Förderungen Photovoltaik
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- Götz Siegel
- vor 8 Jahren
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1 Förderungen Photovoltaik Förderaktion Photovoltaik-Anlagen 2012 des Tel: 01/ pv@kommunalkredit.at - Einreichung für Tirol: , 18:00 Uhr bis ,18:00 Uhr - Die Förderungsaktion ist abgeschlossen. - Auszug aus der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting ( Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie überwiegend der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, gefördert werden die ersten 5 kwpeak einer Anlage. Das Ausmaß der Förderung in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses beträgt für freistehende/aufdach-anlagen bis zu einer Obergrenze von 5 kwpeak 800 Euro/kWpeak. Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Obergrenze von 5 kwpeak Euro/kWpeak. Antragstellung Eine Einreichung der Förderungsanträge ist ausschließlich online und im für das jeweilige Bundesland (entscheidend ist der Projektstandort) vorgesehenen Zeitraum möglich. Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten. - Detailliertere Informationen finden Sie auf der Homepage des unter und auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting unter ltaik_2012/ Seite 1 von 7
2 Förderungsaktion Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern 2012 des Serviceteam Photovoltaik Tel: 01/ pv@kommunalkredit.at - Auszug aus der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting ( Gefördert werden gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie überwiegend der Versorgung privater Wohngebäude dienen, und im Zuge des Erwerbs und des Baus eines Fertighauses errichtet werden. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, gefördert werden die ersten 5 kw peak einer Anlage. Das Ausmaß der Förderung in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses beträgt bis zu einer Obergrenze von 5 kw peak 950 Euro/kW peak für gebäudeintegrierte und 800 Euro/kW peak für Aufdach- bzw. aufgeständerte Anlagenteile. Mindestens 50 % der installierten Anlagenleistung muss durch gebäudeintegrierte Photovoltaik-Module bereitgestellt werden. - Auszug aus dem Leitfaden zur Förderung:...Einreichung und Fristen: Förderansuchen sind zwischen dem und dem bei der Kommunalkredit Public Consulting einzubringen. - Detailliertere Informationen finden Sie auf der Homepage des unter oder auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting unter pv_2012/ Seite 2 von 7
3 Tarifförderung über das Ökostromgesetz - Kontakt (Abwicklungsstelle): OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG Alserbachstrasse A-1090 Wien Tel.: Fax: kundenservice@oem-ag.at - gilt für Photovoltaikanlagen über 5 kw peak - Laufzeit der Förderung: 13 Jahre; - Auszug aus: BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH, Jahrgang 2012 Ausgegeben am 18. September 2012 Teil II, 307. Verordnung: Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 ÖSET-VO 2012: Einspeisetarife für Ökostrom aus Photovoltaik 5. (1) Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kw peak bis 500 kw peak, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt: 1. bei Antragstellung und Vertragsabschluss gemäß 1 bis Ende ,70 Cent/kWh; 2. bei Antragstellung und Vertragsabschluss gemäß 1 im Jahr ,12 Cent/kWh. Als Investitionszuschuss für die Errichtung wird zusätzlich ein Betrag in Höhe von 30% der Investitionskosten, höchstens jedoch von 200 Euro/kW gewährt. (2) Die Tarife für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 5 kw peak bis 500 kw peak, die auf hierfür geeigneten Freiflächen angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt: 1. bei Antragstellung und Vertragsabschluss gemäß 1 bis Ende ,43 Cent/kWh; 2. bei Antragstellung und Vertragsabschluss gemäß 1 im Jahr ,59 Cent/kWh. 3) Der erforderliche Nachweis der Investitionskosten erfolgt durch die Vorlage der Rechnungen über die für die Errichtung notwendigen Kosten an die Ökostromabwicklungsstelle. (4) Ab dem 1. Jänner 2013 ist die Gewährung eines Netzparitäts-Tarifs gemäß 14 Abs. 6 ÖSG 2012 für Photovoltaikanlagen, die auf hierfür geeigneten Freiflächen errichtet werden, ausgeschlossen. Begriffsbestimmungen 4. Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 2. geeignete Freiflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzte Flächen, die sich nicht auf Gebäuden befinden; geeignete Freiflächen sind insbesondere Lärmschutzwände, Verkehrsflächen oder Oberflächen von stillgelegten Deponien, ausgenommen Bodenaushubdeponien; - Detailliertere Informationen dazu finden Sie unter anderem auf der Homepage der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG unter Seite 3 von 7
