CDU-Parteitag in Bochum vom 30. November bis 02. Dezember 2003 Leitantrag: Deutschland fair ändern

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1 CDU-Parteitag in Bochum vom 30. November bis 02. Dezember 2003 Leitantrag: Deutschland fair ändern - B: Reform der Krankenversicherung - C: Reform der Pflegeversicherung

2 20 B. Reform der Krankenversicherung 13. Die gesetzliche Krankenversicherung stellt materiell eine qualitativ hochwertige und humane medizinische Versorgung zur Verfügung, die allen Versicherten zugute kommt. Aus Sicht der CDU muss auch künftig der Grundsatz Geltung haben: Was nach medizinischem Urteil notwendig ist, muss im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht für alle Versicherten - unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit - erbracht werden.

3 Angesichts der demographischen Entwicklung des medizinischen und medizintechnischen Fortschritts sowie der erheblichen Unwirtschaftlichkeit des deutschen Gesundheitswesens können die im Rahmen des Gesundheitskompromisses 2003 eingeleiteten Maßnahmen nur für kurze Zeit sicherstellen, dass der Problemdruck im System der gesetzlichen Krankenversicherung vorläufig beherrschbar bleibt. Die CDU ist der Auffassung, dass nur ein Bündel unterschiedlicher, weit über den Gesundheitskompromiss 2003 hinaus greifender, in ihren Wirkungen aber sorgfältig aufeinander abgestimmter Maßnahmen zum Erfolg führen kann. 15. Die CDU begrüßt, dass einige von ihr erwogene Reformmaßnahmen bereits im Gesundheitskompromiss 2003 berücksichtigt wurden. Die beitragssatzsenkende Wirkung dieser Maßnahmen wurde bei den Berechnungen berücksichtigt. Diese Vorhaben stellen erste Schritte in die richtige Richtung dar; weitere tief greifende Reformen müssen folgen. Folgen einer Entwicklung ohne Reformen 16. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden in den kommenden Jahren die Ausgaben für Gesundheit dramatisch ansteigen, wenn keine Reformen eingeleitet werden. Dies wird auf der Ausgabenseite vor allem durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft und durch den medizinisch-technologischen Fortschritt verursacht, aber auch durch unzureichenden Wettbewerb und mangelnde Transparenz. Auf der Finanzierungsseite bereiten insbesondere die Veränderungen der Versichertenstruktur Probleme. Der Anteil der Rentenempfänger steigt dauerhaft. Überdies führen die stark verkürzten, unstetiger gewordenen Beschäftigungsbiographien sowie die hohe Arbeitslosigkeit zu neuen Herausforderungen. Die Auswirkungen der demographischen Belastung werden vor allem ab dem Jahr 2010 deutlich erkennbar. Ohne eine grundlegende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung würden die Beiträge von derzeit über 14 Prozent durch die jetzige Reform nur kurzfristig abgesenkt, dann aber auf 20 Prozent im Jahr 2030 sowie auf deutlich über 20 Prozent in den Folgejahren ansteigen.

4 22 Zielstellungen für eine Reform des Gesundheitswesens 17. Aus Sicht der CDU sollte eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung von folgenden grundsätzlichen Zielstellungen ausgehen: - Der medizinische Fortschritt muss auch in Zukunft für die gesamte Gesellschaft zugänglich und finanzierbar sein. - Es muss auch künftig einen sozialen Ausgleich zwischen gesunden und kranken Menschen, Beziehern höherer und niedriger Einkommen sowie zwischen Alleinstehenden und Familien geben. - Die Reform muss darauf angelegt sein, die Eigenbeteiligung und Selbstverantwortung der Versicherten zu stärken. Das Verhältnis zwischen Solidarität und eigenverantwortlicher Selbstbestimmung muss neu austariert werden. - Die freie Arzt- und Krankenhauswahl muss möglich bleiben. - Die Reform darf die Wachstumsdynamik des Gesundheitswesens nicht behindern. Sie muss damit auch einen Beitrag zur Entstehung von mehr Arbeitsplätzen in diesem Bereich leisten. - Die Pluralität im Gesundheitswesen ist Ausdruck von individueller Freiheit. Reformen im Gesundheitswesen müssen dem Erhalt dieser Pluralität verpflichtet sein. - Eine zukunftsorientierte Reform des deutschen Gesundheitswesens muss beim Wettbewerb ansetzen und mehr Transparenz, Effizienz, Eigenverantwortung, Qualitätssicherung und Demographiefestigkeit erreichen.

