BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF
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- Liese Möller
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1 BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 18 / 2016 (06. Mai 2016) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Gesetzliche Neuregelungen zum 01. Mai Einigung bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst 4. Regelung zu Sozialleistungen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf den Weg gebracht 5. Internetportal zu haushaltsnahen Dienstleistungen gestartet 6. Sozialversicherung im Jahr 2015 mit 1,2 Milliarden Euro Überschuss 7. Kurz notiert Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, zurzeit verhandelt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit den Bundesländern über den Weg, wie der Bund den Kommunen bei den steigenden Sozialausgaben für die Kosten der Unterkunft (KdU) helfen kann. Damit verbunden ist die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die Mittel auch tatsächlich vor Ort in den Kommunen ankommen. Die Bundesländer fordern eine Entlastung über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer, was aus unserer Sicht gerade nicht der richtige Weg ist, um eine zweckgebundene Mittelverwendung sicherzustellen. Zu oft schon sind Mittel des Bundes, die zur Entlastung der Kommunen gedacht waren, nicht vollständig und
2 zusätzlich vor Ort angekommen. Die unionsgeführten Koalitionen haben in den letzten Jahren für die größte finanzielle Entlastung der Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gesorgt. Wie stehen, wie die aktuellen Verhandlungen zeigen, den Kommunen auch weiterhin finanziell zur Seite. Dafür muss jetzt ein sicherer Übertragungsweg gefunden werden, wobei eine Spitzabrechnung im Rahmen der KdU-Erstattung ein gangbarer Weg wäre. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Gesetzliche Neuregelungen zum 01. Mai Änderung der Tabakproduktrichtlinie Künftig müssen Zigarettenpackungen auch bebilderte Warnhinweise tragen. Tabakwaren zum Selbstdrehen sind verboten, wenn sie Zusatzstoffe enthalten. Neuartige Tabakerzeugnisse können ohne Zulassung nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Das Tabakerzeugnis-Gesetz setzt die EU-Tabakproduktrichtlinie um und tritt am 20. Mai in Kraft Höherer Mindestlohn für Gerüstbauer Für die Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk gibt es ab 1. Mai 2016 einen höheren Mindestlohn von 10,70 Euro. Er gilt ebenfalls für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. Ab Mai 2017 steigt der Mindestlohn im Gerüstbau nochmals an und beträgt dann 11,00 Euro. Er liegt damit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto Höhere Produktsicherheit Mehr Sicherheit bringen neue Verordnungen für elektrische Betriebsmittel, Explosionsschutz, Druckbehälter und Aufzüge. So sind beispielsweise bessere Kennzeichnungs- und Informationspflichten vorgesehen. Die neuen Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz sind am 20. April 2016 in Kraft getreten Mehr Mobilität für Gesundheitspersonal Ein Europäischer Berufsausweis erleichtert seit dem 19. April 2016 Apothekern, Krankenpflegern sowie Physiotherapeuten die Anerkennung im EU-Ausland. Außerdem richten alle EU-Länder ein Vorwarnsystem ein. Es erfasst diejenigen, denen die Erlaubnis entzogen wurde, einen Gesundheitsberuf auszuüben. Auch wer einen gefälschten Berufsqualifikationsnachweis verwendet hat, wird in das System eingetragen Gefährliche Erreger wirksam bekämpfen Wenn antibiotika-resistente Erreger nachgewiesen werden, muss dies ab dem 1. Mai 2016 umgehend gemeldet werden. Bisher wurden die Erreger erst beim Krankheitsausbruch angezeigt. Mit der neuen Regelung gewinnen die Gesundheitsämter Zeit, um zielgerichtet vorgehen zu können. Außerdem gibt es eine neue Meldepflicht für sogenannte Arbo-Viren. Das sind Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden wie das Zika-Virus. 2
