81537 München (089)

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1 Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft An Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Abteilung C2BF03 Maximilianstraße 53 Oder gleich faxen an: München (089) Antrag zur Teilnahme an der Gruppenversicherung nach den Tarifen PEP für Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. I. Antragsteller/Hauptversicherter Name, Straße, Hausnummer Versicherungsnummer KE- Telefon/Fax tagsüber/abends (freiwillige Angabe) Postleitzahl, Ort Arbeitgeber (genaue Bezeichnung und Anschrift) Besteht bestand für die zu versichernden Personen in den letzten 5 Jahren eine Krankenzusatzversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG? Falls bitte Versicherungsnummer angeben: KK - - Die bestehende Krankenzusatzversicherung soll beendet werden? Bitte beachten Sie, dass die Tarife PEP ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, so dass sich die Beiträge nach Ihrem jeweiligen Lebensalter (entsprechend den tariflichen Lebensaltersgruppen) richten. Sollten Sie bereits in einer privaten Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung mit Alterungsrückstellungen versichert sein, können bei einem Wechsel in die Tarife PEP die bereits angesparten Alterungsrückstellungen nicht angerechnet II. Zu versichernde Personen Ich beantrage für folgende Personen die Teilnahme an der Gruppenversicherung auf eigene Kosten entsprechend dem mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG bestehenden Gruppenvertrag über die Tarife PEP. Die Versicherung soll am Ersten des Monats nach Zugang des Antrags beim Versicherer beginnen. Bitte beachten Sie, dass eine Aufnahme nur bis zur Vollendung des 65. Lebenshres möglich ist. Antragsteller Ehegatte Kind 1 Kind 2 Name, Geburtsdatum um Seite 1 von 5 Seiten Geschlecht Gesetzlich krankenversichert Beantragter Tarif: (hier kann nur jeweils ein Tarif beantragt werden) Hinweis: Der Tarif PEP plus kann nur gemeinsam mit dem Tarif geführt

2 III. Einzugsermächtigung Ich übernehme für die unten aufgeführten Personen die Beitragsschuld anstelle des Versicherungsnehmers/ Arbeitgebers in vollem Umfang. Die Beiträge sollen bis auf Widerruf monatlich von meinem Konto abgebucht Auf dieses Konto sollen auch die Versicherungsleistungen überwiesen Name, des Kontoinhabers (falls nicht Antragsteller) Unterschrift (falls nicht Antragsteller) Kontonummer Bankleitzahl Name und Ort des Geldinstitutes IV. Angaben zum Gesundheitszustand Folgende Fragen sind ohne Rücksicht auf die Schwere der Erkrankung und die Inanspruchnahme eines Arztes Heilpraktikers für alle Personen vollständig zu beantworten. Es ist jede Behandlung Untersuchung bei einem Arzt Heilpraktiker anzugeben ( 16 ff. VVG). Fragen zu den Tarifen, und PEP plus Antragsteller Ehegatte Kind 1 Kind 2 1. Fehlen mehr als drei Zähne (nicht Weisheitszähne), die nicht ersetzt worden sind? 2. Bestehen zur Zeit bestanden in den letzten fünf Jahren chronische rezidivierende (=anhaltende immer wiederkehrende) Krankheiten? 3. Nehmen nahmen Sie in den letzten drei Jahren länger als vier Wochen Arzneimittel und/ Beruhigungsmittel (außer Mittel zur Empfängnisverhütung)? 4. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion festgestellt? Ist eine der Fragen mit beantwortet, ist eine Aufnahme der betreffenden Person in den Tarif, bzw. PEP plus nicht möglich. Dies gilt nicht für den Antragsteller/Hauptversicherten selbst, sofern der Antrag dem Versicherer bis zugeht. Eine Kopie des ausgefüllten Antrages ist in meinen Händen. Ich erkenne die dem Versicherungsverhältnis zugrunde liegenden Bestimmungen des Gruppenvertrages (Auszug s. Anlage) an. Die als Anlage beigefügten Erklärungen (z.b. Entbindung von der Schweigepflicht, Datenschutzerklärung) werden mit meiner Unterschrift Inhalt des Versicherungsverhältnisses. Den Versicherungsnachweis, die Versicherungsbedingungen und den Tarif erhalte ich mit der Post. Ich kann die Aufnahme in die Gruppenversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Unterlagen in Textform widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Datum, Unterschrift des Antragstellers Unterschrift weiterer zu versichernden Personen (ab Vollendung des 16. Lebenshres) um Seite 2 von 5 Seiten Wird vom Versicherer ausgefüllt! PM Org.-Nr. 1. V-Nr. PZ 2. V-Nr. PZ Aufgenommen durch (Stempel und Telefon) Datum, Unterschrift