5 23 Versichertenkreis 18. Die CDU tritt dafür ein, dass die heute in der gesetzlichen Krankversicherung Versicherten zunächst dort versichert bleiben. Weiteres regelt ein Gesetz. Sozialhilfeempfänger müssen wie gesetzlich Versicherte behandelt werden. 19. Die negativen Folgen des demographischen Wandels für die gesetzliche Krankenversicherung können nicht durch eine Ausweitung des Versichertenkreises um weitere Personengruppen - wie etwa in den Modellen der so genannten "Bürgerversicherung" - aufgefangen werden. Durch eine solche Versicherung würde das Problem steigender Lohnnebenkosten nicht gelöst, sondern im Ergebnis noch vergrößert, weil die demographische Asymmetrie nicht mehr nur für den Teil der gesetzlich versicherten Bevölkerung zum Tragen käme, sondern auch für den Teil, der privat versichert ist, und obendrein die Bindung der Beitragseinnahmen an Löhne und Gehälter weiter bestehen bliebe. Die Einbeziehung von Beamten und Selbständigen hätte rechtlich höchst problematische Auswirkungen auf die Vertragsfreiheit und die Betätigungsfreiheit der privaten Krankenversicherung. Auch müssten die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung abgelöst werden. Die CDU lehnt eine "Bürgerversicherung" ab, die alle Bürger in eine gesetzliche Pflichtversicherung, sei es mit einkommensabhängigen Beiträgen oder Prämien, zwingt. Übergang zu einem Prämienmodell 20. Die CDU tritt dafür ein, das heutige System der gesetzlichen Krankenversicherung in ein kapitalgedecktes, einkommensunabhängiges und erheblich demographiefesteres System einer "Gesundheitsprämie" zu überführen. Die Gesundheitsprämie soll so schnell wie möglich nach einem Regierungswechsel eingeführt werden.

6 24 Durch die unverzügliche Umstellung auf ein Gesundheitsprämienmodell wird schneller mehr Wettbewerb ermöglicht und überdies erreicht, dass die im heutigen System unzweifelhaft vorhandenen Fehlsteuerungen nicht noch auf längere Zeit fortbestehen. Die Gesundheitsprämie wird auf der Basis heutiger Preise kalkuliert. Sie setzt sich für Erwachsene zusammen aus einem Grundbeitrag (180.- Euro) und einem Vorsorgebeitrag (20.- Euro). Der Grundbeitrag sichert den Krankenkassen unveränderte Einnahmen, so dass der heutige Leistungskatalog einschließlich Krankengeld sowie Zahnbehandlung finanziert und erhalten werden kann. Aus dem Vorsorgebeitrag wird eine kapitalgedeckte Altersrückstellung aufgebaut, die rechtlich durch die Bildung eines Sondervermögens so zu schützen ist, dass sie dem Zugriff des Staates entzogen und ihre ausschließliche Verwendung als Rückstellung zur Abfederung der Altersentwicklung sichergestellt ist. Diese Rückstellung wird nach Umstellung versicherungsmathematisch individualisiert und in die Prämie eingerechnet. Damit sinken die Lohnnebenkosten erheblich, Netto nähert sich Brutto an, und Schwarzarbeit wird weniger attraktiv. Kinder bleiben für die Eltern weiterhin beitragsfrei mitversichert, doch zahlt die Kindergeldstelle für diese einen Beitrag in halber Höhe des Grundbeitrages (90.- Euro). Damit kommen alle Steuerzahler und nicht nur die gesetzlich Versicherten für die Krankheitskosten der Kinder auf. Dadurch ist das Prämiensystem familienfreundlicher, weil Kinder im Steuersystem aufgrund der Kinderfreibeträge steuermindernd berücksichtigt werden, während das heutige GKV-System Beiträge unabhängig von der Kinderzahl erhebt. Der bisherige Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung wird bei 6,5 Prozent der Bruttolohn- und -gehaltssumme gedeckelt und an die Arbeitnehmer ausgezahlt, so dass deren Einkommen um diesen Betrag steigen. Die CDU hält daran fest, dass der Arbeitgeberbeitrag - wie bisher - ein ständiger Lohnbestandteil bleibt. Der ausgezahlte Arbeitgeberbeitrag wird besteuert.

