Landrat-Lucas-Gymnasium. Informationen zur gymnasialen Oberstufe A B I T U R Stand: Oktober 2015
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- Nicolas Krüger
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1 Landrat-Lucas-Gymnasium Informationen zur gymnasialen Oberstufe A B I T U R 2016 Stand: Oktober 2015 Landrat-Lucas-Gymnasium Peter-Neuenheuser-Str. 7-11, Leverkusen Telefon: / 711-0
2 2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines II. Übergang vom Halbjahr Q2.1 zum Halbjahr Q2.2 III. Pflichtbelegung und Berechnung der Zulassung (=Block I) IV. Abiturprüfung (=Block II) Organisatorisches Wertung Abweich- oder Zusatzprüfung Nichtbestehen V. Berechnung der Abiturdurchschnittsnote VI. Hinweise zum Abiturzeugnis VII. Termine VIII. Leerformular für die Berechnung der Abiturzulassung Anhang I: Bilinguale Qualifikationen Anhang II: Latinum Stufenleiter: Herr Heggemann, Frau Distelrath (Raum A 225) Telefon: / Beratungslehrer: Herr Gatermann (Raum A 019) Telefon: / Oberstufenkoordinator: Herr Lathe (Raum A221)
3 3 I. Allgemeines Liebe Schülerinnen und Schüler der Stufe Q2! Ihre Schullaufbahn nähert sich ihrem Ende, bald stehen Sie im Abitur. Die vorliegende Informationsschrift soll Ihnen und Ihren Eltern helfen, sich in den Abiturbestimmungen zurechtzufinden. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine verbindliche Informationsveranstaltung an, und zwar am Mittwoch, , 2. Block in der Aula (anschließend Unterricht nach Plan) Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung ist für die Schüler/innen verpflichtend! Für Ihre Eltern findet ebenfalls am Mittwoch, eine Informationsveranstaltung statt, und zwar um Uhr in der Aula. Die Landesregierung stellt Ihnen die Abiturprüfungsaufgaben der vergangenen Jahre zur Verfügung. Sie können diese unter der folgenden Internet-Verbindung einsehen und zu Übungszwecken nutzen: Standardsicherung NRW Zentralabitur Gymnasiale Oberstufe Prüfungsaufgaben (Fach auswählen) Zugangsdaten: Login: , Passwort: paniteg8 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Michael Bramhoff Frank Lathe Claudia Distelrath Frank Heggemann Peter Gatermann
4 4 II. Übergang vom Halbjahr Q2.1 zum Halbjahr Q2.2 Fächerabwahl Eine neue Fächerwahl findet nicht statt. Sie können aber Fächer abwählen, sofern dadurch die Mindestanzahl an Grundkursen nicht unterschritten wird. Als Richtmaß sollen folgende Zahlen dienen: Im Durchschnitt müssen in der Q1 und Q2 jeweils 34 Wochenstunden belegt werden. Insgesamt müssen in Q1 und Q2 mindestens 30 Grundkurse belegt worden sein. Die Abwahl von Fächern erfolgt ausschließlich in der Stufenleitung in Raum A 225 vom bis , Uhr. Klausurfächer In Stufe Q2.2 sind nur noch das Abiturfach, sowie die ab Stufe EF neu begonnenen Fremdsprachen Klausurfächer. In jedem der genannten Fächer wird nur eine Klausur geschrieben, das sind die so genannten Vorabiturklausuren. Diese finden unter Abiturbedingungen statt, d.h. Sie schreiben in den Grundkursen 180 Minuten und in den Leistungskursen 255 Minuten. Sollten Sie ein Fach mit Auswahlthemen haben (z.b. Deutsch), wird die Arbeitszeit um 30 Minuten verlängert. Wiederholung der Halbjahre Q1.2 und Q2.1 Schüler/innen, die am Ende von Q2.1 drei LK-Defizite (weniger als 5 Punkte der einfachen Wertung) oder erhebliche GK-Defizite haben, die die Zulassung gefährden, können einen Antrag auf freiwillige Wiederholung stellen. Wird dieser durch die Zeugniskonferenz Q2.1 genehmigt, dürfen diese Schüler/innen die Halbjahre Q1.2 und Q2.1 wiederholen. Ein entsprechender formloser Antrag auf freiwillige Wiederholung ist schriftlich bis spätestens Freitag , Uhr in der Stufenleitung Q2, Raum A 225 abzugeben, da über diesen auf der Zeugniskonferenz Q2.1 entschieden werden muss. Schüler/innen, die am Ende von Q2.1 vier oder mehr LK-Defizite oder eine hohe Zahl an GK-Defiziten haben oder einen Kurs mit Null Punkten abgeschlossen haben, müssen in die Stufe Q1.2 zurückgehen oder ggf. das Gymnasium verlassen. Für den freiwilligen wie auch für den notwendigen Rückgang in die Stufe Q1.2 gilt: Der Rückgang ist nur möglich, sofern durch die Wiederholung nicht die maximale Verweildauer von 4 Jahren in der Oberstufe überschritten wird! Die Wiederholer nehmen ab Montag, den am Unterricht der Stufe Q1.2 teil. Die Ergebnisse aus den Halbjahren Q1.2 und Q2.1 des ersten Durchlaufs erlöschen. Sie werden durch die Leistungen der jeweils wiederholten Halbjahre ersetzt. Bisher erreichte Schulabschlüsse (z.b. der schulische Teil der Fachhochschulreife) bleiben bestehen!
