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1 220/15-1 / 50 / 8198 Stand A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N der primecrowd GmbH FN t (HG Wien) Siebenbrunnengasse 17, 5 OG, Top Wien FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT ALS INVESTOR auf der Internetplattform

2 2 / 9 1. Vorbemerkungen 1.1 Die primecrowd GmbH (im Folgenden kurz primecrowd genannt) präsentiert von ihr ausgewählte Start-Up-Unternehmen und vermittelt die von den Start-Up Unternehmen ausgegebenen alternativen Finanzinstrumente (Nachrangdarlehen und Beteiligungen am Eigenkapital von Start-Up Unternehmen) an Investoren im Rahmen einer Crowdinvesting Kampagne. 1.2 Zu diesem Zweck betreibt primecrowd eine Crowdinvesting-Internetplattform unter (im Folgenden die Internetplattform genannt). Investoren, die auf der Internetplattform registriert sind, haben Zugriff auf einen für andere Personen gesperrten Nutzerbereich und erhalten die Möglichkeit, die von primecrowd präsentierten Inhalte über ausgewählte Start-Up Unternehmen einzusehen. Des Weiteren erhalten die auf der Internetplattform registrierten Investoren persönliche Einladungen zu Veranstaltungen der primecrowd, bei denen sich die Start-Up Unternehmen vorstellen (Pitching- und Networking- Events). 1.3 primecrowd bietet Investoren auf der Internetplattform die Möglichkeit, Angebote zum Abschluss von Verträgen über die von den Start-Ups ausgegebenen alternativen Finanzinstrumente (Nachrangdarlehen, Beteiligungen am Eigenkapital) abzugeben und stellt dazu insbesondere Vertragstexte, Informationsblätter und Formulare zur Verfügung. 1.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unmittelbar zwischen den Start-Up Unternehmen und den Investoren. primecrowd wird als Vermittler tätig. Die Investitionsentscheidung des Investors erfolgt eigenständig und ohne Anlageberatung durch primecrowd. primecrowd informiert den Investor bei Registrierung auf der Internetplattform und vor jedem Investment über die Risiken, die mit der Investition in Start-Up Unternehmen verbunden sind (insbesondere Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko, Klumpenrisiko). 1.5 Der Abschluss von Nachrangdarlehensverträgen erfolgt im Rahmen eines standardisierten Zeichnungsprozesses über die Internetplattform. Der Investor gibt das Angebot zum Abschluss des auf der Internetplattform abrufbaren Nachrangdarlehensvertrags ab, indem er den von ihm gewünschten Darlehensvertrag in das Onlineformular eingibt und auf den dafür vorgesehenen Button auf der Internetplattform klickt. Vor Absenden des Angebots hat der Investor durch Anklicken eines dafür vorgesehenen Buttons zu bestätigen, dass er den Nachrangdarlehensvertrag und das beiliegende Informationsblatt insbesondere betreffend Verbraucherrücktrittsrechte, Risikohinweise und allgemeine Informationen zum Start-Up Unternehmen durchgelesen und verstanden hat.

3 3 / Der Erwerb einer Beteiligung am Eigenkapital von Start-Up Unternehmen ist ein individueller Prozess und bedarf unter Umständen persönlicher Gespräche mit den bestehenden Gesellschaftern des Start-Up Unternehmens sowie allenfalls zu dessen Wirksamkeit der Einhaltung weitergehender Formpflichten. prime- CROWD bietet Investoren die Möglichkeit, Interesse am Erwerb einer Kapitalbeteiligung zu bekunden und stellt einen Kontakt zwischen Investor und dem Start-Up Unternehmen her. 2. Geltungsbereich 2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen primecrowd und den auf der von primecrowd betriebenen Crowdinvesting-Internetplattform registrierten Personen, die somit als Investoren Mitglieder bei primecrowd werden und in ausgewählte Start-Up Unternehmen investieren können. 3. Mitgliedschaft und Registrierung 3.1 Folgende Angaben sind Voraussetzung für die erfolgreiche Registrierung: - Name - Geburtsdatum - Adresse - Telefonnummer - Adresse - durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen - Bereitschaft zumindest EUR ,00 im Jahr über primecrowd in Start-Ups zu investieren - Bestätigung der Kenntnisnahme der Risikohinweise 3.2 Im Zuge der Registrierung vergibt der Investor ein Passwort, welches er zum Einstieg in den nur für Mitglieder zugänglichen Nutzerbereich einzugeben hat. 3.3 Nach Ausfüllen des Online-Formulars zur Registrierung auf der Internetplattform und Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Klick auf den dafür vorgesehenen Button erhält der Investor ein auf die von ihm im Online-Formular angegebene Adresse, das einen Aktivierungslink enthält. Das Vertragsverhältnis mit primecrowd kommt mit Abruf des Aktivierungslinks zustande und damit beginnt die Mitgliedschaft als Investor auf der Internetplattform von primecrowd. 3.4 Für Personen, die das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben oder nicht unbeschränkt geschäftsfähig sind, ist die Registrierung nicht möglich.

