in der Verwaltung eingesehen werden. Beschluss Nr. 18/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Fortschreibung des Erfolgsplanes und des Vermögensplanes 2008 des Eigenbetriebes SIMEK, einschließlich mittelfristiger Finanzplanung gemäß Anlage. Hinweis: Die Anlage kann in der Verwaltung eingesehen werden. Beschluss Nr. 19/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Umschuldung des Darlehens Nr mit einer Restschuld in Höhe von ,00 EUR zu den anlagig beigefügten Konditionen. Es ist zum Tag der Fälligkeit der Umschuldung am das wirtschaftlichste Angebot zu bestätigen. Hinweis: Die Anlage kann in der Verwaltung eingesehen werden. Beschluss Nr. 20/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises stellt die Jahresrechnung 2007 des Mittleren Erzgebirgskreises gemäß Anlage fest. Siehe Bekanntmachung zur Auslegung der Jahresrechnung, Seite 4 Beschluss Nr. 21/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Fortschreibung des Vermögensplanes, einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung. Beschluss Nr. 22/08 amtsblatt Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt aufgrund des Ablaufes der Zinsbindungsfristen von zwei KFW-Darlehen per : 1. Das Darlehen Nr wird mit einer Restschuld in Höhe von ,54 EUR am aus den Finanzierungsquellen ,95 EUR ISZ ( ), 5.750,00 EUR PZA ( ) und ,59 EUR planmäßige Tilgung ( ) vollständig abgelöst.

8 amtsblatt seite 8 2. Das Darlehen Nr mit einer Restschuld in Höhe von ,28 EUR wird mit einem Teilbetrag von ,28 EUR aus der Finanzierungsquelle planmäßige Tilgung ( ) abgelöst. Der Restbetrag in Höhe von ,00 EUR wird gemäß den in der Anlage beigefügten Konditionen umgeschuldet. Es ist das zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme (Valuta ) wirtschaftlichste Angebot zu wählen. Beschluss Nr. 23/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Beteiligung des Landkreises an der Finanzierung des Eigenanteils der Träger von Maßnahmen nach dem Bundesprogramm Kommunal- Kombi mit einem Anteil von 40,00 EUR/Beschäftigten/Monat als Festbetragsfinanzierung bis Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt aus den Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft, die Verbuchung wird in der Gliederung 4820, Gruppe 71 vorgenommen. Beschluss Nr. 24/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises verlängert die befristete Bestellung von Herrn Uwe Hötzel zum Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes bis zum Beschluss Nr. 25/08 1. Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Aufhebung der Schule zur Lernförderung Johann Heinrich Pestalozzi Marienberg und der Schule zur Lernförderung Olbernhau zum Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Einrichtung des Schulverbundes zur Lernförderung Johann Heinrich Pestalozzi zum Der Schulverbund zur Lernförderung Johann Heinrich Pestalozzi wird in Trägerschaft des Landkreises mit den Schulteilen Marienberg und Olbernhau geführt. 4. Der Sitz der Schulleitung des Schulverbundes zur Lernförderung Johann Heinrich Pestalozzi ist Marienberg. Beschluss Nr. 26/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises ermächtigt den Landrat die Vereinbarung zur Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Erbringung von Verkehrsleistungen und deren Finanzierung zwischen dem Landkreis Mittlerer Erzgebirgskreis und der Autobus GmbH Sachsen zu unterzeichnen und erforderlichenfalls redaktionelle Änderungen vorzunehmen. Beschluss Nr. 27/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt: 1. Nach Bewertung der eingereichten Angebote zum Auswahlverfahren gemäß 31 SächsBRKG für den Mittleren Erzgebirgskreis ist mit dem DRK-Kreisverband Mittleres Erzgebirge e.v. - als Bieter mit Erreichen der Höchstpunktzahl - der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach 31 SächsBRKG im Mittleren Erzgebirgskreis für den Zeitraum vom bis zu schließen. 2. Kommt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach Ziffer 1 aus Gründen, die der Anbieter mit der höchsten Punktzahl selbst zu vertreten hat, nicht zu Stande, erfolgt der Abschluss des öffentlichrechtlichen Vertrages mit dem Anbieter mit der nächst niedrigeren Punktzahl. 3. Der Landrat wird mit dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages beauftragt. Beschluss Nr. 28/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises bestätigt die Entsendung folgender zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH, die von der Klinikum Mittleres Erzgebirge ggmbh entsandt werden: Herr Ltd. CA Dr. med. Norbert Heide wohnh. Beethovenstraße 14, Zschopau Frau Florentine Griesmeier wohnh. Dorfstraße 40, Mildenau. Beschluss Nr. 29/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt: 1. Der Mittlere Erzgebirgskreis gründet gemeinsam mit den Landkreisen Annaberg und Stollberg zum die Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag. Die Landkreise Mittlerer Erzgebirgskreis, Annaberg und Stollberg sind zu gleichen Teilen von 1/3 des Stammkapitals beteiligt. Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt in bar und wird von den Landkreisen Annaberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg zu je erbracht. 2. Zum Geschäftsführer der Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Herr Albrecht Kohlsdorf, wohnhaft in Pobershau, Hinterer Grund 19, bestellt. Der Geschäftsführerdienstvertrag ist mit den gesetzlichen Vertretern der Landkreise Annaberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg zu verhandeln und abzuschließen. 3. Dem unter Ziffer 2. genannten Geschäftsführer wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis erteilt. 4. Der Kreistag beschließt die Teilung des von dem Mittleren Erzgebirgskreis gehaltenen Geschäftsanteils an der Klinikum Mittleres Erzgebirge ggmbh im Nennbetrag von EUR ,00 in zwei Geschäftsanteile in Höhe von EUR ,00 und EUR ,00 und die Übertragung des Geschäftsanteils in Höhe von EUR ,00 auf die Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH. Die Übertragung erfolgt mit Wirkung zum Der Landrat, soweit Befangenheit besteht der Beigeordnete, wird beauftragt und ermächtigt, die Verträge im Rahmen einer notariellen Beurkundung zu unterzeichnen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. 6. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Genehmigungs-, Zustimmungs-, Finanz- und Registerbehörden oder aufgrund der steuerrechtlichen Prüfung Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Landrat bzw. der Beigeordnete ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit sich dadurch der wesentliche Inhalt der Verträge nicht verändern wird. Beschluss Nr. 30/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises bestellt folgende vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH: Herr Dr. med. Dieter Baaske wohnh. Zeisigweg 10, Amtsberg, OT Dittersdorf Herr Dr. Steffen Laub wohnh. Am Hasengründel 11, Olbernhau Herr Heinz-Peter Haustein wohnh. Salzweg 8,09548 Deutschneudorf Frau Andrea Walter wohnh. Saydaer Straße 3, Olbernhau.

