30 Jahre Landeshauptstadt St. Pölten ÖSTERREICHISCHE TISCHTENNISMEISTERSCHAFTEN U bis 10. April 2016
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1 30 Jahre Landeshauptstadt St. Pölten ÖSTERREICHISCHE TISCHTENNISMEISTERSCHAFTEN U bis 10. April 2016 Prandtauerhalle St. Pölten Dr. Theodor Körnerstraße St. Pölten AUSSCHREIBUNG
2 ÖSTERREICHISCHE TISCHTENNISMEISTERSCHAFTEN U18 Freitag, 8. April 2016 bis Sonntag, 10. April 2016 Veranstalter: Österreichischer Tischtennis Verband Ausrichter: Niederösterreichischer Tischtennisverband, Atus Traismauer und Askö Mühlweg TT Neigungsgruppe Ehrenschutz: Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll Sportlandesrätin Dr. Petra Bohuslav Bürgermeister der LH. St. Pölten Mag. Mathias Stadler Bürgermeister der Stadtgemeinde Traismauer Herbert Pfeffer Präsident des ÖTTV Konsulent Hans Friedinger Präsident des NÖTTV Eduard Herzog Präsident des ASKÖ Abg. z. NÖ Ltg. Bürgermeister Rupert Dworak Austragungsort: Prandtauerhalle St. Pölten, Dr. Theodor Körnerstraße 8, 3100 St. Pölten ÖTTV-Delegierter: Mathias Neuwirth Turnierleiter: Walter Ast Oberschiedsrichter: Rusbeh Kawian Stellvertreter: Helmut Roucka, Gerhard Ast, Harald Koller Turnierjury: Die Turnierjury steht unter dem Vorsitz des ÖTTV-Delegierten und setzt sich weiters aus dem Turnierleiter, dem Oberschiedsrichter (oder in seiner Abwesenheit seinem Stellvertreter) und allen anwesenden Mitgliedern des Nachwuchs-Ausschusses zusammen. Finanzen: Regina Fluch, Helmut Roucka Presse: Walter Ast, Harald Koller Preise: Offizielle Medaillen der Österreichischen Bundes-Sportorganisation sowie Ehrenpreise. Bewerbe und Vorjahressieger: 1) Bundesländerbewerb männlich Wien 2) Bundesländerbewerb weiblich Wien 3) Einzel männlich David KLAUS (Wien) 4) Einzel weiblich Karoline MISCHEK (Wien) 5) Doppel männlich Christian FRIEDRICH / Michael TRINK (Oberösterreich / Salzburg) 6) Doppel weiblich Lisa STORER / Ines DIENDORFER (Steiermark / Niederösterreich) 7) Mixed-Doppel Jessica ZLATILOVA / Maciej KOLODZIEJCZYK (Niederösterreich) Spielzeiten: Freitag, 08. April 2016: ab Uhr (Vorrunden und ev. 1. Finalrunde der Bundesländerbewerbe) Samstag, 09. April 2016: ab Uhr Sonntag, 10. April 2016: ab Uhr
3 Hallenöffnung: Freitag, Samstag und Sonntag, jeweils 1 Stunde vor Spielbeginn. Startberechtigung: Startberechtigt sind alle Aktive, die am oder nach dem Stichtag geboren wurden und die Spielberechtigung für einen ITTF-Mitgliedsverband haben, wenn sie entweder Österreichische Staatsbürger sind oder Österreich bei den Jugend-Europameisterschaften in den Mannschaftsbewerben vertreten dürfen oder Nichtösterreicher, die noch bei keinem Verein gemeldet waren (Eine Bestätigung zumindest des ausländischen Verbandes, dessen Staatsbürgerschaft der Spieler besitzt, muss vor dem Nennschluss vorgewiesen werden). Jeder Landesverband kann für einen Bundesländerbewerb zwei Mannschaften nennen. Die erste Mannschaft ist in jedem Fall startberechtigt. Zweitmannschaften werden zugelassen, wenn dadurch die Zahl von 9 Mannschaften nicht überschritten wird. Dabei werden jene Mannschaften vorgezogen, die besser gesetzt sind. Stichtag: Nennungen: Sind an die zuständigen LTTV zu richten, die diese dann ausschließlich in elektronischer Form (mittels online Formular in der XTTV-Datenverwaltung) an das Sekretariat des ÖTTV übermitteln. Nennschluss: Freitag, 11. März 2016 (Datum des Einlangens beim ÖTTV - gilt für die LTTV). Nachnennungen auf Freiplätze, ausgenommen für Spieler, die in den Hauptrunden gesetzt werden müssten, sind bis zum Tag vor der Auslosung möglich. Für eine Nachnennung wird dem LTTV ein Nenngeldaufschlag in der Höhe von 100% in Rechnung gestellt. Nenngeld: Pauschal 35,00 je Teilnehmer/in. Das Nenngeld ist auch bei Nichtantreten - aus welchem Grund immer - zu entrichten und vor der Veranstaltung auf das Bankkonto der Volksbank Niederösterreich AG GS. Traismauer, Atus Traismauer TT (IBAN AT , BIC VBOEATWWNOM) zu überweisen. Auslosung: Für Einzel- und Doppelbewerbe am Freitag, 8. April Uhr, in St. Pölten, unter der Leitung des ÖTTV-Delegierten. Am Donnerstag, 17. März 2016, werden das Spielsystem, ein Zeitplan, Setzlisten