Wegleitung und Prüfungsordnung. MEK-Zertifikat. Dipl. Marketing-Event Koordinator/in

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1 Wegleitung und Prüfungsordnung MEK-Zertifikat Dipl. Marketing-Event Koordinator/in Trägerschaft SIMAKOM Institut für Marketing, Kommunikation & Management GmbH Sonnmattstrasse Hergiswil info@simakom.ch Prüfungssekretariat MEK-Zertifikat c/o HFLU Höhere Fachschule Luzern GmbH Frankenstrasse Luzern info@mek-zertifikat.ch Version Wegleitung MEK-Zertifikat 15.docx / 1. Juli 2015 Wegleitung MEK-Zertifikat 1

2 Inhalt 1 ALLGEMEINES BERUFSBILD PRÜFUNGSZULASSUNG PRÜFUNGSINHALTE IN DER ÜBERSICHT PRÜFUNGSINHALTE IM DETAIL MARKETING GRUNDLAGEN UND KONZEPTION... 4 KOMMUNIKATIONSMIX EVENTKOORDINATION WIRTSCHAFT TAXONOMIESTUFEN (BLOOM) ORGANISATION TRÄGERSCHAFT PRÜFUNGSSEKRETARIAT PRÜFUNGSKOMMISSION... 8 DIE GESCHÄFTSLEITUNG DURCHFÜHRUNG ALLGEMEINES DIE AUSSCHREIBUNG ORIENTIERT ÜBER... 8 ANMELDUNG ZULASSUNG KOSTEN AUFGEBOT... 9 RÜCKTRITT AUSSCHLUSS PRÜFUNGSAUFSICHT, EXPERTINNEN UND EXPERTEN ABSCHLUSS UND NOTENSITZUNG BEURTEILUNG UND NOTENGEBUNG NOTENRASTER BEURTEILUNG BESTEHEN UND WIEDERHOLEN DER PRÜFUNG BEDINGUNGEN ZUM BESTEHEN DER PRÜFUNG PRÜFUNGSZEUGNIS WIEDERHOLUNG ZERTIFIKAT UND VERFAHREN ZERTIFIKAT ENTZUG DES ZERTIFIKATS BESCHWERDERECHT INHALT UND FORM DER BESCHWERDE HONORARE UND ENTSCHÄDIGUNGEN Wegleitung MEK-Zertifikat 2

3 Wegleitung 1 Allgemeines Änderungen dieser Wegleitung werden spätestens 6 Monate vor der Prüfung bekannt gegeben und auf der Webseite: publiziert. Das MEK-Zertifikat stellt keinen Fachausweis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes dar. 2 Berufsbild Die Inhaber des MEK-Zertifikates (Dipl. Marketing-Event Koordinator/in) verfügen über die theoretischen Grundlagen in Wirtschaft, Recht, Marketing, Kommunikation und Koordination von Marketingevents. Das MEK-Zertifikat befähigt die Absolventen Marketing-Events zu planen und zu koordinieren. Die Absolventen verfügen über folgende Kompetenzen und sie sind in der Lage: bei Marketing-Events mitzuwirken und anspruchsvolle Aufgaben zu übernehmen; Marketing-Events im Rahmen der Marketingkommunikation operativ zu planen und die Durchführung zu koordinieren; die verschiedenen Instrumente zu vernetzen und darauf aufbauend entsprechende Synergien in der Kundenbetreuung und Kundenbindung zu nutzen; selbständig bzw. mit spezialisierten Partnern eigene Events planen, organisieren, durchführen und anschliessend deren Erfolg beurteilen. 3 Prüfungszulassung Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18 Jahre alt sein und die Prüfungsgebühr vollständig einbezahlt haben. Stichtag dafür ist der erste Tag der Prüfung. Das Absolvieren eines Lehrganges zur Teilnahme an dieser Prüfung wird nicht vorausgesetzt. 4 Prüfungsinhalte in der Übersicht Die Prüfungen finden schriftlich statt und beinhalten folgende Kompetenznachweise: Kompetenznachweise Marketing Grundlagen und Konzeption Die Kandidaten kennen die Grundlagen des Marketings und kennen den Aufbau von Marketingkonzepten und können operative/taktische Teilkonzepte strukturiert erstellen und beurteilen. Kommunikationsmix Die Kandidaten können operative und taktische Kommunikationskonzepte erstellen und sind in der Lage entsprechende Briefings zu erstellen und mit Fachleuten zusammenzuarbeiten. Eventkoordination Die Kandidaten sind in der Lage Marketing-Events detailliert zu planen, durchzuführen und entsprechende Spezialisten zu briefen. Wirtschaft Die Kandidaten kennen die Grundlagen der Wirtschaft und sind in der Lage Basisthemen in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht zu erklären. Dauer in Minuten Total Wegleitung MEK-Zertifikat 3

