Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisation

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1 Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisation Die Prüfung für das uneingeschränkte Gewerbe besteht aus 3 Modulen: Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung Auf die Durchführung der Prüfung für das Gewerbe Vermögensberatung ist die Allgemeine Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Dauer : 55 Minuten Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Das Modul 1 besteht in einer praktischen Arbeit, die sich auf die Durchführung eines Beratungsgespräches anhand eines berufstypischen Fallbeispieles und die Reflexion über das Beratungsgespräch erstreckt. Dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, seine Beraterkompetenz und sein beratungsspezifisches Fachwissen anhand des Fallbeispieles zu präsentieren, sodass er seine Fähigkeiten als Berater klarer erkennen und allenfalls auch verbessern kann. Wesentlich sind aber auch Kriterien, wie etwa Analyse- und Diagnosefähigkeit, die Fähigkeit zu systematischem Vorgehen, das Beherrschen der Präsentationstechniken, Rhetorik, Fragen- und Einwandbehandlung, Oberzeugungsfähigkeit, etc. Die Kandidaten können für das Fallbeispiel unter folgenden Sachgebieten wählen: Unternehmensführung und strategische Planung, Finanz- und Rechnungswesen Personalmanagement und Personalentwicklung, Personalvermittlung Organisation und Organisationsentwicklung, EDV Marketing und Außenwirtschaft Technik, Technologie, Logistik und Produktionswirtschaft Das Prüfungsgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. Das Modul 1 ist ein Gegenstand. Das folgende Rückmeldeblatt zur Feststellung des Schwerpunktgebietes des Kandidaten ist der Prüfungsanmeldung beizuschließen. 1

2 UNTERNEHMENSBERATER PRÜFUNG Rückmeldeblatt Name Mein Spezialgebiet o Unternehmensführung und strategische Planung, Finanz- und Rechnungswesen o Personalmanagement und Personalentwicklung, Personalvermittlung o Organisation und Organisationsentwicklung, EDV o Marketing und Außenwirtschaft o Technik, Technologie, Logistik und Produktionswirtschaft Kreuzen Sie bitte jenen der o. a. Schwerpunktbereiche (nur einen) an, dem Ihr persönliches Spezialgebiet zuzuordnen ist. Ihre 2

3 Dauer : 55 Minuten Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Das Prüfungsgespräch hat sich aus der betrieblichen Praxis zu entwickeln und an den beruflichen Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, zu orientieren. Sachgebiete: Unternehmensführung/ Managementberatung Human Ressource Marketing Organisation - Organisationsentwicklung Technik /Technologie Logistik Finanz & Rechnungswesen Umweltmanagement Beratung in außerwirtschaftlichen Belangen Wirtschaftsmediation Steuerrecht Arbeitsrecht einschließlich Kollektivvertragsrecht Sozialversicherungsrecht Gewerberecht einschließlich der Organisation der Kammern der gewerblichen Wirtschaft Gesellschaftsrecht Handelsrecht Bürgerliches Recht Wettbewerbsrecht Kartellrecht Datenschutzrecht Umweltrecht Bundesabgabenordnung Konkurs- und Ausgleichsordnung Exekutionsordnung und Maßgebliche Bestimmungen des Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrechts Das Prüfungsgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. Das Modul 2 ist ein einheitlicher Gegenstand. 3

4 Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung Dauer: 6 Stunden Die Aufgabenstellung der schriftlichen Prüfung hat auf höheres fachliches Niveau zu erfolgen, um die Anforderungen, die an einen Unternehmer zu stellen sind, nachweisen zu können. Die Aufgabenstellung hat die fachlich und betrieblich notwendigen Kenntnisse kundenorientiert aus den Bereichen 1. Unternehmensführung und strategische Planung, Finanz- und Rechnungswesen, 2. Personalmanagement und Personalentwicklung, Personalvermittlung, 3. Organisation und Organisationsentwicklung, EDV, 4. Marketing und Außenwirtschaft und 5. Technik, Technologie, Logistik und Produktionswirtschaft einzubeziehen. Folgende positiv abgeschlossenen Ausbildungen ersetzen die fachlich schriftliche Prüfung: Betriebswirtschaftliche und/oder wirtschaftsrechtliche Studienrichtungen oder Fachhochschulstudiengänge mit wirtschaftlicher Ausrichtung. Das Modul 3 ist ein einheitlicher Gegenstand. 4

5 Bewertung Für die Bewertung der Gegenstände gilt das Schulnotensystem von Sehr gut bis Nicht genügend. Ein Modul ist positiv bestanden, wenn alle Gegenstände positiv bewertet wurden. Ein Modul ist mit Auszeichnung bestanden, wenn wenigstens die Hälfte der abgelegten Gegenstände (schriftlich und mündlich) mit der Note sehr gut bewertet und die übrigen Gegenstände mit der Note gut bewertet wurden. Wiederholung Nur jene Gegenstände, die negativ bewertet wurden, sind zu wiederholen. Im Falle einer Wiederholungsprüfung ist ein neues Ansuchen einzureichen. Dem Ansuchen ist lediglich das Verständigungsschreiben der Prüfungsstelle über die zu wiederholenden Prüfungsgegenstände beizuschließen. Prüfungskommission Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. Sie besteht aus drei Personen. Der Vorsitzende muss ein geeigneter Beamter des höheren Verwaltungsdienstes sein. Die Beisitzer müssen in der beruflichen Praxis stehende Fachleute auf einem der zu prüfenden Fachgebiete sein. Zeugnisse Die hat bei erfolgreicher Ablegung eines Moduls das entsprechende Modulprüfungszeugnis sowie bei Vorlage aller erforderlichen Modulzeugnisse durch den Prüfungskandidaten das entsprechende Prüfungszeugnis für das reglementierte Gewerbe Unternehmensberatung auszustellen. 5

