INFORMATIONSMAPPE. Fachausbildung für das Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik, Heizungsbau- und Lüftungstechnik

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1 INFORMATIONSMAPPE Fachausbildung für das Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik, Heizungsbau- und Lüftungstechnik Änderungen und Druckfehler vorbehalten Ausgabestand: 05/06

2 FACHAUSBILDUNG FÜR DAS GEWERBE GAS/SANITÄR/HEIZUNG/LÜFTUNG 4 GAS/SANITÄR/HEIZUNG/LÜFTUNG-MEISTERPRÜFUNGSORDNUNG 10 PRÜFUNGSGEBÜHREN 2006 (WERDEN JÄHRLICH ANGEPASST) 17 ANMELDUNG ZUR MEISTERPRÜFUNG 18 UNTERNEHMER/INNENTRAINING 21 FACHKURSE UND SEMINARE 23 ORGANISATION/ANSPRECHPARTNER 27 ANMELDEFORMULAR 28 FÖRDERUNGEN WIFI NIEDERÖSTERREICH

3 Teilnehmer/innen Teilnahmevoraussetzung Lehrabschlussprüfung Gas/Sanitär/Heizung/Lüftung oder einschlägige handwerklichfachliche Fertigkeiten auf Lehrabschlussprüfungsniveau Vollendetes 18. Lebensjahr bei Ablegung der Prüfung Grundkenntnisse auf Berufschulniveau Lehrgangsleitung Adolf Schranz AUSBILDUNG: LAP, Techniker, Heizungsbauer BERUFLICHE ERFAHRUNG: selbstständiger Heizungsbauer, 25 Jahre im Bereich Wartung und Störungsbehebung an Heizgeräten tätig, seit 1991 im WIFI NÖ als Trainer tätig. TRAININGSSCHWERPUNKTE: Trainer für Gas-, Sanitär- und Heizungstechnik bei Befähigungsbzw. Meisterkursen sowie diversen Fachkursen.Schwerpunkte: Wasser, Gas, Rauch und Abgasmessungen, Heizgeräte, EDV-Programme für Installateure. Ziele Lernziele Vorbereitung auf die Inhalte der Befähigungsprüfung für Gas- und Sanitärtechnik und der Meisterprüfung für Heizungsbau- und Lüftungstechnik Nutzen der Ausbildung Vorbereitung zur Ablegung der Befähigugns- bzw. Meisterprüfung für Gas- und Sanitärtechnik, Heizungsbau- und Lüftungstechnik. Gewerbeanmeldung Mehr Aufstiegsmöglichkeiten durch Höherqualifizierung Abschluss/Prüfung/Zertifikate Anmeldung zur Meister- bzw. Befähigungsprüfung bei der Meisterprüfungsstelle. Nach positiver Ablegung aller Module erhalten Sie von der Meisterprüfungsstelle den Meisterbrief WIFI NIEDERÖSTERREICH

4 WIFI NIEDERÖSTERREICH

5 Mit WIFI-Community! Sie können via Internet veranstaltungsspezifische Unterlagen gratis herunterladen, sowie mit den anderen Teilnehmenden kommunizieren WIFI NIEDERÖSTERREICH

6 Fachausbildung für Gas- und Sanitärtechnik, EUR 268,00 Heizungsbau- und Lüftungstechnik - Block 1 Inhalte für Gas- und Sanitärtechnik und Heizungsbau- und Lüftungstechnik: Physikalische, mathematische und wärmetechnische Grundlagen. St. Pölten 4. bis 8 Sep Mo bis Fr, Wf p jew bis 16 Uhr (5 Tage) St. Pölten 8. bis 12. Jän Mo bis Fr, Wf p jew bis 16 Uhr (5 Tage) Zistersdorf 8. bis 22. Sep jew. 8 bis 16 Uhr (5 Tage) Wf p Fachausbildung für Gas- und Sanitärtechnik, EUR 324,00 Heizungsbau- und Lüftungstechnik - Block 2 Inhalte für Gas- und Sanitärtechnik und Heizungsbau- und Lüftungstechnik: Elektrotechnische Grundlagen, elektrotechnische Sicherheitsvorschriften. St. Pölten 11. bis 18. Sep jew bis 16 Uhr (6 Tage) Wf p St. Pölten 22. bis 29. Jän jew bis 16 Uhr (6 Tage) Wf p Zistersdorf 27. Dez bis 4. Jän jew. 8 bis 16 Uhr (6 Tage) Wf p Fachausbildung für das Gewerbe EUR 486,00 Heizungsbau- und Lüftungstechnik - Block 3 Inhalte für Heizung: Heizungstechnische Grundlagen - Heizlastberechnung (Normalfälle) - überschlägige Heizlastberechnung B St. Pölten 19. bis 29. Sep jew bis 16 Uhr (9 Tage) Wf p St. Pölten 15. Jän. bis 2. Feb jew bis 16 Uhr (9 Tage) Wf p Zisterdorf 23. Sep. bis 21. Okt jew. Fr und Sa Wf p 8 bis 16 Uhr (9 Tage) Fachausbildung für das Gewerbe EUR 543,00 Gas- und Sanitärtechnik - Block 4 Inhalte für Gas- und Sanitärtechnik: Kaltwasser, Pumpen, Wasseraufbereitung, Kunststoffrohrleitungen, Abwasser, Wasserrohrnetzberechnung, Feuerlöschleitungen, Sprinkleranlagen. St. Pölten 2. bis 13. Okt jew. Mo bis Fr Wf p 7.45 bis 16 Uhr (10 Tage) St. Pölten 5. bis 16. Feb jew. Mo bis Fr Wf p 7.45 bis 16 Uhr (10 Tage) WIFI NIEDERÖSTERREICH

7 Fachausbildung für Gas- und Sanitärtechnik, EUR 324,00 Heizungsbau- und Lüftungstechnik - Block 5 Inhalte für Gas- und Sanitärtechnik und Heizungsbau- und Lüftungstechnik: Brauchwasserbereitung, Solarenergie, Wärmepumpen, kontrollierte Wohnraumlüftung. St. Pölten 16. bis 23. Okt jew bis 16 Uhr (6 Tage) Wf p St. Pölten 19. bis 26. Feb jew bis 16 Uhr (6 Tage) Wf p Zistersdorf 27. Okt. bis 11. Nov jew. Fr und Sa 8 bis 16 Uhr (6 Tage) Wf p Fachausbildung für das Gewerbe EUR 996,00 Gas- und Sanitärtechnik - Block 6 Inhalte für Gas- und Sanitärtechnik: Verbrennung, Chemische Grundlagen, Kesselbaukunde, Gasgeräte, Abgasführung, Fänge, Be- und Entlüftung, Kesselaufstellungsräume, Gesetze, Normen, Verordnungen, Erdgas, Flüssiggas, Gasleitungen, technische Richtlinien, medizinisch-technische Gase. St. Pölten 24. Okt. bis 22. Nov jew bis 16 Uhr (19 Tage), Wf p kursfrei: 26., 27. Okt. und 1. Nov St. Pölten 27. Feb. bis 16. März 2007 jew bis 16 Uhr (19 Tage) Wf p Fachausbildung für Gas- und Sanitärtechnik, EUR 268,00 Heizungsbau- und Lüftungstechnik - Block 7 Inhalte für Gas- und Sanitärtechnik, Heizungsbau- und Lüftungstechnik: Kalkulation, Angebote, kaufm.-schriftl. Kommunikation, Vorschriften, Arbeitnehmer/innenschutz. St. Pölten 23. bis 29. Nov jew bis 16 Uhr (4 Tage) Wf p St. Pölten 19. bis 25. März 2007 jew bis 16 Uhr (4 Tage) Wf p Fachausbildung für das Gewerbe EUR 324,00 Gas- und Sanitärtechnik - Block 8 Inhalte für Gas- und Sanitärtechnik: Projekte Gas und Wasser - Vorschriften und Normen. St. Pölten 30. Nov. bis 7. Dez jew bis 16 Uhr (6 Tage) Wf p St. Pölten 26. März bis 2. April 2007 jew bis 16 Uhr (6 Tage) Wf p WIFI NIEDERÖSTERREICH