4 5 Prüfungsinhalte im Detail 5.1 Marketing Grundlagen und Konzeption Prüfungsinhalte Kenntnisse der Aufgaben/Berufe und Geschichte des Marketings. Aufteilung der Märkte erklären und darstellen: Gesamtmarkt, Strategische Geschäftsfelder, Teilmärkte, Marktsegmente und Marketingzielgruppen. Markt-/Distributionskennziffern anhand von Beispielen berechnen können. Marketingmix für alle Güterarten verstehen und die Besonderheiten erklären. Verschiedene Formen des Marketings erklären und die Besonderheiten darstellen: B2B (Business to Business), B2C Business to Consumer und weitere. Produkt-/Sortimentspolitik kennen und anhand des 4-Felder-Portfolios und des Lebenszyklus beurteilen können. Operative Instrumente nennen und einfache Konzepte erstellen. Verkaufsformen kennen und Distributionsformen bestimmen und Kanäle auswählen. Grundlagen der Marktforschung verstehen und die verschiedenen Methoden richtig einsetzen. Das Marktgeschehen für einen spezifischen Markt aufzeichnen und erklären. Teilschritte eines Marketingkonzeptes nennen, erklären und anwenden können. Ziele formulieren: Vorökonomische und Ökonomische Ziele unterscheiden Markt-/Marketingstrategien nennen und situationsbezogen anwenden können. Marketingbudgets kennen und gliedern. Taxonomie 5.2 Kommunikationsmix Prüfungsinhalte Kenntnisse der Aufgaben/Berufe und Geschichte der Marketingkommunikation. Aufgaben der integrierten Kommunikation nennen. Aufbau von Briefings kennen und selbständig erstellen können Instrumente der Kommunikation nennen, erklären und die Aufgaben der einzelnen Instrumente richtig zuordnen: PR-/Produkte-PR, Verkaufsförderung, Werbung, Messen, Events, Sponsoring, Verkauf, Distribution, Online, Social-Media. Aufbau für operative/taktische Konzepte kennen und Teilschritte aus den Konzepten (inklusive Massnahmenplanung) selbständig erstellen können: PR-/Produkte-PR, Verkaufsförderung, Werbung, Messen, Events, Sponsoring, Verkauf, Distribution, Online, Social-Media. Medien nennen und Mediagattungen zuordnen sowie Mediastrategien/Mediaziele formulieren. Die Grundlagen des Offert- und des Reklamationswesen erklären. Grundlagen des Kommunikationsrechtes inklusive Registerrechte kennen. Grundlagen der Kommunikationsforschung nennen. Umsatz-/Absatzplanung sowie Massnahmenpläne erstellen. Taxonomie Wegleitung MEK-Zertifikat 4

5 5.3 Eventkoordination Prüfungsinhalte Kenntnisse der Aufgaben/Berufe und Geschichte von Event/Sponsoring. Die Bedeutung von Marketingevents innerhalb der Marketingkommunikation darstellen. Marketing-Events detailliert planen, durchzuführen und entsprechende Spezialisten zu briefen. Zusammenarbeit mit externen Partnern nennen. Die verschiedenen Eventarten und Sponsoringmöglichkeiten nennen und erklären. Ein Eventbriefing erstellen und Bestandteile des Eventkonzeptes erläutern und fallbezogen gliedern. Die rechtlichen Grundlagen für Marketingevents nennen und erklären. Die Koordination von Marketingevents planen, durchführen und kontrollieren. Partner für Marketing-Events und Kommunikationsbranche nennen. Taxonomie 5.4 Wirtschaft Prüfungsinhalte Betriebswirtschaft Ziele, Zwecke und Grundfunktionen von Unternehmen erklären. Arten von Unternehmen nennen und erklären. Managementkreislauf darstellen und erklären. Gesellschaftsformen nennen und Besonderheiten erklären. Aufbau-/Ablauforganisation und Projektmanagement kennen. Die Struktur von Erfolgsrechnung und Bilanz erklären. Unterschiede von Finanz- und Betriebsbuchhaltung nennen. Grundzüge der Kalkulation kennen. Deckungsbeitragsrechnung anwenden. Selbstmanagement: Persönliche Arbeitstechnik, Zeitmanagement, Stressbewältigung und Work-Life-Balance anwenden. Volkswirtschaft Aufgaben der Volkswirtschaft und der Anspruchsgruppen/Umweltsphären nennen und beschreiben. Einfacher und erweiterter Wirtschaftskreislauf erklären. Den Konjunkturzyklus und die Faktoren des Wirtschaftswachstums darstellen. Wirtschaftssektoren nennen und die Bedeutung/Entwicklung für die Gesamtwirtschaft erklären. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage darstellen. Mikro- und Makroökonomie erklären. Taxonomie Wegleitung MEK-Zertifikat 5