9 seite 9 Beschluss Nr. 31/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt: 1. Der Kreistag des Landkreises Mittlerer Erzgebirgskreis stimmt der Beteiligung der Klinikum Mittleres Erzgebirge ggmbh durch Erwerb eines Geschäftsanteils in Höhe von 4.000,00 des Stammkapitals (4 Prozent) an der MidGerman Health GmbH Medizininformatik gemäß Anlage 1 zu. 2. Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der unter Ziffer 1 beschlossenen Beteiligung die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. 3. Der Landrat wird beauftragt, die Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern zu veranlassen. 4. Unter Beachtung des Ergebnisses einer steuerrechtlichen Prüfung im Hinblick auf die einschlägigen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechtes der Abgabenordnung (AO) wird der Geschäftsführer der Klinikum Mittleres Erzgebirge ggmbh beauftragt und ermächtigt, die Verträge im Rahmen einer notariellen Beurkundung zu unterzeichnen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. 5. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Genehmigungs-, Zustimmungs-, Finanz- und Registerbehörden oder aufgrund der steuerrechtlichen Prüfung Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Geschäftsführer der Klinikum Mittleres Erzgebirge ggmbh ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit sich dadurch der wesentliche Inhalt der Verträge nicht verändern wird. Beschluss Nr. 32/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt: Der Kreistag bestätigt die Entsendung des Mitglieds in den Aufsichtsrat der MidGerman Health GmbH Medizininformatik: Frau Anna-Luise Hausotte wohnh. Eichenweg 1, Waldkirchen. In nichtöffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 33/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Tagesordnung zu seiner nichtöffentlichen Sitzung am Beschluss Nr. 34/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises genehmigt die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages des Mittleren Erzgebirgskreises vom Beschluss Nr. 35/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt: 1. Der Kreistag des Landkreises Mittlerer Erzgebirgskreises beschließt den Geschäftsführerdienstvertrag zwischen der Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH und dem Geschäftsführer Herrn Albrecht Kohlsdorf. 2. Der Landrat des Landkreises Mittlerer Erzgebirgskreis, soweit Befangenheit besteht der Beigeordnete, wird ermächtigt, gemeinsam mit den Vertretern der Landkreise Annaberg und Stollberg den Geschäftsführerdienstvertrag zu unterzeichnen. Beschluss Nr. 36/08 Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt die Zusatzvereinbarung für die Zahlung des Nutzungsentgeltes zwischen dem Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e.v. und dem Mittleren Erzgebirgskreis entsprechend Anlage sowie die Aussetzung der Mietzahlung für den Mietzeitraum vom bis Einrichtungen des Landratsamtes Öffentliche Bekanntgabe amtsblatt über die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes Service- und Immobilienmanagement des Mittleren Erzgebirgskreises (SIMEK) nach 17 Abs. 4 SächsEigBG Beschluss Nr.15/08 vom : 1. Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebes SIMEK zum 31. Dezember 2007 wie folgt fest: Bilanzsumme ,48 EUR 1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,78 EUR - das Umlaufvermögen ,52 EUR 1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,89 EUR - die Sonderposten ,00 EUR - die Rückstellungen ,76 EUR - die Verbindlichkeiten ,39 EUR 2. Jahresgewinn ,47 EUR 2.1. Summe der Erträge ,94 EUR 2.2. Summe der Aufwendungen ,47 EUR 3. Der Kreistag des Mittleren Erzgebirgskreises beschließt den Jahresgewinn in Höhe von ,47 EUR a) zur Tilgung des Verlustvortrages einzusetzen ,13 EUR b) zur Einstellung in die Rücklagen 0,00 EUR c) zur Abführung an den Haushalt des Kreises 0,00 EUR d) auf neue Rechnung vorzutragen 1.023,34 EUR. 4. Der Kreistag entlastet die Betriebsleitung für das Geschäftsjahr Der Abschlussprüfer hat dem Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes SIMEK folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes,Serviceund Immobilienmanagement des Mittleren Erzgebirgskreises (SIMEK), Marienberg für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Bestimmungen des SächsEigBG und der SächsEigBVO in Verbindung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der Eigenbetriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 110 Abs. 1 und 2 SächsGemO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie der Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht

10 amtsblatt seite 10 überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Sächsische Rechnungshof hat mit Schreiben vom 26. Mai 2008 folgenden abschließenden Vermerk erteilt: Der Sächsische Rechnungshof nimmt den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Eigenbetriebes,Service und Immobilienmanagement des Mittleren Erzgebirgskreises SIMEK zur Kenntnis und erteilt dem Jahresabschluss zum den abschließenden Vermerk. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Geschäftsjahres 2007 des Eigenbetriebes Service und Immobilienmanagement (SIMEK) liegt für die Dauer von sieben Arbeitstagen in der Zeit vom 14. Juli bis zum 22. Juli 2008 im Zimmer 102 in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes SIMEK, Bergstraße 7 (Hintergebäude) in Marienberg zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus. Marienberg, den 10. Juni 2008 NACHRUF Am 28. April 2008 verstarb im Alter von 66 Jahren Herr Eberhard Odrich, Schuster Betriebsleiter ehrenamtlicher Naturschutzhelfer unseres Landkreises. Seine besondere Zuwendung galt der Ornithologie und dem Schutz gefährdeter Arten. Wir werden sein Andenken stets in Ehren bewahren. Im Namen der Bürgerschaft und des Landratsamtes Albrecht Kohlsdorf Landrat Neue Telefonnummern in der Naturschutzstation Pobershau Naturschutzstation Pobershau 03735/ Telefon 03735/ Fax Zweckverband Naturpark Erzgebirge/Vogtland 03735/ Telefon 03735/ Fax Landschaftspflegeverband Zschopau-/Flöhatal e.v / Telefon 03735/ Fax Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Mittleres Erzgebirge e.v / Telefon Förderverein Natura Miriquidica e.v / Telefon 03735/ Fax Kultur- und Freizeitzentrum des Mittleren Erzgebirgskreises Anton-Günther-Weg 4, Marienberg Telefon: 03735/661783, Fax: 03735/ freizeitzentrum.marienberg@mek-kultur.de, Internet: Ritterspektakel zum Ferienauftakt , Uhr im Park der Baldauf Villa Ritterspiele (Ritterclub Wolkenstein e.v.), spannende Geschichten vom Leben der Ritter, Burgfräulein und Gaukler sowie das Theaterstück Der falsche Drache (Theater Variabel Olbernhau) erwarten Euch im Park der Baldauf Villa. Schaut mittelalterlichen Handwerkern zu und versucht Euch selbst beim Filzen, Töpfern, Zinngießen, Seifesieden oder Basteln von Ritterutensilien. Zu Gast beim Falkner oder in der Kräuterküche beim Kräuterquiz und Kräuterdruck kommt sicher keine lange Weile auf! Anmeldung erforderlich. Martin Tille Landschaftsbilder Ausstellungszeitraum: 20. Juli bis 17. August 2008 innerhalb der Öffnungszeiten DREI Häuser EINE Ausstellung Sparkasse Mittleres Erzgebirge Haus Hanischallee, Marienberg 19. Juli Uhr Ausstellungseröffnung Martin Tille Landschaftsbilder Uhr Kammermusikabend mit Prof. Uwe Matschke, Klavier Danae Papamatthäou-Matschke, Violine Kartenverkauf in den Geschäftsstellen der Sparkasse Mittleres Erzgebirge Kultur- und Freizeitzentrum des Mittleren Erzgebirgskreises Baldauf Villa, Marienberg 20. Juli Uhr Landschaftsmaler Martin Tille Retrospektive eines Marienberger Künstlers ehemalige Schüler erinnern 17. August Uhr Finissage Klaus Pönisch, Enkel von Martin Tille, erinnert an seinen Großvater Museum sächsisch-böhmisches Erzgebirge Bergmagazin Marienberg 11. August Uhr In Memoriam Martin Tille Wie gemalt faszinierende Erzgebirgslandschaft Öffentliches Kunstgespräch über das Erzgebirge als Thema der Malerei Einführung und Moderation: Reinhold Lindner

