Juvenes Translatores
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- Tobias Langenberg
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1 1 of :31 Juvenes Translatores Regeln herunterladen Die Generaldirektion Übersetzung (GD Übersetzung) der Europäischen Kommission veranstaltet einen Übersetzungswettbewerb für Schulen in der Europäischen Union. Der Wettbewerb untergliedert sich in folgende Abschnitte: Vorbereitung Übersetzung des Wettbewerbstexts und Preisverleihung. Die Regeln und Anweisungen sind im Einzelnen in den nachstehenden Punkten 1 8 aufgeführt. VORBEREITUNG Die Vorbereitung umfasst: die Einladung an die Schulen, am Wettbewerb teilzunehmen, die Anmeldung und Auswahl der Schulen, die Auswahl der Schüler/-innen durch die Schulen sowie vorbereitende Maßnahmen vor Ort (Punkte 1 3). Die GD Übersetzung wird den Wettbewerb im Internet ankündigen: An der Teilnahme interessierte Schulen müssen sich zwischen 1. September und 20. Oktober 2013 auf den Webseiten des Wettbewerbs elektronisch anmelden (Punkt 1). Die Anmeldund beginnt und endet jeweils um 12 Uhr mittags an diesen Tagen. Aus den Schulen, die sich angemeldet haben, wird nach dem Zufallsprinzip (Punkt 2) eine bestimmte Anzahl von Schulen für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. Die ausgewählten Schulen können zwei bis fünf Schüler/-innen benennen, die am Wettbewerb teilnehmen möchten. Die Namen der Teilnehmer und die jeweiligen Sprachenpaare müssen bis spätestens 20. November 2013 in die Datenbank eingegeben werden (Punkt 3). Die Organisation des Wettbewerbs vor Ort bleibt den Schulen überlassen. Dies schließt sämtliche praktischen Vorkehrungen ein, wie die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Personal sowie die Sorge dafür, dass die Übersetzungen unter fairen und für alle Teilnehmenden gleichen Bedingungen erstellt werden (Punkte 1.3, 1.4, 4 und 7). ÜBERSETZUNG DER WETTBEWERBSTEXTE Die Übersetzung findet am 28. November 2013 statt. An diesem Tag wird die GD Übersetzung den Schulen die zu übersetzenden Texte übermitteln. In allen Schulen wird
2 2 of :31 unter den jeweils von den Schulen selbst festgelegten Bedingungen übersetzt. Die Übersetzungen sind am selben Tag per Einschreiben an die GD Übersetzung in Brüssel zu senden (s. Punkt 4): Die GD Übersetzung wird die Übersetzungen bewerten und auf der Grundlage der Bewertungen die jeweils beste Übersetzung aus jedem EU-Land ermitteln (s. Punkt 5). PREISVERLEIHUNG Die Gewinnerinnen und Gewinner werden zur Preisverleihung eingeladen, die im Frühjahr 2014 in Brüssel stattfinden wird. Bei der Preisverleihung wird das für Mehrsprachigkeit zuständige Kommissionsmitglied zugegen sein. Die GD Übersetzung erstattet die Reise- und Unterbringungskosten für jeweils einen Preisträger/eine Preisträgerin, eine erwachsene Begleitperson und eine Lehrkraft pro Mitgliedstaat (Punkt 6). Da alle wichtigen Informationen über den Wettbewerb systematisch auf den Juvenes- Translatores-Webseiten veröffentlicht werden, sollte die verantwortliche Lehrkraft diese Seiten regelmäßig auf neue Informationen überprüfen. 