KINOWERBUNG 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen Buchungsmodalitäten

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1 KINOWERBUNG 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen Buchungsmodalitäten

2 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Leinwandwerbung 1. Maßgebliche Bedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung der Werbung in Filmtheatern basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Werbung in Filmtheatern des ZAW Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft e.v. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung der Werbung in Filmtheatern gelten für den Gesamtgeschäftsverkehr mit Auftraggebern (Agenturen, Werbekunden usw.), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Beim ersten Vertragsschluss gilt als vereinbart, dass diese Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch sämtlichen Folgegeschäften zugrunde gelegt werden. Sie gelten auch, wenn die Auftraggeber auf eigene Geschäftsbedingungen verweisen, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. Hiermit wird der CineComMedia GmbH das Recht eingeräumt, die jeweiligen Werbefilme in digitalisierter Form in Datenbanken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Einspeisung, Abspeicherung und/oder Bereithaltung. Ferner wird die CineComMedia GmbH ermächtigt, die Dateien zum Zwecke der akustischen/optischen Wahrnehmung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung und/oder Verfügbarmachung entgeltlich und/oder unentgeltlich zu übermitteln. Hierzu gehört in diesem Zusammenhang das Recht, die jeweiligen Werbefilme und die daran bestehenden Rechte der Öffentlichkeit auf unkörperlichem Wege anzubieten, verfügbar zu machen und zu übermitteln. 2. Aufträge 2.1. Aufträge seitens unserer Auftraggeber werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns bindend. Die Bestätigung von Einschaltterminen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Einschalttermine verlegt werden können, soweit dies aufgrund eingeschränkter Dispositionsmöglichkeiten in den jeweiligen Film- theatern erforderlich ist Online-Aufträge Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Online-Buchung gültige Fassung unserer AGB. Abweichende Regelungen gelten nur, sofern sie schriftlich von der CineComMedia GmbH bestätigt worden sind. Vertragsschluss: unsere Angaben im Online-Buchungs- Portal sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Online-Buchung geben Sie ein bindendes Buchungs- Angebot ab. Eine Vorab-Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie automatisch per Wir sind berechtigt, die Annahme von Aufträgen oder die Durchführung eines Auftrages innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsschluss aus sachlichem Grund abzulehnen. Die Ablehnung des Auftrages ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen 2.4. Datenschutz 3. Preise Durch Abgabe Ihrer Daten berechtigen Sie die CineComMedia GmbH, die erforderlichen Daten der Geschäftsabwicklung unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern, zu verarbeiten und insoweit an Dritte weiterzugeben, wie dies für die Abwicklung des Geschäftes erforderlich ist. Geben Sie das zur Anmeldung/Buchung erforderliche Passwort nicht an Unbefugte weiter. Im Falle einer Weitergabe stehen Sie auch für Buchungen des Unbefugten ein Die von uns berechneten Preise beruhen auf der Preisliste der jeweils betroffenen Werbeverwaltung. Wir sind berechtigt, im Einzelfall aufgrund kaufmännischer Erwägungen von den Preisen in unserer Preisliste abzuweichen Alle Preise sind Vorführpreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe Für die Vorführung gilt der jeweils gültige Sekundenpreis pro Theater. Die Werbung wird gemäß der gebuchten Buchungsart vorgeführt. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 4. Rücktrittsrecht, Rückvergütung, Verlegung von Einschaltterminen 4.1. Für Werbefilmaufträge gilt ein Rücktrittsrecht von 4 Wochen auf den Einschalttermin. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Posteingangs maßgeblich Im Falle nicht abgenommener Einschaltwochen hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten Mehrfache Verschiebungen von gebuchten Einsätzen innerhalb eines Kalenderjahres sind zulässig, wenn mindestens 3 Wochen vor Einschaltbeginn eine schriftliche Erklärung vorliegt. Gleichzeitig muss ein neuer Einschalttermin vereinbart werden. Jedoch kann nur eine einmalige Verschiebung in das folgende Kalenderjahr erfolgen (innerhalb 12 Monaten ab Erstausstrahlung). Verschobene Wochen dürfen nicht storniert werden Motive, Längenangaben, Freigaben sowie Änderungen müssen mindestens 4 Wochen vor Einschaltbeginn bekanntgegeben werden. Die gegebenenfalls durch Auftragsänderungen entstehenden Kosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. 2