8 Fachausbildung für das Gewerbe EUR 1.336,00 Heizungsbau- und Lüftungstechnik - Block 9 Inhalte für Heizung: Rohrleitungsberechnung, Hydraulik, Wärmepumpen, Strangschema, Heizflächen, Luftheizung, Wand-, Decken- und Fußbodenheizung, Projektplanung, Baustellenkoordination, Regelungstechnik, Wärmezählung, Kessel- und Pufferanlagen, lüftungstechnische Grundlagen. Heizlastberechnung und Heizflächenauslegung mit EDV, Biomasseanlagen, Vorbereitung auf die WIFI-Techniker/innenprüfung. St. Pölten 15. Jän. bis 16. Feb jew. Mo bis Fr Wf p 7.45 bis 16 Uhr (25 Tage) St. Pölten 7. Mai bis 16. Juni 2007 jew. Mo bis Fr Wf p 7.45 bis 16 Uhr (25 Tage) Zistersdorf 17. Nov. bis 9. März 2007 jew. Fr und Sa Wf p 8 bis 16 Uhr (25 Tage) Fachausbildung für das Gewerbe EUR 1.287,00 Heizungsbau- und Lüftungstechnik - Block 10 Inhalte für Heizung: Komplexe hydraulische Anlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Heißwasserheizung, Fernheizung, Dampfheizung, Kühlwasserkreislauf, praktische Messung hydraulischer Anlagen, Projektplanung von Großanlagen, Anlagenwartung, praktische Fehlersuche und Störungsbehebung. Die Ausbildung dauert 17 Tage. Während der Kursdauer von Block 10 ist die Zeit für die WIFI-Techniker/innenprüfung (schriftlich und mündlich) berücksichtigt. Die WIFI-Techniker/innenprüfung ist im Teilnahmebeitrag enthalten. Die genauen Termine dafür können erst zu Kursbeginn festgelegt werden. St. Pölten 19. Feb. bis 13. März 2007 jew bis 16 Uhr (17 Tage) Wf p St. Pölten 18. Juni bis 10. Juli 2007 jew bis 16 Uhr (17 Tage) Wf p Zistersdorf 10. März bis 12. Mai 2007 jew. Fr und Sa Wf p 8 bis 16 Uhr (17 Tage) WIFI NIEDERÖSTERREICH

9 Prüfung für Rauch- und Abgasmessungen EUR 191,00 (für Teilnehmer/innen aus Block 6) Teilnehmern/Teilnehmerinnen, die den Block 6 absolviert haben, bieten wir die Möglichkeit, die für den Antrag an die NÖ-Landesregierung um Ausstellung einer Prüfgenehmigung notwendige Rauch- und Abgasprüfung abzulegen. Diese Prüfung dient nur zur Vorlage bei der NÖ-Landesregierung, ersetzt aber nicht den entsprechenden Teil der Meisterprüfung für Heizungstechnik und der Befähigungsprüfung für Gas- und Sanitärtechnik. St. Pölten 24. Nov Sa 8 bis 16 Uhr Wf p St. Pölten 5. Mai 2007 Sa 8 bis 16 Uhr Wf p WIFI NIEDERÖSTERREICH

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11 Meisterprüfung Ansprechstelle für Fragen zur Meister-, Befähigungs-, Ausbilder- und Unternehmerprüfung Sabrina Hudl Die Meisterprüfungsstelle Niederösterreich St. Pölten: Mittwoch 7.30 bis 16 Uhr Tel.: (02742) Wien: Montag bis Freitag 7.30 bis 16 Uhr Tel.: (01) , 1238, 1480, 1485 u Internet: WIFE schaffen ihre Prüfung! Checkliste zur Anmeldung für die Meister- oder Befähigungsprüfung Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer eigenberechtigt ist, d.h. wer sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Sie brauchen zur Anmeldung: Geburtsurkunde (bei Namensänderung zusätzlich Heiratsurkunde) Gegebenenfalls Lehrabschlussprüfungszeugnis oder Abschlusszeugnis der Schule, des Studiums Gegebenenfalls Nachweis zur Führung eines akademischen Grades, einer Standesbezeichnung oder ähnliches Zahlungsbelege über die einbezahlte Prüfungsgebühr Seit Jänner 2004 bestehen die Meister- und Befähigungsprüfung aus 2 bis 5 Modulen. Das Modul Unternehmerprüfung ersetzt das Modul Ausbilderprüfung. Die Information und Organisation bezüglich der Meister- und Befähigungsprüfungen obliegen der Meisterprüfungsstelle WIFI NIEDERÖSTERREICH

12 Verordnung der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker über die Prüfung für das Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik (Gas- und Sanitärtechnik-Befähigungsprüfungsordnung) Auf Grund der 22 und 352a Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 111/2002, wird verordnet: Anwendung der Allgemeinen Prüfungsordnung 1. Auf die Durchführung der Prüfung für das Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik ( 94 Z 25 GewO 1994) ist die Allgemeine Prüfungsordnung, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 2. Die Prüfung für das reglementierte Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik besteht aus 5 Modulen. Modul 1: Fachlich praktische Prüfung 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Folgende Arbeitsproben/Arbeitsgänge des Teil A sind zu prüfen, um die für den Beruf notwendigen Grundfertigkeiten zu beweisen: a) Anreißen und Zuschneiden, b) Biegen und Richten, c) Gewindeschneiden (auch Rohrgewinde), d) Löten, Gasschmelzschweißen und einfaches Elektroschweißen, e) Verlegen und Befestigen von Rohrleitungen, f) Verbinden und Dichten von Rohrleitungen, g) Installation von Gasverbrauchsgeräte aller Art und sanitärtechnische Einrichtungen aller Art (3) Die Prüfungskommission hat die Arbeitsproben/Arbeitsgänge so zu wählen, dass ein Prüfungskandidat sie in 5 Stunden beenden kann. Das Modul 1 Teil A darf maximal 6 Stunden dauern. Das Modul 1 Teil A ist ein einheitlicher Fachbereich. (4) Während der Arbeitszeit hat entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein. Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung des Prüfungskandidaten erforderlich ist. Modul 1 Teil B (5) Im Modul 1 Teil B ist die für die Unternehmensführung erforderlichen fachlichpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere die organisatorischen, planerischen, technischen und ausführenden Fertigkeiten in den beiden Fachbereichen Gas- und Sanitärtechnik zu beweisen. Für die positive Bewertung des Moduls 1 Teil B sind jedoch die weiterführenden Fertigkeiten auf höherem Niveau ausschlaggebend, wobei jeder Fachbereich positiv absolviert werden muss. Fachbereich Gastechnik: a) Gasanlagen, b) medizinische und technische Gase c) Abgasanlagen (Abgas- und Emissionsmessung), d) Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung alternativer Energien, e) Messkunde und Messtechnik f) Steuerungs- und Regelungstechnik WIFI NIEDERÖSTERREICH

