ELTERNERKLÄRUNG. 1. Allgemeine Hinweise. 2. Teilnahme am Freizeitprogramm. 3. Aufsichtspflicht
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- Kora Burgstaller
- vor 8 Jahren
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1 ELTERNERKLÄRUNG Bitte lesen Sie die Elternerklärung aufmerksam durch. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Erklärung an. Senden Sie bitte die letzte Seite Spezielle Angaben zum Teilnehmer umgehend per Post, Mail oder Fax an den Ferien- und Freizeitdienst (FFD) zurück. 1. Allgemeine Hinweise Der Ferien- und Freizeitdienst ist der durchführende Reiseveranstalter der von Ihnen gebuchten Reise. Es wird auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (D) geachtet und in diesem Rahmen ist für alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die mit dem FFD fahren, der Verzehr von alkoholischen Getränken, sowie das Rauchen nicht gestattet. Bei Aufenthalten in anderen Ländern gelten jeweils die dort geltenden Bestimmungen. Für den Fall, dass im Zielland eine entsprechende Jugendschutzbestimmung gänzlich fehlt oder hinter der des Heimatlandes zurückbleibt gelten als Mindeststandards, jedenfalls mittelbar, stets die Vorschriften des deutschen Jugendschutzgesetzes. Diebstahl, der Besitz oder die Anwendung von Waffen oder Drogen, sowie das Androhen oder Anwenden von Gewalt führen zum sofortigen Ausschluss von der Reise. Auch bei erhärtetem Verdacht kann der Teilnehmer von der Reise ausgeschlossen werden und trägt alle anfallenden Kosten der Rückreise! Für die Sauberhaltung der jeweiligen Unterkunft (Zimmer, Zelt) sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Je nach Zielgebiet wirken sie z.b. beim Abwasch, dem Auf- und Abdecken der Tische, sowie bei der Zubereitung der Speisen mit. 2. Teilnahme am Freizeitprogramm Als Erziehungsberechtigte geben wir die Erlaubnis, dass unser Kind am Freizeitprogramm sowie bei Ausflügen verbunden mit Bus-, Bahn oder sonstigen Fahrten teilnehmen darf. Es darf an den allgemeinen und besonderen Veranstaltungen im jeweiligen Zielgebiet (Schwimmen, Wassersport, Beachsport, Wandern, Reiten, Radfahren, Schlauchboot, Tretboot oder Ruderboot fahren, Seilbahn fahren, Klettern am Fels oder im Hochseilgarten, Sauna, Abendveranstaltungen u.ä.) teilnehmen. Diese Veranstaltungen stehen naturgemäß nur teilweise unter Aufsicht der externen Veranstalter. Die evtl. notwendige erhöhte Selbstverantwortung und Disziplin überfordert unser Kind nicht. Unser Kind ist so selbstständig, dass es an der Reise teilnehmen kann, ohne sich oder andere Mitreisende zu gefährden, bzw. den Ablauf der Reise zu beeinträchtigen. 3. Aufsichtspflicht Für die Dauer der Reise übertragen wir die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über unser Kind dem Reiseveranstalter. Wir sind damit einverstanden, dass die Ausübung im erforderlichen Ausmaß auf volljährige Betreuer weiter übertragen wird. Dabei ist uns bewusst, dass die Aufsicht über unser Kind von den Betreuern nur in einem Umfang wahrgenommen werden kann, der zumutbar ist. Als Erziehungsberechtigte geben wir die Erlaubnis, dass unser Kind in einer Gruppe von mindestens drei Personen (altersentsprechend in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweisen) Aktivitäten unternimmt. Alle Teilnehmer müssen sich bei den Betreuern an- und abmelden. Die Betreuer sind für diesen Zeitraum von ihrer Aufsichtspflicht entbunden. Eine Nachtruhe wird von den Betreuern festgesetzt. Für diese Zeit haftet der Teilnehmer für sein Zuwiderhandeln.