3 2.6. Reform des Vergaberechts Vergabeverfahren vereinfachen, bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Handlungsspielräume sichern - das sind die Ziele der umfassenden Reform, die am 18. April 2016 in Kraft getreten ist. Denn: Klare Regeln sind der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren. Gleichzeitig soll die öffentliche Auftragsvergabe sozialer, ökologischer und innovativer werden. 3. Einigung bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst In der dritten Runde konnte eine Einigung bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen erzielt werden. Verhandlungspartner verständigen sich auf 4,75 Prozent mehr Gehalt über zwei Jahre für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen. Die Erhöhung wird in zwei Schritten erfolgen, im ersten Jahr um 2,4 Prozent, im zweiten Jahr um 2,35 Prozent. Wir haben die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des Bundes durch eine gemeinsame Lastenverteilung auf lange Sicht abgesichert und damit zukunftsfähig gemacht. Das ist ein besonders wichtiges Ergebnis. Der Abschluss bedeutet für den Bund für den Bereich der Tarifbeschäftigten ein Volumen rund 700 Millionen Euro. Die Eckpunkte der Einigung im Einzelnen: Entgelterhöhung über eine Laufzeit von zwei Jahren: o ab 1. März 2016: 2,4 Prozent, o ab 1. Februar 2017: 2,35 Prozent Für Auszubildende und Praktikanten erhöhen sich die Ausbildungsentgelte: o ab 1. März 2016 um einen Festbetrag in Höhe von 35,00 Euro und o ab 1. Februar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 30,00 Euro. Verlängerung der Übernahme von Auszubildenden nach der bisherigen Regelung des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bis 2018 Erzielung von Verbesserungen für die Übernahme von Kosten für Lernmittel und für Übernachtungen und Verpflegung für Auszubildende Anhebung der Dauer des Erholungsurlaubs für Auszubildende um einen Tag auf 29 Tage im Jahr Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit um zwei Jahre Schrittweise Anhebung der Jahressonderzahlung für die Beschäftigten des Bundes des Tarifgebietes Ost bis 2020 auf das Westniveau Vereinbarung eines Maßnahmenpaketes zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften wie die verbesserte Anerkennung von Berufserfahrungszeiten und eine erweiterte Einkommensperspektive durch den Ausbau der Erfahrungsstufe 6 4. Regelung zu Sozialleistungen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auf den Weg gebracht Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem Bundeskanzleramt einen Gesetzentwurf zur Frühkoordinierung zugeleitet, der die Sozialhilfeansprüche für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Deutschland gesetzlich klarstellt. Diese Klarstellung war nach einigen von der bisher geltenden, klaren Praxis abweichenden Urteilen des Bundessozialgerichtes notwendig geworden. Der Gesetzentwurf schreibt die vor den Urteilen des BSG gängige Praxis gesetzlich fest und schafft damit Klarheit: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und 3
4 der Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie nicht in Deutschland arbeiten oder durch vorherige Arbeit Sozialleistungsansprüche erworben haben. Erst nach fünf Jahren, einem sog. verfestigtem Aufenthalt, erhalten sie volle Ansprüche auf Leistungen nach SGB II und SGB XII. Hilfsbedürftige EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können nach dem neuen Gesetzentwurf in Deutschland Überbrückungsleistungen der Sozialhilfe von maximal vier Wochen bis zu ihrer Rückreise und ein Darlehen für die Reisekosten erhalten. Für Sozialleistungen zur Existenzsicherung von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union sind jedoch nach der Europäischen Sozialcharta die jeweiligen Heimatländer verantwortlich. Diese Regelung schützt angesichts weiterhin hoher unterschiedlicher Wohlstands- und Lohnniveaus in den einzelnen Mitgliedsstaaten die sozialen Sicherungssysteme. Denn sie sind davon abhängig, dass Leistungen nur erhält, wer auch zu deren Finanzierung beiträgt. Gerade im Bereich der Sozialhilfe wären die, bereits von der Integration der Flüchtlinge stark geforderten, Kommunen zusätzlich belastet worden. Mit dem Gesetzesentwurf wird dies verhindert. 