11 seite 11 Super-Sommerpreise seit in der Silber-Therme Warmbad: Ganztägig Therme 9,50 Sauna (inkl. Therme) 11,50 Genießen Sie die Sommersonne doch zur Abwechslung einmal in der Silber-Therme Warmbad! Seit Sonntag, dem 01. Juni 2008 zahlen Sie für einen Tagesaufenthalt in der Therme nur 9,50, für einen Tag in der Sauna (inkl. Therme) nur 11,50. Wir freuen uns auf Sie! Gern stehen wir Ihnen unter Tel / für weitere Auskünfte zur Verfügung. Ihr Team der Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein GmbH Werte Gäste der Silber-Therme Warmbad, wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Silber-Therme Warmbad im Zeitraum vom bis infolge planmäßiger Wartungs-, Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten geschlossen bleibt. Wir haben ab Samstag, dem , ab 9.00 Uhr wieder für Sie geöffnet. Ihr Team der Silber-Therme Sommer-Rabattaktion im Wellnessbereich Jungbrunnen der Silber-Therme Warmbad Lassen Sie sich verwöhnen und sparen Sie bares Geld! In den Monaten Juni, Juli und August erhalten Sie immer montags bis donnerstags 10 % Rabatt auf alle Wellness-Einzelanwendungen (ausgenommen Monatsangebot, Pauschalangebote und Gutscheine). Wir freuen uns auf Sie! Gern stehen wir Ihnen unter Tel / für weitere Auskünfte oder Reservierungen zur Verfügung. Das Wellness-Team der Silber-Therme Kurparksaison 2008 Wir laden Sie recht herzlich zu unseren Kulturveranstaltungen auf dem Konzertplatz ein! Beginn ist jeweils sonntags Uhr (außer Sonderveranstaltungen) Blasmusik mit den Heidelbachtal-Musikanten aus Drebach Blasmusikkonzert mit den Herolder Blasmusikanten Volks- und Heimatlieder mit dem Ensemble Musica aus Chemnitz Hier spielt die Musik! mit dem Blasorchester der Freiwilligen Feuerwehr aus Olbernhau Gudrun Lange und Kaktus Country im Kurpark Beginn: Uhr, Eintritt: 10, Operetten Festival Open Air im Kurpark mit der erzgebirgischen Philharmonie Beginn: Uhr Eintritt: Erwachsene 7,00 ; Kinder 2, Open Air der Volksmusik mit Bergfeuer, Christian Gebhardt u. d. Heidelbachtal-Musikanten aus Drebach Beginn: Uhr Eintritt: Vorverkauf: 9,00 ; ab : 11,00 amtsblatt Volks- und Heimatlieder mit dem Venusberger Männerchor Volkstümliche Blasmusik mit den Berglandmusikanten aus Olbernhau De Schallis aus n Arzgebirg spielen auf Blasmusikkonzert mit den Original Muldentaler Musikanten Volkslieder und Evergreens mit dem Marienberger Heimatchor Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Informationen erhalten Sie unter Tel. ( ) Stellenausschreibung Änderungen vorbehalten! Die Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge ggmbh mit Sitz in Olbernhau betreibt 5 Senioren- und Pflegeheime, 1 Kinderund Jugendzentrum sowie die Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Mittleren Erzgebirgskreis. Für unsere Einrichtung Seniorenheim Schloß Pfaffroda mit 65 vollstationären Pflegeplätzen suchen wir zum eine Heimleitung (männlich/weiblich). Ihre Aufgaben sind: - wirtschaftliche Leitung und fachliche Führung des Pflegeheimes - konzeptionelle Weiterentwicklung unserer Pflegephilosophie - Sicherstellung der Belegung Wir erwarten: - Qualifikation nach 2 der Heimpersonalverordnung - Berufs- und Leitungserfahrung - hohe soziale und fachliche Kompetenz, Führungs- und Teamfähigkeit - vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung Wir bieten: - eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe - Gestaltungsspielraum für die Umsetzung neuer Ideen und Vorstellungen - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - eine der Verantwortung angemessene, leistungsgerechte Vergütung Sollte Sie die beschriebene Tätigkeit ansprechen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Senden Sie diese bitte bis an Sozialbetriebe Mittleres Erzgebirge ggmbh Zentrale Geschäftsstelle Blumenauer Str. 95, Olbernhau Bewerber mit versorgungspflichtigen Kindern werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Ihre Fragen beantwortet gern Frau Heike Tempel unter Evangelische Mittelschule Großrückerswalde unterstützt Kinderheim Am 14. Mai 2008, um Uhr besuchte die Klasse 10a der Evangelischen Mittelschule Erhard und Rudolf Mauersberger das Kinder- und Jugendzentrum Pobershau. Im Gepäck hatten sie ein Geldgeschenk in Höhe von 1.050,00. Dieses Geld verdiente sich die Klasse 10a laut Klassenlehrer Thomas Keilhack durch eine selbst veranstaltete Tombola zu Weihnachten und durch den Ver-