13 Fachbereich Sanitärtechnik: a) Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen (insbesondere auch Anlagen für industrielle, gewerbliche und medizinische Zwecke), b) Entwässerungsanlagen, c) Hygienebestimmungen, d) Steuerungs- und Regelungstechnik e) Wasseraufbereitung, Schwimmbadtechnik f) Nass- und Trockenfeuerlöschanlagen (6) Die Ausarbeitung hat unter Einbeziehung der auf dem Markt befindlichen Einrichtungen, Apparate, Mess- und Regelsysteme, Materialien, Installationsbauteile und - Systeme sowie unter Bedachtnahme auf den aktuellen Stand der Technik auf den Gebieten des Umweltschutzes und des rationellen und wirtschaftlichen Energieeinsatzes und auf rationelle Herstellungs- und Arbeitsmethoden zu erfolgen. Hiebei sind die gültigen einschlägigen Rechtsvorschriften, technischen Richtlinien und Bestimmungen und berufsbezogenen Sondervorschriften zu berücksichtigen sowie die im Anhang angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufsumfanges Gas- und Sanitärtechnik. (7) Die Prüfungskandidaten dürfen bei der fachlichen praktischen Prüfung Fachbücher, Bestimmungen, technische Richtlinien, Tabellen, elektronische Hilfsmittel sowie Zeichenschablonen verwenden. Muster oder Übungsbeispiele dürfen nicht verwendet werden. (8) Die Prüfungskommission hat die Aufgabenstellung so zu wählen, dass ein Prüfungskandidat pro Fachbereich die Arbeiten in 7 Stunden beenden kann und darf maximal 8 Stunden dauern. Eine zeitliche Zusammenfassung der Fachbereiche ist zulässig. (9) Während der Arbeitszeit hat entweder ein Kommissionsmitglied oder eine andere geeignete Aufsichtsperson anwesend zu sein. Die Anwesenheit der gesamten Prüfungskommission während der gesamten Arbeitszeit ist nur insoweit erforderlich, als es für die Beurteilung der Leistung des Prüfungskandidaten erforderlich ist. (10) Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand. Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung 4. (1) Das Modul 2 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 2 Teil A (2) Folgende Kenntnisse sind zu prüfen: a) Die Themenstellung hat den Zweck den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Hiebei sind Prüfstücke, Materialproben, Demonstrationsobjekte, Werkzeuge, Zeichnungen oder Schautafeln heranzuziehen. Fragen über einschlägige Sicherheitsvorschriften, Schutzmaßnahmen und Unfallverhütung sowie über einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen sind miteinzubeziehen. b) Werkstoffkunde und Halbfabrikate (Apparate, Armaturen und Einbaumaterial), c) Gasgeräte und Gasanlagen, d) Wassergeräte und Wasseranlagen, e) Abwasseranlagen, f) feste und lösbare Verbindungen, g) Werkzeuge und Werkzeugmaschinen. (3) Die fachlich mündlich Prüfung des Teil A hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an eine Fachkraft zu stellen sind, zu orientieren. Das fachlich mündliche Prüfung hat mindestens 30 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 40 Minuten zu beenden und vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen WIFI NIEDERÖSTERREICH

14 Modul 2 Teil B (4) Das Modul 2 Teil B hat sich auf die angeführten Fachbereiche a) Gastechnik b) Sanitärtechnik c) Fragen der Unfallverhütung, d) Arbeitnehmerschutz, e) Umweltschutz f) facheinschlägige technische Richtlinien zu erstrecken. (5) Die fachlich mündliche Prüfung des Teil B hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, zu orientieren. Sie hat mindestens 40 Minuten zu dauern und ist jedenfalls nach 60 Minuten zu beenden und vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. (6) Das Modul 2 ist eine einheitlicher Gegenstand. Modul 3: fachlich schriftliche Prüfung 5. (1) Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung hat auf höherem fachlichen Niveau zu erfolgen, um die Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, nachweisen zu können. (2) Die Aufgabenstellung hat die fachlich und betrieblich notwendigen Kenntnisse aus den Fachbereichen a. Fachkunde, b. technische und angewandte Mathematik und physikalische Grundlagen c. Fachkalkulation d. kaufmännische schriftliche Kommunikation einzubeziehen. (3) Die schriftliche Prüfung hat mindestens 5 Stunden zu dauern. Sie ist nach maximal 6 Stunden zu beenden. (4) Das Modul 3 ist ein einheitlicher Gegenstand. (5) Folgende positiv abgeschlossenen Ausbildungen ersetzen die fachlich schriftliche Prüfung: a) Meisterprüfung Heizungstechnik b) Meisterprüfung Lüftungstechnik Eingeschränkter Prüfungsumfang 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Prüfungsordnung Gas- und Sanitärtechnik: a) Sanitär- und Klimatechniker Gas- und Wasserinstallation BGBl. II Nr. 269/1997 b) Sanitär- und Klimatechniker Heizungsinstallation BGBl. II Nr. 269/1997 c) Sanitär- und Klimatechniker Lüftungsinstallation BGBl. II Nr. 269/1997 d) Sanitär- und Klimatechniker Ökoenergieinstallation BGBl. II Nr. 265/2002 e) Rohrleitungsmonteur BGBl. Nr. 608/1974 idf 355/1976 f) Gasinstallateur BGBl. Nr. 209/1974 g) Wasserleitungsinstallateur BGBl. Nr. 210/1974 h) Zentralheizungsbauer BGBl. Nr. 573/1974 (2) Für Absolventen, mit einem erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idf BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für WIFI NIEDERÖSTERREICH