7 25 Versicherte mit niedrigem Gesamteinkommen erhalten einen sozialen Ausgleich. Der Anspruch von Geringverdienern auf sozialen Ausgleich ist in einem Leistungsgesetz zu regeln. Dieser Ausgleich soll automatisch zwischen Finanzamt und Krankenversicherung auf der Grundlage des jeweils gültigen Einkommensteuerbescheids ohne Vermögensanrechnung erfolgen. Maßgebend wird damit in der Regel der Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres sein. Durch den sozialen Ausgleich über Steuern werden alle Steuerzahler nach ihrer Leistungsfähigkeit und nicht nur der Kreis der gesetzlich Versicherten zur Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe herangezogen. Durch die automatische Verrechnung der Prämie mit dem sozialen Ausgleich wird die Gesundheitsprämie für Geringverdiener - auch für Familienarbeit Leistende - im Ergebnis einkommensabhängig und sozialverträglich gestaltet. Um die Sozialverträglichkeit bei der Umstellung zu garantieren, ist sicherzustellen, dass in einer Übergangsphase von vier Jahren - beginnend mit der Umstellung - kein Versicherter durch die Prämie unter Einbeziehung des als Lohnbestandteil ausgezahlten Arbeitgeberbeitrages effektiv höher belastet wird, als es unmittelbar vor der Umstellung der Fall war. Die Grenze für den anteiligen Sozialausgleich würde nach derzeitigen Beitragssätzen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei knapp Euro für Alleinstehende und Euro für Verheiratete mit einem Verdienenden liegen. Versicherte mit höherem Einkommen zahlen schon heute höhere Beiträge als bei der Gesundheitsprämie. Auch nach der Übergangsphase müssen Geringverdiener langfristig und verlässlich gegen Überforderung geschützt werden, weil die Gesundheitsprämie und der Vorsorgebeitrag als solche in ihrer Höhe unabhängig von der konkreten Einkommenssituation ist. Deshalb ist in dem Leistungsgesetz festzuschreiben, dass die Gesamtprämienbelastung eines Haushalts einschließlich des Vorsorgebeitrages die Grenze von 15 Prozent des Bruttogesamthaushaltseinkommens unter Einbeziehung des als Lohnbestandteil ausgezahlten Arbeitgeberanteils nicht übersteigen darf. Damit wird auch für die Zukunft gewährleistet, dass die Gesundheitsprämie unabhängig vom