12 amtsblatt seite 12 kauf von Mixgetränken. Wie bereits in den beiden vergangenen Jahren war es Ziel der Klasse, das Geld unmittelbar den Kindern und Jugendlichen der Einrichtung zuzuwenden. Die ursprüngliche Idee war, die Kleintieraufzucht zu erweitern. Diese besteht zurzeit aus zwei Kaninchen, aus einem Aquarium und einem Terrarium, das derzeit von einem Molch bewohnt wird. Die Umsetzung dieses Projektes war noch nicht möglich. Doch in einem Kinderheim gehen niemals die Wünsche aus, deshalb soll das Geld nun für einen Sommerurlaub der Kinder und Jugendlichen des Heimes verwendet werden. Die Reise geht nach Stralsund an die Ostsee. Im Urlaub möchten die Kinder einmal ein Eis essen und in der Ostsee baden gehen, so die Erzieherin Frau Schlottig. Wir möchten an dieser Stelle ganz herzlich der Klasse 10a sowie Herrn Keilhack für deren Engagement danken und unsere Anerkennung aussprechen. Es zeugt von herausragender Selbstlosigkeit, wenn eine Schulklasse sich so für benachteiligte junge Menschen einsetzt. Sonstige Bekanntmachungen Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau Bekanntgabe der in der Trinkwasseraufbereitung verwendeten Zusatzstoffe nach 16 Abs. 4 der TrinkwV 2001 im Landkreis Mittlerer Erzgebirgskreis Hiermit möchten wir Sie entsprechend 16 Abs. 4 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001 vom ) über die in der Trinkwasseraufbereitung verwendeten Zusatzstoffe informieren. Der Einsatz der Aufbereitungsstoffe erfolgt auf der Grundlage des 11 der Trinkwasserverordnung. Für weitere Fragen zum Thema Zusatzstoffe steht Ihnen die Gütesicherung der Betriebsabteilung Technologie des Verbandes unter der Rufnummer 03763/ jederzeit gern zur Verfügung. Ihr Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau Glauchau Stadt / Gemeinde Wasserversorgung Zusatzstoffe Amtsberg, OT Dittersdorf Wasserwerk Einsiedel Verwendungszweck Kammweg Literaturpreis des Kulturraumes Erzgebirge AUSSCHREIBUNG 2009 Der Kulturraum Erzgebirge schreibt hiermit den Literaturpreis Kammweg 2009 zur Vergabe aus. Der Preis wird in drei Kategorien vergeben, das Preisgeld beträgt insgesamt Euro. Der Bewerbungs- und Vorschlagszeitraum beginnt mit der Bekanntmachung und endet am 30. Oktober 2008 (Poststempel). Im März 2009 wird der Preis im Rahmen einer Festveranstaltung feierlich übergeben. Der Preis wird für Werke der Belletristik (Lyrik oder Prosa) sowie für Hörspiele und Theaterstücke ausgelobt, die das Thema Erzgebirge elementar behandeln. Sachbücher werden nicht berücksichtigt. Die Bücher bzw. Textbücher sind in 6 Exemplaren an folgende Adresse zu senden: Kulturraum Erzgebirge Landratsamt Annaberg Paulus-Jenisius-Str Annaberg-Buchholz Info-Tel Die Zusendung muss die Vita der Autorin/des Autors beinhalten und Angaben zur Erstveröffentlichung (-aufführung) sowie für Rückfragen Adresse und Tel.-Nr. des Einsenders. Vorschlagsberechtigt sind Verlage, Redaktionen, Lektoren, Literaturkritiker, -agenten und -veranstalter. Eigenbewerbungen sind nicht zugelassen, ausgeschlossen sind gleichfalls Veröffentlichungen im Eigenverlag. Die eingereichten Arbeiten sollten nicht vor dem veröffentlicht bzw. aufgeführt oder gesendet worden sein. Über die Auswahl und Benennung der drei Preisträger entscheidet eine Fachjury. Eine Begründung für die Nichtauswahl von eingereichten Publikationen bzw. dramatischen Arbeiten wird nicht gegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die eingesandten Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Der Literaturpreis Kammweg ist ein Projekt des Kulturraumes Erzgebirge in Zusammenarbeit mit dem Kultur- und Freizeitzentrum des Mittleren Erzgebirgskreises. Niederlautersteiner Jubiläumswoche Aus Anlass des 50. Niederlautersteiner Vogelschießens und mehrerer Vereinsjubiläen findet vom 18. bis zum in Niederlauterstein eine Festwoche statt. Höhepunkte der Festwoche werden ein Konzert von De Randfichten am und eine Große Ost-Rock-Nacht mit Karat und Gipsy am sein. Karten für diese beiden Veranstaltungen sind im Vorverkauf an allen bekannten Vorverkaufstellen erhältlich. Weitere Informationen und das gesamte Festprogramm finden Sie unter Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Festausschuss Calciumhydroxid Kohlenstoffdioxid Kaliumpermanganat*) Polyaluminiumchlorid mittelanionisches Polyelektrolyt*) Aktivkohle*) Chlor Chlordioxid *) bei Erfordernis Einstellung ph- Wert Aufhärtung Oxidation Flockung Flockungshilfe Adsorption Desinfektion Desinfektion Reit- und Springturnier in Wiesa 2. und 3. August 2008 ganztägig, ab 7 Uhr Sonntag, 13 Uhr, Hauptveranstaltung