3 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Leinwandwerbung 5. Zahlungsfristen, Zahlungsverzug 5.1. Rechnungen sind sofortrein netto zahlbar Bei Zahlungsverzug werden neben den anfallenden Kosten Zinsen in Höhe von 5% über dem von der Deutschen Bundesbank jeweils im Bundesanzeiger bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder werden eindeutige Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Zweifel ziehen, so sind wir berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Vorführungen unter Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 6. Haftung 6.1. Der Auftraggeber hat bei mangelhafter Vorführung nur Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzvorführung. Soweit diese Ersatzvorführung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder ist sie erneut nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages (Wandlung.) 6.2. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Kaufleuten dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt Beanstandungen der Vorführung können nur berücksichtigt werden, wenn uns der Mangel unverzüglich unter Angabe von Theater, Tag und Vorführzeit schriftlich mitgeteilt wird Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Vorführung zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie dafür, dass die Werbung den behördlichen und gesetzlichen Vorschriften entspricht Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen die Werbeverwaltung erwachsen Soweit die Prüfung von Werbefilmen durch die freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zu Ausfällen führt, wird durch uns kein Ersatz geleistet. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand 7.1. Erfüllungsort ist München 7.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist für Klagen Gerichtsstand ebenfalls München Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich nach deutschem Recht. 8. Salvatorische Klausel 8.1. Sollte eine Bestimmung nicht wirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dezember

4 BUCHUNGSMODALITÄTEN 1. Einschaltbedingungen Kinospot Die Einschaltbedingungen sind gültig für Schaltungen ab dem 1. Spielmonat Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle bisherigen Geschäftsbedingungen, Buchungsmodalitäten sowie Preislisten ihre Gültigkeit. Mindestlänge Die Mindestlänge eines Kinospots beträgt 13 Sekunden, die maximale Länge 29 Sekunden. Bei kürzeren Kinospots wird immer die Mindestlänge von 13 Sekunden berechnet. Mindesteinschaltzeit Die Mindesteinschaltzeit bei einem Kinospot beträgt ein Vorführmonat, der entsprechend des Filmterminkalenders vier bzw. fünf Wochen andauert. Die Vorführung beginnt immer an einem Donnerstag. Mindestberechnung Die Berechnung von Kinospots erfolgt pro Vorführmonat zu Beginn einer Einschaltung. 4

5 BUCHUNGSMODALITÄTEN 2. Einschaltbedingungen Werbefilm Die Einschaltbedingungen sind gültig für Schaltungen ab der 1. Spielwoche Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle bisherigen Geschäftsbedingungen, Buchungsmodalitäten sowie Preislisten ihre Gültigkeit. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind auch die Einschaltbedingungen Wochenfestpreis, Einzelbesucher und Besucherstaffel sowie die Preisliste, ergänzend gelten die AGB für die Werbung in Filmtheatern in der jeweils gültigen Fassung. Mindestlänge Die Mindestlänge von Werbefilmen beträgt 30 Sekunden (abweichend ist eine Länge von 20 Sekunden möglich). Ursprüngliche Filmlängen dürfen max. bis zu 10% abweichen. Die Länge eines Werbefilms (24 Bilder/Sek.) wird vom ersten Bild bis zum letzten Bild, bei Tonvorlauf vom ersten Ton bei Tonnachlauf bis zum letzten Ton gemessen. Bei einem Werbefilm wird immer eine Mindestlänge von 30 Sekunden berechnet. Mindesteinschaltzeit Die Mindesteinschaltzeit bei einem Werbefilm beträgt eine Kinowoche, der entsprechend des Filmterminkalenders immer an einem Donnerstag beginnt. Mindestberechnung Der effektive Einschaltpreis für Werbefilme errechnet sich aus dem Basispreis pro Sekunde des entsprechenden Kinosaals, der Filmlänge und den saisonalen Auf-/Abschlägen für die jeweilige Spielwoche (siehe Filmterminkalender). Die Mindestberechnung von Werbefilmen ist weiterhin davon abhängig, welche Form der Einbuchung erfolgt: GeoFocus, AudienceFocus oder FilmFocus. Für Open-Air-Kinos kommt die Saisonalität nicht zum Tragen. 5

6 3. Einschaltbedingungen mit Preisbasis Wochenfestpreis = CR-Fix (Besucherstaffel) Auftragsgegenstand Auftragsgegenstand ist die Buchung gemäß Wochenfestpreis. Die Wochenlaufzeit ist verbindlicher Auftragbestandteil. Vorführung Die Werbung wird zu jeder regulären Vorstellung des gebuchten Theaters in der gebuchten Woche/Zeitschiene vorgeführt. BUCHUNGSMODALITÄTEN Preise Die Saalpreise gelten als Sekunden-Basispreis (Index 100) pro Sekunde des eingeschalteten Motivs und Woche. Der in der Preisliste aufgeführte Preis bezieht sich auf alle regulären Vorstellungen des jeweiligen Theaters. Die unterschiedlichen Zeitzonen-Indices sind dem beigefügten Zeitzonenmodell zu entnehmen. 6

