KINOWERBUNG 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen Buchungsmodalitäten
|
|
- Herta Kaufman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KINOWERBUNG 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen Buchungsmodalitäten
2 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Leinwandwerbung 1. Maßgebliche Bedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung der Werbung in Filmtheatern basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Werbung in Filmtheatern des ZAW Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft e.v. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung der Werbung in Filmtheatern gelten für den Gesamtgeschäftsverkehr mit Auftraggebern (Agenturen, Werbekunden usw.), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Beim ersten Vertragsschluss gilt als vereinbart, dass diese Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch sämtlichen Folgegeschäften zugrunde gelegt werden. Sie gelten auch, wenn die Auftraggeber auf eigene Geschäftsbedingungen verweisen, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. Hiermit wird der CineComMedia GmbH das Recht eingeräumt, die jeweiligen Werbefilme in digitalisierter Form in Datenbanken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Einspeisung, Abspeicherung und/oder Bereithaltung. Ferner wird die CineComMedia GmbH ermächtigt, die Dateien zum Zwecke der akustischen/optischen Wahrnehmung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung und/oder Verfügbarmachung entgeltlich und/oder unentgeltlich zu übermitteln. Hierzu gehört in diesem Zusammenhang das Recht, die jeweiligen Werbefilme und die daran bestehenden Rechte der Öffentlichkeit auf unkörperlichem Wege anzubieten, verfügbar zu machen und zu übermitteln. 2. Aufträge 2.1. Aufträge seitens unserer Auftraggeber werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns bindend. Die Bestätigung von Einschaltterminen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Einschalttermine verlegt werden können, soweit dies aufgrund eingeschränkter Dispositionsmöglichkeiten in den jeweiligen Film- theatern erforderlich ist Online-Aufträge Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Online-Buchung gültige Fassung unserer AGB. Abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie schriftlich von der CineComMedia GmbH bestätigt worden sind. Vertragsschluss: unsere Angaben im Online-Buchungs- Portal sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Online-Buchung geben Sie ein bindendes Buchungs- Angebot ab. Eine Vorab-Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie automatisch per Wir sind berechtigt, die Annahme von Aufträgen oder die Durchführung eines Auftrages innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsschluss aus sachlichem Grund abzulehnen. Die Ablehnung des Auftrages ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen 2.4. Datenschutz 3. Preise Durch Abgabe Ihrer Daten berechtigen Sie die CineComMedia GmbH, die erforderlichen Daten der Geschäftsabwicklung unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und insoweit an Dritte weiterzugeben, wie dies für die Abwicklung des Geschäftes erforderlich ist. Geben Sie das zur Anmeldung/Buchung erforderliche Passwort nicht an Unbefugte weiter. Im Falle einer Weitergabe stehen Sie auch für Buchungen des Unbefugten ein Die von uns berechneten Preise beruhen auf der Preisliste der jeweils betroffenen Werbeverwaltung. Wir sind berechtigt, im Einzelfall aufgrund kaufmännischer Erwägungen von den Preisen in unserer Preisliste abzuweichen Alle Preise sind Vorführpreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe Für die Vorführung gilt der jeweils gültige Sekundenpreis pro Theater. Die Werbung wird gemäß der gebuchten Buchungsart vorgeführt. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 4. Rücktrittsrecht, Rückvergütung, Verlegung von Einschaltterminen 4.1. Für Werbefilmaufträge gilt ein Rücktrittsrecht von 4 Wochen auf den Einschalttermin. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Posteingangs maßgeblich Im Falle nicht abgenommener Einschaltwochen hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten Mehrfache Verschiebungen von gebuchten Einsätzen innerhalb eines Kalenderjahres sind zulässig, wenn mindestens 3 Wochen vor Einschaltbeginn eine schriftliche Erklärung vorliegt. Gleichzeitig muss ein neuer Einschalttermin vereinbart werden. Jedoch kann nur eine einmalige Verschiebung in das folgende Kalenderjahr erfolgen (innerhalb 12 Monaten ab Erstausstrahlung). Verschobene Wochen dürfen nicht storniert werden Motive, Längenangaben, Freigaben sowie Änderungen müssen mindestens 4 Wochen vor Einschaltbeginn bekanntgegeben werden. Die gegebenenfalls durch Auftragsänderungen entstehenden Kosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. 2
3 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Leinwandwerbung 5. Zahlungsfristen, Zahlungsverzug 5.1. Rechnungen sind sofortrein netto zahlbar Bei Zahlungsverzug werden neben den anfallenden Kosten Zinsen in Höhe von 5% über dem von der Deutschen Bundesbank jeweils im Bundesanzeiger bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder werden eindeutige Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Zweifel ziehen, so sind wir berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Vorführungen unter Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 6. Haftung 6.1. Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Vorführung nur Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzvorführung. Soweit diese Ersatzvorführung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder ist sie erneut nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung.) 6.2. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Kaufleuten dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt Beanstandungen der Vorführung können nur berücksichtigt werden, wenn uns der Mangel unverzüglich unter Angabe von Theater, Tag und Vorführzeit schriftlich mitgeteilt wird Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Vorführung zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie dafür, dass die Werbung den behördlichen und gesetzlichen Vorschriften entspricht Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen die Werbeverwaltung erwachsen Soweit die Prüfung von Werbefilmen durch die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zu Ausfällen führt, wird durch uns kein Ersatz geleistet. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand 7.1. Erfüllungsort ist München 7.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist für Klagen Gerichtsstand ebenfalls München Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich nach deutschem Recht. 8. Salvatorische Klausel 8.1. Sollte eine Bestimmung nicht wirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dezember
4 BUCHUNGSMODALITÄTEN 1. Einschaltbedingungen Kinospot Die Einschaltbedingungen sind gültig für Schaltungen ab dem 1. Spielmonat Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle bisherigen Geschäftsbedingungen, Buchungsmodalitäten sowie Preislisten ihre Gültigkeit. Mindestlänge Die Mindestlänge eines Kinospots beträgt 13 Sekunden, die maximale Länge 29 Sekunden. Bei kürzeren Kinospots wird immer die Mindestlänge von 13 Sekunden berechnet. Mindesteinschaltzeit Die Mindesteinschaltzeit bei einem Kinospot beträgt ein Vorführmonat, der entsprechend des Filmterminkalenders vier bzw. fünf Wochen andauert. Die Vorführung beginnt immer an einem Donnerstag. Mindestberechnung Die Berechnung von Kinospots erfolgt pro Vorführmonat zu Beginn einer Einschaltung. 4