5 5 III. Pflichtbelegung und Berechnung der Zulassung Die Gesamtqualifikation besteht aus den zwei Bereichen Qualifikationsphase, nämlich der Abiturzulassung (Block I) und den Abiturprüfungen (Block II) Es werden addiert: die Punkte aus Block I, d. h. die Leistungen aus der Qualifikationsphase (4 Halbjahre) ( Punkte) die Punkte aus Block II, also aus der Abiturprüfung ( Punkte) Die Berechnung der Zulassung (Block I) erfolgt am Ende des Halbjahrs Q2.2. Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, müssen in der Qualifikationsphase (Stufen Q1.1 bis Q2.2) folgende Bedingungen erfüllt worden sein: Pflichtbelegung: Für die Zulassung zur Abiturprüfung müssen von Q1.1 bis einschließlich Q2.2 belegt sein: 8 LK + mindestens 30 GK (wobei das Stundenminimum erreicht werden muss) 38 Kurse insgesamt Berechnung der Abiturzulassung (Block I): In die Abiturzulassungsberechnung einzubringende Kurse sind: 8 Leistungskurse und mindestens 27, aber maximal 32 Grundkurse (darunter verpflichtend das 3. und 4. Abiturfach), wobei die Defizitregelung zu beachten ist: Defizitregelung: Bei Einbringung von Kursen sind max. 7 Defizite, davon höchstens 3 LK- Defizite zulässig. Bei Einbringung von Kursen sind max. 8 Defizite, davon höchstens 3 LK- Defizite erlaubt. Die Addition der relevanten Halbjahresergebnisse muss wenigstens 200 Punkte ergeben, wobei die LK-Ergebnisse mit zweifacher Wertung eingehen. Dieses gilt auch für die Jahresabschlussnote eines Projektkurses. Für die Berechnung der Abiturzulassung werden neben den vier Abiturfächern die folgenden Pflichtkurse einbezogen: 4 Kurse Deutsch 4 Kurse einer Fremdsprache Real- oder Hauptschüler, die in Sek. I keine 2. Fremdsprache bis zum Ende der Klasse 10 belegt hatten, müssen die in Stufe EF neubegonnene Fremdsprache mit 4 Kursen einbringen. Falls Sie 4 Kurse der aus Sek. I fortgeführten Fremdsprache einbringen, müssen Sie zusätzlich 2 Kurse der in Stufe EF neubegonnenen Fremdsprache aus Q2 einbringen, so dass hier 6 Kurse einzubringen sind. 2 Kurse eines musisch-künstlerischen Fachs 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft Zusätzlich dazu sind einzubringen: bei durchgehender Belegung von Geschichte: 2 Kurse Sozialwissenschaften (SZ) bei durchgehender Belegung von Sozialwissenschaften: 2 Kurse Geschichte (GZ) bei durchgehender Belegung einer anderen Gesellschaftswissenschaft: 2 Kurse Soziawissenschaften (SZ) und 2 Kurse Geschichte (GZ) 4 Kurse Mathematik 4 Kurse Physik, Chemie oder Biologie
6 6 2 Kurse Religionslehre oder Philosophie 2 Kurse des Schwerpunktfaches aus der Stufe Q2. Insgesamt müssen 4 Kurse des sprachlichen oder naturwissenschaftlichen Schwerpunktes belegt werden, von denen die beiden Kurse der Q2 für die Berechnung eingebracht werden müssen. 