1. ANKÜNDIGUNG UND ANMELDUNG Die GD Übersetzung wird den Wettbewerb auf am 1. September 2012 um 12 Uhr mittags Brüsseler Ortszeit eröffnen. Falls Ihre Schule teilnehmen möchte, füllen Sie bitte das Online-Anmeldeformular aus (Punkt 1.2). Mit der Anmeldung geht Ihre Schule bestimmte Verpflichtungen ein (Punkt 1.3) Welche Schulen können teilnehmen? Die Schulen müssen in einem Mitgliedstaat liegen, von den für Bildung zuständigen Behörden eines oder mehrerer Mitgliedstaaten anerkannt sein, zwei bis fünf Schüler/-innen des Geburtsjahrgangs 1996 auswählen, Internet-Zugang haben und über Rechner verfügen, mit denen PDF-Dateien geöffnet und ausgedruckt werden können (die Wettbewerbstexte und die Deckblätter werden in diesem Format versandt) Anmeldung Vor der Anmeldung muss die verantwortliche Lehrkraft die Zustimmung des Schulleiters/der Schulleiterin für die Teilnahme der Schule am Wettbewerb einholen. Bei der Anmeldung (nur 1 Formular pro Schule) sind folgende Angaben zu machen:
3 3 of :31 Name und Anschrift der Schule Name einer Kontaktperson mindestens eine gültige -Adresse. Da die Kommunikation vorwiegend per erfolgt, möchten wir Sie bitten, Ihre Mailbox regelmäßig zu überprüfen und darauf zu achten, dass sie nicht überfüllt ist. Die Anmeldung läuft vom 1. September, 12 Uhr mittags (Brüsseler Ortszeit) bis zum 20. Oktober 2013, 12 Uhr mittags (Brüsseler Ortszeit). Unvollständig ausgefüllte oder zu spät eingereichte Formulare werden nicht berücksichtigt. Die Schulen, die sich angemeldet haben, erhalten wie später auch die angemeldeten Schüler/-innen Registriernummern. Sie müssen diese Nummern am Tag des Wettbewerbs zur Hand haben Welche Verpflichtungen geht Ihre Schule mit der Anmeldung ein? Mit der Einreichung des Anmeldeformulars verpflichtet sich Ihre Schule, die für den Wettbewerb geltenden Regeln und Anweisungen einzuhalten und, sofern sie ausgewählt wird, die Übersetzung der Wettbewerbstexte zu organisieren. Dies umfasst u. a.: Auswahl und Anmeldung der Schülerinnen und Schüler des Geburtsjahrgangs 1996 Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und Aufsichtspersonen für den Übersetzungswettbewerb Vervielfältigung und Verteilung der richtigen Originaltexte und der Übersetzungsbögen Freistellung der ausgewählten Schülerinnen und Schüler für die Übersetzung der Texte Gewährleistung fairer und einheitlicher Bedingungen Freistellung etwaiger Gewinner/-innen für die Reise zur Preisverleihung nach Brüssel Außerdem muss Ihre Schule einwilligen, dass ihr Name im Falle der Auswahl zur Teilnahme am Wettbewerb auf den Juvenes-Translatores-Webseiten veröffentlicht wird Was geschieht, wenn eine Schule ihren Verpflichtungen nach Punkt 1.3 nicht nachkommt? In diesem Fall kann sie vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Das würde bedeuten, dass die Teilnahme Ihrer Schule und Ihrer Schüler/-innen am Wettbewerb mit sofortiger Wirkung endet. 2. AUSWAHL DER SCHULEN Aus den Schulen, die ein ordnungsgemäßes Anmeldeformular eingereicht haben, wird nach dem Zufallsprinzip eine bestimmte Zahl teilnehmender Schulen ausgewählt. Die Liste der ausgewählten Schulen wird Ende Oktober 2013 auf den Juvenes- Translatores-Webseiten veröffentlicht. Dabei wird die Anzahl der Schulen gemäß der Quote des Mitgliedstaats, in dem die
4 4 of :31 Schulen angesiedelt sind, berechnet. Die Zahl der pro Mitgliedstaat ausgewählten Schulen entspricht der Zahl der Sitze Ihres Landes im Europäischen Parlament gemäß dem Vertrag von Lissabon, der die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ab 2014 widerspiegelt. Mitgliedstaat Schulen Belgien 22 Bulgarien 18 Dänemark 13 Deutschland 96 Estland 6 Finnland 13 Frankreich 74 Griechenland 22 Irland 12 Italien 73 Kroatien* 12 Lettland 9 Litauen 12 Luxemburg 6 Malta 6 Niederlande 26 Österreich 19 Polen 51 Portugal 22 Rumänien 33 Schweden 20 Slowakei 13 Slowenien 8 Spanien 54 Tschechische Republik 22 Ungarn 22 Vereinigtes Königreich 73 Zypern 6 Insgesamt 763 *EU-Mitgliedsland ab Juli AUSWAHL DER SCHÜLER In den vorliegenden Regeln und Anweisungen zum Wettbewerb beziehen sich die Begriffe Schüler/-innen und ausgewählte Schüler/-innen auf alle Schüler/-innen (zwei bis fünf), die von den ausgewählten Schulen vorgeschlagen wurden. Diese Schüler/-innen müssen im Jahr 1996 geboren und
5 5 of :31 ordnungsgemäß an einer Schule angemeldet sein, die die in Punkt 1.1 genannten Kriterien erfüllt. Für jeden ausgewählten Schüler bzw. jede ausgewählte Schülerin muss Ihre Schule das gewählte Sprachenpaar angeben, d. h. die Ausgangssprache und die Zielsprache für die Übersetzung (s. Punkt 3.4) Namen der Schüler/-innen und Sprachenpaare Fällt die Wahl auf Ihre Schule, so müssen Sie die als Vertreter ausgewählten Schüler/-innen bis spätestens 20. November 2013 anmelden. Jede Schule kann zwei bis fünf Schüler/-innen anmelden, indem deren Namen und die gewählten Sprachenpaare in die Datenbank eingegeben werden. Den Link zu dieser Datenbank erhalten die Schulen per vom Juvenes-Translatores-Team. Sie können auch eine(n) sechste(n) Schüler(in) benennen, der/die dann zum Zuge kommt, wenn ein(e) ursprünglich angemeldete(r) Schüler(in) beispielsweise wegen Krankheit ausfällt. Nach dem 20. November 2013 sind keine Änderungen in Bezug auf die angemeldeten Schüler/-innen oder deren Sprachenpaarwahl mehr möglich. Die Schule muss die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der ausgewählten Schüler/-innen von deren Teilnahme unterrichten Wie werden die Schüler/-innen ausgewählt? Jede Schule kann ihre eigenen Auswahlkriterien festlegen. Diese Kriterien müssen jedoch nachvollziehbar, fair und nicht diskriminierend sein. Hat nach Einschätzung der GD Übersetzung eine Schule unfaire oder diskriminierende Kriterien zugrunde gelegt, so kann sie die betreffende Schule vom Wettbewerb ausschließen Datenschutz Die GD Übersetzung stellt den Schutz aller persönlichen Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sicher. Außer den Namen der Schulen werden lediglich die Namen der Preisträger/-innen und deren Übersetzungen veröffentlicht (Punkt 5). Darüber hinaus werden die Medien möglicherweise über den Besuch der Preisträger in Brüssel und die Preisverleihung berichten. Weitere Einzelheiten dazu, wie die GD Übersetzung ihre Datenschutzverpflichtungen erfüllt, können Sie dem Freigabeformular für Juvenes Translatores und der beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Diese Dokumente werden lediglich den 28 Gewinnern per über ihre Lehrkräfte zugesandt Sprachenpaare Jeder Schüler/jede Schülerin kann unter allen EU-Amtssprachen die Ausgangssprache und die Zielsprache für seine/ihre Übersetzung frei wählen. Dabei handelt es sich um die folgenden Sprachen: Bulgarisch (BG), Dänisch (DA), Deutsch (DE), Englisch (EN), Estnisch (ET), Finnisch (FI), Französisch (FR), Griechisch (EL), Irisch (GA), Italienisch (IT), Kroatisch (HR)*, Lettisch
6 6 of :31 (LV), Litauisch (LT), Maltesisch (MT), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Rumänisch (RO), Schwedisch (SV), Slowakisch (SK), Slowenisch (SL), Spanisch (ES), Tschechisch (CS) und Ungarisch (HU). *EU-Mitgliedsland ab Juli 2013 Bei der Anmeldung eines Schülers bzw. einer Schülerin müssen Sie dessen/deren Sprachenkombination angeben (siehe Punkt 3.1); diese kann nach dem 20. November 2013 nicht mehr geändert werden. Es wird dringend empfohlen, dass die Schüler/-innen in ihre Muttersprache oder stärkste Sprache übersetzen. 4. TAG DES WETTBEWERBS Am Tag des Wettbewerbs übermittelt die DGT den Schulen die zu übersetzenden Texte und die Bögen, auf denen die Übersetzungen anzufertigen sind, ausschließlich in elektronischer Form (per oder zum Herunterladen aus dem Internet). Die Texte sind oben mit der Jahreszahl 2013 und dem Ausgangssprachencode versehen. Die übermittelten Texte müssen in allen teilnehmenden Schulen am 28. November 2013 zwischen und Uhr Brüsseler Zeit gleichzeitig übersetzt werden. Anzufertigen sind die Übersetzungen in Räumlichkeiten der jeweiligen Schule. Pro Schule können zwei bis fünf angemeldete Schüler/-innen offiziell am Wettbewerb teilnehmen. Die Schulen können allerdings anderen Schülern/Schülerinnen erlauben, inoffiziell am Wettbewerb teilzunehmen (und z. B. parallel dazu einen internen Wettbewerb veranstalten oder den Wettbewerb für die Bewertung der Schüler/-innen nutzen). Diese Übersetzungen dürfen jedoch nicht an die GD Übersetzung gesandt werden. Die Schulen stellen sicher, dass die Übersetzungen unter fairen und für alle Teilnehmenden gleichen Bedingungen erstellt werden. Die Schüler/-innen müssen einzeln arbeiten, nicht paarweise oder in Gruppen. Sie dürfen keinerlei Hilfe von Lehrkräften erhalten. Die Verwendung von PCs oder anderen elektronischen Hilfsmitteln ist nicht zulässig. Die Übersetzungen sind handschriftlich zu verfassen und müssen gut leserlich sein. Unleserliche Texte werden ausgeschlossen. Die Originale der handschriftlichen Übersetzungen müssen am Tag des Wettbewerbs per Einschreiben oder Kurierdienst (maßgebend ist das Datum des Poststempels bzw. der Kurierquittung) verschickt werden. Der Umschlag muss die Aufschrift Juvenes Translatores tragen und ist an die GD Übersetzung in Brüssel zu senden: Juvenes Translatores Europäische Kommission Generaldirektion Übersetzung zu Hd. Pinuccia Contino G-6 06/16
7 7 of :31 B 1049 Brüssel Belgien Die Schulen müssen vor Übermittlung der Übersetzungen Kopien anfertigen. Wird eine Schule durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs wie einen Poststreik an der Übermittlung der Übersetzungen gehindert, ist sie gehalten, das JT-Team zu kontaktieren und Anweisungen entgegenzunehmen Schüler/-innen mit Behinderungen Schulen dürfen Schüler/-innen mit Behinderungen nicht diskriminieren. Dem JT-Team ist bewusst, dass gegebenenfalls besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, um behinderten Schüler(inne)n eine faire und gleichberechtigte Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Ist die Schule der Auffassung, dass die Sondermaßnahmen den Regeln widersprechen (Beispiel: eine Behinderung verlangsamt den Schüler beim Schreiben derart, dass er mehr Zeit für die Anfertigung der Übersetzung benötigt; eine Schülerin benötigt unbedingt einen PC, um am Wettbewerb überhaupt teilnehmen zu können), muss die Schule das Juvenes-Translatores-Team vor der Zulassung zum Wettbewerb davon in Kenntnis setzen und die Behinderung und vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten genau beschreiben Wer regelt die praktischen Bedingungen, unter denen die Übersetzungen erstellt werden? Für die Abwicklung des Übersetzungswettbewerbs vor Ort ist die jeweilige Schule zuständig. Dazu gehören alle praktischen Vorkehrungen am Tag des Wettbewerbs. So muss die Schule sicherstellen, dass die von der GD Übersetzung übermittelten Wettbewerbstexte in zweckmäßiger Weise also beispielsweise ohne Verzögerungen oder Verletzung der Vertraulichkeit behandelt werden, die Teilnehmer/-innen im Prüfungsraum versammeln, die Texte verteilen und dafür sorgen, dass jede(r) Schüler/-in die richtige Sprachfassung für das entsprechende Jahr erhält, sicherstellen, dass die Schüler/-innen auf dem Übersetzungsbogen die verlangten Angaben machen: Namen, Geburtsdatum, Schule und Land sowie Registriernummer der Schule und persönliche Registriernummer, die Schüler/-innen während der Übersetzung beaufsichtigen, die angefertigten Übersetzungen einsammeln und kopieren, die Originale der handschriftlichen Übersetzungen per Einschreiben oder Kurierdienst an die oben genannte Anschrift senden und die Quittung des Postamts bzw. Kurierdienstes aufbewahren. Die Schulen müssen eine Kopie der von den Schüler/-innen abgelieferten Übersetzungen anfertigen. Die GD Übersetzung wird Ihnen die zu übersetzenden Texte am Morgen des Wettbewerbstags zusenden und sie gleichzeitig auf den Juvenes-Translatores-Webseiten veröffentlichen. Die GD Übersetzung wird auch, soweit möglich, für die Beantwortung von Fragen und für eine Beratung per zur Verfügung stehen Dürfen die Schüler/-innen für die Übersetzung Wörterbücher oder sonstige Hilfsmittel benutzen?
8 8 of :31 Wörterbücher gehören zum Handwerkszeug des Übersetzers und dürfen daher allerdings nur in gedruckter Form bei der Übersetzung verwendet werden. Es dürfen keinerlei elektronische Hilfsmittel wie Rechner, Mobiltelefone, elektronische Wörterbücher und Begriffssammlungen oder sonstige elektronische Übersetzungshilfen verwendet werden. 5. BEWERTUNG DER ÜBERSETZUNGEN UND VERÖFFENTLICHUNG Jede Übersetzung wird von einem Gremium bewertet, das sich aus Berufsübersetzern und -überprüfern der GD Übersetzung zusammensetzt. Nach der Bewertung ermittelt eine Jury unter dem Vorsitz des Generaldirektors der GD Übersetzung für jeden Mitgliedstaat die jeweils beste Übersetzung. Die Arbeit und die Beratungen im Panel und in der Jury sind vertraulich. Einzelnoten werden nicht bekanntgegeben. Die Entscheidungen des Gremiums und der Jury sind nicht anfechtbar Bekanntgabe der Gewinner/-innen, Freigabeformular Die Liste der 28 Gewinner/-innen wird Anfang Februar 2014 veröffentlicht. Die GD Übersetzung wird allen Gewinner/-innen per ein Freigabeformular zusenden, das von deren Schule ausgedruckt, unterzeichnet und zusammen mit einer Kopie des gültigen Personalausweises des/der Betreffenden fristgerecht an die GD Übersetzung in Brüssel zurückgesandt werden muss. Das Formular ist von folgenden Personen zu unterzeichnen: Schüler, Schülerin Schulleiter/-in Eltern(teil) / Erziehungsberechtigte(r) (falls der/die Schüler/-in zum Zeitpunkt der Reise zur Preisverleihung nicht volljährig ist) Mit diesem Formular erteilen die Schüler/-innen sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte die Zustimmung, dass der betreffende Schüler/die betreffende Schülerin zur Preisverleihung nach Brüssel fahren darf, Fotos und/oder Videoaufzeichnungen der Preisverleihung und des Besuchs in Brüssel auf den Juvenes-Translatores-Webseiten und der entsprechenden Facebook-Seite veröffentlicht werden dürfen, und ein Elternteil oder ein(e) Erziehungsberechtigte(r) oder eine von ihnen autorisierte Person den Schüler/die Schülerin zur Preisverleihung nach Brüssel begleitet (dies ist nicht zwingend notwendig, wenn der/die Schüler/-in zum Zeitpunkt der Reise zur Preisverleihung volljährig ist). In einer dem Freigabeformular beigefügten Datenschutzerklärung wird dargelegt, wie persönliche Daten gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und verwendet werden.
9 9 of : Welche Kriterien werden der Bewertung zugrunde gelegt? Die vom Gremium zugrunde gelegten Bewertungskriterien entsprechen den Kriterien zur Bewertung von Übersetzungen innerhalb der GD Übersetzung: Richtigkeit der Übersetzung, Fähigkeit, korrekt zu schreiben (Ausdruck und Grammatik), Fähigkeit, flüssig zu schreiben, Kreativität der Lösungen. Das Gremium kann Übersetzungen vom Wettbewerb ausschließen, die nach seiner Einschätzung nicht unter fairen und für alle Teilnehmenden gleichen Bedingungen entstanden sind. 6. PREISVERLEIHUNG Die Preisträger/-innen werden mit jeweils einer erwachsenen Begleitperson und einer Lehrkraft zur Preisverleihung nach Brüssel eingeladen. Überreicht werden die Preise von der EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit, Jugend und Sport. Preisträger/-innen, die zum Zeitpunkt der Reise zur Preisverleihung nicht volljährig sind, müssen von einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten oder einem von diesen autorisierten Erwachsenen begleitet werden. Die Begleitperson übernimmt für sich und den begleiteten Schüler/die begleitete Schülerin die volle Verantwortung während der Reise und des Aufenthalts in Brüssel. Schüler/-in, Lehrkraft und Begleitperson müssen die erforderlichen Reisedokumente mitführen. Die Europäische Kommission organisiert und bezahlt für je einen Preisträger/eine Preisträgerin, eine Lehrkraft und eine erwachsene Begleitperson pro Mitgliedstaat Reise (ausgenommen kurze Transfers wie die Taxifahrt von und zum Flughafen) und Unterkunft. 7. KOSTEN Die Schulen tragen die Kosten für die Sendungen per Einschreiben und die Abwicklung des Wettbewerbs vor Ort, z. B. Ausdruck der zu übersetzenden Texte, Bereitstellung von Räumlichkeiten und Vervielfältigung der Übersetzungen. Die Europäische Kommission übernimmt die Kosten für die Durchführung der Preisverleihung, die Bereitstellung der zu übersetzenden Texte und die Bewertung. Die Europäische Kommission übernimmt die Reisekosten für jeden Gewinner mit jeweils einer erwachsenen Begleitperson und einer Lehrkraft zwischen dem Herkunftsland und Brüssel. 8. AUSLEGUNG DER REGELN UND ANWEISUNGEN Die Auslegung der vorliegenden Regeln und Anweisungen durch die GD Übersetzung ist nicht anfechtbar.
10 10 of :31 Weitere Informationen Juvenes-Translatores Anfragen an das Juvenes-Translatores-Team: Fragen an die Kontaktperson für den Wettbewerb in der Kommissionsvertretung in Ihrem Land (ec.europa.eu/dgs/translation/getintouch/localoffices)
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