7 BUCHUNGSMODALITÄTEN 4. Einschaltbedingungen mit Preisbasis CR Einzelbesucher Auftragsgegenstand Auftragsgegenstand ist die Erreichung der gebuchten Kontakte. Die Wochenlaufzeit ist nicht verbindlicher Auftragsbestandteil, sondern hat lediglich Orientierungsfunktion. CineComMedia GmbH darf bei Erreichen der gebuchten Besuchermenge die Einschaltung stoppen. Die erreichten Kontakte werden mit Hilfe von Nielsen EDI (Besucherzahl pro Film bzw. Center) ermittelt. Der Besucherreport erfolgt auf Anfrage jeweils frühestens am Dienstag der auf die Einschaltwoche folgenden Woche. Dabei werden jeweils mindestens drei Betreiber oder zehn Kinostandorte zusammengefasst. Vorführung Bei unter Einzelbesucherabrechnungsbedingungen gebuchten Einzelfilmen wird die Werbung in jeder regulären Vorstellung (der gebuchten Woche) eines Centers vorgeführt, in der der bzw. die gebuchte(n) Spielfilm(e) gezeigt wird bzw. werden. Eine Buchung ist nur ganztags möglich. Bei unter Einzelbesucherabrechnungsbedingungen gebuchten Saalschaltungen wird die Werbung zu jeder regulären Vorstellung des jeweiligen Theaters in der gebuchten Woche vorgeführt. 7

8 BUCHUNGSMODALITÄTEN 5. Einschaltbedingungen mit Preisbasis CR-Saal Die von uns genannten Preise gelten als Saal-Sekunden-Basispreis je Besucher je wünschten Saal. Bei saalbezogenen Buchungen errechnet sich der Abrechnungspreis pro Saal und Woche aus den von Nielsen EDI ermittelten Gesamtbesuchern pro Center und Woche. Die Besucher pro Saal werden aus den von Nielsen EDI gemeldeten Gesamtbesuchern aller Filme pro Center mit Hilfe der prozentualen Verteilung gemäß IVW auf den jeweiligen Saal abgeleitet. (Beispiel: ein Kinocenter hat 30 IVW gesamt, Saal 1 hat 6 IVW, was einen Anteil von 20% an den Centerbesuchern ergibt). Filmbezogene Schaltung von Werbefilmen in Vorstellungen, die ab 18:00 Uhr beginnen, sind nicht möglich. Die von uns berechneten Preise beruhen auf der Preisliste der jeweils betroffenen Werbeverwaltung. Wir sind berechtigt, im Einzelfall aufgrund kaufmännischer Erwägungen von den Preisen in unserer Preisliste abzuweichen. Alle Preise sind Vorführpreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 8

9 BUCHUNGSMODALITÄTEN 6. Einschaltbedingungen mit Preisbasis CR-Film Die von uns genannten Preise gelten als Center-Sekunden-Basispreis je Besucher für filmbezogene Buchungen. Bei filmbezogenen Buchungen errechnen sich die Abrechnungspreise aus den gebuchten und erreichten Besucherkontakten, die der jeweilige Film erzielt hat. Filmbezogene Schaltung von Werbefilmen in Vorstellungen, die ab 18:00 Uhr beginnen, sind nicht möglich. Die von uns berechneten Preise beruhen auf der Preisliste der jeweils betroffenen Werbeverwaltung. Wir sind berechtigt, im Einzelfall aufgrund kaufmännischer Erwägungen von den Preisen in unserer Preisliste abzuweichen. Alle Preise sind Vorführpreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 9