8 26 Einkommen für alle bezahlbar bleibt und jedermann Zugang zu einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung hat. Die 15-Prozent-Grenze bedeutet gegenüber dem Status quo eine höhere Belastung. Eine solche nach oben hin begrenzte Mehrbelastung ist jedoch angesichts der auch in einem Prämiensystem unabdingbaren mittel- und langfristigen Kostensteigerungen aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts und der demographischen Gegebenheiten notwendig und gerechtfertigt. Sie ist auch politisch vertretbar, weil die effektive Belastung des Einzelnen durch steigende Beitragssätze im bestehenden System auch steigen würde. Die Mittel der Kindergeldkasse, die für die Abdeckung der Gesundheitskosten von Kindern erforderlich werden, und die Mittel, die für den sozialen Ausgleich für Geringverdienende benötigt werden, bedürfen einer langfristigen Absicherung. Die Besteuerung des bisherigen Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung mit einem Steuerertrag zwischen 15 und 17 Mrd. Euro reicht zur Gegenfinanzierung der aus dem Steueraufkommen zu erbringenden Prämienzahlungen für Kinder aus. Die darüber hinaus notwendigen Mittel für den sozialen Ausgleich an die Bezieher niedriger Einkommen sollen im Gegensatz zu heute von allen Steuerpflichtigen nach ihrer Leistungsfähigkeit aufgebracht werden. Dies kann aus dem durch wirtschaftliche Dynamik gestiegenen allgemeinen Einkommensteueraufkommen, durch Subventionsabbau oder eine Verzahnung mit der Großen Einkommensteuerreform erfolgen. Leistungsumfang: mehr Entscheidungsfreiräume für die Versicherten 21. Es ist Sache des Versicherten, aus den unterschiedlichen Angeboten der gesetzlichen Krankenkassen das für ihn jeweils günstigste Leistungsangebot auszuwählen und durch Beiträge zu finanzieren. Durch diese Regelung wird der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Die Krankenkassen müssen wesentlich stärker als bisher wettbewerbsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechende unterschiedliche

9 27 Tarife anbieten. Zugleich wird der Versicherte wesentlich stärker motiviert, das für ihn günstigste Versicherungsangebot zu finden und zu nutzen. Der Versicherte muss mehr Entscheidungsfreiheit über seinen Krankenversicherungsschutz erhalten. Jeder Versicherte soll selbst darüber entscheiden können, ob er einen Standard-Krankenversicherungsschutz erhalten, ob er gegen einen höheren Beitrag zusätzliche Leistungen finanzieren oder ob er durch eine höhere Selbstbeteiligung seinen Krankenkassenbeitrag reduzieren will. Auch in den vertraglichen Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern müssen starre Strukturen aufgelockert werden, damit der Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit eine größere Chance erhält. Nur wenn verschiedene Versorgungsangebote und Behandlungsmethoden miteinander konkurrieren, können sich die Patienten für die aus ihrer Sicht beste Versorgung entscheiden. Mehr Wettbewerb führt zu einer besseren medizinischen Versorgung und zu einem sparsameren Umgang mit den Beiträgen der Versicherten. Mehr Transparenz 22. Zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen kann auch beitragen, die Transparenz der Kosten und die Qualität von Gesundheitsleistungen deutlich zu erhöhen. Die CDU will über die fälschungssichere elektronische Gesundheitskarte hinaus auch die elektronische Patientenakte einführen. Auch soll künftig im ambulanten Bereich für alle Versicherten das Kostenerstattungsprinzip der Regelfall und das Sachleistungsprinzip der Ausnahmefall sein, um auch auf Seiten der Versicherten das Kostenbewusstsein zu stärken. Mehr Transparenz ist zugleich die beste Vorkehrung gegen den Missbrauch von Versichertenkarten und gegen Abrechnungsmanipulationen. Prävention und Gesundheitsförderung 23. Die CDU ist der Auffassung, dass der gesundheitlichen Prävention mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Deutschland ist noch weit entfernt von einer gesellschaftlich fest verankerten und auf breiter Front praktizierten "Kultur der Prävention". Dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die bewusst eingegangenen Gesund-

