Die Erweiterung der Europäischen Union Eine historische Chance

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Erweiterung der Europäischen Union Eine historische Chance"

Transkript

1 Die Erweiterung der Europäischen Union Eine historische Chance ESTLAND - LETTLAND - LITAUEN - MALTA - POLEN - SLOWAKEI - SLOWENIEN - TSCHECHISCHE REP. - UNGARN - ZYPERN BULGARIEN - RUMÄNIEN TÜRKEI

2 Weder die Europäische Kommission noch Personen, die im Namen dieser Kommission handeln, sind für die Verwendung der nachstehenden Informationen verantwortlich. Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa ( Informationen zur Erweiterung der Europäischen Union sind erhältlich auf der Erweiterungs-Website ( Bibliographische Angaben befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Brüssel: Europäische Kommission, Generaldirektion Erweiterung, 2003 ISBN Europäische Gemeinschaften, 2003 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Gedruckt in Belgien

3 Allgemeiner Überblick über den Erweiterungsprozess und die Heranführungsstrategie der Europäischen Union Ausgabe 2003 Für die Europäische Union bricht ein neues Zeitalter an, denn am 1. Mai 2004 werden zehn neue Mitgliedstaaten der Union beitreten. Damit wird die Teilung Europas in der Nachkriegszeit endgültig zu einem friedlichen Ende gebracht. Die Erweiterung bildet das Fundament für einen dauerhaften Frieden, für Stabilität und Wohlstand für zukünftige Generationen sowie einen unumkehrbaren Prozess der Nichtausgrenzung. Gemeinsam setzen die Mitglieder der europäischen Familie in Zukunft ihre Kräfte und Fähigkeiten zur Förderung von Wachstum und Wohlstand in einer erweiterten Union ein. Mit der Erweiterung wird die Union auch an kultureller und regionaler Vielfalt hinzugewinnen und ein noch anregenderer Ort zum Leben und Arbeiten werden. Um allerdings in den vollen Genuss der Vorteile der Erweiterung zu gelangen, wird die Gemeinschaft ihre Politiken überprüfen und ihre Institutionen effizienter und demokratischer gestalten müssen, damit diese den Bedürfnissen und Erwartungen der Völker Europas besser gerecht werden können. Ich bin zuversichtlich, dass die Europäer diese Erweiterung von ganzem Herzen begrüßen und die vielen Chancen nutzen werden, die damit verbunden sind. Günter Verheugen, Mitglied der Europäischen Kommission zuständig für Erweiterung

4

5 Inhaltsverzeichnis Eine bisher einmalige Erweiterung Von der Kooperation zum Beitritt Mitgliedschaftsanträge Beitrittskriterien Agenda 2000 und die Stellungnahmen der Europäischen Kommission Die Heranführungsstrategie Die Europa-Abkommen mit den Ländern Mittel- und Osteuropas Die Assoziierungsabkommen mit Zypern, Malta und der Türkei Die Beitrittspartnerschaften Die Vorbeitrittshilfe Das Phare-Programm Institutioneller Auf- und Ausbau Die Partnerschaften Investitionen zur Übernahme des Acquis Die Kofinanzierung mit der EIB und den Internationalen Finanzinstitutionen Die Öffnung der Programme und Agenturen der Europäischen Gemeinschaft Das Prüfungsverfahren Regelmäßige Berichte Der Erweiterungsprozess: Von den Verhandlungen zur Ratifizierung Die Prinzipien der Beitrittsverhandlungen Die Kapitel des Acquis Communautaire Der Prozess der Beitrittsverhandlungen Das Screening des Acquis Communautaire Der aktuelle Stand der Verhandlungen Überwachungsmechanismen Der Ratifizierungsprozess Interimsvereinbarungen Die Vorbereitungen der EU für die Erweiterung Haushaltstechnische Vorbereitungen Reform der Institutionen Kommunikationsstrategie Schlussfolgerung Anhänge Meilensteine der EU-Erweiterung Glossar Volkswirtschaftliche Indikatoren und Auslandshilfe Handel: Fakten und Zahlen Investitionen: Fakten und Zahlen Die Hilfe der Gemeinschaft bei der Vorbereitung auf den Beitritt Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Kopenhagen DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION, EINE HISTORISCHE CHANCE 3

6 Eine bisher einmalige Erweiterung Die Erweiterung der Europäischen Union ist eine der wichtigsten Herausforderungen der EU an der Schwelle des 21. Jahrhunderts. Sie ist eine einzigartige historische Gelegenheit, die Integration des Kontinents mit friedlichen Mitteln voranzutreiben und einen Raum der Stabilität und des Wohlstands auf neue Mitglieder auszudehnen. Im Juni 1993 erklärte der Europäische Rat auf seinem Gipfel in Kopenhagen, dass die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas sollten sie es wünschen Mitglieder der Europäischen Union werden sollen. Im Dezember 1997 leitete der Europäische Rat auf seinem Gipfel in Luxemburg den Prozess ein, der die Erweiterung möglich machen wird. Er erstreckt sich auf 13 Länder: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern. Im Juni 2001 während des Gipfels in Göteborg unterstrich der Europäische Rat, dass bis gegen Ende des Jahres 2002 die Beitrittsverhandlungen mit den Staaten, welche für einen Beitritt ausreichend vorbereitet sind, abgeschlossen werden sollen. Im Dezember 2002 schloss der Europäische Rat bei einer weiteren Sitzung in Kopenhagen die Beitrittsverhandlungen mit zehn Bewerberländern ab. Damit blickt die Union der Aufnahme Zyperns, der Tschechischen Republik, Estlands, Ungarns, Lettlands, Litauens, Maltas, Polens, der Slowakischen Republik und Sloweniens als Mitglieder ab dem 1. Mai 2004 entgegen. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrags mit den zehn Beitrittländern fand am 16. April 2003 in Athen statt. Die Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien werden fortgesetzt, und unter der Annahme weiterer Fortschritte bei der Erfüllung der Beitrittskriterien geht die Union weiterhin davon aus, dass Bulgarien und Rumänien 2007 der Europäischen Union ebenfalls beitreten. Hinsichtlich der Türkei bestätigte der Europäische Rat in Kopenhagen, dass er auf seiner Sitzung im Dezember 2004 die Fortschritte der Türkei bei der Erfüllung der Beitrittskriterien anhand eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission erneut prüfen würde. Kommt der Europäische Rat dann zu dem Schluss, dass die Türkei die politischen Kriterien erfüllt, wird die Europäische Union unverzüglich die Beitrittsverhandlungen mit diesem Land aufnehmen. Auf der Grundlage der historischen Entscheidungen des Europäischen Rates 2002 von Kopenhagen arbeitet die Union weiterhin auf die Vervollständigung des derzeitigen Erweiterungsprozesses hin, der sowohl ein kontinuierliches als auch unumkehrbares und auf Nichtausgrenzung beruhendes Verfahren darstellt. In der Geschichte der EU sind bereits mehrere Erweiterungen erfolgreich abgeschlossen worden. Sechs Gründungsmitglieder unterzeichneten 1957 den Vertrag von Rom. Dies waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Vier Erweiterungen folgten: 1973 Dänemark, Irland und Großbritannien 1981 Griechenland 1986 Portugal und Spanien 1995 Österreich, Finnland und Schweden. Die Erweiterung, vor der die EU heute steht, stellt jedoch eine einzigartige Herausforderung dar, die in Bezug auf ihren Umfang und ihre Vielfalt bisher einmalig ist, was die Anzahl der Bewerberländer, das Gebiet, die Bevölkerung, sowie den Reichtum der unterschiedlichen geschichtlichen und kulturellen Hintergründe betrifft. Die Vorzüge der Erweiterung sind politischer und wirtschaftlicher Art. Sie können folgendermaßen zusammengefasst werden: Die Ausweitung einer Gemeinschaft des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands in Europa wird die Sicherheit aller beteiligten Völker verbessern.