13 seite 13 amtsblatt Der Standortälteste des Standortes Marienberg gibt bekannt: es ist verboten den Standortübungsplatz MARIENBERG, Teilfläche GELOBTLAND und DREI BRÜDER HÖHE zu betreten, dies gilt auch für Pilzsammler das Lehrpersonal der umliegenden Schulen wird gebeten, Kinder auf die Gefahren mit Fundmunition hinzuweisen es ist verboten Fundgegenstände auf dem Standortübungsplatz zu berühren, aufzunehmen oder zu entwenden auf die Gefahren beim widerrechtlichen Betreten wird besonders hingewiesen BEI MUNITION ODER MUNITIONSTEILEN BESTEHT LEBENSGEFAHR!!! ACHTUNG BLINDGÄNGER Bekanntmachung Der Vorstand der Sparkasse Mittleres Erzgebirge gibt bekannt, dass die folgende Sparurkunde als verloren gegangen gemeldet wurde: Kontonummer: Der Inhaber des obigen Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches binnen drei Monaten ab dem bei der Sparkasse Mittleres Erzgebirge anzumelden. Anzeige Dies ist das letzte Amtsblatt des Mittleren Erzgebirgskreises. auf Wiedersehen Die Druck- und Verlagsgesellschaft Marienberg sagt Auf Wiedersehen und Danke zu all seinen treuen Lesern und nicht zuletzt den verlässlichen Anzeigenkunden. Sie haben uns jahrelang die Treue gehalten, haben das Amtsblatt wohlwollend begleitet und werden jetzt nicht enttäuscht herzlich willkommen! PanoramA Informationen aus dem mittleren Erzgebirge Am 17. Juli erscheint unsere neue Zeitung PANORAMA mit vielen Informationen aus dem mittleren Erzgebirge. PANORAMA ist kein Amtsblatt, wird journalistisch aufbereitet und erscheint monatlich. Siehe auch: Ihre Ansprechpartner für Annoncen: Gerd Hildenbrandt Vertriebsleiter Telefon: g.hildenbrandt@ druckerei-marienberg.de Undine Aust Innendienst Telefon: u.aust@ druckerei-marienberg.de Diana Langer Innendienst Telefon: d.langer@ druckerei-marienberg.de

14 amtsblatt seite 14 Einladung zum 11. Regionalen Unternehmertreffen Sehr geehrte Damen und Herren, am 4. Juli 2008 findet im traditionsreichen Gelände des MZZ Multi- Zentrum Zschopau das 11. Regionale Unternehmertreffen statt. Die Schirmherrschaft übernimmt der Oberbürgermeister, Herr Klaus Baumann, und die Organisation des Treffens in bewährter Weise der Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.v. und die Stadt Zschopau. Von bis Uhr werden zahlreiche Workshops stattfinden, u.a. zu den Themen Energieeffizienz in klein- und mittelständischen Unternehmen Alles in Balance im Unternehmen und bei Ihnen!? (Zeitmanagement / Gesundheits-Check) Projekte Verkaufs- und Technologiezentrum im MZZ und der Sächsische Baustammtisch Parallel dazu stellen sich regionale Firmen mit ihren Produkten vor, es werden sportliche Aktionen, historische Fahrzeuge und Kunstobjekte (angefragt) präsentiert. Umrahmt wird dies mit Moderation und Musik. Dazu gibt es Betriebsrundgänge an historischer Stätte für interessierte Unternehmer und Bürger. Die Abendveranstaltung ab Uhr im Bowlingtreff beginnt mit der Begrüßung durch den Schirmherren und Vertretern aus Wirtschaft und Politik. Bei Live-Musik, Kabarett und gastronomischer Betreuung haben Sie ausreichend Gelegenheit für neue Kontakte und interessante Gespräche. Wir laden Sie und Ihre Geschäftspartner recht herzlich nach Zschopau ein und freuen uns Sie persönlich begrüßen zu können. Mit freundlichen Grüßen gez. Klaus Baumann Oberbürgermeister Große Kreisstadt Zschopau gez. Elke Fischer BVMW Kreisgeschäftsstelle Chemnitz Umland-Ost DRK-Blutspendedienst Sachsen Institut für Transfusionsmedizin Chemnitz informiert über Blutspendetermine: Venusberg, Grundschule Marienberg, Bundeswehr Olbernhau, Freiw. Feuerwehr, Bahnhofstr Marienberg, DRK-Bürgerzentrum Gornau, Grundschule Drebach, D.-Rebentrost-Schule Großolbersdorf, Grundschule Kühnhaide, Grundschule Olbernhau, Freiw. Feuerwehr, Bahnhofstr Zschopau, M.-A.-Nexö-Schule Borstendorf, Schule Pobershau, Schule Anzeige SIMPLY CLEVER ++ AKTION ++ AKTION ++ AKTION ++ AKTION ++ OCTAVIA 1,90% eff. Zins 1.250,- Bonus 5.278,- Vorteil ROOMSTER 0,90% eff. Zins 3.653,- Vorteil Geben Sie Ihren Alten ab und finanzieren Sie den neuen Octavia zu festen 1,9% effektiven Jahreszins bei bis zu 36 Monaten Laufzeit! Zusätzlich zahlen wir bis zu Euro über DAT-Wert für Ihren Gebrauchtwagen.* mtl. 99,- Wir beraten Sie gern! Matthias Büchner Gerald Kupfer Frank Meinhold Timo Seidel 0371 / / / / Viele Argumente sprechen für den Roomster. Das überragende Preis- /Wert-Verhältnis ist durch das Sondermodell Cycling besser als jemals zuvor! Mit der 0,9% Finanzierung bei bis zu 36 Monaten Laufzeit sparen Sie bares Geld - Monat für Monat.* Jetzt Probefahren - wir beraten Sie gern! mtl. 79,- Am Erlenwald 3 Annaberger Str. 323 An der B174, Nähe Goldener Hahn Direkt am Alt-Chemnitz-Center Tel.: 0371 / Tel.: 0371 / x in Chemnitz * Copyright 2008 Autohaus Melzer OHG; Finanzierungsangebote sind Angebote unserer Hausbank; Aktionszeitraum (Bestellung) bis ; Die Inzahlungnahmeprämie für den Octavia Limousine/Combi beträgt 1.250,-/1.000,- Euro und gilt für alle Marken und Modelle ausgenommen VW, Audi und Seat Fahrzeuge; Alle Angebote zuzüglich 510,- Euro Überführungskosten; Finanzierungsrate Octavia 99 Euro gilt für Octavia KW Neuwagen, Fahrzeugpreis ,- Euro, Anzahlung 4.663,36 Euro, Laufzeit 36 Monate, Schlußrate 7.319,52 Euro bei 10TKM pro Jahr, effektiver Jahreszins 1,9%; Finanzierungsrate Roomster 79 Euro gilt für Roomster KW Neuwagen, Fahrzeugpreis ,- Euro, Anzahlung 3.888,51 Euro, Laufzeit 36 Monate, Schlußrate 6.546,96 Euro bei 10TKM pro Jahr, effektiver Jahreszins 0,9%; Genannte Preisvorteile ergeben sich aus dem Finanzierungsgesamtkostenvorteil zwischen Aktions- und Basiszins zuzüglich eventueller Boni und Prämien bezogen auf das jeweilige Modell mit Top Ausstattung, ohne Anzahlung und 36 Monaten Laufzeit; Verbrauchsangaben gem. 80/1268/EWG [l/100km] kombiniert 7,0-6,7 außerorts 5,6-5,5 innerorts 9,6-8,7 CO²-Emission g/km; Alle Infos zur Aktion erhalten Sie bei Ihrem Verkaufsberater; Änderungen und Irrtümer werden ausdrücklich vorbehalten;