4 4 / primecrowd prüft die Angaben des Investors bei Registrierung und behält sich vor, den Investor ohne Angabe von Gründen nicht als Mitglied bei prime- CROWD zuzulassen. In diesem Fall erhält der Investor ein ohne Aktivierungslink und der Information, dass er nicht Mitglied bei primecrowd geworden ist und dass seine bekanntgegebenen Daten gelöscht werden. 3.6 In dem nur für Mitglieder zugänglichen Nutzerbereich haben registrierte Investoren die Möglichkeit, in die von primecrowd ausgewählten und präsentierten Start-Up Unternehmen einzusehen, mit diesen zu kommunizieren und zu investieren. Darüber hinaus erhält der registrierte Investor Einladungen zu den Pitching- und Netzwerkveranstaltungen der primecrowd, bei der dieser die Möglichkeit hat, nähere Informationen über die Start-Up Unternehmen zu erhalten und diese gemeinsam mit anderen Investoren persönlich kennen zu lernen. 3.7 Investitionsangebot: Hat sich ein auf der Internetplattform registrierter Investor dazu entschlossen, in ein Start-Up Unternehmen durch Gewährung eines Nachrangdarlehens zu investieren, so hat er die Möglichkeit ein Angebot zum Abschluss des auf der Internetplattform abrufbaren Nachrangdarlehensvertrags (im Folgenden Investitionsangebot genannt) abzusenden. Dem Nachrangdarlehnsvertrag ist ein Informationsblatt angehängt, das allgemeine Angaben zum Start-Up Unternehmen, Informationen über Verbraucherrücktrittsrechte und Risikohinweise enthält. Vor Absenden des Investitionsangebots hat der Investor zu bestätigen, dass er diese beiden Dokumente gelesen hat. 3.8 Vor dem Absenden des Investitionsangebots hat der Investor zudem ein Online-Formular auszufüllen, in dem er neben der Angabe des von ihm gewählten Darlehensbetrags weitere Angaben zur Feststellung seines Anlegerprofils (insbesondere zur Risikobereitschaft bei Veranlagungen) macht. 3.9 Da die bei primecrowd registrierten Investoren gemäß Punkt 4.4 mindestens EUR 5.000,00 pro Jahr und pro Start-Up Unternehmen zu investieren haben, ist primecrowd als Crowdinvesting-Internetplattform gesetzlich (nach 3 Abs 3 Alternativfinanzierungsgesetz - AltFG) dazu verpflichtet, die Erklärung des jeweiligen Investors einzuholen, dass er - höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet investiert, oder - maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert.