7 Eine bisher einmalige Erweiterung Die Zunahme der EU-Gesamtbevölkerung (derzeit 370 Millionen Menschen) um mehr als 100 Millionen Menschen in Ländern mit starker wirtschaftlicher Entwicklung wird sich positiv auf die Wirtschaftskraft in den alten und neuen Mitgliedstaaten auswirken und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen. Es wird für die Bürger in ganz Europa eine bessere Lebensqualität geben, da die neuen Mitgliedstaaten eine Reihe von Vorgaben im Bereich des Umweltschutzes sowie im Kampf gegen Kriminalität, Drogenhandel und illegale Einwanderung umsetzen müssen. Die EU-Erweiterung wird die Position der EU auf internationaler Ebene stärken. Dies betrifft insbesondere die Außen- und Sicherheitspolitik, Handelspolitik sowie andere Bereiche der sogenannten 'Global Governance'. Die Vorteile sind bereits offensichtlich: In Mittel- und Osteuropa sind stabile Demokratien entstanden. Die wirtschaftlichen Reformen in diesen Ländern haben bereits zu hohen wirtschaftlichen Wachstumsraten (doppelt so hoch wie der derzeitige EU-Durchschnitt) und besseren Aussichten auf dem Arbeitsmarkt geführt. Dieser Prozess ist durch die Möglichkeit eines EU-Beitritts sowie durch finanzielle Unterstützung der EU beschleunigt worden. Die EU verzeichnet gegenüber den 13 Beitrittsländern einen Handelsüberschuss von annähernd 18 Milliarden im Jahr, wodurch wiederum in den Mitgliedstaaten Arbeitsplätze geschaffen und die Wirtschaft gestärkt wird. Nicht-Mitgliedstaaten werden ebenfalls Nutzen aus einer erweiterten Union ziehen. Im gesamten Binnenmarkt der erweiterten Union werden einheitliche Handelsbestimmungen, Zölle und Verwaltungsverfahren gelten. Dadurch werden Geschäftsaktivitäten aller Unternehmen innerhalb Europas vereinfacht, Investitions- und Handelsbedingungen werden verbessert, wodurch Vorteile nicht nur für EU-Mitglieder, sondern auch für Handelspartner in der ganzen Welt entstehen. VON DER KOOPERATION ZUM BEITRITT Schon bald nach dem Fall der Berliner Mauer im Jahre 1989 begann die Europäische Gemeinschaft, diplomatische Beziehungen zu den Ländern Mitteleuropas aufzunehmen. Sie schaffte seit langem geltende Importquoten für eine Reihe von Produkten ab, dehnte das Allgemeine Präferenzsystem (APS) aus und schloss im Laufe der darauffolgenden Jahre Handelsund Kooperationsabkommen mit Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, der ehemaligen Tschechoslowakei und Ungarn ab. Unterdessen stellte das 1989 eingerichtete Phare- Programm der Europäischen Gemeinschaft finanzielle Unterstützung bereit, um den Ländern bei der Reform und dem Aufbau ihrer Wirtschaften zu helfen. Phare wurde bald zum weltweit größten Hilfsprogramm für Mitteleuropa, indem es technische Erfahrung bot und zur Investitionsförderung beitrug. In den neunziger Jahren schlossen die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten nach und nach Assoziierungsabkommen die sogenannten Europa-Abkommen mit zehn mittel- und osteuropäischen Ländern ab. Die Europa-Abkommen bieten die rechtliche Grundlage für bilaterale Beziehungen zwischen diesen Ländern und der EU. Die Europäische Gemeinschaft hatte bereits ähnliche Assoziierungsabkommen mit der Türkei (1963), Malta (1970) und Zypern (1972) abgeschlossen. Mit der Türkei trat im Dezember 1995 eine Zollunion in Kraft. DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION, EINE HISTORISCHE CHANCE 5

8 ASSOZIIERUNGSABKOMMEN (FÜR WEITERE INFORMATIONEN SIEHE SEITEN 12 UND 14) Die Europa-Abkommen erstrecken sich auf handelspolitische Fragen, den politischen Dialog und verschiedene andere Kooperationsbereiche, darunter Industrie, Umwelt, Verkehr und Zoll. Sie zielen darauf ab, während eines bestimmten Zeitraums schrittweise eine Freihandelszone zwischen der EU und den assoziierten Ländern herzustellen, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit funktioniert, aber in asymmetrischer Form angewandt wird (d.h. schnellere Liberalisierung seitens der EU als seitens der assoziierten Länder). Die Assoziierungsabkommen mit Zypern, Malta und der Türkei beinhalten ähnliche Bereiche (mit Ausnahme des politischen Dialogs) und zielen auf die progressive Herstellung einer Zollunion ab. Mit der Türkei wurde dieses Ziel mit Hilfe des Zollunionabkommens von 1995 erreicht; mit Zypern und Malta wurden die Fortschritte im Hinblick auf die Bildung einer Zollunion in die Beitrittsverhandlungen übernommen. Land Unterzeichnung des Europa-Abkommens Inkrafttreten Ungarn Dezember 1991 Februar 1994 Polen Dezember 1991 Februar 1994 Bulgarien März 1993 Februar 1995 Tschech. Rep. Oktober 1993 Februar 1995 Rumänien Februar 1993 Februar 1995 Slowak. Rep. Oktober 1993 Februar 1995 Estland Juni 1995 Februar 1998 Lettland Juni 1995 Februar 1998 Litauen Juni 1995 Februar 1998 Slowenien Juni 1996 Februar 1998 Land Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens Inkrafttreten Türkei September 1963 Dezember 1964 Malta Dezember 1970 April 1971 Zypern Dezember 1972 Juni 1973 Im Rahmen der Europa-Abkommen stieg der Handel zwischen der EU und den Ländern Mitteleuropas rasch an, nicht zuletzt deshalb, weil letztere ihren Handel von den Märkten des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) der Ehemaligen Sowjetunion auf die der EU verlagerten. Als einzige und größte Quelle für Handel, Unterstützung und Investitionen wurde die EU bald zum wichtigsten Handelspartner für die Länder dieser Region (siehe Anhang 5 und 6). Tatsächlich war die EU bereits 1994 der wichtigste Markt für Exporte aus der Region, da mehr als die Hälfte aller Ausfuhren in die Union gingen. Heutzutage werden annähernd 68 Prozent aller Ausfuhren der Länder Mittel- und Osteuropas in die EU importiert.

9 Eine bisher einmalige Erweiterung MITGLIEDSCHAFTSANTRÄGE Die Europa-Abkommen erkannten die Absicht der assoziierten Länder an, Mitglieder der Europäischen Union zu werden. Dieses Ziel wurde später in den einzelnen Mitgliedschaftsanträgen dieser Länder bestätigt. DATUM DER EU-MITGLIEDSCHAFTSANTRÄGE (in zeitlicher Reihenfolge) Türkei 14. April 1987 Zypern 3. Juli 1990 Malta 16. Juli 1990 Ungarn 31. März 1994 Polen 5. April 1994 Rumänien 22. Juni 1995 Slowak. Republik 27. Juni 1995 Lettland 13. Oktober 1995 Estland 24. November 1995 Litauen 8. Dezember 1995 Bulgarien 14. Dezember 1995 Tschech. Republik 17. Januar 1996 Slowenien 10. Juni 1996 Die grundlegenden Voraussetzungen für die Erweiterung wurden bereits in Artikel 0 des Vertrags von Rom über die Europäische Union und später in Artikel 49, der wiederum durch den Vertrag von Amsterdam modifiziert wurde, dargelegt. Sie besagen, dass jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 (1) ["Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit"] genannten Prinzipien respektiert, beantragen kann, Mitglied der Union zu werden. Er richtet seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder beschließt. BEITRITTSKRITERIEN 1993 unternahmen die Mitgliedstaaten auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen einen entscheidenden Schritt im Hinblick auf die gegenwärtige Erweiterung, indem sie vereinbarten, dass die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas, die dies wünschen, Mitglieder der Europäischen Union werden können. Somit war die Erweiterung nicht mehr länger eine Frage des ob, sondern nur noch des wann. Auch diesbezüglich gab der Europäische Rat eine klare Antwort: Der Beitritt wird stattfinden, sobald ein assoziiertes Land in der Lage ist, die Verpflichtungen der Mitgliedschaft zu übernehmen, indem es die wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen erfüllt. Gleichzeitig wurden die Mitgliedschaftskriterien definiert, die häufig als Kopenhagener Kriterien bezeichnet werden. DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION, EINE HISTORISCHE CHANCE 7

10 EUROPÄISCHER RAT VON KOPENHAGEN Die Mitgliedschaftskriterien verlangen, dass das beitrittswillige Land folgende Voraussetzungen erfüllt: Stabilität der Institutionen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten; Die Existenz einer funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standhält; Fähigkeit zur Übernahme der Pflichten der Mitgliedschaft, einschließlich dem Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion. EUROPÄISCHER RAT VON MADRID Die Mitgliedschaft bedingt ebenfalls, dass das Bewerberland die Voraussetzungen für seine Eingliederung durch die Anpassung seiner Verwaltungsstrukturen geschaffen hat, betonte der Europäische Rat von Madrid im Dezember Es ist wichtig, dass die Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft in die nationale Gesetzgebung übernommen wird; noch wichtiger ist jedoch, dass sie über geeignete administrative und justizielle Strukturen effektiv umgesetzt wird. Dies ist eine Voraussetzung für das gegenseitige Vertrauen, das die EU-Mitgliedschaft erfordert.