10 28 heitsrisiken, die mit dem übermäßigen Genuss von Nikotin und Alkohol sowie mit mangelnder Bewegung verbunden sind. Konsequente Prävention führt zu einer spürbaren Dämpfung der Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen. Die CDU strebt deshalb an, in die Prämiengestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung auch Elemente der Beitragsrückerstattung einzubinden. Regelmäßige Vorsorgemaßnahmen, die ständigen Effizienzprüfungen unterzogen werden müssen, sollen durch einen "Präventions-Bonus" belohnt werden. Die CDU fordert, die Prävention zu einer gleichberechtigten Säule neben der Kuration, Rehabilitation und Pflege auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Ebenen - von den Gemeinden, den Ländern, dem Bund bis hin zu den Sozialversicherungsträgern mit eingebunden werden. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob eine "Bundesstiftung Prävention" dem Anliegen förderlich ist. Abbau von Sonderregelungen 24. Aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und unbeschadet des Alimentationsprinzips müssen auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte - z.b. Abgeordnete, Regierungsmitglieder und Bundespräsidenten - an den Kosten ihrer Gesundheitsversorgung stärker beteiligt werden. Strukturveränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind wirkungsgleich auf Beamte und andere Beihilfeberechtigte zu ü- bertragen. So müssen z.b. aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliederte Leistungen auch von den oben genannten Gruppen eigenverantwortlich versichert werden. Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen 25. Das Gesundheitswesen ist einer der dynamischsten und zukunftsträchtigsten Dienstleistungssektoren in Deutschland. Es kann jedoch kaum bestritten werden, dass in Deutschland Gesundheitsleistungen weder so wirtschaftlich erbracht werden, wie dies möglich wäre, noch so kostenbewusst in Anspruch genommen werden, wie dies geboten wäre.

11 29 Im deutschen Gesundheitssystem ist der Wettbewerb auf Seiten der Anbieter wie auf Seiten der Kostenträger sehr stark eingeschränkt. Vorrangig muss der Wettbewerb im gesamten System deutlich verstärkt werden. Durch mehr Wettbewerb können die Qualität der Versorgung gesteigert und zusätzliche Effizienzpotentiale erschlossen werden. Dies gilt für die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen, aber auch für den Wettbewerb der Kassen und Versicherungen untereinander, sowohl innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wie auch zwischen diesen beiden Systemen. Vor allem ist langfristig sicherzustellen, dass die verschiedenen Anbieter von Versicherungsleistungen zu fairen Wettbewerbsbedingungen arbeiten können. Die Effekte solcher struktureller Maßnahmen sind zwar nicht exakt kalkulierbar, es kann aber kein begründeter Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen. Dabei ist aus Sicht der CDU völlig klar, dass in einer Sozialen Marktwirtschaft der Wettbewerb stets sozialen Zielsetzungen verpflichtet bleiben muss. 26. Die CDU will durch zielgerichtete Maßnahmen die Defizite bei der Versorgung der gesetzlich Versicherten mit dem Ziel beseitigen, vorhandene Über-, Unter- und Fehlversorgungen im Bereich der GKV abzubauen. Dies kann am ehesten dadurch erreicht werden, dass der Wettbewerb in allen Versorgungsbereichen durch eine weitgehende Liberalisierung des Vertragssystems ausgeweitet wird. Besonders im ambulanten Bereich ist eine flexiblere Vertragsgestaltung dringend zu empfehlen. Dabei sind auch die künftige Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ausgestaltung der fachärztlichen Versorgung und die Verantwortlichkeit für den Sicherstellungsauftrag nach zeitgemäßen Erfordernissen präzise zu definieren und festzulegen. Die CDU strebt an, die Vergütung grundsätzlich auf Leistungskomplexe und Fallpauschalen auszurichten und sie überdies stärker an Qualitätsmerkmalen zu orientieren. Eine flexiblere Vertragsgestaltung sollte auch im stationären Bereich erfolgen. Individuelle Vertragsabschlüsse zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern müssen künftig möglich sein. Aus Gründen der Vereinheitlichung und der Stärkung wettbe-