10 BUCHUNGSMODALITÄTEN Spotlängen-Berechnungsformel produzierte Videosekunden Beispielrechnung: x 25 : 24 = Konkurrenzausschluss Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Laufzeit Kinosekunden 29 Sek. Video (MAZ) = 30,2 Sek. Kino (30 Kinosekunden) FSK-Freigabebescheinigung / Altersfreigabe Jeder Werbefilm muss von der FSK (Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) mit einer FSK-Freigabe-Bescheinigung freigegeben werden unter Angabe der Altersfreigabe und der Einhaltung der Bild- und Tonnorm (Tonstandard). Es ist darauf zu achten, dass die Freigabe ohne Altersbeschränkung erfolgt, damit der Werbefilm zu allen Spielfilmen vorgeführt werden kann. Werbefilme der Branchen Tabak und Alkohol werden grundsätzlich erst ab 18 Uhr vorgeführt. Zu Zeichentrickfilmen wird generell keine Tabakwerbung vorgeführt. Bei Nichtvorführung von Werbefilmen aufgrund nicht vorliegender FSK-Bescheinigungen bzw. höherer Altersfreigabe als der des zum Werbeprogramm gezeigten Spielfilms können keine Gutschriften erteilt werden. Digitalisierung Wir behalten uns das Recht vor, die jeweiligen Werbefilme in digitalisierter Form in Datenbanken zu verwenden und/oder verwenden zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Einspeisung, Abspeicherung und/oder Bereithaltung. Ferner behalten wir uns das Recht vor, die Dateien zum Zweck der akustischen/optischen Wahrnehmung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung und/oder Verfügbarmachung entgeltlich und/oder unentgeltlich zu übermitteln und/oder übermitteln zu lassen. Hierzu gehört in diesem Zusammenhang das Recht, die jeweiligen Werbefilme und die daran bestehenden Rechte der Öffentlichkeit entsprechend dem Auftragsinhalt auf unkörperlichem Wege anzubieten und/oder anbieten zu lassen, verfügbar zu machen und/oder verfügbar machen zu lassen und zu übermitteln und/oder übermitteln zu lassen. Aufträge müssen mindestens 10 Tage vor Einschaltbeginn schriftlich vorliegen zusammen mit dem digitalen Ausgangsmaterial. 10

11 SONDERWERBEFORMEN - BUCHUNGSMODALITÄTEN Tandem- / Tridem-Spot Für Werbefilmeinsätze mit Reminder gilt: - bei einem Tandem-Spot: Mindestberechnung 40 Sekunden - bei einem Tridem-Spot: Mindestberechnung 50 Sekunden Die Einhaltung der gewünschten Reihenfolge und der Einsatz von Trennfilmen werden dem Theater vorgegeben, können aber nicht garantiert werden. Presenter Diese Werbeform ist nur als Werbefilm und bei gleichzeitiger Belegung aller Säle eines Centers buchbar. Für Presenter-Einsätze gilt: Länge: Kosten: max. 20 Sekunden, andere Längen auf Anfrage 100 % Aufschlag auf den jeweiligen Zeitzonenpreis (Einzelsaal Ganztagspreis), CpW (Costs per Week) bzw. CpV (Costs per Visit). Presenter-Schaltungen sind nicht rabattfähig. Diese Sonderplatzierungen können nur auf jeweilige Einzelanfrage in den Kinos gebucht werden. Eine Sonderplatzierung ist nicht möglich für Tandem- und Tridem-Spots sowie bei spielfilmbezogener Werbung. 11

12 SONDERWERBEFORMEN - BUCHUNGSMODALITÄTEN 3D Werbung Die Einschaltung von 3D-Werbefilmen ist nur in speziell dafür ausgestatteten Kinosälen filmbezogen möglich. Die Kosten: 100 % Aufschlag auf den jeweiligen CpV. Aufträge müssen mindestens 10 Tage vor Einschaltbeginn schriftlich vorliegen. Das digitale Ausgangsmaterial muss den Vorgaben unserer Produktionsrichtlinien entsprechen und ebenfalls mindestens 1 Woche vor Einschaltbeginn vorliegen. Die Herstellung der entsprechenden 3D-Dateien erfolgt direkt oder indirekt über CineComMedia GmbH. Abweichend von anderen Buchungen müssen die Marken, Motive und Zeitangaben usw. mindestens 6 Wochen und die Daten für den digitalen Einsatz mindestens 4 Wochen vor Einsatzbeginn der CineComMedia GmbH vorliegen. Bei späterer Bekanntgabe/Anlieferung werden die zusätzlich entstehenden Versand- und Bearbeitungskosten berechnet und es kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäß und termingerechte Vorführung übernommen werden. Ausfälle gehen dann zu Lasten des Auftraggebers. Digital Processing Fee Für Buchungen in digitalen Kinosälen werden je Motiv und Leinwand 7,00 als Digital Processing Fee berechnet. Für Buchungen von 3D-Werbespots werden je Motiv und Leinwand 12,00 als Digital Processing Fee berechnet. Digital Distributions Master Für die zum digitalen Einsatz eines Werbefilms notwendige Herstellung der Digital Distribution Master berechnen wir bei Anlieferung entsprechender Bild- (Einzelbilder) und Tondaten (DOLBY Mix) für ein 30 Sekunden-Motiv Encodierungskosten je Motiv und Werbeverwaltung. Preise zu abweichenden Längen oder Datenformaten sowie weitere Informationen zu den anzuliefernden Bild- und Tondaten übermitteln wir auf Anfrage. 12