11 Eine bisher einmalige Erweiterung AGENDA 2000 UND DIE STELLUNGNAHMEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION Der Europäische Rat von Madrid forderte die Europäische Kommission im Dezember 1995 auf, eine Beurteilung der Mitgliedschaftsanträge der Bewerberländer vorzulegen und eine ausführliche Analyse zu den Folgen der Erweiterung für die EU auszuarbeiten. Im Juli 1997 stellte die Kommission die Agenda 2000 vor, einen einheitlichen Rahmen, in dem die Kommission die großen Leitlinien für die Entwicklung der Europäischen Union und ihrer Politiken nach der Jahrtausendwende, die Folgen der Erweiterung für die gesamte EU sowie den künftigen Finanzrahmen für die Zeit nach dem Jahr 2000 unter Berücksichtigung einer erweiterten Union darlegt. Die Agenda 2000 enthielt ebenfalls die Stellungnahmen der Kommission zu den Mitgliedschaftsanträgen der beitrittswilligen Länder. In jeder Stellungnahme der Kommission wurde die Lage der Länder im Hinblick auf die Erfüllung der Beitrittskriterien (siehe vorige Seite) beurteilt. Bei ihrer Ausarbeitung berücksichtigte die Kommission Informationen seitens der Bewerberländer, Beurteilungen der Mitgliedstaaten, Berichte und Entschließungen des Europäischen Parlaments, die Arbeiten anderer internationaler Organisationen und der Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) und trug den im Rahmen der Europa-Abkommen erzielten Fortschritten Rechnung. Schließlich boten die Stellungnahmen nicht nur eine Beurteilung der Leistung eines jeden Landes bis 1997, sondern auch eine Vorausschau auf die zu erwartenden Fortschritte. Die Kommission hatte bereits 1989 eine Stellungnahme zur Türkei und 1993 zu Zypern und Malta veröffentlicht. Nachdem sie beurteilt hatte, in welchem Umfang die Bewerber bereits die Beitrittskriterien erfüllen, empfahl die Europäische Kommission in ihren Stellungnahmen von 1997 die Einleitung von Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern. Zur Weiterverfolgung der Stellungnahmen legt die Kommission dem Rat regelmäßige Berichte über die weiteren Fortschritte jedes Bewerberlandes vor (siehe nachstehend Seite 24). Auf der Grundlage der regelmäßigen Berichte von 1999 schlug die Kommission vor, Beitrittsverhandlungen mit Lettland, Litauen, Malta, der Slowakischen Republik und, vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, mit Bulgarien und Rumänien zu eröffnen. Später dann empfahl die Kommission anhand der Regelmäßigen Berichte von 2002, die Beitrittsverhandlungen mit Zypern, der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik und Slowenien zum Abschluss zu bringen. Die Kommission erinnerte noch einmal daran, dass diese Länder die politischen Kriterien erfüllen und fügte hinzu, dass sie angesichts der in diesen Ländern erzielten Fortschritte, ihrer nachweislich erbrachten Umsetzung ihrer Verpflichtungen und unter Berücksichtigung ihrer laufenden und geplanten Vorbereitungsarbeiten der Auffassung sei, dass diese Länder die wirtschaftlichen und mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand (Acquis) zusammenhängenden Kriterien bis 2004 erfüllen würden und damit ab Anfang 2004 für die Mitgliedschaft bereit wären. Sowohl 1999 als auch 2002 befürwortete der Europäische Rat die Empfehlungen der Kommission. DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION, EINE HISTORISCHE CHANCE 9

12 Die Heranführungsstrategie Der Europäische Rat von Essen legte Ende 1994 eine Heranführungsstrategie zur Vorbereitung der mitteleuropäischen Länder auf die EU-Mitgliedschaft fest. Diese Strategie stützte sich auf drei wesentliche Bestandteile: die Umsetzung der Europa- Abkommen, das Phare Programm zur finanziellen Unterstützung und auf einen strukturellen Dialog, der alle Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten zusammenbringt, um Fragen von gemeinsamem Interesse zu diskutieren. Gemäß den in der Agenda 2000 enthaltenen Vorschlägen der Europäischen Kommission beschloss der Europäische Rat von Luxemburg Ende 1997 eine intensivierte Heranführungsstrategie für die zehn beitrittswilligen Länder Mitteleuropas sowie eine besondere Strategie für Zypern (Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen, Teilnahme an bestimmten gezielten Projekten und Nutzung der Unterstützung durch TAIEX). Nachdem Malta im Oktober 1998 seinen Mitgliedschaftsantrag wieder aufgegriffen hatte, wurde ebenfalls eine spezielle Heranführungsstrategie für Malta entwickelt. Außerdem beschloss der Europäische Rat von Helsinki im Dezember 1999 auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission, eine Heranführungsstrategie für die Türkei vorzubereiten. Im Dezember 2002 in Kopenhagen befürwortete der Europäische Rat sodann den von der Kommission vorgelegten Fahrplan ( roadmap ) für Bulgarien und Rumänien. Darin werden diesen beiden Ländern klare Ziele vorgegeben und jedem Land die Möglichkeit geboten, das Tempo des eigenen Beitrittsprozesses selbst zu bestimmen. Der Europäische Rat von Kopenhagen bestätigte, dass weitere Vorgaben für die Heranführungsarbeiten in diesen beiden Ländern in der für 2003 vorgesehenen überarbeiteten Beitrittspartnerschaft unterbreitet würden. Darüber hinaus beschloss der Europäische Rat in Kopenhagen eine Verstärkung der Beitrittsstrategie für die Türkei und forderte die Kommission zur Vorlage einer überarbeiteten Beitrittspartnerschaft für dieses Land auf. Parallel dazu verpflichtete sich die Union zu einer deutlichen Erhöhung der finanziellen Heranführungshilfe für alle drei Länder. Ab 2004 wird die Hilfe für die Türkei aus dem Posten Heranführungshilfe des Unionshaushalts finanziert.

13 Die Heranführungsstrategie Die Heranführungsstrategie der EU für die beitrittswilligen Länder Mittel- und Osteuropas stützt sich auf: Europa-Abkommen; Beitrittspartnerschaften und die Nationalen Programme für die Übernahme des Acquis; Vorbeitrittshilfe, darunter: - das Phare-Programm - Hilfe für Investitionen im Umwelt- und Verkehrsbereich (ISPA) - Hilfe für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (SAPARD) - Gemeinsame Kofinanzierungen mit den internationalen Finanzinstitutionen (IFI); Öffnung der Europäischen Gemeinschaftsprogramme und -agenturen. Die Heranführungsstrategie der EU für Zypern und Malta stützt sich auf: Assoziierungsabkommen; Beitrittspartnerschaften und die Nationalen Programme für die Übernahme des Acquis; Spezielle Vorbeitrittshilfe; Öffnung der Europäischen Gemeinschaftsprogramme und -agenturen. Die Heranführungsstrategie für die Türkei baut auf der europäischen Strategie auf, die 1998 entwickelt wurde. Im März 1998 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre ersten operationellen Vorschläge für diese Strategie. Sie erstreckten sich auf die Vertiefung der Zollunion, die Ausweitung der Zollunion auf die Landwirtschaft und den Dienstleistungssektor und den Ausbau der Zusammenarbeit in mehreren Bereichen. Des weiteren war die Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen vorgesehen. Nach den Schlussfolgerungen von Helsinki umfasst die Heranführungsstrategie für die Türkei folgende Elemente: das Assoziierungsabkommen und das Abkommen über die Zollunion; den verstärkten politischen Dialog; Beitrittspartnerschaften und das Nationale Programm für die Übernahme des Acquis; spezielle Hilfe innerhalb eines einzigen Finanzrahmens; ab 2004 wird die Hilfe im Rahmen des Unionshaushalts für Heranführungsausgaben finanziert; die Beteiligung an den Europäischen Gemeinschaftsprogrammen und -agenturen. DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION, EINE HISTORISCHE CHANCE 11

