Auszug aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Ausgabe 6, 2013, S. 235

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1 Auszug aus Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Ausgabe 6, 2013, S. 235 Verfahrensbeistand als Beruf ein weiterer Schritt zur Qualifizierung im Bereich der Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche DIE AUSBILDUNG ALS VERFAHRENSBEISTAND AN DER EVANGELISCHEN HOCHSCHULE BERLIN (EHB) Schon kurz nach der Gründung noch als BAG Verfahrenspflegschaft und Verabschiedung der ersten Standards wurde ein Modell entwickelt, die Qualität der Tätigkeit als Verfahrenspfleger/ Verfahrensbeistand durch geeignete Maßnahmen und Angebote auf ein einheitliches, in der Qualität vergleichbares Niveau zu bringen. Da gleichzeitig auch Kriterien für die Aufnahme als Mitglied in die BAG in der Satzung festgelegt wurden, galt es, mit mitwirkungsbereiten Anbietern ein Weiterbildungsangebot zu schaffen. Dieses sollte den an der Tätigkeit als Verfahrensbeistand interessierten Personen all die Inhalte im Rahmen einer Zusatzqualifikation vermitteln, die sie für die Übernahme dieser verantwortlichen Tätigkeit benötigen. So wurden im Laufe der Jahre sieben Weiterbildungsträger gefunden, die sowohl von den geforderten Inhalten, als vom Stundenumfang und über eine Abschlussprüfung diese Zusatzqualifikation vermitteln. Diese firmieren unter dem Begriff anerkannte Weiterbildungsträger der BAG 1. Nur die Personen, die die Prüfung bei diesen anerkannten Weiterbildungsträgern bestanden, und die weiteren Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen haben, können Mitglieder in der BAG werden. Ziel der BAG Verfahrensbeistand war und ist es immer gewesen, diese Tätigkeit auch stärker als eigenständigen Beruf zu etablieren. Der Gesetzgeber hat den Verfahrensbeiständen diese Anerkennung bisher verweigert. Zwar üben die meisten ihre Arbeit nebenberuflich und wenige hauptberuflich aus und werden z. B. steuerlich wie Selbstständige behandelt; die vollständige berufliche Anerkennung als gleichberechtigte Profession der am familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten wird ihnen im Gegensatz zu den Richtern, Anwälten, Sachverständigen und Jugendamtsmitarbeitern bis heute versagt. Zukünftig muss es auch das Ziel sein, dass Menschen diesen Beruf ergreifen, die noch am Anfang ihrer beruflichen Tätigkeiten stehen. Im Rahmen der Veränderung der Abschlüsse im Bereich des Studiums der Sozialpädagogik vom Diplom hin zum Bachelor entstand an der damaligen Evangelischen Fachhochschule Berlin 2 die Idee, auch schon in der Ausbildung zum Bachelor der sozialen Arbeit im Rahmen einer Zusatzqualifikation auch die Ausbildung zum Verfahrensbeistand anzubieten. Dies geschah aus den Erfahrungen einer seit 1998 durchgeführten Praxis der Weiterbildung zum Verfahrenspfleger an der EHB. Das Modell dieses Ausbildungsganges möchte ich nun vorstellen: 1 Nähere Infos unter / Weiterbildung 2