5 BUCHUNGSMODALITÄTEN 2. Einschaltbedingungen Werbefilm Die Einschaltbedingungen sind gültig für Schaltungen ab der 1. Spielwoche Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle bisherigen Geschäftsbedingungen, Buchungsmodalitäten sowie Preislisten ihre Gültigkeit. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind auch die Einschaltbedingungen Wochenfestpreis, Einzelbesucher und Besucherstaffel sowie die Preisliste, ergänzend gelten die AGB für die Werbung in Filmtheatern in der jeweils gültigen Fassung. Mindestlänge Die Mindestlänge von Werbefilmen beträgt 30 Sekunden (abweichend ist eine Länge von 20 Sekunden möglich). Ursprüngliche Filmlängen dürfen max. bis zu 10% abweichen. Die Länge eines Werbefilms (24 Bilder/Sek.) wird vom ersten Bild bis zum letzten Bild, bei Tonvorlauf vom ersten Ton bei Tonnachlauf bis zum letzten Ton gemessen. Bei einem Werbefilm wird immer eine Mindestlänge von 30 Sekunden berechnet. Mindesteinschaltzeit Die Mindesteinschaltzeit bei einem Werbefilm beträgt eine Kinowoche, der entsprechend des Filmterminkalenders immer an einem Donnerstag beginnt. Mindestberechnung Der effektive Einschaltpreis für Werbefilme errechnet sich aus dem Basispreis pro Sekunde des entsprechenden Kinosaals, der Filmlänge und den saisonalen Auf-/Abschlägen für die jeweilige Spielwoche (siehe Filmterminkalender). Die Mindestberechnung von Werbefilmen ist weiterhin davon abhängig, welche Form der Einbuchung erfolgt: GeoFocus, AudienceFocus oder FilmFocus. Für Open-Air-Kinos kommt die Saisonalität nicht zum Tragen. 5
6 3. Einschaltbedingungen mit Preisbasis Wochenfestpreis = CR-Fix (Besucherstaffel) Auftragsgegenstand Auftragsgegenstand ist die Buchung gemäß Wochenfestpreis. Die Wochenlaufzeit ist verbindlicher Auftragbestandteil. Vorführung Die Werbung wird zu jeder regulären Vorstellung des gebuchten Theaters in der gebuchten Woche/Zeitschiene vorgeführt. BUCHUNGSMODALITÄTEN Preise Die Saalpreise gelten als Sekunden-Basispreis (Index 100) pro Sekunde des eingeschalteten Motivs und Woche. Der in der Preisliste aufgeführte Preis bezieht sich auf alle regulären Vorstellungen des jeweiligen Theaters. Die unterschiedlichen Zeitzonen-Indices sind dem beigefügten Zeitzonenmodell zu entnehmen. 6
7 BUCHUNGSMODALITÄTEN 4. Einschaltbedingungen mit Preisbasis CR Einzelbesucher Auftragsgegenstand Auftragsgegenstand ist die Erreichung der gebuchten Kontakte. Die Wochenlaufzeit ist nicht verbindlicher Auftragsbestandteil, sondern hat lediglich Orientierungsfunktion. CineComMedia GmbH darf bei Erreichen der gebuchten Besuchermenge die Einschaltung stoppen. Die erreichten Kontakte werden mit Hilfe von Nielsen EDI (Besucherzahl pro Film bzw. Center) ermittelt. Der Besucherreport erfolgt auf Anfrage jeweils frühestens am Dienstag der auf die Einschaltwoche folgenden Woche. Dabei werden jeweils mindestens drei Betreiber oder zehn Kinostandorte zusammengefasst. Vorführung Bei unter Einzelbesucherabrechnungsbedingungen gebuchten Einzelfilmen wird die Werbung in jeder regulären Vorstellung (der gebuchten Woche) eines Centers vorgeführt, in der der bzw. die gebuchte(n) Spielfilm(e) gezeigt wird bzw. werden. Eine Buchung ist nur ganztags möglich. Bei unter Einzelbesucherabrechnungsbedingungen gebuchten Saalschaltungen wird die Werbung zu jeder regulären Vorstellung des jeweiligen Theaters in der gebuchten Woche vorgeführt. 7
8 BUCHUNGSMODALITÄTEN 5. Einschaltbedingungen mit Preisbasis CR-Saal Die von uns genannten Preise gelten als Saal-Sekunden-Basispreis je Besucher je wünschten Saal. Bei saalbezogenen Buchungen errechnet sich der Abrechnungspreis pro Saal und Woche aus den von Nielsen EDI ermittelten Gesamtbesuchern pro Center und Woche. Die Besucher pro Saal werden aus den von Nielsen EDI gemeldeten Gesamtbesuchern aller Filme pro Center mit Hilfe der prozentualen Verteilung gemäß IVW auf den jeweiligen Saal abgeleitet. (Beispiel: ein Kinocenter hat 30 IVW gesamt, Saal 1 hat 6 IVW, was einen Anteil von 20% an den Centerbesuchern ergibt). Filmbezogene Schaltung von Werbefilmen in Vorstellungen, die ab 18:00 Uhr beginnen, sind nicht möglich. Die von uns berechneten Preise beruhen auf der Preisliste der jeweils betroffenen Werbeverwaltung. Wir sind berechtigt, im Einzelfall aufgrund kaufmännischer Erwägungen von den Preisen in unserer Preisliste abzuweichen. Alle Preise sind Vorführpreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 8