14 DIE EUROPA-ABKOMMEN MIT DEN LÄNDERN MITTEL- UND OSTEUROPAS Als grundlegende Rechtsinstrumente für die Beziehungen zwischen der EU und den zehn assoziierten Ländern Mitteleuropas erstrecken sich die Europa-Abkommen auf handelspolitische Fragen, den politischen Dialog und verschiedene andere Kooperationsbereiche. Sie zielen darauf ab, nach und nach eine Freihandelszone zwischen der EU und den assoziierten Ländern über einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren für Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakische Republik, sechs Jahren für Litauen und Slowenien sowie vier Jahren für Lettland herzustellen. Der Freihandel mit Estland ist seit dem 1. Januar 1995 hergestellt. Ab dem Datum des Inkrafttretens werden keine neuen Zölle oder quantitativen Beschränkungen beim Handel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den assoziierten Ländern mehr eingeführt. Für andere Bereiche sieht das Assoziierungsabkommen einen maximalen Übergangszeitraum vor, der für Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakische Republik auf zehn Jahre sowie für Slowenien auf sechs Jahre begrenzt ist und für Lettland und Litauen nicht über den 31. Dezember 1999 hinausgeht. Für Estland gibt es keinen Übergangszeitraum. Die Europa Abkommen sehen eine progressive Anpassung an die Gemeinschaftsbestimmungen sowie eine Reihe spezifischer Vorschriften in Bereichen wie Kapitalverkehr, Wettbewerbsbestimmungen, geistige und intellektuelle Eigentumsrechte und öffentliche Auftragsvergabe vor. Trotz der asymmetrischen Natur der Europa-Abkommen, wonach die Beschränkungen auf Exporte aus den Ländern Mittel- und Osteuropas schneller beseitigt werden als die Beschränkungen für EU-Exporte, ist die gesamte Handelsbilanz der EU mit diesen Ländern weiterhin überaus positiv, wenngleich der Überschuss in den letzten Jahren rückläufig war. Der Handelsüberschuss gegenüber den zehn Beitrittsländern betrug 2001 insgesamt 15 Mio.. Seit 1994 haben für jedes Land, mit dem ein Europa-Abkommen in Kraft ist, eine Reihe jährlicher Sitzungen des Assoziationsrats (Ministerebene) und des Assoziationsausschusses (hochrangige Beamte) sowie häufige multidisziplinäre Sitzungen der Unterausschüsse (technische Ebene) stattgefunden. Diese Institutionen der Europa-Abkommen erfuhren eine Ausweitung ihrer Rolle im Rahmen der intensivierten Heranführungsstrategie, insbesondere was die Überwachung der Fortschritte der Partnerländer bei der Übernahme und Umsetzung des Acquis und bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften angeht.

15 Die Heranführungsstrategie DIE ASSOZIIERUNGSABKOMMEN MIT ZYPERN, MALTA UND DER TÜRKEI Der rechtliche Rahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Zypern, Malta und der Türkei sind die Assoziierungsabkommen, die in den sechziger und Anfang der siebziger Jahre geschlossen wurden. Die Abkommen betreffen Handelsfragen und verschiedene andere Kooperationsbereiche und zielen auf die progressive Herstellung einer Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem betroffenen Land ab. Was die Türkei betrifft, wurde dieses Ziel 1995 mit dem Inkrafttreten des Abkommens über die Zollunion erreicht. Für Zypern und Malta wurden die Fortschritte im Hinblick auf eine Zollunion im Rahmen die Beitrittsverhandlungen übernommen. Im Gegensatz zu den neueren Europa-Abkommen sehen die frühen Assoziierungsabkommen keinen politischen Dialog vor. Ein solcher Dialog findet für Zypern und Malta auf der Grundlage eines speziellen Beschlusses des Rates für allgemeine Angelegenheiten sowie im Falle der Türkei auf der Basis spezieller Entschließungen des Assoziationsrates und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Helsinki statt. DIE BEITRITTSPARTNERSCHAFTEN In der Agenda 2000 betonte die Europäische Kommission die Notwendigkeit einer direkten Hilfe für die spezifischen Bedürfnisse der Bewerberländer, indem sie Unterstützung zur Überwindung spezieller Probleme erhalten, auf die in den Stellungnahmen und später in den regelmäßigen Berichten hingewiesen wird, die die Kommission seit 1998 erstellt. Die Beitrittspartnerschaft wird diesen Bedürfnissen gerecht und stellt den zentralen Pfeiler der intensivierten Heranführungsstrategie dar. Sie legt die Prioritäten für die Beitrittskandidaten bei ihrer Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft fest und vereint verschiedene Formen der EU-Hilfe in einem einzigen Rahmen. Der Europäische Rat von Luxemburg billigte die Beitrittspartnerschaft im Dezember 1997 als wichtigstes Instrument zur Stärkung der Heranführungsstrategie. Die ersten Beitrittspartnerschaften für die Länder Mittel- und Osteuropas wurden im März 1998 beschlossen und 1999 ein erstes Mal und im Januar 2002 zum zweiten Mal überarbeitet. Für Bulgarien und Rumänien wurde im Frühjahr 2003 eine dritte Aktualisierung vorgenommen. Beitrittspartnerschaften für Zypern und Malta wurden Im März 2000 auf der Grundlage einer separaten (ähnlichen) Ratsverordnung beschlossen und im Januar 2002 aktualisiert. Eine erste Beitrittspartnerschaft mit der Türkei wurde im März 2001 ebenfalls auf der Grundlage einer separaten (ähnlichen) Ratsverordnung auf den Weg gebracht. Diese wurde im Frühjahr 2003 überarbeitet. Die Beitrittspartnerschaft eines jeden Landes legt eindeutige kurz- und mittelfristige Prioritäten für die Vorbereitung des Beitritts fest. Sie weist ebenfalls auf die wichtigsten Instrumente und zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen hin, deren Nutzen zum tatsächlichen Erreichen der Ziele maximiert werden sollte. Die Beitrittspartnerschaften sind daher zum einzigen Programmierungsrahmen für die Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft geworden. DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION, EINE HISTORISCHE CHANCE 13

16 BEISPIELE FÜR SCHWERPUNKTBEREICHE DER UNTERSTÜTZUNG IN DEN BEITRITTSPARTNERSCHAFTEN 2002 Bulgarien AUFBAU VON KAPAZITÄTEN IM BEREICH JUSTIZ Umsetzung einer Strategie zur Reform des Justizsystems unter besonderer Berücksichtigung der Stärkung der Verwaltungskapazitäten der wichtigsten Institutionen Oberster Justizrat und Justizministerium im Wege des Aufbaus von Kapazitäten zur Überwachung der Haushaltsführung, zur Planung und zum Management von Humanressourcen. Zypern AUFBAU VON VERWALTUNGSKAPAZITÄTEN Ausbau der Kapazitäten zur Übernahme von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in verschiedenen Sektoren und im Hinblick auf eine politische Lösung des Zypernproblems. Tschechische Republik AUFBAU VON VERWALTUNGSKAPAZITÄTEN Abschluss der Reform des Systems der öffentlichen Verwaltung im Wege der Umsetzung des vor kurzem verabschiedeten Gesetzes für den öffentlichen Dienst und Gewährleistung einer ab dem ersten Jahr des Beitritts unmittelbar spürbaren Wirkung der Vorteile der Reform. Estland POLITISCHE KRITERIEN Fortsetzung der Integration von Nicht-Staatsbürgern durch Umsetzung konkreter Maßnahmen einschließlich Sprachunterricht für nicht Estnisch sprechende in Estland lebende Menschen. Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Unterstützung für die Umsetzung dieser Maßnahmen. Ungarn AUFBAU VON VERWALTUNGSKAPAZITÄTEN Die benannten Verwaltungs- und Zahlstellen sollen beim schrittweisen Auf- und Ausbau ihrer Kapazitäten unterstützt werden, damit sie zum Zeitpunkt des Beitritts ihrer Verantwortung vollständig nachkommen und die Aufgaben wahrnehmen können, die ihnen nach der Strukturfondsverordnung zugewiesen sind. Lettland POLITISCHE KRITERIEN Fortgesetzte Umsetzung weiterer konkreter Maßnahmen zur Integration von Nicht- Staatsbürgern auf der Grundlage des Nationalen Programms für Gesellschaftliche Integration in Lettland und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Unterstützung. Zu den konkreten Maßnahmen gehören Sprachunterricht und Informationskampagnen. Lithuania ENERGIE Umsetzung einer Nationalen Energiestrategie und Vorbereitung der endgültigen Abschaltung und Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte. Malta UMWELT Annahme einer Strategie und eines detaillierten richtlinienspezifischen Programms für die rechtliche und praktische Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Umweltbereich, insbesondere im Wege der Schaffung eines Umweltrahmengesetzes und sektorspezifischer Rechtsvorschriften sowie der Vorbereitung der erforderlichen Durchführungsvorschriften und der Schaffung der dafür erforderlichen Verwaltungskapazitäten. Polen AUFBAU VON VERWALTUNGSKAPAZITÄTEN Ausbau der Verwaltungskapazitäten im Bereich Landwirtschaft und Abschluss der Vorbereitungen zur Umsetzung und praktischen Anwendung der Managementmechanismen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik. Rumänien AUFBAU VON VERWALTUNGSKAPAZITÄTEN Umsetzung eines umfassenden Reformpakets für die öffentliche Verwaltung zur Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst. Dazu zählen die Konzeption von Mechanismen zur Gewährleistung der politischen Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, bessere Vorkehrungen für die Erstausbildung und interne Fortbildung und die Schaffung einer Laufbahnstruktur auf der Grundlage transparenter Beförderungs- und Beurteilungskriterien. Slowakische Republik WIRTSCHAFTLICHE KRITERIEN Gewährleistung der mittelfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen, Vervollständigung der Reform des Finanzsektors und der Privatisierung der noch in Staatsbesitz verbliebenen Banken und Versicherungen, Umsetzung des Beitreibungsmechanismus für notleidende Kredite, Umsetzung neuer Rechtsvorschriften im Bereich Konkursverfahren und Investitionsförderung. Slowenien POLITISCHE KRITERIEN Fortsetzung der Modernisierung der Justiz, insbesondere im Wege eines weiteren Abbaus des Staus noch anhängiger Gerichtsverfahren. Türkei POLITISCHE KRITERIEN Weitere Anstrengungen zur Schaffung stabiler Institutionen zur Gewährleistung von Demokratie, rechtsstaatlichen Verhältnissen, Menschenrechten, der Verhinderung von Folter und der Achtung und des Schutzes von Minderheiten.

