8076 Grundausbildung der Massage

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1 Warum Sie den Lehrgang Grundausbildung der Massage besuchen sollen: Ausbildungslehrgang mit anerkanntem Abschluss und Berufsqualifikation. Im Lehrgang eignen Sie sich umfassend und von Grund auf die für das Berufsbild Masseur erforderlichen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse und Fertigkeiten an. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Abschluss mit kommissioneller Prüfung und Zeugnis. Nach absolviertem Lehrgang können Sie als Masseur arbeiten. Sie haben danach die Möglichkeit, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten und verfügen damit über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach Ablegung der Befähigungsprüfung und entsprechender Berufspraxis können Sie sich selbständig machen Voraussetzungen für die Lehrabschlussprüfung Voraussetzung für den Antritt ist eine facheinschlägige Praxis im Umfang der halben Lehrzeit. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig (vor der Kursanmeldung) in der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer, ob Sie auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen. Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ: Wiener Str. 150, 4024 Linz, Tel , oder im Internet unter Nach erfolgreich abgeschlossenem Kurs können Sie bei der Prüfungsstelle um Befreiung vom theoretischen Teil der Lehrabschlussprüfung ansuchen. Die Teilnehmer: Alle, die den Masseurberuf erlernen wollen. Seite 1 von 6

2 Die Inhalte: Massagetechniken in Theorie und Praxis: Klassische Massage: Grundgriffe, Anwendungsgebiete, Indikationen, Kontraindikationen Fußreflexzonenmassage: Zonen nach Marquat Manuelle Lymphdrainage: Technik nach Bringezu Akupunktmassage: Techniken nach Penzl bzw. Hankowetz Bindegewebsmassage: Technik nach Dicke-Teirich-Leube Segmentzonenmassage: Technik nach Gläser/Dalicho-Quilitzsch Ernährungslehre Anatomie, Pathologie und Muskellehre Erste Hilfe und Hygiene Balneo-, Hydro- und Ultraschalltherapie Dokumentation Fachkunde und Fachrechnen Grundlagen der Kommunikation Recht Praktische Übungen in allen Massagetechniken Hinweis für alle, die nach dem Lehrgang zur Lehrabschlussprüfung antreten wollen: Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig (vor der Kursanmeldung) in der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer, ob Sie auch tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen. Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ: Wiener Str. 150, 4024 Linz, Tel , oder im Internet unter Nach erfolgreich abgeschlossenem Kurs können Sie bei der Prüfungsstelle um Befreiung vom theoretischen Teil der Lehrabschlussprüfung ansuchen. Seite 2 von 6

3 Die Gewerbeausübung: Für das Gewerbe der Massage ist zusätzlich zur Befähigungsprüfung eine der nachfolgenden Voraussetzungen nachzuweisen (ausgenommen Shiatsu, Ayurveda- Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik und andere ganzheitlich in sich geschlossene Systeme): Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Studienrichtung Humanmedizin und eine mindestens sechsmonatige fachliche Tätigkeit, oder Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Masseur, eine nachfolgende mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit sowie den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs über die weiterführende Fachausbildung der Masseure, mit dem nicht vor Ablauf von eineinhalb Jahren der fachlichen Tätigkeit begonnen wurde, oder Zeugnis über den erfolgreichen Besuch des Lehrganges über die Grundausbildung der Massage (Kurs Nr. 8076), eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit sowie den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs über die weiterführende Fachausbildung für Masseure, oder Zeugnis über die erfolgreiche Ausbildung zum Heilbademeister und Heilmasseur oder zum Medizinischen Masseur und eine nachfolgende mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit sowie den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs über die weiterführende Fachausbildung für Masseure, oder Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer einschlägigen, mindestens zweijährigen berufsbildenden Schule, eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit und der erfolgreiche Besuch des Lehrgangs über die weiterführende Fachausbildung für Masseure, oder Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Ausbildung zum Physiotherapeuten oder Heilmasseur sowie eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit und die Unternehmerprüfung. Die Unternehmerprüfung entfällt bei Nachweis einer ununterbrochenen dreijährigen freiberuflichen Tätigkeit als Physiotherapeut oder Heilmasseur. Die Befähigungsprüfung: Die Befähigungsprüfung besteht aus 5 Modulen: Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung Modul 4: Ausbilderprüfung (entfällt bei Besuch des Ausbildertrainings (Kursnr. 0252), sowie bei erfolgreich abgelegter Unternehmerprüfung) Modul 5: Unternehmerprüfung Seite 3 von 6