2 TITEL: ZUSATZQUALIFIKATION VERFAHRENSBEISTAND 3 Thema/Fragestellung Mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 wurde erstmals eine Regelung im deutschen Recht zur Vertretung von minderjährigen Kindern vor dem Familiengericht geschaffen. Im FamFG von 2009 (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) werden im 158 die Aufgaben, Rechte und Pflichten dieses Anwalt des Kindes präzisiert und weiter ausformuliert. Seither ist der Familienrichter verpflichtet, bei bestimmten Verfahrensinhalten eine als Verfahrensbeistand bezeichnete rechtliche Vertretung für das minderjährige Kind zu bestellen. Diese in der Regel auf der Basis einer Fachausbildung tätig werdende Person hat die vorrangige Aufgabe als Anwalt des Kindes den Willen, die Wünsche und das Interesse des Kindes zu ermitteln und in einer vom Kinde autorisierten Weise in das Verfahren einzubringen. Die Bezahlung erfolgt gemäß der im Gesetz festgelegten Fallpauschale. Die EHB bietet für Studierende im Fach Soziale Arbeit eine hierauf bezogene Zusatzqualifikation an, die auch im Rahmen des Bachelor-Studiums verankert worden ist. Rahmenbedingungen Die Projektarbeit im 5. Studiensemester beinhaltet die Intensivphase im Konzept der insgesamt dreistufigen Ausbildung zum Verfahrensbeistand an der EHB. Zuvor haben die Teilnehmer im dritten Semester ein themenbezogenes Seminar besucht und im 4. Semester einen Praxiseinsatz absolviert, der tätigkeitsbezogen, institutionell oder thematisch mit dem Handlungsspektrum eines Verfahrensbeistandes verknüpft ist. Die Projektphase im 5. Semester bündelt als zentrales Kernelement die fachlichen und praxisbezogenen Studieninhalte. Bei erfolgreicher Teilnahme erwirbt der Studierende ein Zertifikat, welches ihm die Befähigung zum Tätigwerden als Verfahrensbeistand bescheinigt. Diese Prüfung wird durch einen Vertreter der BAG Verfahrensbeistand/ Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.v. durchgeführt. Projektbeschreibung/Inhalte 5 In diesem Studienprojekt wird die Tätigkeit des Verfahrensbeistandes in einer ersten Annäherung als konkret-fachliches Tun konzeptionell aufgeschlüsselt und in seinen einzelnen Handlungsschritten abgeleitet. Aus dieser Perspektive benötigt der Verfahrensbeistand besondere Kompetenzen und Fertigkeiten etwa bei der Kontaktaufnahme mit Kindern, beim Sprechen mit Kindern, bei der Kommunikation und Interaktion mit Personen aus dem Umkreis des Verfahrens und beim Agieren als Verfahrensbeteiligter vor dem Gericht. Er muss befähigt sein, diese Basisfunktionen fach- und sachgerecht, eigenverantwortlich und exakt bezogen auf die jeweilige Fallkonstellation einzusetzen. Dies ist die unerlässliche Voraussetzung, um eine vom Richter erteilte Bestellung zum Verfahrensbeistand anzunehmen und erfolgreich umsetzen. Jedoch haben diese Basisfunktionen nur Bestand und Stellenwert im Rahmen eines übergreifenden Wissens und Könnens, aus welchem sie ihre Bedeutung und ihren Stellenwert beziehen. Der Verfahrensbeistand arbeitet nach seiner Bestellung eigenständig und nicht-weisungsgebunden als 3 Projektleitung Frau Prof. Simons

3 selbstständiger Verfahrensbeteiligter in den einzelnen Phasen des Verfahrens vor dem Familiengericht. Somit muss vorausgesetzt werden, dass die hier tätige Fachkraft selbstverantwortlich und selbstinitiativ das jeweilige Fach-, Überblicks- und Handlungswissen aktivieren, zuordnen und umsetzen kann. Diese Wissensinhalte sind hochkomplex und vielschichtig, denn es sind mehrere Fachdisziplinen beteiligt (Recht, Sozialpädagogik, Psychologie/Psychiatrie, Soziale Arbeit), deren Beiträge auf dem Hintergrund eines Kräftefeldes mit verschiedenen Einflussgrößen (rechtliche Vorgaben, institutionelle Abläufe, interprofessionelle Kooperation, familiäre Lebenswelt usw.) zielbezogen umgesetzt werden müssen. Oberstes Ziel ist und muss es sein, das Kind als Subjekt und Grundrechtsträger wahrzunehmen, die altersgemäße Partizipation sicherzustellen und die Interessen des Kindes vollumfänglich im familiengerichtlichen Verfahren wahrzunehmen! Arbeitsweisen und vermittelte Kompetenzen Die Projektarbeit soll die Tätigkeit des Verfahrensbeistandes in diesen beiden zentralen Dimensionen als konkret-handwerkliches Tun (Block B) und als fachlich-theoretisch gestützte Wissensaneignung und -umsetzung und Reflexionsarbeit (Block A) abbilden und didaktisch aufbereiten. Im Block A bearbeiten die Studierenden eine selbst gewählte Aufgabenstellung in Kleingruppen in allen Phasen der Problembearbeitung bis hin zur Erstellung eines selbst erstellten Abschlussproduktes. Die Zielsetzung dabei ist es, die zentralen Strukturgrößen im Tätigkeitsspektrum des Verfahrensbeistandes bezogen auf die eigene Fragestellung zu konkretisieren und theoretisch auszufüllen. Diese Projektarbeit wird thematisch in den vorherrschenden Einsatzfeldern des Verfahrensbeistandes verortet sein: Trennung und Scheidung, Umgangsstreitigkeiten, Entzug elterlicher Sorge, Wegnahme von einer Pflegeperson, freiheitsentziehende Unterbringung. Als Resultat dieser Studienphase sollte der Lernende befähigt sein, eine selbst erstellte thematische Landkarte zu überblicken, das jeweils hier verortete Wissen zuzuordnen und zu bewerten, Wissenslücken und Wege und Quellen zu ihrer Auffüllung zu erkennen. Im Block B steht die übende, konkret-aktive Betätigung jedes einzelnen Studierenden im Vordergrund. Gerade auch als Bestandteil einer Projektarbeit wird dieses Üben verortet sein in einer kontinuierlichen Kompetenzerweiterung bei der Erstellung, Umsetzung und Nachbereitung eines schriftlichen Handlungsplanes. Im Praxisalltag des tätigen Verfahrensbeistandes bildet diese schriftliche Begleitung des eigenen Tuns ein professionelles Kernstück auch angesichts einer sehr eigenständigen und selbstbestimmten Arbeitssituation. Alle wesentlichen Tätigkeitsinhalte und Einschätzungen bei der Umsetzung einer richterlichen Bestellung müssen ohnehin in der fachlichen Stellungnahme des Verfahrensbeistandes schriftlich fixiert und allen Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden. Somit bildet dieses Verfassen von Schriftstücken einen festen und überdauernden Bezugspunkt im vielfältigen Tätigkeitsspektrum eines Verfahrensbeistandes. Im Block B der Projektarbeit soll jeder Teilnehmer darin geschult werden, die im Rahmen der selbst begründeten Vertretungskonzeption stimmige Strategie bei der Erstellung solcher Schriftstücke zu erkunden und umzusetzen.