2 4. Medizinische Versorgung Hiermit bestätigen wir, dass unser Kind frei von Krankheiten ist. Unser Kind besitzt einen ausreichenden aktiven Impfschutz, insbesondere eine wirksame Tetanus-Impfung. Sollten sich kurzfristige Veränderungen am Gesundheitszustand einstellen, werden wir dies unverzüglich dem FFD mitteilen. Nicht ärztlich verschriebene Bedarfsmedikamente dürfen nicht mitgenommen werden. Es besteht Meldepflicht bei Allergikern, Epileptikern, ADS/ADHS und HIV. Sofern unser Kind regelmäßig Medikamente einnehmen muss oder auf medizinische Hilfsmittel angewiesen ist, erfolgt die Einnahme bzw. Anwendung eigenverantwortlich. Für ärztlich verschriebene Medikamente besteht eine Mitgabepflicht einer ärztlichen Bescheinigung. Wir geben hiermit unser Einverständnis, dass erforderliche, vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen (Tetanus), sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn unser Einverständnis auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann. Hinweis: Die Europäische Krankenversicherungskarte Ihres Kindes darf im Reisegepäck nicht fehlen. Sie gilt als Anspruchsnachweis für eine medizinische Versorgung nach den Regelungen des jeweiligen Landes. Die ärztliche Erstversorgung ist im Rahmen des Nationalen Gesundheitsdienstes kostenlos. Bedenken Sie aber bitte, dass zusätzliche Behandlungen, verschriebene Medikamente, selbst allgemeine Behandlungskosten in südlichen Ländern meist bar bezahlt werden müssen. Sie bestätigen mit der Elternerklärung, dass Sie die Kosten für eventuelle Auslagen für die ärztliche Versorgung übernehmen. Laut Infektionsschutzgesetz sind Sie verpflichtet, uns bezüglich der Reise schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat oder ein entsprechender Verdacht besteht. 5. Nutzung von Fahrzeugen Wir gestatten unserem Kind in besonderen Fällen (z. B. Arztbesuch) im Fahrzeug des Betreuers oder anderer beauftragter Personen oder einem anderen privaten Fahrzeug auf eigene Gefahr mitzufahren und verzichten bei Unfällen, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gegenüber Fahrer und Halter des Kraftfahrzeuges auf Ersatz aller etwaiger Schäden, soweit diese nicht durch eine Versicherung auszugleichen sind. Ist zudem ein Dritter schadenersatzpflichtig, so beschränkt der Mitfahrer seine Schadenersatzforderung gegen den Dritten auf den Teilbetrag, welcher dem Maß der Mithaftung des Dritten entspricht. 6. Weisungsbefugnis Während der Reisen werden auftretende Konfliktsituationen in der Gruppe und mit den Betreuern bearbeitet. Den Weisungen der aufsichtsführenden Betreuer hat unser Kind nachzukommen. Bei wiederholten Störungen werden die Eltern informiert und das weitere Vorgehen besprochen. Die Entscheidung über den Reiseabbruch obliegt den Betreuern im Zusammenwirken mit dem Ferien- und Freizeitdienst. Wir sind uns darüber bewusst, dass ein schuldhaftes Verhalten unseres Kindes eine Haftung des Reiseveranstalters ausschließen kann. Wir erklären uns damit einverstanden, dass unser Kind bei Ausschluss die Reise vorzeitig auf eigene Kosten abbrechen muss. 7. Hinweise zum Ausflugs- und Taschengeld Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach der Art der Verpflegungsleistung und der Teilnahme an zusätzlichen Ausflügen bzw. Sportaktivitäten. Geben Sie Ihrem Kind bitte so viel Taschengeld mit, dass eine Teilnahme an einer Tagestour möglich ist und pro Tag genügend Geld für den eigenen Bedarf (Getränke, Eis, Süßigkeiten, ggf. Mittagessen) vorhanden ist. Die Aufbewahrung und Einteilung des Taschengeldes liegt in der Verantwortung der Teamer. Da nicht in allen Unterkünften abschließbare Schränke oder Safes zur Verfügung stehen, empfehlen wir Brustbeutel. Der Verlust von Taschengeld kann von uns nicht ersetzt werden. Eine Taschengeldempfehlung wird auf dem jeweiligen Vortreffen der Freizeit bekannt gegeben.