13 Rücktritts- und Verlegungsrecht Werbefilmaufträge können mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ersten Einschalttermin storniert werden. Werbefilmaufträge für eine Presenter-Platzierung können mit einer Frist von 8 Wochen vor dem ersten Einschalttermin storniert werden. Danach ist eine Stornierung der laufenden Aufträge unabhängig von deren noch offener Laufzeit oder Kontaktmenge nicht mehr möglich. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Posteingangs maßgeblich. Im Falle nicht abgenommener Einschaltwochen hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt zu erstatten. Mehrfache Verschiebungen von gebuchten Einsätzen innerhalb eines Kalenderjahres sind zulässig, wenn mindestens 3 Wochen vor Einschaltbeginn eine schriftliche Erklärung vorliegt. Gleichzeitig muss ein neuer Einschalttermin vereinbart werden. Jedoch kann nur eine einmalige Verschiebung in das folgende Kalenderjahr erfolgen (innerhalb 12 Monaten ab Erstausstrahlung). Bei einer Verschiebung in das nächste Kalenderjahr kommen die Preislisten des Folgejahres zum Tragen, sofern die Schaltung innerhalb von 12 Monaten ab Erstausstrahlung liegt. Verschobene Wochen dürfen nicht storniert werden. Motive, Längenangaben, Freigaben sowie Änderungen müssen mindestens 4 Wochen vor Einschaltbeginn bekannt gegeben werden. Die gegebenenfalls durch Auftragsänderungen oder durch verspätete Bekanntgabe/Anlieferung zusätzliche entstehende Kosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Ausfälle gehen dann zu Lasten des Auftraggebers. Kinokategorien / Theaterarten F = Familienkino FK = Filmkunstkino PG = Programmkino AU = Autokino MP = Multiplex-Kino A = Arthouse-Kino CP = Cityplex-Kino IX = IMAX-Kino 1 $ = One-Dollar-Kino O = Open-Air-Kino BUCHUNGSMODALITÄTEN 13

14 BUCHUNGSMODALITÄTEN Werbefilmkopien (analog) Die Werbefilmkopien müssen mindestens 1 Woche vor Einschaltbeginn in unserem Distributionslager vorliegen. Sollten diese Voraussetzungen von dem Auftraggeber nicht erfüllt werden, kann eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages von uns nicht gewährleistet werden. Eventuelle Ausfälle gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nichteinhaltung dieser genannten Fristen werden zusätzlich entstehende Versand- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Für jeden Einsatz sollten ca. 10% Reservekopien eingeplant werden. Folgende Richtlinien sind zu beachten: 35mm Film mit Lichtton / Bildformat 1 : 1,85 (Höhe : Breite) Werbefilme sind grundsätzlich im Format Dolby SR abzumischen. Sie können zur Qualitätssteigerung in Dolby Digital oder Dolby Digital Surround EX gemischt werden. Maximale Aussteuerung - gemessen mit dem Loudness-Meter 737 der Firma Dolby darf der angezeigte Durchschnittswert die Zahl 82 nicht übersteigen. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Werbemitteln endet drei Monate nach Ablauf der Vorführung. Auftragsbindung Aufträge seitens unserer Auftraggeber werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns bindend. Die Bestätigung von Einschaltterminen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Einschalttermine verlegt werden können, soweit dies aufgrund eingeschränkter Dispositionsmöglichkeiten in den jeweiligen Filmtheatern erforderlich ist. Wir sind berechtigt, die Annahme von Aufträgen oder die Durchführung eines Auftrages innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsschluss aus sachlichem Grund abzulehnen. Die Ablehnung des Auftrages ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 14

15 PREISINDEX JE KINOWOCHE 2014 (in %) Zeitzonenmodell Index in % Index in % 1. Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Woche Spielwochen von Donnerstag bis einschließlich Mittwoch Index 100 = Basispreis 15

16 PREISINDEX JE KINOMONATE 2013 Zeitzonenmodell Kinomonate in 2013: Januar: Februar: März: April: Mai: Juni: Juli: August: September: Oktober: November: Dezember:

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