17 Die Heranführungsstrategie Alle beitrittswilligen Länder haben ein Nationales Programm für die Übernahme des Acquis aufgestellt. Das Nationale Programm erläutert ausführlich, wie der jeweilige Beitrittskandidat gedenkt, die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft zu verwirklichen und seine Integration in die EU vorzubereiten. Das Nationale Programm für die Übernahme des Acquis ergänzt somit die Beitrittspartnerschaft: Es sollte einen Zeitplan für die Erfüllung der Prioritäten und Ziele enthalten und dort, wo es möglich ist und angebracht erscheint, die hierfür bestimmten finanziellen und Humanressourcen angeben. Anhand der Schwerpunktsetzungen in der Beitrittspartnerschaft 2002 für die zwölf Länder, mit denen die Verhandlungen geführt wurden, bereitete die Europäische Kommission gemeinsam mit jedem dieser Länder einen Aktionsplan zur Verstärkung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz vor. Ausgehend von den Prioritäten aus der Beitrittspartnerschaft 2002 enthalten die Aktionspläne konkrete Maßnahmen für jedes einzelne Land, damit es bis zum Zeitpunkt des Beitritts ein angemessenes Niveau an Verwaltungskapazitäten vorweisen kann. In den Aktionsplänen wird gezielt Hilfe zur Unterstützung der einzelnen Länder bei ihren Bemühungen angeboten. Darüber hinaus ist in den Aktionsplänen aufgeführt, welche einschlägigen Verpflichtungen in den Verhandlungen eingegangen worden waren, und welche zusätzlichen Überwachungsmaßnahmen eventuell in bestimmten Bereichen zur Bewertung der Vorbereitungen der einzelnen Länder erforderlich werden könnten. Die Aktionspläne haben den Beitrittsländern in ihren Anstrengungen zur Verstärkung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz einen neuen Impuls verliehen. DIE VORBEITRITTSHILFE Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Berlin im März 1999 ist die Vorbeitrittshilfe für die Bewerberländer Mitteleuropas seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt worden. Wie in der Agenda 2000 vorgesehen werden zwischen 2000 und 2006 jährlich Mio. (Zahlen von 1999) über das Phare- Programm und zwei weitere Vorbeitrittsinstrumente, ISPA und SAPARD, die 2000 eingeführt wurden (siehe unten), zur Verfügung gestellt. Die Programmplanung im Rahmen dieser drei Vorbeitrittsinstrumente wird gemäß den in den Beitrittspartnerschaften festgelegten Grundsätzen, Prioritäten und Bedingungen erfolgen. Nach dem Beitritt der ersten zehn neuen Mitgliedstaaten wird die Heranführungshilfe für die verbleibenden Beitrittsländer Rumänien, Bulgarien und die Türkei deutlich aufgestockt. Für Bulgarien und Rumänien wird die Hilfe schrittweise angehoben, so dass 2006 verglichen mit der durchschnittlichen Unterstützung dieser beiden Länder im Rahmen von Phare/ISPA/SAPARD in der Zeit von 2001 bis 2003 eine weitere Steigerung um 40% erreicht sein wird. Für die Türkei wird der Gesamtumfang der Unterstützung von 2004 an deutlich erhöht und bis 2006 mindestens doppelt so hoch wie bisher ausfallen. VORBEITRITTSHILFE FÜR ZYPERN UND MALTA Vorbeitrittshilfe für Zypern und Malta wird im Rahmen einer speziellen Verordnung des Rates gewährt, für die für den Zeitraum eine Mittelzuweisung in Höhe von 95 Mio. vorgesehen ist. Die Hilfe soll sich auf den Harmonisierungsprozess (auf der Grundlage der in den Beitrittspartnerschaften festgelegten prioritären Bereiche) sowie im Falle Zyperns auf bi-kommunale Maßnahmen konzentrieren. DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION, EINE HISTORISCHE CHANCE 15

18 VORBEITRITTSHILFE FÜR DIE TÜRKEI Die Heranführungshilfe für die Türkei wird im Rahmen einer eigenen Ratsverordnung bereitgestellt, die eine Zielvorgabe für eine jährliche Mittelzuweisung von durchschnittlich 177 Mio. aufweist. Die finanzielle Hilfe ist auf den Aufbau von Institutionen und Investitionen in allen Bereichen - einschließlich integrierte regionale Entwicklungsprogramme - ausgerichtet. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Maßnahmen zur Unterstützung der Türkei bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen. DAS PHARE-PROGRAMM In der Agenda 2000 schlug die Europäische Kommission vor, das Phare-Programm auf die Vorbereitung der mitteleuropäischen Beitrittskandidaten auf die EU-Mitgliedschaft zu konzentrieren, indem es den Schwerpunkt auf zwei wesentliche Prioritäten für die Übernahme des Acquis Communautaire legt: Aufbau von Institutionen und Investitionsförderung. Im Anschluss an eine Mitteilung des für Erweiterungsfragen zuständigen EU-Kommissars Verheugen ('Phare 2000, Vorbereitungen zur Überprüfung und Stärkung zur Mitgliedschaft'), sind für den Zeitraum zwei weitere Schwerpunkte hinzugekommen: Die Umsetzung der bereits beschlossenen Reformvorhaben sowie die Anbindung an die Strukturfonds. Phare garantiert einen direkten Zugang zu den Strukturfonds und trägt dazu bei, dass sich die Beitrittsländer mit den Strukturen und Verfahren vertraut machen, die für eine effiziente Nutzung der Strukturfondsmittel nach dem Beitritt erforderlich sind. VORBEITRITTSINSTRUMENTE FÜR DIE BEITRITTSKANDIDATEN MITTEL- UND OSTEUROPAS AB DEM JAHR 2000 Phare: finanziert Maßnahmen für den institutionellen Auf- und Ausbau in allen Sektoren und für alle Arten von Investitionen in den Bereichen, die nicht von den beiden übrigen Instrumenten abgedeckt werden, einschließlich integrierte regionale Entwicklungsprogramme; verfügt über ein jährliches Budget in Höhe von Mio. ; wird von der GD Erweiterung verwaltet, die mit Unterstützung durch den Phare- Verwaltungsausschuss auch die allgemeine Koordinierung der drei Instrumente wahrnimmt. ISPA: finanziert große Infrastrukturprojekte in den Bereichen Umwelt und Verkehr; verfügt über ein jährliches Budget in Höhe von Mio. ; wird von der GD Regionalpolitik verwaltet. SAPARD: finanziert Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; verfügt über ein jährliches Budget in Höhe von 520 Mio. ; wird von der GD Landwirtschaft verwaltet.