15 das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Prüfungsordnung Gas- und Sanitärtechnik ersetzt. Modul 4: Ausbilderprüfung 7. Das Modul 4 besteht in der Ausbilderprüfung gemäß 29 Berufsausbildungsgesetz. Modul 5: Unternehmerprüfung 8. Das Modul 5 besteht in der Unternehmerprüfung gemäß der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 in der geltenden Fassung. Bewertung 9. (1) Für die Bewertung der Fachbereichen gilt in sinngemäßer Anwendung der Leistungsbeurteilung, BGBl. Nr. 371/1974 idf BGBl II Nr. 35/1997 das Schulnotensystem von Sehr gut bis Nicht genügend. (2) Ein Modul ist positiv bestanden, wenn alle Fachbereiche positiv bewertet wurden. (3) Ein Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn wenigstens die Hälfte der abgelegten Fachbereiche mit der Note sehr gut bewertet und die übrigen Fachbereiche mit der Note gut bewertet wurden. Wiederholung 10. Nur jene Fachbereiche, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 11. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2004 in Kraft. (2) Die Prüfungsordnung der Befähigungsnachweisverordnung (BGBl. 78/1995) tritt mit 31. Jänner 2004 außer Kraft. (3) Personen, die die Prüfung nach Abs. 2 wiederholen, dürfen noch bis spätestens 6 Monate nach dem außer Kraft treten der Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 nach dieser Prüfungsordnung zur Wiederholungsprüfung antreten. Wahlweise dürfen sie aber auch nach der neuen Prüfungsordnung die Wiederholungsprüfung ablegen. (4) In Zweifelsfällen entscheidet der Leiter der Meisterprüfungsstelle, welche Fachbereiche nach der neuen Prüfungsordnung zu wiederholen sind. KommR. Wilfried Kugler Ing. Kersten Viehmann Bundesinnungsmeister Bundesinnungsgeschäftsführer PO Gas- und Sanitärtechnik Stand: 01/02/04 Anhang Berufsumfang Gas- und Sanitärtechnik Der positive Abschluss der Prüfungsordnung Gas- und Sanitärtechnik, ermöglicht die Durchführung von Tätigkeiten und Fertigkeiten, um die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Montage, Prüfung, Überprüfung, Reparatur und Instandsetzung von: a) Trink-, Nutz- und Abwasseranlagen sowie Feuerlöschanlagen b) Wasseranlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, medizinische Zwecke und Versorgungs-Sonderanlagen c) Entwässerungsanlagen für Wohnbau, Industrie, Gewerbe, für medizinische Zwecke und für Niederschlagwasser und Sonderanlagen d) Nassräumen, Schwimmbädern und medizinische Bädern in Kur-, Heil- und Krankenanstalten (Wellness) e) Sanitäre Einrichtungen, sanitäre Einrichtungsgegenstände und Anlagen f) Abwasserhebeanlagen, Kläranlagen und Abscheideinrichtungen g) Wasseraufbereitungsanlagen und Regenwassernutzungsanlagen Druckerhöhungsanlagen h) Anlagen zur Erwärmung von Trink- und Nutzwasser, auch unter Verwendung erneuerbarer Energie wie z.b. Solar, Wärmepumpen WIFI NIEDERÖSTERREICH

16 i) Gasanlagen und Abgasanlagen j) Umweltschutz und Hygiene im Bereich der Wasser-, Ablauf- und Gasinstallation (2) Bereiche, die nicht ausschließlich das Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik umfassen: a) Verlegung von Rohren und Anschluss für Tankstellen b) Reinigungsarbeiten, Wartung, Messung an rauchgasseitigen Flächen von Feuerstätten und Abgasmessung c) Zentrale Staubsaugeranlagen und deren Verlegungssysteme d) Dämmung und Korrosionsschutz von Gas-Wasser-Ablaufinstallationen und deren Systemen e) Anpassen von Heizungsanschlüssen und Lüftungsanschlüssen f) Montage von Accessoires, Duschabtrennung, Spiegel, Spiegelschränke, Badezimmermöbel und Saunakabinen g) kontrollierte Wohnraumlüftung h) Energiemanagement i) Energieberatung j) Einzug von Edelstahlrohren in vorhandenen Kaminsysteme Sanitärraum Einzel- und Zentralentlüftungsanlagen mit Herstellung und Installation der Lüftungsleitungen (3) Fachübergreifende Leistungen (gem. 32 GewO 97; wirtschaftlich sinnvolle Ergänzungsarbeiten) z.b: a) Verlegung von Fliesen b) Abdichtung und Isolierung c) Elektrische Anschlussarbeiten von Sicherheits-, Mess- und Regeleinrichtungen, Pumpen, Heizpatronen, Heizthermen und Motoren, Wärmeerzeugungsanlagen, alle sanitärtechnischen Geräte d) Malerarbeiten und Tapezieren e) Ausbesserungen am Estrich und Verputz f) Erdaushubarbeiten bis zu einer Tiefe von 125cm durchzuführen WIFI NIEDERÖSTERREICH

17 Meister- und Befähigungsprüfungen Prüfungsgebühren 2006 (werden jährlich angepasst) Gas- und 1 A pr 42,00 Sanitärtechnik 1 B pr 170,00 25 % 2 A m 42,00 2 B m 170,00 3 s 106,00 Heizungstechnik (H) 1 A pr 17,00 1 B pr 153,00 2 A m 8,00 2 B m 77,00 3 s 42,00 Klimatechnik (H) 1 B pr 153,00 2 A pr 8,00 2 B m 77,00 3 s 42,00 5 s,m 246,00 s - schriftliche Prüfung m - mündliche Prüfung pr - praktische Prüfung WIFI NIEDERÖSTERREICH

18 Abteilung Bildung - Meisterprüfungsstelle Wirtschaftskammer Niederösterreich Landsbergerstraße St. Pölten T 02742/851-DW F 02742/ E meisterpruefung@wknoe.at W Bitte vollständig ausfüllen, Zutreffendes _ ankreuzen, eigenhändig unterschreiben. Anmeldung zur Meister- bzw. Befähigungsprüfung O Modul 1 O Modul 2 O Modul 3 O Wiederholungsprüfung O Modul Ausbilderprüfung O Modul Unternehmerprüfung O O Zusatzprüfung Dienstprüfung (nur bei Fremdenführern) im Handwerk/Gewerbe (hier keine Angabe bei der Anmeldung zum Modul 4 bzw. Modul 5): (nur bei Fremdenführer: SPRACHE UNBEDING ANGEBEN!!) (nur bei Technische Büros: FACHGEBIET UNBEDINGT ANGEBEN!!) Vor- und Zuname lt. Geburtsurkunde (bzw. Heiratsurkunde bei Namensänderung) Titel Sozialversicherungsnummer (4-stellig) Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Geschlecht (m/w) Geburtsort Bundesland Geburtsland (= Staat bzw. Nation) Wohnadresse PLZ / Ort Telefonnummer (tagsüber erreichbar) Fax E Mailadresse Diesem Anmeldeformular sind folgende Unterlagen beizulegen! WIFI NIEDERÖSTERREICH

