2. Rentenanpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung
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- Bernhard Kästner
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1 Mitglied des Deutschen Bundestages Stv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales und stv. Vorsitzender sowie arbeits-, sozial- und gesundheitspolitischer Sprecher der CSU- Landesgruppe im Deutschen Bundestag, MdB Deutscher Bundestag Im Reichstag Berlin Deutscher Bundestag Im Reichstag Berlin Tel: 030 / Fax: 030 / max.straubinger@bundestag.de Abgeordnetenbüro Marienplatz Landau Tel: / Fax: / max.straubinger@wk.bundestag.de Berlin, den 25. März 2013 Fakten zur Rentenanpassung Ergebnis: Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2013 um 0,25 Prozent in den alten Ländern und um 3,29 Prozent in den neuen Ländern. Dieser deutliche Unterschied ist allerdings kein Grund zur Skandalisierung. Es handelt sich nicht um ein Wahlgeschenk für die Rentner im Osten, sondern ist das Ergebnis des gesetzlichen Anpassungsmechanismus. Es gibt keine Veranlassung zu Änderungen bzw. Vereinfachungen an der Rentenanpassungsformel. Ein schlichter Vergleich der Anpassungssätze in West und Ost allein mit Blick auf die Rentner greift zu kurz, es müssen auch die Interessen der Beitragszahler berücksichtigt werden. Für die politisch gewollte Angleichung der Renten in Ost und West ist eine höhere Rentenanpassung in den neuen Ländern unabdingbar. Auch nach der Rentenanpassung zum 1. Juli 2013 ist der relevante aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern niedriger als in den alten Ländern: Er steigt von 24,92 Euro auf 25,74 Euro in den neuen Ländern im Vergleich zu einem Anstieg von 28,07 Euro auf 28,14 Euro in den alten Ländern. Der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern steigt damit von 88,8 Prozent auf 91,5 Prozent des Wertes in den alten Ländern. Die Angleichung der Renten in Ost und West, wie sie auch im Koalitionsvertrag verabredet ist, kommt damit einen wichtigen Schritt voran. 2. Rentenanpassung orientiert sich an der Lohnentwicklung Die Höhe der Anpassung der Renten orientiert sich in erster Linie an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Steigen die Einkommen der Beschäftigten, profitieren hiervon auch die Rentner und nehmen damit am wirt-
2 schaftlichen Erfolg teil. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung wird für die alten und neuen Bundesländer getrennt berechnet und beträgt 1,50 Prozent in den alten Bundesländern und 4,32 Prozent in den neuen Ländern. Dieser deutliche Unterschied beruht auf folgenden Aspekten: - Die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Ländern wurde im Jahr 2011 angehoben, in den alten Ländern nicht. Dadurch stieg das versichernde Entgelt im Osten im Vergleich zum Westen. - Die Mini- und Midijobs in den neuen Ländern sind zurückgegangen, in den alten Ländern dagegen angestiegen. Damit stieg das Durchschnittsentgelt im Osten, im West sank es. - Im Westen hat die Zahl der Auszubildenden um 2,3 Prozent abgenommen, im Osten dagegen um 13,2 Prozent. Da Auszubildende typischerweise geringe Einkommen beziehen, hat sich das Durchschnittseinkommen im Osten wesentlich stärker erhöht als im Westen. - Die neuen Erwerbstätigen, die nach Arbeitslosigkeit wieder einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden haben, haben im Westen in höherem Maße unterdurchschnittliche Verdienste als im Osten. Damit stieg das Durchschnittseinkommen im Osten stärker als im Westen. 3. Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel Daneben gibt es unterschiedliche Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel, die den Anstieg der Renten wegen der demographischen Entwicklung abflachen sollen. - Riester-Faktor Mit dem sog. Riester-Faktor soll die Belastung der Versicherten durch ihre Beiträge zur staatlich geförderten, zusätzlichen Altersvorsorge berücksichtigt werden. Dieser Dämpfungsfaktor reduziert die Höhe der Rentenanpassung um 0,65 Prozentpunkte und wirkt sich zum letzten Mal in diesem Jahr aus. Ab dem kommenden Jahr hat er keine Bedeutung mehr. - Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung 2