3 um Seite 3 von 5 Seiten Wichtige Hinweise 1. Allgemeines Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Tel. (089) Bitte machen Sie sich eine Kopie und senden Sie das unterschriebene Original an die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Abteilung C2BF03 Maximilianstr München 2. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlagen sind der Gruppenversicherungsvertrag, die Tarife PEP mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung nach Art der Schadenversicherung (AVB/KK-SV) sowie die gesetzlichen Vorschriften. Die Versicherungsverhältnisse unterliegen deutschem Recht. 3. Rechtsform Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG ist Aktiengesellschaft mit Sitz in München. 4. Aufsichtsbehörde Die für Beschwerden über die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. 5. Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Leipziger Straße 104, Berlin. Auszug aus dem Gruppenversicherungsvertrag 3. Anmeldung, Gesundheitsprüfung 3.1 Personen, die zum versicherbaren Personenkreis nach Nummer 1 dieses Vertrages gehören, können sich mit der vom Versicherer zur Verfügung gestellten Teilnahmeerklärung anmelden. 3.2 Die Annahme durch den Versicherer ist vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig. Bei Personen, deren Gesundheitszustand ein erhöhtes Risiko darstellt, kann der Versicherer den Antrag ablehnen die Aufnahme von besonderen Bedingungen abhängig machen. 4. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Wartezeiten 4.1 Der Versicherungsschutz im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrages beginnt mit dem im Versicherungsnachweis bezeichneten Zeitpunkt, frühestens mit Inkrafttreten dieses Gruppenversicherungsvertrages und nicht vor Zugang der Teilnahmeerklärung beim Versicherer. 4.2 Mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses (vgl. unten Nummer 7.) endet auch für schwebende Versicherungsfälle der Versicherungsschutz. 4.3 Die allgemeine Wartezeit entfällt. 7. Beendigung des Versicherungsverhältnisses 7.1 Das Versicherungsverhältnis der einzelnen versicherten Personen endet: bei Ausscheiden aus dem nach diesem Gruppenversicherungsvertrag versicherbaren Personenkreis, bei Beendigung dieses Gruppenversicherungsvertrages, mit dem Tod der versicherten Person, bei Ausscheiden aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, bei Rücktritt, Anfechtung außerordentlicher Kündigung des Versicherers. Diese Rechte können nur gegenüber dem Hauptversicherten geltend gemacht und auf einzelne Personen Tarife beschränkt werden, bei Kündigung des Versicherungsverhältnisses. Die Kündigung ist zum des auf die Anmeldung folgenden Kalenderhres und danach zum der Folgehre mit einer Frist von drei Monaten möglich. Eine spätere Wiederanmeldung ist ausgeschlossen, bei Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters, jedoch nicht bei Rentengewährung in unmittelbarem Anschluss an das Arbeitsverhältnis, bei Ehegatten mit Rechtskraft der Scheidung, bei Kindern mit Vollendung des 27. Lebenshres. 7.2 Sofern das Versicherungsverhältnis des Hauptversicherten endet, enden gleichzeitig auch alle Versicherungsverhältnisse der mitversicherten Personen, außer bei Tod des Mitarbeiters bei Wechsel des Mitarbeiters in eine private Krankheitskostenvollversicherung beim Versicherer. 8. Ausscheiden und Weiterversicherung 8.1 Aus diesem Gruppenversicherungsvertrag ausscheidende Versicherte haben das Recht, die Versicherung sofern die tariflichen Voraussetzungen dazu gegeben sind ohne erneute Gesundheitsprüfung zu den Bedingungen der entsprechenden Einzelversicherung fortzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Versicherung nach diesem Gruppenversicherungsvertrag mindestens drei Monate bestanden hat und der schriftliche Antrag auf Fortführung innerhalb von zwei Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Gruppenversicherungsvertrag dem Versicherer zugeht. 8.2 Die in diesem Gruppenversicherungsvertrag zurückgelegte Versicherungsdauer wird auf die Fristen und Wartezeiten in der Einzelversicherung angerechnet, soweit es sich um Leistungen handelt, die auch Inhalt dieses Gruppenversicherungsvertrages waren. Schlusserklärungen Zusatzerklärungen des Antragstellers / der zu versichernden Personen 1. Mir ist bekannt, dass die Versicherung erst zustande kommt, wenn die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG schriftlich die Annahme erklärt der Versicherungsnachweis ausgehändigt angeboten wird, ich die in diesem Antrag gestellten Fragen nach bestem Wissen schriftlich wahrheitsgemäß und vollständig beantworten und dabei auch von mir für unwesentlich gehaltene Erkrankungen Beschwerden angeben muss; bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG vom Vertrag zurücktreten ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistungen verweigern ( VVG), ich verpflichtet bin, ärztliche Behandlungen und alle Veränderungen im Gesundheitszustand der zu versichernden Personen, die bis zur Annahme dieses Antrages eintreten, der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG umgehend schriftlich anzuzeigen. 2. An meinen Antrag, dessen Durchschrift mir nach Unterzeichnung sofort ausgehändigt wird, halte ich mich sechs Wochen gebunden. Diese Bindefrist beginnt mit Zugang des Antrages beim Versicherer. 3. Eine Änderung meiner Wohnanschrift werde ich der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG zur Vermeidung von Nachteilen unverzüglich mitteilen. Mir ist bekannt, dass ansonsten Erklärungen, die die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG an die letzte ihr bekannte Adresse sendet, als zugegangen gelten ( 10 VVG). 4. Entbindung von der Schweigepflicht Mir ist bekannt, dass der Versicherer soweit hierzu ein Anlass besteht Angaben über meinen Gesundheitszustand und bei anderen Krankenversicherern auch Angaben über frühere, bestehende beantragte Versicherungsverträge zur Beurteilung der Risiken eines von mir beantragten Vertragsschlusses überprüft. Zu diesem Zweck befreie ich Ärzte, Zahnärzte, Angehörige anderer Heilberufe sowie Angehörige von Krankenanstalten und Gesundheitsämtern, die mich in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung untersucht, beraten behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht und zwar auch über meinen Tod hinaus und ermächtige sie, dem Versicherer die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Angehörige anderer Kranken-, Lebens- und Unfallversicherer, mit denen ich bisher in Vertragsbeziehungen stand stehe. Diese Ermächtigung endet fünf Jahre nach Antragstellung. Mir ist ferner bekannt, dass der Versicherer zur Beurteilung seiner Leistungspflicht auch Angaben überprüft, die ich zur Begründung etwaiger Ansprüche mache die sich aus von mir eingereichten Unterlagen (z.b. Rechnungen, Verordnungen) sowie von mir veranlassten Mitteilungen eines Krankenhauses von Angehörigen eines Heilberufes ergeben. Auch zu diesem Zweck befreie ich die Angehörigen von Heilberufen Krankenanstalten, die in den vorgelegten Unterlagen genannt sind die an der Heilbehandlung beteiligt waren, von ihrer Schweigepflicht; dabei hat die Geltendmachung eines Leistungsanspruches die Bedeutung einer Schweigepflichtentbindung für den Einzelfall. Von der Schweigepflicht entbinde ich auch zur Prüfung von Leistungsansprüchen im Falle meines Todes. Die Schweigepflichtentbindung für die Leistungsprüfung bezieht sich auch auf die Angehörigen von anderen Kranken- und Unfallversicherer, die nach dort bestehenden Versicherungen befragt werden dürfen. Diese Erklärung gebe ich auch für meine mitzuversichernden Kinder sowie die von mir gesetzlich vertretenen mitzuversichernden Personen ab, die die Bedeutung dieser Erklärung nicht selbst beurteilen können. 5. Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ferner ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen und der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass der Versicherer und die Konzernunternehmen der Versicherungskammer Bayern (VKB) sowie die Landesdirektionen des Versicherers und die Versicherungsgruppe, der die zuständige Landesdirektion als Unternehmen angehört, meine allgemeinen Antrags-, Vertragsund Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für mich zuständigen Vermittler sowie an Unternehmen, die mit Serviceleistungen beauftragt sind, weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ich willige ferner ein, dass der Versicherer meine Daten einschließlich der Gesundheitsdaten zum Zwecke der Vertrags- und Leistungsbearbeitung an andere Krankenversicherer des VKB-Konzerns weitergibt. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte.