5. Internetportal zu haushaltsnahen Dienstleistungen gestartet Eine bessere Unterstützung im Alltag für Familien, berufliche Wiedereinsteigerinnen sowie Seniorinnen und Senioren das hat das neue Internetportal zum Ziel, das am 26. April vom Bundesfamilienministerium gestartet worden ist. Rund um das Thema haushaltsnahe Dienstleistungen werden auf der Internetseite detaillierte und praxisnahe Informationen bereitgestellt sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für legale gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter. Die Internetseite soll dazu beitragen, die Angebotstransparenz auf dem Markt zu fördern und damit den Zugang zu legalen Angeboten zu erleichtern. Darüber hinaus soll das Portal über bestehende Qualitätskriterien wie zum Beispiel Gütesiegel und Zertifikate aufklären und so die Professionalisierung haushaltsnaher Dienstleistungen unterstützen. Das Portal, das auf der Basis des Koalitionsvertrages sowie der Digitalen Agenda der Bundesregierung errichtet wurde, informiert dazu breitgefächert über die Formen haushaltsnaher Dienstleistungen sowie über arbeits-, versicherungs- und steuerrechtliche Aspekte, die es bei der Beauftragung oder Durchführung der Angebote zu beachten gilt. Themen sind ebenso die Möglichkeiten der Existenzgründung sowie die Qualifizierung von Aus- und Weiterbildung. Insgesamt kann das Portal zur Verbesserung des Images der Branche beigetragen und damit insbesondere das Vertrauen der Nachfrageseite stärken. Die Internetseite ist für die Nutzung von Smartphones und Tabletts geeignet, das Informationsangebot ist mehrsprachig. Dazu wurden Microsites, sogenannte Kurzfassungen, erstellt und in die Sprachen Arabisch, Englisch, Türkisch, Russisch und Polnisch übersetzt. 6. Sozialversicherung im Jahr 2015 mit 1,2 Milliarden Euro Überschuss Im Jahr 2015 erzielte die Sozialversicherung einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss in Abgrenzung der Finanzstatistiken von 1,2 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, war der Überschuss damit um 2,1 Milliarden Euro niedriger als im Vorjahr. Die Einnahmen der Sozialversicherung summierten sich im Jahr 2015 auf 577,3 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs um 4,0 %. Die Ausgaben stiegen um 4,4 % auf 576,0 Milliarden Euro. Die Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Krankenversicherung (einschließlich Gesundheitsfonds), die gesetzliche Unfallversicherung, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte, die soziale Pflegeversicherung (einschließlich des Vorsorgefonds) sowie die Bundesagentur für Arbeit (einschließlich deren Versorgungsfonds). 4
5 Im Jahr 2015 erhöhten sich die Einnahmen der allgemeinen Rentenversicherung um 2,4 % auf 275,6 Milliarden Euro. Sie beruhen zu mehr als zwei Dritteln auf Beitragseinnahmen, welche im Vergleich zum Jahr 2014 um 2,9 % auf 194,5 Milliarden Euro stiegen. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, um die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage nicht zu überschreiten. Die Ausgaben lagen mit 277,5 Milliarden Euro um 4,4 % über dem Niveau des Vorjahres. Daraus ergibt sich für die allgemeine Rentenversicherung im Jahr 2015 ein Finanzierungsdefizit von 1,9 Milliarden Euro nach einem Finanzierungsüberschuss von 3,3 Milliarden Euro im Vorjahr. Das Finanzierungsdefizit der allgemeinen Rentenversicherung wurde durch eine planmäßige Entnahme aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Gesundheitsfonds beliefen sich im Jahr 2015 auf 212,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Ursächlich hierfür ist die anhaltend positive wirtschaftliche Lage sowie die damit verbundene Lohn- und Beschäftigungsentwicklung. Mit 3,9 % stiegen die Ausgaben weiterhin stärker als die Einnahmen und lagen im Jahr 2015 bei 215,4 Milliarden Euro. Daraus resultierte ein im Vergleich zum Vorjahr höheres Defizit von 3,1 Milliarden Euro. Dies lag im Wesentlichen daran, dass einerseits die Krankenkassen ihre Versicherten durch niedrige Zusatzbeiträge entlastet haben. Zum anderen spiegelt sich in dem ausgewiesenen Defizit der Einnahmenrückgang beim Gesundheitsfonds durch die vorübergehende Absenkung des Bundeszuschusses um 2,5 Milliarden Euro auf 11,5 Milliarden Euro im Jahr 2015 wider. Außerdem trug das erstmalig negative Zinsergebnis des Gesundheitsfonds ( 1,8 Millionen Euro) im Jahr 2015, das aus Strafzinsen an die Banken resultierte, zum Defizit bei. Im Jahr 2015 lagen die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit einschließlich deren Versorgungsfonds bei 35,3 Milliarden Euro. Verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Anstieg um 4,7 %. Demgegenüber stand eine Verringerung der Ausgaben um 1,7 % auf 31,6 Milliarden Euro. Für die Bundesagentur für Arbeit ergab sich daraus im Berichtszeitraum ein Finanzierungsüberschuss von 3,7 Milliarden Euro, der sich damit im Vergleich zum Jahr 2014 (1,6 Milliarden Euro) nochmals erhöhte. Die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung summierten sich im Jahr 2015 auf 30,7 Milliarden Euro. Dem Anstieg der Einnahmen um 18,5 % stand ein Zuwachs der Ausgaben um 14,0 % auf 29,0 Milliarden Euro gegenüber. Für das Jahr 2015 ergab sich für die soziale Pflegeversicherung ein Finanzierungsüberschuss von 1,7 Milliarden Euro nach einem Überschuss von 0,5 Milliarden Euro im Vorjahr. 