und die Auslosung der Bundesländerbewerbe veröffentlicht. Austragungsart Bundesländerbewerbe: Die Bundesländerbewerbe werden mit Dreierteams mit vorgezogenem Doppel (altes Europaliga- System, maximal 7 Spiele) auf zwei Tischen (ausgenommen während des Doppels) gespielt. Spielsystem: Bei 5 oder weniger Mannschaften: Eine Gruppe jeder gegen jeden. Bei 6 bis 7 Mannschaften: Zwei Vorrundengruppen mit Einteilung nach Schlangensystem: Gruppe A: 1 / 4 / 5 und Gruppe B: 2 / 3 / 6 / 7. In der Finalrunde werden Kreuzspiele (A1-B2, A2-B1) sowie Finalspiele gespielt. Bei 6 Teilnehmern folgt ein Spiel um Platz 5 A3-B3. Bei 7 Teilnehmern wird eine Gruppe jeder gegen jeden gespielt, wobei das Spiel der Vorrunde mitgenommen wird. Bei 8 Mannschaften: 1. Hauptrunde 1-8, 5-4, 3-6, Hauptrunde um die Plätze 1 bis 4: Sieger 1-8 gegen Sieger 4-5 und Sieger 3-6 gegen Sieger Hauptrunde um die Plätze 5 bis 8: Verlierer 1-8 gegen Verlierer 4-5 und Verlierer 3-6 gegen Verlierer 2-7
4 3. Hauptrunde Finalspiele: um die Plätze 7,5,3 und das Finale. Bei 9 Mannschaften: Drei Vorrundengruppen mit Einteilung nach Schlangensystem: Gruppe A: 1 / 6 / 7, Gruppe B: 2 / 5 / 8 und Gruppe C: 3 / 4 / 9 In der Finalrunde werden wiederum Gruppen gebildet: Platz 1-3: A1/B1/C1, Platz 4-6: A2/B2/C2 und Platz 7-9: A3/B3/C3 Innerhalb einer Gruppe der Finalrunde treffen die der Setzung nach stärkeren Mannschaften zuletzt aufeinander. Austragungsart Einzelbewerbe: Die Vorrunden der Einzelbewerbe werden im System jeder gegen jeden auf 3 Gewinnsätze ausgetragen. Die Reihung innerhalb der Gruppe wird entsprechend ÖTTV-Handbuch, Abschnitt B, Punkt ermittelt. Die Sieger der Vorrundengruppen werden nach Abschluss aller Vorrundenspiele des betreffenden Bewerbes durch die Turnierjury gemäß den Bestimmungen für internationale Veranstaltungen (3.6.3) zugelost. Die Hauptrunden werden nach einfachem K.o.- System auf 4 Gewinnsätze gespielt. Austragungsart Doppelbewerbe: Die Doppelbewerbe werden nach einfachem K.o.-System auf 3 Gewinnsätze ausgetragen. Unkomplette Doppelnennungen werden bei der Auslosung ergänzt. Dagegen ist kein Einspruch möglich. Setzung Bundesländerbewerbe: Alle zugelassenen Mannschaften werden nach der Summe der RC-Ranglistenpunkte ihrer 3 bestgereihten genannten Spieler/innen gereiht, bei Zweitmannschaften die nächstbesten genannten Spieler/innen. Setzung Einzel- und Doppelbewerbe: Die Titelverteidiger werden, sofern sie am Start sind, im betreffenden Bewerb als Nr. 1 gesetzt. Die weitere Setzung erfolgt analog zu den Bestimmungen für internationale Veranstaltungen (3.6.3). Die Setzung für Einzel und Doppel erfolgt auf Basis der nach dem Nennschluss veröffentlichten Setzungsliste, die nach der zuletzt veröffentlichten Rangliste erstellt wird. Im Doppel wird die Summe der Ranglistenpunkte herangezogen. Zeitplan: Der vorgegebene Zeitplan ist einzuhalten. Unabhängig von dem, durch den Ausrichter vor der Veranstaltung übermittelten Zeitplan sind die Teilnehmer/innen verpflichtet, die im Spiellokal ausgehängten, erforderlichenfalls modifizierten, Zeitpläne zu beachten. Spieler/innen, welche zum durch die Auslosung festgesetzten Zeitpunkt bei dem angegebenen oder durch die Turnierleitung ausgerufenen Tisch nicht spielbereit sind, verlieren das betreffende Spiel. Alle Teilnehmer/innen bzw. deren Landestischtennisverbände erhalten mit der Auslosung einen Zeitplan. Diese Unterlagen sind auch über das Internet abrufbar (.oettv.org). Absagen: Sind dem Sekretariat des ÖTTV (Tel , tt@oettv.org) bis längstens Freitag, den 8. April 2016, 15 Uhr, zu melden. Nimmt ein/e Spieler/in, der/die genannt wurde, nicht teil und erfolgt darüber keine Verständigung an das Sekretariat des ÖTTV bis 15 Uhr am 8. April, so ist eine Strafe in der Höhe durch den LTTV des/der Spielers/in an den Ausrichter zu bezahlen. Spielgeräte: Tische: DONIC grün Netze: DONIC Bälle: DONIC 40+ *** mattweiß Startnummern: Die Teilnehmer/innen sind zum Tragen der Startnummer verpflichtet. Die Ausgabe der Startnummern erfolgt ausschließlich gesammelt je Landesverband. Pro Startnummer wird ein Einsatz von 10,00 eingehoben, der bei Rückgabe retourniert wird.