12 30 werblicher Elemente bevorzugt die CDU eine mittelfristig einheitliche Finanzierung aller Sektoren über Leistungsvergütungen. Die CDU sieht in der integrierten Versorgung ein wichtiges Instrument, um die Schnittstellenprobleme zwischen der ambulanten sowie der stationären Versorgung und der Rehabilitation effektiv in den Griff zu bekommen und Fehlallokationen erheblicher Finanzressourcen zu verhindern. Die integrierte Versorgung ist auf einzelvertraglicher Grundlage weiter zu fördern. 27. Die Marktmechanismen auf dem Arzneimittelmarkt sind angesichts der dort anzutreffenden starken Anbieterdominanz und des nur schwach ausgeprägten Wettbewerbs bei Herstellern und Händlern dringend reformbedürftig. Nach der deutschen Steuersystematik werden Güter des Grundbedarfs, wie Lebensmittel, Bücher und Zeitschriften, nur mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt. Die CDU tritt dafür ein, auch das Grundbedarfsgut "Arzneimittel" nur mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu belasten und damit ein weiteres Einsparpotential im Gesundheitswesen zu nutzen. Gleiches soll auch für zahntechnischen Leistungen des Zahnersatzes weiterhin gelten. 28. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, um den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenversicherungen und Krankenkassen im Interesse der Versicherten zu verbessern und zusätzliche Anreize zur Senkung der Verwaltungskosten zu setzen. Die CDU wird umfassend prüfen, wie nach einer Umstellung auf ein Prämienmodell der Risikostrukturausgleich entsprechend den dann neuen Anforderungen ausgestaltet werden kann. Im Bereich der privaten Krankenversicherung muss der Wettbewerb durch die Schaffung von Wechselmöglichkeiten gestärkt werden, um es dem Bestandskunden zu erleichtern, eine für ihn günstigere Versicherung zu wählen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass eine Mitnahme der Kapitalrückstellung möglich ist. Gleiches gilt für die GKV, wenn dort die Altersrückstellung individualisiert wird.

13 31 C. Reform der Pflegeversicherung 29. In Deutschland leben derzeit etwa 1,9 Millionen Menschen, die in unterschiedlichem Ausmaß dauerhaft auf Pflege angewiesen sind. Der weitaus größte Teil der pflegebedürftigen Menschen wird von Angehörigen betreut. Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurde die letzte große Lücke im System der sozialen Sicherung geschlossen und der für Pflegebedürftige wie für Angehörige unwürdige Zustand beendet, dass Pflegebedürftigkeit oft zur Sozialhilfebedürftigkeit führte. 30. Zur Konzeption der Pflegeversicherung zählt der Grundsatz, dass die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären Pflege haben muss. Ältere Menschen sollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Dieser Grundsatz muss auch künftig ebenso Bestand haben wie das Prinzip, dass Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation Vorrang vor Maßnahmen der Pflege haben müssen. 31. Durch die Pflegeversicherung wurde der weitaus größte Teil der auf ambulante Pflege angewiesenen Menschen von der Sozialhilfe unabhängig; auch in der stationären Pflege entlastet die Pflegeversicherung die Sozialhilfe erheblich. Die CDU räumt diesem Ziel auch künftig hohe Priorität ein. Die CDU lehnt strikt alle Überlegungen ab, die auf eine Reform der Pflegeversicherung zu Lasten der Sozialhilfe abzielen. Künftige Entwicklung ohne Reformen 32. Die künftige Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist gefährdet, weil der Anteil der Leistungsbezieher an den Beitragszahlern erheblich steigt und außerdem die ambulante Pflege in der Familie allein aus demographischen Gründen nicht mehr im bisherigen Maße stattfinden kann. Die beschriebene Entwicklung würde ohne Reformen zu erheblichen Beitragssteigerungen führen, selbst wenn man davon ausgeht, dass wegen der höheren Lebenserwartung die Pflegebedürftigkeit künftig in einem höheren Alter als heute eintreten