6 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: Zur Befähigungsprüfung wird zugelassen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bezahlung der Prüfungsgebühr bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn Prüfungsantrag bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des betreffenden Prüfungsmodules mit den dafür benötigten Unterlagen. DIE ANMELDUNG ZUM PRÜFUNGSMODUL Die Prüfungsanmeldung ist nur schriftlich mittels beiliegenden Prüfungsantrags möglich! Das Anmeldeformular muss vollständig ausfüllt und mit alle erforderlichen Nachweisen in Kopie versehen sein. Unvollständige Anmeldungen werden nicht bearbeitet und führen zu keiner Prüfungsanmeldung. Gegebenenfalls auch Nachweise (Zeugnis) über den Prüfungsteil Unternehmerprüfung bzw. Nachweis der Befreiung dazugeben. Die Prüfungsanmeldung ist mit dem mit allen notwendigen Anlagen spätestens 6 Wochen vor dem angestrebten Prüfungstermin bei der vorzunehmen. der Wirtschaftskammer OÖ, A-4024 Linz, Wiener Straße 150 Reinhard Bernegger T , F E reinhard.bernegger@wkooe.at Das Anmeldeformular sowie weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter 6

7 Vorbereitung auf die Prüfung Im Hinblick auf die hohen Anforderungen bei der Prüfung bietet die Akademie für Unternehmensberatung' eine auf die einzelnen Prüfungsbereiche abgestellte Vorbereitungsseminarreihe an. Nähere Informationen dazu erteilt das Büro der Akademie. Achtung! Wichtig! Die Anmeldung zum Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung Unternehmensberater bewirkt keine automatische Anmeldung zur Befähigungsprüfung in der der WK Oberösterreich! ANLAGEN Siehe Anmeldeantrag Prüfungsgebühr Eine Zulassungsvoraussetzug für die Prüfung ist die Bezahlung der Prüfungsgebühr. Für das Kalenderjahr 2011 ist die Prüfungsgebühr festgelegt mit EUR 1,-- für Modul 1 EUR 1,- für Modul 2 EUR 4,-- für Modul 3 Die Prüfungsgebühr verfällt, wenn Sie zur Prüfung nicht antreten und dies nicht bis spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin nachweislich (schriftlich) der bekannt geben. Gewerbezugang Über die Gewerbezugangsvoraussetzungen zum Gewerbe der Vermögensberater gibt die Unternehmensberater-Verordnung Auskunft. 7

8 Alle Prüfungsordnungen Alle n Wirtschaftskammer Oberösterreich Wiener Straße Linz... Titel, Zu- und Vorname... Postleitzahl, Ort, Straße... Telefon (Firma) Telefon (privat) Sozialversicherungsnummer Geburtsdatum (T T M M J J ) Anmeldung zur Meisterprüfung / Befähigungsprüfung im Beruf:... Modul 1 Modul 2 Modul 3 Ausbilderprüfung Unternehmerprüfung Anmeldung zur Termin(wunsch):... 8

9 Ergänzend zu meiner bereits mündlich eingebrachten Anmeldung gebe ich folgende Erklärung ab: 1. Ich erteile meine ausdrückliche Zustimmung, das s m eine pers önlichen Daten i m Zusammenhang mit der erfolgreichen Ablegung dieser Prüfung veröffentlicht werden. 2. Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverst anden, dass meine schriftlichen Arbeiten nach erfolgreicher Ablegung d er Prüfung b zw. der dafür maßgeblichen Prüfungst eile vernicht et werden. 3. Ich wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass a) Prüfungen, die bzw. deren Ergebnis durch falsche oder gefälschte Nachweise oder sonst wie erschlichen wurden, für ungültig erklärt werden können; b) die Prüfungsgebühr verfällt, wenn ich aus in meiner Person gelegenen Gründen nicht zur Prüfung antrete und dies nicht bis spät estens 10 Tage vor dem P rüfungstermin nachweislich schriftlich der bekannt gebe. Damit mögliche Befangenheitsgründe von Mitgliedern der Prüfungskommission ( 351GewO) überprüft werden können, bitten wir Sie gegebenenfalls noch um folgende Angaben: Angaben zum Lehrberechtigten: Firma Adresse Lehrabschlussprüfun g Derzeitiger bzw. Dienstgeber der letzten 3 Jahre: Firma Adresse Zeitraum Ort, Datum Unterschrift 9