5 5 / 9 Zu diesem Zweck stellt primecrowd auf der Internetplattform ein Dokument zum Download zur Verfügung, das der Investor unterschrieben und eingescannt wieder auf der Internetplattform hochladen muss, um investieren zu können Im Hinblick auf die Erfüllung von vorgeschriebenen Bestimmungen über Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gemäß 365m bis 365z GewO 1994 überprüft primecrowd die Identität der registrierten Investoren, indem diese vor dem Absenden ihres Investitionsangebots die Kopie ihres amtlichen Lichtbildausweises (insbesondere Personalausweis oder Reisepass) auf der Internetplattform hochladen Der Investor überweist bereits bei Abgabe des verbindlichen Investitionsangebots den Nachrangdarlehensbetrag auf das im Nachrangdarlehensvertrag angegebene Treuhandkonto. Schritte des Investors vor Absenden des Investitionsangebots: - Abrufen und lesen des Nachrangdarlehensvertrags samt Informationsblatt - Angabe zum gewählten Darlehensbetrag - Ausfüllen des Online-Formulars zur Feststellung des Anlegerprofils - unterschriebene und eingescannte Erklärung gemäß 3 Abs 3 AltFG - Identitätsfeststellung durch Hochladen der Kopie des amtlichen Lichtbildausweises 3.12 Nachdem der Investor die oben beschriebenen Schritte erledigt hat, klickt er zum Absenden des Investitionsangebots den auf der Internetplattform dafür vorgesehenen Button JETZT KOSTENPFLICHTIGES, VERBINDLICHES ANGEBOT ABSENDEN Das Start-Up Unternehmen nimmt das Investitionsangebot des Investors durch Übersenden einer an die vom Investor auf der Internetplattform angegebene Adresse an, wobei das Start-Up Unternehmen primecrowd zur Angebotsannahme namens und auf Rechnung des Start-Up Unternehmens ermächtigen kann.

6 6 / Der Investor ist verpflichtet, 4. Pflichten des Investors personenbezogene Angaben bei der Registrierung auf der Internetplattform richtig bekannt zu geben und für den Fall von Änderungen nach der Registrierung umgehend zu aktualisieren. Die Angabe unrichtiger Daten ist unzulässig und berechtigt primecrowd, den Investor von der Nutzung der Internetplattform auszuschließen, sodass seine Mitgliedschaft sofort endet sein Passwort Dritten gegenüber geheim zu halten und primecrowd im Fall unbefugter Nutzung dessen Passwortes oder dessen Accounts unverzüglich zu informieren. Sollte der Investor erfahren, dass Dritte Kenntnis von seinem Passwort erlangt haben, ist er verpflichtet, das Passwort unverzüglich zu ändern die ihm über die Internetplattform zugekommenen Informationen über die Start- Up Unternehmen und die ihm zur Verfügung gestellten Verträge und Dokumente geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, deren Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben ist oder die der Investor einer zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Person zugänglich macht. 4.2 Der Investor darf die ihm über die Internetplattform zugekommenen Informationen und Dokumente nur für den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Investition in Start-Up Unternehmen über die Internetplattform verwenden. 4.3 Verstößt der Investor gegen Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird er schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus behält sich prime- CROWD den Ausschluss des Investors als Mitglied auf der Internetplattform der primecrowd vor. 4.4 Der Investor ist angehalten, einen Betrag in der Höhe von mindestens EUR ,00 pro Jahr in Start-Up Unternehmen entweder durch Gewährung von Nachrangdarlehen oder Erwerb von Eigenkapital zu investieren. Ausdrücklich festgehalten wird, dass der Investor frei ist, diesen Mindestinvestitionsbetrag auf zwei von primecrowd präsentierte Start-Up Unternehmen aufzuteilen. 4.5 Für den Fall, dass der Investor den Mindestinvestitionsbetrag von EUR ,00 pro Jahr nicht einhält, behält sich primecrowd den Ausschluss des Investors als Mitglied auf der Internetplattform der primecrowd vor.