14 32 wird. Bei unverändertem Leistungskatalog würden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung von heute 1,7 Beitragssatzpunkten auf 2,6 Beitragssatzpunkte im Jahr 2030 ansteigen. Sollte es zu einer regelmäßigen Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung kommen, wären 2030 bereits 3,9 Beitragssatzpunkte und 2050 sogar 5,8 Beitragssatzpunkte aufzubringen. Dies entspräche einer Steigerung gegenüber heute auf das Dreieinhalbfache. Versicherungspflicht 33. Die Pflegeversicherung hat sich grundsätzlich bewährt. Gerade in einer Gesellschaft, in der der Anteil älterer Menschen immer größer wird und in der die Zahl der allein stehenden Menschen zunimmt, muss für den Fall der Pflegebedürftigkeit solide Vorsorge getroffen werden. Eine umfassende Pflicht zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ist auch in Zukunft unverzichtbar. Leistungsumfang 34. Die CDU ist davon überzeugt, dass die gegenwärtig gewährten Leistungen der Pflegeversicherung, die die Pflegekosten zu einem erheblichen Anteil abdecken ("Teilkasko"), notwendig sind und nicht ohne schwere Nachteile für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zur Disposition gestellt werden können. Die Pflegeversicherung wird angesichts der steigenden Alterung der Gesellschaft und den damit verbundenen Anstieg der Zahl der Demenzkranken sowie auch angesichts der Zunahme allein stehender älterer Menschen künftig eine eher noch wichtigere Rolle bei der Versorgung der Bevölkerung mit Pflegedienstleistungen spielen. Die CDU lehnt es strikt ab, eine Reform der Pflegeversicherung durch eine Absenkung des Leistungsniveaus zu finanzieren. Sie ist vor allem in keiner Weise bereit, die Pflegestufe 1 künftig entfallen zu lassen. Leistungsminderungen in einer der Stufen der Pflegeversicherung führen in vielen Fällen zu Mehrbelastungen in einer anderen Leistungsgruppe der Pflegeversicherung, zu Mehrbelastungen in der gesetzlichen Krankenversicherung oder zu Kostensteigerungen in der Sozialhilfe.

15 33 Die CDU befürwortet es allerdings, dass der Zuschnitt der Pflegestufen unter Gesichtspunkten des medizinisch Gebotenen und des pflegerisch Zweckmäßigen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls überarbeitet wird. 35. Die Pflegeversicherung gewährt gegenwärtig in den Pflegestufen 1 und 2 im Fall der stationären Pflege deutlich höhere Zuschüsse als bei der häuslichen Pflege. Diese Regelung kann dazu führen, dass Pflegebedürftige stationär versorgt werden, obwohl eine häusliche Pflege möglich wäre. Ein solcher Effekt widerspricht dem Grundsatz "ambulant vor stationär". Die CDU strebt daher an, die Spreizung zwischen den Leistungen für ambulante und für stationäre Pflege aufwandsneutral abzuflachen mit dem Ziel, die häusliche Pflege zu stärken und das Engagement der pflegenden Angehörigen besser zu würdigen. Die CDU wird die Einführung eines Pflegebudgets prüfen, das im ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich eingesetzt werden kann. Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der anstehenden Steuerreform gründlich geprüft werden, ob und in welchem Umfang die steuerliche Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen auch auf den Pflegebereich ausgeweitet werden kann. 36. Die CDU beobachtet mit Sorge den Missstand, dass der Grundsatz "Prävention und Rehabilitation haben Vorrang vor Pflege" bisher nur sehr unzureichend verwirklicht worden ist. In zahlreichen Fällen könnte Pflegebedürftigkeit vermieden werden, wenn rechtzeitig gezielte Maßnahmen der Prävention und geriatrischen Rehabilitation ergriffen würden, die dem älteren Menschen die Fähigkeit erhalten oder zurückgeben, sein Leben weitgehend ohne fremde Hilfe zu führen. Die CDU wird umfassend prüfen, durch welche Maßnahmen die Organisation von Prävention und geriatrischer Rehabilitation im Rahmen der integrierten Versorgung verbessert werden kann. Dynamisierung der Leistungen 37. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung ist seit 1995 nicht mehr der allgemeinen und der pflegespezifischen Kostenentwicklung angepasst worden. Dies hat zur Folge, dass bei Fortführung konstanter Pflegepauschalen der