19 (Bitte fremdsprachige Nachweise übersetzen lassen und gut lesbare Kopien vorlegen) 1. Geburtsurkunde (bei Namensänderung zusätzlich Heiratsurkunde) 2. Nachweis zur Führung eines akademischen Grades, einer Standesbezeichnung oder Ähnliches 3. Gegebenenfalls Nachweise über die Ablegung oder den Entfall der Ausbilderprüfung 4. Gegebenenfalls Nachweise über die Ablegung oder den Entfall der Unternehmerprüfung 5. Gegebenenfalls Nachweise über die Ablegung einer einschlägigen Schul- oder Lehrabschlussprüfung 6. Zahlungsbeleg(e) über die einbezahlte(n) Prüfungsgebühr(en) 7. Kandidaten, die sich zu einer Zusatzprüfung anmelden, müssen nur das einschlägige Meister- bzw. Befähigungsprüfungszeugnis und das Ausbilder- und Unternehmerprüfungszeugnis in Kopie vorlegen Ich bin bisher zu einer Prüfung in diesem Handwerk/Gewerbe oder zur Ausbilder- bzw. Unternehmerprüfung O noch nicht angetreten O bereits... mal angetreten, zuletzt am... in... Ich kann frühestens ab... zur Prüfung antreten. Lehrabschlussprüfung erfolgreich abgelegt am:... im Lehrberuf:... Lehrberechtigter: Firma... Betriebsstandort... Firma... Betriebsstandort... Arbeitgeber während der letzten 3 Jahre: Firma... Betriebsstandort... Firma... Betriebsstandort... Ich erteile meine ausdrückliche Zustimmung, dass folgende persönliche Daten (wie) Name, Wohnadresse, Alter, Art der abgelegten Prüfung im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung veröffentlicht und interessierten Wirtschaftskreisen weitergegeben werden können. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine schriftlichen Arbeiten zwei Wochen nach der erfolgreichen Ablegung der Prüfung bzw. der dafür maßgeblichen Prüfungsteile vernichtet werden Ort und Datum Unterschrift WIFI NIEDERÖSTERREICH

20 Vermerke der Meisterprüfungsstelle: Bitte beachten Sie, dass unvollständige und nicht fristgerecht eingelangte Anmeldungen NICHT bearbeitet werden können. Eine vollständige Anmeldung besteht aus dem original unterschriebenen Anmeldeformular inklusive allen, dem Gewerbe spezifischen, auf der Vorderseite angeführten Unterlagen. Fristgerecht bedeutet, dass die Anmeldung spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Termin in der Meisterprüfungsstelle eingelangt sein muss. (GewO Ziffer 2) WIFI NIEDERÖSTERREICH

21 Unternehmer/innentraining TE: 192 EUR 990,-- Das WIFI-Unternehmer/innentraining bereitet Sie auf Ihre Unternehmer/innenlaufbahn aber auch auf die Unternehmerprüfung gezielt vor! Wir vermitteln Ihnen durch Fallbeispiele und Projektarbeiten in die Praxis umsetzbares Wissen, das Sie zur effizienten Unternehmensführung qualifiziert. Die Unternehmerprüfung ist als Teil der Meisterprüfung für Handwerke bzw. der Befähigungsprüfung für viele gebundene Gewerbe eine verpflichtende Voraussetzung zur selbstständigen Ausübung eines Gewerbes. Sie kann von der fachlichen Prüfung zeitlich getrennt als eigene Prüfung abgelegt werden. Durch das Unternehmer/innentraining inkl. Unternehmensplanspiel werden Sie auf Ihre Unternehmerprüfung optimal vorbereitet. Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt auch das Modul Ausbilderprüfung von Meisterund Befähigungsprüfungen. Prüfungsstoff, Zulassungsbestimmungen: Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der Antritt zur Prüfung ist an keine Zulassungsvoraussetzungen gebunden. Der Prüfungsstoff umfasst die Gebiete: - Kommunikation und Verhalten - Marketing - Organisation - Unternehmerische Rechtskunde - Rechnungswesen - Mitarbeiter/innenführung und Personalmanagement Ersatz der Unternehmerprüfung: Die Absolventen/Absolventinnen diverser Schulen (zb Handelsakademie oder Handelsschule) oder einer kaufmännischen Lehre sind von der Prüfung befreit. Informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Meisterprüfungsstelle. Anmeldung und Information: Unternehmer/innentraining: WIFI St. Pölten, Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten, Tel. (02742) Unternehmerprüfung: Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer NÖ Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten, Tel. (02742) 851 Das WIFI-Unternehmer/innentraining ist nicht nur für zukünftige Führungskräfte bzw. Unternehmer/innen, welche die Unternehmerprüfung aus gewerberechtlichen Gründen benötigen, interessant. Sie lernen mit Unternehmer/innenaufgaben umzugehen. Diesen Kurs führen wir auch mit der Lehrmethode Blended Learning durch. Sie absolvieren 32 Trainingseinheiten (TE) im WIFI und durchschnittlich 160 Stunden im Selbststudium. Bestimmen Sie Ihr Lerntempo selbst, sparen Sie Zeit und Fahrtkosten. St. Pölten 21. Aug. bis 22. Sep jew. Mo bis Fr (fallweise Sa) 8 bis 16 Uhr k Amstetten 5. Sep bis 18. Jän jew. Di bis Do bis 22 Uhr k Mödling 15. Sep. bis 7. Dez jew. Fr 14 bis Uhr und Sa 8 bis 16 Uhr k St. Pölten 18. Sep. bis 20. Okt jew. Mo bis Fr (fallweise Sa) 8 bis 16 Uhr k Mistelbach 6. Okt bis 27. Jän jew. Fr 14 bis Uhr und Sa 8 bis 16 Uhr k WIFI NIEDERÖSTERREICH

22 Neunkirchen 16. Okt. bis 24. Nov jew. Mo bis Fr 8 bis 16 Uhr k St. Pölten 6. Nov. bis 7. Dez jew. Mo bis Fr (fallweise Sa) 8 bis 16 Uhr k St. Pölten 8. Jän. bis 8. Feb jew. Mo bis Fr (fallweise Sa) 8 bis 16 Uhr k Gänserndorf 15. Jän. bis 16. Feb jew. Mo bis Fr (fallweise Sa) 8 bis 16 Uhr k Mödling 19. Jän. bis 3. Mai 2007 jew. Fr 14 bis und Sa 8 bis 16 Uhr St. Pölten k 12. Feb. bis 15. März 2007 jew. Mo bis Fr (fallweise Sa) 8 bis 16 Uhr k St. Pölten 13. Feb. bis 21. Juni 2007 jew. Di bis Do bis 22 Uhr k Gmünd 23. Feb. bis 19. Mai 2007 jew. Di bis Do bis 22 Uhr k Neunkirchen 2. März bis 2. Juni 2007 jew. Fr 14 bis Uhr und Sa 8 bis 16 Uhr k St. Pölten 26. März bis 26. April 2007 jew. Mo bis Fr (fallweise Sa) 8 bis 16 Uhr k St. Pölten 21. Mai bis 22. Juni 2007 jew. Mo bis Fr (fallweise Sa) 8 bis 16 Uhr k WIFI NIEDERÖSTERREICH