9 BUCHUNGSMODALITÄTEN 6. Einschaltbedingungen mit Preisbasis CR-Film Die von uns genannten Preise gelten als Center-Sekunden-Basispreis je Besucher für filmbezogene Buchungen. Bei filmbezogenen Buchungen errechnen sich die Abrechnungspreise aus den gebuchten und erreichten Besucherkontakten, die der jeweilige Film erzielt hat. Filmbezogene Schaltung von Werbefilmen in Vorstellungen, die ab 18:00 Uhr beginnen, sind nicht möglich. Die von uns berechneten Preise beruhen auf der Preisliste der jeweils betroffenen Werbeverwaltung. Wir sind berechtigt, im Einzelfall aufgrund kaufmännischer Erwägungen von den Preisen in unserer Preisliste abzuweichen. Alle Preise sind Vorführpreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 9
10 BUCHUNGSMODALITÄTEN Spotlängen-Berechnungsformel produzierte Videosekunden Beispielrechnung: x 25 : 24 = Konkurrenzausschluss Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Laufzeit Kinosekunden 29 Sek. Video (MAZ) = 30,2 Sek. Kino (30 Kinosekunden) FSK-Freigabebescheinigung / Altersfreigabe Jeder Werbefilm muss von der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) mit einer FSK-Freigabe-Bescheinigung freigegeben werden unter Angabe der Altersfreigabe und der Einhaltung der Bild- und Tonnorm (Tonstandard). Es ist darauf zu achten, dass die Freigabe ohne Altersbeschränkung erfolgt, damit der Werbefilm zu allen Spielfilmen vorgeführt werden kann. Werbefilme der Branchen Tabak und Alkohol werden grundsätzlich erst ab 18 Uhr vorgeführt. Zu Zeichentrickfilmen wird generell keine Tabakwerbung vorgeführt. Bei Nichtvorführung von Werbefilmen aufgrund nicht vorliegender FSK-Bescheinigungen bzw. höherer Altersfreigabe als der des zum Werbeprogramm gezeigten Spielfilms können keine Gutschriften erteilt werden. Digitalisierung Wir behalten uns das Recht vor, die jeweiligen Werbefilme in digitalisierter Form in Datenbanken zu verwenden und/oder verwenden zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Einspeisung, Abspeicherung und/oder Bereithaltung. Ferner behalten wir uns das Recht vor, die Dateien zum Zweck der akustischen/optischen Wahrnehmung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung und/oder Verfügbarmachung entgeltlich und/oder unentgeltlich zu übermitteln und/oder übermitteln zu lassen. Hierzu gehört in diesem Zusammenhang das Recht, die jeweiligen Werbefilme und die daran bestehenden Rechte der Öffentlichkeit entsprechend dem Auftragsinhalt auf unkörperlichem Wege anzubieten und/oder anbieten zu lassen, verfügbar zu machen und/oder verfügbar machen zu lassen und zu übermitteln und/oder übermitteln zu lassen. Aufträge müssen mindestens 10 Tage vor Einschaltbeginn schriftlich vorliegen zusammen mit dem digitalen Ausgangsmaterial. 10
11 SONDERWERBEFORMEN - BUCHUNGSMODALITÄTEN Tandem- / Tridem-Spot Für Werbefilmeinsätze mit Reminder gilt: - bei einem Tandem-Spot: Mindestberechnung 40 Sekunden - bei einem Tridem-Spot: Mindestberechnung 50 Sekunden Die Einhaltung der gewünschten Reihenfolge und der Einsatz von Trennfilmen werden dem Theater vorgegeben, können aber nicht garantiert werden. Presenter Diese Werbeform ist nur als Werbefilm und bei gleichzeitiger Belegung aller Säle eines Centers buchbar. Für Presenter-Einsätze gilt: Länge: Kosten: max. 20 Sekunden, andere Längen auf Anfrage 100 % Aufschlag auf den jeweiligen Zeitzonenpreis (Einzelsaal Ganztagspreis), CpW (Costs per Week) bzw. CpV (Costs per Visit). Presenter-Schaltungen sind nicht rabattfähig. Diese Sonderplatzierungen können nur auf jeweilige Einzelanfrage in den Kinos gebucht werden. Eine Sonderplatzierung ist nicht möglich für Tandem- und Tridem-Spots sowie bei spielfilmbezogener Werbung. 11