5 Proteste: Proteste, welche nicht in den Entscheidungsbereich des Oberschiedsrichters fallen, sind bei der Turnierjury einzubringen. Die Turnierjury entscheidet so rasch wie möglich und endgültig über den Protest. Schiedsrichter: Dem Oberschiedsrichter und dessen Stellvertreter stehen bei Spielen, die ohne geprüften Schiedsrichter geleitet werden, sämtliche in der Tischtennis-Regel 2.6 (Vorschriftsmäßiger Aufschlag) und in der Bestimmung für internationale Veranstaltungen (Fehlverhalten) festgelegten Rechte eines Schiedsrichters bzw. Schiedsrichterassistenten zu. Für die Unterweisung der Schiedsrichter sind der Ausrichter und der Oberschiedsrichter zuständig. Der Ausrichter stellt für die Individualbewerbe 8 Schiedsrichter, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, zur Verfügung. Eine abgelegte Schiedsrichterprüfung ist nicht erforderlich. Im Finale des Bundesländerbewerbes männlich und weiblich (Plätze 1-3) sowie ab den Semifinalspielen werden geprüfte Schiedsrichter eingesetzt. Beim Bundesländerbewerb (männlich + weiblich) stellen die beiden Mannschaften in den Vorrunden und den Platzierungsspielen (Plätze 4-9) abwechselnd Schiedsrichter, wenn der Ausrichter keine Schiedsrichter stellt. In allen anderen Fällen muss sich jede/r Spieler/in über Aufforderung durch die Turnierleitung als Schiedsrichter zur Verfügung stellen. Wenn er/sie dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann die Turnierleitung eine Geldstrafe von verhängen oder ihn/sie von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Anti-Doping-Bestimmung: Es gelten die Anti-Doping-Bestimmungen des ÖTTV und das Österreichische Anti-Doping-Gesetz. Alle Teilnehmer/innen, deren Vereine und LTTV verpflichten sich mit der Abgabe der Nennung, die Anti-Doping-Bestimmungen des ÖTTV zu akzeptieren (.nada.at). Haftung: Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Ausrichter haften in keiner Weise für Unfälle jeglicher Art, ebenso wenig für abhanden gekommene Wertgegenstände, Geldbeträge, Kleidungsstücke oder Sonstiges. Hallenordnung: Es darf nur in Sportschuhen mit heller Sohle und in Sportbekleidung gespielt werden. Das Betreten der Halle ist auch für Betreuer/innen und Funktionär/innen ausschließlich in Hallenschuhen gestattet. In der Halle sowie in den zur Sporthalle gehörenden Anlagen besteht generelles Rauchverbot. Für nicht offizielle Personen ist die Zusehertribüne geöffnet, der Spielbereich ist ausschließlich den Aktiven und Offiziellen vorbehalten. Regulativ: Das ÖTTV-Handbuch, die Turnierordnung und die Internationalen Tischtennis-Regeln sowie die Durchführungsbestimmungen für Österreichische Nachwuchsmeisterschaften gelten ergänzend zu den Bestimmungen dieser Ausschreibung. Schlägerkleben: Teilnehmer/innen sind dafür verantwortlich, dass sie zur Anbringung von Schlägerbelägen auf dem Schlägerblatt ausschließlich Klebstoffe verwenden, die keine gesundheitsschädlichen, flüchtigen Lösungsmittel enthalten. Das Schlägerkleben ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen des Spiellokales gestattet. Zuwiderhandelnde werden durch den Oberschiedsrichter von der weiteren Turnierteilnahme ausgeschlossen. Ärztliche Betreuung: Der diensthabende Arzt, Österreichisches Rotes Kreuz St. Pölten, Krankenhaus St. Pölten
6 Quartiere: Tourismusbüro St. Pölten 3100 St. Pölten, Rathausplatz 1 Tel.: 02742/353 oder 354, Fax: 02742/ tourismus@st-poelten.gv.at Webseite:.st-poelten.gv.at Laut beiliegender Quartierliste Verpflegung: In der Halle befindet sich ein gutes preiswertes Buffet Alle Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und beziehen sich sowohl auf weibliche als auch auf männliche TeilnehmerInnen, BetreuerInnen etc. Die Vereine Askö Mühlweg NG TT., ATUS Traismauer und der NÖTTV hoffen auf eine recht zahlreiche Teilnahme und wünschen allen Teilnehmer/innen und Funktionär/innen eine gute Anreise und einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt in Niederösterreich!
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