7 7 / 9 5. Technische Verfügbarkeit der Internetplattform 5.1 primecrowd ist bemüht, dem Investor im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren eine dauerhafte Verfügbarkeit der Internetplattform zu ermöglichen. Eine Haftung für die lückenlose Verfügbarkeit der Internetplattform übernimmt primecrowd nicht. 6. Vertragsdauer, Kündigung 6.1 Das Vertragsverhältnis und die damit einhergehende Mitgliedschaft des Investors auf der Internetplattform der primecrowd wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 6.2 Sowohl primecrowd als auch der Investor können das Vertragsverhältnis (Mitgliedschaft des Investors) zum Ende eines jeden Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen. 6.3 Abweichend von Punkt 6.2 kann der Investor jedoch das Vertragsverhältnis (Mitgliedschaft des Investors) solange nicht auflösen, als ein Nachrangdarlehensvertrag mit einem von primecrowd präsentierten Start-Up Unternehmen aufrecht ist und die laufenden Informationen über das Start-Up Unternehmen sowie die Abwicklung des Nachrangdarlehens über die Internetplattform erfolgen. 6.4 Eine Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund durch den Investor ist nur dann möglich, wenn primecrowd schuldhaft die Verfügbarkeit der Internetplattform über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten nicht ermöglicht oder dem Investor die Einsichtnahme in die Inhalte und Informationen zu den bisher auf der Internetplattform präsentierten Start-Up Unternehmen aus anderen von primecrowd zu vertretenden Gründen über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten verwehrt ist. 7. Haftung 7.1 primecrowd ermöglicht, Start-Up Unternehmen ihr Unternehmen und zu finanzierendes Projekt auf der Internetplattform zu präsentieren, um von einer Vielzahl an Investoren, die auf der Internetplattform registriert sind, Nachrangdarlehen in Anspruch zu nehmen oder durch Ausgabe von Anteilen Eigenkapital zu erlangen. Gleichzeitig ermöglicht primecrowd den bei ihr registrierten Investoren, über die Internetplattform in dort präsentierte Start-Up Unternehmen zu investieren.

8 8 / 9 Darüber hinaus gehende Leistungen erbringt primecrowd nicht. Insbesondere erbringt primecrowd keine Anlageberatung gegenüber den Investoren. Die von primecrowd auf der Internetplattform zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente ersetzen keine fachkundige persönliche Beratung. 7.2 Der Investor trifft die Entscheidung über die von ihm über die Internetplattform getätigten Investitionen eigenverantwortlich. primecrowd gibt den Investoren keine Investitionsempfehlungen ab. 7.3 primecrowd übernimmt keine Haftung für die von den auf der Internetplattform präsentierten Start-Up Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, Dokumenten sowie sonstigen Inhalten. Für die Richtigkeit dieser Inhalte ist lediglich das jeweilige Start-Up Unternehmen verantwortlich. 7.4 Festgehalten wird, dass primecrowd die Start-Up Unternehmen nach den auf der Internetplattform veröffentlichten Kriterien auswählt, jedoch keine Haftung dafür übernimmt, ob sich die Erfolgschancen dieser Start-Up Unternehmen realisieren werden. 7.5 primecrowd haftet dem Investor abgesehen für Personenschäden für von ihr rechtswidrig verursachte Schäden nur für grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Der Investor hat stets den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von primecrowd zurückzuführen ist. 7.6 Schadenersatzansprüche kann der Investor nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend machen. 7.7 Die Haftungsbeschränkungen in diesem Vertrag gelten auch für von prime- CROWD zur Erfüllung dieses Vertrags herangezogene Dritte sowie deren Erfüllungsgehilfen. 8. Datenschutz 8.1 primecrowd sichert zu, personenbezogene Daten der registrierten Investoren unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu speichern und zu verarbeiten. Nähere Informationen können registrierte Investoren der Datenschutzerklärung, welche auf der Internetplattform abrufbar ist, entnehmen. 8.2 Der Investor erteilt seine widerrufliche Zustimmung, dass primecrowd dessen Vor- und Zuname oder eine allfällige Unternehmensbezeichnung im Rahmen einer Teilnehmerliste veröffentlicht. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit und ausschließlich schriftlich oder per an primecrowd möglich.

9 9 / Mit der Registrierung auf der Internetplattform erklärt der Investor seine Einwilligung zu allfälligen Bild- und Tonaufnahmen die eigene Person betreffend sowie zur unbeschränkten Nutzung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen in geänderter oder unveränderter Form zum Zwecke der Berichterstattung über die von primecrowd organisierten Veranstaltungen oder Bewerbung des Leistungsangebotes von primecrowd auch auf der Internetplattform, einschließlich den sozialen Medien. 9. Schlussbestimmungen 9.1. primecrowd ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte vertreten zu lassen primecrowd ist darüber hinaus berechtigt, Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem registrierten Investor per bekannt gegeben. Widerspricht der Investor der Geltung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der , so gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das dem Streitwert nach zuständige Gericht in Wien ausschließlich für zuständig vereinbart.

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