16 34 Wert der Pflegeleistungen bis zum Jahr 2050 auf die Hälfte des heutigen Niveaus schrumpft, wenn eine über die allgemeine Inflationsrate hinaus gehende spezifische Kostensteigerung für Pflegeleistungen von 1,5 Prozent im Jahr angenommen wird. Auch wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nie als voll kostendeckend konzipiert waren, so betrachtet die CDU eine solche Leistungsminderung auf die Hälfte als nicht hinnehmbar. Der Abstand zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten darf nicht kontinuierlich größer werden und zu Mehrbelastungen der Versicherten, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfe führen. Die CDU tritt dafür ein, die Leistungen der Pflegeversicherung zu dynamisieren und in bestimmten Bereichen - vor allem zugunsten Demenzkranker - eine Ausweitung eingehend zu prüfen. Ziel ist es, ein real konstantes Niveau der Pflegeleistung sicherzustellen und einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfe zu verhindern. Versicherungsform: Überführung in kapitalgedecktes System 38. Die CDU vertritt die Auffassung, dass die durch die Bevölkerungsentwicklung entstehenden Belastungen der Sozialsysteme nur dadurch aufgefangen werden können, dass - wo immer dies möglich und sinnvoll ist - das Umlageverfahren durch ein wesentlich demographiefesteres kapitalgedecktes Verfahren ersetzt wird. Die CDU hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Pflegeversicherung aus dem gegenwärtigen Umlageverfahren in ein kapitalgedecktes Prämienmodell zu überführen. Auch künftig soll die Pflegeversicherung eine eigenständige, unabhängige Säule der Sozialversicherung bleiben. Unter den vier Säulen der sozialen Sicherungssysteme gelingt in der Pflegeversicherung eine Überführung in ein kapitalgedecktes System am leichtesten, da hier angesichts relativ geringer Finanzvolumina die finanziellen Auswirkungen einer Umstellung am ehesten beherrschbar sind. 39. Analog zu dem in der Krankenversicherung gewählten Verfahren soll auch in der Pflegeversicherung baldmöglichst der Umstieg auf ein Prämiensystem mit einer starken kapitalgedeckten Komponente erfolgen. Dabei müssen die Erfahrungen mit dem sozialen Ausgleich im Gesundheitssystem genutzt werden. Der Arbeitgeberanteil zur

17 35 Pflegeversicherung soll wie in der Krankenversicherung an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Ziel bleibt es, den Umstieg auf ein solidarisches Prämienmodell auch in der Pflegeversicherung zu erreichen. Durch die mit der Reform verbundene Abkopplung von den Arbeitskosten sollen auch hier positive Wachstums- und Beschäftigungspotentiale freigesetzt werden. Bei der Umstellung der Pflegeversicherung auf ein Prämiensystem soll der Leistungsumfang für die Versicherten sowohl durch eine Dynamisierung wie auch durch ein Festhalten an der Pflegstufe 1 gesichert werden. 40. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Die CDU ist der Auffassung, dass eine Berücksichtigung der Erziehungsleistung von Eltern nicht alleinige Aufgabe eines oder mehrerer Zweige der Sozialversicherung sein kann. Hier ist auch die Gesellschaft insgesamt in die Pflicht zu nehmen. Aus allgemeinen Steuermitteln soll eine Prämienbegünstigung in Höhe von 10 Euro pro Kind und Monat für den genannten Personenkreis gewährt werden, sofern Beitragspflicht besteht. Auch auf diese Weise würde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen. Die CDU lehnt es aber strikt ab, einen Prämienzuschlag zu erheben für Versicherungsnehmer, die - aus welchen Gründen auch immer - keine Kinder erziehen oder die keine Angehörigen pflegen. 41. Die angesammelten Vermögensreserven der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen auf die künftigen Versicherungsträger der Pflegeversicherung übertragen werden. Diese übernehmen im Gegenzug die Pflicht, Leistungen an den Pflegebestand zu erbringen und die Absicherung der so genannten "pflegenahen Jahrgänge" sicherzustellen.

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