12 SONDERWERBEFORMEN - BUCHUNGSMODALITÄTEN 3D Werbung Die Einschaltung von 3D-Werbefilmen ist nur in speziell dafür ausgestatteten Kinosälen filmbezogen möglich. Die Kosten: 100 % Aufschlag auf den jeweiligen CpV. Aufträge müssen mindestens 10 Tage vor Einschaltbeginn schriftlich vorliegen. Das digitale Ausgangsmaterial muss den Vorgaben unserer Produktionsrichtlinien entsprechen und ebenfalls mindestens 1 Woche vor Einschaltbeginn vorliegen. Die Herstellung der entsprechenden 3D-Dateien erfolgt direkt oder indirekt über CineComMedia GmbH. Abweichend von anderen Buchungen müssen die Marken, Motive und Zeitangaben usw. mindestens 6 Wochen und die Daten für den digitalen Einsatz mindestens 4 Wochen vor Einsatzbeginn der CineComMedia GmbH vorliegen. Bei späterer Bekanntgabe/Anlieferung werden die zusätzlich entstehenden Versand- und Bearbeitungskosten berechnet und es kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäß und termingerechte Vorführung übernommen werden. Ausfälle gehen dann zu Lasten des Auftraggebers. Digital Processing Fee Für Buchungen in digitalen Kinosälen werden je Motiv und Leinwand 7,00 als Digital Processing Fee berechnet. Für Buchungen von 3D-Werbespots werden je Motiv und Leinwand 12,00 als Digital Processing Fee berechnet. Digital Distributions Master Für die zum digitalen Einsatz eines Werbefilms notwendige Herstellung der Digital Distribution Master berechnen wir bei Anlieferung entsprechender Bild- (Einzelbilder) und Tondaten (DOLBY Mix) für ein 30 Sekunden-Motiv Encodierungskosten je Motiv und Werbeverwaltung. Preise zu abweichenden Längen oder Datenformaten sowie weitere Informationen zu den anzuliefernden Bild- und Tondaten übermitteln wir auf Anfrage. 12
13 Rücktritts- und Verlegungsrecht Werbefilmaufträge können mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ersten Einschalttermin storniert werden. Werbefilmaufträge für eine Presenter-Platzierung können mit einer Frist von 8 Wochen vor dem ersten Einschalttermin storniert werden. Danach ist eine Stornierung der laufenden Aufträge unabhängig von deren noch offener Laufzeit oder Kontaktmenge nicht mehr möglich. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Posteingangs maßgeblich. Im Falle nicht abgenommener Einschaltwochen hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten. Mehrfache Verschiebungen von gebuchten Einsätzen innerhalb eines Kalenderjahres sind zulässig, wenn mindestens 3 Wochen vor Einschaltbeginn eine schriftliche Erklärung vorliegt. Gleichzeitig muss ein neuer Einschalttermin vereinbart werden. Jedoch kann nur eine einmalige Verschiebung in das folgende Kalenderjahr erfolgen (innerhalb 12 Monaten ab Erstausstrahlung). Bei einer Verschiebung in das nächste Kalenderjahr kommen die Preislisten des Folgejahres zum Tragen, sofern die Schaltung innerhalb von 12 Monaten ab Erstausstrahlung liegt. Verschobene Wochen dürfen nicht storniert werden. Motive, Längenangaben, Freigaben sowie Änderungen müssen mindestens 4 Wochen vor Einschaltbeginn bekannt gegeben werden. Die gegebenenfalls durch Auftragsänderungen oder durch verspätete Bekanntgabe/Anlieferung zusätzliche entstehende Kosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Ausfälle gehen dann zu Lasten des Auftraggebers. Kinokategorien / Theaterarten F = Familienkino FK = Filmkunstkino PG = Programmkino AU = Autokino MP = Multiplex-Kino A = Arthouse-Kino CP = Cityplex-Kino IX = IMAX-Kino 1 $ = One-Dollar-Kino O = Open-Air-Kino BUCHUNGSMODALITÄTEN 13
14 BUCHUNGSMODALITÄTEN Werbefilmkopien (analog) Die Werbefilmkopien müssen mindestens 1 Woche vor Einschaltbeginn in unserem Distributionslager vorliegen. Sollten diese Voraussetzungen von dem Auftraggeber nicht erfüllt werden, kann eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages von uns nicht gewährleistet werden. Eventuelle Ausfälle gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nichteinhaltung dieser genannten Fristen werden zusätzlich entstehende Versand- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Für jeden Einsatz sollten ca. 10% Reservekopien eingeplant werden. Folgende Richtlinien sind zu beachten: 35mm Film mit Lichtton / Bildformat 1 : 1,85 (Höhe : Breite) Werbefilme sind grundsätzlich im Format Dolby SR abzumischen. Sie können zur Qualitätssteigerung in Dolby Digital oder Dolby Digital Surround EX gemischt werden. Maximale Aussteuerung - gemessen mit dem Loudness-Meter 737 der Firma Dolby darf der angezeigte Durchschnittswert die Zahl 82 nicht übersteigen. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Werbemitteln endet drei Monate nach Ablauf der Vorführung. Auftragsbindung Aufträge seitens unserer Auftraggeber werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns bindend. Die Bestätigung von Einschaltterminen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Einschalttermine verlegt werden können, soweit dies aufgrund eingeschränkter Dispositionsmöglichkeiten in den jeweiligen Filmtheatern erforderlich ist. Wir sind berechtigt, die Annahme von Aufträgen oder die Durchführung eines Auftrages innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsschluss aus sachlichem Grund abzulehnen. Die Ablehnung des Auftrages ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 14
15 PREISINDEX JE KINOWOCHE 2014 (in %) Zeitzonenmodell Index in % Index in % 1. Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Spielwochen von Donnerstag bis einschließlich Mittwoch Index 100 = Basispreis 15
16 PREISINDEX JE KINOMONATE 2013 Zeitzonenmodell Kinomonate in 2013: Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: August: September: Oktober: November: Dezember:
17 KONTAKT CineComMedia GmbH Theresienstraße München Tel. (089) Fax (089) Internet:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der REWE Verlag GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften
Allgemeine Geschäftsbedingungen der REWE Verlag GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz
822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869
Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.
AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,
Allgemeine Geschäftsbedingungen für medienpolitik.net. 1. Werbeauftrag
Seite 1 von 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen für medienpolitik.net 1. Werbeauftrag (1) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel
Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung
2 Sonstige Leistungen und Lieferungen
1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite
Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im
Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
2.) Gegenstand dieser AGB ist die Durchführung von Werbung in den von MMN vermarkteten Angeboten seiner Partner.
AGB Von Mark Moritz Nolte autoblognetwork Römerstr. 16 44651 Herne Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die AGB ) regeln das Verhältnis zwischen Vermarkter (Mark Moritz Nolte,
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN
1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924
Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien (Fassung vom Juli 2000)
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr für das Werbegeschäft in Online-Medien.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung
Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend
Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen info@bird-like.com / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen
Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die
Willich, 29.01.2014. Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de. 1 Regelungsgegenstand
Willich, 29.01.2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen der madeinitaly.de 1 Regelungsgegenstand (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle die madeinitaly.de betreffenden Rechtsgeschäfte
ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
Informationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Werbung der Foundry-Planet Limited Gültig ab 17.01.2005
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Werbung der Foundry-Planet Limited Gültig ab 17.01.2005 1. Werbeauftrag (1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag Individualberatung
Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit
VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.