6 Prüfungsinhalte Recht Aufbau der Schweizer Rechtsordnung und der Rechtsquellen nennen und erklären. Öffentliches und Privates Recht kennen. Natürliche und juristische Personen. Entstehungsgründe von Obligationen nennen Einzelne Vertragsarten nennen und erklären: Kauf-, Leasing-, Miete-, Pacht-, Arbeitsvertrag sowie Auftrag, Werkvertrag und Agenturvertrag. Gründe der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Verträgen nennen. Grundlagen der Haftplicht/Produktehaftung nennen Grundzüge des Persönlichkeitsrechtes kennen. Grundlagen des Wettbewerbsrechtes inklusive UWG erklären. Taxonomie Wegleitung MEK-Zertifikat 6

7 6 Taxonomiestufen (Bloom) Taxonomiestufe Inhalt Beschreibung Wissen Faktenwissen Kennen Verständnis Verstehen, mit eigenen Worten begründen Anwendung Umsetzung eindimensionaler Lerninhalte Beispiele aus eigener Praxis K4 Analyse Zerlegen in Einzelteile Fallstudien-Torsos K5 Synthese Vernetzen; fachübergreifend darstellen Optimieren: Projektaufgaben K6 Beurteilung Entspricht K4 mit zusätzlicher Bewertung durch die Kandidatin oder den Kandidaten Aufzeichnen von Teilantworten, abfragen und wieder erkennen Übersetzen, interpretieren und fortschreiben Anwendung in Situationen, die neu sind, unüblich oder einen neuen Blickwinkel für Studierende haben In Teile herunter brechen, in Formen herunter brechen Elemente zu einem Muster kombinieren, das vorher nicht klar war bezogen auf einen Kriterienkatalog und angeben warum Die Kandidatin oder der Kandidat gibt wieder, was sie oder er vorher gelernt hat: Zum Beispiel Bezeichnungen, Zusammenhänge, Daten, Lösungsschritte, Abfolgen. Probleme werden durch Assoziation oder automatisch, routinemässig gelöst. Der Prüfungsstoff muss auswendig gelernt oder geübt werden. Die Kandidatin oder der Kandidat erklärt z.b. einen Begriff, eine Formel, einen Sachverhalt oder ein Gerät. Das Verständnis zeigt sich darin, dass sie oder er das Gelernte auch in einem Kontext präsent hat, der sich von demjenigen unterscheidet, in welchem gelernt worden ist. So kann sie oder er z.b. einen Sachverhalt auch umgangssprachlich erläutern oder den Zusammenhang graphisch darstellen. Die Kandidatin oder der Kandidat wendet etwas Gelerntes in einer neuen Situation an. Diese Anwendungssituation ist vorher im Unterricht nicht vorgekommen. Die Kandidatin oder der Kandidat zerlegt Modelle, Verfahren, Geräte oder anderes in deren Bestandteile. Dabei muss sie oder er in komplexen Sachverhalten die Aufbauprinzipien oder inneren Strukturen entdecken. Sie oder er erkennt Zusammenhänge. Der Gegenstand ist neu. Die Kandidatin oder der Kandidat zeigt eine konstruktive Leistung. Sie oder er muss verschiedene Teile zusammenfügen, die sie oder er noch nicht zusammen erlebt oder gesehen hat. Aus ihrer oder seiner Sicht muss sie oder er eine schöpferische Leistung erbringen. Das Neue kann in der bisherigen Zivilisation, Kultur oder Wissenschaft schon vorhanden sein. Es ist aber noch nicht Bestandteil der bisherigen Erfahrung. Im Unterricht oder in der sonstigen Kenntnis des Prüflings vorhanden. Die Kandidatin oder der Kandidat beurteilt ein Modell, eine Lösung, einen Ansatz, ein Verfahren oder etwas ähnliches insgesamt in Hinsicht auf dessen Zweckmässigkeit oder innere Struktur. Das Objekt der Beurteilung ist komplex, es beinhaltet mehrere Elemente. Sie oder er kennt zum Beispiel das Modell, dessen Bestandteile und darüber hinaus noch die Qualitätsangemessenheit, die innere Stimmigkeit oder Funktionstüchtigkeit. Darüber muss sie oder er sich ein Urteil bilden, um die Aufgabe richtig lösen zu können. Das Urteil gilt dem ganzen Objekt. Zum Urteil gehört auch das Begründen. Sie oder er muss sagen können, warum etwas besser ist. Wegleitung MEK-Zertifikat 7