23 TE: 28 Solaranlagentechnik EUR 257,00 Sie sind Gas- und Wasserinstallateur/in oder Zentralheizungsbauer/in, der/die sich zum Spezialisten/zur Spezialistin für Solaranlagen ausbilden lassen will. In diesem Kurs werden die Grundkenntnisse über den Aufbau und die Einsatzgebiete von Solaranlagen vermittelt. Die Planung, Dimensionierung und die Konzipierung von Anlagen bildet einen weiteren Schwerpunkt der Ausbildung. Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Messübungen und praktische Arbeiten an der Solaranlage, wie den Einbau der Komponenten in Demo-Anlagen, komplettieren die Schulung. Zistersdorf 19. bis 21. Jänner 2007 jew. Fr 14 bis 21 Uhr Wf p und Sa 8 bis 15 Uhr TE: 28 Wärmepumpentechnik EUR 257,00 Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung auf dem Gebiet Sanitär- und Klimatechnik. Sie sind Gas- und Wasserinstallateur/in oder Zentralheizungsbauer/in, der/die sich zum Spezialisten/zur Spezialistin für Wärmepumpen ausbilden lassen will. In diesem Kurs werden die Grundkenntnisse über den Aufbau und die Einsatzgebiete von Wärmepumpen vermittelt. Die Planung, Dimensionierung und die Konzipierung von Anlagen bildet einen weiteren Schwerpunkt der Ausbildung. Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung, Messübungen und praktische Arbeiten an der Wärmepumpenanlage, wie füllen und absaugen der Anlagenteile sowie die Programmierung der Regelung komplettieren die Schulung. Zistersdorf 16. bis 24. Feb jew. Fr 14 bis 21 Uhr Wf p und Sa 8 bis 15 Uhr TE: 32 Ölfeuerung I Kleinanlagen EUR 338,00 Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung auf dem Gebiet Sanitär- und Klimatechnik. Bei Nachweis einer entsprechenden Ausbildung als Kundendienstmonteur/in durch den/die Arbeitgeber/in oder einer Schulungsbestätigung, kann auf die Absolvierung dieses Grundkurses verzichtet und gleich der Teil II besucht werden. Sie sind Gas- und Wasserinstallateur/in oder Zentralheizungsbauer/in, der/die sich zum Spezialisten/zur Spezialistin für Ölheizungsanlagen und Gasgeräte ausbilden lassen will. In diesem Kurs werden die Grundkenntnisse für Einsteiger/innen im Umgang mit Ölfeuerungen bei Kleinanlagen vermittelt. Grundlagen der Verbrennung, Aufbau und Funktion von HEL-Gebläsebrennern sowie praktische Arbeiten, wie Einstellung, Wartung und Fehlersuche, sind Themen dieser Ausbildung. St. Pölten 15. bis 23. Dez jew. Fr und Sa 7.45 bis 16 Uhr Wf p WIFI NIEDERÖSTERREICH

24 TE: 40 Ölfeuerungen II EUR 547,00 Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung auf dem Gebiet Sanitär- und Klimatechnik und Grundkenntnisse in der Wartung von Ölbrennern, die im Kurs Ölfeuerungen I vermittelt werden. Bei Nachweis einer entsprechenden Ausbildung als Kundendienstmonteur/in durch den/die Arbeitgeber/in oder einer Schulungsbestätigung, kann der Grundkurs Ölfeuerung I entfallen. Sie sind Gas- und Wasserinstallateur/in oder Zentralheizungsbauer/in, der/die sich zum Spezialisten/zur Spezialistin für Ölheizungsanlagen und Gasgeräte ausbilden lassen will. In diesem Kurs wird die Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Inbetriebnahme von HEL- und L- Ölbrennern, ein- und zweistufig, vermittelt. Die Störungssuche ist ebenfalls ein zentrales Thema. St. Pölten 26. Jän. bis 3. Feb. jew bis 16 Uhr (5 Tage) Wf p TE: 32 Gasheizgerätetechnik I (inkl. Brennwertnutzung) EUR 338,00 Voraussetzungen: Lehrabschlussprüfung auf dem Gebiet Sanitär- und Klimatechnik. Bei Nachweis einer entsprechenden Ausbildung als Kundendienstmonteur/in durch den/die Arbeitgeber/in oder einer Schulungsbestätigung, kann auf die Absolvierung dieses Grundkurses verzichtet und gleich der Teil II besucht werden. Sie sind Gas- und Wasserinstallateur/in oder Zentralheizungsbauer/in, der/die sich zum Spezialisten/zur Spezialistin für Ölheizungsanlagen und Gasgeräte ausbilden lassen, und umfassende Informationen über die Brennwertnutzung in der Praxis erlangen will. In diesem Kurs werden die Grundkenntnisse für Einsteiger/innen in die Spezialausbildung im Umgang mit Wandheizgeräten und atmosphärischen Gaskessel vermittelt. Sie erlangen auch Grundkenntnisse über die Nutzung des Brennwertes unterschiedlicher Brennstoffe. Grundlagen der Verbrennung, Aufbau und Funktion der verschiedenen Gasheizgeräte sowie praktische Arbeiten, wie Einstellung, Inbetriebnahme, Messen, Instandhaltung, Wartung und Fehlersuche, sind Themen der Ausbildung. St. Pölten 16. bis 24. Feb jew. Fr und Sa 7.45 bis 16 Uhr Wf p TE: 40 Gasheizgerätetechnik II EUR 547,00 Voraussetzungen: Lehrabschlussprüfung auf dem Gebiet Sanitär- und Klimatechnik und Grundkenntnisse in der Wartung von Gasheizgeräten, die im Kurs Gasheizgerätetechnik I vermittelt werden. Bei Nachweis einer entsprechenden Ausbildung als Kundendienstmonteur/in durch den/die Arbeitgeber/in oder einer Schulungsbestätigung, kann der Grundkurs Gasheizgerätetechnik I entfallen. Sie sind Gas- und Wasserinstallateur/in oder Zentralheizungsbauer/in, der/die sich zum Spezialisten/zur Spezialistin für Ölheizungsanlagen und Gasgeräte ausbilden lassen will. In diesem Kurs wird die Wartung, Störungssuche, Reparatur, Instandsetzung und Inbetriebnahme von atmosphärischen Gasbrennern, ein- und zweistufigen Gebläsebrennern und Vormischbrennern vermittelt. St. Pölten 2. bis 10. März 2007 jew bis 16 Uhr (5 Tage) Wf p 2., 3., 8., 9. und 10. März WIFI NIEDERÖSTERREICH

25 TE: 120 Seminar für Lüftungstechnik und EUR 1.378,00 Grundausbildung in Kältetechnik für Zentralheizungsbauer/innen Zielgruppe: Meister/in im Zentralheizungsbau, Techniker/in im Zentralheizungsbau, HTL-Absolvent/in. Voraussetzung: Meisterprüfung für Zentralheizungsbau, WIFI-Techniker/innenprüfung für Zentralheizungsbau oder eine gleichwertige Ausbildung (HTL, etc.). In diesem Kurs werden wesentliche Kenntnisse für Planung, Bau, Dokumentation und Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen, kontrollierter Wohnraumlüftung, Hallenbadentfeuchtung und Grundkenntnisse in Kältetechnik für Klimageräte und Wärmepumpen vermittelt. Trainer: Adolf Schranz St. Pölten 30. Nov bis 20. Jän jew. Do bis Sa Wf p 7.45 bis 16 Uhr (15 Tage), kursfrei: 23. Dez bis 7. Jän TE: 28 Spezialist/in für Heizungshydraulik und Regeltechnik EUR 248,00 Voraussetzungen: Lehrabschlussprüfung auf dem Gebiet Sanitär- und Klimatechnik sowie grundlegendes Wissen in Elektrotechnik. Sie sind Zentralheizungsbauer/in, der/die eine umfassende Ausbildung für die optimale Regelung von Heizungsanlagen anstrebt. In diesem Kurs wird Spezialwissen über Heizungshydraulik und Regeltechnik vermittelt. Neben dem theoretischen Unterricht werden umfangreiche praktische Übungen durchgeführt. Zistersdorf 21. bis 29. April 2007 jew. Fr 14 bis 21 Uhr und Wf p Sa 8 bis 15 Uhr WIFI NIEDERÖSTERREICH