3 8. Veröffentlichung von Fotos Ich, bzw. der Erziehungsberechtigte genehmigt mit Unterzeichnung, dass der Ferien- und Freizeitdienst Fotos, die während der Reise von mir bzw. meinem Kind entstehen, auf den vom Ferien- und Freizeitdienst unterhaltenen bzw. herausgebrachten Internetseiten (eigene Internetseite, Facebook, etc.), Katalogen und Prospekten veröffentlicht werden können. Eine Weitergabe der Fotos an unberechtigte Dritte ist nicht zulässig. Die Befugnis erstreckt sich auch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Diese Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft in Textform widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: Ferien- und Freizeitdienst Jägerstraße Dortmund Telefax: info@ffd-do.de Die Widerrufsmöglichkeit gilt nicht für Bilder, auf denen mein Kind nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheine, sowie für Bilder einer Versammlung und ähnlichen Vorgängen an denen ich teilgenommen habe. 9. Fragebogen Informationen für Teamer Ergeben sich irgendwelche Abweichungen von vorstehenden Punkten und für die Betreuer wichtigen Besonderheiten, so vermerken Sie diese bitte im nachfolgenden Fragebogen (Einnahme von Medikamenten, besondere Krankheitssymptome und Verhaltensregeln für Betreuer, Teilnahmeverbote an Freizeit- und Sportmöglichkeiten, Schwimmer/Nichtschwimmer). 10. Handys und andere elektronische Geräte Aus pädagogischen Gründen und zur Vorbeugung von Diebstahl und Schäden sind auf unseren Freizeiten Mobiltelefone unerwünscht. Teilnehmern unter 12 Jahren ist es nicht gestattet ihr Mobiltelefon mit zu nehmen. Bei nicht Einhaltung werden diese durch unsere Begleitpersonen eingesammelt und am Ende der Freizeit wieder ausgegeben. Teilnehmern ab 12 Jahren ist es grundsätzlich gestattet ein Mobiltelefon mit zu nehmen. Diese werden allerdings von unseren Betreuern während der Reise eingesammelt und nur an bestimmten Telefontagen ausgeteilt. Die Betreuer haften nicht für eventuelle Schäden oder den Verlust der Geräte. In Notfällen können die Erziehungsberechtigten den FFD immer unter der Nummer 0231/ erreichen. Ipad, Laptop und ähnliche elektronische Geräte sind auf unseren Freizeiten nicht erlaubt und werden bei Auffindung von unseren Begleitern eingesammelt und am Ende der Freizeit wieder zurückgegeben. Auch hier gelten bei Schäden oder Verlust keinerlei Ansprüche auf Haftung. 11. Schlussbestimmungen Mit unserer Unterschrift bestätigen wir, dass wir die in dieser Erklärung genannten Bestimmungen, Regeln und Rahmenbedingungen gelesen, akzeptiert und den nachfolgenden Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt haben. Alle Folgen, die ein schuldhaftes Verschweigen von relevanten Informationen haben kann, gehen vollständig zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Folgen sind z. B. Ausschluss von der Reise und der damit verbundene vorzeitige Reiseabbruch durch den Reiseveranstalter auf Grund gesundheitlicher oder psychischer Probleme oder Verhaltensauffälligkeiten.
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5 Spezielle Angaben zum Teilnehmer / Information für die FFD Teamer Name des Reiseteilnehmers: Reisenummer: Mein Kind weist keine gesundheitlichen Besonderheiten auf. Hiermit erkläre ich, welche gesundheitlichen Besonderheiten mein Kind hat: Asthma Epilepsie ADS/ADHS HIV Allergien Besondere Krankheiten Regelmäßig einzunehmende Medikamente Bettnässer Besondere Verhaltensregeln Sonstiges Hausarzt Telefon Adresse Mein Kind ist Vegetarier Ja Besondere Essgewohnheiten Nein Mein Kind ist Schwimmer Nichtschwimmer Während der Reise ist in besonderen Fällen oder in Notfällen folgende Person zu informieren: Vorname: Nachname: Anschrift: -Adr.: Telefon: Handy: Abholung bei Ankunft erfolgt durch: Vorname: Telefon: Nachname: Handy: Ich habe alle Seiten dieser Erklärung gelesen und bin einverstanden: Name/ Vorname des Erziehungsberechtigten Datum/Ort Unterschrift des Erziehungsberechtigten Unterschrift des Teilnehmers
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