19 Die Heranführungsstrategie INSTITUTIONELLER AUF- UND AUSBAU Der Aufbau von Institutionen ( Institution Building ) soll die demokratischen Institutionen, öffentlichen Verwaltungen und Organisationen, die für die Umsetzung und Anwendung der Gesetzgebung der Gemeinschaft zuständig sind, anpassen und stärken. Der Integrationsprozess ist nicht nur eine Frage der Angleichung der Gesetzgebung der beitrittswilligen Länder an die der Gemeinschaft, sondern auch der tatsächlichen und effizienten Umsetzung des Acquis. Dies schließt die Entwicklung entsprechender Strukturen, Humanressourcen und Managementfähigkeiten ein. Der institutionelle Auf- und Ausbau erfordert die Gestaltung der Managementsysteme sowie die Ausbildung und Vorbereitung zahlreicher Beamter und öffentlicher Bediensteter sowie von Fachleuten und Akteuren des Privatsektors: von Richtern und Finanzkontrolleuren bis hin zu Umweltinspektoren und Statistikern, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Etwa 30 Prozent der Phare-Mittel werden im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Luxemburg dafür verwandt, dieser Notwendigkeit des Aufbaus von Institutionen vor allem über den Mechanismus der Verwaltungspartnerschaften ( Twinning ) gerecht zu werden. Die Aktionspläne zum Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Verwaltung und Justiz (siehe Seite 15), die die Europäische Kommission gemeinsam mit jedem verhandelnden Land im Frühjahr 2002 ausgearbeitet hat, haben eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung spezifischer Bereiche gespielt, in denen Maßnahmen des institutionellen Aufbaus erforderlich sind und die gezielte Unterstützung erkennen lassen, die zur Unterstützung der betroffenen Länder bei diesen Anstrengungen erforderlich ist. Zur Flankierung dieser Bemühungen hat die Kommission 2002 zusätzliche finanzielle Hilfe von bis zu 250 Mio. mobilisiert, womit sich die Anstrengungen der Gemeinschaft zur Stärkung der Kapazitäten dieser Länder in den Bereichen Verwaltung und Justiz 2002 auf insgesamt rund 1 Mrd. belaufen. DIE PARTNERSCHAFTEN Die Verwaltungspartnerschaften ( Twinning ) wurden im Mai 1998 als wichtigstes Instrument für den institutionellen Auf- und Ausbau gestartet, um den Beitrittskandidaten bei ihrer Entwicklung moderner und effizienter Verwaltungen mit den erforderlichen Strukturen, Humanressourcen und Managementfähigkeiten zur Umsetzung des Acquis Communautaire nach den gleichen Standards wie in den Mitgliedstaaten behilflich zu sein. Twinning beinhaltet die Abordnung von EU-Experten in ein beitrittswilliges Land zur Begleitung laufender Prozesse. Jedes Twinning-Projekt wird von einem Beamten aus dem Beitrittsland geleitet, der zusammen mit einem Beamten einer Behörde eines Mitgliedstaats für die Konzipierung und Durchführung des Projekts verantwortlich ist. Jedes Partnerschaftsprojekt verfügt über mindestens einen Heranführungsberater, einen Beamten einer Behörde eines Mitgliedstaats oder einer anderen autorisierten Einrichtung, der in dem entsprechenden Ministerium des Bewerberlands für einen Zeitraum von wenigstens 12 Monaten Vollzeit tätig ist, um das tagtägliche Vorankommen des Projekts zu gewährleisten. Diese ständige Präsenz wird durch ein sorgfältig geplantes Arbeitsprogramm ergänzt, das Ad hoc- Beratungs- und Schulungsmissionen von Bediensteten aus den Mitgliedstaaten umfasst. Im Programmzeitraum 1998 bis 2002 finanzierte die EU insgesamt 683 Twinning-Projekte, die sich vor allem auf die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt, öffentliche Finanzen, Justiz und Inneres sowie die Vorbereitung auf die Verwaltung der Strukturfonds konzentrierten. Dabei handelt es sich um kurzfristige prioritäre Sektoren, die in den Beitrittspartnerschaften festgelegt wurden. Aber auch andere wichtige Politikbereiche wurden durch Twinning-Projekte abgedeckt, beispielsweise Sozialpolitik, Drogenbekämpfung, Transport- und Verkehrspolitik, Regulierung des Telekommunikationsmarktes, etc. DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION, EINE HISTORISCHE CHANCE 17

20 Die Partnerschaften bieten für Verwaltungen und halbstaatliche Einrichtungen in den beitrittswilligen Ländern den Rahmen, von ihren Pendants in den Mitgliedstaaten Beratung und Unterstützung bei der Übertragung, Umsetzung und Anwendung bestimmter Teile des Acquis Communautaire zu erhalten. Das wichtigste Merkmal eines Twinning-Projekts ist, dass es darauf ausgerichtet ist, spezifische garantierte Ergebnisse zu erbringen. Es verfolgt nicht den Zweck, die allgemeine Zusammenarbeit zu fördern, sondern soll spezielle Resultate liefern, die im voraus von den Parteien für die Umsetzung der prioritären Bereiche des Acquis vereinbart und in den Beitrittspartnerschaften dargelegt wurden. TWINNING: PROJEKTBEISPIELE Bulgarien: Verbesserung der Effizienz der SAPARD-Task Force (leitender Projektpartner Griechenland). Das Projekt erbrachte die folgenden Resultate: Vorbereitung und Annahme des Nationalen Plans für die Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Einrichtung der rechtlichen und verwaltungstechnischen Organisation der SAPARD Zahlstelle sowie Stärkung der Kenntnisse und Fähigkeiten von bulgarischen Beamten im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft sowie beim staatlichen Landwirtschaftsfonds. Zypern: Verwaltungspartnerschaften (Twinning-Projekte) im Bereich Justiz und Inneres (Spanien/Griechenland). Ziel des Projekts ist die Einrichtung einer Nationalen Referenzstelle für die Europäische Drogenbeobachtungsstelle (Reitox Focal Point) sowie die Stärkung der Verwaltungskapazitäten des Zypriotischen Rates für Drogenbekämpfung zur Überprüfung und Umsetzung einer nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung einschließlich einer Strategie zur Reduzierung der Nachfrage nach Drogen. Tschechische Republik: Umstrukturierung des Ministeriums für Landwirtschaft und Einrichtung einer Marktinterventionsagentur (leitender Projektpartner Deutschland). Dieses Projekt ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet: Analyse der allgemeinen Organisation, Funktionen und Aktivitäten des Tschechischen Ministeriums für Landwirtschaft (auf zentraler wie auf regionaler Ebene) und Vorschläge zur Umstrukturierung. Einrichtung eines staatlichen landwirtschaftlichen Interventionsfonds zur Umsetzung, Finanzierung und Kontrolle von Maßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Union einschließlich der Einrichtung einer Zahlungsstelle. Anpassung von tschechischen Marktorganisationen an die Bestimmungen der GAP. Die Einrichtung eines landwirtschaftlichen Marktinformationssystems, welches landwirtschaftliche Daten in Echtzeit an Anwender und Verwaltungsbeamte auf nationaler und EU-Ebene übermittelt. Estland: Einrichtung von effizienten Systemen für wirtschaftliche Haushaltsführung und Finanzkontrolle zur Stärkung verantwortungsvoller Verwaltungspraktiken ( good governance ) und der Rechenschaftslegung im öffentlichen Sektor (leitender Projektpartner Irland). Dabei sind noch besondere Anstrengungen Estlands erforderlich, um die EU Standards bei den Finanzkontrollsystemen zu erfüllen, die u.a. angesichts der zunehmenden Eigenverantwortung bei der Verwaltung von Vorbeitrittsmitteln und EU-Fonds notwendig sind. Die irischen Partner leisten Unterstützung bei der Analyse und Entwicklung von Finanzkontrollmechanismen, beim Entwurf von Gesetzesinitiativen, der Stärkung der Kapazitäten in Finanzkontrollabteilungen und bei Fortbildungsmaßnahmen für Ausbilder und Finanzprüfer. Ungarn: Schulung in der Ermittlung bei organisiertem Verbrechen (leitender Projektpartner Großbritannien in Zusammenarbeit mit den Niederlanden, Deutschland, Italien und Frankreich). Das Projekt zielt darauf ab, ein Schulungsprogramm für ungarische Strafverfolgungsbehörden aufzulegen, um deren Handlungsfähigkeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu stärken. Das Training richtet