1 Projektkurs kann im Umfang von zwei Halbjahreskursen eingebracht werden. Ferner gilt: 4 Kurse Sport müssen belegt sein, aber nicht in die Zulassungsberechnung eingebracht werden. Bei amtsärztlichem Attest der Sportunfähigkeit muss eine entsprechende Zahl beliebiger Ersatzkurse belegt sein. Diese Kurse sind Pflichtkurse, müssen aber nicht in die Berechnung der Gesamtqualifikation eingebracht werden. Ein Kurs wird nur dann angerechnet, wenn er mit mindestens 1 Punkt abgeschlossen wurde. Kurse, die mit 0 Punkten abgeschlossen wurden, gelten als nicht belegt. Bei Doppelbelegung können nur thematisch verschiedene Kurse angerechnet werden. Die Belegung von Kursen in demselben Fach kann immer mit maximal 4 Kursen in Anrechnung gebracht werden. Davon ausgenommen sind: Literatur (LR, TH, TT, BT, KD, KF, KV): 2 Kurse instrumental-vokalpraktische Kurse (OR, BN, CO): 2 Kurse, aber in der Summe von Musikkursen und instrumental-vokalpraktischen Kursen können maximal 5 solcher Kurse eingebracht werden.) Abiturzulassung: Zugelassen zur Abiturprüfung sind alle Schülerinnen und Schüler, die in der Qualifikationsphase (Block I) mindestens 200 von 600 möglichen Punkten erreicht haben. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: E1 = (P : S) x 40 dabei sind: E1: (Gesamt-)Ergebnis Block I P: Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren S: Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Dies entspricht einem Durchschnitt von glatt ausreichenden Leistungen in allen in die Berechnung eingebrachten Kursen. Defizite können in gewissem Umfang durch höhere Punktzahlen in anderen Kursen ausgeglichen werden. Schülerinnen und Schüler, die nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden, nehmen spätestens am 3. Tag nach der Mitteilung über die Nichtzulassung am Unterricht der Stufe Q1.2 teil, sofern sie nicht die maximale Oberstufenverweildauer erreicht haben. Schülerinnen und Schüler, die diese Verweildauer mit einer Wiederholung überschreiten würden, müssen das Gymnasium verlassen. Bei der Wiederholung erlöschen die beim ersten Durchlauf erreichten Leistungen der Q2.1. An ihre Stelle treten die Leistungen des Wiederholungsdurchgangs. Bereits erworbene Schulabschlüsse, wie z.b. der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR), bleiben aber erhalten.
7 7 IV. Abiturprüfung Alle Schüler/innen müssen in den beiden Leistungskursen und in ihrem 3. Abiturfach je eine schriftliche Prüfung ablegen, die im Land NRW zentral organisiert ist. Im 4. Abiturfach wird eine mündliche Prüfung abgelegt. Organisatorisches: Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt in den Leistungskursen: 4 Zeitstunden, 15 Minuten im 3. Abiturfach: 3 Zeitstunden Bei Auswahlthemen kommen zur Arbeitszeit zusätzlich 30 Minuten Lese- bzw. Auswahlzeit hinzu. Für Schülerexperimente und praktische Arbeiten in den Naturwissenschaften, Informatik und Technik oder für Gestaltungsaufgaben in den Fächern Kunst und Musik kann die Arbeitszeit durch die oberste Schulaufsichtsbehörde um höchstens eine Stunde verlängert werden. Die Prüfungszeit der mündlichen Prüfung beträgt Minuten. Jeder Prüfling erhält mindestens 30 Minuten Vorbereitungszeit vor seiner Prüfung. Zur Einhaltung des Prüfungs-Zeitplans ist es erforderlich, dass alle Prüflinge 60 Minuten vor Beginn der Prüfung im ausgewiesenen Aufenthaltsraum sind! Der Prüfungsplan für die mündlichen Abiturprüfungen wird ausschließlich im Schaukasten im 3. OG des Haupttreppenhauses im Sek II-Gebäude ausgehangen. Wertung: Die Ergebnisse der 3 schriftlichen und der