4 Förderung der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG und der Tiroler kommunalen EVUs: Förderprogramm für die Überschusseinspeisung von Strom aus privaten Photovoltaikanlagen in das Netz Service Center der TIWAG: Salurner Straße 15/III 6020 Innsbruck T sc@tiwag.at IKB Kundencenter Salurner Straße Innsbruck Tel.: kundenservice@ikb.at beziehungsweise das jeweilige Tiroler Energieversorgungsunternehmen*. - Auszug aus der Homepage der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG ( Für Überschussstrom, den der private PV-Anlagenbetreiber in das Netz einspeist, bezahlen die Tiroler Energieversorger ab sofort 15 Cent pro Kilowattstunde. Eckpunkte der Photovoltaikförderung der Tiroler EVU: Die Photovoltaik-Anlage hat eine Leistung von max. 5 kw peak (Spitzenleistung). Der Antragsteller muss Kunde der TIWAG (Tarif: FAIRPLUS), der Ökoenergie Tirol GmbH oder eines kommunalen Versorgungsunternehmens sein. - Detailliertere Informationen finden Sie auf der Homepage der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG unter * Tiroler Energieversorgungsunternehmen, die diese Förderung gewähren, sind: Elektrowerk Assling reg. Gen.m.b.H. Elektrizitätswerk Dandler GmbH & Co KG (Fieberbrunn) Elektrizitätswerk Gries a. Br. Kraftwerk Haim KG (Wattens) Stadtwerke Hall i. T. GmbH Elektrowerkgenossenschaft Hopfgarten i. Def. Reg. Gen.m.b.H Kommunalbetriebe Hopfgarten GmbH Stadtwerke Imst Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Gemeindewerke Kematen Stadtwerke Kitzbühel Stadtwerke Kufstein GmbH Elektrizitätswerk Prantl GmbH & Co KG Elektrizitätswerke Reutte AG Kommunalbetriebe Rinn GmbH Elektrizitätswerk der Gemeinde Schattwald Stadtwerke Schwaz GmbH EWA Energie- und Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde St. Anton GmbH Elektrizitätswerk Stadler GmbH (Wildschönau) TIWAG Tiroler Wasserkraft AG Elektrogenossenschaft Weerberg reg. Gen. m.b.h. Elektrizitätswerk Winkler GmbH (Weerberg) Stadtwerke Wörgl GmbH Seite 4 von 7
5 Förderung im Rahmen der Förderaktion Mustersanierung 2012 des Klimaund Energiefonds - DI (FH) Gerhard Thalhammer Tel.: 01/ g.thalhammer@kommunalkredit.at - Dipl.nat. ETH Markus Niedermair Tel.: 01/ m.niedermair@kommunalkredit.at - Auszug aus der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting (www. publicconsulting.at) zur Förderaktion Mustersanierung 2012 : Zielgruppen Sämtliche natürliche und juristische Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt): Konfessionelle Einrichtungen und Vereine, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften, Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten, Contractoren Förderungsgegenstand Es können umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden gefördert werden. Dabei werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes des Gebäudes auf Niedrigenergiestandard und ergänzend dazu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem Einsatz von Erneuerbaren Energien gefördert. Einreichfrist 12. April 2012 bis 19. Oktober Detailliertere Informationen finden Sie auf der Hompage des oder auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting unter ersanierung_2012/ Seite 5 von 7
6 Förderung im Rahmen der Förderaktion Klima- und Energiemodellregionen des Serviceteam: Klima- und Energie- Modellregionen Tel: 01/ Auszug aus der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting ( zur Förderaktion Klima- und Energiemodellregionen 2012 : Voraussetzungen Oberstes Ziel ist die nachhaltige Treibhausgasreduktion in den relevanten Sektoren wie Verkehr, Haushalt, öffentlicher Dienst oder Gewerbe. Besonders erwünscht sind sektorübergreifende und integrative Problemlösungsansätze. Wesentliches Kriterium für den Erfolg beim Aufbau von Modellregionen und daher Einreichvoraussetzung ist die finanzielle Beteiligung regionaler Organisationen oder Strukturen (Gemeinden, Wirtschaft, Länder). Wer kann an der Ausschreibung teilnehmen? Bei den Klima- und Energie-Modellregionen" werden einerseits Regionen angesprochen, die noch am Anfang der Entwicklung hin zu einer Modellregion stehen, als auch Regionen, die bereits erste Vorarbeiten aufweisen können, wie zb. in Form von Ist-Analysen, Konzepten, Projektideen oder Umsetzungen. Die Möglichkeit zur Verlängerung und Datenerhebung steht Klima- und Energiemodellregionen offen, die sich bereits im letzten Jahr ihrer Umsetzung befinden. Bei den Investitionsförderungen werden Gemeinden, gemeindeeigene Betriebe, Betreiber- und Bürgerbeteiligungsgesellschaften angesprochen, die sich in einer bestehenden Klima- und Energie-Modellregion der Ausschreibungen befinden. Einreichung und Fristen Die Ausschreibung startet mit und endet am Die vollständigen Anträge sind inkl. aller erforderlichen Beilagen bis spätestens , Uhr elektronisch einzureichen. - Detailliertere Informationen finden Sie auf der Hompage des oder auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting unter ausschreibung_fr_klima_und_energie_modellregionen/ Seite 6 von 7
7 Förderung für Stromerzeugung in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger Eine Förderung des Lebensministeriums managed by Kommunalkredit Public Consulting Tel: 01/ Auszug aus dem Infoblatt von der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting ( Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderungsfähigen Kosten. Was wird gefördert? Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z. B. Berghütten). Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage: Förderungsfähige Anlagen(teile) Photovoltaikanlagen Kleinwasserkraftwerke Blockheizkraftwerke Windkraftanlagen Elektrische Energiespeicher weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) Stromproduzierende Anlagen in Gebieten mit Netzzugangsmöglichkeit - Detailliertere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting unter omerzeugung_in_insellage/ Seite 7 von 7
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