26 TE: 28 Energiegewinnung mittels Biomasse EUR 270,00 Voraussetzung: Lehrabschlussprüfung auf dem Gebiet Sanitär- und Klimatechnik. Diese Form der Energiegewinnung ist besonders in Österreich eine kostensparende Alternative zu anderen Technologien. Sie sind Gas- und Wasserinstallateur/in oder Zentralheizungsbauer/in, der/die umfassende Kenntnisse über die Energiegewinnung mittels Biomasse erlangen will. Folgende Inhalte werden vermittelt: Forstliche Biomasse, Holzpellets-Qualität, Bezugsquellen, Grundlagen der Holzverbrennung (technische Umsetzung, bauliche Anforderungen) Baurecht und Bautechnik, gesetzliche Rahmenbedingungen, Abgasführung, Kamin, Brandschutz, Pelletsfeuerungen (Anlagensysteme), Einbaubeispiele, Hackgutfeuerungen (Anlagensysteme), Einbaubeispiele, Scheitholzfeuerungen (Einbaubeispiele), Pufferspeicherdimensionierung, Solarenergiekombination, hydraulische Einbindung (Schaltschemas), Förderungen, Kostenvergleich, praktisches Arbeiten an verschiedenen Biomassekesseln, Montage und Inbetriebnahme, Service, Wartung, Bedienungs- und Störungsbehebungsanleitung, Abgasmessungen, Getreideheizung. Eine Exkursion zur Besichtigung diverser Anlagen rundet die Ausbildung ab. Zistersdorf 9. bis 17. März 2007 jew. Fr 14 bis 21 Uhr und Wf p Sa 8 bis 15 Uhr TE: 80 Rauch- und Abgasmessungen EUR 817,00 Voraussetzung ist eine Lehrabschlussprüfung als Gas- und Wasserleitungsinstallateur/in und/oder Zentralheizungsbauer/in und/oder als Rauchfangkehrer/in oder der Einsatz im Werkskundendienst als Elektriker/in bei Firmen, die über eine Hauptberechtigungsnummer verfügen. Sie erlernen die theoretischen und praktischen Grundlagen zur Überprüfung von Heizungsanlagen. Im Heizungslabor werden die Messdaten erfasst und in das Prüfprotokoll übertragen. Der Kurs endet mit einer Abschlussprüfung. Mit dem Zeugnis sucht der Betrieb bei der NÖ-Landesregierung um eine Prüfnummer an. Sie sind damit berechtigt, Feuerungsanlagen zu überprüfen und Befunde auszustellen. Im Teilnahmebeitrag ist der Prüfungsbeitrag enthalten. St. Pölten 2. bis 23. Nov jew bis 16 Uhr (10 Tage) Wf p Prüfung: 24. Nov. 2006, Sa 7.45 Uhr St. Pölten 12.April bis 3. Mai 2007 jew bis 16 Uhr (10 Tage) Wf p Prüfung: 5. Mai 2007, Fr 7.45 Uhr WIFI NIEDERÖSTERREICH

27 Organisation Ansprechpartner/innen im WIFI Niederösterreich Vor- und Zuname: Ing. Rainer Deutsch Tel.: (02742) Vor- und Zuname: Helga Sluga Tel.: (02742) Fax: DW fachliche Kursauskunft: Vor- und Zuname: Adolf Schranz Tel.: (02742) Kundenservice Auskunft, Beratung und Anmeldung Adresse: WIFI Niederösterreich, Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten Telefon: (02742) Fax: (02742) Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7 bis 19 Uhr Sa 7 bis 13 Uhr In der schulfreien Zeit gelten eingeschränkte Öffnungszeiten: Mo bis Fr 7.30 bis 16 Uhr kundenservice@noe.wifi.at WIFI NIEDERÖSTERREICH

28 WIFI-ANMELDEFAX I C H M E L D E M I C H A N : Veranstaltung 1 Kursnummer Veranstaltungsort Termin 2 Kursnummer Veranstaltungsort Teilnehmer/in Vor- und Zuname Geburtsdatum und -ort Straße, Haus-Nr. PLZ ( ) Ort Termin Titel Anmeldung auch ganz einfach im Internet unter: Telefon (tagsüber) Datum Unterschrift (bzw. Firmenstempel) Stornobedingungen: 7 Tage vor Kursbeginn kostenlos, bis Kursbeginn 50%, ab dem Tag der Veranstaltung 100% des Teilnahmebeitrags. Rechnung an (zutreffendes bitte ankreuzen) Privat (siehe oben) Firma Firma Straße PLZ ( ) Ort Telefon (tagsüber) Einfach anmelden: per Fax: (02742) per Telefon: (02742) persönlich: Mariazeller Straße 97, 3100 St. Pölten per kundenservice@noe.wifi.at WIFI NIEDERÖSTERREICH

29 Förderungsmöglichkeiten Förderungseinrichtung Zielsetzung: Zielgruppe: Nähere Infos: AKNÖ Bildungsbonus Kurse, die ab dem 1. Sep beginnen und mit dem AK-Plus- Logo gekennzeichnet sind, werden mit EUR 100,00 jährlich gefördert. Wiedereinsteiger/innen erhalten EUR 150,00. AKNÖ-Mitglieder anzufordern bei der AK NÖ unter der Gratis-Hotline NÖ Bildungsförderung Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahren und Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld (Karenz) erhalten 50 %, Wiedereinsteiger/innen, Arbeitnehmer/innen über 45 Jahre und Sozialhilfebezieher/innen erhalten 80 % der Kurskosten. Von 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2010 können höchstens EUR 2.640,-- als Förderung in Anspruch genommen werden. Begabtenförderung Förderung der Kurskosten, max. EUR 1.200,00 pro Antrag. Gefördert werden: Kurse für Selbstständigwerden, Kurse für Höherqualifizierung, Auslandsaufenthalte für Berufspraktika, Sprachkurse bzw. fachspezifische Höherqualifizierungskurse. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Bildungsfreibetrag Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (ESF) 16 EStG. Förderung der Ausbildungsinvestitionen als Werbungskosten für unselbstständig Erwerbstätige bzw. als Betriebsausgaben für Unternehmen. 4 EStG: Förderung der Ausbildungs-investitionen der Betriebe durch einen 20%igen Bildungsfreibetrag. Neben den Ausbildungskosten können im Rahmen des Arbeitsmarktservicegesetzes noch Beihilfen gewährt werden: Beihilfen zu den Unterkunftskosten Beihilfe zur Deckung des Lebens-unterhalts Beihilfe zu den Reisekosten Individualbeihilfen, wie Kinderbetreuungsbeihilfen etc. Sicherung der Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen durch Weiterqualifizierung und Flexibilität am Arbeitsmarkt. österr. Staatsbürger/in oder Bürger/in eines EWR- Mitgliedstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ Lehrlinge und Lehrabsolventen/- absolventinnen unter 35 Jahren Arbeitnehmer/innen, Unternehmer/innen Unternehmer/innen Arbeitnehmer/innen Arbeitgeber/innen von Frauen und Männern ab 45 Jahren, sowie unqualifizierten Männern unter 45 Jahren NÖ Landesregierung, Abt. Allg. Förderung F3, Bankmannring 5, 2100 Korneuburg, Tel. (02262) , IFA Verein, Roswitha Hinterstein, Rainergasse 38, 1050 Wien, Tel. (01) regionales Finanzamt oder regionales Finanzamt oder Klären Sie die Möglichkeit einer Beihilfe durch das Arbeitsmarkt-service vor Kursbeginn mit der Regionalgeschäftsstelle des AMS (Wohnsitzarbeitsamt) Regionalgeschäftsstelle des AMS WIFI NIEDERÖSTERREICH