mündlichen Prüfung werden jeweils 5-fach gewertet. Die Abiturprüfung hat bestanden, wer in der Prüfung die beiden folgenden Bedingungen erfüllt: In mindestens 2 Prüfungsfächern, darunter mindestens 1 LK, müssen jeweils mindestens 25 Punkte erreicht worden sein und In allen 4 Prüfungsfächern zusammen müssen mindestens 100 Punkte erreicht worden sein. Abweich- oder Zusatzprüfung: Schüler/innen müssen sich zusätzlichen mündlichen Prüfungen in einem oder mehreren ihrer schriftlichen Abiturfächer unterziehen, wenn sie die oben genannten Bedingungen zum Bestehen nicht erfüllen und/oder in einer oder mehreren Prüfungsarbeiten (im Abiturfach) 4 oder mehr Punkte von der Durchschnittspunktzahl aus den Halbjahren Q1.1 bis Q2.2 im jeweiligen Fach abweichen. Die Ergebnisse der zusätzlichen mündlichen Prüfungen im Abiturfach werden mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfungsarbeiten im Verhältnis 1:2, also mündliche Prüfung (einfach) und schriftlicher Prüfung (zweifach), verrechnet. Bei Prüflingen, die nicht zu den angesetzten Prüfungen antreten, wird dies als Leistungsverweigerung mit Null Punkten, wie oben dargestellt, (1:2) gewertet und auf dem Abiturzeugnis eingetragen. Schüler/innen können sich freiwillig zu zusätzlichen Prüfungen im Abiturfach melden, um eine Verbesserung der Durchschnittsnote zu erreichen. Dies ist nur nach vorheriger Beratung durch die Stufenleitung sinnvoll. Auch die Prüfungsergebnisse aus solchen freiwilligen Abiturzusatzprüfungen, d.h. auch das Nichtantreten, werden im Verhältnis 1:2 verrechnet. Nichtbestehen: Schüler/innen, die die Abiturprüfung nicht bestanden haben, können die Prüfung i. d. R. nach einem Jahr wiederholen, auch wenn sie bei der Wiederholung die Verweildauer von 4 Jahren überschreiten sollten. Bei der Wiederholung erlöschen die beim ersten Durchlauf durch die Stufe Q2 erreichten Leistungen. An ihre Stelle treten die Leistungen des Wiederholungsjahrs. Am Ende des Wiederholungsjahrs muss der/die betroffene Schüler/in erneut die Abiturzulassung erreichen. Wird er/sie dann nicht zum Abitur zugelassen, muss er/sie das Gymnasium verlassen. Auch hier gilt: Erreichte Schulabschlüsse, z.b. der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR), bleiben bestehen!
8 8 V. Berechnung der Abiturdurchschnittsnote Die Gesamtqualifikation besteht aus den zwei Bereichen Qualifikationsphase (Block I) und Abiturprüfungen (Block II) Es werden addiert: die Punkte aus Block I, d. h. die Leistungen aus der Qualifikationsphase (4 Halbjahre) ( Punkte) die Punkte aus Block II, also aus der Abiturprüfung ( Punkte) Für die so errechnete Gesamtpunktzahl (mind. 300 Punkte) wird aus folgender Tabelle die Abitur-Durchschnittsnote abgelesen: Tabelle zur Ermittlung der Durchschnittsnoten für die Abiturzeugnisse Der Tabelle liegt die folgende Formel zugrunde: 2 P N = wobei: N = Durchschnittsnote und P = Punktzahl Eine Punktzahl ab 823 (s. Tabelle) ergibt die Durchschnittsnote 1,0. Mit weniger als 300 Punkten wird die Durchschnittsnote 4,0 nicht erreicht und das Abitur nicht bestanden. Die Durchschnittsnote wird auf eine Stelle nach dem Komma berechnet und es wird nicht gerundet.