8 Prüfungsordnung 1 Organisation 1.1 Trägerschaft SIMAKOM Institut für Marketing, Kommunikation & Management GmbH Sonnmattstrasse Hergiswil info@simakom.ch 1.2 Prüfungssekretariat MEK-Zertifikat c/o HFLU Höhere Fachschule Luzern GmbH Frankenstrasse Luzern info@mek-zertifikat.ch 1.3 Prüfungskommission Die Prüfung wird getragen durch SIMAKOM Institut für Marketing, Kommunikation & Managment GmbH, mit der Geschäftsleitung als Prüfungskommission. Die Prüfungskommission ist befugt, über alle Angelegenheiten Beschluss zu fassen, die nicht durch Gesetz oder Reglement vorbehalten oder übertragen sind. Die Prüfungskommission kann administrative Aufgaben und die Geschäftsführung einem Prüfungssekretariat übertragen. 1.4 Die Geschäftsleitung a) genehmigt die Wegleitung und Prüfungsordnung; b) setzt die Prüfungsgebühren fest; c) genehmigt das Honorar-, Gebühren- und Spesenreglement; d) behandelt und entscheidet abschliessend über Beschwerden; e) entscheidet über die Häufigkeit der Ausschreibung der Prüfung; f) wählt die Mitglieder der Prüfungskommission g) wählt das Prüfungssekretariat; h) wählt die Beschwerdekommission, bestehend aus maximal 3 Mitgliedern; i) sorgt für die Qualitätsentwicklung und -sicherung. 2 Durchführung 2.1 Allgemeines Über die Häufigkeit entscheidet die Prüfungskommission. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung. 2.2 Die Ausschreibung orientiert über a) die Prüfungsgebühr; b) die Anmeldestelle; c) den Prüfungsort; d) die Art der Durchführung. Wegleitung MEK-Zertifikat 8

9 2.3 Anmeldung Die Anmeldung enthält: a) den Nachweis für die Zahlung der Prüfungsgebühr; b) das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular. 2.4 Zulassung Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18 Jahre alt sein und die Prüfungsgebühr vollständig einbezahlt haben. Stichtag dafür ist der erste Tag der Prüfung. Das Absolvieren eines Lehrganges zur Teilnahme an dieser Prüfung wird nicht vorausgesetzt. Die Prüfungskommission ist berechtigt Kandidatinnen/Kandidaten, ohne die Nennung von Gründen, von der Teilnahme an der Prüfung auszuschliessen. 2.5 Kosten Wer die Prüfung nicht besteht, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung. Wer die Prüfung nicht bestanden hat und sie wiederholt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine reduzierte Prüfungsgebühr. Auslagen für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung während der Prüfung gehen zulasten der Kandidatinnen und Kandidaten. 2.6 Aufgebot Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich in der deutschen Sprache prüfen lassen. Das Aufgebot enthält das Prüfungsprogramm mit Angaben über Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie über die zulässigen und mitzubringenden Hilfsmittel. Alle im Aufgebot nicht explizit genannten Hilfsmittel sind nicht zugelassen. 2.7 Rücktritt Ein gebührenfreier Rücktritt von der Anmeldung ist nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Als entschuldbare Gründe gelten namentlich: a) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst; b) Krankheit, Unfall oder Geburt (jeweils mit ärztlichem Zeugnis); c) Todesfall im engeren Umfeld. Erfolgt ein Rücktritt aus einem anderen Grund werden folgende Beträge in Rechnung gestellt. a) Bis 31 Tage vor der ersten Prüfung: 20% der Prüfungsgebühr b) 30 Tage bis am Tag der ersten Prüfung oder später 100% der Prüfungsgebühr Der Rücktritt muss dem Prüfungssekretariat unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden. 2.8 Ausschluss Von der Prüfung ausgeschlossen wird, wer: a) unzulässige Hilfsmittel verwendet; b) die Prüfungsdisziplin grob verletzt; c) die Prüfungsaufsicht zu täuschen versucht. Der Ausschluss der Prüfung muss von der Prüfungskommission verfügt werden. Wegleitung MEK-Zertifikat 9