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 7. Jahrgang 01.12.2015 Nr. 20 / S. 1 Inhalt 1. Jahresabschluss des Wasserwerkes der Stadt Büren zum 31. Dezember 2014 2. Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Büren

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg Bericht über die gesetzliche Prüfung der Bauverein Schweinfurt eg Schweinfurt Jahresabschluss: Berichtsnummer: Ausfertigung: 31.12.2014 10266-14G 4 H. Zusammengefasstes Prüfungsergebnis/Bestätigungsvermerk

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Testatsexemplar Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Juli bis zum 30. September 2012 Bestätigungsvermerk

Mehr

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 50 Cent im Rathaus

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. 2. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über Wegerechtsverfahren 2 Veröffentlichung des Beteiligungsberichtes 2013 3 Bekanntmachung der Delphin Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG: 4 Jahresabschluss

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81

Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81 Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a)

Mehr

Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar -

Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar - Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012 - Testatsexemplar - Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing Pflegeversicherung BESTÄTIGUNGSVERMERK An die Pflegekasse der BMW BKK, rechtsfähige

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2009 Heilbad Heiligenstadt, den 13.10.2009 Nr. 37 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Öffentliche Bekanntmachung nach 9

Mehr

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der Bürgschaftsbank

des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der Bürgschaftsbank Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH Kreditgarantiegemeinschaft, Neuss, für das Geschäftsjahr

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Landkreis Wesermarsch Der Landrat

Landkreis Wesermarsch Der Landrat Landkreis Wesermarsch Der Landrat Bekanntmachung über die nachstehenden Prüfungen der Jahresabschlüsse zum 31.12.2013: Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kommuna

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Nr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43

Nr. 3 Brilon, 02.04.2013 Jahrgang 43 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe

Mehr

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober 2010 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - - 133 -

Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober 2010 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - - 133 - Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Oktober 2010 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - - 133 - Jahresabschluss 2009 und Entlastung der Betriebsleitung

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L. Rostock. Jahresabschluss 31. Dezember 2004. - Testatsexemplar -

MS Arkona GmbH & Co. KG i. L. Rostock. Jahresabschluss 31. Dezember 2004. - Testatsexemplar - MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L. Rostock Jahresabschluss 31. Dezember 2004 - Testatsexemplar - e Bestätigungsvermerk An die MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L., Rostock: Wir haben den Jahresabschluss unter

Mehr

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover

AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Jahrgang 2013 hannover, 18. juli 2013 nr. 26 Inhalt Seite A) Satzungen, Verordnungen und Bekanntmachungen Der Region