7. Kurz notiert 7.1. Beendete Insolvenzverfahren bis 2013: 12,8 Milliarden Euro Verluste Bei Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen), die im Jahr 2009 eröffnet und bis Ende des Jahres 2013 beendet wurden, hatten die Gläubiger Verluste in Höhe von 12,8 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, ergab sich der Verlust als Differenz der quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger in Höhe von 13,1 Milliarden Euro und dem zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine Deckungsquote von 2,7 %. Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, die im Jahr 2009 eröffnet und bis Ende 2013 beendet wurden, lag die Deckungsquote mit 3,9 % etwas höher. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren betrug die Deckungsquote dagegen nur 1,9 %. Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen Verluste in Höhe von knapp 6,2 Milliarden Euro. Bei Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf 3,5 Milliarden Euro. Für die übrigen Insolvenzverfahren ergaben sich Verluste in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro. Von den im Jahr 2009 eröffneten Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen) wurden (86,0 %) 5
6 bis zum Jahresende 2013 beendet. Dabei konnten von den eröffneten Insolvenzverfahren von Unternehmen bis Ende 2013 abgeschlossen werden (56,3 %). Die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen war deutlich kürzer: der eröffneten Verfahren wurden bis Ende 2013 beendet (93,5 %). Während des Insolvenzantragsverfahrens oder nach der Insolvenzeröffnung wurde bei Unternehmen der Betrieb fortgeführt (7,8 % der 2009 eröffneten und bis Ende 2013 beendeten Unternehmensinsolvenzen). Bei 628 Insolvenzverfahren (4,6 %) erfolgte eine Sanierung. Dabei wurden Arbeitsplätze gesichert. Besonders häufig gab es einen Sanierungserfolg beziehungsweise eine Betriebsfortführung bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen. So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro 38,3 % der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen Sanierungserfolg gab es dagegen bei Verfahren mit niedrigen Forderungen: Nur bei 1,2 % der Unternehmen mit Forderungen unter Euro erfolgte eine Sanierung Genehmigte Wohnungen im Januar und Februar 2016: + 33,1 % gegenüber Vorjahreszeitraum Im Zeitraum Januar bis Februar 2016 wurden in Deutschland 33,1 % oder mehr Baugenehmigungen von Wohnungen erteilt als im Vorjahreszeitraum. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betraf das insgesamt Wohnungen. Eine höhere Zahl an genehmigten Wohnungen im entsprechenden Zeitraum hatte es zuletzt im Jahr 2004 gegeben (58.500). Von den im Januar und Februar 2016 genehmigten Wohnungen waren Neubauwohnungen in Wohngebäuden (+ 31,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Dieses starke Plus resultierte aus dem Anstieg von Baugenehmigungen für Wohnungen in Einfamilienhäusern (+ 33,4 % beziehungsweise Wohnungen), in Zweifamilienhäusern (+ 31,0 % beziehungsweise Wohnungen) und in Mehrfamilienhäusern (+ 23,7 % beziehungsweise Wohnungen). Die Baugenehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen haben sich mehr als verdoppelt (+ 118,0 % beziehungsweise Wohnungen). Die Zahl der Wohnungen, die durch genehmigte Um- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstanden sind, erreichte im Januar und Februar 2016 mit Wohnungen den höchsten Wert seit den ersten beiden Monaten des Jahres Der umbaute Raum der genehmigten neuen Nichtwohngebäude erhöhte sich im Januar und Februar 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4,9 Millionen Kubikmeter auf 29,4 Millionen Kubikmeter (+ 20,1 %). Diese Entwicklung ist ausschließlich auf einen Anstieg der Genehmigungen bei den nichtöffentlichen Bauherren (+ 23,6 %) zurückzuführen. Bei den öffentlichen Bauherren kam es dagegen zu einem Rückgang der Genehmigungen um 8,3 %. Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 6
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