10 2.9 Prüfungsaufsicht, Expertinnen und Experten Mindestens eine fachkundige Aufsichtsperson überwacht die schriftlichen Prüfungen. Sie hält aussergewöhnliche Beobachtungen schriftlich fest Abschluss und Notensitzung Die Prüfungskommission beschliesst im Anschluss an die Prüfung an einer Sitzung über das Bestehen der Prüfung. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden innert 14 Tagen nach der Notensitzung über ihr Bestehen/Nichtbestehen der Prüfung schriftlich informiert. 3 Beurteilung und Notengebung 3.1 Notenraster Es werden Noten zwischen 1.0 und 6.0 vergeben, wobei 1.0 die tiefstmögliche und 6.0 die bestmögliche Leistung zum Ausdruck bringt. Sämtliche Noten werden jeweils auf eine Dezimalstelle gerundet. 3.2 Beurteilung Die Note eines Prüfungsteils wird ermittelt, indem die effektiv erreichte Punktezahl mit der maximal möglichen Punktezahl verglichen wird. 4 Bestehen und Wiederholen der Prüfung 4.1 Bedingungen zum Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind: a) Der Durchschnitt der in den Prüfungsteilen erzielten Noten beträgt mindestens 4.0; b) In höchstens einem Prüfungsteil wird eine Note unter 4.0 erreicht; c) Keine Note liegt unter 3.0. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidat/innen a) die Bedingungen gemäss Ziff. 4.1 nicht erfüllt; b) sich nicht rechtzeitig abmeldet; c) ohne entschuldbaren Grund nicht dazu antritt; d) ohne entschuldbaren Grund nach Beginn zurücktritt; e) von der Prüfung ausgeschlossen werden muss. 4.2 Prüfungszeugnis Die Prüfungskommission stellt allen Kandidatinnen ein Zertifikat aus. Daraus kann entnommen werden, ob die Prüfung bestanden wurde. Es enthält die Noten der einzelnen Prüfungsteile. Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten die Kandidatinnen eine Beschwerdemittelbelehrung. 4.3 Wiederholung Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie beliebig oft wiederholen. Es ist immer die gesamte Prüfung zu wiederholen, ausser jene Fächer in denen eine Mindestnote von 5.0 erreicht wurde. Für die Anmeldung und Zulassung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung. Wegleitung MEK-Zertifikat 10

11 5 Zertifikat und Verfahren 5.1 Zertifikat Wer die Prüfung bestanden hat erhält das MEK-Zertifikat Dipl. Marketing-Event Koordinator. Das MEK-Zertifikat wird von der Prüfungskommission ausgestellt und unterzeichnet. 5.2 Entzug des Zertifikats Die Prüfungskommission kann ein auf rechtswidrige Weise erworbenes Zertifikat entziehen. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. 5.3 Beschwerderecht Gegen Entscheide der Prüfungskommission wegen Nichtzulassung zur Prüfung, Verweigerung oder Entzug des Zertifikats kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung eingereicht werden. Die Beschwerde muss die Anträge der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers und deren Begründung enthalten. a) Die Beschwerde muss bei der Prüfungskommission eingereicht werden; b) Über Beschwerden entscheidet abschliessend die Prüfungskommission. 5.4 Inhalt und Form der Beschwerde Die Beschwerdeschrift hat klare Rechtsbegehren (Anträge) zu enthalten und muss die Unterschrift der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers tragen. Der angefochtene Prüfungsentscheid ist der Beschwerde beizulegen. Die Anträge sind im Einzelnen konkret zu begründen. Subjektive Eindrücke genügen nicht als Beschwerdegründe. Verfahrensfehler oder Willkür betreffend Prüfungsablauf oder Notengebung müssen glaubhaft gemacht werden. 6 Honorare und Entschädigungen Die Trägerschaft legt die Ansätze fest, nach denen die Mitglieder der Prüfungskommission sowie die Expertinnen und Experten entschädigt werden. Die Trägerschaft trägt die Prüfungskosten, soweit sie nicht durch die Prüfungsgebühr oder andere Zuwendungen gedeckt sind. Hergiswil und Luzern, 1. Juli 2015 Der Präsident Lex Ambühl Wegleitung MEK-Zertifikat 11

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