3 Weiter wird die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Ein sinkender Beitragssatz wirkt sich positiv, ein steigender Beitragssatz dämpfend auf die Rentenanpassung im Folgejahr aus. Der Rentenbeitrag wurde zum 1. Januar 2012 von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent gesenkt. Diese Senkung führt nunmehr zu einer Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2013 um 0,39 Prozentpunkte. Steuerliche Änderungen sowie Veränderungen der Beitragssätze zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beeinflussen dagegen nicht die Höhe der Rentenanpassung. - Nachhaltigkeitsfaktor Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Nimmt die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner ab, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Verändert sich das Verhältnis zugunsten der Beitragszahler, wirkt dies positiv bei der Rentenanpassung. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr um 0,72 Prozentpunkte anpassungsdämpfend. - Nachholen unterbliebener Rentenminderungen (Nachholfaktor) Wenn sich bei Anwendung der Rentenanpassungsformel in einem Jahr rechnerisch eine Minusanpassung ergibt, verhindern verschiedene Schutzklauseln, dass die Renten sinken. Im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber eine Schutzklausel in die Rentenanpassungsformel eingefügt, die sicherstellt, dass es aufgrund der Wirkung der Dämpfungsfaktoren nicht zu einer Rentenkürzung kommt. Diese Schutzklausel wurde im Jahr 2009 zur sog. Rentengarantie erweitert, wonach eine Rentenkürzung auch infolge einer negativen Lohnentwicklung ausgeschlossen ist. Die nicht realisierten Minderungen bei der Rentenanpassung werden im sog. Ausgleichsbedarf gesammelt. Dieser Ausgleichsbedarf stieg in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise auf 1,83 Prozent in den neuen Ländern und auf 3,81 Prozent in den alten Ländern. Der Ausgleichsbedarf wird in Jahren mit positiven Rentenanpassungen abgebaut. Dazu wird die sich rechnerisch ergebende Rentenanpassung halbiert. Das heißt: Die eine Hälfte wird an die Rentner ausgezahlt, die 3
4 andere Hälfte wird zum Abbau des Ausgleichsbedarfs verwendet. Würde der Ausgleichsbedarf nicht abgebaut, wären die Renten dauerhaft zu hoch. Für diese zu hohen Renten müssten die Beitragszahler aufkommen, die Generationengerechtigkeit in der Rentenversicherung wäre verletzt. Der Abbau des Ausgleichsbedarfs begann bei der Rentenanpassung In den neuen Ländern konnte er bereits im Jahr 2012 vollständig abgebaut werden, bei der Rentenanpassung in diesem Jahr wirkt er sich in den neuen Ländern damit nicht mehr aus. In den alten Ländern beträgt er dagegen noch 0,71 Prozent und dämpft damit die Rentenanpassung in diesem Jahr. Nach der Rentenanpassung 2013 beträgt er 0,46 Prozent und wird sich damit auch im kommenden Jahr dämpfend bei der Rentenanpassung auswirken. 4. Konkrete Auswirkungen der Faktoren bei der Rentenanpassung 2013 Alte Länder Neue Länder Lohnkomponente 1,50% 4,32% Beitragssatzkomponente 0,39% 0,39% Riester-Faktor -0,65% -0,65% Nachhaltigkeitsfaktor -0,72% -0,72% Zwischenergebnis 1 0,50% 3,29% Ausgleichsbedarf ,71% 0,00% Halbierung der Anpassung 2013 ja nein Ergebnis 0,25% 3,29% nachrichtlich: Ausgleichsbedarf für ,46% 0,00% 5. Ausblick auf die Höhe der Rentenanpassungen bis zum Jahr 2016 Einen solchen Unterschied in der Höhe der Anpassungssätze zwischen den alten und neuen Ländern wie in diesem Jahr hat es in den letzten Jahren nicht gegeben und wird sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren nicht wiederholen. Nach dem Rentenversicherungsbericht 2012 der Bundesregierung entwickeln sich die Anpassungssätze in den alten und neuen Ländern in den kommenden Jahren wieder ähnlich. 1 Abweichungen durch Rundungen 4
5 Alte Länder Neue Länder ,33% 2,40% ,55% 2,65% ,39% 2,47% 6. Kein gesetzlicher Handlungsbedarf an der Rentenanpassungsformel Nach Auslaufen des Riester-Faktors und vollständigem Abbau des Ausgleichsbedarfs (auch) in den alten Ländern wirken sich künftig nur noch die Beitragssatzentwicklung zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Nachhaltigkeitsfaktor auf die Höhe der Rentenanpassung aus. Die vereinzelt geäußerte Kritik, die Anpassung sei mit Berechnungs- und Verrechnungsformeln überlagert und reformbedürftig, wird nicht geteilt. Eine Dämpfung der Rentenanpassung ist angesichts der demographischen Entwicklung erforderlich und war auch im sog. Rentenreformgesetz 1999 unter Bundesminister Norbert Blüm mit dem sog. demografischen Faktor angelegt. 7. Weiteres Verfahren Die Zahlen zur Höhe der Rentenanpassung beruhen auf Angaben des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund, die am 20. März 2013 bekannt wurden. Die konkreten Werte hat die Bundesregierung durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Als Kabinetttermin dafür ist der 17. April 2013 vorgesehen. Der Bundesrat muss der Rechtsverordnung zustimmen. Die Rentner werden von ihrem Rentenversicherungsträger danach gesondert mit einer Mitteilung über die Höhe der Rentenanpassung informiert. 5
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