9 9 VI. Hinweise zum Abiturzeugnis Mit dem Zeugnis für die Q2.1 erhalten alle Schüler/Innen ein Formblatt zur Abiturzeugnis- Datenrückmeldung, das korrigiert und unterschrieben bis zum , Uhr persönlich in der Stufenleitung abgegeben werden muss. Wir bitten um genaue Prüfung der angegebenen Daten, da der Nachdruck von Abiturzeugnissen wegen der unten genannten Fehlerquellen aufwändig ist und auch Zeit beansprucht, so dass es nach der Abiturzeugnisvergabe am zu Kollisionen mit Bewerbungsfristen kommen könnte. Wir bitten also dringend um Beachtung. Kontrolle und ggf. leserliche Korrektur: - korrekte Schreibweise des Namens - alle Vornamen (soweit gewünscht) - Geburtsdatum - Geburtsort, Land - Religionszugehörigkeit Zeugnisbemerkungen zum besonderen schulischen Engagement Es können Zeugnisbemerkungen zum besonderen schulischen Engagement während der Qualifikationsphase auf dem Abiturzeugnis vermerkt werden. Hierbei werden nur Aktivitäten während der Q1 und Q2, nicht aber der EF berücksichtigt, da das Abiturzeugnis ein Nachweis der Qualifikationsphase ist. Solche Zeugnisbemerkungen müssen auch den Zeitraum des Engagements, z.b. besonderes Engagement im Schulsanitätsdienst von Q1.1 bis einschließlich Q.2.2, erfassen. Die Zeugnisbemerkung ist von der betreuenden Fachlehrperson auf dem Formblatt zu formulieren und durch Kürzel zu bestätigen. Zeugnisbemerkungen zum besonderen außerschulischen Engagement In einzelnen Sonderfällen können auch Zeugnisbemerkungen für ein besonderes außerschulisches Sozialengagement formuliert werden. Dies muss unbedingt im genannten Zeitraum im individuellen Beratungsgespräch mit der Stufenleitung geklärt werden. Eine entsprechende Bescheinigung der betreuenden Institution ist der Stufenleitung fristgerecht vorzulegen. Ausgabe der Abiturzeugnisse: Das Abiturzeugnis wird während der Abiturentlassfeier am Samstag, im Forum Leverkusen (Einlass: Uhr, Beginn Uhr) durch den Schulleiter übergeben. Zeugnisse, die dort wegen der Abwesenheit von Schülerinnen oder Schülern nicht übergeben werden, können ab Montag, ; 9.00 Uhr im Sekretariat Sek II (A124) bei Fr. Kühler abgeholt werden. Das Sekretariat ist auch in den darauffolgenden Tagen nur vormittags bis Uhr besetzt! Die Abiturzeugnisse können nicht vor der Abiturentlassfeier am abgeholt werden und werden auch nicht mit der Post oder auf digitalem Wege zugestellt. Wir bitten freundlichst um Beachtung!
10 10 VII. Terminübersicht Q2 und Abitur 2016 Thema Erläuterungen Daten Wiederholung Bis Uhr kann der Antrag auf freiwillige Wiederholung nach bis nach Q2.1 Q2.1 in der Stufenleitung gestellt werden! Abwahlen Q2.2 Bis Uhr können ggf. Fächer in der Stufenleitung abgewählt bis werden! Dies sind die letzten Klausuren, die Sie ausschließlich in Ihren : LK 2 Vorabitur- Klausuren Abiturfächern 1 bis 3 schreiben werden, und zwar unter Abiturbedingungen. Das heißt, Sie bekommen in den LKs 255 Minuten Zeit, in den GKs 180 Minuten. Sollte in einem Fach ein Auswahlthema gestellt werden, verlängert sich die Arbeitszeit um 30 Minuten (egal ob LK oder GK) : LK : ABI 3 Klausuren in Fremdsprachen Abitur- Zulassung Osterferien Schriftliche Abiturprüfungen sportprakt. Abiturprüfungen, Sport- LK Mündliche Abiturprüfungen (ABI 4) Abiturergebnisse Meldung zur Zusatzprüfung Zusatzprüfungen Abiturentlassfeier 2016 In Fremdsprachen, die erst in der EF neu begonnen wurden, muss auch eine Klausur geschrieben werden. An diesem Tag bekommen Sie Ihre Zulassungen überreicht. Sie erfahren auf diesem Weg, wie viele Punkte Sie im I. Block erarbeitet haben. Mindestens müssen 200 Punkte erreicht werden, 600 Punkte sind maximal möglich. Es herrscht Anwesenheitspflicht! Sie bereiten sich nicht erst jetzt intensiv auf Ihre Abiturprüfungen vor! Wann im welchem Fach die LK- oder GK-Klausur geschrieben wird, entnehmen Sie bitte dem Bildungsportal NRW Für Schülerinnen und Schüler Ferienund Prüfungstermine Abiturprüfungen sportpraktische Abiturprüfung der Sport-LKs: Ausdauer sportpraktische Abiturprüfung der Sport-LKs: Leichtathletik sportpraktische Abiturprüfung der Sport-LKs: Volleyball In Ihrem 4. Abiturfach findet eine mündliche Prüfung von max. 30 Minuten Dauer statt. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte den Aushängen im Schaukasten im 3. OG des Haupttreppenhauses (Sek II-gebäude) nach den Osterferien. Beachten Sie bitte dringend, dass Sie mindestens eine 1 Stunde vor Prüfungsbeginn im ausgewiesenen Aufenthaltsraum sein müssen! Heute erfahren Sie, wie viele Punkte Sie im II. Block des Abiturs erreicht haben. Mindestens müssen 100 Punkte erreicht werden, 300 Punkte sind maximal möglich. Außerdem erfahren Sie, wie viele Punkte und welche Durchschnittnote Sie bislang erreicht haben. Wenn Sie freiwillig eine Zusatzprüfung (s.u.) ablegen wollen, müssen Sie sich bis Uhr schriftlich anmelden. Sollten Sie in einem Ihrer schriftlichen Fächer um 4 oder mehr Punkte (nach oben oder nach unten) abgewichen sein, müssen Sie in eine Zusatzprüfung. Diese wird wie eine mündliche Prüfung durchgeführt. Im 4. Fach ist keine Zusatzprüfung möglich. Sollten Sie weniger als 100 Punkte im II. Block erreicht haben, müssen Sie ebenfalls in eine oder gar mehrere Zusatzprüfungen, um dieses Ziel möglicherweise doch noch erreichen zu können. Sollten Sie Ihren Notendurchschnitt verbessern wollen, könnte eine freiwillige Zusatzprüfung sinnvoll sein, die aber in der Stufenleitung angemeldet werden muss und dann auch verpflichtend ist. In allen Fällen ist eine Rücksprache mit der Stufenleitung dringend erforderlich! Sie haben es geschafft. Die Übergabe des Abiturzeugnisses findet in feierlichen Rahmen durch den Schulleiter im Forum Leverkusen statt. Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben (ganztägig) bis (ganztägig) (nachmittags) Einlass: Uhr Beginn: Uhr Aftershow-Party ab ca Uhr Eine detailliertere Terminübersicht finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Service Downloads Infoschriften und Formulare Infoschriften Sek II Q & Abitur 2016 Terminübersicht. Ein entsprechender Ausdruck hängt auch im Stufenkasten Q2!
11 11 VIII. Leerformular zur Berechnung der Zulassung Aufg.- feld Fach Leistungsbewertung im Halbjahr Zulassg. GK Abifach Pflichtkurse Soll angerechnete LKs Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 einf. zweif. I Deutsch 4 Fremdsprache 4 mus. künstl. Fach 2 II Philosophie (Rel) (2)* gesellsch. Fach 4 SZ (2)* GZ (2)* III Mathematik 4 BI / PH / CH 4 TC IF Religion (PL) (2)* Sport 4 Schwerpunkt 2 * Zahlen in Klammern sind einzubringende Kurse, soweit diese Belegungspflicht nicht schon in anderer Form erfüllt ist, z.b. Philosophie statt Religion in Q1 oder Geschichte in Q1 statt Geschichte Zusatzkurs (GZ) in Q2! Block I GK-Bereich LK-Bereich Summe Bock I Soll Ist Soll Ist Soll Ist belegte Kurse mind. 30 belegte Kurse 8 anzurechnende Kurse erreichte Punkte anzurechnende Kurse erreichte Punkte 8 > 200 Punkte Defizitregelung: Anzahl eingebrachter maximal mögliche Defizite Kurse (LK und GK) Defizite / davon max. 3 LK Defizite / davon max. 3 LK anzurechnende Defizite
12 12 Anhang I: bilinguale Qualifikationen a) Bilinguales Abitur Fortsetzung des bilingualen Ausbildungsganges aus der SEK I Belegung in EF: Englisch und zwei bilinguale Sachfächer als GK Belegung in Q1 und Q2: Englisch als LK und ein bilinguales Sachfach Abiturprüfung: LK Englisch und das bilinguale Sachfach als 3. oder 4. Abiturfach Bemerkung auf dem Zeugnis und Bescheinigung: Das Fach XXXXXXXX wurde bilingual deutsch-englisch unterrichtet. Außerdem wird eine Bescheinigung über den bilingualen Bildungsgang ausgestellt. Bedingungen: Die durchschnittlichen Leistungen in den relevanten Fächern müssen währen der Qualifikationsphase