10 Allgemeine Hinweise für Kandidaten: 1. Ausbilderprüfung Bei nahezu allen Meister- und Befähigungsprüfungen ist das Modul der Ausbilderprüfung ein verpflichtender Prüfungsbestandteil, sofern der Kandidat - sie nicht schon vorher abgelegt hat oder - bereits einen Ausbilderkurs gemäß 29 g BAG samt abschließendem Fachgespräch erfolgreich besucht hat oder - von der Ablegung des Moduls der Ausbilderprüfung durch Ablegung einer gleichgehaltenen Prüfung befreit ist. Folgende Prüfungen werden gemäß BGBl. II Nr. 262/1998 der Ausbilderprüfung bzw. dem erfolgreichen Besuch eines Ausbilderkurses gleichgehalten: 1. Die Notariatsprüfung, 2. die Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 3. die Fachprüfung für Buchprüfer und Steuerberater, 4. die Fachprüfung für Steuerberater, 5. die Rechtsanwaltsprüfung, 6. die Ziviltechnikerprüfung, 7. die Prüfung für den Apothekerberuf, 8. die Unternehmerprüfung, 9. die Meisterprüfung gemäß den Vorsch riften des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, sofern der Prüfung steil über d ie fachlichen un d pädagogischen Fertigkeiten zur Ausbildung von Lehrlingen erfolgreich abgelegt wurde, 10. die Dienstpr üfung fü r Beamte des Bundes, der Län der oder der Ge meinden für die Verwendungsgruppen A, B oder C oder für die Verwendungsgruppen A1, A2 oder A3 sowie die entsprechenden Dienstprüfungen für Vertrags bedienstete des Bundes, der Länder oder der Gemeinden, oder 11.die Richteramtsprüfung 12. die Lehramtsprüfung an einer berufspädagogischen Akademie für Berufsschulen, 13. die Abschlussprüfung an den Werkmeisterschulen, 14. die Abschlussprüfung an den Bauhandwerkerschulen, 15. die Abschlussprüfung an den Meisterschulen, 16.die Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe, 17.die Befähigungsprüfung für das Zimmermeistergewerbe, 18.die Befähigungsprüfung für das Steinmetzmeistergewerbe, 19.die Befähigungsprüfung für das Brunnenmeistergewerbe, 20. die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Bauträger, 21.die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Technischen Büros, 22.die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren, 23.die Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe. Die nachstehend angeführten erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen sind dem Ausbilderkurs gemäß 29g des Berufsausbildungsgesetzes gleichgehalten: 1. Die Ausbildung an einer mindestens dreijährigen Fachakademie, die bei einer Einrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechts geführt wird, sofern nachgewiesen wird, dass ein Unterricht im Ausmaß von mindestens 40 Unterrichtseinheiten in den Bereichen Berufspädagogik, Mitarbeiterführung und Kommunikation erteilt wurde, 2. die Ausbildung an den Werkmeisterschulen oder an den Bauhandwerkerschulen für deren erfolgreichen Abschluss gemäß den Bestimmungen vor Inkrafttreten der Schulorganisationsgesetz- Novelle BGBl. Nr. 435/1995 keine Abschlussprüfung abzulegen war, 3. die Ausbildung an den Meisterschulen für deren erfolgreichen Abschluss gemäß den Bestimmungen 10

11 vor Inkrafttreten der Schulorganisationsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 20/1998 keine Abschlussprüfung abzulegen war, 4. die Ausbildung an den Meisterklassen. 2. Unternehmerprüfung Bei allen reglementierten Gewerben wird der volle Befähigungsnachweis nur dann erbracht, wenn nebe n Module n der Meister- bzw. B efähigungsprüfung a uch das Modul der Unternehmerprüfung abgelegt oder eine dieses Modul ers etzende Ausbildung nachgewiesen wurde. Nach den einschlä gigen Bes timmungen der Ge werbeordnung bzw. der Unternehmerprüfungsordnung ersetzen die in der Beilage angef ührten Bildungswege bzw. -abschlüsse das Modul der Unternehmerprüfung. 3. Anmeldung zu Meister- bzw. Befähigungsprüfung, Unternehmer- bzw. Ausbilderprüfung: In der Anmeldung ha t der Prüfungskandi dat zu erklären, zu welchem Prüfungsteil oder zu welcher Prüfung er antreten will. Der Anmeldung sind Belege anzuschließen, die dem Nachweis folgender Daten dienen: 1. Familienname und Vorname 2. Geburtsdatum 3. akademischer Grad und Titel 4. Sozialversicherungsnummer Der Anmeldung sind weiters anzuschließen: 1. Nachweise über die Ablegung oder den Entfall der Ausbilderprüfung 2. Nachweise über die Ablegung oder den Entfall der Unternehmerprüfung 3. Nachweise über die Ablegung einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung 4. Nachweise über den Ersatz von Prüfungsteilen Die Bezahlung der Prüfungsgebühr ist eine gesetzliche Zulassungsvorrausetzung. Wir ersuchen Sie daher, die Prüfungsgebühr nach Erhalt Ihrer Anmeldebestätigung umgehend einzuzahlen. 11

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