4 um Seite 4 von 5 Seiten Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihrem Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrags hinaus, endet jedoch außer in der Lebens- und Unfallversicherung schon mit Ablehnung des Antrags durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z.b. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). 2. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. 4. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v., beim Verband der privaten Krankenversicherer e.v. und beim Verband öffentlicher Versicherer zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Datensammlungen/Hinweissysteme erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit der jeweiligen Datei verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Kfz-Versicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Rechtsschutzversicherung vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten. Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Sachversicherung Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs. Transportversicherung Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch. Unfallversicherung Meldung erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls von Unfallfolgen,

5 vorzeitige Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. 5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe Einzelne Versicherungsbranchen (z.b. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den jeweiligen Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von "Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten wie z. B. Gesundheits- Bonitätsdaten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Der Versicherungsgruppe Versicherungskammer Bayern gehören zur Zeit folgende Unternehmen an: Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft, Bayerische Landesbrandversicherung Aktiengesellschaft, Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft, Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlageund Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zur Zeit kooperieren wir mit den Sparkassen und der Landesbausparkasse sowie der ÖRAG Rechtschutzversicherungs-AG. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z.b. die genannten Kooperationspartner im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. Kooperationspartner werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzangelegenheiten berät. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch die unter Ziffer 5 genannten Kooperationspartner. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrags. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrags bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert. 7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer um Seite 5 von 5 Seiten

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