mindestens 5 Punkte betragen und die entsprechenden Abiturprüfungen mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen werden. b) Bescheinigung über die Teilnahme an Unterricht in einem bilingualen Sachfach neueinsetzendes Angebot ab Beginn der SEK II Belegung in EF: eine fortgeführte Fremdsprache (muss nicht Englisch sein) und zwei bilinguale Sachfächer Belegung in Q1 und Q2: eine fortgeführte Fremdsprache als GK oder LK, ein bilinguales Sachfach als Klausurfach. Das bilinguale Sachfach muss nicht Abiturfach sein. Bemerkung auf dem Zeugnis: Das Fach XXXXXXXX wurde bilingual deutsch-englisch unterrichtet. c) CertiLingua neueinsetzendes Angebot ab Beginn der SEK II Belegung in EF: Englisch, eine weitere fortgeführte Fremdsprache (Französisch oder Spanisch) und zwei bilinguale Sachfächer Belegung in Q1 und O2: Englisch, eine fortgeführte Fremdsprache und ein bilinguales Sachfach Zertifizierung: nur bei mindestens sehr guten und guten Leistungen Besonderheiten: Die Schülerinnen und Schüler müssen ein Begegnungsprojekt außerhalb der Unterrichtszeit absolvieren und dokumentieren. Das bilinguale Sachfach kann nicht im Rahmen der Pflichtbedingungen die weitere Fremdsprache Englisch zur Abdeckung des sprachlichen Schwerpunkts ersetzen. Im bilingualen Sachfach muss mindestens eine Klausur geschrieben werden, sofern sich die Klausurverpflichtung nicht aus anderen Laufbahnbestimmungen ergibt (z.b. Abiturfach/Schwerpunktfach). Bemerkung auf dem Zeugnis: Das Fach XXXXXXXX wurde bilingual deutsch-englisch unterrichtet. Eine Zertifizierung erfolgt nur bei sehr guten und guten Leistungen. Koordinatorin des bilingualen Zweigs Englisch am LLG: Vera Windhuis
13 13 Anhang II: Latinum a) Die für verschiedene Studiengänge als Prüfungsvoraussetzung geforderten Lateinkenntnisse können als Latinum nachgewiesen werden, wenn die unten folgenden Voraussetzungen gegeben sind. Das Latinum wird auf dem Abgangszeugnis ausgewiesen. Ein Latinum wird erworben nach aufsteigendem Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht entsprechend dem Lehrplan für Latein: 1. von Klasse 6 bis Ende EF: bei mindestens Note ausreichend am Ende der EF 2.. von Stufe EF bis Ende Q2: Prüfung zum Erwerb des Latinums auf der Anforderungsebene der Erweiterungsprüfung mit dem Ergebnis von mindestens glatt ausreichenden Leistungen Ist Latein 3. oder 4. Fach der Abiturprüfung, so wird die Prüfungsleistung entsprechend als schriftlicher bzw. mündlicher Prüfungsteil anerkannt. b) Außerhalb der unter a) aufgeführten Regelungen für das Latinum kann der Schüler ein Kleines Latinum erwerben, wenn er die unten aufgeführten Bedingungen erfüllt. Auch ein Kleines Latinum wird mit dem Abgangszeugnis bescheinigt. Ein Kleines Latinum erwirbt der Schüler nach aufsteigendem Pflicht- oder Wahlpflichtunterricht nach dem Lehrplan für Latein, wenn 1. am Ende des Schuljahres oder Schulhalbjahres, das der Vergabe des Latinums vorausgeht, mindestens ausreichende Leistungen bzw. 5 Punkte nachgewiesen werden. 2. bei Belegung als neu einsetzender Fremdsprache am Ende des Abschlussjahres mindestens 5 Punkte erreicht werden. Bei Schülerinnen und Schülern, die die Bedingungen für das Kleine Latinum im Abschlussjahr nicht erreicht haben, entscheidet, sofern Latein Abiturfach ist, die in der Abiturprüfung ereichte Note über die Zuerkennung des Kleinen Latinums. Auskünfte erteilen die Lateinlehrerinnen und lehrer! Falls eine Schülerin/ein Schüler an einer vorhergehenden Schule die Voraussetzungen für die Erteilung des Latinums bzw. des Kleinen Latinums, eventuell auch durch eine andere Lateinbelegung als unter a) aufgeführt, erfüllt hat, so muss die abgebende Schule dieses auf dem Abgangszeugnis bestätigt haben.
14 Raum für Notizen: 14
15 Raum für Notizen: 15
16 Raum für Notizen: 16
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