30 Bildungskarenz Josef-Hesoun-Fonds der Arbeiterkammer TOP-Kursgeld für Lehrlinge Sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen 3 Jahre gedauert hat, kann eine Bildungskarenz, gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, für die Dauer von mind. drei Monaten bis zu 1 Jahr vereinbart werden. Die Kursbeihilfen werden an Arbeit-nehmer/innen vergeben, die nach ihrer Lehrausbildung Fachkurse besuchen, die einer beruflichen Qualifizierung dienen bzw. die aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung erforderlich sind. Zusatzqualifikation auf einem der folgenden Gebiete: EDV: ECDL (europäischer Computerführerschein) berufsspezifische Zusatzqualifikation Fremdsprachen persönlichkeitsbildende Seminare Förderhöhe: einmalig bis zu EUR 400,00 Arbeitnehmer/innen arbeiterkammerumlagepflich tige Arbeit-nehmer/innen aus NÖ Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in NÖ, aufrechtem Lehrverhältnis und Nachweis über Zusatzqualifikation Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. Regionalgeschäftsstelle des AMS Arbeiterkammer NÖ Windmühlgasse 28, 1060 Wien, Tel. (01) NÖ Landesakademie Dr. Roswitha Straihammer, PF 80, 3109 St. Pölten, Tel. (02742) oder Women Network women-network ist eine Initiative für niederösterreichische Frauen, die den Schritt zum eigenen Unternehmen planen oder bereits selbstständig tätig sind. Förderungshöhe: max. 35% bzw. EUR 500,00 der Kurskosten Frauen, auf dem Weg zur Selbstständigkeit oder bereits selbstständig tätig sind Frau in der Wirtschaft NÖ, Herrengasse 10, 1014 Wien, Mag. Silvia Kienast, Tel. (01) Berufsausbildungsmaßnahm en für Land- und Forstwirtschaft Stand: März 2005 Besuch von mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten betrauten Personen von Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von 8 Einheiten. Bewirtschafter/in eines landund forstwirtschaftl. Betriebs, mitarbeitende/r Familienangehörige/r, landund forstwirtschaftliche/r Lohnarbeiter/in Landwirtschaftl. Koordinationsstelle, Lako beim Amt der NÖ LR, Frauentorgasse 72-74, 3430 Tulln, Tel. (02272) NÖ HYPO-Bildungskonto Die NÖ HYPO-Bank stellt Ihnen für die Dauer Ihres WIFI-Kurses (bis des Kursabschlussjahres) einen kostenlosen Überziehungsrahmen im Ausmaß der Kurskosten (aufgerundet auf 500,00 mind ,00 max ,00) für Ihr aktuelles NÖ HYPO-Online-Konto zur Verfügung. Und das inklusive aller Leistungen. Nähere Informationen erhalten Sie in allen NÖ HYPO- Geschäftsstellen (zu finden unter oder unter Tel. (02742) WIFI NIEDERÖSTERREICH

31 Allgemeine Geschäftsbedingungen RASCHE ANMELDUNG SICHERT IHREN KURSPLATZ Um die Effizienz der WIFI-Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Teilnehmer/innenzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Einlangens gereiht. Sichern Sie sich durch frühzeitige Anmeldung Ihren Kursplatz! DER TEILNAHMEBEITRAG Teilnahmebeitrag und Prüfungsbeiträge enthalten keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 fällt. Zahlen Sie den Teilnahme- bzw. Prüfungsbeitrag jeweils vor Veranstaltungsbeginn ein. Bei Seminaren, die in einem Seminarhotel stattfinden, sind die Aufenthaltskosten nicht im Teilnahmebeitrag enthalten. STORNOBEDINGUNGEN Stornierungen werden vom WIFI grundsätzlich nur schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann, sofern in der Einladung nicht anders angegeben, bis zu 7 Tagen vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung wird eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet. Bei Stornierungen am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig. Die Nominierung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist möglich, diese/r muss jedoch den Teilnahmevoraussetzungen entsprechen. Der/Die ursprüngliche Teilnehmer/in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. RÜCKTRITTSRECHT VON DER KURSANMELDUNG IM SINNE DES FERNABSATZGESETZES Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax oder , steht dem/der Teilnehmer/in als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Kurse/Seminare, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. RÜCKTRITT VOM AUSBILDUNGSVERTRAG Das WIFI behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurück gezahlt. DIE ARBEITSUNTERLAGEN In den Seminar- und Kursbeiträgen sind grundsätzlich die Arbeitsunterlagen inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial im WIFI ist nicht möglich. DIE TEILNAHMEBESTÄTIGUNG Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, wenn Sie mindestens 75 % der Veranstaltung besucht und den Kursbeitrag eingezahlt haben. DUPLIKATE VON ZEUGNISSEN UND AUSWEISEN Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat angefordert werden. Die Duplikatsgebühr beträgt 22,00. VERANSTALTUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKTSERVICE sind durch das Zeichen gekennzeichnet und werden vom WIFI im Auftrag des niederösterreichischen Arbeitsmarktservice durchgeführt. Diese Kurse werden vom Arbeitsmarktservice finanziert. Nähere Auskünfte sowie Anmeldung bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnsitzarbeitsamt). ÄNDERUNGEN IM VERANSTALTUNGSPROGRAMM Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmer/innenzahl ab. Das WIFI behält sich Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten und Kursinhalten, insbesondere aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmenden werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber dem WIFI sind daraus nicht abzuleiten. TRAININGSEINHEITEN (TE) Die Dauer der Veranstaltungen ist in Trainingseinheiten (TE) angegeben. Eine Trainingseinheit dauert 50 Minuten (Ausnahme Werkmeisterschulen: 1TE 45 Minuten). VERANSTALTUNGSABSAGE Muss eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, zb Fahrtkosten, Verdienstentgang etc. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der/des Vortragenden oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Stand: März WIFI NIEDERÖSTERREICH

32 Notizen WIFI NIEDERÖSTERREICH

Kundmachung der Bundesinnung der Mechatroniker vom 30. Jänner 2004 (gemäß 22a GewO 1994)

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Kundmachung der Bundesinnung Elektro-, Audio-, Video- und Alarmanlagentechniker vom 30. Jänner 2004 (gemäß 22a GewO 1994)

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