21 Die Heranführungsstrategie sich an Ausbilder, die ihre eigene Ausbildungsmethode entwickeln und Programme für den künftigen Bedarf entwerfen und voranbringen sollen. Das Projekt weist einen hohen Spezialisierungsgrad auf und umfasst einzelne Module, die auf Terrorismus, Zeugenschutz, grenzüberschreitende Kriminalität, Analyse nachrichtendienstlicher Mittel, Korruption, Finanz- und computerbezogene Kriminalität, verdeckte Ermittlungen abstellen. Lettland: Verbesserung und Ausbau der staatlichen Finanzbehörden (Schweden/ Belgien). Dieses Projekt zielt darauf ab, auf der einen Seite einen Personalentwicklungsplan für die lettische Steuerverwaltung zu entwickeln und umzusetzen und auf der anderen Seite ein Frühwarnsystem zur Erfassung des Versands und der Einfuhr von verbotenen, prekären und hoch besteuerten Waren aufzubauen. Litauen: Im litauischen Energiesektor werden drei Twinning-Projekte durchgeführt (leitender Projektpartner Dänemark). Das Ziel des beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Projekts ist die Umsetzung der politischen und rechtlichen Vorgaben der Regulierung des Energiesektors. Bei den beiden Energieversorgungsunternehmen, Litauische Gas und Litauische Energie, leisten Partnerschaften Hilfestellung bei der Umstrukturierung der Unternehmen, der Einführung westlicher Managementtechniken und Informationssysteme. Ferner unterstützen sie die Entfaltung unterschiedlicher Transformationsprozesse. Malta: Stärkung der operationellen und administrativen Fähigkeiten Maltas zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich Grenzmanagement und Asyl (Vereinigtes Königreich/Spanien). Ziel des Projekts ist einerseits die Schulung aller in den Bereichen Grenzmanagement und Asyl eingesetzten Mitarbeiter und andererseits die Verbesserung der technischen Infrastruktur zur Stärkung der Kontrollen, die für das Management der zukünftigen Außengrenze der EU erforderlich werden. Im Zuge der Durchführung dieses Projekts soll außerdem eine nationale Strategie zur Integration der maltesischen nationalen Informationstechnologiesysteme in das Schengen-Informationssystem konzipiert werden. Polen: Stärkung der Ministerien für Inneres und Justiz bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (leitender Projektpartner Frankreich) durch Schulung der Staatsanwaltschaft und des wissenschaftlichen Personals der Polizei. Das Projekt legt ferner einen Schwerpunkt auf Wirtschaftskriminalität sowie Ausbildungshilfen für forensische Polizeifachkräfte, beispielsweise Auswertung von Fingerabdrücken, Kriminalitätsanalyse und Fortbildung im Bereich Informationstechnologie. Rumänien: Aufbau einer Nationalen Anti- Korruptionsstruktur (leitender Projektpartner Spanien). Bei der Generalstaatsanwaltschaft wird eine Spezialabteilung eingerichtet, welche sich unter Einbeziehung nationaler Beamter im Hinblick auf Fälle aktiver und passiver Bestechung - mit der Aufklärung und Bekämpfung von Korruption und damit verbundener organisierter Kriminalität befasst. Dieses hochspezialisierte Projekt wird die Rolle der neuen Abteilung stärken und das Personal mit modernen Ermittlungstechniken vertraut machen. Slowakische Republik: Verwaltung der Wasserwirtschaft und der Schutz der Wasserressourcen (leitender Projektpartner Niederlande). Den Schwerpunkt dieses Projekts bildet die Harmonisierung von sektorspezifischen Politikbereichen und die Stärkung der Institutionen im Bereich der Wasserwirtschaft. Ferner wird eine Strategie zur Festlegung der gesetzlichen und organisatorischen Auswirkungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt, und es werden Empfehlungen zu einem Zeitplan für ihre Umsetzung abgegeben. Gleichzeitig wird die Effizienz der Wasserqualitätskontrolle überprüft. Politisch verantwortliche und andere Führungskräfte werden aus- und fortgebildet. Slowenien: Arbeitsmarktbezogene Projekte (leitender Projektpartner Schweden) helfen Slowenien bei der Umsetzung des Acquis Communautaire im Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und bei der Verbesserung der Sozialversicherungssysteme. Die Stärkung der Kapazitäten der slowenischen Institutionen wird diese in die Lage versetzen, sich an der Koordinierung der Sozialversicherung auf EU-Ebene zu beteiligen. DIE ERWEITERUNG DER EUROPÄISCHEN UNION, EINE HISTORISCHE CHANCE 19

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005 Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten

Mehr

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009 Ausgewählte europäische Staaten, prozentuale Veränderung des des BIP BIP* * im Jahr im Jahr 2009 2009 im Vergleich

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung Die meisten Freihandelsabkommen der Europäischen Gemeinschaft sehen als formale Vereinfachung vor, dass bis zu bestimmten Wertgrenzen vom Exporteur

Mehr

Unternehmensbesteuerung

Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Unternehmensbesteuerung Steuersätze in in Prozent, EU-Durchschnitt und und ausgewählte europäische Staaten, Staaten, 1996 1996 bis 2010 bis 2010* * Prozent 59 56,6 55 53,2 51,6

Mehr

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Robert Schuman. Schuman-Plan. Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie. Paris, 09.

Robert Schuman. Schuman-Plan. Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie. Paris, 09. Robert Schuman Schuman-Plan Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie Paris, 09. Mai 1950 Der Friede der Welt kann nicht gewahrt werden ohne schöpferische

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Drei Sektoren. 1.1 Primärsektor. 1.2 Sekundärsektor. Inhaltsverzeichnis 1

Inhaltsverzeichnis. 1 Drei Sektoren. 1.1 Primärsektor. 1.2 Sekundärsektor. Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Drei Sektoren 1 1.1 Primärsektor.............................................. 1 1.2 Sekundärsektor............................................ 1 1.3 Tertiärsektor..............................................

Mehr

Außenhandel der der EU-27

Außenhandel der der EU-27 Außenhandel der der EU-27 Import, Export und Handelsbilanzdefizit der der Europäischen Union Union (EU) (EU) in absoluten in absoluten Zahlen, Zahlen, 1999 bis 1999 2010 bis 2010 in Mrd. Euro 1.500 1.435

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Die Europäische Union. Inhaltsverzeichnis

Die Europäische Union. Inhaltsverzeichnis Die Europäische Union Edda Sterl-Klemm Inhaltsverzeichnis Was ist die EU? Kurzgeschichte der EU Die EU wird immer größer (1-5) Gemeinsame Organe der EU Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

Steuerwettbewerb und Direktinvestitionen

Steuerwettbewerb und Direktinvestitionen Unternehmen und Märkte WS 2005/06 Prof. Dr. Robert Schwager Professur Finanzwissenschaft Volkswirtschaftliches Seminar Georg-August-Universität Göttingen 12. Januar 2006 Fragestellungen Wie wirken Steuern

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen

Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen Kommuniqué der 14. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen Die Sitzung wurde von deutscher Seite durch den Beauftragten der Bundesregierung für

Mehr

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter

Mehr

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer

Neomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation

Mehr

Gemeinsame Absichtserklärung. zwischen dem. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. der Bundesrepublik Deutschland.

Gemeinsame Absichtserklärung. zwischen dem. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. der Bundesrepublik Deutschland. Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Bergbauministerium der Republik Chile über die Zusammenarbeit im Bereich

Mehr

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky #upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

ILNAS-EN ISO 15841:2014

ILNAS-EN ISO 15841:2014 Zahnheilkunde - Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry - Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire - Fils pour utilisation en orthodontie (ISO 15841:2014)

Mehr

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG Ärztekammer Berlin Abteilung 3 - Berufsbildung Friedrichstraße 16 10969 Berlin Hinweise zum Antrag: Ihre Angaben sind aufgrund der Vorschriften des

Mehr

Wir wollen führend sein in allem was wir tun.

Wir wollen führend sein in allem was wir tun. Unser Leitbild Wir wollen führend sein in allem was wir tun. Vorwort Wir wollen eines der weltweit besten Unternehmen für Spezialchemie sein. Die Stärkung unserer Unternehmenskultur und unsere gemeinsamen

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen. Bonn, Mai 2014

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen. Bonn, Mai 2014 Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen Bonn, Mai 2014 1 Untersuchungsanlage Erhebungsmethode Computergestützte Telefoninterviews

Mehr

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information

WSO de. <work-system-organisation im Internet> Allgemeine Information WSO de Allgemeine Information Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort 3 2. Mein Geschäftsfeld 4 3. Kompetent aus Erfahrung 5 4. Dienstleistung 5 5. Schulungsthemen 6

Mehr

Internetnutzung (Teil 1)

Internetnutzung (Teil 1) (Teil 1) Internetnutzung (Teil 1) Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, 2010 nie nutzen**, in Prozent regelmäßig nutzen*, in Prozent 5 Island 92 5 Norwegen 90 ** Privatpersonen,

Mehr

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher

1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr

Mehr

Der Wunschkunden- Test

Der Wunschkunden- Test Der Wunschkunden- Test Firma Frau/Herr Branche Datum Uhrzeit Ich plane mich im Bereich Controlling selbständig zu machen. Um zu erfahren, ob ich mit meinem Angebot richtig liege, würde ich Ihnen gerne

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

EINLEITUNG ARTIKEL 1: ZIELSETZUNG

EINLEITUNG ARTIKEL 1: ZIELSETZUNG ABKOMMEN ZWISCHEN DEM CENTRAL MANAGEMENT DER AMERICAN STANDARD COMPANIES INC. UND DEM BESONDEREN VERHANDLUNGSGREMIUM ZUR GR¼NDUNG EINES EUROP ISCHEN BETRIEBSRATS F¼R DIE IM EUROP ISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014)

EN ISO 15841 ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: 2014-11-15 (ISO 15841:2014) ÖNORM EN ISO 15841 Ausgabe: 2014-11-15 Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie (ISO 15841:2014) Dentistry Wires for use in orthodontics (ISO 15841:2014) Médecine bucco-dentaire Fils pour utilisation

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) - Abgasemission - I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang...