4 Arbeitsweise: In der praktischen Projektgestaltung werden die einzelnen Ausbildungsinhalte durch verschiedene Fachvertreter vermittelt. Aktuell sind dies Prof. Rafi als verantwortlicher für den Bereich Recht, Herr Schmieg als ausgebildeter Verfahrensbeistand für den praktischen Arbeitsbereich, die Seminarverantwortliche Frau Prof. Simons für die sozialpädagogischen Inhalte, Herr Prenzlow aus der BAG Verfahrensbeistand für den Bereich der fachlichen Standards und gesellschaftlichen Einordnung der Tätigkeit sowie zur Vorbereitung und Abnahme der Abschlussprüfung. In diesem Bereich werden folgende Inhalte vermittelt: A. - Gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen und Kommentar zum FamFG - Gelungene Modelle der Umsetzung des FamFG ( Hannoversche Familienpraxis ) - Aktuelle Situation in den Bereichen Trennung und Scheidung, Umgangsstreitigkeiten, Entzug elterlicher Sorge, Wegnahme von einer Pflegeperson, freiheitsentziehende Unterbringung B. Internationale Verfahren C. - Die Standards der Verfahrensbeistandschaft - Berufsständische Interessenvertretung Innerhalb des Studiums werden im Grundlagenbereich I die Themen: Pädagogik, Entwicklungspsychologie, Psychiatrie und Sozialisation, im Grundlagenbereich II die Themen der Sozialen Arbeit und im Grundlagenbereich III die Themen: Recht, Sozialpolitik, Ethik vermittelt. Das Interesse der Studierenden an dieser Zusatzqualifikation war sehr groß und so konnten im Sommersemester 2012 die ersten 20 Teilnehmer_innen ihre Ausbildung aufnehmen. Am und am haben dann jeweils 18 Studierende die Prüfung zum Verfahrensbeistand bestanden. Aber erst nach erfolgreichem Bestehen der Bachelorprüfung sowie einem Zusatzseminar mit abschließender Prüfung erhalten die Studierenden auch das Zertifikat, das sie zur Ausübung der Tätigkeit als Verfahrensbeistand berechtigt. Damit erfüllen sie dann die notwendigen Voraussetzungen für den Erwerb der Mitgliedschaft in der BAG Verfahrensbeistandschaft. Diese Zusatzqualifikation wird nun auch in den kommenden Semestern den Studierenden angeboten und wird damit zu einem Regelangebot der EHB. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Curricula im Bachelorstudiengang wird ab dem WS 2013/14 eine Zusatzqualifikation zum Vormund/ Ergänzungspfleger im Verbund mit der Zusatzqualifikation Verfahrensbeistand verpflichtend angeboten. Der Vorstand der BAG begrüßt die durch diese Kooperation mit der EHB geschaffenen Möglichkeiten zu einer qualifizierten Ausbildung zum Verfahrensbeistand und zum Vormund/ Ergänzungspfleger und wird diese auch zukünftig inhaltlich und personell unterstützen.

5 Sicherlich wäre es auch wünschenswert, wenn noch weitere Fachhochschulen im Bundesgebiet ein entsprechendes Angebot in ihre Lehrpläne aufnehmen würden 4. Wir verstehen diese Ausbildung auch als Signal an den Gesetzgeber, sich im Rahmen der Evaluation des FamFG auch mit der Notwendigkeit der Anerkennung als eigenständiger Beruf Verfahrensbeistand zu befassen. Reinhard Prenzlow Vorsitzender der BAG Verfahrensbeistandschaft/ Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e.v. Lehrbeauftragter an der Evangelischen Hochschule Berlin 4 Weitere Auskünfte bei: Frau Prof. Simons Evangelische Hochschule Berlin (EHB) Reinhard Prenzlow Verfahrensbeistand@t-online.de

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