A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. (nachfolgend MTP genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung
Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber.
DENIC-Domainbedingungen Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber. 1 Domainregistrierung und -verwaltung
Freier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart
Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at
Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel. Stand: 01. November 2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Cinar Reifenhandel Stand: 01. November 2009 Geltungsbereich & Abwehrklausel 1.1 Für die über diese Domain / diesen Internet-Shop
Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer
Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer 1. Dienstanbieter Savebon ist ein Dienst der Savebon UG (haftungsbeschränkt) Meiningerstr. 8, 10823 Berlin. 2. Leistungsbeschreibung Savebon betreibt das Online-Portal
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
VEREINBARUNG. zwischen
VEREINBARUNG zwischen - nachfolgend Kunde genannt und SVG - nachfolgend SVG genannt wegen Aufnahme, Erfassung und Verwaltung von Daten/Terminen und Schulungsnachweisen des Kunden und der von ihm mitgeteilten
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
Auftragsformular Eintrag in das Reiseportal fairnesshotels.net Firma: Ansprechpartner: Straße: PLZ/ Ort: Tel. / Fax: Mobil: E-Mail: Internet-Adresse: Paket Preis / Vertragslaufzeit Kündigungsfrist Einrichtungsgebühr
AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
Nutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern
Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern für den deutschen Strommarkt Die nachstehenden Nutzungsbedingungen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1
Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN
SCRiBBR Dé nakijkservice voor jouw scriptie https://www.scribbr.de
AGB Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Übersetzung aus dem Niederländischen. Bei möglichen Streitfragen bezüglich Interpretation oder Anwendung einer dieser Bedingungen ist die niederländische
Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
Anspar-Darlehensvertrag
Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:
Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Herausgeber Stand Juni 2012 Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung
Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314.
Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 440.456 443.238 400.000 350.000 379.765 351.521 355.666 362.077 368.487 315.689 318.973 314.408 300.000 286.451 250.000 248.793 222.958 Page Impressions Visits 200.000
(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Forum Gesunder Rücken besser leben e.v., vertreten durch
Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für das Westerwaldhotel Dernbach Stand: 23.05.2015 Westerwaldhotel Dernbach, Rheinstr. 7, 56428 Dernbach, 02602/6867913, Steuernr. 30/107/40706 nachstehend Westerwaldhotel
über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle
Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.
10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1
10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fleury-Art GmbH 15.03.2015 (D)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fleury-Art GmbH 15.03.2015 (D) 1. Geltungsbereich... 2 2. Angebot... 2 3. Bestellung... 2 4. Vertragsabschluss... 2 5. Haftung... 2 6. Preis... 3 7. Zahlung... 3 a. Barzahlung...
1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
+43 664 392 44 55. Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur
Allgemeine Geschäftsbedingen der jake.at Werbeagentur in Abstimmung mit den Einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen*, Ausgabe 2002, empfohlen vom Fachverband Werbung und
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immoticket24.de GmbH für das Immobilienportal www.immoticket24.de I. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Immoticket24.de GmbH unterstützt mit einem neuartigen Dienstleistungskonzept
GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen
GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von Verträgen, die über die Plattform www.ums-metall.de und www.cortenstahl.com zwischen ums - Unterrainer Metallgestaltung Schlosserei GmbH, Mühlenweg 5, 83416
HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.
HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsverkehr und das Vertragsverhältnis zwischen dem Ostsprachen Übersetzerteam und seiner Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingung - hosting
Allgemeine Geschäftsbedingung - hosting Stand 01. August 2014 1. Geltungsbereich (a) Die nachfolgenden Geschä3sbedingungen sind Bestandteil aller Geschä3e zwischen der ja.do GmbH, Schlosshof 7, 82229 Seefeld
Maklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.