4 Die Unternehmerprüfung: Einzige Voraussetzung für den Prüfungsantritt ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der Prüfungsstelle der Wirtschaftskammer OÖ, Wiener Straße 150, 4021 Linz, Tel.: (Fr. Egger), Internet: wann die Prüfung stattfindet. Entfall des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung (mit ): Der Prüfungsteil Unternehmerprüfung entfällt bei Nachweis folgender Voraussetzungen: 1. Erfolgreich abgelegte Prüfungen: Unternehmerprüfung als Einzelprüfung Prüfungsteil Unternehmerprüfung im Rahmen einer Meisterprüfung oder einer Prüfung zum Nachweis der Befähigung für ein gebundenes Gewerbe oder für ein reglementiertes Gewerbe Kaufmännisch-rechtskundlicher Teil im Rahmen einer Meisterprüfung Eine dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz entsprechende Meisterprüfung Bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein konzessioniertes Gewerbe oder bis zum Ablauf des 30. Juni 1993 oder nach diesem Zeitpunkt im Rahmen der Erbringung des Befähigungsnachweises für ein gebundenes Gewerbe oder für ein nicht als Handwerk eingestuftes reglementiertes Gewerbe oder ein konzessioniertes Verkehrsgewerbe auf andere Art als durch die erfolgreiche Ablegung des Prüfungsteiles Unternehmerprüfung nachgewiesene unternehmerische Kenntnisse in vergleichbarem Umfang Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf 2. Eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen 3. Erfolgreicher Abschluss einer der nachfolgenden Schulen, Ausbildungen oder Lehrgänge: Handelsakademie sowie deren Sonderformen Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe und deren Sonderformen Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten sowie deren Sonderformen Berufsbildende höhere Schulen einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Dem Schulorganisationsgesetz unterliegende Speziallehrgänge, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Seite 4 von 6

5 Dreijährige Handelsschule oder eine mindestens dreijährige Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht, in der eine der Handelsschule entsprechende betriebswirtschaftlich-kaufmännische Ausbildung vermittelt wird Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule und Tourismusfachschule Hotelfachlehrgang für Erwachsene der Salzburger Tourismusschule Bischofshofen Mindestens dreijährige gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen Mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schulen einschließlich der mindestens dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, sofern nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Werkmeisterschulen oder Bauhandwerkerschulen, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind oder ein Zusatzlehrgang im Ausmaß von mindestens 80 Stunden erfolgreich besucht wurde, in dem die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes notwendigen unternehmerischen Kenntnisse vermittelt werden Fachakademie, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Meisterschule oder Meisterklasse, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Betriebswirtschaftliche Intensivlehrgänge der Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern Unternehmerführerschein Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters (siehe Pkt. 4) 4. Erfolgreicher Abschluss einer der folgenden Studienrichtungen an einer inländischen Universität: Hochschule für Welthandel in Wien Studienversuch Angewandte Betriebswirtschaft Studienrichtung Betriebswirtschaft Studienrichtung Handelswissenschaft, Studienversuch Internationale Betriebswirtschaft Studienrichtung Volkswirtschaft Studienrichtung Wirtschaftsinformatik Studienrichtung Wirtschaftspädagogik Studienrichtung Rechtswissenschaften Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Ingenieurwissenschaftliche oder naturwissenschaftliche Studienrichtung, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind Seite 5 von 6

6 Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters, sofern durch Zeugnis nachgewiesen wird, dass Unterricht im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen erteilt wurde, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind 5. Erfolgreicher Abschluss eines Fachhochschul-Studiengangs, in dem Lehrinhalte im Ausmaß von mindestens 160 Unterrichtseinheiten in den Themenbereichen vermittelt wurden, die Gegenstand der Unternehmerprüfung sind. Seite 6 von 6

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