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung

(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung (Stempel der Firma) Hinweis: Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung Persönlich Vertraulich An den Vorstand Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin Meldung

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

Satzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb. vom 16. April 2013

Satzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb. vom 16. April 2013 Satzung Neubau Verwaltungszentrum als Eigenbetrieb 2.4 vom 16. April 2013 Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 BESTÄTIGUNGSVERMERK Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Wort & Tat, Allgemeine Missions-Gesellschaft e.v. Essen KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wort&Tat,AllgemeineMissions-Gesellschafte.V., Essen

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat

Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister 23.02.2012 FVSA Az. 27.02.2012 VA vom 08.02.2012 08.03.2012 Rat Vorlage Nr. 01/2012 1. Änderung der Richtlinien für die Aufnahme von Krediten gem.

Mehr

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung vom 05. Dezember 2006 Aufgrund der 7, 107 Abs. 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10560. Unterrichtung. 17. Wahlperiode 27. 08. 2012. durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10560. Unterrichtung. 17. Wahlperiode 27. 08. 2012. durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag Drucksache 17/10560 17. Wahlperiode 27. 08. 2012 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Bekanntmachung der geprüften Rechnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke

Mehr

Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg

Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Senioren helfen Junioren

Senioren helfen Junioren Was lernen Sie hier? Sie überprüfen Ihr Wort- und Textverständnis. Was machen Sie? Sie finden Synonyme, beurteilen und formulieren Aussagen. Senioren helfen Junioren Lektion 9 in Themen aktuell 2, nach

Mehr

KREIS JUGEND FEUERWEHR Westerwald e.v.

KREIS JUGEND FEUERWEHR Westerwald e.v. KREIS JUGEND FEUERWEHR An alle Jugendfeuerwehrwarte, Sprecher der JF der VG, VG-Wettkampfwarte, Vorstand der KJF, Wehrleiter, Kreisfeuerwehrinspekteur, Mitglieder des Jugendforums Verteiler: per E-Mail

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 02.11.2009 Jahrgang/ Nummer XXXVIII/45 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 24-014/04.1 Sitzung des Kreistages

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt. 59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1. I n h a l t. Kreisausschusssitzung

2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1. I n h a l t. Kreisausschusssitzung 1 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 18. Januar 2013 Nummer 1 I n h a l t Kreisausschusssitzung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Ihre Mitwirkung bei AbendRoth Facetten unserer Stadt am 22.10.2015 von 18 bis 22 Uhr

Ihre Mitwirkung bei AbendRoth Facetten unserer Stadt am 22.10.2015 von 18 bis 22 Uhr Telefon: 0151 582 678 75 E-Mail: andreas.fehr@citymanagement-roth.de Ihre Mitwirkung bei AbendRoth Facetten unserer Stadt am 22.10.2015 von 18 bis 22 Uhr Die Gemeinschaft der Innenstadtakteure hat eine

Mehr

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01) Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November

Mehr

Der Stadtbote. AMTSBLATT DER STADT WUPPERTAL Nr. 3/2008 HERAUSGEBER: DER OBERBÜRGERMEISTER 22. Oktober 2008

Der Stadtbote. AMTSBLATT DER STADT WUPPERTAL Nr. 3/2008 HERAUSGEBER: DER OBERBÜRGERMEISTER 22. Oktober 2008 Der Stadtbote AMTSBLATT DER STADT WUPPERTAL Nr. 3/2008 HERAUSGEBER: DER OBERBÜRGERMEISTER 22. Oktober 2008 Inhaltsverzeichnis Seite Kommunalwahl am 26.09.2004 - Nachfolge eines Bezirksvertreters 2 Wirtschaftsförderung

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016) S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Haushaltssicherungsverordnung 1

Haushaltssicherungsverordnung 1 Haushaltssicherungsverordnung HhSVO 5.205-101 M_Archiv Haushaltssicherungsverordnung 1 Vom 4. Juni 2005 (KABl S. 54) Änderungen Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle 1 Änderung der Haushaltssicherungsverordnung

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt)

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt) Aufnahmevertrag Zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (im folgenden der PARITÄTISCHE genannt) und der gemeinnützigen Gesellschaft: (Name und

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe Amtsblatt Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin: Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung

Mehr

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon.

Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. www.blogger.com Sich einen eigenen Blog anzulegen, ist gar nicht so schwer. Es gibt verschiedene Anbieter. www.blogger.com ist einer davon. Sie müssen sich dort nur ein Konto anlegen. Dafür gehen Sie auf

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Fragebogen für Franchise-Interessenten

Fragebogen für Franchise-Interessenten Fragebogen für Franchise-Interessenten Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Franchise-Partnerschaft mit foxberry Frozen Yogurt interessieren. Um mehr über Sie zu erfahren, bitten wir Sie, diesen Fragebogen

Mehr

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Verbandsordnung des Schul Verbandes Sonderschule für Körperbehinderte Mainz 122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung In Verbindung mit der Bundesärztekammer / Kassenärztlichen Bundesvereinigung / Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. / Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr