Pensionssicherheit statt Finanzmarktabhängigkeit

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1 Pensionssicherheit statt Finanzmarktabhängigkeit - Gegen die Privatisierung sozialer Risken - Pensionsvorsorge weg von den Finanzmärkten - Stärkung der Generationensolidarität Noch immer rufen PolitikerInnen und FinanzvertreterInnen zur Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme auf. EU-Kommission, OECD, Weltbank und Unternehmensverbände drängen darauf, die durch die Finanzkrise gestiegenen Staatsschulden zu reduzieren, indem öffentliche Ausgaben für soziale Leistungen gekürzt werden. Banken, Pensionskassen und Versicherungen versuchen, den 400-Milliarden-Pensionskuchen in einen Profitsektor des Finanzmarktes umzuwandeln, indem sie ihre Produkte als die Lösung für die Altersversorgung darstellen. Wie schmerzhaft erfahren wurde, ist jedoch das Kapitaldeckungsverfahren (KDV) der Pensionskassen nicht nur risikoreicher und teurer als das Umlageverfahren (ULV), sondern darüber hinaus auch unsozial. Trotzdem lassen sich nach wie vor viele Bürger dazu verleiten, private Versicherungsverträge abzuschließen (laut Brancheninformationen immer noch immer ein wachsendes Geschäft). Andererseits wird das öffentliche Pensionssystem nach dem ULV in vielen Medien als nicht mehr finanzierbar dargestellt, was die arbeitende Bevölkerung verunsichert. Mit der Warnung vor der demographischen Lücke wird mit Teilwahrheiten ein Generationenkonflikt heraufbeschworen, anstatt die Solidarität der BeitragszahlerInnen mit den PensionsempfängerInnen zu stärken, um Generationen übergreifend und nachhaltig soziale Sicherheit zu gewährleisten. 1. Österreichs Pensionssystem ist noch eines der leistungsfähigsten der Welt Pensionen bedeuten nicht nur Kosten, sondern auch Einkommen für 2,7 Mio. EmpfängerInnen (ca.12 Prozent davon öffentliche Bedienstete im Ruhestand), die ihre Pensionen fast ausschließlich in den Wirtschaftskreislauf einbringen. Die Gesamtzahl der PensionsempfängerInnen stieg seit dem Jahr 2000 um 15 Prozent, jene der öffentlichen Bediensteten stagniert. Österreich wendete im Jahre 2011 fast 14,5 Prozent des BIP für öffentliche Pensionen auf. Die Arbeiterkammer schätzt aufgrund der Prognosen zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der PensionsanwärterInnen in Österreich, dass die Pensionsausgaben bis 2035 auf etwa 16 Prozent des BIP steigen und sich auf diesem Niveau stabilisieren werden, da die Zahl der Pensionen für BeamtInnen (2012: ) dann abnehmen wird. Die Sonderpensionen für Eliten des öffentlichen Dienstes werden hoffentlich ebenso abgeschafft. Von den staatlichen Pensionsanstalten werden auch Hinterbliebenenpensionen (2012: ) und Invaliditätspensionen (2012: ) ausbezahlt, die in anderen EU-Ländern teils aus anderen Budgetpositionen finanziert werden. Bei Privatpensionen müssen derartige zusätzliche Absicherungen extra bezahlt werden. Die österreichischen Pensionsversicherungen kommen auch für Ersatzzeiten in Karenzperioden und für Zivil- und Wehrdienst auf. Die Durchschnittspensionen wuchsen von um fast 32 Prozent. Der offizielle Verbraucherpreisindex stieg zwar nur um 25 Prozent, aber der Preisindex für PensionistInnenhaushalte erhöhte sich in diesem Zeitraum um fast 30 Prozent. Die ursprünglich gesetzlich festgelegte Inflationsabgeltung wird als Sparmaßnahme seit 2013 nicht mehr gewährt. Das Parlament beschloss für 2014, dass die Pensionserhöhung 0,8 Prozentpunkte unter dem Anpassungsfaktor zu liegen hat. Der durchschnittliche Ruhegenuss der etwa pensionierten, öffentlichen Bediensteten betrug 2013 etwa 2700,-. Die ASVG-Durchschnittspension von ( für Männer, 840 für Frauen) lag 2013 bereits unter der Armutsgefährdungsschwelle. Eine Schwäche des Systems ist, dass 10 Prozent der PensionsempfängerInnen auf Ausgleichszulagen (derzeit 858/Monat für Alleinstehende) angewiesen sind waren von den über 65-Jährigen 12 Prozent der Männer und 17 Prozent der Frauen armutsgefährdet (Tendenz steigend). Die Pensionsverteilung obliegt politischen Entscheidungen. Wer für eine Kürzung der öffentlichen Ausgaben für das Pensionssystem eintritt, 4Pensionssicherheit0404 ( Zeichen inkl.lz) Seite 1 von 7

2 drängt mehr PensionsempfängerInnen in die Armut und verstärkt die Ungerechtigkeiten der Einkommensverteilung. 2. Das Umlageverfahren ist langfristig finanzierbar Das ULV finanziert die Pensionen aus den laufenden Arbeitseinkommen und Steuern: Beitragssatz (von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite je zur Hälfte in der ASVG) mal jährliches Durchschnittseinkommen der Löhne bis zur Höchstbemessungsgrundlage mal aktuelle Beitragszahleranzahl plus Bundeszuschuss = aktuelle Durchschnittspension vierzehnmal pro Jahr mal aktuelle Zahl der PensionistInnen. Beiträge und Pensionen sind aufgrund der dynamisierten Höchstbemessungsgrundlage im ASVG begrenzt. Der Bundeszuschuss darf lt. ASVG bis zu einem Drittel des Pensionsaufwandes betragen betrug er mit 6,6 Md. 22 Prozent des Pensionsaufwandes. Die Anzahl der über 65-Jährigen erhöht sich zwar laufend, aber diese Tendenz gab es schon im vorigen Jahrhundert und sie führte nicht zum Systemkollaps. Ausschlaggebend für die Finanzierung des ULV ist nicht die Altenquote, also das Verhältnis der Anzahl der über 65-jährigen zu jener der Erwerbsfähigen, sondern die Pensionsquote, also das Verhältnis der Zahl der PensionsbezieherInnen zu jener der Erwerbstätigen standen 3,7 Mio. BeitragszahlerInnen 2,4 Mio. PensionsempfängerInnen gegenüber (Pensionsquote 64%, seit 2000 stabil). Während sich die Altenquote bis 2030 verdoppeln wird (oft als demographische Lücke bezeichnet), wird die Pensionsquote weniger steigen, wenn sich die Anzahl der Erwerbstätigen erhöht. Das wichtigste Element der ULV ist eine höchstmögliche Zahl an erwerbstätigen BeitragszahlerInnen. Die Erwerbsquote hängt wesentlich von der Arbeitsverteilung über alle Bevölkerungsgruppen ab: Höhere Jugend- und Frauenbeschäftigung sind ebenso anzustreben wie Erwerbstätigkeit für über 50-Jährige. Für ein Szenario, in dem Österreich bis 2030 die heutige Erwerbsbeteiligung von Dänemark oder Norwegen erreicht (Anstieg von 68 Prozent auf 80 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung), bleiben die Pensionen nach dem ULV langfristig finanzierbar, da es kontinuierlich durch Beiträge der Erwerbstätigen gespeist wird. Bei steigender Produktivität ist die Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren, um Erwerbstätigkeit für alle erreichen zu können. Arbeitslosigkeit schadet nicht nur den Betroffenen, sondern belastet sowohl das Sozialbudget als auch das Pensionssystem. Statt weiteren Kürzungen (unvollständige Inflationsabgeltung, verlängerte Durchrechnung, Abschläge) soll die reale Kaufkraft erhalten und noch offene Lücken im Sozialnetz geschlossen werden, was mit geringen Beitragszuwächsen erreichbar ist: vorrangig durch Anhebung der Zahl der Erwerbstätigen, durch gerechte Lohnerhöhungen, durch Einbeziehung der Sonderzahlungen, durch wertschöpfungsbezogene Arbeitgeberbeiträge und durch Belastung der arbeitslosen Kapitaleinkommen. Jedenfalls ist der Absicht entgegenzuwirken, Einkommen aus der Sozialversicherungspflicht auszugliedern. Die steuerbegünstigten golden hand shakes entziehen nicht nur Steuermittel des Arbeitgebers, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus verursachen sie beträchtliche Belastungen des staatlichen Sozialsystems durch Frühpensionen oder Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung. Einsparungen könnten durch die Anwendung des Verursacherprinzips in den Ersatzzeiten (während des Zivil- und Präsenzdienstes oder familiärer Karenzzeiten) und durch Harmonisierung der Beitragssätze und Leistungen in allen Berufsgruppen (Arbeiter und Angestellte, Selbständige, Bauern, Beamte, ÖBB-Bedienstete, Ärzte,...) erzielt werden. 3. Das Kapitaldeckungsverfahren ist durch die demographische Entwicklung stärker gefährdet als das Umlageverfahren Beim KDV ergibt sich die Pensionshöhe für die Versicherten alleine aus dem 4Pensionssicherheit0404 ( Zeichen inkl.lz) Seite 2 von 7

3 Wert des laufend eingezahlten Kapitals (Aktien, Fonds) und Kapitalerträge zum Pensionsantritt minus laufende Verwaltungskosten = Pension monatlich verteilt über die gewünschten Laufzeit (Lebenserwartung), die aber jährlich gemäß den Erträgen des verbliebenen Kapitals korrigiert wird. Pensionen nach dem Kapitaldeckungsverfahren werden von Pensionskassen und Versicherungen angeboten. Wobei die Pensionskassen in erster Linie als Verwalter fungieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der/die sogenannte Pensionsanwärter/in zusätzlich steuerbegünstigte Beiträge leistet. Beim Ansparen von Versicherungsrenten zahlt der Staat eine jährliche Prämie dazu. Die zukünftigen PensionistInnen können in gewissem Umfang die Höhe des Risikos wählen: höheres Risiko bedeutet Chancen auf höhere Erträge aber naturgemäß auch durch Kapitalverluste bedingte Pensionseinbußen. In beiden Formen werden die angesparten Beträge zum Teil in Aktien veranlagt. Das verstärkte Streben in den Aktienmarkt, wo das Angebot an Aktien stagniert, hat das Kursfeuerwerk der neunziger Jahre ausgelöst. Die Ertragserwartungen konnten sich aber langfristig nicht erfüllen. Die Kursanstiege 2013/14 haben ebenfalls keine realwirtschaftliche Basis, weshalb wieder eine Börsenkrise befürchtet wird. Durch diese Kursschwankungen sind die Pensionszahlungen der Pensionskassen in den letzten 10 Jahren für rund PensionistInnen in einem eklatanten Ausmaß gesunken: 70 Prozent der PensionistInnen verloren zwischen 20 und 40 Prozent, fast 8 Prozent der PensionistInnen sogar mehr als 50 Prozent. Nicht eingerechnet in diese Verluste ist die nicht abgegoltene Geldentwertung von ca.25 Prozent seit 2000, so dass die realen Verluste für zwei Drittel der PensionistInnen zwischen 40 und 80 Prozent liegen. Die Kapitalerträge richten sich nach Angebot und Nachfrage am Finanzmarkt. Wenn nun 2030 eine viel größere Zahl von PensionistInnen über die Pensionskassen ihre Wertpapiere an eine relativ kleiner gewordene Zahl von Erwerbstätigen verkaufen will, wird das Angebot größer als die Nachfrage. Die Finanzwerte werden sinken und die Pensionen geringer ausfallen als versprochen. Die Pension aus dem KDV wird nicht nur durch die Erwerbsquote zur Auszahlungszeit beeinflußt, sondern vor allem durch die Kaufkraft der Erwerbstätigen am Finanzmarkt. 4. Die versprochenen Rendite in der privaten Vorsorge wurden nie erfüllt Das Prosperieren des Finanzmarktes am Ende des 20.Jahrhunderts verleitete die Pensionskassen zu Versprechungen, dass die PensionistInnen mit jährlichen Erhöhungen von etwa 8 Prozent rechnen könnten. Es gibt drei Möglichkeiten, wie hohe, jährliche Rendite erreicht werden könnte: a) Die Aktien sind stark überbewertet, dadurch können jederzeit kurzfristig Korrekturen (oder Crashs) stattfinden. b) Die Firmengewinne steigen überproportional, oft aber zu Lasten der Löhne und Gehälter. c) Die Rendite wird im Ausland auf Kosten der Armen erwirtschaftet (einige Internetbanken bieten für Übersee-Investitionen höhere Zinsen an). Wenn die Kapitalmarktrendite schneller wächst als die Gesamtwirtschaft, hat das negative Konsequenzen: spekulative Blasen mit Crash-Gefahr, Reallohnverluste oder Finanzkrisen in anderen Wirtschaftsregionen mit Ansteckungsgefahr für die Finanzzentren Europas, Reduzierung der Investitionen in die Realwirtschaft mit negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt. Wie schnell private Versicherer ihre Leistungen an die Finanzmarktsituation anpassen oder zusammenbrechen, zeigen internationale Beispiele. Die betriebliche Pensionskasse der österreichischen Wirtschaftskammer versprach 7,5 Prozent Rendite, während weniger als 3 Prozent erreicht wurden. So musste sie ihre Tätigkeit nach Sanierung aus Kammermitteln 2012 einstellen. Neuerdings brauchen deutsche Pensionsfonds lediglich die Auszahlung der eingezahlten Beiträge zu garantieren, ohne jede Rendite und Inflationsabgeltung. 5. Weitere Faktoren, die das Leistungsniveau in der privaten Vorsorge senken 4Pensionssicherheit0404 ( Zeichen inkl.lz) Seite 3 von 7

4 a) Im KDV gibt es keinen Arbeitgeber-Beitrag, während im öffentlichen Pensionssystem jeder Beitrag der ArbeitnehmerInnen durch den Arbeitgeber verdoppelt wird. Das gibt es im privaten System nicht. Selbst höhere Rendite nützt nichts, wenn nur das halbe Kapital vermehrt wird. b) Der Bundeszuschuss entfällt. Aber im privaten System gibt es steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die Besserverdienende bevorzugt und die Steuereinnahmen des Bundes um fast 1 Md. schmälern. c) Die Verwaltungskosten in der privaten Versicherung betragen Prozent, während jene der staatlichen österreichischen Pensionsversicherung nur ca. 2 Prozent der Beitragszahlungen ausmachen. Trotzdem birgt die Verwaltung der verschiedenen Pensionsversicherungen weiterhin Rationalisierungspotenzial (siehe Rechnungshofbericht vom März 2014). d) Während Pensionen nach dem ULV jährlich vierzehnmal bis zum Lebensende ausbezahlt werden und Risken für Hinterbliebene und für Invalidität abdecken, versichern private Pensionskassen ausschließlich das Altersrisiko, oft mit einer Abfindung in einem vereinbarten Alter. Der staatlichen Pension analoge Leistungen müssen bei den Privatversicherungen teuer erkauft werden. 6. Höhere Pensionen sind auch ohne das Kapitaldeckungsverfahren möglich. Ein zentrales Argument in der laufenden Pensionsdebatte ist, dass die Beitragssätze nicht steigen dürfen, um die Lohnnebenkosten nicht zu erhöhen. In Deutschland wurden die Beitragssätze ins öffentliche Pensionssystem bei 11 Prozent eingefroren, aber bis zu weiteren 4 Prozent durch Arbeitnehmerbeiträge für die geförderte Privatvorsorge (Riester-Rente) ergänzt, was die Symmetrie zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen aufhob. Die staatliche Pension wurde real vermindert und die ergänzende Riester-Rente ist der Unsicherheit des Finanzmarktes unterworfen. Ein vollständiger Umstieg ins KDV würde die betroffene Generation zweimal zur Kasse bitten: einmal für die auslaufende Umlage-Generation und einmal für die eigene Privatpension. Eine freiwillige Höherversicherung ist in Österreich auch im staatlichen Pensionssystem möglich. Die Höhe des freiwilligen Beitrags ist für Pflichtversicherte individuell wählbar (max. ca /Jahr). Daraus errechnet sich versicherungsmathematisch eine stabile Zusatzpension, die sicherer ist als jede Privatpension. Sowohl die Beiträge (sofern das Erwerbseinkommen die Höchstbemessungsgrundlage nicht überschreitet) als auch der sich ergebende Steigerungsbetrag zur Pension sind steuerbegünstigt. Anteile dieses Steigerungsbetrags erhöhen auch eine Hinterbliebenenpension. Erstaunlicherweise wird diese Möglichkeit der Zusatzversicherung über die PVA kaum genutzt, die diesbezüglich nicht sehr informationsfreudig ist. 7. Budgetbelastungen zugunsten des Kapitaldeckungsverfahrens Zu den Staatsausgaben für das ULV kommen Einnahmenverluste durch Steuererleichterungen für private bzw. betriebliche Pensionsvorsorge. 1,6 Millionen ÖsterreicherInnen ließen sich bis 2013 zum Abschluss einer privaten Vorsorge bewegen. Über ÖsterreicherInnen haben Anspruch auf betriebliche Pensionszulagen erreichten die Steuerrückvergütungen durch Abschreibung der entsprechenden Beiträge etwa 20 Prozent der Bundesbeiträge an das ULV (ca. 800 Mio. ). Die Steuererleichterungen dienen sowohl den Besserverdienenden, die sich private Vorsorge leisten können, als auch den Erträgen der Versicherungen. Die steuerlichen Förderungssummen für das KDV steigen derzeit leicht. Diese Mittel könnten zur Verbesserung des staatlichen Pensionssystems eingesetzt werden, z.b. für die volle Inflationsabgeltung des Pensionistenhaushaltsindex und für die Erhöhung der Ausgleichszulagen. 8. Die unsozialen Wirkungen des Kapitaldeckungsverfahrens GeringverdienerInnen können für das KDV nicht ausreichend ansparen, weshalb die Zahl der AusgleichszulagenempfängerInnen ansteigen wird (wie Beispiele in Großbritannien, Niederlande und Deutschland zeigen). In einer Zeit, in der atypische Beschäftigungsverhältnisse stark zunehmen und 4Pensionssicherheit0404 ( Zeichen inkl.lz) Seite 4 von 7

5 ein Niedriglohnsektor geschaffen wird, werden immer mehr Haushalte armutsgefährdet und haben daher nicht die Möglichkeit, privat vorzusorgen. Ausgerechnet für diese sollen staatliche Pensionsleistungen abgebaut werden. Kranke und Arbeitslose können überhaupt nichts ansparen. Krankheit muss extra versichert werden. Die PensionistInnen des ULV zahlen aus Gründen der Solidarität ca.5 Prozent ihrer Pension für die Krankenversicherung. Im privaten System werden sich die Beiträge vervielfachen, weil die Prämien mit dem Risiko (Alter) steigen. Erziehungsberechtigte, vor allem Frauen, bekommen beitragslose Kindererziehungszeiten im KDV nicht angerechnet. Die höhere Lebenserwartung der Frauen bewirkt höhere Beitragssätze für dieselbe monatliche Pension wie für Männer. Wie die Erfahrung in Deutschland nach 10 Jahren KDV-Förderung zeigt, werden viele Erwerbstätige mit bis ca. 2500,- Gehalt nicht einmal die Mindestpension erreichen. Hinzu kommen die vielen ArbeitnehmerInnen, die keine durchgehende (über 40 jährige) Anstellung erreichen. 9. Kapitaldeckungsverfahren steht in Konkurrenz zum Umlageverfahren Das KDV baut auf eine hohe Kapitalmarktrendite: hohe Zinsen, Dividenden, Aktienkurse, Immobilienerträge. Das ULV baut auf eine hohe Arbeitsmarktrendite : hohe Erwerbsbeteiligung und hohe Löhne/Einkommen. Jedoch drückt eine hohe Kapitalmarktrendite auf die Arbeitsmarktrendite: Hohe Zinsen (zugunsten der Geldwertstabilität) bremsen Investitionsdynamik, Konjunktur und Beschäftigungsentwicklung. Wenn die Arbeitslosigkeit steigt, nehmen die Beiträge in das ULV ab. Aktienkurssteigerungen (Shareholder Value) werden häufig durch Lohnkürzungen und Abbau von Arbeitsplätzen erzielt. Je höher die Immobilienpreise und die Mieten, desto besser für die Kapitalrendite zu Lasten der Erwerbstätigen. Wenn die Kapitalmarktrendite attraktiv ausfallen soll (deutlich über dem Wirtschaftswachstum), bekommen andere eben umso weniger, weil Finanzmärkte nichts produzieren, sondern nur umverteilen. Fazit Das ULV ist langfristig so sicher wie der Staat, also sicherer als eine Privatversicherung. Das ULV ermöglicht eine gerechte Altersversorgung für alle, während das KDV nur von besser Verdienenden in Anspruch genommen werden kann. Über die weitere Entwicklung (auch Verbesserungen) des ULV entscheidet die Politik, während das KDV vom Finanzmarkt abhängt. Generationensolidarität bedeutet gerechte Verteilung der Erwerbseinkommen, die dadurch einen menschenwürdigen Lebensunterhalt im Alter ermöglichen. Das vielfach propagierte 3-Säulenmodell (ULV + Firmenpension + Privatvorsorge) ist kontraproduktiv, weil es das ULV schwächt und variable Pensionshöhen ergibt. Die relativ konstante Pensionsquote rechtfertigt nicht das schrittweise Senken des Leistungsniveaus staatlicher Pensionen. Während der Bevölkerungsanteil mit den höchsten Einkommen vom Kapitalertrag leben kann, schlittert der Großteil in die Altersarmut. Die Möglichkeit der Höherversicherung über die staatlichen Pensionsversicherungen ist frei von den Nachteilen des KDV. Die Leistungsfähigkeit des ULV gibt keinen Anlass für Verunsicherungen. Die Politik kann das Pensionssystem weiter ausbauen, um Altersarmut zu verhindern. Quellen: Sozialbericht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, ht_2011_gesamt.pdf 4Pensionssicherheit0404 ( Zeichen inkl.lz) Seite 5 von 7

6 Jahresbericht 2012 der Pensionsversicherung, Kapitalgedeckte Pensionssysteme Niederlande, USA, Polen und Deutschland im Vergleich, AK- Wien 2013, Pensionen und Renten, Statistik Austria 2012, en/index.html 4Pensionssicherheit0404 ( Zeichen inkl.lz) Seite 6 von 7

7 Forderungen von Attac 1. Förderung der sinn- und identitätsstiftenden Erwerbsarbeit für alle Generationen; Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der ArbeitnehmerInnen in den verschiedenen Lebenssituationen (Bildungsbedarf, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben, Gesundheit); 2. Ausbau des Umlageverfahrens im Pensionssystem, Finanzierung aus allen Einkommensarten, auch aus Finanzeinkommen; Umstieg auf die Wertschöpfung als Beitragsgrundlage für Arbeitgeber; 3. Vertrauensschutz und langfristige Leistungsgarantie: Jährliche Pensionsanpassung zumindest im Ausmaß des Preisindex für PensionistInnenhaushalte, generelle Orientierung an der Entwicklung der Nettolöhne; 4. Verbesserung der Eigenpensionen der Frauen durch leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Eliminierung geschlechtsspezifischer Lohndifferenzen; 5. Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter für EmpfängerInnen der Ausgleichszulage und Personen ohne eigenständigen Pensionsanspruch; 6. Keine staatliche Förderung privater Vorsorge durch Steuerbegünstigungen: Wer privat vorsorgen will, soll es ohne Subventionen tun. Abschaffung der Förderung der golden hand shakes. 7. Harmonisierung von Beitragssätzen und Leistungen für alle Berufsgruppen und Einsparungen durch Vereinheitlichungen in der Verwaltung; 8. Verstärkung der Aufklärungsarbeit über die Nachteile und Auswirkungen des Kapitaldeckungsverfahrens und über die Vorteile des Umlageverfahrens, sowie über die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung bei der allgemeinen Pensionsversicherung;. 4Pensionssicherheit0404 ( Zeichen inkl.lz) Seite 7 von 7

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