Mehr

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3

ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung

Mehr

Mehr Erneuerbare Energien 34%-Ziel nach Brüssel gemeldet

Mehr Erneuerbare Energien 34%-Ziel nach Brüssel gemeldet Pressekonferenz am 1. Juli 2010 mit Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner sowie Energie- und Umweltexperte Stefan Schleicher Mehr Erneuerbare Energien 34%-Ziel nach Brüssel gemeldet Wirtschafts-

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21. 30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter

Mehr

Arbeitsprogramm 2009-2010

Arbeitsprogramm 2009-2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND CHANCENGLEICHHEIT Sozialer Dialog, soziale Rechte, Arbeitsbedingungen, Anpassung an den Wandel Sozialer Dialog und Arbeitsbeziehungen

Mehr

TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001

TEN/068 Internet-Bereich .EU Brüssel, den 28. März 2001 TEN/068 Internet-Bereich ".EU" Brüssel, den 28. März 2001 STELLUNGNAHME zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des Internet-Bereichs oberster Stufe

Mehr

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES. zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro- Währungsgebiet

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES. zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro- Währungsgebiet EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.10.2015 COM(2015) 601 final Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur Einrichtung nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit im Euro- Währungsgebiet DE DE

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0%

Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0% STAT/14/81 21. Mai 2014 Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0% In der EU28 stiegen die Strompreise 1 für

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN 1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG

Mehr

Öffentlicher Schuldenstand*

Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* Öffentlicher Schuldenstand* In Prozent In Prozent des Bruttoinlandsprodukts des Bruttoinlandsprodukts (BIP), (BIP), ausgewählte ausgewählte europäische europäische Staaten,

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Föderativen Republik Brasilien

Abkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Föderativen Republik Brasilien Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über Zusammenarbeit im Energiesektor mit Schwerpunkt auf erneuerbarer Energie und Energieeffizienz

Mehr

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV Gesetzestext 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung

Mehr

Ein Jahrzehnt der Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Europarat - Umsetzung der Politik für junge Europäer

Ein Jahrzehnt der Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Europarat - Umsetzung der Politik für junge Europäer Ein Jahrzehnt der Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Europarat - Umsetzung der Politik für junge Europäer Pierre Mairesse Direktor, Direktion D GD Bildung und Kultur Brüssel Ralf

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund

Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund in Berlin Diese Studie ist im Rahmen des Projektes Netzwerk ethnische Ökonomie entstanden.

Mehr

Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt

Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt Information zu DNA Datenbanken Nationale DNA Datenbank Mittels DNA-Analyse ist es möglich, bei allen Straftaten, bei denen vom Täter biologische Spuren

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten Einführung Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten 05.02.2003 Mit In-Kraft-Treten des neuen Hochschulgesetzes (HG) vom 14.03.2000 ist die staatliche Anerkennung

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation

Mehr

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.3.2011 KOM(2011) 138 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER

Mehr

Deutsch als Fremdsprache

Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Fremdsprache Ausgewählte europäische Staaten*, in denen Deutsch die Fremdsprache ist, die Ausgewählte am zweithäufigsten** europäische erlernt Staaten*, wird, in denen

Mehr

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE

Mehr

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktion 1 Schulbildung I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses unter den verschiedenen Budgetkategorien für das im

Mehr

Geisteswissenschaftlicher Hochschuldialog der Universitäten Erlangen und Damaskus

Geisteswissenschaftlicher Hochschuldialog der Universitäten Erlangen und Damaskus Geisteswissenschaftlicher Hochschuldialog der Universitäten Erlangen und Damaskus Selbstwahrnehmung und Wahrnehmung des Anderen in Politik, Geschichte und Kultur Auswertung u. Analyse der Einrichtung und

Mehr

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Absatz 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Absatz 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Absatz 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1. Einleitung... 1 1.2. Überprüfung

Mehr

Einleitung und Gang der Untersuchung

Einleitung und Gang der Untersuchung Einleitung und Gang der Untersuchung I. Einleitung Europäische Agenturen erfüllen immer mehr Aufgaben und sind ein Bestandteil des Institutionengefüges der Europäischen Union (EU), der nicht mehr wegzudenken

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer

Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer Gesetz 14/2013, vom 27. September Von Mauro Cruz-Conde Spanien hat endlich ein neues Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, Visen und Aufenthaltsgenehmigungen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig 100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden.

Futtereinheiten können noch über die Handelsplattform von Van Lanschot gehandelt werden. A: Allgemeines 1. Was bedeutet die öffentliche Börsennotierung von ForFarmers für mich als Inhaber von Zertifikaten, Beteiligungskonto und/oder Futtereinheiten? Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Aktien von

Mehr

Positionspapier Kleinwasserkraft Österreich zur Festlegung von Tarifen auf Basis des Ökostromgesetzes 2012

Positionspapier Kleinwasserkraft Österreich zur Festlegung von Tarifen auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 Positionspapier Kleinwasserkraft Österreich zur Festlegung von Tarifen auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 Stärkere Staffelung der Tarifhöhe im kleineren Leistungsbereich Spezielle Potentiale im kleinen

Mehr

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007 Auch dieses Jahr möchten wir Sie an die Frist zur Einreichung der Vorsteuervergütungsanträge erinnern. In allen EU-Mitgliedstaaten endet die Frist für

Mehr

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität. Verantwortung statt Versprechen: Qualität permanent neu erarbeiten. Geyer & Weinig ist der erfahrene Spezialist für Service Level Management.

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Bankenkonzentration. Schweiz 54. Frankreich. Japan ** 42. Spanien 38. Großbritannien. Italien 24 USA ** 13. Deutschland 17

Bankenkonzentration. Schweiz 54. Frankreich. Japan ** 42. Spanien 38. Großbritannien. Italien 24 USA ** 13. Deutschland 17 Anteil der jeweils fünf fünf größten Banken Banken der an gesamten der gesamten Bilanzsumme Bilanzsumme (CR5)*, (CR5)*, 1990 und 1990 2007 und 2007 Schweiz 54 80 Frankreich 52 52 2007 1990 Japan ** 42

Mehr

Soziale Sicherung auf dem Prüfstand Stimmt die Balance zwischen Fördern F Fordern?

Soziale Sicherung auf dem Prüfstand Stimmt die Balance zwischen Fördern F Fordern? Soziale Sicherung auf dem Prüfstand Stimmt die Balance zwischen Fördern F und Fordern? Hans-Werner Sinn 9. Oktober 2008 Armut und Armutsgefährdung Der Einfluss der Arbeitslosigkeit Das deutsche Jobwunder

Mehr

S P E C T R A K T U E L L EUROPÄER IM UMWELTVERGLEICH ÖSTERREICH IST MUSTERSCHÜLER, FRANKREICH KLASSENPRIMUS! 2/03

S P E C T R A K T U E L L EUROPÄER IM UMWELTVERGLEICH ÖSTERREICH IST MUSTERSCHÜLER, FRANKREICH KLASSENPRIMUS! 2/03 S P E C T R A A EUROPÄER IM UMWELTVERGLEICH ÖSTERREICH IST MUSTERSCHÜLER, FRANKREICH KLASSENPRIMUS! 2/03 K T U E L L I:\PR-ARTIK\Aktuell03\02\Deckbl-Aktuell.doc EUROPÄER IM UMWELTVERGLEICH ÖSTERREICH IST

Mehr

Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie.

Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie. Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie. sozialpädagogisches zentrum stettbachstrasse 300 ch-8051 zürich t +41 (0)43 299 33 33 f +41 (0)43 299 33 34 info.gfellergut@zkj.ch

Mehr